Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich bin verzweifelt was soll ich tun?
Also bevor ich ich hier in diesem Forum Mitglied wurde haben mich einige von euch auf meine Auktion in der ich eine Day Date ersteigert habe davor gewarnt diese Uhr zu kaufen weil dies eine Fälschung ist. Ich habe dies dem verkäufer mitgeteilt daß ich nicht nach BRD fliege weil anhand der Bilder einwandfrei feststeht, daß diese Uhr ein Fälschung ist. Nach langem hin und her besteht der verkäfer auf abnahme der Uhr angeblich wäre diese laut seinem Konzi echt. Was soll ich tun? Er hat mich schon über Ebay angemahnt ! Er will mich sogar verklagen sagt er.
Hier nochmals der Link der Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4903433424&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
Handelt es sich hier definitiv um eine Fälschung?
Bei dem Preis sollte es ihm möglich sein in München zu Wempe oder einem vergleichbaren Konzi zu gehen und die Echtheit bestätigen zu lassen. Fertig aus.
PS: Mich würde insbesondere der Aufkleber auf den Boden stutzig machen. Für eine gebrauchte Uhr ist der in fast perfekten Zustand.
mfg ratte
Wenn der VK Dir eine aktuell Bescheinigung von Rolex Köln vorlegt aus der man ersehen kann das die Uhr echt ist ( Referenz - Gehäusenummer ) und darüber hinaus einer Übergabe bei einem Konzessionär Deiner Wahl zustimmt - dann spricht doch nichts gegen eine Abwicklung - oder ???
Peter 5513
23.06.2004, 11:25
Lass ihn klagen - denn das wird er nie tun. Und bloß keinen einzigen Euro überweisen...
Allein die Beschreibung der Uhr sagt alles! Mal ganz im Ernst: Meine Mutter trägt bis heute nur Quarzuhren für 10 Euro. Und dennoch hat sie irgendwann mal was von ROLEX gehört. Würde sie plötzlich eine erben, wäre der erste Gang vermutlich zu einem Juwelier mit der Bitte um Aufklärung, Wert, Echtheit etc.
Wenn einer eine Uhr einfach so bei ebay reinstellt und verkündet, "habe nicht viel Ahnung", ist das mit fast 100-prozentiger Sicherheit ein ******** (gell Günter :D).
Er soll eine Echtheitsbestätigung ranschaffen und anschließend ein Bild schicken, auf dem deutlich die von Wempe angegebene Prod.Nummer zu sehen ist.
Grüße,
Peter
Longmorn
23.06.2004, 11:27
Hallo Cotec,
also zuerst einmal würde ich mich durch den Typen nicht einschüchtern lassen; wenn er dir nicht ausreichend beweisen kann ? und aus meiner Sicht liegt die Beweisplficht bei ihm, wenn du Zweifel an der Uhr äußerst (Stichwort: Konsumentenschutz/Geldrückgabegarantie) ? kann er dir, naja, sagen wir mal, den Buckel runter rutschen ;)
Einer Klage würde ich auch deshalb gelassen entgegen sehen, weil er anscheinend sofort mit Drohgebärden dich zum Kauf bewegen will; das ist unserös und rechtsgeschäftlich bedenklich. Rechtsgültige Geschäfte sind nur dann zustände gekommen, wenn beide Vertragspartner "sich einig" sind ? eine schlüssige Willenserklärung beider Seiten vorliegt.
Das mit dem Konzi ist auch seine Angelegenheit: wenn er dir ein vom Konzi unterfertigtes Papier zufaxen kann (nicht E-mail, wegen Unterschrift), auf dem der Konzessionär alle Einzelteile der Uhr, die Nummer und die Papiere als Original von Rolex garantiert, kannst du mit ihm ja wieder "business terms" beginnen.
Fazit: wichtig ist, sich nicht von jemandem einschüchtern zu lassen, der offensichtlich nur so glaubt, zum Ziel zu kommen :)
Schöne Grüße nach Griechenland/Athen (super Land :) :) )
Viel Glück beim nächsten Fußballmatch,
Andi
Barnabas
23.06.2004, 11:27
also ich sehe das ähnlich... wenn er klagt, liefert er sich selber ans messer, da die uhr ja dann auch teil des tatbestandes ist... und echt sieht diese nicht unbedingt aus. habe auch so einen fake aus vietnam mitgebracht, solange man die nicht in der hand hat sieht sie ganz ordentlich aus, und die photos sind nicht wirklich detailreich...
sonst: nur gegen ebay-Treuhand
Original von Longmorn
Rechtsgültige Geschäfte sind nur dann zustände gekommen, wenn beide Vertragspartner "sich einig" sind ? eine schlüssige Willenserklärung beider Seiten vorliegt.
