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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall --- Strafanzeige ja/nein?



padis
25.03.2006, 09:51
Hallo Leute,

vor ca. 6 Monaten bog ich links in eine Strasse ab.Weil ein Auto vor mir rückwärts herausfuhr (er wollte rückwärts nach rechts abbiegen), hielt ich an + hupte noch. Trotzdem fuhr der mir mit der ganzen Breitseite über meine rechte vordere Stoßstangenecke. An meinem Benz war nur
der Gummi verkratzt --- an seinem Ford die ganze Seite kaputt.
Da wollte er mir weismachen, daß ich schuld wäre. Als ich mit Polizei drohte, wollte er mir 20 eu geben :stupid: :muede:
Weil ich dies abgelehnt habe, schimpfte er: Du blödes *********; wenn Dir die 20 euro nicht reichen, bekommst Du gar nichts und ich werde behaupten, daß Du mir draufgefahren bist. Daraufhin bin ich zur Polizei...
Der einzige Ohrenzeuge wollte plötzlich nichts mehr gehört haben ;(
Der Polizist meinte, ich sollte erst den Zivilprozeß abwarten.

Er hat dann ein Gutachten über seinen Schaden bei meiner versicherung eingereicht.Die hat aber nichts bezahlt. Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.

Daraufhin habe ich Klage eingereicht. Gestern kam nun Mitterilung vom Gericht, daß sich die gegnerische Versicherung (er selbst wohlgemerkt nicht) bereit erklärt, meinen Schaden zu regulieren.
Der hätte sowieso keine Chance gehabt, weil 3 mir bekannte Gutachter unabhängig voneinander geurteilt haben, daß der eindeutig mir draufgefahren ist.

Weil ich selbst nicht recht weiß, ob ich den Arsch wegen versuchten Versicherungsbetrugs anzeigen oder "laufen" lassen soll, lege ich diese Entscheidung in Euere Hände.

Heute in einer Woche um dieselbe Zeit, zähle ich zusammen + werde entsprechend (nicht) handeln!

Für Euere Antworten danke ich im voraus

Donluigi
25.03.2006, 09:54
Du bist so ein kleiner Klagewütiger, wie? ;) Laß doch gut sein, wenn dein Schaden reguliert wird, ist doch alles in Ordnung.

Insoman
25.03.2006, 10:00
im Zweifelsfall wird das Strafverfahren eh eingestellt, als : sei froh, dass Du die Kohle bekommst, verlange von Deiner Versicherung die Differenz zurück und gut ist

gerry_bs
25.03.2006, 10:03
Original von padis
Hallo Leute,

...
Er hat dann ein Gutachten über seinen Schaden bei meiner versicherung eingereicht.Die hat aber nichts bezahlt. Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.
...

Für Euere Antworten danke ich im voraus

Die Steigerung von 60% auf 140% scheint mir zu hoch zu sein, würde ich noch mal mit dem Versicherungsvertreter abklären; dürfte eigentlich nur eine Steigerung von 60% auf 75% bis 85%, je nach Gesellschaft, ausmachen. Berechnungsprogramme hierfür findet Du über Google.

Diese Mehrkosten würde ich mir, wenn Dein Beitragssatz jetzt nicht wieder auf 60% zurückgestuft wird, vom Schadensgegner zurückholen.

Was die Beleidigung betrifft - Schwamm drüber. Ärgerst Dich sonst nur noch mehr und das wäre es mir nicht wert!


Gerry_bs

Butch
25.03.2006, 10:07
Original von padis
Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.


Das kann nicht stimmen. Würde ich noch mal genau nachsehen!

PCS
25.03.2006, 10:08
Original von Insoman
sei froh, dass Du die Kohle bekommst, verlange von Deiner Versicherung die Differenz zurück und gut ist

Sehe ich genau so. Wer weiß, was er dann wieder hervorbringt und die
Sache geht ewig weiter. Dafür wäre mir meine Zeit zu kostbar.

padis
25.03.2006, 10:09
stimmt 100 %ig (habe ich schwarz auf weiß + war deshalb auch schon 2 mal bei der Versicherung)

PCS
25.03.2006, 10:12
Dann war's aber nicht der erste Unfall in letzter Zeit, oder?

