PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?



AcoLE
23.06.2006, 21:43
Hallo alle zusammen!

Wenn Ihr z.B. aus der Türkei kommt und Ihr lauft zu Hause dann durch die Passkontrolle; Ist es irgendwem von Euch schonmal passiert, dass Ihr wg. der teuren Rolex bzgl. Zoll angesprochen wurdet? Oder evtl. sogar als Fake-Träger verdächtigt wurdet (deswegen das Bsp. Türkei)?

Würde mich interessieren, ob der eine oder andere bereits Erfahrungen damit hat. Denn keiner wird vor Ort nachweisen können, dass es eine Echte ist oder das die bereits in DE gekauft wurde.

Grüße, Andreas

R.O. Lex
23.06.2006, 22:16
Man wird nicht als Fake-Träger verdächtigt, sondern entlarvt. Die Jungs und Mädels vom Zoll sind keine Anfänger.

Man muß auch nicht vor Ort nachweisen, daß die Uhr in Deutschland gekauft wurde, das kann man ganz entspannt später tun und so lange bleibt die Uhr eben beim Zoll. Erfolgt der Nachweis nicht, ist sie eben nur gegen Begleichung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Strafzoll und ggf Entgegennahme einer Strafanzeige wieder abzuholen.



P.s.: Auch Neulingen steht die Suchfunktion offen. ;)

ehemaliges mitglied
23.06.2006, 22:20
Sehr Sachgemäße posting! Danke Miqel!

Gr,
István

newharry
24.06.2006, 08:49
Original von R.O. Lex
Man muß auch nicht vor Ort nachweisen, daß die Uhr in Deutschland gekauft wurde, das kann man ganz entspannt später tun und so lange bleibt die Uhr eben beim Zoll. Erfolgt der Nachweis nicht, ist sie eben nur gegen Begleichung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Strafzoll und ggf Entgegennahme einer Strafanzeige wieder abzuholen.


Und bei vielen Geschäften über den SC hier wird es wohl an Nachweisen mangeln ... was wiederum die Eingangsfrage von Andreas interessant macht:


Original von AcoLE
Ist es irgendwem von Euch schonmal passiert, dass Ihr wg. der teuren Rolex bzgl. Zoll angesprochen wurdet?

Würde mich interessieren, ob der eine oder andere bereits Erfahrungen damit hat. Denn keiner wird vor Ort nachweisen können, dass es eine Echte ist oder das die bereits in DE gekauft wurde.

rallepeng
24.06.2006, 08:54
flieg nicht in die türkei sondern nach thailand... da geht jeder davon aus, daß du mit nem fake wiederkommst. der mensch an sich, auch der zollbeamte, ist bequem und läßt dich mit deiner echten sowieso einfach durchlaufen... :D

KVSUB
24.06.2006, 09:22
Original von R.O. Lex
Man wird nicht als Fake-Träger verdächtigt, sondern entlarvt. Die Jungs und Mädels vom Zoll sind keine Anfänger.

Man muß auch nicht vor Ort nachweisen, daß die Uhr in Deutschland gekauft wurde, das kann man ganz entspannt später tun und so lange bleibt die Uhr eben beim Zoll. Erfolgt der Nachweis nicht, ist sie eben nur gegen Begleichung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Strafzoll und ggf Entgegennahme einer Strafanzeige wieder abzuholen.


8o Die eigene Orginalrolex bleibt bis zum Nachweis, das sie ordnungsgemäß in Deutschland erworben wurde beim Zoll am Flughafen????????????? 8o 8o

Das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben!

Ich dachte man muß bestenfalls, nachdem man zu Hause ist die entsprechenden Nachweise zum Zoll faxen.
Weglaufen kann man ja nicht, die haben sich ja die Personalien notiert.

Kann das definitiv mal jemand aufklären? :rolleyes:

niksnutz
24.06.2006, 09:38
ich denke mal das nur neue und jüngere uhren geprüft werden

Anatol
24.06.2006, 09:50
Panikmache vor der Urlaubszeit!

Ich weiss ja nicht, wie ihr aussieht, wenn ihr vom Urlaub zurückkommt, aber ich wurde bisher im besten Fall begrüsst, im schlechtesten Falls ignoriert.

Ich fahre jede Woche mehrere Male über die Grenze zwischen EU und EU-Ausland und werde sehr selten kontrolliert. Wenn ich kontrolliert werde, dann geht es dem Zoll um Geräte, Warenproben etc. Meine Uhr interessiert nie jemanden.

Aber wie gesagt, wenn man wie ein Junkie blossfüssig mit einer neuen Rolex durch den Zoll will, wird es schwierig.

[Dents]Milchschnitte
24.06.2006, 09:54
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!


Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.

Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.

Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!

Gruss,Oliver

KVSUB
24.06.2006, 10:04
@ Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt.

@ Anatol: Ich bin auch noch nie kontrolliert worden, es kann jedoch immer mal ein erstes Mal geben.

paddy
24.06.2006, 10:08
Original von KVSUB
@ Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt...
Wie soll es denn sonst gehen?

[Dents]Milchschnitte
24.06.2006, 10:12
Als Schmuggelware verdächtigte Gegenstände werden IMMER einbehalten, bis der Besitzer nachweisen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Warum werden wohl manche Pakete aus dem Ausland direkt zum Zollamt geschickt und der Empfänger muss sie dort abholen und öffnen.