Ist es das nicht wenn man den Kaufen Button betätigt.
Mal ausgehend davon das mit der Uhr alles echt ist kann ich den Verkäufer schon verstehen. Schliesslich hätte sich Cotec auch vorher bei ihm schlau machen können. Wäre nicht der Erste der nach der Auktion abspringt.
mfg ratte
ich würde sie nicht nehmen; hätte allerdings auch gar nicht darauf geboten.wenn sie vom nachlass des lieben vaters wäre,der sie so selten getragen hat,daß noch nicht mal die zahlen auf dem deckelaufkleber abrubbeln------ja wenn er so sorgfältig umgegangen wäre--dann hätte er auch noch die box und papiere etc.
soll er erst mal beweisen,daß alles ock ist,dann kannst du sie immer noch abnehmen!
die sache ist doch die, als ebay vor ein paar jahren an den start ging lief ja noch alles reibungslos...aber in den heutigen zeiten der it kriminalität kann man doch nicht vorsichtig genug sein...
und die bucht ist ja auch oft genug negativ in den medien...
also handelt getreu nach dem motto "augen auf beim eboy kauf" ;)
ich würd auch nicht ohne weiteres überweisen...
warum bietet sich denn niemand hier im forum an, den deal abzuwickeln? wird sich doch wohl jemand finden lassen ;)
Red_Sub69
23.06.2004, 11:49
Wenn Du sowieso nach Deutschland fliegen müßtest, um die Uhr zu holen, dann besteh' einfach auf pers. Übergabe bei einem Münchener Konzi.
Der prüft die Uhr an Ort un Stelle, Du zahlst, alle sind zufrieden.
Aber ich vermute, darauf wird sich der Typ nicht einlassen, denn die Bilder sind derartig miserabel und trotzdem sieht die Uhr nicht gerade vertrauenerweckend aus. :evil:
Z.B. hat er es vermieden, das Datum abzubilden. Die Vergrößerung ist ja meistens ein Kriterium... :rolleyes: :wall:
Der soll Dir
- anständige Bilder zumailen
- Seriennummer mitteilen
- Referenznummer mitteilen
- Bestätigung von Wempe, Huber oder Ashley einholen
Hallo Peter,
Du wirst Dich wundern - ich gebe Dir grundsätzlich recht! Du hast ja auch das Wörtchen "fast" benutzt. Der Verkäufer macht gelinde gesagt wirklich einen sehr schlechten Eindruck.
Trotzdem hat der Käufer eine rechtlich schwache Position. Mit dem Abschluß der Auktion ist rechtlich ein ganz normaler Vertrag geschlossen worden. In der Auktionsbeschreibung stand nirgendwo, daß der Verkäufer in irgendeiner Form beweisen muß, daß die Uhr echt ist. Somit konnte eine solche Forderung auch nicht Bestandteil des Vertrages werden. Das hieße, daß der Käufer zunächst den Nachweis erbringen müßte, daß die Uhr nicht echt ist und dann natürlich die entsprecdhenden Rechte aus dieser Situation wahrnehmen könnte.
Da es sich hier um einen länderübergreifenden Vetrag handelt und die Vermutung nahe liegt, daß der Verkäufer grundlos droht, ist eine wirkliche Klage unwahrscheinlich.
Also ich würde ohne Nachweis nicht zahlen!!
Barnabas
23.06.2004, 12:08
günther,
du vergisst die tatsache das fakes anzubieten grundsätzlich strafbar ist, somit der vertrag hinfällig...
Hallo Markus,
und Du vergißt mal wieder, daß das mit dem Fake "nicht bewiesen" ist.
Hallo,
lt. Ebaygrundsätze ist die Echtheit zu garantieren und ggf. nachzuweisen :)
Peter 5513
23.06.2004, 12:13
Grundsätzlich gebe ich Günter Recht. Mit dem Kauf bei ebay entsteht ein Vertrag auf der Basis der im Begleittext angegeben Umstände (es sei denn, diese wären sittenwidrig).
Es kann eben nicht sein, dass jemand bei ebay einen Artikel erwirbt - und dann sagt, och Du, ich glaub die ist nicht echt, beschaff mal eine Bestätigung be WEMPE, dann nehme ich sie (übrigens: er könnte bei WEMPE auch eine Echtheitsbestätigung für 'ne echte ausstellen lassen - und dennoch das Fake verschicken).
Deshalb sollte man möglichst VOR einem solchen Kauf Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um Modalitäten wie Übergabe beim Konzi etc. auszuhandeln. Die Betonung liegt auf VORHER.