Butch
25.03.2006, 10:12
Wenn keine Regressleistung erfolgt ist, darf ein Malus nicht verhängt
werden. Schau mal in die AGB.
Ansonsten: Sofort kündigen. Ich glaube, wir haben hier ein paar
Versicherungsspezialisten, die Dir wertvolle Hilfe leisten können.

gerry_bs
25.03.2006, 10:12
Original von padis
stimmt 100 %ig (habe ich schwarz auf weiß + war deshalb auch schon 2 mal bei der Versicherung)

Gib mal bei Google die Begriffe Schadensfreiheitsklasse und Rückstufung ein. Dann landest Du unter anderem hier:
http://www.maklerinfo.biz/homepage-Dateien/load2-Dateien/kfz/pkw/SF_Rueckstufer.php?Vermittler=C00456

Vielleicht suchst Du dir schnell eine neue Gesellschaft!

padis
25.03.2006, 10:16
nein, der letzte war vor 5 oder 6 Jahren

hätte ab 1. Januar 2006 60% zahlen brauchen und muß jetzt über das Doppelte (140 %) bezahlen. Wegen dem.... :wall:

Habe aber gestern gleich mit dem Verischerungsagenten telefoniert....


@butch

das habe ich auch geglaubt.... habe dann noch mit 2 anderen Versicherungen telefoniert..... SIE DÜRFEN DAS ! (vielleicht erst seit kurzem)

hugo
25.03.2006, 10:26
Er hat dann ein Gutachten über seinen Schaden bei meiner versicherung eingereicht.Die hat aber nichts bezahlt. Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist. :stupid: :stupid: :stupid: :stupid:

Klar doch,vor allem wenn die Versicherung nichts reguliert hat.

Lass dir mal was anderes einfallen.

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 10:30
anzeigen

solchen leuten gehört eins drüber

doctor4speed
25.03.2006, 10:30
Original von PCS

Original von Insoman
sei froh, dass Du die Kohle bekommst, verlange von Deiner Versicherung die Differenz zurück und gut ist

Sehe ich genau so. Wer weiß, was er dann wieder hervorbringt und die
Sache geht ewig weiter. Dafür wäre mir meine Zeit zu kostbar.


genau das denke ich auch !!! kohle neheme.....schaden ist beglichen und gut ist !!!! alles andere ist zeit verschwändung........kommt eh nix bei rum.........................

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 10:34
seh ich anderes....

stellt euch mal vor, euch passiert sowas und es gibt keine zeugen, kein gutachter kann helfen, etc.

dann kommt so ein typ davon und oft kommt es dann z.b. zu ner haftungsteilung, obwohl einer zu 100% schuld ist

das ist weder gerecht, noch akzeptabel

padis
25.03.2006, 10:34
@Hugo

wenn Du es nicht glaubst, kannst Du ja

a) Herrn Kappl ( 0941/56 88 137 ) von HUK-Coburg = SB
b) Herrn Gügel (089 /53299-553 ) VHV

fragen

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 10:37
sobald eine schadenmeldung eingeht, wird die sf-klasse verändert und dann später rückwirkend wieder, wenn dem gegner nix bezahlt werden muss

miboroco
25.03.2006, 10:38
Original von padis
Weil ich dies abgelehnt habe, schimpfte er: Du blödes *********; wenn Dir die 20 euro nicht reichen, bekommst Du gar nichts und ich werde behaupten, daß Du mir draufgefahren bist. Daraufhin bin ich zur Polizei...


alleine aus dem Grund würde ich ihn verh.. eh verklagen ;)

neunelfer
25.03.2006, 10:43
Original von RufusMücke
anzeigen

solchen leuten gehört eins drüber

100%agree!!!

Sehe ich ganz genau so!! Der hat doch versucht das auf Dich abzuwälzen, wer weiß wie oft er
damit schon glück hatte, vielleicht macht er's sogar absichtlich, so als Masche, dürftig reparieren, um dann den nächsten zu rammen,
und zu behaupten der wäre schuld!

Also, gib ihm einen drauf! :gut:

Butch
25.03.2006, 10:44
Original von RufusMücke
sobald eine schadenmeldung eingeht, wird die sf-klasse verändert und dann später rückwirkend wieder, wenn dem gegner nix bezahlt werden muss

Okay, dann entsteht ihm ja hier kein Schaden. Zum Zeitpunkt des
Schadenereignisses hatte er ja auch keine 60%. Dann wird die Sache
schon klarer.

