PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachlassgericht München Bearbeitungsdauer



ehemaliges mitglied
03.01.2024, 13:06
Kann mir jemand sagen wie lange es aktuell etwa dauert bis das NG München nach einem Todesfall die Erben anschreibt ?

Bekommt man auch telefonische Auskünfte ?

Danke.

Geraldpeter
03.01.2024, 13:19
Hi Gerd,

telefonisch würdeich das eher nicht versuchen.

Ich habe mich schriftlich an das AG gewendet und innerhalb von ca. 14 Tagen eine Antwort erhalten.

LG

Gerald

Vanessa
03.01.2024, 13:25
Same here

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 13:28
Danke für die schnellen Antworten. Dann weiss ich Bescheid.

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 13:30
Was mich jetzt aber interessieren würde. Sollte das NG nicht automatisch anschreiben, ohne dass man anfragt? So lese ich das auf der HP. " Tut es das und in welchem Zeiitrahmen ?

pfandflsche
03.01.2024, 14:03
von sich aus tut das nachlassgericht gar nichts..

eine erbenermittlung muss immer von aussen angestossen werden.

ausserdem muss zunächst das standesamt die todesfallmeldung dort eingereicht haben…von vierzehn tagen konnte ich nur träumen…bei mir dauerte es von erbscheinantrag bis zustellung lockere drei monate.

anrufen kannste wischen…schreiben sie sogar auf ihrer webseite.

pfandflsche
03.01.2024, 14:06
ganz nebenbei kostet das ganze auch kohle…geht nach mutmasslicher höhe der erbmasse.

haste keine zeit oder keine lust,selbst dorthin zu latschen,dann macht das gerne ein notar für dich…ist nicht mal teurer…bis auf die 19 prozent steuer uff‘s janze,die das gericht nicht erheben würde.

pfandflsche
03.01.2024, 14:13
und noch wat…wer einen erbschein beantragt,hat damit das erbe automatisch auch angenommen…will sagen…genau prüfen,ob da nicht pandoras wäschekorb geöffnet wird.

-je besser die vorbereitung,desto besser der erfolg.

an dokumenten alles suchen und finden,was greifbar ist…eigene geburtsurkunde,perso,heiratsurkunde ,familienbücher,selbst ein scheidungsurteil von 1954 kann notwendig sein…könnten ja abkömmlinge aus erster,zweiter,dritter ehe in tasmanien leben und wombats züchten.

GPX8888
03.01.2024, 14:42
Ich habe die Ausstellung eines Erbscheins über den Notar veranlasst. Kostete entsprechend mehr, dafür hatte ich den Erbschein auch sehr zügig vorliegen. Allerdings waren hier die Erbverhältnisse auch unstrittig.

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 15:20
Danke für die Hilfe, Schreiben ist raus.

slc5.0
03.01.2024, 16:34
Stehe ich auf dem Schlauch oder woher soll dann jemand wissen das er in einem Erbfall verwickelt ist, der keinen Kontakt mit dem Verstorbenem hat?

Um ein Erbe zu regeln müssen doch alle Parteien involviert sein oder nicht?

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 16:44
Also wenn ich das richtig gelesen habe ist der Vorgang so: Die Meldung über den Todesfall geht an das Nachlassgericht. Wenn dort ein Testament hinterlegt ist verständigt das NG die Betroffenen. Und so würde das ja auch Sinn manchen.

pfandflsche
03.01.2024, 17:18
neee….

…der antritt eines erbes bedingt nicht das vorhandensein einer „verfügung über den tod hinaus“…vulgo testament.

ein erbschein ist auch nicht zwingend zum antritt eines erbes erforderlich…lediglich bei grundbesitz ist er zwingend erforderlich.

banken haben oberhalb einer gewissen summe auf dem konto des verblichenen ebenfalls entweder ein testament oder einen erbschein zur legitimierung des erbenstatus‘ ganz gern…die grenzen sind da fliessend und je nach bekanntheitsgrad desjenigen vor dem tresen geht es auch ohne…ganz nebenbei können anfallende beerdigungskosten sofort vom konto des verstorbenen beglichen werden.

einen erbschein beantragen kann jeder,der als erbe in frage kommt…ein erbschein ist am letzten wohnort des verblichenen zu beantragen…lebt man dort,kann man es selber tun…lebt man dort nicht,macht dies ein notar…und nur ein notar.

der beantragende legt entsprechende dokumente vor und benennt alle ihm bekannten möglichen miterben…das nachlassgericht forscht nun eigenständig nach allen in frage kommenden erben und schreibt diese an…sollte ein testament beim nachlassgericht hinterlegt worden sein,wird dies eben eröffnet und die angeschriebenen werden von ihrer erbenstellung in kenntnis gesetzt.

bei bankguthaben werden diese von der bank bei kenntnis des ablebens auf ein nachlasskonto ungestellt und sozusagen auf eis gelegt….unter unständen jahrzehnte lang…kommt jetzt ein erbe mit testament (also eröffnetem…) oder einem erbschein umme ecke,gibt‘s die grosse schütte.

da verfällt auch nichts…zumindest nicht gleich…wenn ich mich recht erinnere,gilt lediglich beim pflichtteil eine dreijährige höchstdauer nach ableben bis zur anspruchstellung.

am besten gefällt mir noch das konstrukt der „pflichtteilstrafklausel“ beim berliner testament…darüber referiere ich dann nächste stunde.

