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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download



Edmundo
26.03.2006, 23:51
Wir hatten ja schon einige male das Thema Kaufvertrag beim Kauf / Verkauf von teuren Uhren. Normalerweise ist es bei bekannten Forumsteilnehmern oder überhaupt Bekannten oder Freunden nicht nötig, kann aber aus Versicherungssicht (Eigentumsnachweis) auch schon sinnvoll sein. Noch wichtiger ist das ganze aber bei "Unbekannten". Deshalb habe ich mal einen Kaufvertrag ausgearbeitet. Download hier: Kaufvertrag (http://www.oysterinfo.de/files/Kaufvertrag%20Uhren.pdf)

Anregungen werden gerne aufgenommen und auch eingearbeitet. Also meckert rum ... ;)

Greg
26.03.2006, 23:57
:gut: Spitzenidee Elmar!

Armando
27.03.2006, 00:00
Danke Elmar,:gut: :gut: :gut:

werde jetzt die neueste Version benutzen, mit der alten Version hab ich auch schon erfolgreiche Deals getätigt

Edmundo
27.03.2006, 00:03
Ich warte auf Euren Input, um das Dingen zu verbessern und wasserdicht zu machen ;)

steve73
27.03.2006, 00:06
DANKE!

hier kommt wieder das schlechte Gewissen:

1) Zustand abweichen (z. B. Rost, Wasserschaden etc),so hat

vor "so" fehlt ein Freizeichen

2) Der Käufer bestätigt den vollständigen Empfang der o. g.
Gegenstände.

sollte hier nicht auch die vollständige Kaufsumme erwähnt werden?


werde demnächst mal wieder "oysterinfo" gegenlesen.....

Edmundo
27.03.2006, 00:07
@steve: :gut: Danke!

joo
27.03.2006, 00:36
@ Elmar: :gut: Danke!

R.O. Lex
27.03.2006, 00:39
Original von steve73
2)Der Käufer bestätigt den vollständigen Empfang der o. g.
Gegenstände.


Hinter "2)" fehlt ein Leerzeichen. :D

R.O. Lex
27.03.2006, 00:41
Für mich leider ungeeignet, ich habe keinen Personalausweis. ;(

steve73
27.03.2006, 00:41
Original von R.O. Lex

Original von steve73
2)Der Käufer bestätigt den vollständigen Empfang der o. g.
Gegenstände.


Hinter "2)" fehlt ein Leerzeichen. :D

Jetzt nicht mehr...... :D

SEMMLER!!!!!

R.O. Lex
27.03.2006, 00:46
Sollte sich diese Echtheitsprüfung ganz oder zu Teilen als negativ herausstellen, die Uhr samt Werk nicht Original sein oder der Zustand der Uhr stark von dem beschriebenen Zustand abweichen ...


Wie ist das zu verstehen? Rücktrittsrecht nur, wenn Uhr samt Werk nicht original oder schon, wenn Teile nicht original. Bezieht sich das auch auf das Zubehör? Und was, wenn das Zubehör original, aber nicht zur Uhr passend (z.B. Uhr aus 1975, Beschreibung mit Druckdatum 1983)?

Ich will ja nicht behaupten, daß ich es besser könnte, aber juristisch wasserdicht ist das nicht.

joo
27.03.2006, 00:50
wenn "und" steht, dann müssen alle Bedingungen erfüllt sein, wenn oder steht, dann muss nur ein Sachverhalt erfüllt sein, odaaaa??

MMauksch
27.03.2006, 01:07
hi elmar

viel input kann ich dir aufgrund mangelden fachwissens nicht geben..... :rolleyes:


aber dafür danke schön......bist echt der größte :gut: :gut: :gut:


SUPER ELMAR :D

Butch
27.03.2006, 06:27
Ich hab' noch gar nicht reingeguckt (werde ich gleich machen),
aber die Idee ist erste Sahne. Danke dafür! :gut:

wesub
27.03.2006, 07:23
Gute Idee, danke Elmar. :gut:

Kiki Lamour
27.03.2006, 08:39
Danke Elmar!!!

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 08:42
3 stichpunkte, die nicht böse gemeint sind, nur mal zum nachdenken:

1. RBerG (?)
2. garantie sollte man vielleicht durch gewährleistung ersetzen
3. wie wärs mit ner 2. version für verkäufer (diese schützt ja "eher" den käufer)

superluebi
27.03.2006, 08:47
Ein Feld für den Ländercode währe noch schön.
Evtl. noch ein Feld für Uhren aus dem Ausland, wegen Steuern und so ;)

Edmundo
27.03.2006, 08:55
Original von RufusMücke
3. wie wärs mit ner 2. version für verkäufer (diese schützt ja "eher" den käufer)

Sag mal, was Dir als Verkäufer am Herzen liegt. Von einem 2. Teil halte ich nichts, das sollte im Zuge der Fairness in einem abgehandelt werden.

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 08:58
Original von elmar2001

Original von RufusMücke
3. wie wärs mit ner 2. version für verkäufer (diese schützt ja "eher" den käufer)

Sag mal, was Dir als Verkäufer am Herzen liegt. Von einem 2. Teil halte ich nichts, das sollte im Zuge der Fairness in einem abgehandelt werden.

fair ist dein vertragsentwurf bereits. :gut:

nur würde ich als VK sowas nicht unterschreiben. was, wenn ein federsteg nicht original ist, was, wenn das glas nicht original ist....

COMEX
27.03.2006, 09:26
Hallo Elmar,

eine super Idee. Mein Vorschlag: anstatt einer pdf-Datei nimm ein word-doc, dann kann man gleich alle Punkte am Rechner ausfüllen. Und ebenfalls Angleichungen durchführen.

Kann man den Vertrag nicht hier im Forum posten (unter Galerie o.ä.)?

Gruß

Markus

Mücke
27.03.2006, 09:29
Danke! :top:

hugo
27.03.2006, 09:46
schöne kaufvertrag leider nur zu gunsten des käufers.ihm werden alle rechte damit eingeräumt.
er kann die uhr sogar nach jahren zurück geben,zb.wie schon geschrieben glas oder federsteg nicht original sind.
viel spass dann bei der erstattung des kaufpreises.

lasst doch mal die forums rechtsverdreher einen mustervertrag ausarbeiten.

Edmundo
27.03.2006, 09:51
Guten Morgen

Genau das will ich ja ... die Diskussion um den Vertrag und die realisierung einer "final version", mit der beide Seiten leben können und beide Seiten gleich absichert. ;)

Es gibt ja genügend Leute vom Fach hier im Forum ... ;)

miboroco
27.03.2006, 10:22
vorab schon mal, Danke, Danke!!!

dimili
27.03.2006, 10:35
Elmar, klasse Idee. Aller Anfang ist schwer doch das Fundament steht.
Die eine oder andere Kleinigkeit ist vielleicht noch mal zu überarbeiten aber die Grundidee ist einfach spitze von Dir.
Glaub mir, habe jetzt immer einen Kaufvertrag bei mir.

...wenn Du es noch mit Kohlepapier hinbekommst, dann bist Du ein Magier :D

Spass bei Seite: Meinen aufrichtigen Respekt... :gut:

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 10:37
top, vielen dank.

