Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bzgl. Kaufdatum & Garantie bei neuer Rolex
Rolexfan111
20.08.2006, 11:44
Hallo!
Mal 3 ganz dumme Fragen:
1. Teilweise werden ja Rolex mit Blankopapieren verkauft.
Wenn dann der Käufer / Inhaber selbst ein Datum einträgt - gilt dann die Garantie (2 Jahre?) ab diesem Datum?
Die Uhr könnte ja auch schon 2 oder 3 Jahre im Safe liegen.....
Wie wird sowas von Rolex gehandelt?
2. Wie kann man das Herstellungsdatum (Herstellungsjahr) feststellen?
3. Was kann man alles anhand der Seriennummer feststellen?
Danke!
Grüße,
Rolexfan111
Donluigi
20.08.2006, 11:47
Anhand der Seriennummer kann man feststellen, in etwa wann die Uhr gebaut wurde und an welchen Konzi sie ausgeliefert wurde. Ob du diese Daten von Rolex bekommst, ist eine andere Frage.
Das Herstellungsdatum kannst du aber selber eingrenzen, indem du die Nummer abgleichst mit den im Netz kursierenden Listen, z.B. auf Hannes Homepage.
In der Tat gilt das Datum im Zerti. In ein Blankozerti könntest du also ein entsprechendes Datum eintragen, wer sollte dir hierbei das Gegenteil beweisen? Deswegen wirst du auch selten ein Zerti ohne Datumseintrag finden. Den Namen lassen Konzis - wenn du freundlich fragst und den Konzi gut kennst - schon mal weg, aber Zertis ohne Datum sind doch recht selten.
Rolexfan111
20.08.2006, 11:50
@Donluigi
Danke schonmal......
1. Die Seriennummer finde ich doch auf den Papieren, oder?
Wie meinst Du das: "wann in etwas die Uhr gebaut wurde"
Ist das nicht genau festgelegt?
2. Hast Du eine URL zu Hannes Homepage?
3. Also könnte man theoretisch auch auf eine 6 oder 7 Jahre alte Rolex mit Blankozerti (...die wie erwähnt z.b. im Safe gelegen ist) volle 2 Jahre Garantie erhalten? Das ist doch bestimmt nicht im Sinne von Rolex. (Stichwort: verharzen des Werkes usw...usw...)
Danke!
Rolexfan111
Donluigi
20.08.2006, 11:53
Nein, im Sinne des Herstellers ist das nicht. Deswegen sind undatierte Zertis auch die absolute Ausnahme. Konzis werden mit Nachdruck dazu angehalten, das Datum einzutragen, schon aus eigenem Interesse.
Hannes' HP findest du unter www.oysterworld.de
Die Seriennummer steht auf den Papieren und auf der Uhr. Das genaue Herstellungsdatum wird nicht bekanntgegeben - von Rolex wird überhaupt kaum was bekanntgegeben. Daher kann man bei einer Rolex keinen Stammbuchauszug o.ä. anfordern. Bei anderen Firmen -Patek, IWC - geht das problemlos, da kann man auf Anfrage die kompletten Daten zu den Uhren erhalten. Rolex' Informationspolitik ist, sagen wir mal: speziell.
Nachtfalke
20.08.2006, 12:19
Original von Donluigi
... Den Namen lassen Konzis - wenn du freundlich fragst und den Konzi gut kennst - schon mal weg, aber Zertis ohne Datum sind doch recht selten.
War beim Kauf ein Neukunde beim Konzi und die nette Dame wollte den Namen erst gar nicht rein schreiben. Sie sagte "Das können Sie doch auch später selbst machen ..." Naja, ich wollte aber meine eigene Handschrift nicht im Zerti haben, Sie hat Ihn dann doch auf freundliche Nachfrage eingetragen. Hab ja auch nicht vor, meine erste wiede rzu verkaufen ... Die erste behält man :gut:
Terminator
20.08.2006, 12:39
Fehlendes Datum, bedeutet Garantiebetrug !!!