Dennoch denke ich, dass in diesem Fall von einem Fake auszugehen ist. Die ganzen Umstände lassen auf einen ******** schließen.
Deshalb würde ich es in diesem Fall auf den angekündigten Prozess ankommen lassen.
Aber - erst leichtsinnig sein und hinterher allerlei Nachforderungen stehen: das geht grundsätzlich nicht.
Grüßem,
Peter
Barnabas
23.06.2004, 12:13
eben, aber solange auch nicht das gegenteil bewiesen ist, ist der vertrag immer noch hinfällig, oder zumidest ausgesetzt, bis gegenteiliges bewiesen wurde... von daher gar keine sorgen machen, wie oben bereits von mir erwähnt, zeigt er dich an, liefert er sich selber ans messer... und ist die uhr doch echt, geht das mit konzi-überprüfung sicher in ordnung
Longmorn
23.06.2004, 12:13
Original von ratte
Original von Longmorn
Rechtsgültige Geschäfte sind nur dann zustände gekommen, wenn beide Vertragspartner "sich einig" sind ? eine schlüssige Willenserklärung beider Seiten vorliegt.
Ist es das nicht wenn man den Kaufen Button betätigt.
Mal ausgehend davon das mit der Uhr alles echt ist kann ich den Verkäufer schon verstehen. Schliesslich hätte sich Cotec auch vorher bei ihm schlau machen können. Wäre nicht der Erste der nach der Auktion abspringt.
mfg ratte
Naja, so einfach ist das nicht: wenn du den Button drückst, gibst du verbindlich darüber Auskunft/an, diese Uhr, die du da gesehen hast, zu erwerben. Das damit auch ein Rechtsgeschäft verbunden ist sehen viele nicht so, sonst gäbe es nicht soviele Klagen in Internetangelegenheiten.
Sich an Ebay schad- und klaglos zu halten, ist sicher eine Möglichkeit ? die haben aber wieder Tricks (wie diese Bewertungen, ihre Klauseln etc.) um hier elegant Schwierigkeiten zu umschiffen.
Wenn der Verkäufer alle Garantien abgibt, haftet er logischerweise auch für die Erfüllung dieser Garantien. (Egal ob Netz, Konzi oder Händler)
Das ist natürlich via Netz extrem mühsam, denn jetzt kann der Verkäufer plötzlich mit einer originalen, z. B. bei einem gemeinsamen pers. Termin, aufkreuzen, und sich damit als Verkäufer solcher Stücke wieder "rehabilitieren".
Im Endeffekt ist ein Geschäft nur dann rechtsgültig geschlossen worden, wenn die Ware der Beschreibung entspricht, und der entrichtete Betrag von beiden, unter Glauben und Vertrauen auf 100% Richtigkeit, angenommen ist.
Alles andere liefert Nährboden für Klagen ? nicht umsonst wird das Konsumentschutzgesetz ständig ergänzt.
Grüße,
Andi
ehemaliges mitglied
23.06.2004, 12:37
@cotec:
du hast doch noch die yachtmaster ersteigert, willst du die denn nicht persönlich abholen ?
und den daydate verkäufer lädst du bei der gelegenheit zu einem gemeinsamen konzi-besuch ein ...
Tudormaniac
23.06.2004, 12:47
Hi!
Ich würde die Sache nicht so ganz auf die leichte Schulter nehmen. Wenn der Typ hartnäckig ist, und sich im Recht fühlt, dann wird es ernst. Mit der Abgabe des Gebotes, schließt Du im Prinzip einen rechtswirksamen Kaufvertrag. Der Verkäufer kann Dich auf Vertragsnichterfüllung und Schadensersatz aus dem verlorengegangenen Geschäft verklagen.
Vor Abgabe des Gebotes hat man die Gelegenheit sich ausführlich zu informieren und Zweifel auszuräumen. Also vorher!
Ich würde, so wie von Vorredner vorgeschlagen, einen Echtheits-Zertifikat von Wempe verlangen. Die Unkosten wirst Du wohl selbst tragen müssen, falls die Uhr echt ist. Aber dann ist es auch in Ordnung. Falls Du sie weiterverkaufen möchtest, dann hast Du das schwarz auf weiss.
Aber erst mal abwarten was von seinem Anwalt so alles kommt. Kanns den Text reinstellen. Habe paar Kumpels in dieser Branche.
Gruß
Alex
Original von oysterfan
@cotec:
du hast doch noch die yachtmaster ersteigert, willst du die denn nicht persönlich abholen ?
und den daydate verkäufer lädst du bei der gelegenheit zu einem gemeinsamen konzi-besuch ein ...