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 17:34
sollte ein testament beim nachlassgericht hinterlegt worden sein,wird dies eben eröffnet und die angeschriebenen werden von ihrer erbenstellung in kenntnis gesetzt.


Genau dazu wollte ich Infos. Wie lange das dauert war eigentlich meine Frage, die übrigens immer noch offen ist. Aber trotzdem danke für die Ausführungen,

pfandflsche
03.01.2024, 17:36
in meinem fall waren es drei..nee..knappe vier.. monate sogar…und bevor die frage kommt…münchen…in 2023.

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 17:41
Drei Monate konkret für was ? Sorry wenn ich nachhake.

Und natürlich für München.

pfandflsche
03.01.2024, 17:45
vom niederdrücken der klinke zum vorraum des notariats bis zum aufschliessen des briefkastens im treppenhaus des mehrfamilienwohnlochs…

wann wer welchen umschlag aufriss,eine fettbemme futterte oder zur pause ging,weiss ich nicht..der genannte zeitraum war von beauftragung des notars bis zum abschluss des ganzen…ziehe noch eine woche bearbeitung in der kanzlei ab…länger hat das nicht verzögert.

slc5.0
03.01.2024, 17:52
Also wenn es zb 4 Kinder gibt und eines davon keinen Kontakt hat, dann ist es möglich das die anderen 3 das Erbe regeln und der vierte geht leer aus mit seinem Pflichtteil? Gibt es da keine Instanz die Prüft wie viele Erbberechtigten es gibt?

Das kann ich mir nicht vorstellen.
Natürlich vorausgesetzt es wurde im Vorfeld nichts geregelt.

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 17:52
Danke Pfandi, das ist ja nett wie du schreibst, aber das wollte ich ja alles gar nicht so ausführlich wissen. Aber ist auch egal. Thema ist erledigt. Danke nochmal an alle.

pfandflsche
03.01.2024, 17:59
leer ausgehen mit pflichtteil schliessen sich ja ein wenig aus..nach meinem verständnis heisst „leer“ janüscht…nada.

ich denke…kann passieren…drei geschwister leben in gutem kontakt zum erbvati,der seinen letzten brodem aushaucht…plündern mit der einen oder mehreren erteilten vollmachten dessen konten und den rembrandt verhökern sie im freihafen zürich.

nummer vier lebt in mesa/new mexico…kocht meth und erfährt davon nichts und geht wirklich leer aus.

hat erbvati aber grundbesitz und der soll auch verklingelt werden,ist der erbschein nötig…die maschinerie läuft an und mesa-meth-jochen wird ausfindig gemacht und sieht sich der möglichkeit der laborerweiterung gegenüber.

slc5.0
03.01.2024, 18:08
Und die automatische Ermittlung aller erbberechtigten erfolgt nur bei Immobilienbesitz?

Ist mir schon klar das man bewegliche Güter heimlich vertickern kann, das ändert ja nur die Höhe des Pflichtteils.
Es wird aber doch wohl auch ohne Immobilienbesitz ermittelt wer Anspruch auf das Erbe hat. Oder etwa nicht?

Sonst würde sich leer ausgehen und Pflichtteil ja nicht ausschließen wenn er nichts erfährt.
Ein Pflichtteil kann ja nicht 15 Jahre nach Regelung vom Erbe eingefordert werden, zumindest stelle ich mir die Ermittlung der Höhe dann unmöglich vor.

pfandflsche
03.01.2024, 18:17
also…ich bin kein jurist…ich habe mich mit dem erbrecht nur an dessen oberfläche an der google-universität befasst.

vergiss bitte den begriff automatismus nach art…der alte stirbt und nun wird das nachlassgericht von sich aus tätig…wird es nicht.

korrektur…bei vorliegen eines testaments oder erbvertrages wird das nachlassgericht von selber tätig.nachem vom zuständigen standesamt die meldung des ablebens eingetroffen ist.

wenn der grundbesitz veräussert werden soll/muss,DANN ist ein erbschein notwendig,um die eigentumsverhältnisse belegen zu können.


entweder ploppt jetzt ein dort hinterlegtes testament von 1967 wie ein korken nach oben und der antragsteller glotzt in die röhre,weil er nummer 27 in der verteilerkette ist…oder ee freut sich wie bolle,weil die gesetzliche erfolge ihm drei villengrundstücke im tessin vor die füsse wirft.

ehemaliges mitglied
03.01.2024, 18:24
Ablauf Nachlassverfahren in Bayern:

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/freising/hinweise_zum_ablauf_eines_nachlassverfahrens.pdf

shocktrooper
03.01.2024, 18:26
Tjo, die deutsche Gründlichkeit ;)

Ich hab mal als Alleinerbe ein Erbe ausgeschlagen. 3 (Drei) Jahre später kam ein Schrieb, ich möge doch Auskunft über den Verbleib einer Waffe geben.. 8o

pfandflsche
03.01.2024, 18:33
kenn ick‘….

war das ein bohei….die müncher waren auf zack..rückmeldung in echtzeit..…die berliner haben sich zeit ohne ende gelassen…

und ganz brutal…bei dem verhau dort vor ort war es ein wunder,das eisen überhaupt zu finden…glücklicherweise waren die „begleitpapiere“ vorhanden.