Das ist halt so.Bin kein Anwalt aber ein Gesetz wirds dafür schon geben in Deutschland.

Gruss,Oliver

KVSUB
24.06.2006, 10:20
Original von paddy

Original von KVSUB
@ Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt...
Wie soll es denn sonst gehen?

Naja, hatte mal gehört, das die sich die Personalien und die Nummer der Uhr notieren, und wenn man dann Zerti und Kaufbeleg faxt der Vorgang erledigt ist.

Wie gesagt weglaufen kann man denen ja nicht!

grafas
24.06.2006, 10:34
... niemand ist verpflichtet die kaufrechnung einer uhr zu behalten!

1. ein fake wir eingezogen

2. ein zur zollprüfung eingezogenes original (privateigentum) muß zurückgegeben werden, wenn unter der seriennummer nichts vorliegt, oder leben wir wieder in der ddr

artbroker
24.06.2006, 10:34
Also mal ganz konkret:
Rolex hat für die deutschen Grenzen eine sog. Dauerbeschlagnahmung. Das heißt im Klartext-ist der Uhr offensichtlich anzusehen, dass es sich um eine Kopie handelt zieht der Zoll sie sofort ein. Hiernach kann man nur noch der Vernichtung zustimmen oder in Zuge einer Markenrechtsklage mit Rolex versuchen diese zu gewinnen und dann den Fake wiederzubekommen. Das glaubt ihr nicht ? Na ja einfach mal probieren. Sollte es nicht offensichtlich sein - wird die Uhr zu Rolex nach Köln zur Begutachtung geschickt.Dann wie oben oder..

Die Uhr ist echt-hier wird sich nun die Frage stellen wieviel sie gekostet hat.Sollte dem Zollbeamten die Angaben glaubhaft erscheinen werden 0,80 Euro Zoll plus die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Sollte man auf die Frage ob etwas zu verzollen sei nicht angemeldet haben verdoppelt sich der Betrag.
Ist vor Ort nicht feststellbar ob die Uhr in D / EU gekauft wurde bzw versucht man dem Zoll einen Preis weit unter dem Marktwert zu verkaufen, bleibt sie beim Zoll bis man einen Nachweis erbracht hat. Ist dies nicht möglich wird die Uhr durch einen Gutachter geschätzt und dann ist oben beschriebenes Procedere anzuwenden.

Noch etwas zum Zoll: Es wird sich hier in gleichbleibender Regelmäßigkeit über den Zoll aufgregt und beschwert.
Der Zoll dient dazu Waren die ordnungsgemäß eingeführt werden vor Preis minderungen zu schützen. Er ist ausserdem dafür zuständig Plagiate ausser Landes zu halten. Eine gefälshte Uhr oder Polo Hemd richtet nur wirtschaftlichen Scahden an-es gibt aber auch Bremsbeläge und Flugzeugteile die gefälscht werden und hier geht es nicht um Geld sondern um Menschenleben.
Also auch darüber mal nachdenken...

newharry
24.06.2006, 10:39
Immer wieder lustig ... es wird die Nachfrage nach persönlichen Erfahrungen gestellt ... die hat offensichtlich niemand ... aber Ahnung hat trotzdem jeder ... und davon jede Menge ?( ?( ?(

edit: In diesem Fall hat jedoch zumindest Arti eine fundiert erscheinende Erläuterung gebracht ... hier lohnt sich die weitere Diskussion ... =)


Original von [Dents]Milchschnitte
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!


Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.

Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.

Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!

Gruss,Oliver

Solche Aussagen machen mir Angst ... über die Einstellung unserer Bevölkerung ...

Und wenn sie dich gleich einkassieren und du ein oder zwei Nächte in einer Zelle verbringen mußt, "dann ist's halt so"? ?( ?( ?(

PCS
24.06.2006, 10:42
Original von newharry
Immer wieder lustig ... es wird die Nachfrage nach persönlichen Erfahrungen gestellt ... die hat offensichtlich niemand ... aber Ahnung hat trotzdem jeder ... und davon jede Menge ?( ?( ?(



:D:D:D

THX_Ultra
24.06.2006, 10:45
Original von PCS

Original von newharry
Immer wieder lustig ... es wird die Nachfrage nach persönlichen Erfahrungen gestellt ... die hat offensichtlich niemand ... aber Ahnung hat trotzdem jeder ... und davon jede Menge ?( ?( ?(



:D:D:D
Wollte das in dieser Sekunde auch posten ;) :D:D

Also wer hat konkret eigene Erfahrungen?

grafas
24.06.2006, 10:47
ich war schon 3x bei einer amtlichen Zollprüfung, vom gesunden menschenverstand her ist doch klar, das fakes in die tonne gehören,
aber eine privat getragene rolex vom zoll unangetastet bleibt, wenn man ihr schon ein gewisses alter ansieht, wenn jemand in thailand für 30 tausend dollar eine neue uhr kauft, muß diese verzollt werden (auch ein so teurer fake?)

früher (nach dem krieg) gab es solche probleme mit leica-kameras, um ärger mit dem zoll zu umgehen, haben die eigentümer den leica schriftzug auf der kamera zerkratzt, um anzuzeigen, das die kamera ihr gebrauchtes eigentum ist, mit welchem sie im ausland als touristen schnappschüsse machen wollen

fib
24.06.2006, 10:48
Bei meiner ersten Uhr hab ich mir auch gedanken gemacht und eine Zertikopie mitgeschleppt.