Edmundo
27.03.2006, 10:45
*von mir wieder gelöscht*

Falscher Thread :wall: Sollte woanders hin. :oops:

Donluigi
27.03.2006, 11:06
Ganz ehrlich: würde ich an einen mir Unbekannten eine gebrauchte Uhr verkaufen, dann nicht gem. dieses Vertrags. Kontrollen müssen VOR dem Verkauf durchgeführt werden, hierbei wäre mir das Risiko zu groß, daß jemand da was dreht, ein Fake prüfen läßt und mir den gegen volle Rückerstattung wieder in die Hand drückt. Insofern ist überhaupt die Frage, inwieweit das Konstrukt den gesetzlichen Maßgaben entspricht, hierzu wäre die Meinung eines Fachmanns sicherlich wünschenswert. Daher "verkauft wie besehen" ohne wenn und aber. Prüfung vorher wäre kein Problem - bei meinem Konzi, diesbezüglich würde ich jedem vernünftigen und zweckdienlichen Wunsch des Käufers nachkommen, aber eben vor dem Kauf, auf nachkommendes Hickhack hab ich keinen Bock. Unter Foris brauche ich überhaupt keinen Vertrag.

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 11:09
Original von Donluigi
Ganz ehrlich: würde ich an einen mir Unbekannten eine gebrauchte Uhr verkaufen, dann nicht gem. dieses Vertrags. Kontrollen müssen VOR dem Verkauf durchgeführt werden, hierbei wäre mir das Risiko zu groß, daß jemand da was dreht, ein Fake prüfen läßt und mir den gegen volle Rückerstattung wieder in die Hand drückt. Insofern ist überhaupt die Frage, inwieweit das Konstrukt den gesetzlichen Maßgaben entspricht, hierzu wäre die Meinung eines Fachmanns sicherlich wünschenswert. Daher "verkauft wie besehen" ohne wenn und aber. Prüfung vorher wäre kein Problem - bei meinem Konzi, diesbezüglich würde ich jedem vernünftigen und zweckdienlichen Wunsch des Käufers nachkommen, aber eben vor dem Kauf, auf nachkommendes Hickhack hab ich keinen Bock. Unter Foris brauche ich überhaupt keinen Vertrag.

tobias bringts mal wieder auf den punkt... :gut:

Andreas
27.03.2006, 11:56
Original von RufusMücke

Original von Donluigi
Ganz ehrlich: würde ich an einen mir Unbekannten eine gebrauchte Uhr verkaufen, dann nicht gem. dieses Vertrags. Kontrollen müssen VOR dem Verkauf durchgeführt werden, hierbei wäre mir das Risiko zu groß, daß jemand da was dreht, ein Fake prüfen läßt und mir den gegen volle Rückerstattung wieder in die Hand drückt. Insofern ist überhaupt die Frage, inwieweit das Konstrukt den gesetzlichen Maßgaben entspricht, hierzu wäre die Meinung eines Fachmanns sicherlich wünschenswert. Daher "verkauft wie besehen" ohne wenn und aber. Prüfung vorher wäre kein Problem - bei meinem Konzi, diesbezüglich würde ich jedem vernünftigen und zweckdienlichen Wunsch des Käufers nachkommen, aber eben vor dem Kauf, auf nachkommendes Hickhack hab ich keinen Bock. Unter Foris brauche ich überhaupt keinen Vertrag.

tobias bringts mal wieder auf den punkt... :gut:


Mag sein, nur wird mir hier zu sehr der Privatverkauf (gekauft wie besehen) mit dem Gewerblichenverkauf(vorab Prüfung, mit Kundenwünschen nachkommen) einer Sache vermischt...

Elmar dachte wohl jetzt mehr an den Handel zwischen zwei Privatleuten...sicherlich regelt das BGB auch den Handel ohne Verträge als Rechtsgeschäfte in irgendeiner Form, genauso wie den gewerblichen Ankauf sowie Verkauf einer Sache....

Trotzdem hat das was mit den Verträgen, sie müssten nur für beide Seitenjuristisch korrekt sein....so wie ein ADAC KFZ-Kaufvertrag, sollte es ein UHREN-Kaufvertrag geben...ob jetzt aus dem Forum oder im Anhang der Chrono usw.....denn solche Verträge schützen auch vor Hehlerware, wenn auch im Vorfeld nur bedingt und nicht nur vor techn. Mängel usw.....

Mal die dirkete Frage: Warum alles dagegen reden, wenn es um die Frage des dafür geht und des wenn ja dafür, dann wie und wie richtig....???


Gruß Andreas

Armando
27.03.2006, 11:57
Original von Donluigi
Ganz ehrlich: würde ich an einen mir Unbekannten eine gebrauchte Uhr verkaufen, dann nicht gem. dieses Vertrags. Kontrollen müssen VOR dem Verkauf durchgeführt werden, hierbei wäre mir das Risiko zu groß, daß jemand da was dreht, ein Fake prüfen läßt und mir den gegen volle Rückerstattung wieder in die Hand drückt. Insofern ist überhaupt die Frage, inwieweit das Konstrukt den gesetzlichen Maßgaben entspricht, hierzu wäre die Meinung eines Fachmanns sicherlich wünschenswert. Daher "verkauft wie besehen" ohne wenn und aber. Prüfung vorher wäre kein Problem - bei meinem Konzi, diesbezüglich würde ich jedem vernünftigen und zweckdienlichen Wunsch des Käufers nachkommen, aber eben vor dem Kauf, auf nachkommendes Hickhack hab ich keinen Bock. Unter Foris brauche ich überhaupt keinen Vertrag.

Da bin ich doch etwas Vorsichtiger. Wenn ich meinen Handelspartner "kenne" brauch ich auch keinen Vertrag. Bei 3.781 Mitglieder hier im Forum, kann ich nicht alle kennen und bevorzuge dann einen KV;)

reddisch
27.03.2006, 11:58
da hat er wirklich ein paar gute argumente, der tobias :gut:

Edmundo
27.03.2006, 12:04
Original von Andreas
Elmar dachte wohl jetzt mehr an den Handel zwischen zwei Privatleuten

Exakt dafür ist der Vertrag gedacht.

Mal die dirkete Frage: Warum alles dagegen reden, wenn es um die Frage des dafür geht und des wenn ja dafür, dann wie und wie richtig....???

Danke. =) Ich denke, dass man aber auch aus der Kritik heraussehen kann, was dem Vertrag vielleicht nich als Feinschliff fehlt und wie man den Vertrag verbessern kann. Trotzdem denke ich, dass so ein Vertrag für beide Seiten wichtig sein kann.

Donluigi
27.03.2006, 12:14
Ich will nicht gegen deinen Vertrag reden, im Gegenteil. Prinzipiell sicher eine feine Sache, aber imho läuft der Vertrag prinzipiell in die falsche Richtung, da er eine Aktion nach Verkaufsabwicklung abzielt. Auch bei Privatleuten spricht nichts dagegen, alle Formalitäten und Fragen vorher zu klären.

Ich wäre daher dafür, einen "Leitfaden: Verkaufsabwicklung" zu erstellen.

Dieser beinhaltet, welche Fragen der interessierte Laie stellen sollte und an wen er sich zu deren Beantwortung wenden kann. Der Verkaufsvertrag an sich steht am Endes dieses Leitfadens und sollte dann so aussehen, daß für beide lupenrein hervorgeht, was sie gekauft haben, daß der Kaufgegenstand so beschaffen ist, wie es die vorherigen Untersuchungen ergeben haben und daß der private Verkäufer hinterher keine weiteren Pflichten hat. Das ist das Wesen des Privathandels, wie auch sonst? Einem Privatmann kann nicht die gleiche Sachkenntnis unterstellt werden wie einem Profi, daher braucht auch er eine Sicherheit. Von einem Profi gehe ich davon aus, daß er siene Hausaufgaben gemacht hat und spätestens in seinen AGB seine Geschäftsgrundlagen dargelegt hat.

