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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt vom Kaufvertrag, geht das???



dimili
10.02.2006, 22:58
Hallo, könnt Ihr mir helfen,

ein Freund von mir hat bei dem Uhrenhändler eine vorrätige Rolex Uhr bestellt.
Er hat einen Kaufvertrag im Netz abgeschlossen.

Jetzt die Frage: Kann er als Privatperson vom Kauf zurücktreten, ohne die Uhr abnehmen zu müssen. Die AGB´s hat er wohl akzeptiert.

Reicht ein Wideruf an die Firma Uhrenfreund und die Sache ist erledigt?

hier die AGB´s:

http://www.uhrenfreund.com/terms.php?lang=de

ehemaliges mitglied
10.02.2006, 23:08
vor versand der uhr würd ich sagen ja, nach erhalt der uhr "nur" rückgaberecht

R.O. Lex
10.02.2006, 23:12
Ich würde sagen anrufen und Klartext reden, Tjebbe ist kein Unmensch.

ehemaliges mitglied
10.02.2006, 23:15
Original von R.O. Lex
Ich würde sagen anrufen und Klartext reden, Tjebbe ist kein Unmensch.

ja...und was bringts ihm die uhr wegzuschicken, die er dann wieder zurück kriegen würde..

ein vernünftiges gespräch ist das beste

Edmundo
10.02.2006, 23:54
genau - er bleibt dann sogar noch auf dem Rückporto hängen

Street Bob
11.02.2006, 08:06
So sehe ich es auch. Ich selbst habe auch schon beim Uhrenfreund gekauft. Das sind faire und anständige Leute. Die AGB´s sind selbsterklärend. Ein Anruf dort ist die ordentliche Lösung. Wenn schon Rücktritt vom Vertrag, dann soll man sich auch gerade machen, meine ich.

Donluigi
11.02.2006, 08:17
Warum will er die Uhr denn nicht mehr?

Edmundo
11.02.2006, 08:25
Gute Frage :D

dimili
11.02.2006, 08:32
Es sind wohl Taiwan Papiere.
Und das findet er nicht gut.
Die Uhr kommt wohl über Umwege von Taiwan od. China nach England und von dort hierher.

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 08:33
Original von dimili
Es sind wohl Taiwan Papiere.
Und das findet er nicht gut.
Die Uhr kommt wohl über Umwege von Taiwan od. China nach England und von dort hierher.

na und...

max mustermann
11.02.2006, 08:44
Original von dimili
Es sind wohl Taiwan Papiere.


Ist das Papier dort schlechter, brennt es nicht so gut ? :wall:

willi24
11.02.2006, 09:17
Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. Gucks du z.B hier:

LINK (www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm+widerrufsrecht+internet&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4&client=firefox)


oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.

#rlps#

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 09:18
Original von willi24
Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.

#rlps#

bist du dir da sicher???

willi24
11.02.2006, 09:19
Mist Link funzt nicht!

Also guckst du einfach da:

http://www.internetrecht-rostock.de/

willi24
11.02.2006, 09:21
100% TOTSICHER

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 09:23
Original von willi24
100% TOTSICHER

fernabsatzgesetzt gibt es nicht mehr und das widerrufsrecht kann per agb gegen ein rückgaberecht abbedungen werden...

immer noch 100%TOTSICHER :D

willi24
11.02.2006, 09:26
Immer noch 100% - das ist definitv gültiges EU Recht, nennt sich wahrscheinlich nur anders. Habe mich erst vorgestern dahingehend von einem Juristen aufklären lassen.

Übrigens hier ein Auszug aus den AGB´s von Uhrenfreund.com:

Sie haben ein uneingeschränktes Rückgaberecht bezüglich der erhaltenen Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Erhalt des Ware vonClassic Watches GbR Tjibbe Kerkhof Heike Nowak. Dieses uneingeschränkte Rückgaberecht tritt an die Stelle eines Widerrufsrechtes. Zur Ausübung des Rückgaberechts müssen Sie die erhaltene Ware an die Firma Classic Watches GbR Tjibbe Kerkhof Heike Nowak zurücksenden. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben. Zur Einhaltung der Frist ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn die Ware rechtzeitig an Classic Watches GbR Tjibbe Kerkhof Heike Nowak abgeschickt wird.

