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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung erhalten - was tun



Garfield
23.03.2006, 21:09
Hallo,

heute Post erhalten von Anwaltskanzlei.

Abmahnung Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Erst einmal das wichtigste: Geringer Betrag 300,00 Euro

Angeblich hätte ich als Nutzer eines P2P Netzwerkes am 27.10.2005 Musikstücke eines Künstlers bzw. Teile hiervon anderen durch Freigabe auf meiner Festplatte zum Upload angeboten.
Dazu wurden Datum, Datei, IP und Client mir genannt.

Nun mein Problem: Diesen miserablen Sänger Warren G zu ertragen reicht mir schon im Radio. Ich habe sicherlich nicht absichtlich - wenn ich es denn überhaupt war - dieses Album heruntergeladen, geschweige denn zum Upload angeboten. Sollte ich es versehentlich geladen haben, dann habe ich das aber auch sofort gelöscht. Ich weiss es wirklich nicht.
Ebenfalls kann ich eine missbräuchliche Nutzung meiner Interneverbindung durch WLan ja auch nicht zu 100% ausschliessen. Fahre ich mit meinem Tablet PC durch Kiel habe ich quasi eine permanente Internetverbindung für lau durch alle offenen Router.

Ein gegen mich eingeleitetes Ermittlungsverfahren sei gem. §153 Abs.1 StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden (schön das ich auch einmal erfahre das gegen mich ermittelt worden ist).

Androhung weitaus höherer Kosten bei Gerichtsverfahren mit Streitwert min. 25.000,- wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe

Rechtschutz wird ja wohl nicht aufkommen für einen evtl. Rechtsstreit - oder?
300,- zahlen und Unterlassung unterschreiben oder dagegen angehen?
Was raten die Experten. Ich kenne mich doch nur im SGB und VwGO aus. ;(

Der Hanseat
23.03.2006, 21:12
Wenn du tatsächlich in diesem P2P Netzwerk aktiv warst, mal unabhängig von einem konkreten Musikstück, würde ich mir nen Anwalt nehmen.......

Wenn du einfach zahlen solltest, wer weiß wer dann noch kommt......

Wer ist denn der Auftraggeber der Abmahnung?

Edmundo
23.03.2006, 21:12
Du musst doch wissen ob Du es wars? Klingt komisch ... sei ehrlich ...

PCS
23.03.2006, 21:14
Original von Der Hanseat

Wer ist denn der Auftraggeber der Abmahnung?

Das, Detective, ist die richtige Frage! ;)

Garfield
23.03.2006, 21:15
Auftraggeber: Peppermint Jam Records, Hannover
vertreten durch Schutt, Waetke Karlsruhe

Habe gerade ein wenig gelesen. Das sind die mit der Abmahnwelle von 20.000 Abmahnungen hauptsächlich gegen Down oder Uploader des Spiels Earth 21irgendwas

Jetzt scheinen sie sich auf Musik zu verlagern

Der Hanseat
23.03.2006, 21:16
Aber nicht unwichtig ob es ein Branchenverband, ein Label oder ein einzelner Künstler ist......

Edmundo
23.03.2006, 21:18
warum?

Garfield
23.03.2006, 21:19
Original von elmar2001
Du musst doch wissen ob Du es wars? Klingt komisch ... sei ehrlich ...

Wenn ich es gewesen sein sollte jedenfalls nicht absichtlich und schon gar nicht zum Upload angeboten. Ich kann Warren G nicht ausstehen.
Bei anderer Musik wäre die Wahrscheinlichkeit höher - aber bei dem. Nee.
Kann höchstens da gegengekommen sein - das geht ja fix und das lädt man dann sofort.


Also das ist eine einzige Firma. Diese Peppermint und Abmahnung bezieht sich auch nur auf Mousse T, Roachford und Warren G

Butch
23.03.2006, 21:21
Ich werde hier keinen Ton mehr zur Rechtslage posten, aber Deine
Ansage ist schon ziemlich "wischiwaschi".
Vielleicht, kann sein, nicht auszuschließen dass....
Eine Tat erst dann einzuräumen, wenn der Staatsanwalt bei der
Tatbegehung höchstselbst zugegen war, ist natürlich auch ein
reichlich aussichtsloser Weg.

Hast Du oder hast Du nicht? Das wäre für mich entscheidend!

Kiki Lamour
23.03.2006, 21:21
hast du dein wlan ned codiert?

Garfield
23.03.2006, 21:22
Original von Butch

Hast Du oder hast Du nicht? Das wäre für mich entscheidend!
Dann sage ich einmal nein.

Das ist ja mein Problem - nein WLan hatte ich vergessen zu sichern.
Hatte ich erst Anfang des Jahres nachgeholt.

Butch
23.03.2006, 21:26
. oops. sollte eine PN werden.

Der Hanseat
23.03.2006, 21:28
Also genutzt haben musst du das P2P Netz ja, da die Gegenseite nur über eine Ermittlungsbehörde an die passenden Daten zu den IP´s gekommen sein kann.

Das scheint sich ja auch durch das Ermittlungsverfahren zu bestätigen und du schliesst ja auch nicht aus ein solches Netz genutzt zu haben.

Du solltets dir nen Anwalt nehmen, damit das Ding nicht zum Faß ohne Boden wird und am Besten sagst du deinem Anwalt wie es wirklich war und nicht "Dann sach ich mal ich wars nicht"........ ;)

Mawal
23.03.2006, 22:37
Frage:

Hast du dich in ein P2P Network eingeloggt um Musik, software, Filme donzuloaden und dabei einen ordner zum downloaden freigegeben oder nicht?


Ja oder Nein?


Alles andere folgt von dieser Antwort.

SUB99
23.03.2006, 23:07
Wenn du dich dort eingeloggt hast verteilst du, soweit ich weis doch auch deine daten selbst wenn du keinen ordner freigegeben hast werden die datein weiterverteilt die bei dir noch nicht fertiggestellt( also die unvollständigenteile) sind !!

was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.

ratte
24.03.2006, 00:11
Original von SUB99
was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.

Ist tatsächlich so. Das gegen einen ermittelt wird ist ja klar das man dem potenziellen Täter das nicht mitteilt. Und wenn das Verfahren dann eingestellt wird, sei es aus erwiesener Unschuld oder aber wegen Geringfügigkeit, dann ist das tatsächlich so das man das nicht unbedingt mitgeteilt bekommt. Allerdings weiß ich nicht ab welche Größenordnung oder welchen Umfang es doch zu einer Mitteilung kommt.

Zur Sache Garfield:
1. Wenn ein P2P Netzwerk/Software installiert ist kann man leider zu 90% davon ausgehen das damit, nun ja, nennen wir es mal illegale Dinge damit genutzt werden sollen, hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen.
2. "Ich kenn mich mit der Software doch gar nicht aus" -> interessiert niemanden!
3. "Ich wußte nicht das man WLan absichern kann/muß/sollte" -> interessiert niemanden!
4. "Ich bin unschuldig" -> interessiert niemanden! (99% aller verurteilten Straftäter sind natürlich unschuldig ;) )
5. "Ich hör doch die Musik gar nicht" -> interessiert niemanden!

So könnte man das Ganze jetzt noch endlos fortführen...

Zwei Dinge noch zum Schluß:
1. Lieber Garfield, ich unterstelle dir nichts und wünsche dir das die Sache für dich gut ausgeht.
2. Ich bin kein Freund dieser Abmahnwellen, aktzeptiere aber das deutsche Recht und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wenn ich es mißachte.

mfg ratte

Richie
24.03.2006, 00:15
Mein lieber Ratte, das war ein super Post und ich gebe dir in allen Punkten Recht. :gut: :gut: :gut:

Und Garfield wünsche ich natürlich auch, daß die Sache gut für ihn ausgeht.

THX_Ultra
24.03.2006, 00:16
Saugei! Wie lädt man bitte unabsichtlich Lieder von Warren G herunter?
Ist mir ja noch nie passiert. Also wenn das so nebenbei mit runtergerutscht ist, dann musst du ja eine ganze Menge anderer Lieder etc. runtergeladen haben, zumindest hört sich das für mich so an.