Den Blödsinn mach ich schon lange nicht mehr, in der Uhr ist die Seriennummer und die Ref. Nr.. Falls es überhaupt soweit kommen sollte was sowiso nicht passiert, dann kann alles geklärt werden.

Aber seh mal nicht so schwarz.

grafas
24.06.2006, 10:55
... will hier keine panik machen, meine erfahrungen mit zollprüfungen beschränken sich auf die einfuhr gebrauchter bordinstrumente!

Die Zoll-Kontrolle getragener Armbanduhren kann ich mir nicht vorstellen, kann mir aber gut vorstellen, daß es touris gibt, die den ganzen rucksack voller fakes haben und das man die dann hopps nimmt

caRRoxwatch
24.06.2006, 10:58
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.

R.O. Lex
24.06.2006, 11:11
Original von THX_Ultra
Also wer hat konkret eigene Erfahrungen?


Flughafen Frankfurt, 6:00 Uhr morgens, Ankunft aus Tokio, Umstieg nach München. "Guten Morgen, würden Sie bitte Ihr Handgepäck öffnen."

Drin war eine 6694, natürlich getragen, natürlich ohne weiteres Zubehör und Papiere und ich hatte keinen Nachweis darüber, daß die Uhr in Deutschland gekauft war (war sie auch nicht). Es folgte das von mir eingangs kurz und von Arti detaillierter beschriebene Procedere: Die Uhr wurde geschätzt (wobei sich der Zöllner sehr fair verhielt) ich bezahlte vor Ort Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bekam alles säuberlich quittiert und konnte zu meinem Anschlußflug weitergehen.

In München dann die Frage, ob ich etwas anzumelden hätte. Ja, hatte ich, eben die Uhr. Vorgelegt, Zollnachweis dazu, "vielen Dank und einen schönen Tag noch."

Um weitere Diskussionen gleich vorweg zu nehmen: Die Frage lautet immer, ob man etwas anzumelden hat. Ob das dann auch zu verzollen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

R.O. Lex
24.06.2006, 11:20
Original von KVSUB

Original von paddy

Original von KVSUB
@ Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt...
Wie soll es denn sonst gehen?
Naja, hatte mal gehört, das die sich die Personalien und die Nummer der Uhr notieren, und wenn man dann Zerti und Kaufbeleg faxt der Vorgang erledigt ist.

Und wenn nicht? Dann soll Dir der Zoll nachlaufen, oder wie? Und in der Zwischenzeit ist die Uhr verschwunden. Es ist doch viel einfacher anders herum.

Es ist nicht die Aufgabe des Zolls, nachzuweisen, daß eine Ware nicht verzollt/versteuert ist. Derjenige, der die Ware einführt, hat den Nachweis der korrekten Verzollung/Versteuerung zu erbringen oder selbige eben vorzunehmen.

Das kann doch nicht so schwer nachzuvollziehen sein.

KVSUB
24.06.2006, 11:23
Original von R.O. Lex

Original von KVSUB

Original von paddy

Original von KVSUB
@ Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt...
Wie soll es denn sonst gehen?
Naja, hatte mal gehört, das die sich die Personalien und die Nummer der Uhr notieren, und wenn man dann Zerti und Kaufbeleg faxt der Vorgang erledigt ist.

Und wenn nicht? Dann soll Dir der Zoll nachlaufen, oder wie? Und in der Zwischenzeit ist die Uhr verschwunden. Es ist doch viel einfacher anders herum.

Es ist nicht die Aufgabe des Zolls, nachzuweisen, daß eine Ware nicht verzollt/versteuert ist. Derjenige, der die Ware einführt, hat den Nachweis der korrekten Verzollung/Versteuerung zu erbringen oder selbige eben vorzunehmen.

Das kann doch nicht so schwer nachzuvollziehen sein.

Also gut, ich gebe mich geschlagen!

Ich sehe es ein!

Ihr habt ja recht!

Andreas
24.06.2006, 11:27
Zu mir sagen die immer....Tach, gut erholt..... =) =) =)

Interessant finde ich habe die Wege die einige hier im Ruhrgebiet zu den Airlines pflegen.....da übernimmt das Flugpersonal den Transport....

Hat was....

Gruß Andreas

Alexus
24.06.2006, 11:35
noch was:

RLX Köln kann doch anhand der Seriennummer (bei aktuellen modellen wenigtens) angeben, wohin sie geliefert wurde...

dann sollte doch ein solcher Zettel (1989 nach München geliefert) von RLX erhältlich sein, sowie dem Zollbeamten klarmachen, dass das Ding aus DE stammt..

oder hab ich was verpasst?

Zudem: Vintage? Anmelden quittung vom Verkäufer und guet isch :)

R.O. Lex
24.06.2006, 11:45
Original von Alexus
oder hab ich was verpasst?

Ja, hast Du, Rolex wird Dir diese Auskunft nicht geben, schon gar nicht schriftlich.

Andreas
24.06.2006, 11:56
Original von R.O. Lex

Original von Alexus
oder hab ich was verpasst?

