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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein abgeben



An der Alster
19.06.2006, 09:52
ich muss am 1. Juli meinen Führerchein wegen zu schnellen Fahrens abgeben :( leider habe ich das Dok zerknüllt und weggeschmissen - weiß jemand aus Erfahrung :D, ob ich den Führerschein formlos bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann?

Danke!

Insoman
19.06.2006, 09:54
Meines Wissens ist die Fleppe bei der Behörde abzugeben, die die MAssnahme angeordnet hat.

Du zahlst ja Deine Brötchen auch nicht beim Metzger.....

Hannes
19.06.2006, 10:17
Original von An der Alster
weiß jemand aus Erfahrung :D, ob ich den Führerschein formlos bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann?

Danke!
In Hessen geht das nicht mehr.
Hier muß man ihn direkt nach Flensburg schicken.
Allerdings weiß ich das nicht aus eigener Erfahrung ;)

An der Alster
19.06.2006, 10:22
angeblich kann man lt. § 59 Abs.5 S.3 der Strafvollstreckungsordnung bei jeder dienststelle abgeben...aber ich weiß es nicht sicher....

padis
19.06.2006, 10:43
rufe doch einfach bei Deiner örtlichen Polizeibehörde an.Die sagen Dir schon, was zu tun ist

Mawal
19.06.2006, 11:32
Original von An der Alster
ich muss am 1. Juli meinen Führerchein wegen zu schnellen Fahrens abgeben :( leider habe ich das Dok zerknüllt und weggeschmissen - weiß jemand aus Erfahrung :D, ob ich den Führerschein formlos bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann?

Danke!

Beileid...sachdienliches habe ich nicht beizutragen ;)

ehemaliges mitglied
19.06.2006, 11:34
zur abgabe muss der bußgeldbescheid vorgelegt werden, also würd ich mir schnellstmöglich ein duplikat besorgen, in dem dann auch drinsteht, wo der FS abgegeben werden kann...

SL_55
19.06.2006, 11:37
Ja - den Lappen kannst Du an der für Deinen Wohnsitz zuständigen Dienststelle abgeben ..............

Durfte ich auch schon zwei mal - als ich noch in der Republik gewohnt habe .............. ?(

Würde Dir aber raten das Du Dich hinfahren lässt und nicht selbst vorbeigurkst ........... :D :D :D

AUTOMATIC
19.06.2006, 11:42
Original von SL_55
Ja - den Lappen kannst Du an der für Deinen Wohnsitz zuständigen Dienststelle abgeben ..............

Durfte ich auch schon zwei mal - als ich noch in der Republik gewohnt habe .............. ?(

Würde Dir aber raten das Du Dich hinfahren lässt und nicht selbst vorbeigurkst ........... :D :D :D

:D

Hab ich auch erst gemerkt, als ich wieder los wollte 8o 8o :wall:

Hinfahren lassen ist super !!! :gut:

An der Alster
19.06.2006, 11:56
daran habe ich auch schon gedacht LOL werd jetzt erst mal bei den freundlichen damen und herren in grün anrufen :D

chris01
19.06.2006, 12:00
drive through für speeding in der box
auch das vergeht :gut:

ehemaliges mitglied
19.06.2006, 12:26
Original von Hannes

Original von An der Alster
weiß jemand aus Erfahrung :D, ob ich den Führerschein formlos bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann?

Danke!
In Hessen geht das nicht mehr.
Hier muß man ihn direkt nach Flensburg schicken.
Allerdings weiß ich das nicht aus eigener Erfahrung ;)

Nix Flensburg. In der Regel RP Kassel als Bußgeldbehörde, wenn es sich um eine in Hessen begangene Verkehrs-Owi handelt.....

.......die sind auch zuständig für die Ahndung, wenn einer im 911er mit beidseits ausgefallenen Blinkerbirnen unterwegs ist...... :D :gut:

Insoman
19.06.2006, 12:54
oder Du wartest, bis die herren in grün das teil abholen

An der Alster
19.06.2006, 13:24
so, sogar die polizei wusste es nicht...die mussten mich 3 x weiterstellen...es ist die bußgeldstelle ;) ich muss aber bei abgabe oder versenden die aktennummer angeben, die ich nicht habe :D

Maga
19.06.2006, 15:36
Original von An der Alster
angeblich kann man lt. § 59 Abs.5 S.3 der Strafvollstreckungsordnung bei jeder dienststelle abgeben...aber ich weiß es nicht sicher....

kenn ich auch so .... auch nicht aus eigener Erfahrung ... aber von meiner Schwägerin (rote Ampel nach 4 sek Rotphase überfahren ) :D :D