Stimmt. Das wäre doch eine Gelegenheit.
Wo ist die Yacht-Master denn stationiert?
Ich möcht ja nicht boshaft sein, aber wie kann man bei so einer Auktion mit dem Text (Nachlaß usw.) und den Bildern auch nur einen Euro dafür bieten??? :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
M.E. stinkt das nach Betrug und ich würde nur einer Abwicklung beim Konzi zustimmen.
Hallo was macht sie so sicher das dies eine Fälschung ist ??? ich habe keine Ahnung so wie ich das in dem Gebot gesagt habe ! Geboten haben Sie ja !
Hallo derhalt,
wenn Sie mir bitte die seriennummer der Uhr durchgeben wollen. Bei ihren Bildern handelt es sich definitiv um eine Fälschung. Bitte senden Sie mir die Bilder im Großformat Ihrer Uhr. Bitte haben Sie verständnis daß ich keine 4.000 ?für eine Fälschung bezahlen kann.
Artikelnummer
Artikelbezeichnung
Menge
Preis
4903433424
Rolex Day - Date Gold Mit Diamantzifferblatt
1
EUR 4.010,00
Verpackung & Versand über Versicherter Versand:
EUR 15,00
Rabatte (-) oder weitere Kosten (+):
(Verkäuferrabatt, Versicherung usw.)
+EUR 0,00
Gesamtbetrag:
EUR 4.025,00
Bitte schicken Sie den Artikel an die folgende Adresse:
Ich werde den Betrag auf das folgende Bankkonto überweisen:
Bankkontodaten anzeigen
Vielen Dank.
parkplatzsex
seitdem werde ich nur noch von ebay angemahnt und mit klagen bombadiert. Er sendet mir weder eine Nummer noch sonst welche Blder. Ich bestehe jetzt auf eine Übergabe beim Konzi. Ich glaube ich habe mit Zitronen gehandel voreilig gebeoten teuer eingekauft u.s.w.
Wenn es hart auf hart kommt schließe ich den ebay account und tauch bei den olympischen Spielen in Athen in der großen Menschenmenge im Olympiastadion unter. Findet mich bestimmt keiner. Wenn überhaupt Toristen kommen um das stadium zu füllen
:D Wenn das Stadion bis dahin fertig ist ... ;)
Bilder von der Eröffnungsfeier. Leere Ränge, nur ganz in der Ecke sitzt
zusammengekauert ein Mann mit Hund.
;)
Sind Sie bereit wenn wir uns bei einem Rolex Händler in München treffen und Sie mir dort die Uhr übergeben? Wenn der Rolex Konzessionär mir die Echtheit bestätigt zahle ich Ihnen im selben moment das geld aus in Bar. Siond Sie damit einverstanden?
MfG
Mal sehen was jetzt kommt.
gut, sonst:
Eine kleine Drohung mit Rolex Deutschland (Markenrechtsverletzung) und der Polizei (Betrug) hilft auch ;)
Am Anfang hatte ich normalerweise vor den Verkäufern das Geld zu überweisen und die senden mir dann die Uhren zu. Aber jetzt bin ich dank nadine und anderen Verkäufern in Ebay aufgewacht. Für jede Uhr durch die Gegend zu fliegen bei den Preisen wo ich kaufe lohnt sich nicht. Der Verkäufer der Yachtmaster ist solide und hat mit auch Seriennummer und Zertifikat zugeschickt. Ihm kann ich ja getrost das Geld senden wenn es mit diesem Typen der ein Fake verkauft nicht klappt. Ansonsten wenn er sich auf einem Konzi einläßt nehme ich beide Termine wahr und hol beide Uhren ab. Gott steh mir bei. hoffe daß alles klapt. Aber allein für eine Uhr soweit zu fliegen lohnt sich nicht streng genommen noch nicht einmal für zwei. Das nächste mal versuche ich mal mit griechischen Oliven und Olivenöl zu handeln. Aber ich glaube diesen Markt hat ebenfalls die italienische Mafia weltweit fest in der Hand.
THX_Ultra
23.06.2004, 14:07
Jo aber gutes Olivenöl würde ich dir tonnenweise sofort abkaufen ;)
Unser Hausverbrauch an Olivenöl ist nämlich enorm. :)
Solange er dir die Echtheit nicht bestätigt geh auf seine Forderungen einfach nicht ein - jemand der um soviel Geld eine Uhr verkauft, kann sich die Mühe schon antun und das auch nachweisen.