SUB99
24.03.2006, 00:24
Original von ratte

Original von SUB99
was mich nur wundert ist das es ein verfahren gegen dich gab und du darüber nicht informiert wurdest auch wenn es eingestellt wurde.

Ist tatsächlich so. Das gegen einen ermittelt wird ist ja klar das man dem potenziellen Täter das nicht mitteilt. Und wenn das Verfahren dann eingestellt wird, sei es aus erwiesener Unschuld oder aber wegen Geringfügigkeit, dann ist das tatsächlich so das man das nicht unbedingt mitgeteilt bekommt. Allerdings weiß ich nicht ab welche Größenordnung oder welchen Umfang es doch zu einer Mitteilung kommt.


Ich gehe mal davon aus das es sich in dem fall hier ja um geringfügigkeit handelt okay aber : müssten die strafverfolgungsbehörden nicht z.b. seinen rechner sicherstellen um zu überprüfen ob nochmehr als nur das eine lied/oder album gezogen wurde??

und dann müsste man sich doch dazu äußern oder etwa nicht?? klar wenn man gegen eine person ermittelt und es sich erweißt das die person unschuldig ist wird der person sicherlich nicht mitgeteilt das gegen sie ermittelt wurde. aber hier scheint die das mit der unschuldigkeit ja nicht zuzutreffen sonst wäre die adresse und der name ja nicht an die anwaltschaft übergeben worden! es kann ja nunmal auch wirklich sein das die person x wlan hat und irgendjemand sich dort reinhackt und damit unfug betreibt. das ist wohl hier nicht der fall gewesen weil es ja mehr oder weniger zugegeben wurde das er auf seinem rechner das P2P program hat aber davon kann man ja als anwalt nicht blind ausgehen bzw die polizei kann doch nicht sagen das es sich um geringfügigkeit handelt die man nicht verfolgen muss. dann aber eifnahc die adresse rausgeben ?!?!

sie geben doch seien adresse an dritte weiter ohne ihn gefragt zu haben bzw überprüft zu haben ob er es auch wirklich genutzt hat es gibt doch auch sowas wie datenschutz oder nicht?

wenn der download so schlimm ist das man die adresse einfach so weiter geben kann dann finde ich ist es auch so schlimm das man es strafrechtlich verfolgen muss.

ausserdem bekommt er hier ne rechnung über 300e wobei nur zu 100% geklärt ist das über seine ip etwas geladen wurde nicht aber ob er bzw. sein pc mit im spiel war. klar ist auch das er für das was an seinem pc passiert selbst verantwortlich ist aber es gibt ja nun mal wirklich die möglichkeit das sich irgendjemand in den rechner bzw ins netzwerk gehackt hat. villeicht nicht hier in dem fall aber ganz generell ist es möglich.

stimmen tut es aber das P2P programme in aller regel für illegale dinge genutzt werden und wer das tut muss sich nicht wundern wenn er streß bekommt........mitlerweiel weis jedes kind das es strafbar ist und daher sollte man es auch nicht tun ..............und wenn man erwischt wird muss man sich nicht auch noch beschweren !!!!

Garfield
24.03.2006, 01:00
Original von Mawal
Frage:

Hast du dich in ein P2P Network eingeloggt um Musik, software, Filme donzuloaden und dabei einen ordner zum downloaden freigegeben oder nicht?


Ja oder Nein?


Alles andere folgt von dieser Antwort.

Ja


Vielleicht noch zur Erläuterung:

Unabsichtliches downloaden geht ganz schnell - nur kurz auf einen Link geklickt schon wird die Datei aus dem P2P Netzwerk geladen. Das geht sofort los. Es geht bei mir nicht um mehrere Lieder - es geht um ein Album, das ich nicht einmal kenne.
Sicherlich ist mir bekannt, das es nicht unbedingt gesetzestreu ist urheberrechtlich geschützte Werke zu downloaden. Denkt aber vielleicht einmal jemand daran das ich das auch für legale Zwecke nutze? Auch sowas gibt es. :rolleyes:
Soweit wie ich in Erfahrung bringen konnte wurde das Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit, weil ich <100 Dateien auf meinem Rechner hatte. Ab 101 - 500 hätte es eine polizeiliche Vernehmung gegeben und >500 eine Hausdurchsuchung.

Im Moment stehe ich in Kontakt mit dem CEO der Firma, die meine IP herausgefunden haben will und lasse mir gerade das Verfahren erläutern. Der ist auskunftsfreudiger als ich das gedacht hätte.

BTW - wenn ich erwischt worden wäre bei einem Lied/ Album oder was auch immer was ich tatsächlich angeboten hätte zum Upload wäre ich der letzte der sich beschweren würde.
Im übrigen geht es nicht um das herunterladen. Einzig und allein um den angeblichen zur Verfügung gestellten Upload. Download ist nach wie vor uninteressant.

Die Anschrift wurde auch nicht von der Staatsanwaltschaft weitergegeben, sondern wohl im Zuge der Akteneinsicht vom Abmahnanwalt der Akte entnommen.

ratte
24.03.2006, 01:08
Original von SUB99
Ich gehe mal davon aus das es sich in dem fall hier ja um geringfügigkeit handelt okay aber : müssten die strafverfolgungsbehörden nicht z.b. seinen rechner sicherstellen um zu überprüfen ob nochmehr als nur das eine lied/oder album gezogen wurde??

und dann müsste man sich doch dazu äußern oder etwa nicht?? klar wenn man gegen eine person ermittelt und es sich erweißt das die person unschuldig ist wird der person sicherlich nicht mitgeteilt das gegen sie ermittelt wurde.


Das Problem ist das wir und vermutlich Garfield selber auch, die ganze Geschichte gar nicht kennen. Uns fehlt ein entscheidenter Fakt, nämlich wie der Vertreter des Rechtinhabers an die Daten von Garfield gekommen ist.

Vielleicht mal ganz kurz wie schnell das gehen kann. Der Rechteinhaber "XY" wird aufmerksam darauf das die Person "ab" illegal Songs downloadet oder anbietet und das ohne Erlaubnis und somit gegen das Urheberrecht verstößt. Das ganze passiert in einem P2P Netzwerk mit zentralem Server im Land "x". Der Rechteinhaber beauftragt daraufhin einen Vertreter, die Anwaltskanzlei "D" die den Betreiber des Servers auf Herrausgabe der Daten verklagt. (oder wie auch immer man das nennt)
Damit haben wir die IP und ein Uhrzeit. Damit geht es dann zum Provider, bzw. zur zuständigen Staatsanwaltschaft die den Provider auf Herrausgabe der Userdaten verpflichtet. Und ruckzweischnell klingelt es an deiner Tür. Meist 2 junge Männer in zivil die tagtäglich die selben Ausreden hören und dementsprechend gut gelaunt sind und vollstes Verständnis zeigen.
Und jetzt zu den Mutmaßungen. Da es hier nur um einen Song oder zumindestens eine gringe Menge geht hat weder der Rechteinhaber, noch Vati Staat ein Intresse an einer weiteren Verfolgung. So ne Abmahnung ist da ne tolle Möglichkeit Angst und Schrecken zu verbreiten und das mit relativ geringen Aufwand und dennoch kommt was bei rum.


Original von SUB99
es kann ja nunmal auch wirklich sein das die person x wlan hat und irgendjemand sich dort reinhackt und damit unfug betreibt.


Und? Selber Schuld. Ist das selber wie wenn du jemand an deinen PC direkt ranlässt, oder deinen Dienstpc nicht sperrst und dann jemand von deinem Rechner aus Schabernak treibt. Alles schon gehabt. Die Lässigkeit mit der viele ihren PC behandeln ist die größte Sicherheitslücke überhaupt und dagegen hilft kein Servicepack, sondern nur schmerzhafte Erfahrungen. ;)


Original von SUB99
sie geben doch seien adresse an dritte weiter ohne ihn gefragt zu haben bzw überprüft zu haben ob er es auch wirklich genutzt hat es gibt doch auch sowas wie datenschutz oder nicht?


Das ist was ich eingangs meinte, wir wissen nicht woher die die Adresse haben. Wenn ich Bock hab zinke ich dich einfach so an und eine abmahnwillige Kanzlei ist schnell gefunden.