Lupper
25.03.2006, 10:45
Original von RufusMücke
seh ich anderes....

stellt euch mal vor, euch passiert sowas und es gibt keine zeugen, kein gutachter kann helfen, etc.

dann kommt so ein typ davon und oft kommt es dann z.b. zu ner haftungsteilung, obwohl einer zu 100% schuld ist

das ist weder gerecht, noch akzeptabel

....sehe ich genauso!
Anzeigen und versuchen die Versicherung mit ins Boot zu nehmen.
Selbst wenn man keine Verurteilung erreicht, so kommt er wenigstens auf die "schwarze Liste" der Versicherer!

padis
25.03.2006, 10:47
@ rufusmücke

genau so ist es


@miboroco

so ähnlich sehe ich es auch

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 11:00
Original von Butch

Original von padis
Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.


Das kann nicht stimmen. Würde ich noch mal genau nachsehen!

Kann unter besonderen Umsrtänden schon sein, alledring nicht, wenn die Versicherung nicht geleistet hat...das kann so nicht stimmen!!!

VintageWatchcollector
25.03.2006, 11:42
Dem jucken wohl die Schneidezähne. :D

gerry_bs
25.03.2006, 11:49
Original von ******

Original von Butch

Original von padis
Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.


Das kann nicht stimmen. Würde ich noch mal genau nachsehen!

Kann unter besonderen Umsrtänden schon sein, alledring nicht, wenn die Versicherung nicht geleistet hat...das kann so nicht stimmen!!!

Padis Thema weist ganz schön viele Ungereimtheiten auf. Kann so auf gar keinen Fall stimmen!
Habe eben mit einem Versicherungsmitarbeiter der Provinzial, ein Freund von mir, telefoniert.


Gerry_bs

paddy
25.03.2006, 12:07
Original von padis... Er hat dann ein Gutachten über seinen Schaden bei meiner versicherung eingereicht.Die hat aber nichts bezahlt. Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist....
Wo gibts denn sowas?


Original von padis...
Weil ich selbst nicht recht weiß, ob ich den Arsch wegen versuchten Versicherungsbetrugs anzeigen oder "laufen" lassen soll, lege ich diese Entscheidung in Euere Hände.
Heute in einer Woche um dieselbe Zeit, zähle ich zusammen + werde entsprechend (nicht) handeln!

Aber sonst gehts noch? :stupid:

Garfield
25.03.2006, 12:36
Original von RufusMücke
seh ich anderes....

stellt euch mal vor, euch passiert sowas und es gibt keine zeugen, kein gutachter kann helfen, etc.

dann kommt so ein typ davon und oft kommt es dann z.b. zu ner haftungsteilung, obwohl einer zu 100% schuld ist

das ist weder gerecht, noch akzeptabel

Da hast Du leider Recht.

Mir eine Frau beim Spurwechsel reingefahren, Polizei kam und sie behauptet auf einmal ich hätte die Fahrbahn einfach so gewechselt, keine Zeugen
Um es kurz zu machen, habe ich Anwalt beauftragt und meine Kosten bei ihrer Versicherung geltend gemacht und auch bekommen.
An ihrem Wagen weitaus höherer Schaden aber da kam nie mehr was. Wahrscheinlich hat ihr Mann abends die gute mal zum nachdenken veranlasst. War eine ganz schöne Sauerei.
Aussage gegen Aussage da hätte sie vermutlich ihren Schaden von meiner Versicherung bezahlt bekommen und ich wäre hochgestuft worden.

Mawal
25.03.2006, 12:44
get a life!

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 13:48
@******

is leider schon so.

der eingang einer schadenmeldung des unfallgegners führt zu dem, was bei paddy passiert ist.

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 13:58
damit das ein für alle mal klar ist:

"Schadenfreiheitsklasse: Führt jede Schadenmeldung zu einer Belastung der Schadenfreiheitsklasse?