Andreas
27.03.2006, 12:22
Original von Armando

Original von Donluigi
Ganz ehrlich: würde ich an einen mir Unbekannten eine gebrauchte Uhr verkaufen, dann nicht gem. dieses Vertrags. Kontrollen müssen VOR dem Verkauf durchgeführt werden, hierbei wäre mir das Risiko zu groß, daß jemand da was dreht, ein Fake prüfen läßt und mir den gegen volle Rückerstattung wieder in die Hand drückt. Insofern ist überhaupt die Frage, inwieweit das Konstrukt den gesetzlichen Maßgaben entspricht, hierzu wäre die Meinung eines Fachmanns sicherlich wünschenswert. Daher "verkauft wie besehen" ohne wenn und aber. Prüfung vorher wäre kein Problem - bei meinem Konzi, diesbezüglich würde ich jedem vernünftigen und zweckdienlichen Wunsch des Käufers nachkommen, aber eben vor dem Kauf, auf nachkommendes Hickhack hab ich keinen Bock. Unter Foris brauche ich überhaupt keinen Vertrag.

Da bin ich doch etwas Vorsichtiger. Wenn ich meinen Handelspartner "kenne" brauch ich auch keinen Vertrag. Bei 3.781 Mitglieder hier im Forum, kann ich nicht alle kennen und bevorzuge dann einen KV;)

Gerade dann sollte man Verträge machen, denn über Geld sollte man nicht im nachhinein streiten, sondern alles vorher richtig regeln, damit man sich die Freunde/Bekannten erhält.....gemäß nach dem Motto: Denn sie wissen was sie tun....


Oder nach dem Motto: Lieber Gott, beschütze mich vor meinen Freunden, denn mit meinen Feinden werde ich alleine fertig....geht es auch....

Es ist n ujr dumm zu denken, das in ein einem Forum keine Wegelagerei möglich wäre.....Vertrauen ist eine schöne Sache, die Tobias menschlich ehrt und auch bedingt funktioniert....unter Gleichgesinnten oder wie auch immer.....ich erinnere mal an die Sammelbestellungen des Bergeon Werkzeuges.....unter 167 Bestellungen, waren auch minimal einige dubiose User der Fraktion Wegelagerei....was aber wohl normal ist....und deswegen finde ich auch elmars Idee erstmal normal...denn die Guten sollen doch nicht darunter leiden....was jetzt die logische Konsequenz aus dem Sammelbestellungen wurde....

Nur muss ja nicht jeder zum Vertrag greifen, wenn er nicht möchte, aber er könnte, wenn es ihn gäbe...

Gruß Andreas

hartenfels
27.03.2006, 12:25
Hallo Elmar,

vielen Dank für Deine Arbeit! Die Erstellung eines solchen Kaufvertrages ist ebenso verdienstvoll wie schwierig, da hier verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen.

Durch die Vorformulierung des Vertragstextes und Zurverfügungstellung für alle Nutzer des Forums handelt es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und da ja in fast allen Fällen die Käufer "Verbraucher" im Sinne von § 13 BGB sein werden (Du verwendest ja den Begriff des "Privatverkaufs", der zumindest den Verkäufer als "Verbraucher" qualifiziert), ist die Wirksamkeit des Vertragstextes nach den §§ 305 ff. BGB zu beurteilen. Dazu kommt noch, dass man unterscheiden muss, wer im jeweiligen Einzelfall "Verwender" dieses Vertragstextes ist, also vorschlägt, diesen Text zu benutzen (der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit von Klauseln berufen, die sich in einem von ihm vorgeschlagenen Vertragstext befinden).

In vorliegendem Fall hätte ich Bedenken wegen der Formulierung "sollte der Zustand der Uhr stark von dem beschriebenen Zustand abweichen" (dies soll nach Deinem Entwurf ja ein vertragliches Rücktrittsrecht begründen), in Zusammenhang mit der Klausel "Über die o.g. Punkte hinaus gehende Garantie besteht aufgrund eines Privatverkaufs nicht".

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

Zum Thema „zwei Versionen“:
Ich denke nicht, dass es im Sinne des Forums wäre, wenn man zwei Versionen (eine für Käufer und eine für Verkäufer optimierte) anbieten würde. Da ja jeder von uns mal in der Verkäufer- und mal in der Käuferrolle sein kann, widerspräche die Verwendung der jeweils für diesen Fall optimierten Version nicht nur unserem Forumsgedanken von Fairness, sondern würde auch die Einigung mit der anderen Seite erheblich erschweren (jeder will dann doch immer die für ihn optimale Version einsetzen).

Wir sollten also eine für beide Seiten faire Vertragslösung anbieten.

Zum Thema Vertragstext:
Da vermutlich keiner von uns in seiner Rolle als Verkäufer für die etwaigen (verdeckten, die man selbst nicht kennt oder die offenen) Mängel der Kaufsache „gewährleisten“ möchte, sollte man stets einen Ausschluss für die Gewährleistung vereinbaren. Hiervon sind aber bereits nach Gesetz (§ 444 BGB) solche Mängel ausgenommen, die der Verkäufer „arglistig verschwiegen“ hat oder aber wenn der Verkäufer „eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache“ übernommen hat.

WICHTIG: Der Ausschluss der Mängelhaftung ist nur für gebrauchte Kaufgegenstände in AGB möglich. Werden „neu hergestellte“ Kaufgegenstände verkauft, ist eine entsprechende Klauseln in AGB gemäß § 309 Nr. 8 b) aa) BGB unwirksam.

„Arglistig verschwiegen“ ist der Mangel, wenn der Verkäufer den Mangel kennt und ihn dem Verkäufer verschweigt oder aber wenn der Verkäufer eine Beschaffenheit vorspiegelt (z.B. „Tritium-Zeigerspiel“), die aber nicht vorhanden ist. Leider ist aber die Arglist in der Praxis mitunter schwer nachweisbar…

Die „Garantie für die Beschaffenheit“ wird übernommen, in dem der Verkäufer das Vorhandensein einer bestimmten Beschaffenheit (das können auch einzelne Eigenschaften sein, die noch nicht einmal verkehrswesentlich sein müssen) gegenüber dem Käufer zusichert und der Käufer dies so versteht (der Verkäufer möglichst auch ;-), dass der Verkäufer auch hierfür einstehen will. Da jeder Verkäufer in der Lage sein sollte, zu beurteilen, für was er „garantieren“ kann (also schuldunabhängig einstehen will) und auch jeder Käufer bestimmt weiß, was ihm so wichtig ist, dass er davon den ganzen Kauf abhängig machen will, halte ich diesen Punkt für optimal, um ihn in den Vertrag aufzunehmen.

Ich schlage deshalb Folgendes vor:

1. Der Vertrag sollte ein Feld aufweisen, in dem man das Zubehör und unter Umständen auch die Beschaffenheit des Kaufgegenstands beschreiben kann. Die Beschreibung des Kaufgegenstandes hat aber nur für den Fall eine rechtliche Bedeutung, in dem der Käufer die Sache nicht vorher gesehen hat und er auf Basis dieser Beschreibung die Sache kauft, was selten der Fall sein wird.