Der Konzi, der sich auf solche Spielchen einlässt :stupid: :stupid: und auffällt, hat dann die längste Zeit, den Händlervertrag unserer geliebten MArke gehabt..
Gruss :D
Terminator
P.S. Die Liste und Zuordnung mit den Seriennummern, ist bei neuesten
Seriennummern, nur bedingt aussagekräftig !!!
Ich kenne auch keinen Konzi, der die Uhr ohne Eintrag des Datums ausliefert.
Da spielt er, wie von Bernhard völlig richtig bemerkt, mit seiner Konzession!
newharry
20.08.2006, 14:41
Original von Donluigi
In der Tat gilt das Datum im Zerti. In ein Blankozerti könntest du also ein entsprechendes Datum eintragen, wer sollte dir hierbei das Gegenteil beweisen?
Gilt die Garantie nicht nur mit korrektem Konzi-Eintrag? Habe gerade kein Zertifikat zur Hand und, soweit ich das im Kopf habe, ist der Text außerdem (immer?) französisch :rolleyes: ;)
Das Zertifikat ist wohl immer in französischer Sprache. Es liegt noch ein "Begleitzettel" dabei, in dem der Text in alle wichtigen Sprachen übersetzt ist.
Dort steht wörtlich: "...Die Garantie ist nur gültig, wenn sie beim Kauf vom offiziellen Rolex-Konzessionär unterschrieben und mit dem Kaufdatum versehen wurde..."
newharry
20.08.2006, 15:07
Original von Lars_H
Das Zertifikat ist wohl immer in französischer Sprache. Es liegt noch ein "Begleitzettel" dabei, in dem der Text in alle wichtigen Sprachen übersetzt ist.
Dort steht wörtlich: "...Die Garantie ist nur gültig, wenn sie beim Kauf vom offiziellen Rolex-Konzessionär unterschrieben und mit dem Kaufdatum versehen wurde..."
Nun denn .. vielen Dank! :gut: Vom Namenseintrag steht hier aber eben nichts ... oder doch noch?
Ich habe in den Unterlagen keine Hinweise zum Namenseintrag gefunden.
Als meine Freundin und ich gestern unsere Kronen abgeholt haben. meinte die Verkäuferin, dass man auch das Namensfeld freilassen kann (z.B. für Geschenkuhren). In so einem Fall behält der Konzessionär aber das Zertifikat so lange ein, bis der Beschenkte aufkreuzt und seinen Namen eintragen lässt.
Ob das die übliche Praxis ist, weiß ich nicht.
Welche Rolle spielt denn eigentlich der Namenseintrag? Man kann die Uhr doch innerhalb Garantiezeit verkaufen. Dann steht ja auch ein ganz anderer Name drin, also könnte man das Feld theoretisch auch freilassen.
Letztendlich zählt wohl die Kaufquittung für den Eigentumsnachweis.
newharry
20.08.2006, 16:26
Original von Lars_H
Ich habe in den Unterlagen keine Hinweise zum Namenseintrag gefunden.
Als meine Freundin und ich gestern unsere Kronen abgeholt haben. meinte die Verkäuferin, dass man auch das Namensfeld freilassen kann (z.B. für Geschenkuhren). In so einem Fall behält der Konzessionär aber das Zertifikat so lange ein, bis der Beschenkte aufkreuzt und seinen Namen eintragen lässt.
Ob das die übliche Praxis ist, weiß ich nicht.
Welche Rolle spielt denn eigentlich der Namenseintrag? Man kann die Uhr doch innerhalb Garantiezeit verkaufen. Dann steht ja auch ein ganz anderer Name drin, also könnte man das Feld theoretisch auch freilassen.
Letztendlich zählt wohl die Kaufquittung für den Eigentumsnachweis.
Der Namenseintrag sollte eigentlich keinen Einfluß auf die Garantie haben ... ich denke eher, daß es hier um eine von den Konzis gewünschte Nachvollziehbarkeit in Punkto Grauhandel geht ;)
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