Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gibt es hier einen FA für Verkehrsrecht??
Hallo zusammen,
kleine Frage...
Mein Kumpel wurde am Sa. morgen (na ja, eher gegen 11:00 Uhr) mit 0,51 (wohl Atemalkohol) also ca. gut 1 Promille erwischt.
Er hat den Deckel freiwillig gleich bei den Cops abgegeben, was ich für einen Fehler halte.
Gibt es hier ggf. einen FA für Verkehrsrecht, der ein paar Tipps geben kann, was am besten zu machen wäre??
Der Wert für die Blutprobe wird wohl erst in 10-14 Tagen erwartet. Das Problem für ihn würde wohl ab 1,1 Promille beginnen, die 4 Wochen ohne Lappen bei bis 1,1 Promille könnte er sicher wegstecken. Eine Gefährdung dürfte nicht vorgelegen haben.
Bitte keine Moralpredigten, da es mich nicht betrifft.
Gerne auch per PN...
Danke
Manuel
P.S. Es war wirklich ein Kumpel, ich wäre nicht mal mehr ins Auto gekommen :D :D
ehemaliges mitglied
20.02.2006, 12:27
ist er alkoholbedingt verkehrsauffällig gefahren oder in eine "Routinekontrolle" geraten ???? Wenn ersteres der Fall war, kann ihm auch schon zB mit 0,3 Promille ein Verkehrsstrafverfahren angehängt werden (316 StGB), dann ist es keine Verkehrsordnungswidrigkeit mit 1 Monat Fahrverbot mehr. In diesem Fall würde Entziehung der Fahrerlaubnis (ca. 10 Monate aufwärts) drohen.
Im zweiten Fall wäre es, wie du richtig schreibst, nur ne Owi mit 1 Monat Fahrverbot (vorausgesetzt, es war sein erster Alkoholverstoß), 250 Euro Geldstrafe und Punkten.
Bis zum Vorliegen der Blutalkoholwerte ist es aber auch bei uns durchaus üblich, daß der FS von der Polizei einbehalten wird, es sei denn, man widerspricht dem ausdrücklich. Auf der anderen Seite: die Zeit, die er jetzt keinen FS hat und nicht fahren darf, wird im Fall des Fahrverbotes angerechnet, so daß er dann irgendwann nur noch ca. 2 Wochen den FS abgeben muß.
Danke!
Die Cops kamen ihm entgegen und er hat einen sehr auffälligen Bus gefahren, allerdings nicht auffällig gefahren. War also ne Routinekontrolle.
Die haben dann umgedreht und ihn rausgezogen. Er hatt vorher im Bus gepennt, das war aber wohl reichlich zu wenig Zeit oder zuviel Alk...
War sein erster Verstoß und er ist da normalerweise eisern. Hat auch in der Karre gepennt, war aber wie schon gesagt viel zu viel Alk...bzw. mit 5 Stunden etwas zu wenig Schlaf :rolleyes:
watchman
20.02.2006, 12:36
klingt für mich dann aber nicht nach routine...
War nach ner riesen Faschingsveranstaltung und es waren dort zig Cops anwesend.
Ich hatte da abends noch mit ein paar gesprochen und es hieß, dass in Bayern die jungen Cops nur hoch kommen, wenn sie Alkoholsünder erwischen und das hier kontrolliert würde ohne Ende.
Und auf solche, die nur kurz im Bus pennen, haben Sie es natürlich abgesehen.
Wenn Du den Bus sehen würdest, den die Fahren, glaubst Du gleich, dass den jeder anhält...
Wenn er natürlich aufgefallen ist, dann ist es *****. Dann braucht es aber auf jeden Fall einen RA...davon weiß ich aber nix, werde mal nachfragen müssen. Wenn dem so wäre, dann braucht er wahrscheinlich einen guten Anwalt.
watchman
20.02.2006, 12:44
ich habe meinen leider mal abgegeben, bis zur verhandlung hat es 11 monate gedauert.
in der verhandlung wurde ich zu einer geldstrafe und einem monat fahrverbot verdonnert.
letztlich habe ich also meinen lappen leider viel zu lange weggehabt.
geschadet hat's mir nicht, aber hergeben tue ich den nicht mehr, sprich ich hab ihn nie dabei.
