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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Nutzung Stellplatz Tiefgarage



benico
23.03.2023, 09:35
Moin zusammen,

ich habe in unserer Tiefgarage zusätzlich zum zu unserer Eigentumswohnung gehörendem TG Stellplatz einen Weiteren angemietet.
Hier habe ich eins meiner Motorräder hinten quer eingestellt, mein Auto steht davor.
Weder Breite des Stellplatzes noch die Länge insegsamt werden überschritten.
Der neben mir parkende Q7 ragt beispielsweise weiter nach vorn raus, als Auto und Motorrad zusammen.
Die direkt neben mir Parkenden stört das nicht, der Vermieter des Platzes ist auch einverstanden.
Aber wie es so ist, einer findet sich immer, der sich daran reibt. Natuerlich jemand, der 5 Fahrräder in der TG im freien Bereich stehen hat und aus Gewohnheitsrecht darauf besteht, dass diese exakt dort stehen, wo sie stehen…und hiermit immer wieder einen Durchgang zu meinem Kellerraum zu stellt.
Mir ist sowas eigentlich total latte zeigt aber wie pedantisch und selbstgerecht manche durchs Leben latschen.

Die Hausordnung regelt das nicht eindeutig. Sollte/müsste sie?
Gibt es hierzu gesetzliche Vorschriften aufgrund von Abgas-/Brandvorschriften etc?
Tante google hat nichts Genaues gefunden.
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus.

NOmBre
23.03.2023, 09:41
Für Fahrräder - so kenne ich das - ist in der Wohnanlage eigentlich immer definiert wo diese stehen dürfen.

Bei zwei Wohnanlagen war das zumindest bei mir ein sog. Fahrradraum. Wenn dort kein Platz, musste der private Keller halt herhalten.

Kinderwägen waren von so einer Regel ausgenommen, die durfte man z.b. unter die Treppe im Treppenhaus stellen.

Natürlich sollten keine Wege und vor allem Fluchtwege verstellt werden. Man könnte natürlich dahingehend argumentieren, das eine Tiefgarage nur für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist in entsprechenden Stellplätzen und sonst NICHTS auf die Freiflächen stehen darf.... Zusätzliche Brandlast ? Weiß nicht, ob das bei einem Fahrrad so gelten würde.

Ich würde das ganze dokumentieren und der Hausverwaltung melden, sofern sich keine Einsicht beim Fahrradfahrer ergibt. Die regelt sowas eigentlich relativ schnell.

benico
23.03.2023, 09:44
Sorry falls Missverständlich: die Frage richtet sich eher in Richtung meiner Situation (zwei Verbrennerfahrzeuge auf einem Stellplatz).
Die Drahtesel stelle ich immer brav beiseite. An eine andere Ecke der TG :)

siggi415
23.03.2023, 10:11
Schau mal in die entsprechende Landesbauordnung des Bundeslandes nach. Hier in BaWü (https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GaV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true), kann ich kein Verbot von 2 Fahrzeugen auf einem Stellplatz entdecken.

KINI
23.03.2023, 10:51
Was tut denn dein Kontrahent? Hat er dich nur persönlich angesprochen oder bei der Hausverwaltung angeschwärzt?

tomy773
23.03.2023, 10:53
Du kannst auch 3 Motorräder hinstellen, wenn die auf deinen Platz passen kann dir keiner nichts.

Anders sieht es aus, wenn auf dem Stellplatz reifen oder sonst was abgestellt werden, wegen Brandschutz, daher nur Autos und Motorräder.
Er kann dir nichts, soll sich ein Hobby suchen oder gib ihm paar Euro für den Puff, vielleicht geht es ihm dann besser.
Oft sind die selbst gefrustet und lassen es gern woanders aus. Das sind mir die liebsten Eigentümer.

benico
23.03.2023, 10:57
Was tut denn dein Kontrahent? Hat er dich nur persönlich angesprochen oder bei der Hausverwaltung angeschwärzt?
Bisher nur rumgemault…

KINI
23.03.2023, 11:40
Bisher nur rumgemault…
Dann soll er halt weiter maulen.

siggi415
23.03.2023, 11:47
Du kannst auch 3 Motorräder hinstellen, wenn die auf deinen Platz passen kann dir keiner nichts.