Ja, hast Du, Rolex wird Dir diese Auskunft nicht geben, schon gar nicht schriftlich.


Aber in einem Zollvergehen der Verteidigung im Einspruchverfahren...

Gruß Andreas

wwvheat
24.06.2006, 12:48
Direkt am Zoll wurde ich noch nie wegen einer Uhr angesprochen, hatt auch nie eine anzumelden.

Wenn man jedoch von einem Freund im Ausland kostengünstig kauft vermutet der Zoll Fake.
Ich könnte mir vorstellen das dies auch der Fall ist wenn man beim Zoll erklärt, dass man die Daytona um 1500 $ bekommen hat. Mit einer Prüfung durch einen Importeur oder Konzi muß man rechnen. bzw. glaube ich dass auch der Zoll Leute hat die das feststellen können.

ZITAT vom Zoll:

xxxxxx 2006

Beilage: keine
Mitteilung Hinsichtlich der nachstehend angeführten Waren tatsächliche oder vermutete Menge, tatsächliche oder vermutete Art der Waren 2 Armbanduhren der Marke XXXXX besteht der Verdacht, dass es sich um Waren die ein ein Recht am geistigen Eigentum verletzen. Die Überlassung dieser Waren wird daher gemäß Art.9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003, ABI. Nr. L 196, im Folgenden afs EG Produktpiraterie-Verordnung 2004 bezeichnet, ausgesetzt bzw. werden diese Waren zurückbehalten. Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 4 Abs. 1 Produktpirateriegesetz 2004 (PPG 2004) gilt die Zustimmung zur Vernichtung durch den Anmelder, den Besitzer oder den Eigentümer als erteilt, wenn die Vernichtung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen ab der Zustellung dieser Mitteilung beim vorbezeichneten Amt schriftlich abgelehnt wird.Hinweise Die durch ein Gericht in einem Straf- oder ZivilrechtsverFahren zu treffende Entscheidung, ob diese Waren tatsächlich ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, kann gemäß § 4 Abs. 1 PPG 2004 unterbleiben, wenn der Anmelder, der Besitzer gemäß Art,38 des Zollkodex (Verbringer) oder der Eigentümer der Waren und der Rechtsinhaber einer sofortigen Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung gemäß Art.11 Abs. 1 der EG Produktpiraterie-Verordnung 2004 zustimmen. Seite 2 e der Art.4 und 13 der EG Raum für die Abgabe einer allfälligen Erklärung durch den Anmelder, den Besitzer oder den Eigentümer:
Ich, .................................................. .................................................. ............... .................................................. .................................................. .................................... erkläre als Anmelder Besitzer gemäß Art,38 des Zollkodex (Verbringer) Eigentümer der vorstehend bezeichneten Waren, dass ich einer sofortigen Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung gemäß Art.11 Abs. 1 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 ausdrücklich zustimme. .......................................... (OrtDatum) (Unterschrift) zutreffendes bitte ankreuzen!
Zitat Ende

Mündlich wurde mit mitgeteilt, dass eine Meldung an den Importeur geht.

Ich habe einen Einspruch gegen die Vernichtung abgegeben, es handelte sich um Uhren aus den USA mit Garantie des Verkäufers auf Echtheit.
Der Zoll lies daraufhin von einem Fachmann prüfen und 4 Wochen später erhielt ich die Uhren kommentarlos im Wertpaket.

Ich finde den Vorgang OK.
Erstaunt hat mich nur die ratz-fatz Vernichtung nach 10 Tagen, also nicht das Datum versäumen.

Und schönes Badewochenende an Alle
Pfffffhhhhauauau so eine Hitze hier.

[Dents]Milchschnitte
24.06.2006, 12:56
Original von newharry
Immer wieder lustig ... es wird die Nachfrage nach persönlichen Erfahrungen gestellt ... die hat offensichtlich niemand ... aber Ahnung hat trotzdem jeder ... und davon jede Menge ?( ?( ?(

edit: In diesem Fall hat jedoch zumindest Arti eine fundiert erscheinende Erläuterung gebracht ... hier lohnt sich die weitere Diskussion ... =)


Original von [Dents]Milchschnitte
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!


Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.

Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.

Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!

Gruss,Oliver

Solche Aussagen machen mir Angst ... über die Einstellung unserer Bevölkerung ...

Und wenn sie dich gleich einkassieren und du ein oder zwei Nächte in einer Zelle verbringen mußt, "dann ist's halt so"? ?( ?( ?(


habeas tibi

Alexus
24.06.2006, 14:30
Original von Andreas

Original von R.O. Lex

Original von Alexus
oder hab ich was verpasst?

Ja, hast Du, Rolex wird Dir diese Auskunft nicht geben, schon gar nicht schriftlich.


Aber in einem Zollvergehen der Verteidigung im Einspruchverfahren...

Gruß Andreas

wenn der zoll in einer solchen sache fragt, werden die sicher die auskunft rausrücken...

oder hast du schon das gegenteil erlebt? irgendwoher muss ja dein wissen kommen... :gut:

simon
24.06.2006, 14:48
Original von Alexus
noch was:

RLX Köln kann doch anhand der Seriennummer (bei aktuellen modellen wenigtens) angeben, wohin sie geliefert wurde...

dann sollte doch ein solcher Zettel (1989 nach München geliefert) von RLX erhältlich sein, sowie dem Zollbeamten klarmachen, dass das Ding aus DE stammt..

oder hab ich was verpasst?