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 09:27
jaja...die feinsinnigen unterscheidungen...

das steht jetzt alles in §§ 346 - 359 BGB

und rückgabe is was anderes wie widerruf

watchman
11.02.2006, 09:45
und was ist nun das fazit: ja oder nein?

neunelfer
11.02.2006, 10:14
Original von RufusMücke
jaja...die feinsinnigen unterscheidungen...

das steht jetzt alles in §§ 346 - 359 BGB

und rückgabe is was anderes wie widerruf

Sei nicht so fies und sag dass du vom Fach bist!! :D

Donluigi
11.02.2006, 10:17
Klar nimmt er die zurück - so eine Welle wegen Taiwan-Papieren :stupid: will er sich etwa die Papiere um den Hals hängen? Ist doch schön skurril, so ein exotischer LC.

Deutsche, kauft nur deutsche Bananen! :D

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 10:18
will das nicht breittreten:-)))

nur bei 100% sicher sollte es zumindest 99% sicher sein, bringt nämlich nix der widerruf, wenn nur rückgaberecht...und nicht dass sich jemand auf die todsichere auskunft verläßt...

ilan
11.02.2006, 10:28
Hallo, rein rechtlich kann er sogar die Uhr sich zuschicken lassen und dann vom Kauf zurücktreten. Hier greift nähmlich das Fernabsatzgesetz.

Allerdings finde ich, daß es eine Frage des Stils ist, ich würde versuchen das einvernehmlich zu klären.

Servus Ilan

falkenlust
11.02.2006, 10:32
...und ich würde mich höflich entschuldigen und eine Flasche Wein als Entschuldigung an ihn schicken, anstandshalber...

GG2801
11.02.2006, 10:32
Much easier wäre gewesen, die "Paper-Frage" vor einem eventuellen Kauf zu klären... ;)

Daytona MOP
11.02.2006, 10:45
da stimme ich dir zu Gerald,
verstehe das ganze jetzt auch nicht.
Wenn man jetzt keine Lust mehr auf die UHR hat,
kann man es einfach sagen !

Moehf
11.02.2006, 10:50
Ist doch kein Problem. Anrufen, sagen, dass man die Uhr nicht mehr will, dann aber vielleicht auch fragen, ob er ggf. eine Alternative hat und gut ist...
Hier gut über den Laden schreiben und dann haben beide vielleicht noch was davon.

watchman
11.02.2006, 11:16
bis die gelehrten sich mal einigen http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e015.gif

ich will keine verhaltensweisen, ich will fakten. fakten fakten fakten ;)

mikemaster
11.02.2006, 11:30
@ watchman: bestehen denn noch Unklarheiten?

Wenn man nach Zusendung der Uhr zurücktreten darf, kann man es erst recht schon vorher. Dann entstehen dem Verkäufer keine Kosten und er kann die Uhr gleich wieder anbieten. Einer Begründung bedarf es nicht und Schadensersatz ist ebenso nicht zu leisten. Man muss nur die Rücktrittsfrist einhalten. Aus Gründen der Vorsicht würde ich mir den erfolgten rechtzeitigen Rücktritt vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen. Geschenke (Wein etc.) für die Einhaltung vertraglicher Abreden sind wohl im Übrigen reine Geschmackssache und eine Frage des persönlichen Stils.

watchman
11.02.2006, 11:33
gut, dann warte ich jetzt mal auf das statement der gelehrten, wenn dem dann auch nichts beizufügen ist, weiß ich bescheid =)

kurz knapp bündig.

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 16:02
Original von falkenlust
...und ich würde mich höflich entschuldigen und eine Flasche Wein als Entschuldigung an ihn schicken, anstandshalber...

Der einzige Vorschlag mit Stil, wenn dann nur so, ist schon schlimm genug so!

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 16:09
Ich könnt ja jetzt auch noch meinen juristischen Sermon dazugeben.... ;-))

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 16:10
Gib Gas....