Original von SUB99
wenn der download so schlimm ist das man die adresse einfach so weiter geben kann dann finde ich ist es auch so schlimm das man es strafrechtlich verfolgen muss.


Tut ja niemand. Geld bezahlen und Ruhe ist, theoretisch.

mfg ratte

SUB99
24.03.2006, 01:18
hmm wieder was dazu gelehrt :)

kenne mich mit den P2P dingern auch nicht aus und weis oder wusste daher nicht das es auch von ausserhalb möglich ist zu ersehen wieviele daten man auf dem rechner hat ob nun 101 bis 500 oder was weis ich wieviele

kenne das nur von nem bekannten das sie bei ihm gleich die bude durchsucht haben obwohl er die auch nur zum privaten nutzen gezogen hat und werder weiter gegebn noch weiter verkauft hat ........... und das es ne straftat ist weis ja nun wirklich jeder

und ich denke jetzt mal einfach das man es nicht immer zu 100% legal nutzt und dann ausversehen einmal im leben was"illegales" macht und dann sofort erwischt wird, oder ?? soviel pech kann man nicht haben

ratte
24.03.2006, 01:22
Original von Garfield
Unabsichtliches downloaden geht ganz schnell - nur kurz auf einen Link geklickt schon wird die Datei aus dem P2P Netzwerk geladen. Das geht sofort los.
Ach nö, komm schon Garfield, nicht auf die Tour.
Nein nein Herr Polizist, ich bin nicht zu schnell gefahren, das war das Auto. Sonst fahre ich ja immer den Twingo meiner Frau, aber dieser neue V8 in meinem BMW, da ist man ja so schnell über 50 km/h... ;) :D


Original von Garfield
Sicherlich ist mir bekannt, das es nicht unbedingt gesetzestreu iist urheberrechtlich geschütte Werke zu downloaden. Denkt aber vielleicht einmal jemand daran das ich das für legale Zwecke nutze? Auch sowas gibt es. :rolleyes:

Sicher gibt es das, so ist P2P ja entstanden. Die Frage ist wenn ich legal Datein austausche, wie komme ich zufällig auf Warren G. Bitte entschuldigt mein Unwissen, aber so verbreitet istdas doch nicht? Zumindestens in meinem Musikgeschmack kommt der oder die nicht vor. Die Formulierung "nicht unbedingt gesetzestreu" find ich übrigens gut. :verneig:

Sicher, jemand kann deine Leitung zweckentfremdet haben, aber sicher ist auch du mußt das beweisen und du bist erstmal dran.

Aber halt uns auf dem Laufenden, gerade was mit dem CEO rauskommt.

mfg ratte

ratte
24.03.2006, 01:27
Original von SUB99
kenne mich mit den P2P dingern auch nicht aus und weis oder wusste daher nicht das es auch von ausserhalb möglich ist zu ersehen wieviele daten man auf dem rechner hat ob nun 101 bis 500 oder was weis ich wieviele


Moment, nicht falsch verstehen. Man kann nicht sehen wieviele Datein du auf deinem Rechner hast, man kann nur sehen wie oft du das P2P Netzwerk genutzt hast und in welchem Umfang. Ggf. noch das was du gesucht hast etc..

Noch dazu gibt es verschieden aufgebaute P2P Netzwerke. Die Betreiber solcher Netzwerke lernen ja auch dazu und tun vieles dafür die Nutzer zu schützen. Bloß wovor, wo doch alle nur legales Zeugs damit tauschen? :rolleyes:

mfg ratte

SUB99
24.03.2006, 01:47
Aha. ja okay genau das wusste ich nicht habe nur bei garfield gelesen das die irgendwie mitbekommen haben das er nur ne gewisse anzahl von datein hatte und das es deswegen nicht nochmehr streß gab ..........101-500 ne vorladung 550-xxx hausdurchsuchung etc.........

ja aber wenn die doch ersehen können wie oft ich auf so einen server zugegriffen haben und was ich gesucht habe bzw was ich geladen gestellt habe dann müssen die doch zugriff auf die serverdaten haben oder nicht?? nur wie kommen die daran? stellen die selbst solche server online um damit geld zu machen??

ausserdem warum ich auch vorhin davon ausgegangen bin das die polizei die daten weiter gegeben hat. warum darf der provieder z.b. versatel, 1&1 oder wie sie alle heissen einfach meien daten rausgeben auch wenn es ne anwaltskanzlei oder sonstwer ist ausser der polizei dürften sie das doch normalerweise niemanden aushändigen(denke ich)

was mcih auch wundert ist das die sich jetzt 6 monate später mal melden haben die soooo viel zutun?

eine aufklärung brauche ich dann auch noch wie kann man sowas legal nutzen ?? dort werden daten getauscht mit irgendwelchen leuten in aller welt naja und in der regel sind das daten die geschützt sind also filme lieder ebooks oder sonst was aber ich kenne niemanden der dort z.b. seine privaten urlaubsbilder tauscht nur um anderen zu zeigen wie schön der ort war in dem man seine ferien verbracht hat.......... oder selbstkomponierte songs........................oder keien ahnung was noch <<<< bitte um aufklärung :)

Garfield
24.03.2006, 01:49
Original von ratte
[quote]Original von SUB99


Noch dazu gibt es verschieden aufgebaute P2P Netzwerke. Die Betreiber solcher Netzwerke lernen ja auch dazu und tun vieles dafür die Nutzer zu schützen. Bloß wovor, wo doch alle nur legales Zeugs damit tauschen? :rolleyes:

mfg ratte

Das nützt nichts. Ich denke Du spielst auf die GUID die von den P2P Servern vergeben werden an. Bedenke aber dabei, das ich die GUID jederzeit sellbst verändern kann. Das kostet mich 2 Sekunden und ich habe eine neue für mich generiert.
In diesem Fall soll eine GUID direkt für mich erzeugt worden sein und damit ein angeblicher zweifelsfreier Nachweis über meine Aktivitäten. Nur wie kommen die dazu eine GUID für mich zu generieren und immer zu wissen das ich das bin. Wo sollen die bspw. meine MAC-Addy herhaben? Ich hab die denen bestimmt nicht geschickt.
Aber das eroiere ich gerade beim CEO.

Garfield
24.03.2006, 02:00
Original von SUB99

ja aber wenn die doch ersehen können wie oft ich auf so einen server zugegriffen haben und was ich gesucht habe bzw was ich geladen gestellt habe dann müssen die doch zugriff auf die serverdaten haben oder nicht?? nur wie kommen die daran? stellen die selbst solche server online um damit geld zu machen??

ausserdem warum ich auch vorhin davon ausgegangen bin das die polizei die daten weiter gegeben hat. warum darf der provieder z.b. versatel, 1&1 oder wie sie alle heissen einfach meien daten rausgeben auch wenn es ne anwaltskanzlei oder sonstwer ist ausser der polizei dürften sie das doch normalerweise niemanden aushändigen(denke ich)

was mcih auch wundert ist das die sich jetzt 6 monate später mal melden haben die soooo viel zutun?



Das sehen sie über die GUID.
Server erstellen brauchen sie nicht - es reicht das sie manipulierte Fakes einstellen. Ja auch das gibt es. ;)
Versatel gibt übrigens keine Daten raus. Die haben ein Gerichtsurteil gewonnen das sie nur rausgeben müssen wenn es zu einer Strafverfolgung kommt. In meinem Fall hätten die nichts rausgerückt. Ich musste ja nicht einmal Strafe zahlen im Gegensatz zu anderen.

Hier der Ablaufplan (Quelle CEO):

Auftrags Erteilung > Monitoring der P2P Netzwerke > Monitoring > Statistiken Erhebung > Schadens Einschätzung > Auftrag/Abmahnung ja/nein.
Auftrags Erteilung
v
Kopierschutz Beratung
v
Pressung Datenträger
v
Produktion Überwachung
v
Foren, FTP Community, NFO, IRC und Usenet Überwachung
v
Erstellung Fakes / IP´s werden nicht erfasst / nur IP Stückzahlen
v
erste Produkt Einschätzung / Gefahr ja/nein / voraussichtliche Einnahmen
v
erste 100% Quelle (Lokalisierung und sofort Maßnahmen (Provider Informieren)
v
Erfassung IP´s Daten
v
Daten Verifizierung Rechteinhaber
v
Entscheidung Abmahnung ja/nein

Und zur Frage was ich damit gemacht habe: Ich habe mir Fernsehsendungen einer bestimmten Serie geladen. Bin felsenfest sicher das das nicht gegen geltendes Recht verstossen hat.

ratte
24.03.2006, 02:02
Original von SUB99
...müssen die doch zugriff auf die serverdaten haben oder nicht?? nur wie kommen die daran?