Red_Sub69
23.06.2004, 14:11
Original von THX_Ultra
Jo aber gutes Olivenöl würde ich dir tonnenweise sofort abkaufen ;)
Unser Hausverbrauch an Olivenöl ist nämlich enorm. :)
100% agree! :P
ehemaliges mitglied
23.06.2004, 14:58
Original von cotec
Am Anfang hatte ich normalerweise vor den Verkäufern das Geld zu überweisen und die senden mir dann die Uhren zu. Aber jetzt bin ich dank nadine und anderen Verkäufern in Ebay aufgewacht. Für jede Uhr durch die Gegend zu fliegen bei den Preisen wo ich kaufe lohnt sich nicht. Der Verkäufer der Yachtmaster ist solide und hat mit auch Seriennummer und Zertifikat zugeschickt. Ihm kann ich ja getrost das Geld senden wenn es mit diesem Typen der ein Fake verkauft nicht klappt. Ansonsten wenn er sich auf einem Konzi einläßt nehme ich beide Termine wahr und hol beide Uhren ab. Gott steh mir bei. hoffe daß alles klapt. Aber allein für eine Uhr soweit zu fliegen lohnt sich nicht streng genommen noch nicht einmal für zwei. Das nächste mal versuche ich mal mit griechischen Oliven und Olivenöl zu handeln. Aber ich glaube diesen Markt hat ebenfalls die italienische Mafia weltweit fest in der Hand.
magst du mal erzählen, wie du zu deinen 6 golduhren vorher gekommen bist ? hast du die alle beim konzi gekauft ? mußtest du nie größere entfernungen in kauf nehmen (hihi, wie der ausdruck das schön beschreibt, ist doch stark !)
irgendwie ist so ein teurer uhreneinkauf immer mit wegen verbunden, und es gibt doch mittlerweile wirklich billige flüge, oder zugfahren-falls man flugangst hat ?
verlaß dich bloß nicht auf´s rumschicken - persönliche übergabe beim konzi ist das beste - flug hin, flug her.
Peter 5513
23.06.2004, 15:05
Bei allem Respekt COTEC: Du hast eine wirklich schlechte Position, wenn Du die Uhr ersteigerst und dann schreibst: "Bei ihren Bildern handelt es sich definitiv um eine Fälschung." So viel ist mal klar. Jeder Richter würde Dich fragen, weshalb Du dann geboten hast.
Also da ich wirklich glaube, dass das ein Fake ist, kannst Du Deine Weigerung sicherlich durchziehen.
Aber der Simpel (sorry!) in diesem Fall bist Du.
Grüße,
Peter
als die erste Uhr Rolex Day date gold mit Rindengravur habe ich neu 1988 beim Juwelier und damls Konzi Knobloch in Neuwied gekauft. Da wohnte ich in BRD Köln am Rhein
die zweite Uhr 1993 Daytona Gold mit Diamanten bei wempe Hohe Str. Köln
die dritte Uhr Rolex Yachtmaster in Gold im Jahr 2000 beim Uhren Toussant in Bonn Bis dahin wohnte ich in BRD
die vierte Uhr Day date Gopld mit den vollen Brillis in Saarbrücken von Privat aber da hatte ich schon für eine Weile zu tun beruflich in Metz Frankreich und das war in der nähe. Ich bin nie extra wegen einer Uhr hin und her geflogen. So das sind meine Uhren die ich besitze. Als ich jetzt auf die Schnapsidee kam mit Uhren zu handeln wollte ich einige ankaufen und wieder verkaufen. Aber ich glaube das wird nur Unkosten verursachen weil ich es nicht richtig mache. ich kaufe wie ich jetzt festgestellt habe vie zu teuer ein, und die Preise zum verkauf fallen in den Keller
Peter 5513
23.06.2004, 15:13
LOL @ cotec. Du bist selbstkritisch, das gefällt mir.
Grüße,
peter
Als ich geboten habe wußte ich es noch nicht. Nach Auktionsende wurde ich von einigen netten Mitgliedern aus diesem Forum daraufhin aufmerksam gemacht daß dies eine Fälschung ist. So bin ich dann auch auf diese Forum gekommen
Hallo Cotec,
ich würde Dir raten, in Zukunft jeden Kauf über einen Treuhand-Service abzuwickeln (hat nur Vorteile für den Käufer). In diesem Fall gehst Du wirklich kein Risiko ein. Bevor Dein Geld überwiesen wird, kannst Du den Artikel in Ruhe prüfen lassen.
Tudormaniac
23.06.2004, 15:25
@cotec
Wie gesagt- abwarten was von seinem Anwalt kommt. Bis dahin ruhig schlafen. Ich glaube, daß da nichts kommt.