2. Der Vertrag sollte ein weiteres Feld aufweisen, in dem oben einleitend folgender Wortlaut eingefügt ist: Der Verkäufer garantiert die folgende Beschaffenheit:

(Dort kann man dann alles eintragen, was einem wichtig ist (Ländercode, Bestandteile, die unbedingt 100%-ig Rolex sein müssen, Ausstattung (z.B. Tritium-Indices etc.) und für die der Verkäufer bei Nichtvorhandensein trotz des Mängelhaftungsausschlusses haften soll.)

3. Der Text unter der Auflistung des Gesamtpreises sollte (nur ein Vorschlag) folgenden Wortlaut haben:

Der oben bezeichnete Kaufgegenstand wird unter Ausschluss der Mängelhaftung verkauft, soweit nicht der Verkäufer für die oben oder nachfolgend beschriebenen Eigenschaften eine Garantie übernommen hat.

Der Verkäufer garantiert, dass er zur Verfügung über den Kaufgegenstand berechtigt ist und dem Erwerb durch den Käufer keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Soweit nicht der Verkäufer oben ausdrücklich dafür eine Garantie übernommen hat, dass sämtliche Bestandteile des Kaufgegenstandes vom Hersteller stammen und original für das beschriebene Modell hergestellt worden sind, garantiert der Verkäufer, dass alle wesentlichen Teile des Kaufgegenstandes vom Hersteller stammen und original für das beschriebene Modell hergestellt worden sind.

Die in diesem Kaufvertrag aufgeführten garantierten Eigenschaften sind insoweit abschließend. Darüber hinausgehende, mündlich übernommene Garantien bestehen nicht.

4. Hierunter sollten nun Unterschriftenfelder für Verkäufer und Käufer eingefügt werden.

5. Darunter sollten nun separate Unterschriftenfelder vorgesehen werden für
- Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des oben aufgeführten Kaufpreises………………..
- Der Käufer bestätigt den vollständigen Erhalt des oben aufgeführten Kaufgegenstandes einschließlich der dort aufgeführten Zubehörteile…………………..

Kommentar:
Die Garantieübernahme für die hier aufgeführten Eigenschaften führt also dazu, dass der Käufer beim Nichtvorliegen der garantierten Eigenschaften dann (nur hinsichtlich dieser Eigenschaften) doch die Mängelhaftungsansprüche hat, also – soweit sinnvoll – Frist zur Nachbesserung setzen und bei deren fruchtlosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Soweit mein Beitrag zur Findung eines schönen und für alle Seiten akzeptablen Vertragswerkes.

Grüße

Heiko

Donluigi
27.03.2006, 12:32
*lol* in dem Moment, in dem sich Juristen eines Sachverhalts annehmen, blickt keine Sau mehr durch. Ich vertrau weiterhin auf meinen Sachverstand und meine Menschenkenntnis und kaufe im Zweifelsfall halt nicht ;)

KVSUB
27.03.2006, 12:41
Lieber Don, da hast Du recht!

nur leider hat Hartenfels auch recht, lässt sich nunmal nicht ändern!

Deine Vorgehensweise ist sicher die angenehmere und wahrscheinlich auch nicht mit mehr Risiko verbunden, denn auch über gut gemachte Verträge lässt sich vorzüglich streiten! :D

Selassie1502
27.03.2006, 12:48
:gut:

Andreas
27.03.2006, 12:49
Original von KVSUB
Lieber Don, da hast Du recht!

nur leider hat Hartenfels auch recht, lässt sich nunmal nicht ändern!

Deine Vorgehensweise ist sicher die angenehmere und wahrscheinlich auch nicht mit mehr Risiko verbunden, denn auch über gut gemachte Verträge lässt sich vorzüglich streiten! :D


Eben :gut: und jeder hat ja eine frei Wahl, wie er seine Geschäfte abwickelt und wie weit er sich auf was einläßt....

Der oder die Gedanken von Haiko, finde ich sehr fair....und gesunden Menschenverstand schließt auch ein Vertrag nicht aus...

Gruß Andreas

Donluigi
27.03.2006, 13:42
Tja, wie gesagt: es läßt sich wunderbar darüber streiten. Muß aber nicht sein. Analysieren wir doch mal den Sachverhalt: es geht um ein Geschäft zwischen 2 Privatleuten, von denen mindestens einer (zumeist der Käufer) ein echter Laie ist. Was benötigt dieser beim Kauf und warum benötigt er das?

- Ein Laie muß wissen, ob die Uhr, die er kauft, echt ist. Was sind demnach also die Fragen, die vorab stellen kann? Nach Nummern, Zertifikaten, Revisionsbelegen sollte er also mindestens fragen. Bilder wären hilfreich etc.

- Ein Laie sollte die Uhr von einem Profi persönlich in Augenschein nehmen lassen, das sollte er am besten von einem Konzi oder einer Person seines Vertrauens machen lassen. Er sollte den Verkäufer also nach der Möglichkeit der Übergabe beim Konzi oder nach der persönlichen Inspektion eines Profis fragen. Man kann ihm auch den Rat geben, die Uhr hier im Forum durchleuchten zu lassen.

- Ein Laie muß wissen, wie die Übergabe vonstatten geht. Soll er zum Verkäufer kommen? Trifft man sich beim Konzi? Will man das über den Postweg abwickeln? Wie ist der Versand optimal versichert? Was ist die sicherste Überweisungsmethode?

- Ein Laie sollte sich über den Verkäufer selbst informieren. Wie kann er das? Wo kann er das? Auch hier sei das Forum empfohlen.

Wenn die obigen Fragen geklärt sind, hat der potentielle Käufer zweifellos genug Info in der Hand, um zu einem Entschluß zu kommen, ob er denn nun kauft oder nicht. Der Kaufvertrag selber ist dann ein formloses Dokument, in dem der Deal selbst nochmal zusammengefaßt wird. Hierbei wird fixiert, daß der Käufer sich über den Zustand der Uhr informiert hat und der Verkäufer alles gewünschte getan hat, um dem Käufer Transparenz zu ermöglichen. Weiterhin gilt: gekauft wie besehen unter Ausschluß jeglicher Garantien. Denn zu der common-sense Komponente kommt ja auch eine rechtliche hinzu: was, wenn jemand den Vertragstext an sich angeht und den Elmar dann heranzieht, weil sein Dokument nicht wasserdicht ist? ist zwar nur hypothetisch, aber in der Rechtsprechung ist alles möglich. Es ist also ratsamer, dem Laien einen Verhandlungsleitfaden an die Hand zugeben, anstelle eines Vertragsformulars. denn nicht das gibt die Sicherheit, sondern die gründliche Vorabinformation. Vollkasko-sicherheit beim Privatkauf gibt es nun mal nicht - aber die gründliche Information hilft allen weiter.

Elmar, gib deinen Besuchern einen entsprechenden Leitfaden an die Hand und du hast ihnen einen sehr wertvollen Dienst erwiesen.

hartenfels
27.03.2006, 14:11
Hallo Tobias,

Du hast völlig Recht mit Deinen Ausführungen. So sollte es in der Praxis natürlich laufen. Gleichwohl kommt es leider auch in der nettesten Verhandlung (und bei größtem Bemühen der Parteien um Offenheit und Redlichkeit) manchmal dazu, dass man sich mißversteht und dann später das Problem des Nachweises hat, was wer gesagt und (vor allem) wie gemeint hat.