Anders sieht es aus, wenn auf dem Stellplatz reifen oder sonst was abgestellt werden, wegen Brandschutz, daher nur Autos und Motorräder.
Er kann dir nichts, soll sich ein Hobby suchen oder gib ihm paar Euro für den Puff, vielleicht geht es ihm dann besser.
Oft sind die selbst gefrustet und lassen es gern woanders aus. Das sind mir die liebsten Eigentümer.

So nicht ganz richtig, kommt immer auf die LBO und sogar auf die Vereinbarungen zwischen (den) Eigentümer und/oder Mieter an.

So werden z.b. hier bei Begehungen ein Satz Räder und kleine Mengen Hilfstoffe etc. je Stellplatz toleriert. Regale, nachträglich eingebaute geschlossene Tore und sonstige Einbauten müssen dann immer bis zur Nachprüfung entfernt werden. Da werde ich öfters nach dem Sinn dieses Vorgehen gefragt.

The Banker
23.03.2023, 12:09
Ich würde den ganz gepflegt ignorieren wenn Du Niemandem behinderst.

ehemaliges mitglied
23.03.2023, 12:20
Ich weiss nicht ob du da fündig wirst, aber Vorschriften gibts durchaus.

Z.B: Die bayrische Garagenverordnung

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaV/true

Viper
23.03.2023, 12:39
Du kannst auch 3 Motorräder hinstellen, wenn die auf deinen Platz passen kann dir keiner nichts.

Anders sieht es aus, wenn auf dem Stellplatz reifen oder sonst was abgestellt werden, wegen Brandschutz, daher nur Autos und Motorräder.
Er kann dir nichts, soll sich ein Hobby suchen oder gib ihm paar Euro für den Puff, vielleicht geht es ihm dann besser.
Oft sind die selbst gefrustet und lassen es gern woanders aus. Das sind mir die liebsten Eigentümer.

Kommt auch auf das Land an; in Hessen dürfen zb Winterreifen, Gepäckträger etc gelagert werden.

gomnik
23.03.2023, 13:11
War bei uns auch Thema auf der letzten Eigentümerversammlung: Laut Aussage des Verwalters ist das zusätzlich Absstellen eines Motorrads zulässig solange niemand behindert wird.

benico
23.03.2023, 13:52
Vielen Dank für die Tipps und Hinweise, ich mache mich mal auf die Suche.

siggi415
23.03.2023, 14:18
Und für die Zukunft sollte man dann in die Hausordnung bei der nächsten Eigentümerversammlung diesen geklärten Punkt und die Nutzung der Freiflächen im Haus in Hinblick auch auf freie Verkehrs- und Fluchtwege aufnehmen.

Das der erste Rettungweg, das Treppenhaus, frei von brennbaren Materialien (auch Kinderwägen etc) sein muss hat sich ja bei Mehrfamilienhäusern auch noch nicht herumgesprochen.

dj74
23.03.2023, 14:48
Solche Kniebohrer gibt es wohl in jeder Eigentümergemeinschaft. :rolleyes:

Bei uns steht in der Hausordnung, dass auf den Stellplätzen nur KFZ und KFZ-Zubehör erlaubt sind.
Also ein Stapel Winterreifen ist OK, Leergutkästen oder Umzugskartons jedoch nicht. Wir hatten schon die seltsamsten Dinge in unserer Tiefgarage.. ein Zelt, Möbel und aktuell hat einer eine Halfpipe auf seinem Stellplatz errichtet. 8o Die Hausverwaltung ist schon dran...das geht echt gar nicht. einerseits bis auf den letzen Millimeter den Stellplatz zugebaut und andererseits jede Menge Holz, was die Brandlast doch erheblich steigert.

Mein Stellplatz-Nachbar hat 'ne Triumph quer mal vor oder hinter seinem TT auf seinem Stellpatz stehen. Ist zwar knapp, steht aber nirgendwo über die Begrenzungslinien raus.
Hat mich noch nie gestört und ich wüsste auch nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte.

Exige
23.03.2023, 15:11
Ich würde den ganz gepflegt ignorieren wenn Du Niemandem behinderst.