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 16:32
Ne, laß heute mal den Kolleschen den Vortritt.... ;-)

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 16:50
Original von Ticktacktom
Ne, laß heute mal den Kolleschen den Vortritt.... ;-)

gibt ja auch nix mehr zu sagen... :D

watchman
11.02.2006, 17:21
ich fasse zusammen:

ja.


thread schließen.

und tschüß...

viel lärm um nichts :muede:

ehemaliges mitglied
11.02.2006, 17:25
Original von RufusMücke

Original von Ticktacktom
Ne, laß heute mal den Kolleschen den Vortritt.... ;-)

gibt ja auch nix mehr zu sagen... :D

obwohl........ich habe immer gern das letzte Wort....... :D :D :D

watchman
11.02.2006, 17:27
dito :D

watoo
11.02.2006, 17:29
Papiere aus Asien? Vorsicht,Gefahr von Broiler-Aids.

Pete-LV
11.02.2006, 17:58
DIMI- Kauf das Ding einfach ! Verschenk die Zwiebel doch !

dimili
11.02.2006, 18:16
Ich habe das letzte Wort :D :D :D

Also, die Stornierung des Auftrages ist vom Tisch.

Hier der Wortlaut:

Hallo Herr xxx,
danke für Ihre Mail und die frühzeitige Stornierung des Kaufs und des Termins.
Die Stornierung ist für uns kein Problem. Sie müssen bei dem Kauf ein "gutes Gefühl" haben und am Ende ein sehr zufriedener Kunde sein. Wenn wir Ihnen dieses Gefühl nicht vermitteln konnten, tut uns dies sehr leid.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Classic Watches GbR
Tjibbe Kerkhof & Heike Nowak
-------------------------------------------------
Teichstr. 1
D-54595 Prüm
Tel: 06553-901490
Mob: 0172-5328080

WTA Nr. 396
www.uhrenfreund.com

Ich finde dieses Verhalten mehr als kulant und kann www.uhrenfreund.com mit bestem Gewissen und uneingeschränkt weiterempfehlen!!!

watchman
11.02.2006, 18:18
:gut: =) :gut:

sehr gute antwort. so kann man bei einer anderen uhr sicherlich mit einem guten gefühl irgendwann kaufen...

Butch
11.02.2006, 18:19
Stimmt. Und dieser Mann spricht nicht von Stil-
er hat ihn einfach... :gut:

Ex Tunc
11.02.2006, 18:33
Wunderbar! Kenne den Uhrenfreund nicht, aber genau so ein professionelles Verhalten habe ich mal mit Herrn Miquel bei einer Rückabwicklung erlebt, den ich deswegen ebenfalls hier hervorheben möchte!

p.s. ich glaube Uhrenfreund hat einen Deal verloren aber hier viele neue Kunden gewonnen..so muss es sein!

ET

Street Bob
11.02.2006, 22:01
Original von dimili
Ich habe das letzte Wort :D :D :D

Also, die Stornierung des Auftrages ist vom Tisch.

Hier der Wortlaut:

Hallo Herr xxx,
danke für Ihre Mail und die frühzeitige Stornierung des Kaufs und des Termins.
Die Stornierung ist für uns kein Problem. Sie müssen bei dem Kauf ein "gutes Gefühl" haben und am Ende ein sehr zufriedener Kunde sein. Wenn wir Ihnen dieses Gefühl nicht vermitteln konnten, tut uns dies sehr leid.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Classic Watches GbR
Tjibbe Kerkhof & Heike Nowak
-------------------------------------------------
Teichstr. 1
D-54595 Prüm
Tel: 06553-901490
Mob: 0172-5328080

WTA Nr. 396
www.uhrenfreund.com

Ich finde dieses Verhalten mehr als kulant und kann www.uhrenfreund.com mit bestem Gewissen und uneingeschränkt weiterempfehlen!!!

Sag ich doch! Der Mann ist klasse, ich habe einen guten Deal bei ihm getätigt und supernetten Kontakt erlebt.

Daytona MOP
11.02.2006, 22:44
naja, er kann ja auch froh sein das er das teil nicht nach 2wochen dann doch zurückbekommt.

mikemaster
11.02.2006, 22:47
...und für so einen Brief wollt ihr gleich eine Flasche Wein schicken?! Euch wollt ich als Kunden haben.

