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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nämlichkeitsbescheinigung Zoll



ehemaliges mitglied
21.06.2024, 15:50
Hallo,

…davon habe ich heute erstmals gehört. Vor allem bei der Reise in ein Nicht-EU-Land sollte man diese für seine Uhr / Schmuck haben, sofern kein Stress beim Zoll gewünscht.

Ich reise seit 35 Jahren schon ohne solch eine Bescheinigung mit meinen Uhren in die USA und wurde hier noch nie angesprochen.

Wie handhabt Ihr das ?

PCS
21.06.2024, 16:24
…davon habe ich heute erstmals gehört.

Mein Bub, Du bist jetzt 42 Jahr und Elektroningenieur... :op: :D


Nee, nur Spaß. Das Thema hatten wir in den letzten Jahren aber tatsächlich schon einige Male. Unter anderem hier (https://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/133961-Wer-hat-Erfahrungen-mit-N%C3%A4mlichkeitsbescheinigungen?p=4121115&highlight=N%E4mlichkeitsbescheinigung#post4121115) und hier (https://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/86765-Zollbestimmungen-bei-Urlaubsreise)...

ehemaliges mitglied
21.06.2024, 16:29
Huch. Ok, dann lese ich mich da mal schlau(er). Thanks !

Microstella
21.06.2024, 17:03
Ich würde es an Deiner Stelle die nächsten 35 Jahre genau so machen wie die letzten 35 Jahre 😉

ehemaliges mitglied
21.06.2024, 17:30
…und so habe ich mir das auch gedacht :-)

Sara
21.06.2024, 18:37
Praxisnaher Ansatz bei Uhren vom EU-Händler: Vor Abflug ein Foto mit der Uhr am Arm machen (Geolocation und Datum/Uhrzeit einsehbar) und zusätzlich die Rechnung (mit allen Details samt Seriennummer) als PDF-Datei auf dem Handy dabei haben.

Der Kaufbeleg alleine reicht - wenn er alle Angaben enthält - auch aus (das Foto alleine eher nicht denke ich):

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Persoenliche-Gegenstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html



Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.


Das kann zeitsparender sein, als der Gang zum Zoll bei der Abreise, setzt aber natürlich das Vorliegen eines entsprechenden Kaufbeleges voraus. Ansonsten hilft nur der Gang zum freundlichen Beamten.

Microstella
21.06.2024, 19:29
Ich habe alle wichtigen Dokumente (Ausweise, Versicherungsnachweise, Kaufbelege, Pässe, Impfpass etc. etc. ) fotografiert oder eingescanned in meiner privaten Cloud und Kopien in meiner GMX-Cloud gespeichert. Dann kann ich im Notfall auch weltweit über das Internet darauf zugreifen. Gott sei Dank musste ich bisher noch nie davon Gebrauch machen. Bewährt hat sich aber, dass ich das auch von allen Bedienungsanleitungen meiner Geräte mache und so alles an einer zentralen Stelle habe.

Phyton
23.06.2024, 10:38
dito wie @Microstella

[Dents]Milchschnitte
23.06.2024, 16:21
So eine Bescheinigung hab ich damals sogar ausfüllen und mitnehmen müssen für meinen viermonatigen Kurztrip nach Afghanistan. :rofl:

Deutsche Gründlichkeit …:weg:

flat12
23.06.2024, 19:14
Das ist gar nicht doof aber wen kein Internet verfügbar ist …
Hab die wichtigsten Dokumente ebenfalls in der cloud und fotografiert.

Gebraucht hab ich’s bisher noch nie.

Was mich schon wundert, hatte nie den Eindruck der Zoll würde am Flughafen gezielt einen Blick aufs Handgelenk werfen.
Da sind mitunter doch große Summen in Bewegung und die können sehr einfach und platzsparend transportiert werden.

löwenzahn
24.06.2024, 18:34
Ich wollte mal vor Abflug so eine Bescheinigung vom Zoll haben: Ohne Kaufquittung mit Seriennummer im Original und Uhr mit lesbarer Seriennummer und überhaupt gäbe es keine Bescheinigung und schon gar niemals nicht wegen einer Stahluhr.

Bei der Wiedereinreise haben die Zöllner dann mein Gepäck auf den Kopf gestellt und nichts gefunden. Wegen der Rolex am Arm wurde nicht nachgefragt.

Michael

Reverend_O
24.06.2024, 18:52
Ich wollte mal vor Abflug so eine Bescheinigung vom Zoll haben: Ohne Kaufquittung mit Seriennummer im Original und Uhr mit lesbarer Seriennummer und überhaupt gäbe es keine Bescheinigung und schon gar niemals nicht wegen einer Stahluhr.