Zudem: Vintage? Anmelden quittung vom Verkäufer und guet isch :)

Ich zitiere mich nur ungern, aber es kommt nicht auf die Papiere an, sondern auf die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.


Original von simon



Leider bist Du nur mit einem EU Zertifikat nicht im grünen Bereich. Wenn es hart auf hart kommt will der Zoll eine Rechnung mit der deutschen Mwst sehen. Genau aus solchen Gründen.

Das Ganze ginge ja sonst auch noch viel einfacher. Du kaufst Dir in D eine teure Uhr, gehst zum Skifahren in die Schweiz oder sonst ins Nicht EU-Ausland und lässt Dir die gezahlte Mehrwertsteuer rückerstatten. Dann schickst Du Dir Box und Papiere aus der Schweiz, nimmst die Uhr wieder mit nach D und zeigst dem Zoll die lange Nase, weil Du ja ne Uhr mit deutschem Zerti hast... :) :rolleyes:

LC deutet nur an, in welchem Land die Uhr gekauft wurde, nicht jedoch, dass sie auch ordnungsgemäß verzollt, oder versteuert wurde.

Alexus
24.06.2006, 15:27
na dann ist ja alles klar

danke für die info

:)

Peter S.
24.06.2006, 15:49
Hallo,

sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze) :oops: : Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst 8o ? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti ?( ?

Peter

newharry
24.06.2006, 16:26
Original von Peter S.
Hallo,

sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze) :oops: : Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst 8o ? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti ?( ?

Peter

Mußt Dir halt einen Beleg über den Erwerb ausstellen lassen ... Kaufvertrag mit "Frankfurt am xx.xx.2006" :rolleyes:

Peter S.
24.06.2006, 16:52
Original von newharry

Original von Peter S.
Hallo,

sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze) :oops: : Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst 8o ? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti ?( ?

Peter

Mußt Dir halt einen Beleg über den Erwerb ausstellen lassen ... Kaufvertrag mit "Frankfurt am xx.xx.2006" :rolleyes:
Na ja, Dein Augenrollen bringt da auch nichts: Es scheint ja wohl um eine ordentlich ausgewiesene (bezahlte) Mehrwertsteuer zu gehen, da nützt so ein Schrieb recht wenig, es sei denn, der Verkäufer aus dem SC ist berechtigt, die Steuer auszuweisen und möchte die Umsatzsteuer abführen.

Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich so "streng" zugeht, wie ich es verstanden habe. Denn dann wären wohl die meisten Uhren aus dem SC nicht "reisetauglich" ;)

Peter

artbroker
24.06.2006, 17:17
@ newharry
Mein Ausführuneg basieren ausschliesslich auf eigenen Erfahrungen. Im Klartext heißt das, dass meien Einfuhren bezügl.Uhren fast einen Leitz Ordener füllen. Inkl Beschlagnahmung durch den Zoll mit Prüfung an Rolex udn Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Artenschutzabkommen. Einfuhr eines Krokodil Armbandes ohne Cites und Ausfuhrgenehmigung und schon gibt es Probleme

Woe oft habe ich Rentnerinnen udn Rentner jenseits der 70 Jahre gesehen , die direkt aus Teneriffa in Frankfurt am Zoll angehalten wurden und der Beamte 4-5 Stangen Zigaretten / Pro Person für die lieben Enkelchen rausgefischt haben.
Das Geschrei hättet ihr euch mal anhören müßen. Am Ende sind die raus mit einem Verfahren wg Steuerhinterziehung und Beamtenbeleidigung.
Das ist alles kein Spass...

newharry
24.06.2006, 17:59
Original von Peter S.

Original von newharry

Original von Peter S.
Hallo,

sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze) :oops: : Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst 8o ? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti ?( ?

Peter

Mußt Dir halt einen Beleg über den Erwerb ausstellen lassen ... Kaufvertrag mit "Frankfurt am xx.xx.2006" :rolleyes:
Na ja, Dein Augenrollen bringt da auch nichts: Es scheint ja wohl um eine ordentlich ausgewiesene (bezahlte) Mehrwertsteuer zu gehen, da nützt so ein Schrieb recht wenig, es sei denn, der Verkäufer aus dem SC ist berechtigt, die Steuer auszuweisen und möchte die Umsatzsteuer abführen.

Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich so "streng" zugeht, wie ich es verstanden habe. Denn dann wären wohl die meisten Uhren aus dem SC nicht "reisetauglich" ;)

Peter

Moment - es geht um den Nachweis, daß DU die Uhr nicht ohne Entrichtung von Abgaben in die EU einführst - bei einem Kauf von Privat in Deutschland wird keine USt fällig und trotzdem solltest Du die Uhr ohne Probleme ausführen und wieder einführen können ...

newharry
24.06.2006, 18:04
Original von artbroker
@ newharry
Mein Ausführuneg basieren ausschliesslich auf eigenen Erfahrungen. Im Klartext heißt das, dass meien Einfuhren bezügl.Uhren fast einen Leitz Ordener füllen. Inkl Beschlagnahmung durch den Zoll mit Prüfung an Rolex udn Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Artenschutzabkommen. Einfuhr eines Krokodil Armbandes ohne Cites und Ausfuhrgenehmigung und schon gibt es Probleme

Woe oft habe ich Rentnerinnen udn Rentner jenseits der 70 Jahre gesehen , die direkt aus Teneriffa in Frankfurt am Zoll angehalten wurden und der Beamte 4-5 Stangen Zigaretten / Pro Person für die lieben Enkelchen rausgefischt haben.
Das Geschrei hättet ihr euch mal anhören müßen. Am Ende sind die raus mit einem Verfahren wg Steuerhinterziehung und Beamtenbeleidigung.
Das ist alles kein Spass...


