Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie teilt man ein Mehrfamilienhaus ?
Master of disaster
24.01.2006, 20:00
Hallo zusammen,
hat schon mal jemand ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt ?
Was muss man beachten und welche Kosten kommen auf mich zu ?
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
Master of disaster
24.01.2006, 20:04
Original von Insoman
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
:D
Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
ehemaliges mitglied
24.01.2006, 20:07
Original von Master of disaster
Original von Insoman
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
:D
Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
Willst du das Haus physikalisch oder rechtlich aufteilen? :D
Oli
Master of disaster
24.01.2006, 20:10
Original von o_s_c
Original von Master of disaster
Original von Insoman
tja, ein Notar hilft Dir gerne weiter........
:D
Brauche ich denn vorab einen Architekten ?
Willst du das Haus physikalisch oder rechtlich aufteilen? :D
Oli
Zerschneiden und in kleinen Einheiten weiterverkaufen :D :D
Nein rechtlich teilen und verkaufen. Dachte wegen Genehmigungen von Behörden an einen Architekten. =)
den architekten brauchst Du allenfalls für die Bauzeichnungen. Den Rest kann der Notar
ehemaliges mitglied
24.01.2006, 20:16
Original von Insoman
den architekten brauchst Du allenfalls für die Bauzeichnungen. Den Rest kann der Notar
Würde ich auch vermuten. Geh' mit allen Unterlagen die du hast (Grundbuchauszüge, evtl. Kaufvertrag) zum Notar, überweise ihm ein hübsches Sümmchen und lass' ihn alles machen.
Oli
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.
ehemaliges mitglied
24.01.2006, 20:26
Original von Butch
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.
Wo kämen wir auch hin, wenn das so einfach wäre... :D
Typisch deutsch eben
Oli
Original von Butch
Es gibt auch eine ganze Menge baurechtlicher Auflagen, die es zu
erfüllen gilt.
Ohne ordnungsbehördliche Genehmigung geht das nicht.
Ggfls. ist durchaus ein Fachwerker von Nöten, der die notwendigen
Bescheinigungen beibringt.
Nur als Beispiel nenne ich mal den Bezirksschornsteinfeger.
Eine Grundflächenberechnung müsste ggfls. ein Architekt oder Statiker
durchführen.
Der Notar führt alle Facts zusammen und bringt alles in einen rechtlichen
Gesamtrahmen.
Ergänzend brauchst Du von der Stadt eine sog." Abgeschlossenheitserklärung", die darlegt,daß es sich wirklich um einzelne,getrennte Wohneinheiten handelt ( z.B.keine Toilette auf dem Flur) usw.
aber für die sorgt dann schon der Notar.....
Master of disaster
24.01.2006, 20:44
Sieht schon komplizierter aus....
Dann werde ich morgen mal bei der Stadt anfangen.
Getrennte Wohneinheiten sind es (jede Wohnung auch mit eigener Heizung). Aus welchen Gründen könnte denn eine Genehmigung verweigert werden ?
ehemaliges mitglied
25.01.2006, 07:34
Original von Master of disaster
Sieht schon komplizierter aus....
Dann werde ich morgen mal bei der Stadt anfangen.
Getrennte Wohneinheiten sind es (jede Wohnung auch mit eigener Heizung). Aus welchen Gründen könnte denn eine Genehmigung verweigert werden ?
z.b. Anzahl der benötigten Stellplätze...............
Du musst einen Plan erstellen welcher auf dem Ist Stand sich befindet.
Es muss eine Teilungserklärung mit anhängender Tausendstellberechnung erstellt werden. solltest du die Wohnungen verkaufen wollen rate ich dir die Berechnung / Listung der Grundflächen sehr sorgfälltig auszuführen ;)
Tausenstellerklärung: hier wird die Immobilie aufgeteilt in Eigentum und Gemeinschaftseigentum. dies halt auf Tausenstell. Hierraus ergiebt sich die Berechnungsgrundlage für eventuelle Verbrauchsberechnungen. usw
Man braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt).
Dafür müssen bei dieser Behörde Grundrißpläne der Wohnungen, der Kellerräume, der Garagen usw. mehrfach eingereicht werden, auf denen genau gekennzeichnet sein muß was zu welcher Wohneinheit gehört.
Mit der dann erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet ein Notar die Teilung.
Hatte das mal bei einem Zweifamilienhaus, ist halt ein zeitlicher sowie auch finanzieller Aufwand.
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