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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerschuld



rudi
12.08.2006, 15:18
aus einem anderen Forum:



"Steuerschuld"

Der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt.
In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben.
Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.
Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 > EUR> (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin.
Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen.
Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen.
Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer:

Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die
er abhängig vom Streitwert errechnete.

Der Streitwert (mehr als 200 Mio.Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge.
Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.


Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher!
Der Mann hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler.
Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.

8o 8o ;)



http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/oeffentliche_finanzen/steuererklaerung/steuerbescheid_tippfehler.jhtml

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.02.2005/1638476.asp

http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#

Maga
12.08.2006, 15:20
... war schon mal da ... ;)

aber immer wieder ein Beweis wie wir in D leben ... :stupid: :stupid:

Masta_Ace
12.08.2006, 15:20
LOOOOOOL

miboroco
12.08.2006, 15:29
Ja habe ich damals auch gelesen!!!!

traurigtraurig!!!

Quodlibet
12.08.2006, 16:40
Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.

8o 8o ;)



Der Bericht ist nicht ganz komplett, damit sich nicht alle noch mehr aufregen.

Der 100 gramm Hammer ist naemlich, dass der Anwalt keine 2,5 mil. bekommen hat, sondern dass sie sich mit dem Anwalt arrangierte und letztendlich "nur" die Hälfte der Forderung bezahlt werden musste.

Der Vorschlaghammer aber kommt jetzt:

Aufgrund dieser guten Leistung, die dem Finanzamt ja über ne Millionen einsparte wurde sie belobigt.

Dass sie den Gesamtbetrag überhaupt erst verschuldet hat, davon war keine Rede mehr.

Für solche Beamtekollegen kann ich mich nur schämen und bin dafür, dass die Gesetze für solche Versager die Gleichen sind wie für das "Fussvolk". Jeder hat für den Schaden, den er verursachte auch geradezustehen. Egal welche Position oder Posten diese Person bekleidet.

Ach so, Quelle, Steuerberaterkammer ;-) Inzwischen ist diese Story naemlich "Aushaengeschild" in den Steuerberaterseminaren :D

ehemaliges mitglied
12.08.2006, 17:39
und der anwalt kriegt ne steuerprüfung...

Donluigi
12.08.2006, 17:40
Armer Ticktack :D

Microstella
12.08.2006, 17:59
Ist das denn wirklich so, dass sich das Honorar eines RA auch schon beim Anfertigen eines einfachen Schreibens nach dem Streitwert orientiert? Ich dachte, das wäre nur so, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt.
8o

ehemaliges mitglied
12.08.2006, 18:32
Original von Microstella
Ist das denn wirklich so, dass sich das Honorar eines RA auch schon beim Anfertigen eines einfachen Schreibens nach dem Streitwert orientiert? Ich dachte, das wäre nur so, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt.
8o

nach was denn sonst, nach dem gewicht des briefes oder wie :D

siehe RVG http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html