Das Argument ist da immer, dass man auf diesem Weg eine vorab unverzollte Uhr aus einem Drittland ins Land gebrachte Uhr legalisieren kann. Leider gilt meines Wissens hier - und für den Zoll fast exklusiv - die Beweislastumkehr. Also nicht der Zoll muss beweisen, dass die Uhr ordnungsgemäß "ausreist", sondern der Besitzer, dass die Uhr ordnungsgemäß erworben wurde. Gibt sicher ein paar juristische Gegenargumente - aber das nützt einem eh nix, wenn man zwei Stunden vor Abflug mit der Uhr am Zoll steht und die Wahl zwischen Debatte und verpasstem Flieger hat...

Sette
24.06.2024, 22:00
Ganz einfach: die geschmuggelten Uhren zu Hause lassen und nur mit den normal erworbenen durch die Welt fliegen. Im Zweifelsfall - interessiert eigentlich eh niemanden - kann man ja im Nachhinein die Kaufbelege nachreichen. Bei jeder Reise ein Zoll-Fass aufmachen ...

ehemaliges mitglied
26.06.2024, 13:20
Ganz einfach: die geschmuggelten Uhren zu Hause lassen und nur mit den normal erworbenen durch die Welt fliegen. Im Zweifelsfall - interessiert eigentlich eh niemanden - kann man ja im Nachhinein die Kaufbelege nachreichen. Bei jeder Reise ein Zoll-Fass aufmachen ...

Sofern man die Uhr dann nicht beim Zoll liegen lassen muss, bis man den Nachweis erbracht hat und der Zollbeamte am Wochenende mit meiner Uhr am Arm seine Freundin beeindrucken möchte …. Da führe ich dann schon eher Kopien von den Kaufunterlagen mit mir und sei es nur digital …

PCS
26.06.2024, 13:37
der Zollbeamte am Wochenende mit meiner Uhr am Arm seine Freundin beeindrucken möchte …

Manchmal bin ich ja ganz froh, so naiv zu sein dass ich auf solche Ideen gar nicht kommen würde…

Jenson
26.06.2024, 13:49
der Zollbeamte am Wochenende mit meiner Uhr am Arm seine Freundin beeindrucken möchte ….

also mancher gedankengang.........

Reverend_O
26.06.2024, 14:29
Sofern man die Uhr dann nicht beim Zoll liegen lassen muss, bis man den Nachweis erbracht hat und der Zollbeamte am Wochenende mit meiner Uhr am Arm seine Freundin beeindrucken möchte …. Da führe ich dann schon eher Kopien von den Kaufunterlagen mit mir und sei es nur digital …

Ist eigentlich ganz einfach: Man möchte ein Dokument, der Zollbeamte kann/darf/will es nicht ausstellen - man geht wieder. Das Risiko der Ausfuhr und Wiedereinfuhr liegt dann natürlich bei dir.
Paranoiker könnten nun natürlich davon ausgehen, dass man bei Wiedereinreise gescreent wird und die Zollbeamten nur auf einen warten. Ich würde aber - dem gesunden Menschenverstand folgend - nicht davon ausgehen... Und: In einem durchschnittlichen Flieger von Wien nach Frankfurt zähle ich üblicherweise zweistellige Luxusuhrenträger (interessanterweise muss man hier kaum gendern). Wenn man das mal hochrechnet, spazieren also mehrere hundert potentiell Nämlichkeitsbescheinigungsbedürftige (weil Zubringer von/zu Drittländern) täglich durch den Zoll - ohne den Begriff auch je gehört zu haben und ohne dass sich Schlangen am Zoll bilden. Ich für meinen Teil habe noch nie den Satz gehört: Sie tragen aber eine schöne Uhr - kommen Sie doch mal bitte mit. Rühmliche Ausnahme: Karl-Heinz Rummenigge (da kannte sich wohl jemand aus und Dubai war/ist da wohl auch eher im Fokus gewesen). Wenn man eine Uhr (zollrechtlich) legal erworben hat, wird sich das in 99% der Fälle irgendwie hinreichend belegen lassen, würde ich vermuten.

thewatchjoe
26.06.2024, 15:00
Manchmal bin ich ja ganz froh, so naiv zu sein dass ich auf solche Ideen gar nicht kommen würde…

So sieht es aus.

pfandflsche
26.06.2024, 15:52
naja….so ganz abwegig ist ein gewisses mass misstrauen im umgang/kontakt/ mit behördenvertretern nicht….ich durfte/konnte da auch meine erfahrungen mit dem LKA berlin sammeln.