rudi
12.08.2006, 15:18
aus einem anderen Forum:
"Steuerschuld"
Der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt.
In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben.
Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.
Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 > EUR> (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin.
Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen.
Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen.
Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer:
Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die
er abhängig vom Streitwert errechnete.
Der Streitwert (mehr als 200 Mio.Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge.
Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher!
Der Mann hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler.
Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.
8o 8o ;)
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/oeffentliche_finanzen/steuererklaerung/steuerbescheid_tippfehler.jhtml
http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.02.2005/1638476.asp
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#
"Steuerschuld"
Der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt.
In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben.
Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.
Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 > EUR> (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin.
Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen.
Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen.
Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer:
Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die
er abhängig vom Streitwert errechnete.
Der Streitwert (mehr als 200 Mio.Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge.
Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher!
Der Mann hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler.
Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.
8o 8o ;)
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/oeffentliche_finanzen/steuererklaerung/steuerbescheid_tippfehler.jhtml
http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.02.2005/1638476.asp
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#