...warum darf der provieder z.b. versatel, 1&1 oder wie sie alle heissen einfach meien daten rausgeben auch wenn es ne anwaltskanzlei oder sonstwer ist ausser der polizei dürften sie das doch normalerweise niemanden aushändigen(denke ich)

Lies dir noch mal meinen Post auf dieser Seite ganz oben durch. Von alleine gibt kein Provider Daten raus. Er wird von irgendeiner Behörd dazu verdonnert. Ob das hier passiert ist weiß ich nicht.


Original von SUB99
was mcih auch wundert ist das die sich jetzt 6 monate später mal melden haben die soooo viel zutun?

Mir sind Fälle von über 2 Jahren nach Begehen der Tat bekannt.


Original von SUB99
eine aufklärung brauche ich dann auch noch wie kann man sowas legal nutzen ??
Das ist einfach. Das P2P Netzwerk selber ist nicht illegal.
Ursprünglich wurde solche Netzwerke erdacht damit die Studenten zwischen den Unis Datein (Abhandlungen, Testberichte, Doktorarbeiten etc.) tauschen können. Wenn ich z.B. Musiker bin und meine Musik verbreiten will kann ich dafür ja so ein Netzwerk nutzen. Da ich an meiner von mir erstellten Musik im Normalfall alle rechte besitze kann ich damit tun was ich will. Nur and en Songs von Warren G hab ich keine Rechte und der Rechteinhaber, die Plattenfirma, gestattet eben keine kostenlose Verbreitung. Du siehst, ganz einfach. ;)

mfg ratte

Garfield
24.03.2006, 02:10
Original von ratte

Original von SUB99
...müssen die doch zugriff auf die serverdaten haben oder nicht?? nur wie kommen die daran?

...warum darf der provieder z.b. versatel, 1&1 oder wie sie alle heissen einfach meien daten rausgeben auch wenn es ne anwaltskanzlei oder sonstwer ist ausser der polizei dürften sie das doch normalerweise niemanden aushändigen(denke ich)

Lies dir noch mal meinen Post auf dieser Seite ganz oben durch. Von alleine gibt kein Provider Daten raus. Er wird von irgendeiner Behörd dazu verdonnert. Ob das hier passiert ist weiß ich nicht.


mfg ratte

Hab ich doch schon beschrieben:

Die Anschrift wurde auch nicht von der Staatsanwaltschaft weitergegeben, sondern wohl im Zuge der Akteneinsicht vom Abmahnanwalt der Akte entnommen.

SUB99
24.03.2006, 02:11
okay werde alles nochmal in ruhe lesen und verarbeiten und dann sehen ob ich noch fragen habe ;)

2jahre?? bei illegalem download? wie kommt das den zustande??

ratte
24.03.2006, 02:16
Original von Garfield
Die Anschrift wurde auch nicht von der Staatsanwaltschaft weitergegeben, sondern wohl im Zuge der Akteneinsicht vom Abmahnanwalt der Akte entnommen.

Das läuft ja nun im Endeffekt aufs selbe raus. Ob die Staatsanwaltschaft die Adresse rausgibt oder Einsicht in die Akte gewährt!?!

@SUB99: 2 Jahre geht schnell. War ein größeres Verfahren gegen einen Poweruser und im Rahmen der Ermittlungen wurden halt auch viele kleine Fische mitgefischt. Das sind dann die die immer behaupten das sie nie erwischt werden.

mfg ratte

SUB99
24.03.2006, 02:17
Original von Garfield

Original von ratte

Original von SUB99
...müssen die doch zugriff auf die serverdaten haben oder nicht?? nur wie kommen die daran?

...warum darf der provieder z.b. versatel, 1&1 oder wie sie alle heissen einfach meien daten rausgeben auch wenn es ne anwaltskanzlei oder sonstwer ist ausser der polizei dürften sie das doch normalerweise niemanden aushändigen(denke ich)

Lies dir noch mal meinen Post auf dieser Seite ganz oben durch. Von alleine gibt kein Provider Daten raus. Er wird von irgendeiner Behörd dazu verdonnert. Ob das hier passiert ist weiß ich nicht.


mfg ratte

Hab ich doch schon beschrieben:

Die Anschrift wurde auch nicht von der Staatsanwaltschaft weitergegeben, sondern wohl im Zuge der Akteneinsicht vom Abmahnanwalt der Akte entnommen.

Habe ich wohl überlesen sorry!

geht ja auch nicht um dich bzw deine fall sondern ich meinte ganz im allgemeinen das ein provieder doch die daten nicht eifnach so weitergeben darf. das ist wie ich ja gerlernt habe auch nciht der fall sondern eine behörde muss das anordnen und da ist mein empfinden wenn eine behörde das anordnet sollten sie das doch auch selbst verfolgen weil einerseitz ist es so ein wichtiger fall das sie die daten weitergabe anordnen andererseitz ist es aber doch nicht so schlimm um es selbst zu verfolgen. das ist ne sache die ich net kapiere

naja und wennd er anwalt einfahc so deine daten übernommen hat ist die frage jetzt auch ob das zulässig ist

ich finde es eh lächerlich das die wegen einem album bzw teilen davon so einen aufwand betreiben egal ob du es ausversehen runtergeladen hast oder ob du jeden tag 30 alben davon auf der straße verkaufst die haben dir ein album (oder nen halbes) zulasst gelegt und machen sich deswegen noch so ne mühe aber naja 300€ ist ja auch geld

@ ratte auchso die sind das die sie im tv immer zeigen wo 30 Pc´s rumstehen und die ja nie erwischt werden *gg* naja alles in allem sollte man doch eher gegen genau solche leute vorgehen und nicht gegen leute die ab und zu mal was runterladen das problem ist auch einfach das es verhamlost wird selbst die werbungen im kino sind ja relativ witzig gemacht (der eine typ der in ne schöneburg zieht haha-- fand die werbung mit den 2 knastis da schon besser "hmm wieder nen raubkopierer,lecker;)" )

ausserdem ist da viel zu viel hin und her heute haben sie doch im tv auch wieder gezeigt wie die neuen gesetze dahingehend aussehen sollen etc die sollen endlich ne klare grundlage schaffen und fertig

Garfield
24.03.2006, 02:21
Hier übrigens die Daten wann sie kassieren wollen:

* Zuxxez: PC-Spiel Earth 2160
wird Abgemahnt/Adressen kommen ständig (ohne GUID)

* CDV Software Entertainment AG
wird ab April Abgemahnt (nach GUID)

* 3 P "Glashaus"
wird Abgemahnt/Adressen kommen ständig (ohne GUID)

* Eidos GmbH
wird Abgemahnt ab April (nach GUID)

* 10TACLE STUDIOS AG
wird ab April Abgemahnt (nach GUID)

* Pepermint Jam
wird Abgemahnt/Adressen kommen ständig (nach GUID)

* Battlefront.com (thx info)
wird ab April Abgemahnt (nach GUID)

Am meisten ärgert mich mittlerweile das ich keine Aktien von denen kaufen kann. Die 300,- hätten sich schnell amortisiert wenn ich sie denn zahlen werde.

Garfield
24.03.2006, 02:27
Original von SUB99
ich finde es eh lächerlich das die wegen einem album bzw teilen davon so einen aufwand betreiben egal ob du es ausversehen runtergeladen hast oder ob du jeden tag 30 alben davon auf der straße verkaufst die haben dir ein album (oder nen halbes) zulasst gelegt und machen sich deswegen noch so ne mühe aber naja 300€ ist ja auch geld



300,- x 30.000 = 9.000.000,-
Das ist für mich ein richtig guter Grund das zu machen.
300,- kann jeder ohne Probleme bezahlen. Rechtschutz wenn sie denn eintritt lohnt auch nicht bei 150,- Selbstbeteiligung. Ohne noch viel weniger, also zahlt fast jeder.
Klasse Geschäft! In meinem nächsten Leben sollte ich auch Abmahnanwalt werden.

