PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht



R.O. Lex
16.06.2006, 13:09
Eine Frage an die Juristen bzw die Profihändler in der Gemeinde:

Ein Händler bietet über eBay Waren an und räumt dem Käufer ein Rücktritts- bzw Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB ein.

Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es, so weit habe ich es bereits verstanden, keiner Gründe, nur einer Erklärung innerhalb von zwei Wochen. Der Käufer kann dann die Ware zurücksenden und der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten.

Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)? In den Geschäftsbedingungen einiger Anbieter wird die Erstattung dieser Kosten zugesagt, für die Rücksendung jedoch nur, wenn der Wert der Ware einen betimmten Betrag überschreitet.

Von Läden wie Lands' End kenne ich die sehr großzügige Handhabung von Retouren. Bei vielen eBay-Händlern fällt es mir schwer zu glauben, daß sie ohne Not mehr erstatten als gesetzlich vorgeschrieben.

Wozu ist der Verkäufer denn verpflichtet, wo ist das geregelt? Kann mich da mal jemand aufklären?

Vielen Dank!

karlhesselbach
16.06.2006, 13:17
Schau mal hier:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundlagen/versteigerungen/ebaywiderruf.htm

Es gibt übrigens große Unterschiede zwischen Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht.

Alles in den AGB zu regeln.
Aaaber: AGB sind immer wieder Interpretationssache.

Ich habe aus diesem Grund mit dem Warenversand wieder aufgehört,
mir war das alles zu kompliziert.

Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

Servus!

ehemaliges mitglied
16.06.2006, 16:35
Original von karlhesselbach
Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

Servus!

Sorry, Thomas, ich weiß nicht, ob du schon mal bei LE etwas bestellt hast. Ich bestellt dort zB regelmäßig meine Baumwollkhakis, weil die unübertroffen gut und haltbar sind. Und vom günstigen Preis erst gar nitt zu reden. Oder darf ich die jetzt als Rolexträger nicht mehr tragen ????? :D ;)

R.O. Lex
16.06.2006, 19:32
Lands' End sollte eigentlich nur als Beispiel für komplikationslose ("no questions asked") Rückabwicklung dienen. Laßt uns deren Geschäftsmodell und die Qualität doch in einem anderen Thread diskutieren, wenn Bedarf besteht.

Ich wäre also sehr dankbar, wenn mir jemand die Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt erläutern könnte, und wie es sich mit den Kosten im einen und dem anderen Fall verhält.

Danke nochmals!

artbroker
16.06.2006, 19:36
Original von Ticktacktom

Original von karlhesselbach
Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

Servus!

Sorry, Thomas, ich weiß nicht, ob du schon mal bei LE etwas bestellt hast. Ich bestellt dort zB regelmäßig meine Baumwollkhakis, weil die unübertroffen gut und haltbar sind. Und vom günstigen Preis erst gar nitt zu reden. Oder darf ich die jetzt als Rolexträger nicht mehr tragen ????? :D ;)

Da hat Tom völlig recht - auch ich kaufe dort meine Chinos, Kinderbekleidung und so das eine ader andere Sportswaer Teil
Die Qualität ist so gut, das man gar nicht zurückschicken will, da die Ware unübertroffen gut ist und schnell zum Lieblingsteil wird. Wenn dann doch mals was nicht so gut ist könnte man es auch nach 5 Jahren zurückschicken und bekommt ohne wenn und aber sein Geld zurück. Das ist toll

KaiB
16.06.2006, 19:37
Die reinen Internethändler haben wesentlich größere Margen.
Für sie entfallen hohe Mieten und hohe Personalkosten.

Wenn diese Internethändler (z.B. Herrenausstatter.de, Landsend.de, etc.) ihre Produkte zur normalen UVP anbieten, können sie, wie der traditionelle Versandhandel nach Katalog, entsprechend kulant bei den Portokosten reagieren.

Die Gewinne liegen immer noch deutlich über dem traditionellen Einzelhandel!

Probleme mit der Erstattung der Versandkosten haben nur die Billiganbieter bei eBay und den Preisagenturen, die sich auf Teufel komm raus bei der Preisgestaltung unterbieten.

PCS
16.06.2006, 19:39
Original von R.O. Lex
Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?

Könnten wir bitte nochmal auf diesen Punkt zurückkommen?