Die eigenen Erfahrungen spreche ich Dir hier sicher nicht ab ... nur wie so oft bei dieser Thematik werden Kraut und Rüben munter durcheinander diskutiert ... sorry ?(

Wenn Du eine Uhr in den Urlaub mitnimmst und dann bei der Wiedereinfuhr am Zoll hängen bleibst, geht es eher um den Nachweis, daß für diese Uhr auf Grund dieser Umstände keine Einfuhr-USt anfällt ...

Die von Dir angeführten Fälle sind jedoch anders gelagert ... hier geht es um die Einfuhr von Waren, die eben nicht im Rahmen des persönlichen Gebrauchs ausgeführt und wieder eingeführt werden ... sondern um den grenzüberschreitenden Erwerb ...

Und ddie Einfuhr von Waren, die Zollbeschränkungen unterliegen, wie Tabakwaren ... das ist ein drittes Kapitel ...

Und aufgrund der Komplexität der Sache sind klare Aussagen hier wirklich schwierig ;)

PCS
24.06.2006, 18:06
Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.

was ein geiles signaturbild..... ;)

Cleanerco.
25.06.2006, 07:38
Hallöle,
Ich nehme eine Kopie des Kaufvertrages, der Rechnung und eine Kopie des Zertifikats mit. Ich hoffe das reicht.

Cleaner :D

artbroker
25.06.2006, 08:21
Original von Cleanerco.
Hallöle,
Ich nehme eine Kopie des Kaufvertrages, der Rechnung und eine Kopie des Zertifikats mit. Ich hoffe das reicht.

Cleaner :D

Wichtig wäre noch eine vom Notar eidesstaatlich beurkundetes Protokoll der ordnungsgemäßen Übergabe der Uhr innerhalb der EU
Als Leumundszeugen würde ich persönlich auch immer einen Richter oder den ortsansässigen Bürgermeister mitnehmen

..................................

Ganz cool bleiben, wer nichts zu verbergen hat der braucht auch keine Angst zu haben. Ein Zollbeamter kann auch schon ganz gut unterscheiden wer die Wahrheit sagt und wer nicht.
Papiere zuhause griffbereit - am besten in der dazugehörigen Box oder einem Ordner und gut iss

Flo777
25.06.2006, 12:14
Original von [Dents]Milchschnitte
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!


Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.

Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.

Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!

Gruss,Oliver

X( X( X(

Danny
25.06.2006, 17:17
Was passiert eigentlich wenn man sagt, man hat die Uhr geschenkt bekommen...und man kann nicht bestätigen ob die Uhr echt ist...man geht nur davon aus...?

jk737
25.06.2006, 17:56
ich bin zwar kein steuerberater, denke aber, dass es ausreichend ist, wenn ich nachweisen kann, dass ICH die uhr von privat in der EU gekauft habe und von wem. dann jagt der zoll den verkäufer. wenn ich die uhr nicht selbst importiert habe, kann ich nicht für das zollvergehen eines voreigentümers haften.

ich habe mir auch schon überlegt, was bei einer alten uhr los ist. aber nachdem die verjährungsfrist bei zollvergehen in österreich 5 jahre (10 jahre bei vorsätzlicher abgabenhinterziehung) ist, sollte es grundsätzlich bei einer gebrauchten - vintage - uhr, die getragen wird, kein problem geben...

problematischer stell ich mir vor, wenn man ein köfferchen voller vintages mit hat...

AcoLE
25.06.2006, 18:36
Original von Danny
Was passiert eigentlich wenn man sagt, man hat die Uhr geschenkt bekommen...und man kann nicht bestätigen ob die Uhr echt ist...man geht nur davon aus...?

Wer verschenkt eine Rolex (außer die eigene Ehefrau oder Geliebte :tongue: )

Und selbst dann ... Das Unwissen schützt nicht vor Strafe, wie ich zuletzt selbst bei einem anderen Fall feststellen musste.

R.O. Lex
25.06.2006, 20:06
Original von jk737
ich bin zwar kein steuerberater, denke aber, dass es ausreichend ist, wenn ich nachweisen kann, dass ICH die uhr von privat in der EU gekauft habe und von wem. dann jagt der zoll den verkäufer. wenn ich die uhr nicht selbst importiert habe, kann ich nicht für das zollvergehen eines voreigentümers haften.

Doch, die Abgabenlast ruht auf der Ware, nicht auf dem Importeur.


Original von Danny
Was passiert eigentlich wenn man sagt, man hat die Uhr geschenkt bekommen...und man kann nicht bestätigen ob die Uhr echt ist...man geht nur davon aus...?