SUB99
24.03.2006, 02:35
ja sollte ich auch werden okay diese dimensionen habe ich jetzt nicht angenommen aber es stimmt ja wirklich es wird immer mehr gezeigt das illegal filme und sowas gezogen werden und da wird es schon ne menge zu holen geben auch bei so kleinen beträgen.

padis
24.03.2006, 06:37
UNTERSCHREIBE ES + GIB KÜNFTIG RUHE !!!!!!!!!!!!!!!

Der Anwalt weiß schon, was er macht. Kannst Du mir glauben.
Und beim nächsten Mal wird es dann richtig "saftig".Sei froh, daß Du dieses Mal noch mit einem blauen Auge davon kommst.

Insoman
24.03.2006, 07:15
www.abmahnungswelle.de

reddisch
24.03.2006, 07:45
also wohnsitz aus deutschland weg verlegen, abmahnungen in anderen ländern bringen dem ra kein honorar


schlimm finde ich, daß es mittlerweile nicht wenige ra gibt, die ungerufen abmahnen

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 08:19
ohne das erhaltene abmahnschreiben und ohne konkreten sachverhalt (=die wahrheit) macht das hier keinen sinn und die einzig derzeit mögliche seriöse antwort ist: geh zum anwalt...

EDIT: eins ist sicher, die RS zahlt nicht, da es um die Abwehr von Unterlassungsansprüchen geht, die der Abwehr von SE-ansprüchen gleichsteht. sowas ist nicht RS-versicherbar, nur umgekehrt, also die geltendmachung...nie die abwehr.

nobwe
24.03.2006, 08:36
Moin Jens,

hab etwas änhliches erlebt, ging aber nicht um Filesharing, sondern um das zur Verfügung stellen von Kartenmaterial.
Da gabs nix zu rüttleln, ich hab den Fehler gemacht, nicht vorsätzlich, aber ich habe ihn gemacht.
Somit ebenfalls u.a. das Urheberschutzrecht verletzt. Abmahnung mit Rechnung des Anwaltes erhalten, diese belief sich auf um die 1600€.
Rechtsschutz kannste in der Regel vergessen, da Verfahren das Urheberschutzrecht betreffend normalerweise nicht abgedeckt sind.
Gefordert wurde ebenfalls eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, den Inhalt von der Webseite zu entfernen, ansonsten Androhung von Schadenersatz in Höhe von 50000€ und und und.
Was habe ich gemacht? Viel Geld aus meiner Tasche in eine leider relativ schlechte Beratung durch einen Anwalt gesteckt....
Richtige Taktik in meinem Fall war:
Den Inhalt von der Webseite zu entfernen.
Die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, jedoch beispielsweise den Gerichtsstand zu ändern und jegliche Hinweise auf eine gewerbliche Nutzung zu streichen. Desweiteren die Zahlung des Anwalthonorars zu streichen, da nicht ich den Anwalt beuftragt habe, sondern der Kartenverlag!!
Das war´s!
Ich hätte es natürlich drauf ankommen lassen können. Schliesslich hätte der Kartenverlag nachweisen müssen, dass das Material aus seinem Hause kommt. Vermutlich wäre es ihm aber gelungen. Bliebe noch der Nachweis zu erbringen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Das wäre vermutlich nicht gelungen.
Aber wie gesagt, ich hab´s anders gehandhabt:
Unterlassungserklärung ggfs. anpassen und unterschreiben.
Anwalt nicht zahlen.
Punkt.

Viele Grüsse

Norbert

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 08:37
also ich finde diese Abmahnungen zum *****n ..
in die selbe Kerbe fallen auch die ebay-Abmahnungen zur Namensverletzung.

das ist pure Geldmacherei - ja Abzockerei.
machen das eigentlich nur Anwälte, die mit 4 Punkten in Hamburg durchs Examen geschlittert sind ? ;)

und dann noch Warren G - da würde ich mich auch doppelt ärgern :D

Frank

Mawal
24.03.2006, 08:56
Ich sehe das ziemlich emotionslos:


You made your bed, now lay in it.

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 09:02
den pauschalen rat, abmahnkosten nicht zu zahlen (s. s. 2 unten), halte ich für unseriös...es kommt auf den einzelfall an

ich reiche heute eine klage auf abmahnkosten ein und werde diese gewinnen, weil auch ein volltrottel meint, er muss die abmahnkosten nicht bezahlen

mit auftraggeberschaft hat das nix zu tun. ich empfehle die lektüre von § 12 UWG und die kenntnis von GoA und SE-recht.

Donluigi
24.03.2006, 09:05
Kurze Verständnisfrage: ist es korrekt, daß ich die Kosten nicht bezahlen müßte, wenn der Anwalt von sich aus aktiv wird, sehr wohl aber, wenn jemand anders ihn beauftragt?

OrangeHand
24.03.2006, 09:06
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, wie hoch darf der abmahnende Anwalt die geforderte Summe ansetzen. Gibt es dazu festgelegte Gebühren, oder legt der Anwalt die Summe, die er vom Abgemahnten fordert willkürlich fest?

Oft ist es ja so, dass man einsieht etwas unrechtes getan zu haben, aber man empfindet den geforderten Betrag als deutlich zu hoch. Kann man um Überprüfung bitten, wie der geforderte Betrag zustande gekommen ist?

Insoman
24.03.2006, 09:08
Original von Donluigi
Kurze Verständnisfrage: ist es korrekt, daß ich die Kosten nicht bezahlen müßte, wenn der Anwalt von sich aus aktiv wird, sehr wohl aber, wenn jemand anders ihn beauftragt?


leider nein, man sprich hierbei von einem Tätig werden ohne Auftrag, sprich daer Gesetzgeber unterstellt, dass Du als abgemahnter ein Interesse daran hast, von dem Anwalt darauf hingewiesen (abgemahnt) wirst, da Dir sonst bei einer Klage esentlich höhere Kosten entstehen.


- klingt zwar komisch, ist aber so

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 09:12
Original von OrangeHand
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, wie hoch darf der abmahnende Anwalt die geforderte Summe ansetzen. Gibt es dazu festgelegte Gebühren, oder legt der Anwalt die Summe, die er vom Abgemahnten fordert willkürlich fest?

Oft ist es ja so, dass man einsieht etwas unrechtes getan zu haben, aber man empfindet den geforderten Betrag als deutlich zu hoch. Kann man um Überprüfung bitten, wie der geforderte Betrag zustande gekommen ist?

leider gibt es nur einen "regelstreitwert" von 4.000 EUR, der wird in wettberwerbssachen aber oft um ein vielfaches höher von den gerichten angesetzt

das handeln bei den abmahnkosten kann erfolgversprechend sein, natürlich erst nach abgabe einer modifizierten u-erklärung. dann geht es nämlich nur noch um den gebührenstreitwert und viele kollegen sind bereit, dann zu handeln, um ne klage wegen des deutlich niedrigeren streitwerts zu vermeiden

Maga
24.03.2006, 09:12
nun einen kurze Frage an die RAs ....

sollte man wirklich Musikstücke runtergeladen haben, und eine Unterlassungserklärung erhalten haben, was passiert, wenn man die EUR 300,00 bezahlt. Ist die Sache damit erledigt, wenn man die Daten vernichtet. oder gilt das als Schuldeingeständnis und man ermittelt weiter????

Insoman
24.03.2006, 09:16
ja, das Problem liegt hier ein wenig anders.

Hier hat nur EIN Musikverlag abgemahnt.


Es wäre also theoretisch denkbar, dass noch weitere Verlage abmahnen, sprich das ganze kann zum Faß ohne Boden werden......



Ich sauge daher nix aus dem Netz und nehme auch nicht am Filesharing teil.


Das gesparte Geld für die Cds kann schnell zu einem schuß nach hinten werden, denn für den Gegenwert der Abmahnung bekommst Du schon ein paar nette Cds ;)

OrangeHand
24.03.2006, 09:16
@ Stephan: ich meinte nicht den Streitwert, sondern die 300,- Euro des Anwalts.