Nur Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden belasten bei einer Schadenmeldung die Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie dagegen einen Teilkaskoschaden, so wird Ihre Schadenfreiheitsklasse davon nicht berührt.
Nach den Maßgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist jede Versicherung dazu verpflichtet, nach Meldung eines Schadens finanzielle Rücklagen für eine mögliche Regulierung zu bilden. Bereits dieser Vorgang allein führt im Ergebnis – auch ohne Regulierung – zu einer Höherstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Sollte der Schadenfall ohne Zahlung abgeschlossen werden, so wird die Schadenfreiheitsklasse auf den ursprünglichen Prozentsatz zurückgesetzt."

quelle: http://www.da-direkt.de/frame/index.jsp?header_id=3&content_id=488

Selassie1502
25.03.2006, 17:50
Ich würd einfach noch ein paar Zeugen auftauchen lassen *g*
Die gesehen haben das der Andere Schuld hat.
Denke hier im Forum finden sich bestimmt welche ;)

Zwar nicht die feine Art, dafür aber Gerechtigkeit :gut:

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 18:03
Na, ich muss am Montag mal Uteile wälzen, jeder Versicherungsnehmer hat das Recht den Schaden zurückzukaufen (innerhalb) eines Jahre, auch wenn nach Meldung keine Regulierung erfolgte, wird die Höherstufung wieder Rückgängig gemacht. Kenn ich so aus der Praxis.....wie gesagt ich muss nach was schriftlichem suchen.

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 18:45
Original von ******
Na, ich muss am Montag mal Uteile wälzen, jeder Versicherungsnehmer hat das Recht den Schaden zurückzukaufen (innerhalb) eines Jahre, auch wenn nach Meldung keine Regulierung erfolgte, wird die Höherstufung wieder Rückgängig gemacht. Kenn ich so aus der Praxis.....wie gesagt ich muss nach was schriftlichem suchen.

bis 6 monate nach regulierung kann man an die eigene versicherung den regulierten schaden zurückzahlen, dann wird die einstufung rückgängig gemacht

hier is aber keine regulierung erfolgt, sondern nur die höherstufung nach gemeldetem schaden, das wird jetzt rückwirkend gutgeschrieben und es gibt ne rückzahlung an den VN

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 18:50
ABdingabare Norm: bis zu einem Jahr.

hp2599
25.03.2006, 18:51
Eindeutig ja!
Man mag darüber denken wie ma will, aber m.E. (besser als IMHO) sollte jemand, der eine so fiese Tour fährt, einen vor den Latz bekommen. Auch schon als Zeichen, daß man so nicht mit einem Unfallgegner, und schon gar nbicht mit einem, der nix dafür kann, umspringt.

Mein Leitspruch lautet:

Grundsätzlich darf man alles, nur nicht dabei erwischt werden. Und wenn doch, ...

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 19:42
Ganz klar, deine Haftpflicht muß die zunächst vorgenommene Höherstufung wieder rückgängig machen, da kein Schadenersatz an den Spacken geleistet wurde. Zivilrechtlich ist die Sache damit klar und abschlußreif.

Da der Typ aber ein ausgemachter Drecksack ist, würde ich jetzt doch zum Gegenschlag ausholen und den ganzen Sachverhalt sauber aufbereitet und unter Beifügung aller Unterlagen in Kopie der für euch zuständigen Polizei (nicht Staatsanwaltschaft - die Polizei soll ihn erst mal zur Beschuldigtenvernehmung vorladen, bei der StA besteht die Gefahr, daß die das Verfahren vorher einstellen....) mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen den Typ vorlegen. Vielleicht ist er ja dort - sogar einschlägig - bekannt.........auf jeden Fall hat der Typ viel Spaß damit.

Edmundo
25.03.2006, 19:47
.

phill
25.03.2006, 20:48
Meine bescheidene Meinung zu diesem Thema:
Auch wenn sich der Unfallgegner völlig danebenbenommen hat, würde ich es
dabei belassen. Ich denke nicht das eine Anzeige was nützt. Macht nur Ärger und Arbeit.

Und der Schadenfreiheitsrabatt sollte ja nach den o. a. Beiträgen wieder in die
ursprüngliche Klasse zurückgestuft werden.

Wenn Dein Schaden bezahlt wurde, würde ich die Sache damit auf sich beruhen lassen.

Mfg
Phill

ehemaliges mitglied
25.03.2006, 22:07
Original von phill
. Macht nur Ärger und Arbeit.

Mfg
Phill


....aber Spaß......... :D :D :D :D