Ganz einfach, dann wird die Uhr geprüft. Stellt sie sich als falsch heraus, wird sie einbehalten und vernichtet. Ist sie echt, zahlst Du auf den Zeitwert die üblichen Abgaben. Es spielt dabei keine Rolle, wie Du an das Stück gekommen bist.

karlhesselbach
25.06.2006, 20:54
Meint Ihr wirklich, das jemand nach der Uhr fragt?

Wenn es wirklich so ist, bin ich froh die ganzen gebrauchten Rolex schon lange verkauft zu haben.

Ich habe nur noch von mir neu gekaufte Uhren hier, für die ich auch
zum Glück noch die Quittungen/Rechnungen habe.

Mensch, die eine Uhr ist 20 Jahre alt, wer hebt denn da noch ne Rechnung auf, wenn Sie nicht durch Zufall in der Box liegen würde?

Ich stell mir das schon ziemlich ungerecht vor, wenn ich die Rechnung meiner neu gekauften Uhr nicht mehr habe, und dafür nach 20 Jahren Abgaben zahlen soll, die gar nicht fällig sind.

Oder ist das wieder die Spinne aus der Yuccapalme? der Tote im Porsche?

artbroker
25.06.2006, 22:41
Es gibt nur eine Sache zu bedenken:
Steuervergehen -hierzu zählt auch die nicht Verzollung bei Einfuhr verjähren nach 10 Jahren.
Hat man also eine Vintage und die vor 12 Jahren in den USA gekauft und nicht verzollt ist man heute aus allem raus.

R.O. Lex
26.06.2006, 00:40
Original von karlhesselbach
Meint Ihr wirklich, das jemand nach der Uhr fragt?

Auch wenn ich mich ungern selbst zitiere:


Original von R.O. Lex
Flughafen Frankfurt, 6:00 Uhr morgens, Ankunft aus Tokio, Umstieg nach München. "Guten Morgen, würden Sie bitte Ihr Handgepäck öffnen."

Drin war eine 6694, natürlich getragen, natürlich ohne weiteres Zubehör und Papiere und ich hatte keinen Nachweis darüber, daß die Uhr in Deutschland gekauft war (war sie auch nicht). Es folgte das von mir eingangs kurz und von Arti detaillierter beschriebene Procedere: Die Uhr wurde geschätzt (wobei sich der Zöllner sehr fair verhielt) ich bezahlte vor Ort Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bekam alles säuberlich quittiert und konnte zu meinem Anschlußflug weitergehen.

In München dann die Frage, ob ich etwas anzumelden hätte. Ja, hatte ich, eben die Uhr. Vorgelegt, Zollnachweis dazu, "vielen Dank und einen schönen Tag noch."

Es muß nicht so kommen, aber es kann (in meinem Fall war es ja auch ganz korrekt).

Und noch einmal, es ist nicht Aufgabe des Zolls, Dir etwas nachzuweisen; es ist Deine Aufgabe, dem Zoll die bereits erfolgte Verzollung/Versteuerung plausibel zu machen.

Es wurde ja bereits gesagt: Wenn Du keine Kaufdokumente (mehr) hast, dann kannst Du bei der Ausreise ein sog. Carnet ausstellen lassen und legst das bei der Wiedereinreise vor. Oder noch einfacher, Du läßt diese Uhr einfach zu Hause und verreist mit einer, bei der Dir der Kaufnachweis keine Probleme bereitet.

rudi_ko
26.06.2006, 10:15
Original von rallepeng
flieg nicht in die türkei sondern nach thailand... da geht jeder davon aus, daß du mit nem fake wiederkommst. der mensch an sich, auch der zollbeamte, ist bequem und läßt dich mit deiner echten sowieso einfach durchlaufen... :D

so isses! :gut:

Gruß Rudi_ko

jk737
26.06.2006, 10:30
Original von R.O. Lex

Original von jk737
ich bin zwar kein steuerberater, denke aber, dass es ausreichend ist, wenn ich nachweisen kann, dass ICH die uhr von privat in der EU gekauft habe und von wem. dann jagt der zoll den verkäufer. wenn ich die uhr nicht selbst importiert habe, kann ich nicht für das zollvergehen eines voreigentümers haften.

Doch, die Abgabenlast ruht auf der Ware, nicht auf dem Importeur.


dem stimme ich zu. nur, dass sich der zoll, wenn ich den verkäufer nennen (nachweisen mit rechnung, verkaufsbestätigung, etc) kann, an diesen wendet... und für dessen schulden hafte ich nicht.

caRRoxwatch
26.06.2006, 15:18
Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.

aaalsoo,
hatte heute dienst am airport FRA und bin dann mal zum zoll!!!!
man hat die möglich bei der ausreise den besitz der uhr innerhalb der EU-staaten bestätigen zu lassen.
das formular dazu nennt sich " INF 3 " dazu muß die gehäusenummer sichtbar gemacht werden!!!!
:gut:diese bestätigung bei der einreise vorzeigen und fertig :gut:

KVSUB
26.06.2006, 15:23
Original von caRRoxwatch

Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.

aaalsoo,
hatte heute dienst am airport FRA und bin dann mal zum zoll!!!!
man hat die möglich bei der ausreise den besitz der uhr innerhalb der EU-staaten bestätigen zu lassen.
das formular dazu nennt sich " INF 3 " dazu muß die gehäusenummer sichtbar gemacht werden!!!!
:gut:diese bestätigung bei der einreise vorzeigen und fertig :gut:

Sehr schön!