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 09:20
Original von OrangeHand
@ Stephan: ich meinte nicht den Streitwert, sondern die 300,- Euro des Anwalts.

dei pauschal 300 EUR versteh ich auch nicht. die gebühren eines RA berechnen sich nach dem RVG

deswegen bräuchte man ja das abmahnschreiben, dann könnte man mehr dazu sagen

@maga
wenn man unterschrieben hat, würde man z.b. auch einen noch folgenden schadensersatzprozeß verlieren, da man nimmer sagen könnte: ich wars doch gar nciht...deswegen kann hier auch kein pauschaler rat erteilt werden, ist viel zu gefährlich

Maga
24.03.2006, 09:20
Original von Insoman
ja, das Problem liegt hier ein wenig anders.

Hier hat nur EIN Musikverlag abgemahnt.


Es wäre also theoretisch denkbar, dass noch weitere Verlage abmahnen, sprich das ganze kann zum Faß ohne Boden werden......



Ich sauge daher nix aus dem Netz und nehme auch nicht am Filesharing teil.


Das gesparte Geld für die Cds kann schnell zu einem schuß nach hinten werden, denn für den Gegenwert der Abmahnung bekommst Du schon ein paar nette Cds ;)

wolltest Du damit sagen, dass ein RA, der so seine UE bezahlt bekommt, sich auch an die anderen Verlage wenden könnte, um Weiteres ins rollen zu bringen ... ?

wie sähe es aus, wenn die Daten nicht mehr vorhanden sind ...
d.h. nur auf den Protokollen ersichtlich sind ....
weil mir aufgefallen ist, dass Warren G. einfach nicht mein Fall war

Insoman
24.03.2006, 09:21
die ergeben sich aus dem RVG ;)


problematisch und richtig teuer wirds übrigens, wenn ein Patentanwalt mit ins Spiel kommt (Markenrechtsverletzung / Raubkopie z.B. Strandkonzirolex) dieser ist auf jeden fall zu ersetzen, egal, ob er notwendig war der nicht.


und das geht dan richtig ins Geld.....

Garfield
24.03.2006, 09:21
Um den Sachverhalt vielleicht noch ein wenig aufzuklären:

Die Kanzlei ist beauftragt vom Rechteinhaber. Das stelle ich keinesfalls in Frage.
Die "Strafe" imeines angeblichen Vergehens st ja auch lächerlich gering - 50,- Euro. Der Rest sind die angeblichen Kosten i.H.v. 250,- Euro für die Abmahnung.

Hier noch eine Antwort vom CEO die ich heute morgen bekam. Der gute Mann musste heute nacht wohl dann doch noch einmal schlafen.
Aber nicht schlecht - der war eher wach als ich. :gut: :gut: :gut:


Existiert ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Internetnutzer, dass auf Grundlage der Erhebungen Ihrer Firma zustande gekommen ist? Wenn ja wie lautet das Az?


Ja/nein
2x Versäumnis Urteile / Ist leider keiner der Gegenpartei erschienen
1x Anerkenntnis Urteil / nach eindeutiger Ausführungen des Gerichts, wurde Anerkannt


Wurde bereits eine negative Leistungsklage gegen die Abmahnung eingereicht in der Ihr Verfahren der Datenerhebung überprüft worden ist? Wie ging es aus?


Eine negative Leistungsklage wurde bis Heute nicht erhoben.

Wer ist der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter, der den korrekten und gerichtsverwertbaren Nachweis bestätigt?
Wo ist dieses Gutachten einsehbar?


Alles wird auch nicht verraten, es ist ein öffentlich bestellter und Vereidigter EDV, Software Sachverständiger , anerkannt bei vielen AG , LG und OLG in Deutschland.
Einsehbar nur im falle einer Gerichtsverhandlung über eigenen Rechtsanwalt.

Können Sie bitte kurz auf die GUID eingehen und erklären, wie Sie dadurch immner zweifelsfrei die User zuordnen können?


Betriebsgeheimnis / Bitte um Verständnis

GUID Zuordnung erfolgt für:
Bittorrent
eDonkey
Gnutella1
Gnutella2
Appeljuice
DC++

Ich weis zwar nicht ob meine Fragen entscheidende Bedeutung haben, jedoch würde ich trotzdem gerne wissen wie das System funktioniert.

Insoman
24.03.2006, 09:22
Original von Maga

Original von Insoman
ja, das Problem liegt hier ein wenig anders.

Hier hat nur EIN Musikverlag abgemahnt.


Es wäre also theoretisch denkbar, dass noch weitere Verlage abmahnen, sprich das ganze kann zum Faß ohne Boden werden......



Ich sauge daher nix aus dem Netz und nehme auch nicht am Filesharing teil.


Das gesparte Geld für die Cds kann schnell zu einem schuß nach hinten werden, denn für den Gegenwert der Abmahnung bekommst Du schon ein paar nette Cds ;)

wolltest Du damit sagen, dass ein RA, der so seine UE bezahlt bekommt, sich auch an die anderen Verlage wenden könnte, um Weiteres ins rollen zu bringen ... ?

wie sähe es aus, wenn die Daten nicht mehr vorhanden sind ...
d.h. nur auf den Protokollen ersichtlich sind ....
weil mir aufgefallen ist, dass Warren G. einfach nicht mein Fall war



genau das !


es uinteressiert nicht, ob Dui die Daten noch hast, es reicht, dass Du sie Dir mal auf illegale Weise bschaft hast !






Das ganze kann man auch als Rache der Musikindustrie gegen die Sparbrötchen bezeichnen

Garfield
24.03.2006, 09:32
Ich müsste die auch löschen. So steht es in dem Schreiben und diehenigen benennen denen ich es gegeben habe.
Da ich aber nichts habe kann ich nichts löschen und weitergegeben erst recht nichts.
In der U-erklärung steht davon aber auf einmal gar nichts mehr.
Da ist nur drin das mich jede weitere Verbreitung 5001,- kosten würde von den 3 genannten "Künstlern", Schadenewrsatz von 50,- zu zahlen und 250,- Abmahngebühren zu zahlen, sowei Gerichtsstand Karlsruhe zu vereinbaren. Thats all.

nobwe
24.03.2006, 09:52
Original von RufusMücke
den pauschalen rat, abmahnkosten nicht zu zahlen (s. s. 2 unten), halte ich für unseriös...es kommt auf den einzelfall an

ich reiche heute eine klage auf abmahnkosten ein und werde diese gewinnen, weil auch ein volltrottel meint, er muss die abmahnkosten nicht bezahlen

mit auftraggeberschaft hat das nix zu tun. ich empfehle die lektüre von § 12 UWG und die kenntnis von GoA und SE-recht.

Ich habe meine Geschichte erzählt. Sie ist exakt so gelaufen, insofern war es richtig, das Zahlen der Abmahnkosten zu verweigern. Ich habe gepokert, aber was hatte ich zu verlieren? Nix, ausser letzendlich doch die geforderte Summe zu zahlen.
Mag ja einer der wenigen blöden Anwälte gesen sein, dass er sich darauf geeinigt hat.
Mein Anwalt hat mir geraten, die Hälfte des geforderten Betrages vorab zu zahlen um anschliessend den Anwalt zu bitten die Sache damit zu den Akten zu legen.
Was bitte ist das denn für ein Rat? Und dafür habe ich einen Stundensatz von knapp 200€ bezahlen müssen :wall:
Wenn schon, hätte mir der Kartenverlag die Abmahnkosten in Rechnung stellen müssen, da dieser den Anwalt beauftragt hat und nicht der Anwalt selbst.
Noch ein Punkt:
Wenn es sich um eine Abmahnwelle handelt, sprich eine gewisse Routine anzunehmen ist, kann man erwarten, dass das jeweilige Unternehmen ein entsprechendes Standardschreiben verfasst. Es gibt keinen zwingenden Grund eine Anwalt einzuschalten!
Ich finde es zum *****n, wirklich zum *****n, wenn ein Phantasiestreitwert von 50000€ festgelegt wird, worauf Höhe des Honrars basiert.
Letzendlich wollte der Kartenverlag einen Business-Vertrag verkaufen, Laufzeit 1 jahr, Kosten irgendwas um die 150€.
Logisch, dass ganz schnell 50000€ Schaden entstanden sind.... :wall:
Das ist reine Abzocke und Aquise auf allerunterstem Niveau.

