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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Gebuhren



Rob
25.02.2006, 21:56
Stimmt dies:

"Eine Mitteilung noch in eigener Sache:

ebay erhöht ab 22.02.2006 um 00:01 Uhr die Gebühren! Die Verkaufsgebühren für diese Uhr betragen derzeit noch 50,40 Euro, danach 182,48 Euro!. Das sind also 132,08 Euro mehr oder eine Steigerung von über 362 %!

Daß diese enorme Belastung nicht ohne Umlage auf die Preise unserer Artikel getragen werden kann, ist einleuchtend. Deshalb gilt der hier angebotene Sofortkaufpreis bis 21.02. abends. Danach werden wir den Sofortkaufpreis um 130,- Euro anheben"

Gruss Rob

Kiki Lamour
25.02.2006, 21:59
ich hab nichts gehört, das wäre ja der hammer...!!!

ehemaliges mitglied
25.02.2006, 22:07
Bei Artikeln, deren Verkaufspreis über 500,- Euro liegt, gilt:
"EUR 20,50 zzgl. 2,0% des Verkaufspreises über EUR 500,01"
(Ausnahmen: Mobilfunk, Bücher und Musik)

Quelle:
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

Hier noch der Vergleich der Gebühren alt/neu:
http://pages.ebay.de/geb%2Dvergl2006/#1


Oli

Rob
25.02.2006, 22:07
http://cgi.ebay.de/ROLEX-Daytona-in-Stahl-weiss-UNGETRAGEN-aus-Feb-2006_W0QQitemZ8905033449QQcategoryZ22258QQrdZ1QQcm dZViewItem

Kiki Lamour
25.02.2006, 22:08
8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o

Edmundo
25.02.2006, 22:14
Original von Rob
Stimmt dies:

"Eine Mitteilung noch in eigener Sache:

ebay erhöht ab 22.02.2006 um 00:01 Uhr die Gebühren! Die Verkaufsgebühren für diese Uhr betragen derzeit noch 50,40 Euro, danach 182,48 Euro!. Das sind also 132,08 Euro mehr oder eine Steigerung von über 362 %!

Daß diese enorme Belastung nicht ohne Umlage auf die Preise unserer Artikel getragen werden kann, ist einleuchtend. Deshalb gilt der hier angebotene Sofortkaufpreis bis 21.02. abends. Danach werden wir den Sofortkaufpreis um 130,- Euro anheben"

Gruss Rob

Gutes Marketing

Rob
25.02.2006, 22:32
500,01 Euro und darüber 20,50 Euro zzgl. 2% des Preises über 500,01 Euro

Kein Marketing Elmar ;( Danke Oli :gut:

Gruss Rob

Insoman
26.02.2006, 09:29
nach den ebay-Richtlinien dürfen die Verkaufsgebühren doch nicht auf den Käufer abgewälzt werden, oder irre ich mich ?



Ebay ist für mich eh gestorben.........

newharry
26.02.2006, 09:50
Original von Insoman
nach den ebay-Richtlinien dürfen die Verkaufsgebühren doch nicht auf den Käufer abgewälzt werden, oder irre ich mich ?


Darunter würde ich aber verstehen, daß die Verkaufsgebühren auf den erzielten Preis noch draufgeschlagen werden ... niemand kann mich aber hindern, einen höheren Sofort-Kauf-Preis zu wählen ...

Insoman
26.02.2006, 10:04
ist aber trotzdem das selbe Ergebnis......


dann muß er halt ohne diese Zweigleisigkeit anbieen und ohne hinweis auf die höheren ebay-gebühren. So jedoch wälzt er die kosten ab.

watoo
26.02.2006, 10:28
Die Gebühren wurden entsprechend erhöht, es gilt aber bei Auktionen das Datum des Auktionsbeginns. Alles,was vor dem 22. eingestellt wurde, wird noch zu den alten Gebühren versteigert.

Maga
26.02.2006, 10:40
Original von Kiki Lamour
ich hab nichts gehört, das wäre ja der hammer...!!!

schau mal hier Kiki (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=24819&sid=&hilight=EBAY)

ehemaliges mitglied
26.02.2006, 10:49
kraß was die sich rausnehmen....aber nur von vorteil für den SC hier...

newharry
26.02.2006, 10:50
Original von Insoman
ist aber trotzdem das selbe Ergebnis......


dann muß er halt ohne diese Zweigleisigkeit anbieen und ohne hinweis auf die höheren ebay-gebühren. So jedoch wälzt er die kosten ab.

Sehe ich nicht so, sorry ... meiner Meinung nach soll diese Regelung verhindern, daß ein Käufer um einen bestimmten Betrag bietet und dann nach erfolgreichem Gebot um EUR x noch EUR y als Ebay-Gebühren draufgeschlagen werden ... bei dem hier besprochenen Fall kennt aber der Käufer schon bei Sofort-Kauf auch den Endpreis und weiß, was er bezahlen muß ...

... Kosten werden immer auf den Käufer übergewälzt ... das nennt sich Marktwirtschaft ... Ausnahmen bestätigen die Regel ;)

ehemaliges mitglied
26.02.2006, 10:52
noch dazu wo der arme kerl die D. ja sowieso fast zum LP abgibt...