Gruß
Alex
THX_Ultra
23.06.2004, 15:29
Original von kojob
Hallo Cotec,
ich würde Dir raten, in Zukunft jeden Kauf über einen Treuhand-Service abzuwickeln (hat nur Vorteile für den Käufer). In diesem Fall gehst Du wirklich kein Risiko ein. Bevor Dein Geld überwiesen wird, kannst Du den Artikel in Ruhe prüfen lassen.
Also auch wenn du jetzt gleich wieder aufschreist (von wegen alles gleich negativ hier)t, aber wenn Treuhandservice, dann den einen den man schon kenn und nicht einen vom Verkäufer. Weil grad auf dem Gebiet häufen sich die ********ein. Vor allem wenns in Richtung der neo EU Länder gehen soll oder auch in die Türkei.
Ist halt blöd, dass du in Griechenland bist Cotec, sonst würde ich bei Goldenen Rolex halt immer auf persönliche Abholung oder Übergabe beim Konzi setzen.
Hallo Michael,
ich schreie überhaupt nicht! Du hast ganz einfach nur recht!
THX_Ultra
23.06.2004, 15:42
:D:D:D
hast Du Deinen ebay-account mit Deiner Griechischen Anschrift eingerichtet?
Falls ja: Auslandskontakt scheuen die meisten beim Klagen ;)
ja die Anschrift ist in Griechenland
dann soll er mal klagen ;)
rainhard
23.06.2004, 15:55
Hallo,
gibts Juristen unter Euch? Was meint Ihr zu meiner Vemutung, die sich in Euren Beiträgen ja auch schon teilweise wiederfindet:
1. Der Verkäufer hat die EU-Garantie nicht ausgeschlossen, also haftet er auch auch für die Echtheit der Ware, wie im Angebot genannt - und dies ist mit Rolex-Day-Date... überschrieben.
2. Auch wenn ein Kaufvertrag zustandekommt, kann ein Käufer wegen Irrtum zurücktreten, ggfs. ist er für Aufwendungen des Verkäufers aus dem Verkaufsablauf schadensersatzpflichtig.
3. Der Käufer hat angeboten, die Uhr abzunehmen, wenn ihm die Echtheit der Uhr durch einen Konzi bestätigt wird. Dies muß bei nachträglich entstandenem berechtigtem Zweifel an der Echtheit der Uhr gegenüber dem Verkäufer zumutbar sein.
4. Wenn die Uhr ein Fake ist, ist m.E. der Kaufvertrag nichtig. Allerdings ist das zu beweisen. Siehe 3.
Alles in allem: ich würde einem Prozeß in Ruhe entgegensehen und keinesfalls zahlen.
Liebe Grüße, Rainhard
ehemaliges mitglied
23.06.2004, 15:57
beim treuhandservice häufen sich halt die ********eien in die andere richtung, und es dauert sehr lange, bis ein fall abgewickelt ist - ich habe schon oft gehört, daß verkäufer deshalb den treuhandservice ablehnen.
cotec, sieh das bei der daydate mal ganz gelassen, und freu dich über die ym, und vergiß nicht, bilder einzustellen, wenn du das gute teil bekommen hast !
ich auch der Meinung, daß wenn eine Übergabe beim Konzi vom VK akzeptiert wird, steht der Sache nichts mehr im Wege.
Sollte er nicht darauf eingehen, hat er was zu verbergen und Du die Möglichkeit, ihn wg. versuchten Betruges anzuzeigen.
Hallo Markus,
es tut mir leid, aber das ist vollkommener Blödsinn. Du kannst doch einen Verkäufer nicht dazu zwingen eine Uhr beim Konzessionär zu übergeben, wenn das vorher nicht vereinbart war. Solche Dinge müssen nun einmal vor Abschluß des Vertrages vereinbart werden. Die Ablehnung diieses Wunsches rechtfertigt auch keinesfalls eine Anzeige wegen versuchten Betruges.
Jemand, der eine originale Uhr zu verkaufen hat, wird auch bereit sein, eine Übergabe beim Konzi durchzuführen, auch wenn das vorher nicht vereinbart war...ist auch für ihn selbst Sicherheit.
Hallo Gerald,
wenn er dazu bereit ist, dann ist ja alles in Ordnung. Nur zwingen kannst Du ihn dazu nicht!
Natürlich kann man ihn nicht zwingen, aber dann läuft er halt Gefahr, auf seiner Uhr sitzenzubleiben...vor sowas kneife ich nur, wenn ich was zu verbergen habe,,, ;)
Tudormaniac
23.06.2004, 16:35
Also wenn es hart auf hart kommt, wird jeder Schlichter das vorschlagen. Also cool bleiben. Parkplatzsex treiben, usw. Ist doch dein Nick bei Ebay "Parkplatzsex", oder?