Der Hanseat
24.03.2006, 09:59
Original von nobwe
Ich habe meine Geschichte erzählt. Sie ist exakt so gelaufen, insofern war es richtig, das Zahlen der Abmahnkosten zu verweigern. Ich habe gepokert, aber was hatte ich zu verlieren? Nix, ausser letzendlich doch die geforderte Summe zu zahlen.
Mag ja einer der wenigen blöden Anwälte gesen sein, dass er sich darauf geeinigt hat.
Mein Anwalt hat mir geraten, die Hälfte des geforderten Betrages vorab zu zahlen um anschliessend den Anwalt zu bitten die Sache damit zu den Akten zu legen.
Was bitte ist das denn für ein Rat? Und dafür habe ich einen Stundensatz von knapp 200€ bezahlen müssen :wall:
Wenn schon, hätte mir der Kartenverlag die Abmahnkosten in Rechnung stellen müssen, da dieser den Anwalt beauftragt hat und nicht der Anwalt selbst.
Noch ein Punkt:
Wenn es sich um eine Abmahnwelle handelt, sprich eine gewisse Routine anzunehmen ist, kann man erwarten, dass das jeweilige Unternehmen ein entsprechendes Standardschreiben verfasst. Es gibt keinen zwingenden Grund eine Anwalt einzuschalten!
Ich finde es zum *****n, wirklich zum *****n, wenn ein Phantasiestreitwert von 50000€ festgelegt wird, worauf Höhe des Honrars basiert.
Letzendlich wollte der Kartenverlag einen Business-Vertrag verkaufen, Laufzeit 1 jahr, Kosten irgendwas um die 150€.
Logisch, dass ganz schnell 50000€ Schaden entstanden sind.... :wall:
Das ist reine Abzocke und Aquise auf allerunterstem Niveau.

Wer nichts getan hat, hat auch nichts zu befürchten.......

Also worüber jammerst du? Dass du dir nen schlechten Anwalt ausgesucht hast?

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 10:08
also ich würde sagen mindestens 80% lassen Ihr WLAN offen -
die haben außer mangelnden technischen Verständis nichts getan.

oder der Sohn, der sich die Shakira-CD runterläd und Papa bekommt Post.

ne ne - finde diese Abmahnungen Abzockungen.

Frank

nobwe
24.03.2006, 10:08
Ich jammere nicht.
Ich habe einen Fehler gemacht und dafür bezahlt, eben nur nicht das, was andere meinten von mir kassieren zu können.
Ich habe mich lediglich über die Abzocke beklagt und in gewisser Weise auf über meinen Anwalt.
Ich erwarte von einem Anwalt, inbesondere bei deratigen Stundensätzen, präzise Auskünfte und vor allem, dass er sich eine clevere Strategie einfallen lässt. Das ist sein Job und nicht meiner!
Leider ist das mit Anwälten oft so wie mit Wahrsagern...
Ich habe bisher keinen kennengelernt, der wirklich top war.
Schade eigentlich.

Der Hanseat
24.03.2006, 10:09
@Kelster

Warum hat der Sohn ohne Aufsicht Zugang zu einem PC mit Internetverbindung die solche Aktionen zulässt?

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 10:10
weil sich der Sohn mit der Technik auskennt :D

und Papi oder Mami nicht ...

Der Hanseat
24.03.2006, 10:13
Ich sage damit einer ist immer verantwortlich und bei Kindern sind es nunmal die Eltern.......

Was ist das hier eigentlich für ein Haufen?

Macht doch das "Forum für mißverstandene Urheberrechtsverletzer" auf......

Lächerlich seine eigenen Fehler auf biegen und brechen anderen in die Schuhe schieben zu wollen......

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 10:18
naja - ich gestehe, daß mir das Unrechtsbewußtsein über den
Erwerb von Bits und Bytes in musikalischer Form völlig feht :)

in der Praxis tauschen da Kids meist schlechte Musik in schlechter Qualität, die
sie sich vom Taschengeld eh nicht leisten könnten.

ist völlig harmlos - gibts wahrlich schlimmeres auf der Welt :cool:

Der Hanseat
24.03.2006, 10:21
Dann aber bitte auch nicht jammern wenn mal einer von euch die Rechnung bekommt.......

Ihr könnt ja nen Solidarfonds einrichten...... lol.....

Kiki Lamour
24.03.2006, 10:21
@ kelster


geiler AVA!!! :gut:

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 10:25
ich saug ja gar keine Musik 8o

meine CD-Sammlung ist irgendwo in den 90ern stehengeblieben -
mangels Zeit, guter neuer Musix und dämlichen Kopierschutz =)

Frank

Der Hanseat
24.03.2006, 10:26
Original von kelster
ich saug ja gar keine Musik 8o

meine CD-Sammlung ist irgendwo in den 90ern stehengeblieben -
mangels Zeit, guter neuer Musix und dämlichen Kopierschutz =)

Frank

Ich unterscheide nicht zwischen Tätern und Sympathisanten, beide tragen auf ihre Weise zum Übel bei......

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 10:34
:twisted:

jawoll - lets fight for the right of Privatkopie ! :D

lang lebe mein legaler Plattenspieler :xmas:

reddisch
24.03.2006, 10:38
genau vinyl rules :D :gut: :top:

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 10:39
link zum Thema :

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5352386_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Garfield
24.03.2006, 16:13
Sodele - ich habe mich entschieden.
Ich werde zahlen obwohl diese Datei niemals von mir zum Upload angeboten worden ist.
Ebenfalls dürften meiner unmaßgeblichen Meinung nach die Umstände sehr fragwürdig sein:
- Massenabmahnung von > 30.000, da braucht man keinen Anwalt das könnten die selbst aber dann hätten sie ja niemanden den sie abmahnen könnten ohne Anschrift wenn er nicht angeklagt wird,
- kein geprüftes Überwachungssystem bei dem Fehler aller Art in der Zuordnung der IP sein können,
- zu 100% mittlerweile Gewissheit an besagtem Tag die Datei nicht auf meinem Rechner gehabt zu haben,
- offenes WLan und daher einhergehend nicht die automatische Haftung des DSL-Anschlußinhabers wie so gerne argumentiert wird,
- kein Nachweis über die Herkunft und Generierung der GUID.

Leider - und das gab trotzdem den Ausschlag zu zahlen ein Punkt:
Präzedensfall - ich wäre der erste der sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzt und ich kann mir nicht vorstellen das das nicht durch alle Instanzen geht was ohne Frage richtig kosten wird. Die werden sich ihr einträgliches Geschäft nicht verbieten lassen wollen.

Jetzt werde ich mich damit beschäftigen den Text der Unterlassungserklärung zu modifizieren und dann am Montag weg damit. Aus den Augen aus dem Sinn.

miboroco
24.03.2006, 16:27
Was ist eigentlich ein P2P-Netzwerk???

Hat das was mit Emule oder so zu tuen!!!

Garfield
24.03.2006, 16:31
Genau - der Esel
Peer-to-Peer

MBA
24.03.2006, 18:38
Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen gestohlener Musik und gestohlenen Rolex???

Sorry - aber ich formulier das gern mal drastisch.

PCS
24.03.2006, 18:42
Das eine kann man beliebig vervielfältigen. Das andere nicht. In sofern
finde ich, hinkt der Vergleich ein wenig.

MBA
24.03.2006, 18:47
geklaut bleibt geklaut ...

Aber stimmt: geistiges Eigentum kann man beliebig kopieren. Wir würden manche reagieren, wenn es ihr geistiges Eigentum wäre was da gerne angenommen aber nicht bezahlt wird....

Edmundo
24.03.2006, 18:48
Aber beides ist geistiges Eigentum eines anderen (zumindest bei Fakes vs. Musikkopie). Zwar mal Hardware, mal Software, aber rechtlich gar nicht soooo unterschiedlich

PCS
24.03.2006, 18:49
Original von MBA
geklaut bleibt geklaut ...

Aber stimmt: geistiges Eigentum kann man beliebig kopieren. Wir würden manche reagieren, wenn es ihr geistiges Eigentum wäre was da gerne angenommen aber nicht bezahlt wird....

