Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer es nicht kennt - interessant!
moby_711
26.02.2004, 11:10
Hallo,
die PC-Welt deckt hier eine Javascript bezogene Schwachstelle bei Ebay auf und bietet ein Tool an, komfortabel Ebay-Profile ohne Java auf ihre Echtheit zu überprüfen.
http://www.pcwelt.de/news/internet/37009/index.html
Gruß
moby
war vor einigen wochen auf pro 7...aber das proggi ist interessant...
Hi Moby,
klingt ja super interessant, aber ich glaube das wissen noch die Wenigsten.
Du bekommst bestimmt noch einen Rüffel von den Mods, da wir hier keinen Link auf eine andere Forumseite setzen dürfen..ist mir aber genauso passiert, sogar mit dem gleiche Link wie bei Dir.....
warten wirs mal ab, was bei eBay noch weiter passiert.
Ich hatte erst gestern wieder einen Spassbieter bei mir als Höchstbietenden gehabt....
Gruß
Stefan :wall:
Sehr interessant!
Aber PC-Welt sollte sich auf Technik beschränken!
Was zum rechtlichen Gesichtspunkt von diesem ominösen Internet-RA geschrieben steht, ist wohl eher nicht zutreffend.
Für den Betrug müßte in so einem Fall ein konkreter Vermögensschaden nachgewiesen werden, der gerade nicht darin liegt, daß der Verkäufer weniger oder andere Bewertungen erhalte hat, als er vorgibt. Überhaupt wird die Betrugsbehauptung von vielen Laien bei eBay-Käufen immer sehr schnell erhoben, aber auch noch von einem virtuellen Rechtsanwalt ?!
Und im Ernst, wer sich als Total-Commerz-Marbella oder was auch immer anmeldet und seine Bewertungen von 0 auf 2000 türkt (Oh, Entschuldigung das Wort war politisch inkorrekt) also verändert ;), wird nicht einzig über die Bewertungen täuschen wollen. Es dürfte eher die Frage sein, ob überhaupt Ware für Geld kommt und ob diese dann rechtmäßig erworben wurde oder, oder.....
Ich warte schon auf die ersten Mandanten die kommen und sagen: "Isch habe von Total-Beschiss-Mallorca eine Stearero-Anlage gekäuft die, wo gar nich´ gibt! Der Firmensitz ist auf Barbados, aber im Internet sagt PC-Welt, isch krisch meine Geld zuruck! Also is´ dat auch so! :]
Mahlzeit
Henrik.
Hi Henrik,
sehr gute Chancen hat der Käufer (wenn das Geld beim Verkäufer noch
greifbar ist) aufgrund der arglistigen Täuschung. Und eine Rechtssicherheit
ist in dem Fall durch §123 BGB gegeben. man braucht also nicht unbedingt
einen Internet-Anwalt, das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch langt auch schon.
Nur leider ist das mit dem Recht haben und Recht bekommen nicht so
ganz einfach.
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