Frage: Muß man bei der Ausreise auch die Kaufquittung vorlegen, oder nur das Armband von der Uhr entfernen, um die Gehäusenummer sichtbar zu machen? ( Wahrscheinlich reicht das Zerti nicht, oder?)

jk737
26.06.2006, 15:28
das ist sicher eine gute möglichkeit.

aber es kann ja nicht sein, dass ich das immer machen MUSS, wenn ich mit einer uhr (einer kamera, whatever) ausreise.

aber im zweifel werd ich das wohl dann auch sicherheitshalber machen...

wenn ich das richtig verstehe, reichts dann, wenn ich das formular einmal bestätigen lasse und dann die uhr quasi registriert ist??

caRRoxwatch
26.06.2006, 15:29
Original von KVSUB

Original von caRRoxwatch

Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.

aaalsoo,
hatte heute dienst am airport FRA und bin dann mal zum zoll!!!!
man hat die möglich bei der ausreise den besitz der uhr innerhalb der EU-staaten bestätigen zu lassen.
das formular dazu nennt sich " INF 3 " dazu muß die gehäusenummer sichtbar gemacht werden!!!!
:gut:diese bestätigung bei der einreise vorzeigen und fertig :gut:

Sehr schön!

Frage: Muß man bei der Ausreise auch die Kaufquittung vorlegen, oder nur das Armband von der Uhr entfernen, um die Gehäusenummer sichtbar zu machen? ( Wahrscheinlich reicht das Zerti nicht, oder?)

laut dem zollbeamten nicht,da es sich ja auch um ein älteres erbstück oder so handeln könnte.
also bandwechsel-tools bei der ausreise und einreise nicht vergessen

caRRoxwatch
26.06.2006, 16:22
Original von jk737
das ist sicher eine gute möglichkeit.

aber es kann ja nicht sein, dass ich das immer machen MUSS, wenn ich mit einer uhr (einer kamera, whatever) ausreise.

aber im zweifel werd ich das wohl dann auch sicherheitshalber machen...

wenn ich das richtig verstehe, reichts dann, wenn ich das formular einmal bestätigen lasse und dann die uhr quasi registriert ist??

:twisted:das müßte eigentlich der fall sein da sich ja an der gehäusenummer nichts ändert! :twisted:

MBA
26.06.2006, 16:34
Meine Uhr wurde unlängst bei der Einreise aus dem Osten in Wien angeschaut.
Vorgang ganz normal: Ich wurde gegrüßt, die obligatorischen Fragen, Blick in meine Aktentasche und Reisetasche, Frage nach der Uhr, Hab sie vom Arm genommen, Zöllner hat sie betrachtet und wieder zurückgegeben.


Es handelt sich dabei um eine SD welche ich vor XMAS in Wien gekauft habe. Leider hat die Uhr unterm Heliumventil ein paar Pünktchen, kaum merkbar aber trotzdem vorhanden.

Er wollte weder Kaufnachweis noch sonst was haben. Da ich die Uhr unter Hemd und Sakko trug kann er sie auch vorher nicht gesehen haben. Scheinbar eine reine Kontrollmassnahme ...

Ingo.L
26.06.2006, 17:38
An und für sich wollte ich mich in diesen unseeligen Zoll/Steuer Thread ja gar nicht einschalten. Aber Fakes werden nicht einfach einbehalten und zerstört. Solange sie billig und für den Privatgebrauch sind , darf man sie behalten.





Darf ich mir aus einem Land, das nicht zur EG gehört, gefälschte Waren mitbringen?

Werden gefälschte Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt, schreitet der Zoll nicht ein, wenn der Wert aller mitgebrachten Waren für eine Person 175 Euro nicht überschreitet. Übersteigt der Wert der Gesamtsendung 175 Euro (Einkaufspreis) im Urlaubsland, wird jede Fälschung einbehalten, auch wenn es sich eindeutig um eine Privateinfuhr handelt.
Ergeben sich im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, unterliegen die Falsifikate unabhängig vom Wert der Gesamtsendung dem Grenzbeschlagnahmeverfahren.

Quelle: www.zoll.de

Und hier zu diskutieren was geht und was nicht ist sowieso müßig. Im Ernstfall interessiert den Zöllner das nähmlich einen feuchten Sche... , was hier vermutet und orakelt wird.

Wollt Ihr wissen was geht und was nicht ?

Dann fragt an der richtigen Stelle:

http://www.zoll.de/kontakt/index.html


Ach so, um das INF 3 zu bekommen, muss man schon bei der Beantragung/Ausfertigung nachweisen, das mit der Uhr alles ok ist, sonst wär's ja wirklich easy eine unversteuerte Uhr rein zu waschen ;)

caRRoxwatch
26.06.2006, 18:08
Ach so, um das INF 3 zu bekommen, muss man schon bei der Beantragung/Ausfertigung nachweisen, das mit der Uhr alles ok ist, sonst wär's ja wirklich easy eine unversteuerte Uhr rein zu waschen ;)[/quote]


wohl von zöllner zu zöllner verschieden,wenn die "story" zur uhr OK ist.

und wie es bei VINTAGE aussieht?!?!?