Das ist richtig.

fliplock_frans
24.03.2006, 18:51
Original von MBA
geklaut bleibt geklaut ...

Aber stimmt: geistiges Eigentum kann man beliebig kopieren. Wir würden manche reagieren, wenn es ihr geistiges Eigentum wäre was da gerne angenommen aber nicht bezahlt wird....

genau richtig und nur die leicht Kopierbarkeit gibt noch lange kein Recht dazu.

Ich finde es interessant, daß (fast) alle über Fakes herziehen, bei Musik/Filmraubkopien aber toleranter sind. Warum? Wo ist der Unterschied?

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 19:01
die analoge Kopie von Musik ist ja komischerweise legal ...
aber ich bin gar kein Verfechter für Tauschbörsen -

mich stören nur die Abmahnungen an sich - der normale
Bürger zahlt dann einfach und "schweigt". obwohl es sich
durchaus zur Wehr setzen könnte - aber bei den utopischen Streitwerten .... das sehe ich dann als Abzocke an.

hätte mein Geld früher leiber in Rolex investieren sollen als in CDs, wenn ich so mitbekomme, wie die Musikindustrie gegen ihre Kosumenten vorgeht.
;)
oder bekommt jemand Abmahnungen für FAKE-Rolex ???

Frank

MBA
24.03.2006, 19:03
genau richtig und nur die leicht Kopierbarkeit gibt noch lange kein Recht dazu.

Ich finde es interessant, daß (fast) alle über Fakes herziehen, bei Musik/Filmraubkopien aber toleranter sind. Warum? Wo ist der Unterschied?



Der Unterschied liegt auf der Hand:

Musik zu klauen ist hipp. Einfach geil. Weil Geiz ist ja geil!

Ein Fake trägt einer der mehr Glanz und Schein notwendig hat.
Mit einem relativ geringen Betrag kauft er etwas, das jedem als etwas teureres erscheinen muss. Somit hat er eine gewisse Anerkenntnis. Oder den Lacher wenn er enttarnt wird. (Egal ob Uhren, Mode oder Auto-Replikas)

Der geneigte Rolex-Original träger zuckt da natürlich durch wenn er einen Fake-Träger enttarnt oder gar einen erwischt der damit handelt.
Dadurch wird ja sein Original-Produkt massiv abgewertet. Er könnte ja selbst als Fake-Träger irrtümlich angesehen werden...

Bei Musik ist ihm das ja egal. Die liegt im CD Player oder am Ipod. Sieht ja keiner (hehehe) ...


PS: Meine Beiträge in dem Thread sind Ernst gemeint. Ich hoffe, aber jeder erkennt darin auch die Ironie ... ;)

fliplock_frans
24.03.2006, 19:06
Original von kelster
die analoge Kopie von Musik ist ja komischerweise legal ...
aber ich bin gar kein Verfechter für Tauschbörsen -

mich stören nur die Abmahnungen an sich - der normale
Bürger zahlt dann einfach und "schweigt". obwohl es sich
durchaus zur Wehr setzen könnte - aber bei den utopischen Streitwerten .... das sehe ich dann als Abzocke an.

hätte mein Geld früher leiber in Rolex investieren sollen als in CDs, wenn ich so mitbekomme, wie die Musikindustrie gegen ihre Kosumenten vorgeht.
;)
oder bekommt jemand Abmahnungen für FAKE-Rolex ???

Frank

LOL, wenn Du mit ner fake Rolex "erwischt" wirst, zahlst Du ein wenig mehr als € 300,- ;)

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 19:18
LOL :D

genau das ist der Punkt :

http://img.photobucket.com/albums/v284/pizzamann/vin1.jpg

jetzt habe ich ein FAKE-Rolex "hochgeladen" - habe ich mich jetzt
strafbar gemacht ??? :]
so ein Bild besteht doch auch aus Bits und Bytes wie Musik in Tauschbörsen ??? :wall:

(... also wer FAKES verkauft oder kopierte CDs gehört bestraft - keine Frage.)

Frank

fliplock_frans
24.03.2006, 19:25
Der Unterschied ist, daß Rolex nicht vom Verkauf von Bildern lebt. Wäre dem so, hättest Du Dich mit dem Hochladen strafbar gemacht ;)

ehemaliges mitglied
24.03.2006, 19:27
okay - du hast gewonnen ;)

fliplock_frans
24.03.2006, 19:29
Leider nicht :rolleyes:

:D ;)

dibi
24.03.2006, 19:31
Original von fliplock_frans
LOL, wenn Du mit ner fake Rolex "erwischt" wirst, zahlst Du ein wenig mehr als € 300,- ;)

An wen und warum ???

R.O. Lex
24.03.2006, 22:18
Original von Garfield
Sicherlich ist mir bekannt, das es nicht unbedingt gesetzestreu iist urheberrechtlich geschütte Werke zu downloaden. Denkt aber vielleicht einmal jemand daran das ich das für legale Zwecke nutze? Auch sowas gibt es. :rolleyes:


Das ist ja wohl der Brüller: Ich habe neulich (nicht unbedingt gesetzestreu) beim Konzi eine Daytona eingesteckt und stoppe damit jetzt (ganz legal) beim Sportfest den 100m-Lauf. :D

Garfield
25.03.2006, 15:23
Nene - du machst meinen Fall kaputt. ;)

Das eine hat mit dem anderen ja nicht wirklich was zu tun.
Es war nicht gemeint das illegale zu legalen Zwecken einzusetzen.

Es geht aber auch nicht um Downloads. Die interessiert keiner obwohl auch nicht erlaubt.
Das einzige was die Firmen und Abmahner stört sind die Uploads.
Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen warum.

CD´s von Robbie Williams oder wen auch immer Megasuperstar sind bekannt und werden auch gekauft.
Ich würde niemals auf die Idee kommen mir eine CD einer mir unbekannten Gruppe zu kaufen wenn ich sie nicht kenne.
Wenn ich aber nun mir ein Lied von denen downloade und es gefällt mir ist die Chance zumindest höher das ich mir das auch kaufe. Gefällt mir ja.

Ich kenne viele die es so machen. Ich selbst handel bei Computerspielen so.

fliplock_frans
25.03.2006, 15:49
Ob Bekannt oder unbekannt, ändert doch nichts an der Sache.

Das Argument ist wohl bekannt, aber imho nicht stimmig.
Mann kann ja auch nicht beim Bäcker ein Brötchen mitgehen lassen und dann sagen, naja, wenn es mir geschmeckt hätte, hätte ich 15 davon gekauft.

Garfield
25.03.2006, 16:01
Wir wissen es beide nicht so genau und werden es auch nie genau wiissen, da niemals darüber Zahlen existieren werden.
Aber ich denke einmal, das sich die Firmen da schon drüber Gedanken machen.
Warum sind es immer nur diejenigen mit miserabler Qualität die dagegen angehen und Abmahnwellen starten? Die Firmen die gute Ware anbieten, die werden auch gekauft. Zumindest von mir.
Ich nutze nicht ein einziges Computerspiel, das ich nicht gekauft habe. Den anderen Schrott will ich gar nicht haben.

Edmundo
25.03.2006, 16:32
Ich kaufe gerade CDs kleiner Bands, die ich für unterstützenswert halte. Bei den großen (Madonna, Robbie) kaufe ich auch. Gerade bei den kleinen hätte ich ein schlechtes Gewissen, diese zu kopieren, da die Newcomer ja noch nix verdienen. Musikbusiness ist ein hartes Brot am Anfang ...

fliplock_frans
26.03.2006, 00:06
Original von Garfield
Wir wissen es beide nicht so genau und werden es auch nie genau wiissen, da niemals darüber Zahlen existieren werden.
Aber ich denke einmal, das sich die Firmen da schon drüber Gedanken machen.
Warum sind es immer nur diejenigen mit miserabler Qualität die dagegen angehen und Abmahnwellen starten? Die Firmen die gute Ware anbieten, die werden auch gekauft. Zumindest von mir.
Ich nutze nicht ein einziges Computerspiel, das ich nicht gekauft habe. Den anderen Schrott will ich gar nicht haben.

Ich weiß es und Du irrst, auch die Firmen der mit der "guten Qualität" starten Abmahnungen, zumindest die Interessensvertretung dieser Firmen. ;)