Original von watchman
ich habe meinen leider mal abgegeben, bis zur verhandlung hat es 11 monate gedauert.
in der verhandlung wurde ich zu einer geldstrafe und einem monat fahrverbot verdonnert.
letztlich habe ich also meinen lappen leider viel zu lange weggehabt.
geschadet hat's mir nicht, aber hergeben tue ich den nicht mehr, sprich ich hab ihn nie dabei.
Können die den bis zur Verhandlung einfach so behalten??? Bis dahin bist Du doch theoretisch noch unschuldig??
Nie dabei haben ist auch ne gute Lösung für sowas...oder öfter mal nüchtern fahren :D
watchman
20.02.2006, 12:59
bei mir wurde er einbehalten bis zur verhandlung wie gesagt. da ich einen unfall hatte (auch wenn es nur mein auto war), war ich also schon "schuld" aber bis zur bemessung des strafmaßes war ich fußgänger was letztendlich nicht hätte sein müssen...
Original von watchman
bei mir wurde er einbehalten bis zur verhandlung wie gesagt. da ich einen unfall hatte (auch wenn es nur mein auto war), war ich also schon "schuld" aber bis zur bemessung des strafmaßes war ich fußgänger was letztendlich nicht hätte sein müssen...
Schöne *****...
Jaja... mein Kumpel hat... :D
Im ernst: den Lappen sofort und freiwillig abzugeben halte ich tatsächlich für einen Fehler.
Ich hoffe aber, dass Dein Kumpel daraus lernt und nicht mehr alkoholisiert fährt.
Mich hat ein betrunkener Autofahrer mal unsanft vom Fahrrad geholt! ?(
Die Chancen, dass er seinen Führerschein so bald wiedersieht, halte ich für unwahrscheinlich...
ehemaliges mitglied
20.02.2006, 13:04
....die glückwünsche wollte er eben nicht hören,
also denke der erste gedanke war der richtige auf zum guten anwalt, der solls richten..
watchman
20.02.2006, 13:06
@ moehf
sagen wir mal so, bin noch sehr sehr gut davon gekommen, da die versicherung den sehr großen schaden (23000 DM auto, begrünung, leitplanke) voll übernommen hat und das trotz dessen, dass ich was getrunken hatte. wegen eisregens wurde ich zum glück vom unfall an sich "entlastet".
für mich glück im unglück. ich hab was draus gelernt, jedoch geb ich halt einfach wenn nochmal was sein sollte, was ich nicht hoffe, so schnell gleich den lappen nicht direkt bei der kontrolle ab.
Naja, watchman, aushändigen musst Du ihn gegenüber zuständigen
Personen schon. Ermutige die Jungs hier nicht zu rechtswidrigem
Verhalten.... ;)
Virtuose
20.02.2006, 13:22
Bevor das Ergebnis der Blutuntersuchung nicht vorliegt, kann man sowieso nichts machen.
Danach sofort Akteneinsicht beantragen, was aber nur mittels Anwalt möglich ist. Das weitere Vorgehen kann sinnvollerweise nur geplant werden, nachdem die Einsicht stattfand.
Auf deutsch: Momentan ist nicht viel zu machen, ausser der Suche nach einem RA der sich der Sache annimmt.
watchman
20.02.2006, 13:30
Original von Butch
Naja, watchman, aushändigen musst Du ihn gegenüber zuständigen
Personen schon. Ermutige die Jungs hier nicht zu rechtswidrigem
Verhalten.... ;)
wenn du ihn aber nicht dabei hast, kannste glück haben und bis es zur klärung des ganzen kommt, hast du nach wie vor die fahrerlaubnis. ich hätte laut richter die möglichkeit gehabt eine "gegenklage" einzureichen, da mir ja der führerschein 10 monate zu lange abgenommen wurde.
mein RA hat mich aber beraten, dass ich dies aufgrund von mangelnder erfolgsaussicht gleich lassen kann und sehr sehr zufrieden sein kann mit dem ausgang der ganzen geschichte =)
was ich auch war.
fazit für mich: don't drink and drive.