KaiB
16.06.2006, 19:44
Original von PCS

Original von R.O. Lex
Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?

Könnten wir bitte nochmal auf diesen Punkt zurückkommen?

Können wir.

Dem Käufer darf kein Schaden entstehen, Portokosten für Versand und Retour müssen erstattet werden.

Viele seriöse Internethändler legen ihrer Lieferung einen Retourschein bei oder lassen die Ware nach telefonischer Rücksprache durch einen Paketdienst abholen.

ehemaliges mitglied
16.06.2006, 19:48
ach ja 357 II BGB

artbroker
16.06.2006, 20:00
Original von RufusMücke
ach ja 357 II BGB

wie ist der Gesetzestext?

KaiB
16.06.2006, 20:03
Original von artbroker

Original von RufusMücke
ach ja 357 II BGB

wie ist der Gesetzestext?

HIER

Gemäß § 357 II BGB ist der Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket Versand werden kann. Ist eine Rücksendung als Paket nicht möglich, so genügt das Rücksendeverlangen des Verbrauchers. Der Unternehmer hat die Ware dann wieder abzuholen.
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 € können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Wichtig ist hier das Wort "vertraglich". Im Vertrag selber, im allgemeinen wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auch wirksam zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden müssen, kann der Unternehmer vereinbaren, dass bis zu einer Bestellung von 40 € der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Fehlt es einer solchen Vereinbarung, wie z.B. dadurch, dass entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, kann der Verbraucher auch bei geringeren Bestellwerten die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden.
Entscheidend für den Wert von 40 € ist der Bestellwert. Werden also für mehr als 40 € mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 € zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.
Trotz vertraglicher Vereinbarung der Tragung der Rücksendekosten gilt dies nicht, wenn eine falsche Ware geliefert wurde oder die Sache mangelhaft ist.

ehemaliges mitglied
16.06.2006, 20:03
§ 357 BGB

Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

artbroker
16.06.2006, 20:10
:gut: Klarer geht doch wohl nicht

karlhesselbach
16.06.2006, 21:13
Endlich, das habe ich gesucht.

Aber es gibt diesen Unterschied zwischen Rücktriit und Widerruf.

Seht das ganze mal aus dem Gesichtspunkt eines Händlers.
Ich konnte mir nie sicher sein, wird der Mist behalten oder
retourniert.

Zum Geld verdienen ist das Medium Internet nicht mehr geeignet,
jedenfalls nicht, wenn man klein bleiben möchte.
Ich hab so schon genug Probleme.

R.O. Lex
16.06.2006, 22:19
Erst einmal vielen Dank, daß Ihr wieder zum Thema zurückgefunden habt, und für die Zitate und Links.


Original von artbroker
:gut: Klarer geht doch wohl nicht

Hier nun die Reaktion des Verkäufers auf meine Bitte um Rückerstattung auch der Versandkosten:

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Guten Tag Herr *****,

eine von Ihnen gewünschte Wertkurierzustellung ist kein Porto lt. geltenden Fernabsatzgesetzbestimmungen, sondern wie Sie auch unseren AGB´s entnehmen können eine in Ihrem Auftrag vermittelte Dienstleistung Dritter.

Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis das somit der von Ihnen geforderte Betrag nicht erstattungswürdig ist.

Mit freundlichen Grüßen ***** *****

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Hierzu muß ich sagen, daß ich keineswegs eine Wertkurierzustellung gewünscht habe, vielmehr hat der Verkäufer gar keine andere Versandart zugelassen.

So, nun seid Ihr wieder dran.

newharry
16.06.2006, 22:55
Original von R.O. Lex
Ich wäre also sehr dankbar, wenn mir jemand die Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt erläutern könnte, und wie es sich mit den Kosten im einen und dem anderen Fall verhält.


Jetzt mal nur so schnell aus der Hüfte geschossen und sehr vereinfachend! ... hoffe, das paßt ...

Rücktritt = bei Leistungsstörung = "mangelhafte Ware"
Kosten der Rücksendung: Verkäufer

Widerruf = "Du überlegst es Dir halt anders"
Kosten der Rücksendung: 40 EUR-Regelung

newharry
16.06.2006, 22:56
Original von R.O. Lex
Hierzu muß ich sagen, daß ich keineswegs eine Wertkurierzustellung gewünscht habe, vielmehr hat der Verkäufer gar keine andere Versandart zugelassen.