+1 Keine Nerven drauf verschwenden.

LUuhrENS
23.03.2023, 15:42
Frag ihn doch einfach welche Verordnung oder Regel gegen deine Handlung spricht.
Wenn es das Kümmelkorn senkrecht stehen hat, darf er sich damit gerne noch mal melden.

Ich habe vor meinem Kleinwagen sogar zwei Vespas stehen. Wir hatten in unserer TG schon diverse Brandschutzbegehungen der FW. Da ist so mancher abgestellte Kram beanstandet worden, aber niemals irgendwelche Fahrzeuge.

blarch
23.03.2023, 15:52
Ich habe im Internet mal gesucht und keine Quelle gefunden, welche die Anzahl der Fahrzeuge pro Parkfeld beschränken würde. Wenn auch der Mietvertrag oder die Eigentümergemeinschaft hier nichts verbietet, sehe ich kein Problem, dass ein oder mehrere Fahrzeuge auf einem Parkfeld abgestellt werden, solange diese nicht das Parkfeld überragen.

Soll doch der Nörgler sagen wo das gesetzlich oder auch privatrechtlich verboten ist? :ka:

peterlicht
23.03.2023, 18:56
Sorry falls Missverständlich: die Frage richtet sich eher in Richtung meiner Situation (zwei Verbrennerfahrzeuge auf einem Stellplatz)

Bei uns ist das nicht erlaubt, zumindest steht im Mietvertrag "...Abstellen eines KFZs" - machen aber viele trotzdem. Mein Garagennachbar hat einfach weitere Stellplätze für das Moped (Panigale S) und das Sommerauto (Porsche) angemietet, damit es ja keine Diskussion gibt. Es wird sich immer jemand finden, der sich daran stößt.

raul
23.03.2023, 20:21
Ich würde auch einmal in den Mietvertrag und ggf. in die Satzung schauen. Es gibt Verträge die lediglich das abstellen EINES KFZ vorsehen. Sofern das nicht der Fall ist sollte es passen wie es ist. Bei uns steht auch die Vespa + 2 Fahrräder auf dem sehr langen STP ;)

watch newby
23.03.2023, 20:36
Frag ihn doch einfach mal, ob eine Idee hat, wie du vielleicht dein Auto und Bike besser in der TG abstellen könntest... mach doch dein Problem zu seinem! Und am Ende hat er vielleicht doch eine Idee.

benico
23.03.2023, 21:12
Frag ihn doch einfach mal, ob eine Idee hat, wie du vielleicht dein Auto und Bike besser in der TG abstellen könntest... mach doch dein Problem zu seinem! Und am Ende hat er vielleicht doch eine Idee.
Zum Beispiel da, wo seine 5 Räder stehen. Ob da nun ein Motorrad oder 5 Räder stehen macht null Unterschied, sei so aber auch nicht gestattet.
In der Hausordnung steht „Kraftfahrzeuge und -zubehör“, eine genaue Zahl ist nicht beziffert.
Mir ist das grundsätzlich eigentlich ziemlich Latte.
Allerdings ****t es mich an, dass diese Typen sich selbst immer am Nächsten sind, bei anderen aber kontrollieren, ob der Müll richtig getrennt ist während sie gleichzeitig zu faul sind, ihre Pappkartonage vom jüngst gelieferten doppelflügeligen Kühlschrank im XXL Format mal zum Wertstoffhof zu fahren und diesen dann kleingeschnitten am Tag der Leerung anschliessend in die Papiertonnen kloppen sodass diese dann eine Woche dicht sind…
Immer am mosern, motzen und kontrollieren, was ein armes Leben. Diesen halben Hahn würde ich gern mal hinter die Harley schnallen!

watch newby
23.03.2023, 21:19
Hi benico,

Das ist alles sehr verständlich - ich ziele aber darauf ab, dass er dir eine Lösung vorschlagen soll... kritisieren ist ja immer einfach, kann jeder, das scheint eine angeborene Superkraft zu sein... ich arbeite in einer Firma wo jeder meinen Job besser machen kann, aber richtig viel besser... aber nur bis zu dem Moment wenn man ihn dann fragt wie er dies lösen würde und dabei Zeitleiste, Budget und Kundenwunsch einhalten kann... dann wird es sehr schnell ganz still...