An der Alster
19.06.2006, 16:19
Original von Maga

Original von An der Alster
angeblich kann man lt. § 59 Abs.5 S.3 der Strafvollstreckungsordnung bei jeder dienststelle abgeben...aber ich weiß es nicht sicher....

kenn ich auch so .... auch nicht aus eigener Erfahrung ... aber von meiner Schwägerin (rote Ampel nach 4 sek Rotphase überfahren ) :D :D

sind 4 sekunden nicht noch innerhalb der toleranz :D

anrufen kann man bei der behörde übrigens nur is um 12 Uhr :d willkommen in deutschland hah

R.O. Lex
19.06.2006, 19:33
Original von An der Alster
ich muss am 1. Juli meinen Führerchein wegen zu schnellen Fahrens abgeben :( leider habe ich das Dok zerknüllt und weggeschmissen -

Inzwischen habe ich ja gelesen, was Du weggeworfen hast. Zuerst dachte ich ja, Du hattest den Führerschein entsorgt ... ;)

In München Abgabe beim nächstgelegenen Polizeirevier, Abholung auch wieder dort. So geschehen hier in der Familie, und ich war mehr gestraft als meine Frau, weil ich sie in zwei der vier Wochen täglich ins Büro fahren durfte. :wall:

patek1968
20.06.2006, 07:00
Original von An der Alster
ich muss am 1. Juli meinen Führerchein wegen zu schnellen Fahrens abgeben :( leider habe ich das Dok zerknüllt und weggeschmissen - weiß jemand aus Erfahrung :D, ob ich den Führerschein formlos bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann?

Danke!

Mein herzliches Beileid :D

An der Alster
20.06.2006, 09:07
Original von patek1968

Original von An der Alster
ich muss am 1. Juli meinen Führerchein wegen zu schnellen Fahrens abgeben :( leider habe ich das Dok zerknüllt und weggeschmissen - weiß jemand aus Erfahrung :D, ob ich den Führerschein formlos bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann?

Danke!

Mein herzliches Beileid :D

ich habe da etwas auf dem boden liegendes quieken gehört, vielleicht bin ich aber nur auf etwas getreten :D

Dachmann
20.06.2006, 16:06
durfte meinen formlos zum genannten termin beim amtsgericht in den briefkasten werfen. kam nach vier wochen formlos im umschlag per post zurück :oops:

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 16:42
schick ihn per anwalt hin und schreib rein dass du ihn für einen späteren zeitpunkt abgeben willst 1.9-1.10....nur bereits eben schon jetzt schicken willst.
....die können meist nicht lesen und widersprechen nicht, d.h. du hast nen lappen, die senden ihn dir 1.8 zurück und du hast ihn gar nicht abgegeben..

;-))

Andreas
20.06.2006, 16:55
Original von LV Gott
schick ihn per anwalt hin und schreib rein dass du ihn für einen späteren zeitpunkt abgeben willst 1.9-1.10....nur bereits eben schon jetzt schicken willst.
....die können meist nicht lesen und widersprechen nicht, d.h. du hast nen lappen, die senden ihn dir 1.8 zurück und du hast ihn gar nicht abgegeben..

;-))

Der Trick ist gut.... :D

Gruß Andreas

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 17:13
....manchmal klappt er, wichtig ist dass es amtlich ist also von einem RA kommt..

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 17:14
aber nur dann, wenn noch genug luft ist, sonst endets böse

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 17:15
Original von RufusMücke
aber nur dann, wenn noch genug luft ist, sonst endets böse

...wieso denn?

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 17:20
bsp.

bußgeldbescheid rechtskräftig, 4- monatsfrist abgelaufen oder kein ersttäter. oder frist läuft bei deinem bsp. am 15.7. ab

dann fährst du bei deinem bsp. z.b. ab 16.7. ohne FE und begehst ne straftat.

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 18:48
Jura leicht gemacht.........für unsere berittene Gebirgskavallerie..... ;-))

ehemaliges mitglied
20.06.2006, 18:49
Original von Ticktacktom
Jura leicht gemacht.........für unsere berittene Gebirgskavallerie..... ;-))


bist ja nur neidisch weil du die idee nicht hattest...leichtmatrose...;-)

Moehf
20.06.2006, 19:06
Original von LV Gott

Original von Ticktacktom
Jura leicht gemacht.........für unsere berittene Gebirgskavallerie..... ;-))


bist ja nur neidisch weil du die idee nicht hattest...leichtmatrose...;-)

:D :D :D :D