So, nun seid Ihr wieder dran.

Na, genau das würde ich dem Verkäufer mal mitteilen ... ist immer besser, vorab einfach nur höflich zu argumenteiren, als gleich mit Paragraphen zu schießen ;)

newharry
16.06.2006, 22:56
Und hier gibt's auch Einiges zum Thema: http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs_fernabsatz_und_mehr.htm

R.O. Lex
16.06.2006, 23:17
Harald, schon mal danke für den Link. Bis ich das alles gelesen habe und dem Verkäufer morgen antworten werde, hier noch eine Zusatzinformation:

Ohne, daß ich es jetzt beweisen kann, die gelieferte Ware war zumindest in Teilen nicht original und entsprach auch vom Zustand nicht der Beschreibung (wobei es da sicherlich Interpretationsspielraum gibt). Dies habe ich dem Verkäufer auch so vorgehalten und er hat dem nicht widersprochen.

Der Kaufpreis war ein Vielfaches von 40 Euro, also kommt diese Regelung wohl ohnehin nicht zum Tragen.

Klar argumentiere ich höflich, ich halte aber die Argumentation des Verkäufers für Haarspalterei. Ob Porto oder Gebühr für einen Wertkurierdienst (es war ganz nebenbei DHL), für mich sind das Versandkosten.

Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.

Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?

Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen? ?(

newharry
17.06.2006, 07:04
Original von R.O. Lex
Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.

Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?

Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen? ?(

Dazu auf die Schnelle ein Auszug aus dem von mir geposteten Link:

"Trägt der Händler auch die Hinsendekosten, wenn der Verbraucher vom Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch macht?

Beim Rückgaberecht trägt der Verkäufer immer die Rücksendekosten, nur beim Widerrufsrecht kann er in seinen Geschäftsbedingungen (bzw. in der Belehrung) diese Kosten bei Bestellwerten unter 40 Euro dem Käufer auferlegen. Die Hinsendekosten trägt grundsätzlich immer der Käufer. Dies dürfte jedenfalls bei den üblichen Kosten der Fall sein. Das Gesetz (§ 357 Abs. 1 BGB) verweist auf die Rücktrittsvorschriften in § 346 ff. BGB. Danach ist das zurückzugewähren, was der jeweilige Vertragspartner empfangen hat. Eine Versandkostenpauschale ist jedoch meist verbraucht durch die Hinsendung. Da muss dann der Kunde Wertersatz leisten. Etwas anders dürfte der Fall jedoch aussehen, wenn - wie jetzt häufiger - anteilige Warenkosten in überhöhten Versandkostenpauschalen versteckt werden. Hierzu gibt es aber noch keine Urteile."

Vor allem zur Judikatur kann ich nicht viel sagen, da Deutschland nicht mein Tätigkeitsgebiet ist ;)

karlhesselbach
17.06.2006, 23:06
Original von Ticktacktom

Original von karlhesselbach
Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

Servus!

Sorry, Thomas, ich weiß nicht, ob du schon mal bei LE etwas bestellt hast. Ich bestellt dort zB regelmäßig meine Baumwollkhakis, weil die unübertroffen gut und haltbar sind. Und vom günstigen Preis erst gar nitt zu reden. Oder darf ich die jetzt als Rolexträger nicht mehr tragen ????? :D ;)

Servus, Du kannst Dir ja denken, das ich von Kalkulationen ein bißchen Ahnung habe. Und auch schon Abschlüsse wegen fehlerhafter Gewinnquote nicht durchgeführt habe.

Solche zugegeben für den Endkunden sehr verlockende Sonderleistungen wie bei Lands End müssen doch in den Kalkulationen berücksichtigt werden. Das bedeutet doch im Umkehrschluß, das der günstige Verkaufspreis einem unwahrscheinlich niedrigem Einkaufspreis
gegenübersteht. Oder?
Nur darauf möchte ich hinweisen.
Lands End sind doch keine solchen Menschenfreunde.
Oder etwa doch? Und ich bin das abkochende Schwein?

Findest Du es nicht manchmal ansprechend einkaufen zu gehen?
Die ganze Bestellerei verstehe ich manchmal nicht.

