Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet ...
Es ist mir schon ein parmal passiert, dass kurz (!) vor Versteigerungsende eine Auktion abgebrochen wurde mit der Meldung:
"Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht"
oder ähnlich.
Was ist das los?!?
z.B.:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4910048250&ssPageName=STRK:MEWA:IT
Einigung außerhalb eBay vor Ablauf der Auktion - oder - vorzeitige Herausnahme des Artikels weil der erhoffte Preis nicht realisierbar ist :(
rainhard
14.07.2004, 11:30
ich weiß auch nicht genau was da passiert.
Es ist aber zu vermuten, daß dem Anbieter die Preisentwicklung zu niedrig war. Hinter dem unten eingefügten Link steckte z.B. ein Angebot unseres Uhrenfreundes, daß bei einem Angebotsstand von ca. 1200,-- Euro zurückgezogen wurde.
Die Uhr wurde auf der Homepage von Uhrenfreund.com für ungefähr 2800,-- Euro angeboten. Diesen Preis hätte sie nach meiner Beobachtung, da ich auch schon läger eine Datejust gesucht hatte, nie erreicht. Die Uhr ist auf der Homepage immer noch zu sehen, allerdings jetzt ohne Preis.
Gruß, rainhard
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4909770509&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&rd=1
Ich denke, bei einer Auktion kann man als Verkäufer nicht mehr raus?!?
Doch, entweder wegen Zerstörung des Artikels oder vorzeitigem Verkauf an den Höchstbieter oder weil Artikel nicht mehr zum Verkauf steht...
Also kann man gegen Schluss noch ordentlich vera****t werden!
Falsch gedacht !! :D
Wenn der Junior die eingestellte Rolex mit dem Zimmermannshammer bearbeitet hat, das Teil also zerstört ist, kannst Du selbstverständlich raus aus Deiner eigenen Auktion :D :D
warum dass denn nicht?
Sorry, aber wenn der Preis nicht stimmt, muß es mir als VK irgendwie möglich sein vorher auszusteigen, oder ich setze halt das Mindestgebot entsprechend fest, wofür leider weniger Bieter anspringen und zudem noch die Gebührens wesentlich erhöht werden.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
Original von SL_55
Falsch gedacht !! :D
Wenn der Junior die eingestellte Rolex mit dem Zimmermannshammer bearbeitet hat, das Teil also zerstört ist, kannst Du selbstverständlich raus aus Deiner eigenen Auktion :D :D
danach kannst Du dann ein paar Uhrenersatzteile und einen Junior bei ebay einstellen :D :D :D
Fagt sich nur wer dann - laut Beschreibung - im besseren Zustand ist :D
Die Gründe für einen vorzeitigen Ausstieg des Verkäufers aus einer Auktion sind von eBay vorformuliert, z.B. "Zerstörung des Artikels."
Im Grunde sucht man wahrscheinlich nur nach einer passenden- weil unwiderlegbaren und juristisch sauberen Ausrede.
Ich selbst habe auch einmal eine Auktion vorzeitig beendet, weil mir ein Interessent auf einen Artikel ein "unmoralisches" Angebot gemacht hat. Ist doch klar, dass man diesem den Vorzug gibt, zumal die Feilscherei einiger Bieter auch nervig sein kann.
Als Käufer eines Artikels ist die Sache natürlich dann eine andere.. :-(
newharry
14.07.2004, 12:14
Original von Insoman
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
Das geht grundsätzlich eben NICHT, sondern nur in bestimmten Fällen (Artikel zerstört, ...) und eben NICHT, weil der Dir der Preis nicht hoch genug ist ...
Harald
Original von newharry
Original von Insoman
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
Das geht grundsätzlich eben NICHT, sondern nur in bestimmten Fällen (Artikel zerstört, ...) und eben NICHT, weil der Dir der Preis nicht hoch genug ist ...
Harald
schon ... aber das ist doch nicht zu kontrollieren.
newharry
14.07.2004, 12:28
Original von GeorgB
Original von newharry
Original von Insoman
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
Das geht grundsätzlich eben NICHT, sondern nur in bestimmten Fällen (Artikel zerstört, ...) und eben NICHT, weil der Dir der Preis nicht hoch genug ist ...
Harald
schon ... aber das ist doch nicht zu kontrollieren.
Auch in der Juristerei gilt: Theorie und Praxis ... :tongue: :tongue: :tongue:
Also ich als alter eBayler beende auch vorzeitig Auktionen, wenn wie gesagt der Preis den ich möchte nicht erzielt wird, oder irgendwelche Idioten super hoch darauf bieten, oder weil ich den Artikel vorzeitig oder ausserhalb von eBay verkauft habe.
Gerade bei Luxusartikel wie Rolex Uhren ist es gang und gebe, die Auktion vorzeitig beenden, denn fast kein Käufer kauft sich eine Rolex blind, ohne die Uhr persönlich gesehen zu haben, es sei denn es ist eine nagelneue Uhr.
Mir ist es auch schon passiert, da hatte ich die Uhr so verkauft und in letzter Minute hat noch einer darauf geboten, dann hast Du richtig Ärger, erstens mit dem Bieter, wenn der seine Uhr nicht bekommt und zweitens musst die schön die Provisoin bei ebay abdrücken.
Naja aber eBay freut sich auch bei vorzeitig beendeten Auktionen, da sie zumindest die Einstellgebühren kassiert hat.
