Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Jugendschutzgesetz
Folgender Vorfall:
Junge, 7 Jahre alt will in Harry Potter Film. Film ist ab 12 Jahre, Erziehungsberechtigter dabei, problemlos möglich.
Junge 5 Jahre (wird in 2 Wochen 6 Jahre) möchte in die Chroniken von Narnia.
Film ist ab 6 Jahre, Erziehungsberechtigter ist dabei. Er darf nicht rein!
Die sehr freundliche :evil: Dame an der Kasse verwies auf das Jugendschutzgesetz und sagte: Das ist halt so!
Ist das wirklich so ? 8o
Wo ist hier der Sinn? :stupid:
Das der kleine Mann bitter entäuscht und seine Mutter mächtig sauer war liegt auf der Hand.
Kann mir das eventl.jemand erklären ?
Danke und Gruß
Peter
Donluigi
30.01.2006, 11:44
Warum hast du nicht gesagt, daß dein kleiner 6 ist? :D
ehemaliges mitglied
30.01.2006, 11:50
...weils in § 11 II Jugendschutzgesetzt so drin steht...
ich erlaube mir zu zitieren:-):
Abweichend von Absatz 1 darf die
Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen
mit Filmen, die für Kinder
und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben
und gekennzeichnet sind, auch
Kindern ab sechs Jahren gestattet werden,
wenn sie von einer personensorgeberechtigten
Person begleitet sind.
EDIT: wennst mehr nachlesen willst:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz,property=pdf.pdf
@ Tobias
war nicht meiner.
Habe das nur an der Nachbarkasse mitbekommen und auch nur weil die Kassiererin sich aufgeführt hat wie die Axt im Wald. :wall:
Sie hat gesagt das ist halt so, erklären konnte sie es nicht und der Ton war absolut daneben
@ Rufus
Danke für den Link, es ist so , dort steht es geschrieben.
Warum aber ein 6 Jähriger in einen Film ab 12 darf und ein in 2 Wochen
6 werdender nicht in einen Film ab 6 Jahren das ist für mich schon seltsam, zumahl ein Erziehungsberechtigter dabei war.
Aber Gesetz ist halt Gesetz
Zum Lügen war es da schon zu Spät, der kleine Kerl hat sein Alter selbst ausgeplappert.
Für mich war es kleinkariert, denn wenn jemand anderes die Karten gekauft hätte, hätte es kein Mensch bemerkt.
Ich fand es irgenwie einfach traurig :(
Gruß
Peter
Das sich in der Regel ein sechsjähriger Junge, nicht von einem "in zwei Wochen" sechsjährigen Jungen unterscheidet ist wohl jedem klar.
Das Gesetz will dies auch gar nicht unterscheiden, muß aber nunmal an irgendeiner Stelle die Trennlinie ziehen und hat dies hier bei sechs Jahren getan, das dies gegenüber einem Jungen von "fast" sechs willkürlich erscheint ist nachvollziehbar.
Jedoch wie sollte man es anders machen, was wenn er in vier Wochen sechs wird oder in vier Monaten, wo wäre der Unterschied.
Das die Kassierein auch mal ein Auge hätte zudrücken können empfindet man so, aber was wenn doch eine Kontrolle oder ein Unglück geschieht und haftungsrechtliche Fragen aufkommen, die Kassierein ist dran und wollte doch nur nett sein, was ihr dann leider gar nicht mehr hilft.
Ich im übrigen hätte den Kleinen vorher geimpft zu sagen er wäre sechs und alles wäre o.K. gewesen. :D
OrangeHand
30.01.2006, 13:52
Gesetze hin , Gesetze her. Wie heisst es so schön im Ausland: Deutschlands Friedhöfe sind voll von Leuten, die die Vorfahrt hatten.
Wenn es sich der Kinobetreiber leisten kann Gäste abzuwimmeln, dann ist das schön für diesen. Ich hätte bei einem Kind, welches nur 2 Wochen zu jung ist, keine Bauchschmerzen damit, etwas grosszügig zu sein. (Anders ist es z.B. beim Alkohol- oider Zigaretten-Verkauf)
Ich glaube mich erinneren zu können vor Urzeiten mal einen Bericht im TV gesehen zu haben. Zu Zeiten von Jurrasic Park, die Polizei is ins Kino und hat Muttis mit ihren Kindern angekackt, weil die Kiddies nicht alt genug waren.
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