R.O. Lex
17.06.2006, 23:33
Original von karlhesselbach
Solche zugegeben für den Endkunden sehr verlockende Sonderleistungen wie bei Lands End müssen doch in den Kalkulationen berücksichtigt werden. Das bedeutet doch im Umkehrschluß, das der günstige Verkaufspreis einem unwahrscheinlich niedrigem Einkaufspreis
gegenübersteht. Oder?
Nur darauf möchte ich hinweisen.

Dieser Hinweis war aber von niemandem gefragt, genau so wenig wie die Diskussion über die Qualität von Lands' End. :wall:

Danke an Harald für die konstruktiven Beiträge. :gut:

karlhesselbach
18.06.2006, 10:40
;)
Original von R.O. Lex

Original von karlhesselbach
Solche zugegeben für den Endkunden sehr verlockende Sonderleistungen wie bei Lands End müssen doch in den Kalkulationen berücksichtigt werden. Das bedeutet doch im Umkehrschluß, das der günstige Verkaufspreis einem unwahrscheinlich niedrigem Einkaufspreis
gegenübersteht. Oder?
Nur darauf möchte ich hinweisen.

Dieser Hinweis war aber von niemandem gefragt, genau so wenig wie die Diskussion über die Qualität von Lands' End. :wall:

Danke an Harald für die konstruktiven Beiträge. :gut:

Aber aber, gleich im zweiten Beitrag habe ich den Link zum Fernabsatzgesetz gegeben. Das ist ein sehr komplexes Thema,
man muß sich das alles mal durchlesen.
Aber mir dankt ja keiner :D
Oder nicht? ;)

Und dann muß ich ja auch antworten, wenn ich etwas gefragt werde, oder?

So, nun entspannen wir uns alle wieder ;) :gut:

herbhank
18.06.2006, 10:56
Guten Morgen zusammen !

Soweit scheint die Sache klar zu sein.

Nur:

Was ist, wenn der Verkäufer, obwohl er irgendwelche Artikel batterieweise in der Bucht anbietet, in seinen Auktionen den Hinweis "Dies ist ein Privatverkauf ..." hat?

"Mein" netter Bucht-Verkäufer hat Schrott geliefert, der mit der Auktion relativ wenig zu tun hatte.

Meine Mail bzgl. Rückgabe und Preiserstattung beantwortete er mit "Verklagen Sie mich doch ...". Das ist dann auch geschehen.

Das AG hat zu 100 % zu meinen Gunsten entschieden, die Proueßkosten etc. sind von ihm zu tragen.

Nur:

Leider hat der Herr inzwoschen einen Offenbarungseid geleistet - ich habe RECHT, kriege aber kein Geld.

Das Ganze zieht sich nun seit 16 Monaten hin.

Okay, der Wert lag insgesamt nur bei 230 €, aber DIE hätte ich auch anders verwenden können ...

:wall: :wall: :wall:

R.O. Lex
18.06.2006, 11:13
Herb, klar, Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind ganz unterschiedliche Dinge. Sehr ärgerliche Geschichte.

In meinem Fall muß ich dem VK zugute halten, daß er den Kaufpreis anstandslos zurückerstattet hat, da ging es immerhin um mehr als 1000 Euro. Was noch strittig ist, sind die knapp 40 Euro für die Hin- und Rücksendung, von denen zumindest die 10,50 Euro für die Rücksendung unstrittig sein dürften. Das ist nun nicht die Welt, es ist aber meiner Meinung nach auch nicht unbedingt korrektes Geschäftsgebahren, sich da herausreden zu wollen.

Ich weiß jetzt auf alle Fälle, wo in der Bucht ich ncht mehr fischen werde. Zumal Anlaß für die Auseinandersetzung über die Versandkosten jetzt nicht eine plötzliche nachträgliche Änderung meiner Kaufabsicht war, sondern die Lieferung einer Ware, die nicht der Beschreibung entsprochen hat.

herbhank
18.06.2006, 11:18
Habe ich schon verstanden.

Ich wollte nur zusätzlich darauf merkwürdig machen, daß manche "Händler" so tun, als seien sie keine Händler.

In meinem Fall war das auch der Fall. Das Gericht hat dann allerdings anders entschieden ...