Gruß
Stefan
PS Bei den unverschämten Verkaufsprovisonen bei ebay ist es auch kein Wunder und ich gebe sie lieber dem Käufer weiter als an eBay.
Ich hoffe eBay liest hier nicht mit 8o
ehemaliges mitglied
14.07.2004, 22:54
du kannst als verkäufer jederzeit die auktion beenden. du kannst einen grund dafür angeben. das mußt du aber nicht.
es ist nicht einfach, den ganzen ebay-kram zu durchblicken, aber das ist es, was ich im lauf der zeit an information gewinnen konnte :D
Sorry, aber hier (http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) steht's unter Punkt 4. (Geben Sie eine Erläuterung, warum Sie Ihr Angebot zurückgezogen haben.) ausdrücklich anders.
Und wenn ich mich recht entsinne, gehts mit dem "Weiter-Button" erst nach der Auswahl einer Option wirklich weiter...! Aber das weiß ich jetzt nicht mehr definitiv.
robert 2
14.07.2004, 23:26
Hallo liebe Gemeinde,
es gibt ein ganz frisches Urteil des Landgerichts Coburg (22 O 43/04) zu dieser Frage.
Hier hatte ein Juwelier ein Collier, Wert 20.500 EUR für 1 EUR bei ebay angeboten. Bei einem Gebotsstand von 401 EUR hat er die Auktion 2 Tage vor dem eigentlichen Ablauf beendet. Der Bieter der 401 EUR hat auf Herausgabe geklagt.
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland auch bei einer abgebrochenen Internetversteigerung den bindenden Charakter eines Kaufvertrages zwischen einem Höchstbieter und dem Anbieter einer Ware festgestellt.
Der Juwelier mußte das Collier für 401 EUR herausgeben.
Also wirds in Zukunft zum Glücksspiel, wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird.
Gruß Robert
Ja, davon habe ich auch gehört.
Was nun aber, wenn der Anbieter die Ware nicht mehr im Besitz hat? Mehr als seinen eigenen Aufwand, etwa zur Beschaffung eines gleichwertigen Artikels, wird der Bieter kaum einfordern können.
Schließlich kann ja auch wirklich mal etwas auf ganz natürlich Weise kaputt gehen.
ehemaliges mitglied
14.07.2004, 23:47
Original von Butch
Sorry, aber hier (http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) steht's unter Punkt 4. (Geben Sie eine Erläuterung, warum Sie Ihr Angebot zurückgezogen haben.) ausdrücklich anders.
Und wenn ich mich recht entsinne, gehts mit dem "Weiter-Button" erst nach der Auswahl einer Option wirklich weiter...! Aber das weiß ich jetzt nicht mehr definitiv.
punkt vier ist der letzte im ebay-formular - das angebot ist bereits bei punkt drei raus und ich bin sicher, daß man punkt vier nicht angeben muß, denn ich habe selbst schon als bieter solche zurückgezogenen auktionen mitgeteilt bekommen, bei denen keine begründung angegeben war.
das urteil: naja, anderer fall, anderes gericht, anderes urteil...
Original von Butch
Schließlich kann ja auch wirklich mal etwas auf ganz natürlich Weise kaputt gehen.
Dann hebt man die defekte Ware auf und kann sie im Zweifelsfall vorzeigen. Alles natürlich nur Theorie, in der Praxis wird dieser Fall wohl eher selten vorkommen.
EBay ist halt auch nicht mehr das was es vielleicht früher mal war.
mfg ratte
robert 2
15.07.2004, 07:11
aber das reicht doch schon, um im Einzelfall einige 100 EUR loszuwerden. Allein wegen des Risikos verklagt zu werden, sollte man sich sehr gut überlegen, eine Auktion vorzeitig zu beenden.
Ratte hat ganz sicher Recht mit seiner Aussage, den defekten Gegenstand zur Beweissicherung aufzubewahren. Trotzdem kann das Stress geben und wir wissen doch, daß es bei Gericht ein Urteil, aber nicht unbedingt Recht gibt.
Gruß Robert
Also, soweit ich das im Moment überblicke, geht Schadensersatz für einen übergangenen Bieter nur, wenn die befristete Offerte (Versteigerung) ordnungsgemäß zum Abschluß kam und der ausgeschlossene (Höchst-)Bieter ein korrektes Angebot (Bindungswille) unterbreitet hat.
In einem solchen Fall spricht Justizia tatsächlich Schadenersatz zu, sogar bis zum vollen Ersatz des erworbenen Artikels. Bieter, die den Artikel zum Zeitpunkt des Abbruches ohnehin nicht erworben hatten/hätten, müssten hingegen ihren tatsächlich entstandenen Schaden darlegen.
Angebote, auf die überhaupt nicht geboten wurde, können *jederzeit* wieder gelöscht werden.
Da ich diese Weisheit aus dem Aufsatz eines Fachjournals habe, muss das nicht *gerichtsfest* stimmen.
also... ebay war früher auch nicht besser als heute... das wäre mir
neu... es ist heute nur aufgeblähter und daher weniger übersichtlich
und kontrollierbar... :O
Wenn man schon Probleme hat nachzuweisen, dass man eine bezahlte
Ware nicht bekommen hat dann wird man sich zweimal überlegen den
Klageweg zu beschreiten, wenn ein bebotener Artikel nicht mehr zum
Verkauf zur Verfügung steht... IMHO nur alles Theorie... und ebay juckt
das herzlich wenig... :wall:
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