Gruß
Alex
[
Original von kojob
Hallo Markus,
es tut mir leid, aber das ist vollkommener Blödsinn. Du kannst doch einen Verkäufer nicht dazu zwingen eine Uhr beim Konzessionär zu übergeben, wenn das vorher nicht vereinbart war. Solche Dinge müssen nun einmal vor Abschluß des Vertrages vereinbart werden. Die Ablehnung diieses Wunsches rechtfertigt auch keinesfalls eine Anzeige wegen versuchten Betruges.
Sicher kann ich niemanden zwingen die Uhr beim Konzi zu übergeben - aber laut EBay-Richtlinien ist der VERKÄUFER verpflichtet einen Echtheitsnachweis zu erbringen - macht er das nicht, so hat er gegen die Gebotsregeln vverstossen und es ist kein Vertrag zustande gekommen. Die Farge dreht sich also eher darum, was als Echtheitsnachweis akzeptiert wird - aber ganz ohne Echtheitsnachweis steht der Verkäufer ziemlich schlecht da.
Und weder gesetzliche Vorgaben noch EBay-Bedingungen können in der Auktion ausgeschlossen werden - auch wenn diese Meinung in letzterer Zeit öfter mal vertreten wird ;-) Also Herausreden auf "Vorher fragen ob die Uhr echt ist - danach gibt es keine Aktivitäten mehr' ist nicht
Gruss
Oliver
Hallo Oliver,
mit dem Angebot einewr "Rolex" - Uhr übernimmt der Verkäufer grundsätzlich auch die Garantie dafür, daß die Uhr echt ist. Wenn nun dem Käufer diese Garantie des Verkäufers nicht ausreicht und er im Vorfeld nicht abklärt wie ein zusätzlicher Echtheitsbeweis zu erbringen ist, kann es halt hinterher zu Problemen kommen schon allein weil die Erbringung eines Echtheitsbeweises, wenn keine Papiere vorhanden sind in der Regel mit Kosten verbunden ist. Diese Kostedn müßten in einem solchen Fall wahrscheinlich vom Käufer übernommen werden.
Es ist auf jeden Fall immer besser, solche Dinge vorher zu klären.
Seadweller16600
23.06.2004, 17:07
Also irgentwie "stinkt" mir hier die ganze Geschichte...!!!
Sorry !!! Ich will hier niemandem auf die Füße treten....wirklich!!
Aber:@ Parkplatzsex....jeder kann sich ja nennen wie er will,aber wer schon so eine Sammlung wie Du hat alles in Voll Gold und mit allen möglichen Edelsteinen auf dem Blatt ,Hörnern ect.......................
Daytonas im plural und und und...
Da würde ich zusammenzucken wenn jemand mit einem solchen Namen bei mir bieten würde...aber das tut ja nix zur Sache...kann ja jeder machen wie er will.>>>Art.1ff GG
...kommt jetzt nach erfolgreicher Beendigung des Gebots auf das "Brett"...es könnte sich um ein Fake handeln...???
...voreilig gehandelt...oder sontwas...???
Tut mir leid aber da hören bei mir die Nervenstränge auf,wie kann man denn bei solchen Fotos und der Beschreibung ÜBERHAUPT INTERESSE zeigen???Geschweige denn die Auktion zu Ende führen ohne jemals vorher nachzufragen oder sich mal Kopfgedanken zu machen.
Wenn Du verklagt werden solltest(was ich Dir nicht wünsche!!!)egal ob die Uhr echt ist oder nicht,dann ist das für Dich Lehrgeld mit " eh" oder "ee" wie Du es nimmst.Ich hoffe ,Du hast was daraus gelernt...
...habe Fertig!...Du kaufen wie Flasche leer...
Viel Glück...
Gruß
Ulrich
Hallo Ulrich,
ich muß sagen, Du sprichst mir aus der Seele!
Kinners, das hatten wir doch jetzt schon genug hier.
Dummer Fehler von cotec, aber ich denke damit, dass wir ihm das jetzt
etwa ein Dutzend mal gesagt haben, ist es auch gut jetzt, oder?
also nochmal ich wiederhole:
Als ich geboten habe wußte ich es noch nicht. Nach Auktionsende wurde ich von einigen netten Mitgliedern aus diesem Forum daraufhin aufmerksam gemacht daß dies eine Fälschung ist. So bin ich dann auch auf diese Forum gekommen !