Original von watchman
fazit für mich: don't drink and drive.
:gut:
Original von Virtuose
Bevor das Ergebnis der Blutuntersuchung nicht vorliegt, kann man sowieso nichts machen.
Danach sofort Akteneinsicht beantragen, was aber nur mittels Anwalt möglich ist. Das weitere Vorgehen kann sinnvollerweise nur geplant werden, nachdem die Einsicht stattfand.
Auf deutsch: Momentan ist nicht viel zu machen, ausser der Suche nach einem RA der sich der Sache annimmt.
Danke, das wollte ich hören.
Dass man nicht besoffen Autofahren soll ist aber auch ein guter Hinweis :gut: :stupid: :D :wall:
miboroco
20.02.2006, 15:29
Original von Moehf
Dass man nicht besoffen Autofahren soll ist aber auch ein guter Hinweis :gut: :stupid: :D :wall:
Kann man nich oft genug sagen, dein Kumpel scheint es ja noch nicht gewußt zu haben!!!
Original von miboroco
Original von Moehf
Dass man nicht besoffen Autofahren soll ist aber auch ein guter Hinweis :gut: :stupid: :D :wall:
Kann man nich oft genug sagen, dein Kumpel scheint es ja noch nicht gewußt zu haben!!!
Jep, da stimme ich Dir zu, da ich allerdings ehrlich gesagt nicht komplett ohne Schuld bin, spare ich mir solche Sätze meistens :O
Wäre in solch einem Fall mein nigerianischer Führerschein gültig ?? Wenn die rosa Pappe weg ist, nehm ich den afrikanischen Führerschein.....=)
Original von orange
Wäre in solch einem Fall mein nigerianischer Führerschein gültig ?? Wenn die rosa Pappe weg ist, nehm ich den afrikanischen Führerschein.....=)
Wahrscheinlich nur, wenn Du als Nigerianer hier in Deutschland nicht mit Wohnsitz gemeldet bist, oder?
Original von Moehf
Original von orange
Wäre in solch einem Fall mein nigerianischer Führerschein gültig ?? Wenn die rosa Pappe weg ist, nehm ich den afrikanischen Führerschein.....=)
Wahrscheinlich nur, wenn Du als Nigerianer hier in Deutschland nicht mit Wohnsitz gemeldet bist, oder?
Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und afrikanischen Führerschein...... Ernste Frage: Darf ich damit fahren ??
Donluigi
20.02.2006, 18:12
@ Orange: schau doch mal im Nigeria-Forum (http://www.nigeria-forum.com/botthread-11065.html) :D
Original von orange
Original von Moehf
Original von orange
Wäre in solch einem Fall mein nigerianischer Führerschein gültig ?? Wenn die rosa Pappe weg ist, nehm ich den afrikanischen Führerschein.....=)
Wahrscheinlich nur, wenn Du als Nigerianer hier in Deutschland nicht mit Wohnsitz gemeldet bist, oder?
Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und afrikanischen Führerschein...... Ernste Frage: Darf ich damit fahren ??
Kann ich mir nicht vorstellen...so einen afrikanischen Deckel bekomm ich ja quasi dort an jeder Ecke...
Original von orange
Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und afrikanischen Führerschein...... Ernste Frage: Darf ich damit fahren ??
Nein. Jedenfalls kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug.
@ Don .... Loool.... bin wohl nicht der einzige ..;)
@ Moehf ... Ist keine Fälschung, sondern regulär ausgestellt.....;)
@ Butch.... echt ? :( Schade.....
Kannst Dich darauf verlassen, Florian. ;)
Aber bei Paris-Dakar kannste mittun.... :gut:
Original von Butch
Kannst Dich darauf verlassen, Florian. ;)
Aber bei Paris-Dakar kannste mittun.... :gut:
Danke Butch =)=) Werde mal meine XT durchsehen. Vielleicht geht was bei der nächsten Dakar....;)
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