Terminator
11.02.2006, 23:06
Das zeigt doch mal wieder:

a) Kerkhoff ist nicht gerade der Billigheimer, aber superkorrekt, und die
Ware ist nach meinen Erfahrungen immer TOP. :gut: :gut: :gut:
Gute Ware hat ihren Preis !

b) Die gequirlte Scheisse von Fernabsatzgesetz etc. kann nur im Paragraphenhirn irgendwelcher Sessel****er entstanden sein, die nicht
wissen, was auf dem Markt abgeht !

Verbraucherschutz hin, oder her, aber es gibt kein vernünftiges Mittelmass (gilt auch beim Scheidungsrecht !!)

Beispiel:

Ich verkaufe einem Typen einen BEO TV für 7000,-EUR im Netz, Kiste
wird geliefert, und nach 2 Wochen Party und Fussball WM will er mir die Kiste "ohne Angaben von Gründen" zurückgeben.

Arbeit, Kosten, "ein Gebrauchtgerät", ne Menge Ärger !! :wall: :wall:

Was nun.....????

Gruss :D

Terminator

ehemaliges mitglied
12.02.2006, 02:13
zu a)

selbstverständlichkeiten brauchen doch nicht immer gleich so hochgelobt zu werden. der VK hält sich ans gesetz, das ist gut, aber doch wohl im seriösen handel selbstverständlich

zu b)

auch da hilft das gesetz weiter:

§357 bgb

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

wer seine AGB nicht entsprechend formuliert ist selbst schuld und braucht nicht zu jammern.

laßt also die kirche im dorf, vernraucherschutz hat seine berechtigung und wer 7.000 EUR für nen TV bezahlt, wird ihn zu meist behalten. wenn er ihn 2 wochen benutzt und dann widerruf oder rücktritt ausübt und der VK gute AGB hat, ist eher der käufer der blöde...

newharry
12.02.2006, 07:31
Original von RufusMücke
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

wer seine AGB nicht entsprechend formuliert ist selbst schuld und braucht nicht zu jammern.

laßt also die kirche im dorf, vernraucherschutz hat seine berechtigung und wer 7.000 EUR für nen TV bezahlt, wird ihn zu meist behalten. wenn er ihn 2 wochen benutzt und dann widerruf oder rücktritt ausübt und der VK gute AGB hat, ist eher der käufer der blöde...

Da hast Du vom normativen Standpunkt aus gesehen sicher Recht ... wie sieht das aber in der Praxis aus?

"Prüfung der Sache" wird hier ja wohl aufstellen und gucken heißen? ... und wenn ich nun behaupte, leider bin ich erst nach mehr als einer Woche dazu gekommen und die Kiste ist eh nur 30 Minuten gelaufen bis ich gemerkt habe, daß mir die Kiste zu groß ist und ich leider furchtbare Kopfschmerzen bekomme, weil ich so nahe an dem Ding sitzen muß, dann kannst Du als Händler wohl entweder lange streiten oder es einfach zurücknehmen ... :rolleyes:

ehemaliges mitglied
12.02.2006, 10:32
der händler hat doch das geld...davon zieht er wertersatz ab

newharry
12.02.2006, 10:47
Original von RufusMücke
der händler hat doch das geld...davon zieht er wertersatz ab

Grundsätzlich ja, aber was ist bei einem Fernseher unter "Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist." zu subsumieren?

Pete-LV
12.02.2006, 10:51
Gute Antwort DIMI !
Prima Adressen , kann man :gut:

ehemaliges mitglied
12.02.2006, 10:53
Original von newharry

Original von RufusMücke
der händler hat doch das geld...davon zieht er wertersatz ab

Grundsätzlich ja, aber was ist bei einem Fernseher unter "Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist." zu subsumieren?

:D dann schauts mies aus, aber irgendein kratzer wird sich dann schon finden lassen, lol

Pete-LV
12.02.2006, 10:55
Ich denke mal wenn man was finden will , dann findet man auch etwas !

ehemaliges mitglied
12.02.2006, 11:00
Original von PeteLV
Ich denke mal wenn man was finden will , dann findet man auch etwas !


so schauts aus, wird ein seriöser händler nur bei unseriösen kunden machen und dann hat der recht damit...

wenn die ware passt, die zurückkommt, besteht doch gar kein bedarf zu handeln...und wenn etwas dran ist, wird man schon eine lösung finden...die meisten größeren händler haben doch auch einen guten RA...