Bis jetzt habe ich in meinem Leben nur im Geschäft gekauft. wenn ich die Uhr vorliegen habe so kann ich auch bestimmt zwar nicht so gut wie ein fachm,ann aber immerhin auch ein bißchen beurteilen ob es sich um echte goldenen Rolex Uhren handelt. Aber ich bin nicht in der Lage anhand von Bildern festzustellen ob es sich um eine echte Uhr handelt. Was sich hinter einer webpräsentation verbirgt kann ich leider nicht Prüfen. da kann sich normalerweise jeder ******** und jeder ehrliche Verkäufer verbergen.
Ich glaube ich schmeiß das mit Ebay hin kündige den Account und lass werden was will. Ich kaufe nur wenn ich die ware im geschäft sehe. Habe voreilig gehandelt. An für sich habt Ihr Recht das ist schon nerventötend was ich hier mit einigen Mitgliedern im Forum mache. Trotzdem vielen dank für eure Hilfen und eure Kritik.
Ich hoffe, es geht gut für Dich aus! ?(
VIEL GLÜCK !!!!!!
Seadweller16600
23.06.2004, 17:45
Original von PCS
Kinners, das hatten wir doch jetzt schon genug hier.
Dummer Fehler von cotec, aber ich denke damit, dass wir ihm das jetzt
etwa ein Dutzend mal gesagt haben, ist es auch gut jetzt, oder?
Iss Klar Percy, ;(
Das war auch net meine Absicht...aber meine Seele schrie nach "Befreiung",nachdem ich mich eben durch die 3 Seiten durchgelesen hatte.
Ich wollte auch nicht zu x.mal auf die gemachten Fehler hinweisen :wall:
;)
cotec, du bist so ein wahnsinnig sympathischer mensch, auch von mir:
VIEL GLÜCK !!!! :))
Und Du bist einfach suuuuuuuuuuuuupeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeerrrrrrrrrrrrrr r
Ebenfalls alles Gute
@ cotec:
der Name parkplatzsex könnte ja Programm sein und woher sollte der Anbieter wissen, daß Du nicht eventuell ein ganz schlimmer Finger bist und ********n ganz einfach die E.... abschneidest ;)
Red_Sub69
23.06.2004, 20:09
...oder die Ohren :D :D :D
Original von Hannes
Ich hoffe, es geht gut für Dich aus! ?(
VIEL GLÜCK !!!!!!
Hay cotec,
Hannes wünsche schließe ich mich ausnahmslos an,
toi,toi,toi !
vielen Dank Jungs ihr seid wirklich alle super. Danke für die Unterstützung!!!
Longmorn
02.07.2004, 09:57
Original von Longmorn
Hallo Cotec,
Schöne Grüße nach Griechenland/Athen (super Land :) :) )
Viel Glück beim nächsten Fußballmatch,
Andi
Du siehst, meine Wünsche haben was "bewirkt" ;)
Wirklich toll, was ihr mit Otto da auf die Beine gestellt habt!
Herzliche Gratulation = Abfeiern ist bei euch derzeit sicher PFLICHT :)
Grüße,
Andi
was ist denn eigentlich aus der Sache geworden????
Hallo Cotec
Tatsächlich ist mit Deinem Klick - wie bereits oben dargelegt - ein Vertrag über den Kauf des Steigerungsobjekts entstanden. Allerdings ist dieser Vertrag mit einem grundlegenden Willensmangel behaftet. Denn entgegen anderslautenden Aussagen ist die Echtheit der Uhr Bestandteil der Verkäufer, weil er angibt eine "Rolex" zu verkaufen und damit eine bestimmte und berechtigte Erwartung erweckt.
Sollte der Verkäufer also tatsächlich gegen Dich klagen, so könntest Du den Grundlagenirrtum einwenden. Dadurch ist der klagende Verkäufer verpflichtet, die Echtheit der Uhr zu beweisen, andernfalls der Vertrag dahinfällt und damit auch Deine Pflicht zur Preiszahlung.
Selbst wenn aber die Uhr echt sein sollte, kannst Du gelassen bleiben: Wie bereits gesagt wurde handelt es sich um einen länderübergreifenden Sachverhalt. Entsprechend erhöht sich das Prozessrisiko. Der Kläger wird die - zumal, wenn er eine Fälschung anbietet - nicht auf sich nehmen wollen.
Also: Schreibe dem Kerl ein Mail, weise ihn darauf hin, dass Du begründete Zweifel an der Echtheit des Stücks hast und erst kaufbereit bist, wenn er diese Zweifel aus dem Weg geräumt hast. Gib zu erkennen, dass Du andernfalls die Sache als erledigt betrachtest und Dich nicht weiter verpflichtet fühlst.
Alles Gute, Valentin
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