Das trifft zum einen den Verkäufer hinsichtlich seines Mängelhaftungsausschlusses, dessen Vereinbarung dieser beweisen muss (wie machst Du das, wenn nur Verkäufer und Käufer anwesend waren?) und zum anderen den Käufer in den Fällen, in denen ihm beim Kauf Dinge wichtig waren, die entweder nicht die Gebrauchstüchtigkeit beeinträchtigen (z.B. SL statt Tritium) oder aber sonst für Dritte völlig belanglos sind (nur eben für den Käufer nicht).

Ich bin ein großer Freund von hanseatischem Kaufmannsgebaren, aber ich habe selbst zu oft das Scheitern der Ehrlichen vor Gericht erlebt (nur weil die besprochenen Dinge nicht nachweisbar waren).

Grüße

Heiko

OrangeHand
27.03.2006, 14:14
Es gibt so viele Juristen hier im Forum, da müsste ein einigermassen korrekter Vertragsvordruck doch wohl hinzubiegen sein.

Es geht nicht darum ein Dokument zu entwerfen, welches alle Ansprüche der Vertragsparteien im Detail regelt (dafür gibt es Gesetze und entsprechende Rechtsprechung). Viel mehr sollte so ein Vertrag, in Form eines einfachen Vordruckes, dazu dienen die wesentlichen Informationen zur Verkauften Uhr, der sonstigen Vereinbarungen, und evtl. der angebotenen/durchgeführten Prüfungen von Fachleuten, in schriftlicher Form festzuhalten.

Es wäre toll wenn die Juristen nur kurz dahingehend beraten könnten, ob ungültige oder schädliche Formulierengen in dem Dokument aufgenommen sind. Es sollten auch nicht zu viele Klauseln zur Haftung, Gewährleistung beinhaltet sein. Nur das unbedingt nötigste.

In einem einfachen Vordruck sehe ich den Vorteil, dass dies die einfachste Form ist den Verkauf und eventuelle Vereinbarungen festzuhalten. So mache ich es auch beim Autokauf/-verkauf gerne.

Wenn dann oben auf dem Vertragsvordruck noch dick und fett "Das Rolex Forum R-L-X.de / Vertrag" (oder ähnlich) steht, dann wirkt dies doch auch noch recht vertrauenswürdig. ;)

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 14:20
Original von OrangeHand

Wenn dann oben auf dem Vertragsvordruck noch dick und fett "Das Rolex Forum R-L-X.de / Vertrag" (oder ähnlich) steht, dann wirkt dies doch auch noch recht vertrauenswürdig. ;)

ob das ne gute idee is

OrangeHand
27.03.2006, 14:24
@ Stephan: OK, sehe ich ein, man kann auch lediglich ganz klein unten rechts "R-L-X.de approved", oder "Presented by oysterinfo.de" vorsehen. :D

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 14:28
Original von OrangeHand
@ Stephan: OK, sehe ich ein, man kann auch lediglich ganz klein unten rechts "R-L-X.de approved", oder "Presented by oysterinfo.de" vorsehen. :D

die haftung für den vertragsentwurf is eh ein problem, durch jeden hinweis wird dieses problem nur noch größer...

Prüfer
27.03.2006, 14:30
Insofern der tatsächliche Zustand vom beschriebenen Zustand abweicht d.h. insoweit zugesicherte Eigenschaften nicht vorliegen- hat der Käufer ohnehin nach § 323 BGB Recht der Rückabwicklung bzw Schadenersatz nach den §§ 280, 281 BGB. insofern halte ich die entsprechende Formulierung für obsolet.

Eine Vereinbarung hinsichtlich des Gerichtsstands wäre zudem sinnvoll

Gruss

Prüfer

marchitecture
27.03.2006, 14:30
ich wollt grad sagen, da haben unsere Mods echt noch drauf gewartet, dass dann einer daher kommt und mit einem r-l-x vertrag wedelt und auf Wandelung pocht!!! :stupid: :stupid:

wir sollten versuchen ihr Leben zu vereinfachen, nicht das Gegenteil!

meint
marc

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 14:32
Original von RufusMücke

Original von OrangeHand
@ Stephan: OK, sehe ich ein, man kann auch lediglich ganz klein unten rechts "R-L-X.de approved", oder "Presented by oysterinfo.de" vorsehen. :D

die haftung für den vertragsentwurf is eh ein problem, durch jeden hinweis wird dieses problem nur noch größer...

Wieso haftung fuer den vertragsentwurf?
BMW und ADAC macht das auch fuer seine kunden, und ich denke nicht das sie es machen wuerden wenn sie in haftung waeren?Gruss
Chris

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 14:34
Original von Prüfer

Eine Vereinbarung hinsichtlich des Gerichtsstands wäre zudem sinnvoll

Gruss

Prüfer

ne, die is sinnlos, § 38I ZPO ;)

OrangeHand
27.03.2006, 14:35
@ Stephan: Du hast ja recht. Mir ging es in erster Linie darum den Vordruck auf das nötigste zu beschränken, eben um die Haftungs- und Gewährleitungsfragen nicht zu sehr zu beanspruchen. Solch ein Dokument sollte lediglich dazu dienen, dass die Vertragsparteien die wichtigsten Daten und Vereinbarungen niederschreiben. Dazu ist ein Vordruck eine nützliche Stütze, da es daran erinnern kann auch die Ref.-Nummern, Revi-Zeitpunkte, und sonstige Details mit anzuführen, was bei Veträgen auf einem weissen Baltt Papier schnell vergessen werden kann. Das mit den Forums-Qualitätssiegeln war lediglich Scherz, und soll weggelassen werden.

marchitecture
27.03.2006, 14:45
§ 38I ZPO? da geht es doch um Zeugenvorladung???

ein Glueck hab ich nur Juristinnen studiert
marc

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 14:48
http://bundesrecht.juris.de/zpo/__38.html

Mawal
27.03.2006, 14:50
...auch hier sieht man:

Jedes Problem lässt sich lösen, solange die Juristen und die Buchhalter draußen bleiben:

...und Juristen helfen Probleme zu lösen, die man vorher nicht hatte. :D

Prüfer
27.03.2006, 14:51
§ 381 ZPO Genügende Entschuldigung des Ausbleibens

(1) "Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird, Erfolgt die Entschuldigung nach Satz1 nicht rechtzeitig, so....."

Bei allem Respekt Herr Kollege, aber der Hinweis auf § 381 ZPO ist nun wirklich völlig fehl angebracht!

Gerichtsstandsvereinbarung macht bei Kaufleuten regelmäßig Sinn - und dass hier der Eine oder Andere Kaufmann unter uns ist, ist offensichtlich.

Gruss

Prüfer

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 14:52
38I ist 38 absatz eins...

marchitecture
27.03.2006, 14:53
wer lesen kann.... 381 ist ja was ganz anderes als 38I :oops: :oops:

und was ist mit § 13 ZPO ?

schuster bleib bei deinen maedels
marc

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 15:00
wenn nix anderes gilt, dann gilt 13

Mücke
27.03.2006, 15:02
Original von RufusMücke
38I ist 38 absatz eins...

Rufus, ich bewundere Deine Geduld. ;)

Edmundo
27.03.2006, 15:04
@hartenfels

Cool! Danke. So bekommen wir das auch auf die Beine. Wobei ich manchens 2 mal lesen musste. Ich werde mal versuchen das einzuarbeiten und neu vorzustellen mit der Bitte um Deinen und um weitere juristische Kommentare.

Bei allen Diskussionen um Vertrauen. Eine Versicherung vertraut i.d.R. nicht darauf, was ihr im Vertrauen ohne Quittung/Kaufvertrag bei einem Forumskollegen gekauft habt im Falle eines Diebstahls ;)

Schon ein zwei Seiten langer Thread und noch nicht so richtig versemmelt. Kollegen. Respekt ;) :gut:

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 15:06
wieviele juristen sind hier im forum eigentlich???

marchitecture
27.03.2006, 15:06
ja schluss mit dem tutorium, ihr malt nicht in meine Plaene und ich halt mich aus euren Vertraegen raus, Ehrenwort! :cool:

marc

hartenfels
27.03.2006, 15:20
Original von elmar2001
@hartenfels

Cool! Danke. So bekommen wir das auch auf die Beine. Wobei ich manchens 2 mal lesen musste. Ich werde mal versuchen das einzuarbeiten und neu vorzustellen mit der Bitte um Deinen und um weitere juristische Kommentare.

Bei allen Diskussionen um Vertrauen. Eine Versicherung vertraut i.d.R. nicht darauf, was ihr im Vertrauen ohne Quittung/Kaufvertrag bei einem Forumskollegen gekauft habt im Falle eines Diebstahls ;)

Schon ein zwei Seiten langer Thread und noch nicht so richtig versemmelt. Kollegen. Respekt ;) :gut:

Hallo Elmar,

genau so machen wir das. Ich steh' gerne zur Verfügung. Es geht ja auch gar nicht darum, hier ein kompliziertes Werk abzuliefern oder gar etwas Einfaches kompliziert zu gestalten.

Wir wollen doch schließlich alle nur, dass das, was man vielleicht bei einem Kaffee, guten Glas Wein oder Weißbier mit seinem Verhandlungspartner bespricht, einem auch nach der ersten Freude über das gute Stück noch erinnerlich und hoffentlich auch beweisbar ist (soweit erforderlich). WAS die Parteien vereinbaren, bleibt doch immer noch diesen vorbehalten.

Für juristische Tricksereien, wenn und soweit sie denn überhaupt im Rahmen der Fesseln des AGB-Rechts und des Verbraucherschutzes überhaupt noch möglich sind, ist hier im Forum doch gar kein Raum, nicht?

Grüße

Heiko

superluebi
27.03.2006, 15:40
Eine Mariage ist schwer zu erkennen und im nachhinein wohl kaum zu beweisen.

bake
27.03.2006, 18:45
Hallo Elmar, hallo Hobbyjuristen,hallo Juristen,

habe mal wieder die Zeit gefunden mich ins Formum einzuloggen und bin natürlich gleich auf diesen Beitrag gestoßen.

Trägt dazu bei die ohnehin mittlerweile spärlichen Einnahmen der RAs weiter zu schmälern, da jetzt keiner aus dem Forum deswegen noch zum RA gehen wird. Kann zunächst nur kurz kommentieren:

ALSO:

Wichtig ist zunächst klarzustellen, daß dies ein Vertrag für den PRIVATverkauf ist (dies sollte bereit in der Überschrift erwähnt werden und nicht unten im Vertragstext), denn für Leute die mit Uhren handeln -und die soll es ja auch im Forum geben- ist dieser Vertrag nicht geeignet bzw. sind viele Punkte so nicht wirsam.

Da der GEGENSTAND Oberbegriff ist und evt. auch einzelene andere Gegenstände nicht "echt" oder wie beschrieben sein könnten, müßte folgender Absatz korrigiert werden wie folgt:

"Sollte sich diese Echtheitsprüfung der verkauften Gegenstände (ganz oder zu Teilen) als negativ herausstellen, eine verkaufte Uhr samt Werk nicht Original sein oder der Zustand eines Gegenstandes von dem in diesem Vertrag beschriebenen Zustand abweichen (z. B. Rost, Wasserschaden etc),so hat der Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Darüberhinausgehende Rechte bleiben unberührt"

Folgenden Absatz ist überflüssig, da Rücktrittsfolgen im BGB geregelt.

"In diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer unverzüglich
den vollen Kaufpreis zurückerstatten."

Folgendne Absatz würde ich wie folgt ändern, da evt. auch noch bei den Besonderheiten spezielle Garantien aufgenomme werden (Ungetragen etc.), -was ich empfehle- und auch dort ausdrücklich als Garantie kennzeichnen und möglichst genau evt. mit angehängten Fotos beschreiben werden sollte:
" Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß der Sachmängelhaftung, soweit nicht Garantien übernommen werden. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Gegebenenfalls noch bestestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. Garantien, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag niedergelegt sind, werden nicht übernommen."


Bitte bedenkt auch immer, daß Recht haben, Recht bekommen und DANN titulierte Rechte in bare Münze umwandeln drei verschiedene Paar Schuhe sind und wenn man einem nackten Mann eine Uhr abkauft, die reklamationsfähig ist und man dann auch noch vollstrecken kann, man meist in dessen Tasche nichts findet und es dann heißt: "Außer Spesen nichts gewesen".

SO und jetzt mal ran ihr 100O Juristen und Hobbyjuristen, zerfetzt mal meinen Beitrag, ich muß jetzt nach Hause mit den Kindern Inline Skaten, der Fühling ist da !

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 19:14
Ich bewundere die Rechtskenntnisse meiner zivilistisch bewanderten Forumskollegen......... ;-)))

Udo
27.03.2006, 19:20
Original von elmar2001
Wir hatten ja schon einige male das Thema Kaufvertrag beim Kauf / Verkauf von teuren Uhren. Normalerweise ist es bei bekannten Forumsteilnehmern oder überhaupt Bekannten oder Freunden nicht nötig, kann aber aus Versicherungssicht (Eigentumsnachweis) auch schon sinnvoll sein. Noch wichtiger ist das ganze aber bei "Unbekannten". Deshalb habe ich mal einen Kaufvertrag ausgearbeitet. Download hier: Kaufvertrag (http://www.oysterinfo.de/files/Kaufvertrag%20Uhren.pdf)

Anregungen werden gerne aufgenommen und auch eingearbeitet. Also meckert rum ... ;)

Elmar, danke, sehr hilfreich. Vorschlag: sollte man vielleicht noch ne Passage aufnehmen, dass der Kauf auch dann rückgängig gemacht werden kann, wenn es sich herausstellt, dass die Uhr ein Zusammenbau von original Rolex-Teilen ist, die jeweils von anderen Uhren ausgebaut wurden? Solche creativen Künstler gibt es ja auch, zwar dann alles originale Teile von Rolex, aber keine original Rolex-Uhr.

Was meinst Du?

Danke und Gruss

ehemaliges mitglied
27.03.2006, 19:23
Original von Ticktacktom
Ich bewundere die Rechtskenntnisse meiner zivilistisch bewanderten Forumskollegen......... ;-)))

mich kannst nicht meinen, habe keine ahnung

ich bin auch tief beeindruckt, was hier doziert wird... :gut:

ibi
27.03.2006, 19:27
Original von Udo
Elmar, danke, sehr hilfreich. Vorschlag: sollte man vielleicht noch ne Passage aufnehmen, dass der Kauf auch dann rückgängig gemacht werden kann, wenn es sich herausstellt, dass die Uhr ein Zusammenbau von original Rolex-Teilen ist, die jeweils von anderen Uhren ausgebaut wurden? Solche creativen Künstler gibt es ja auch, zwar dann alles originale Teile von Rolex, aber keine original Rolex-Uhr.

Was meinst Du?

Danke und Gruss

da wären zuviele was wäre wenn passagen drin die mit negativen folgen für den verkäufer haben können!
man weiß nie was der käufer nach dem kauf mit der uhr macht und mit so einer klausel wie du oben geschrieben hast ist der verkäufer im endefekt der angearschte!

entweder weiß ich was ich was ich von wem kaufe und wenn nicht laß ich das teil vor oder während des kaufs überprüfen und gut ist!!!

las_vegas
27.03.2006, 19:30
Danke Elmar, sehr empfehlenswert bei Käufen/Verkäufen von Luxusuhren! :gut: =)

wesub
27.03.2006, 19:42
Aufgrund der vielen immer undurchsichtiger und unverständlicheren Vertragsentwürfe, würde ich vorschlagen einen Uhrenkauf bzw. -Verkauf wie bisher per Handschlag abzuwickeln oder gleich beim Notar einen rechtlich unantastbaren Kaufvertrag amtlich beurkunden zu lassen. :D

bake
27.03.2006, 20:20
geil mit euch mach noch nen paar verträge !

worauf haben wir denn Lust ?

Moehf
10.04.2006, 18:48
Gibt es hier schon ein Update, Elmar??

rolexperte
10.04.2006, 21:14
der vertrag ist für den einen oder anderen verkauf unter freunden sehr gut , hab mir gleich fünf stück ausgedruckt
danke :gut: :gut:

Prüfer
10.04.2006, 21:30
Verträge unter Freunden=Handschlag
Reklamation unter Freunden= 9mm Para mindestens aber 1 Finger

@Phillip: was hast Du für Freunde?

Gruss

Prüfer

rolexperte
10.04.2006, 21:38
verträge unter richtigen freunden=handschlag

verträge unter leuten die man als freunde bezeichnen kann, aber noch nicht so lange kennt das man sich hundert%ig sicher sein kann=vertrag :evil:

Breitlingcolt
10.04.2006, 23:31
Original von Prüfer
Verträge unter Freunden=Handschlag
Reklamation unter Freunden= 9mm Para mindestens aber 1 Finger

@Phillip: was hast Du für Freunde?

Gruss

Prüfer

:D :D :D

Maga
29.09.2006, 11:03
sollte ich der VK sein, sollte da nicht Folgendes mit aufgenommen werden ....

"Jegliche Garantie und sowie Sachmängelhaftung schließe ich als Privatperson aus"

???

Maga
29.09.2006, 11:12
hier mein Vorschlag eines Vertrages, wenn ich VK sein sollte ....

(aufgestellt von einem Notar, der mir meine PP evrkauft hat)

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Name, Adresse, PLZ, ORT des VKäufers

KAUFVERTRAG

zwischen dem Verkäufer Herrn Name des VKs

und

dem Käufer Name, PLZ, Ort des Käufers

Verkaufsgegenstand:

eine original MARKE ( z.B. AUDEMARS PIGUET)
Ref. MODELL (z.B.) ROYAL OAK 15300
Werke- /
Gehäusenummer: xxxxxxxx

gekauft im Name und Ort / Land des Juweliers

Zustand der Uhr
und des Bandes: ........

im Kaufpreis enthalten sind:

(z.B. die Uhr incl. original Stahlband incl. Faltschließe, Stahlband in Originallänge, das Zertifikat, Original Box und Umkarton, sowie die Originalunterlagen.)

Jegliche Garantie und Sachmängelhaftung schließe ich als Privatperson aus – Garantieansprüche, sofern sie bestehen sind gegenüber HERSTELLER / JUWELIER geltend zu machen.

Es handelt sich um 100% Original MARKE (z.B.) AUDEMARS PIGUET -Ware und ist 100% frei von Rechten Dritter.

Kaufpreis: EUR xxxxxxxxx

Die Uhr wird dem Käufer am Samstag, den xxxx ausgehändigt, sofern der Kaufpreis auf dem Konto xxxxxxx BLZ xxxxxx gutgeschrieben / oder bar ausgehändigt wurde.

Ohne Gutschrift / Barzahlung erfolgt keine Übergabe der Uhr bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises.

Kontodaten: Kontoinhaber xxxxxx
Konto xxxxxx
BLZ xxxxxx
Name der Bank xxxxxx
Ort der Bank
Versand-
kosten: Entfallen, da die Uhr persönlich abgeholt wird.

Die Übergabe erfolgt sofort nach Gutschrift des Kaufpreises auf meinem Konto.



xxxxx, den xxxxxx 2006 _________ __________
Ort, Datum, Unterschrift VERKÄUFER - - KÄUFER -


----------------------------------------------------------------------------------------------------

fib
30.09.2006, 22:09
Mir hat es auf die Schnelle gestern geholfen. Danke Elmar für die Mühe einen KV zu erstellen.

jk737
01.10.2006, 14:15
also ich habs nicht geschafft, den vertrag runterzuladen :( könntet ihr mir den bitte nochmal einstellen bzw emailen? würde ihn mir gerne anschauen.

hier der text meine sehr knappen vertrags mit dem ich mir schon 2 uhren gekauft habe:

KAUFVERTRAG
abgeschlossen zwischen
XX, geb. __________________
Adresse
(im Folgenden „Verkäufer“)
einerseits
und
YY, geb. __________________
Adresse
(im Folgenden „Käufer“)
andererseits
wie folgt:
I.
Der Verkäufer verkauft und übergibt und der Käufer kauft und übernimmt den Vertragsgegenstand, eine __________________(Stahl/Gold), Oyster Band Stahl/Gold, Ziffernblatt _________________, Gehäusenummer _________________ (im Folgenden „Vertragsgegenstand“) Zug um Zug gegen die Bezahlung des Kaufpreises von EUR __________________ (im Folgenden „Kaufpreis“).
II.
Der Käufer bestätigt den Vertragsgegenstand und der Verkäufer bestätigt den Kaufpreis erhalten zu haben.
III.
Der Verkäufer sichert zu, dass der Vertragsgegenstand sein Eigentum ist, er über diesen frei verfügen kann und dieser nicht mit Rechten Dritter, welcher Art auch immer, belastet ist.
IV.
Beide Vertragsparteien haben sich unabhängig über den Wert des Kaufgegenstands informiert, sind in Kenntnis dessen wahren Wertes und vereinbaren, dass der Kaufpreis angemessen ist. Der Verkäufer erklärt überdies, dass er zum Verkauf des Kaufgegenstandes zum Kaufpreis nicht durch Leichtsinn, eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder sonstige Gründe bewogen wurde. Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist unwideruflich ausgeschlossen.

Wien, am ____________________

Rolifan
01.10.2006, 14:28
@ elmar,

das ist einmal eine sehr gute Idee! DANKE!
:gut: :gut: :gut:

jk737
01.10.2006, 17:07
Original von jk737
also ich habs nicht geschafft, den vertrag runterzuladen :( könntet ihr mir den bitte nochmal einstellen bzw emailen? würde ihn mir gerne anschauen.


hat sich erledigt... download nun erfolgreich ;)

danke elmar :gut:

fib
01.10.2006, 19:32
hatte auch so meine Schwierigkeiten, aber nur beim Ausdrucken.

Flo74
20.09.2007, 09:04
danke! :gut:

lässt sich aber einwandfrei auch für Panerai verwenden ;) :] :cool:

Savas
20.09.2007, 11:10
wirklich gut sowas! Man gibt ja doch mal die eine oder andere her... perfekt

ehemaliges mitglied
07.02.2008, 21:30
Also, ich habe bis heute noch nie einen Kaufvertrag geschlossen beim Kauf oder Verkauf einer Rolexuhr. Habe immer auf meinen Instinkt vertraut, und bisher hat der mich noch nie getaeuscht. Wenn ich mich mit einem Kaufinteressenten oder potentiellen Verkaeufer nicht gut fuehle, dann lasse ich die Finger weg. Wenn mir einer zu kompliziert ist, dann lasse ich auch die Finger weg. Es gibt genuegend Leute, mit denen man sich prima versteht und gerne so einen Deal abwickelt, warum soll man sich dann das Leben kuenstlich schwer machen? Und im Falle, dass man es mit einem Kriminellen oder sowas zutun hat, hilft ein Vertrag auch nur wenig und macht meistens nur die Anwaelte reich. Mal will gar nicht erst in die Position geraten wo man ans Gericht gehen muss. Vertrauen muss man vorher aufbauen, und dann kann auch gar kein Streit passieren. Aber jeder macht das sicher anders auf seine Art...

acid303
07.02.2008, 22:00
auch wenn der fred hier wie ich sehe schon relativ alt ist finde ich das ne gute idee! danke elmar, auch wenn ich das ding vermutlich selber nicht brauchen werde :gut:

Zarathustra
06.09.2010, 22:50
Habe den Vertrag schon ein paar mal benutzt, nun bräuchte ich ihn aber in einer englischen Version, hat dies mal jemand übersetzt?
Gerade der juristische Teil wäre mein Übersetzungstod =(

ehemaliges mitglied 15890
07.09.2010, 08:29
"Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sämtliche gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden, da es sich um einen Verkauf von Privat handelt. Überdies gewährt der Verkäufer keinerlei Garantie."

Diese Passage würde ich noch einfügen. Sie deckt sowohl die Gewährleistungsspezifika als auch "Garantiephantasien" so mancher Käufer ab :tongue:

nooks
09.01.2013, 23:14
Besten Dank Elmar fürs Einstellen :gut:

Ich habe das PDF online in ein Word-Dokument konvertiert http://www.pdftoword.com/ und am Rechner ausgefüllt. Das verkürzt das Ganze ein wenig...

cheers,
Peter

PD911
17.07.2015, 14:13
Mir wurde dieses Vertragsmuster von Elmar gerade von einem Kaufinteressenten vorgeschlagen. Aus rechtlicher Sicht ist der Vertrag für einen privaten Verkäufer nicht zu empfehlen, da die gesetzliche Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist (ausgeschlossen wird nur eine zusätzliche Garantie). Außerdem ist die Dauer der Geltung der Zusicherung nicht klar begrenzt.
=> im Ergebnis Finger weg von diesem Vertragsmuster für alle privaten Verkäufer!

MaggyPee
17.07.2015, 14:20
Dann ergänze doch den Ausschluss einfach handschriftlich im Vertrag - denn auch im Privatverkauf besteht eine Gewährleistungspflicht sofern dieses nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird....

.....somit ist dieser Vertrag rechtlich stimmig :gut:

lachender
28.11.2015, 19:49
gibt es eigentlich einen aktuellen Kaufvertrag für den Privatverkauf einer Uhr?

hugo
28.11.2015, 21:53
Wenn du das Datum am Tage des Verkaufs einträgst ist er aktuell,sogar top aktuell ;-)
Ansonsten ist in diesem Thread alles geschrieben worden.

lachender
28.11.2015, 22:42
d.h. wenn ich diesen Kaufvertrag ergänze, z.B. um : Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt.

Wäre das dann ok?

Ich frage da ein Käufer gerne diesen Kaufvertrag nutzen möchte und ich als Verkäufer keinen Nachteil haben möchte.

hugo
28.11.2015, 22:43
Ja.

Ralf1975
29.11.2015, 08:39
Gibt es den Vertrag noch irgendwo zum Download, die Seite www.oysterinfo.de geht ja leider nicht mehr.

hugo
29.11.2015, 16:51
2-3 Sätze auf einen DIN A4 Blatt,persönliche Daten vom VK+K,Ort,Datum und Unterschriften bekommt man auch gerade so noch hin.
Es sei denn K+VK wollen sich mit allem möglichen zu texten.
Ansonsten hilft Google auch gerne mit diversen Kv.,auch für Uhren,wenn man danach sucht weiter.
Manchmal reicht auch ein Biedeckel oder die Serviette.
In sehr vielen Fällen auch der mündliche Kv.
;-)

Janufer
29.11.2015, 20:16
2-3 Sätze auf einen DIN A4 Blatt,persönliche Daten vom VK+K,Ort,Datum und Unterschriften bekommt man auch gerade so noch hin.
Es sei denn K+VK wollen sich mit allem möglichen zu texten.
Ansonsten hilft Google auch gerne mit diversen Kv.,auch für Uhren,wenn man danach sucht weiter.
Manchmal reicht auch ein Biedeckel oder die Serviette.
In sehr vielen Fällen auch der mündliche Kv.
;-)


Für den Text, hättest Du ihm auch den Link posten können. Zum Thema " zutexten":D

Grüße Jan

A-L-E-X
21.12.2015, 17:54
Hätte gerne die Vorlage von Elmar benutzt. Funktioniert der link nur bei mir nicht? =(

Ralf1975
21.12.2015, 19:02
Hätte gerne die Vorlage von Elmar benutzt. Funktioniert der link nur bei mir nicht? =(

Ist wohl ein generelles Problem, bei mir geht der Link auch nicht.

hugo
22.12.2015, 00:02
Ist schon schwierig so was auf Papier zu bringen ;-)

https://w9a9h6i6.ssl.hwcdn.net/cmsfiles/vertrag/allgemeinerkaufvertrag.pdf

andstrix
22.12.2015, 10:35
Kann Mücke nur recht geben !!!;)

TypeCancun
03.03.2016, 14:45
Der Link, dem elmar2001 gepostet hat geht leider nicht mehr. Hat jemand ggf. einen aktualisierten Link oder das Original-PDF? :)

hugo
03.03.2016, 14:48
Schau doch mal 2 Antworten höher ;-)
Oder mit Word,OpenOffice .... ganz schnell in 2 Minuten selber geschrieben.
Notfalls hat selbst der Kaufvertrag auf einem Bierdeckel gültigkeit ;-)

TypeCancun
03.03.2016, 22:58
Okay. :) Danke. Dachte ist nicht so einfach. :)

Carl_Oyster
05.03.2016, 15:27
Hallo,

brauche ich eine besondere Mitgliedschaft um den Vertag anzusehen? Ich bekomme immer die 404 Not Found Fehlermeldung.

Vielen Dank für die Hilfe.

mojohh
05.03.2016, 15:30
Henning, die Seite ist offline.

Carl_Oyster
05.03.2016, 15:56
:wall: Habe jetzt auch gesehen, dass der Thread schon echt alt ist. Danke für den Hinweis.

Rolex 24
05.03.2016, 17:12
top elmar _ danke