Also, wenn du ihn nett ansprichst ob er denn eine Idee hätte wie du das Problem lösen kannst... dann muss er aus der Ecke "mag ich nicht" in die Ecke "wie können wir dies lösen"... und wenn ihm nichts besseres einfällt wird er ja sagen dass ist schon OK so.. wirkt wirklich wunder...

benico
23.03.2023, 21:23
Verstehe ich natuerlich. So, wie ich ihn einschätze ist seine Lösung (des vermutlich nur fuer ihn vorhandenen Problems), dass entweder Motorrad oder Auto auf die Strasse sollen…:)

R.O. Lex
23.03.2023, 21:35
Du hast doch eine Garage, warum solltest Du also Auto oder Moped auf die Straße stellen? Er stellt seine Fahrräder doch auch nicht vors Haus.

watch newby
23.03.2023, 21:45
dann soll er dies vorschlagen.. dann kannst du aber sagen, die Fläche die du mit Auto+Motorrad besetzt ist eigentlich kleiner als der Q7 daneben... du könntest ja auch die anderen Flächen ein wenig besetzen aber du willst ja nicht anderen die Möglichkeit nehmen die die Fahrräder abzustellen (ist aber dann schon hart an der Grenze, da wird er dann vielleicht sofort rot sehen)... mach ihn zum Beteiligten.. ihm das Recht vorzulesen wird ihn nicht ändern - Leute wollen nicht "überzeugt" werden, schon gar nicht Leute die nur kritisieren... aber nun stell ich meinen Klugscheiser Modus auch schon aus ;)

gomnik
23.03.2023, 22:30
Ich kann deinen Ärger verstehen, aber bleib entspannt. Das ist (wenn überhaupt) ein Thema für die nächste Eigentümerversammlung und wenn es die neben dir Parkenden und den Vermieter nicht stört, dann sind deine Karten doch nicht schlecht, dass die Gemeinschaft das abschmettert.
Für die meisten Eigentümer ist das ähnlich wichtig wie "Farbe der Markise", "Form der Außenbeleuchtung" und "Wassermenge des Planschbeckens". Deswegen gehe ich kaum noch zur Eigentümerversammlungen, sondern erteile Vollmacht und lese dann schmunzelnd das Protokoll.

Viper
23.03.2023, 23:12
Das der erste Rettungweg, das Treppenhaus, frei von brennbaren Materialien (auch Kinderwägen etc) sein muss hat sich ja bei Mehrfamilienhäusern auch noch nicht herumgesprochen.

Auch das ist ein Irrglaube und in der jeweiligen BrandschutzVO des Landes geregelt. Die meisten haben meines Wissens nach immernoch eine Mindestfluchwegbreite von 1,00m bei mind. 20 Personen im Objekt; gibt es keine gegensätzliche Festlegung in der Hausordnung können Kinderwägen im Treppenhaus abgestellt werden.

R.O. Lex
23.03.2023, 23:14
Dafür müsste der "Kontrahent" das doch erst einmal auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bringen (was er womöglich gar nicht tut). Aber vielleicht kann ja stattdessen der TS ein Verbot der Abstellung von Fahrrädern auf allgemeinen Verkehrsflächen und vor Kellereingängen auf die Tagesordnung setzen lassen.

Edit: Bezieht sich auf Niko #28

Spacewalker
23.03.2023, 23:14
Kinderwägen :kriese:

The Banker
24.03.2023, 08:22
Dafür müsste der "Kontrahent" das doch erst einmal auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bringen (was er womöglich gar nicht tut). Aber vielleicht kann ja stattdessen der TS ein Verbot der Abstellung von Fahrrädern auf allgemeinen Verkehrsflächen und vor Kellereingängen auf die Tagesordnung setzen lassen.

