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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachweis der Revision durch Rolex Köln?



outremer1
17.05.2006, 17:21
Hallo,
ich habe eine Uhr von der ich vom Vorbesitzer weiß, dass sie jüngst revisioniert wurde. Leider hat er aber die Rechnung verlegt. Weiß jemand, ob es Sinn macht, bei Rolex unter Angabe der Seriennummer anzufragen, ob eine Revision bestätigt werden kann?

danke
Frank

Maga
17.05.2006, 17:24
ob Dir Rolex dabei weiterhilft, weiß ich nicht ....

Abfrage Seriennummer geht ... aber ob Revi und wann durchgeführt wurde ???? :rolleyes:

biggestbigbertha
17.05.2006, 17:25
hallo frank,
eine anfrage muss schriftlich oder persönlich erfolgen. dann geht das. habe ähnliches kurz vor weihnachten gemacht.


grüßend

jjoachim

ehemaliges mitglied
17.05.2006, 17:25
Ich glaube nicht, das Rolex da einen Auskunft gibt und selbst wenn, was hast du davon, ohne ausgeführte Arbeiten ist es wenig Wert....

Wenn Rolex sowas macht, lese ich es hier gerne ;)

Gr,
István

miboroco
17.05.2006, 17:27
Ruf an, dann weißte Bescheid :gut:

outremer1
17.05.2006, 17:30
Original von Penzes
Ich glaube nicht, das Rolex da einen Auskunft gibt und selbst wenn, was hast du davon, ohne ausgeführte Arbeiten ist es wenig Wert....

Wenn Rolex sowas macht, lese ich es hier gerne ;)

Gr,
István

Nein, ich bin mir sicher, dass eine Revision durchgeführt wurde. Aber nachweisen kann ich es nicht. Das ist dumm. Ich schicke mal eine E-Mail nach Köln.

fib
17.05.2006, 17:55
Das ist sinnvoll. Ich bin sicher eine ordentliche Anfrage bekommt eine ordentliche Antwort.

outremer1
17.05.2006, 19:31
Hmmm...und nach Durchsicht der Rolex-Webseite noch eine ganz dumme Frage: Weiß jemand die E-Maildresse von denen?
Ich find auf der webseite noch nicht mal ein richtiges Impressum!!

wesub
17.05.2006, 20:21
Hab' auch auf Briefen nur Telefon- und Faxnummer gesehen.
Die sind überhaupt nicht elektronisch erreichbar.

riesling1965
17.05.2006, 20:24
Fax Rolex Köln : 0221 - 1650580

riesling1965
17.05.2006, 20:26
Die machen es nur per Fax , oder einer schriftlichen Anfrage.....

outremer1
17.05.2006, 20:34
Das deutsche Teledienstegesetz gilt wahrscheinlich nicht für eine schweizer Firma. Keine Angaben, die eine unmittelbare elektronische Kommunikation ermöglichen...hmmm. Das dürfte sich kein deutscher Webmaster erlauben.

Naja, muss ich doch per Schneckenpost gehen. Ich halte Euch auf den Laufenden.

ehemaliges mitglied
17.05.2006, 20:48
Fax funktionert da am besten, ich würde es einfach faxen ;)

Gr,
István