Edit: Bezieht sich auf Niko #28

So würde ich das wohl auch machen ;).

ictus
24.03.2023, 11:10
gibt es keine gegensätzliche Festlegung in der Hausordnung können Kinderwägen im Treppenhaus abgestellt werden.
Nein, es ist gerade umgekehrt…
Ich zitiere mal aus dem Greiner (Wohnungseigentumsrecht): „Das Treppenhaus dient seiner Zweckbestimmung nach als Zugang zu den Wohnungen und nicht als private Abstellfläche, was sich auch ohne ausdrückliche Festlegung in der Teilungserklärung direkt aus den baulichen Verhältnissen ergibt.“ Und glaubt mir, wenn der Greiner das so schreibt, ist das so.
In Ausnahmefällen hat man das zugelassen, etwa wenn die Wohnung nur über Treppen erreichbar ist und man den Kinderwagen immer hätte rauf- und runterschlucken müssen. In jedem Fall dürfen aber die Brandschutzvorschriften nicht verletzt werden.

Ben, die Fahrräder des Nachbarn müssen weg. Solange du dich in den räumlichen Grenzen des Stellplatzes bewegst, wäre ich da schmerzfrei. Du nutzt (angemietetes) Sondereigentum, er Allgemeineigentum. Und das Allgemeineigentum ist eben nicht dazu da, Ausweichflächen zu schaffen, wenn sich einzelne Eigentümer eine für ihren Hausrat zu kleine Wohnung kaufen :op: Ich würde den Nachbarn freundlich bitten, dass er sein Rad nicht so abstellen möge, dass du immer drumherumklettern musst, und dass er dich wegen der Stellplatznutzung in Ruhe lassen möge, sonst müsste er für alle seine Räder einen neuen Abstellplatz suchen :D
Und Gewohnheitsrecht im der WEG? :rofl: Eher ist die Frage, ob der Beseitigungsanspruch verjährt ist. Aber da ist der BGH zum Glück großzügig und nimmt an, dass er bei Dauerstörungen fortwährend neu entsteht.

sausapia
24.03.2023, 14:04
Genau so, wie es mein Namensvetter schreibt würde ich agieren. Dem Kleingeistigen muss man aufzeigen, dass er sich auf dünnem Eis bewegt und viel verlieren kann. Vermutlich wird er dann kurzfristig emotional konditionieren aka ausrasten, aber schnell einsehen, dass Du die Joker im Spiel hast.

Philly
24.03.2023, 14:30
[...]Hier habe ich eins meiner Motorräder hinten quer eingestellt, mein Auto steht davor.
Muss man bei Euch für das Einstellen eines Motorrades in der Tiefgarage keinen separaten Parkplatz mieten?
(Ich kenne einige Tiefgaragen, bei welchen das zusätzliche Abstellen eines Motorrades auf einem PW-Parkplatz verboten ist. Man hat einen Parkplatz für einen PW gemietet).

Chefcook
24.03.2023, 14:41
Ich kenne diese Unterscheidung nur, sofern es keine fest zugewiesenen Stellplätze gibt, zum Beispiel in öffentlichen Parkhäusern für Dauermieter. Quasi Miete oder Kauf "eines Parkplatzes", aber nicht "meines Parkplatzes". Sofern eine bestimmte Fläche in der Tiefgarage einer Wohnung zugeordnet ist, kann ich meines Erachtens innerhalb dieser Fläche Kraftfahrzeuge parken, wie es mir beliebt. Aber eben nur innerhalb der Fläche.

Wurde in meiner früheren Wohnung auch mal durchgestritten. Ich war dabei nur Zuschauer und nicht betroffen. Einer meiner Nachbarn hatte vier Motorräder auf seinem Stellplatz stehen, was für niemanden, ausser einem, der gar kein Auto hatte, ein Ärgernis war. Am Ende kam raus, dass mein Nachbar auch noch ein fünftes oder sechstes hinstellen kann, wenn ihm der Platz reicht...

kAot
24.03.2023, 15:20
reiche Investoren hassen diesen Trick und werden in Zukunft die Miet- und Verkaufsveträge entsprechend anpassen, um maximale Rendite zu erzielen und dann gibt es nur noch ein Kfz pro Stellplatz. wär ja noch schöner, wenn dadurch Umsätze und Gewinne entgingen, dass einige mehrere Kfz auf einem Stellplatz abstellen...

läuft :gut:

Chefcook
24.03.2023, 16:21
reiche Investoren hassen diesen Trick ...

:bgdev::rofl: