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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Day-Date bei ebay



dibi
15.07.2004, 16:19
Ich habe soeben diese Uhr (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=12263&item=4911868208&rd=1) ersteigert.
Der Verkäufer möchte auch keine persönliche Übergabe, weil er schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Ich habe ihm vorher eine Email geschickt, dass ich die Uhr auf jeden Fall abholen werde, aus Sicherheitsgründen auch gerne auf eine Polizeistation seiner Wahl.

Mal sehen was daraus wird, vermutlich mal wieder gar nichts.

Gruß
Dirk

Selassie1502
15.07.2004, 16:44
Hallo Dirk,

hatte auch überlegt dort mitzusteigern. Aber war mir Alles zu unseriös, nur 11 Bewertungen....gerade mal 1 Tag Auktionsdauer...Die Artikelbeschreibung usw...

Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!
Halt uns auf dem Laufenden..

Viele Grüße aus Köln
Jörg

Rolex
15.07.2004, 16:50
@ Dirk --- bist Du aus Berlin?

dibi
15.07.2004, 16:58
@Wolfgang
ich bin nicht aus Berlin, sind aber "nur" 2,5 h Fahrt.

Meine Mail an der Verkäufer:
Hallo,

teilen Sie mir bitte mit wann und wo wir die Uhr prüfen und bezahlen und abholen können.
Gerne auch bei einem Rolexhändler, oder einer Polizeistation, Ihrer Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

und die Antwort:
HALLO
ich habe ausdrücklich geschrieben vorkasse abholung nicht möglich,also
überweisen sie mir bitte das geld.
mfg tillmann

Gibt es wirklich so dumme Menschen, die bei so einer seltsamen Auktion 6K einfach überweisen ???

Gruß
Dirk

dibi
15.07.2004, 17:00
und wieder ich:

Hallo,

es kommt für mich nur Abholung in Frage, ich werde auf KEINEN FALL, das Geld überweisen.
Teilen Sie mir bitte Ihren Wunschort und Wunschtermin mit, ich werde mit dem Bargeld da sein.

Mit freundlichen Grüßen

Diesmal mach ich aber keine lange Sache davon, morgen bekommt er die negative und dann ist gut.

Gruß
Dirk

Hannes
15.07.2004, 17:03
Na da bin ich aber mal gespannt :))
Die Bilder sind ja schon komisch ?(

Rolex
15.07.2004, 17:06
so ein dummer Penner, der hat die Höchststrafe verdient!!! :wall: :wall: :wall:

dibi
15.07.2004, 17:07
Eine Mail mußte ich noch eben nachschicken:
Bitte haben Sie Verständnis für mich, aber ich hatte gerade erst eine ähnliche Sache, wobei es sich dann heraus gestellt hat, dass mich der Verkäufer betrügen wollte, was ich Ihnen natürlich nicht unterstellen möchte.
Siehe:
http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=madamedube

Daher muss ich auf Abholung bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

P.S. Der Verkäufer hatte übrigens vorher den Ebaynamen "helene1512", war da nicht mal was über diesen Verkäufer hier im Forum?

don
15.07.2004, 17:07
also ich find´s ja so geil! endlich packt sich einer mal diese vollidioten.

hehe, der dibi kann bald bei ebay als professioneller betrugsenttarner anfangen... sehr gut!

wenn du mal einen guten anwalt brauchst ;-)

HG2
15.07.2004, 17:23
[i]

P.S. Der Verkäufer hatte übrigens vorher den Ebaynamen "helene1512", war da nicht mal was über diesen Verkäufer hier im Forum?



ROGER THAT:
http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=2120&sid=&hilight=helene1512


Mal was Anderes: Musst Du jetzt nicht auch mit einem negativen Feedback rechnen :rolleyes: :rolleyes:

dibi
15.07.2004, 18:00
Ja, ich muss auch mit einem negativen Feedback rechnen, aber das stört mich überhaupt nicht, da ich diesen Account nur zum kaufen nehme, und dank Sniper immer 6 Sekunden vor dem Ablauf der Auktion, es wird mich also kein Verkäufer mehr aus der Bieterliste löschen können.

Gruß
Dirk

kuntze
15.07.2004, 18:13
Bin ja wirklich mal gespannt was dabei herauskommt. Diese ganzen Raubkopien gehen einem wirklich auf den Sender. Und wie üblich Vorkasse - ja-ja...

Boris

dibi
15.07.2004, 18:15
Er schreibt:

hallo
ich habe kein verständniss dafür,weil ich mit abholung nicht einverstanden
war sie haben mich einfach ganz frech angemailt und mir geschrieben das sie
die uhr ersteigern und sich mit mir treffen wollen.ich habe nicht zugestimmt
und sie haben die uhr trotzdem ersteigert,wenn sie mir das geld nicht
überweisen werde ich sie anzeigen,mich bei ebay beschweren und ihnen meine
verkaufsprovision in rechnung stellen.sie können doch nicht einfach
selbständig handeln und davon ausgehen das es ok ist.wie gesagt ich habe
nicht zugestimmt und deswegen werde ich wenn sie mir das geld nicht
überweisen dementsprechent handeln müssen.ich bin ein seriöser verkäufer und
habe nicht vor jemand zubetrügen.ich werde mich für dieses dreisste
verhalten mit ihnen auf gar keinen fall treffen.
mfg rebekka tillann

und:

hallo
bitte um kurze antwort,ob sie mir nun das geld überweisen oder nicht,weil
ich die uhr nähmlich dann nochmal bei ebay einstellen werde und gegen sie
leider weitere schritte einleiten muss.entweder sie nehmen die uhr zu meinen
genanten bedingungen oder nicht.wenn ich keine antwort von ihnen bekomme
deute ich das als absage für den kauf.
mfg rebekka tillmann

Dann muss ich die Uhr wohl noch mal ersteigern ;)

Gruß
Dirk

TomTom
15.07.2004, 18:17
Oder soll ich es machen?
Ich war 2. bei madamedube ;)

dibi
15.07.2004, 18:20
@TomTom

Dann hast Du ja gerade meine Mail bekommen :]

achso, bei madamedube, hatte ich eben überlesen, dann hatten wir ja schon netten Mailkontakt :]

kuntze
15.07.2004, 18:26
Ha-Ha, Verkaufsprovision in Rechnung stellen.... das will ich mal sehen...
Wieso tut eigentlich ebay nichts gegen diese ******** ?
Wie auch immer - immer feste druff'... bzw. immer wieder mitbieten - hihi...

Boris

StefanS
15.07.2004, 18:29
Also ich bin echt baff 8o 8o

Da betrügen die leute bei eBay und werden dann auch noch frech...echt abgebrüht.
Also wenn der in Besitz einer dayDate ist, dann habe ich einen F40 in der Garage stehen.
Mich freut nur, dass er hoffentlich die Verkaufsprovision an eBay zahlen muss und eBay hoffentlich nicht kulant ist und die ausbucht.

Auf jeden Fall halt uns auf dem Laufenden.

Eines sit sciher wie das Amen in der Kirche, die Uhr wirst Du niemals zu sehen bekommen.

Viel Glück

Stefan :wall: :wall:

dibi
15.07.2004, 18:34
Die Ebaygebühren gibt es nur zurück wenn ich keinen Einspruch gegen die Rückforderung einlege, ich bekomme ja eine diesbezügliche Email von Ebay. Und der wird ganz gewiss die Gebühren zahlen müssen.

Gruß
Dirk

Oliver
15.07.2004, 18:54
Vor allem die Drohung mit der Anzeige ist immer so gut :D :D :D

Fast so gut wie immer die "Strafrechtliche Verfolgung von Spassbietern". Warum können die Leute eigentlich nicht zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden ? Strafrechtlich kommt für Spassbieterei wohl nur Grober Unfug in Frage - und dafür geben sich die Behörden sicher alle Mühe :D :D :D

Mit diesen Bietern sind wir ja hier schon öfter aneinander geraten - und meines Wissens sind noch kein Forumsmitglied im Knast ....

Gruss
Oliver

BESP
15.07.2004, 19:07
Alle in einen Stall und dann den Schlüssel wegschmeissen; verfi...e Brut.
Ist fast so dämlich, wie der ohne Bild, aber bei gleichzeitiger Androhung, Spassbieter strafrechtlich mit Abmahnungen und dergleichen verfolgen zu wollen.
Wie geht ein alter Witz?
Wie kriegt man ein Gehirn auf Erbsengrösse? Aufblasen, feste Aufblasen....!

B.

Passion
15.07.2004, 19:51
Kurze Frage dibi,

hab jetzt vielleicht nicht alles gelesen.

a) wolltest Du Dir ne daydate holen?

oder

b) wolltest Du den Verkäufer ärgern.

Nur damit ich nen plan bekomme worum es hier geht!

dibi
15.07.2004, 20:00
Hallo Michael,

ich hätte die DD gerne genommen, die Uhr ist neu und für diesen Preis ein Schnäppchen. Ich biete auch nicht aus Spaß, bei der 1665 neulich auch nicht.
Mir ist bei solchen Merkwürdigen Auktionen zwar von vorne herein schon so gut wie klar, dass da etwas nicht stimmt, aber ich habe immer noch die kleine Hoffung, dass der Verkäufer sich einfach nur blöd mit der Artikelbeschreibung angestellt hat und ich so zu einer günstigen Uhr komme, da hier ja nicht viele mitbieten werden.
Ich mach sowas auch nur, wenn der Artikelstandort nicht zu weit von mir entfernt ist, so dass ich da fix mal hinfahren kann.

Wenn es dann aber nicht zur Übergabe kommt, weil der Verkäufer offensichtlich nur einen Dumme sucht, der ihm vorab das Geld überweißt ohne auch nur die geringste Sicherheit zu haben, dass die Uhr vorhanden, oder echt ist, dann lasse ich es mir auch nicht nehmen ihn im Nachhinein noch ordentlich zu ärgern.

Gruß
Dirk

ehemaliges mitglied
15.07.2004, 20:05
nadine, also diny, nina, rebecca: wieso sind´s eigentlich immer frauen, die da diesen ebay-mist machen ?

dibi
15.07.2004, 20:07
@Sylvie

manchmal, aber nur manchmal, glaube ich die haben die Uhren wirklich und stellen sich einfach nur SAUBLÖD an. Aber eigentlich kann das nicht sein.

Gruß
Dirk

Oliver
15.07.2004, 20:11
Original von oysterfan
nadine, also diny, nina, rebecca: wieso sind´s eigentlich immer frauen, die da diesen ebay-mist machen ?

Ich glaube nicht dass das wirklich Frauen sind - aber viele Männer trauen Frauen wahrscheinlich einfach nichts böses zu und vertrauen ihnen eher als Männern....





... aber irgendwann heiraten dann auch diese Männer und sehen der Wirklichkeit ins grausame Auge :D :D :D :D

dibi
15.07.2004, 20:14
Nachdem ich nun massiv mit einer Betrugsanzeige gedroht habe kam eben das:

hallo
lassen wir das mal mit anzeige und her das wird ja schon richtig kindisch.
ich werde sie positiv bewerten wenn sie mich auch positiv bewerten,und werde
nicht ebay benachrichtigen und nicht die verkaufprovision anfordern.so haben
wir doch eine lösung.bitte um kurze antwort.
mfg tillmann

Oliver
15.07.2004, 20:18
Unfassbar - die fühlt sich sogar noch im Recht .....

Du wirst doch wohl nicht diesen miesen Betrugsversuch noch unterstützen, oder ?

Die Birne Helene tritt ja nicht zum ersten Mal hier auf ....

kuntze
15.07.2004, 20:18
Nicht drauf eingehen, ... nicht drauf eingehen, ... nicht drauf eingehen... etc...
Wie gesagt, immer feste drauf...

Boris

dibi
15.07.2004, 20:22
Mir ist meine Bewertung ja auch völlig egal. Aber mit einer Betrugsanzeige komme ich auch nicht weit, da wir das Geschäft ja gar nicht abgeschlossen haben. Es war also höchstens ein versuchter Betrug, welcher aber wahrscheinlich nicht strafbar ist.

hmm ?!?!

Oliver
15.07.2004, 20:24
Original von dibi
Mir ist meine Bewertung ja auch völlig egal. Aber mit einer Betrugsanzeige komme ich auch nicht weit, da wir das Geschäft ja gar nicht abgeschlossen haben. Es war also höchstens ein versuchter Betrug, welcher aber wahrscheinlich nicht strafbar ist.

hmm ?!?!

Schon klar - den Stress würde ich mir auch nicht antun. Aber eine positive Bewertung legt den Grundstein dazu dass bald ein unbedarfter Liebhaber reingelegt wird weil er sie für seriös hält .....

dibi
15.07.2004, 20:27
Auf keinen Fall werde ich ein pos. Feedback abgeben. Ich denke ich warte jetzt einfach 45 Tage, dann kann sie die Gebühren nicht mehr zurück holen und dann gebe ich die neg. Bewertung ab.

Gruß
Dirk

StefanS
15.07.2004, 20:30
ganz einfach:
Ihn richtig schlecht bewerten und ein Mail an eBay!!!

Ganz einfach und als Strafe, bzw. Lehrgeld muss er die Provsion an eBay abdrücken.....

Also ich tue mir den Stress bei eBay gar nicht mehr an, auf irgendwelche dubiosen oder Lockangebote zu bieten.

Bei eBay hat auch keiner was zu verschenken und die Möglichkeit ein Schnäppchen bei eBay zu machen ist denke ich die Stecknadel im Heuhafen zumindest bei den Rolexuhren!!.
ich habe in 5 Jahren eBay 1 Schnäppchen gemacht und das war echter Zufall.

Gruß
Stefan

PS. das ist ungefähr so, wie eine Daytona Stahl zum Listenpreis zu bekommen :wall: :wall:

kuntze
15.07.2004, 20:31
Selbstverständlich ist der versuchte Betrug strafbar. Steht sogar ausdrücklich im StGB : § 263 II StGB : "Der Versuch (des Betruges) ist strafbar.
Ob es sich lohnt, ist natürlich eine ganz andere Sache. Aber solche ******** probieren es gleich nochmal und nochmal und nochmal - bis einer drauf reinfällt...

Boris

dibi
15.07.2004, 20:50
Danke Boris.

Sie wird auch schon nervös:
bitte um antwort ob mein angebot ok ist.
mfg tillmann

Darauf eben meine Antwort:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Tillmann,

ich zitiere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, da? er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdruckung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhalt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fallen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmassig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt...


D.h. Sie haben den Straftatbestand des versuchten Betruges begangen und das haben Sie ja nicht zum ersten mal bei ebay versucht. Dann sind Sie bei ebay angemeldet als: Helene Preuß, wilhelmsruher damm 152, 13439 Berlin. Jetzt geben Sie sich aber als Rebekka Tillman, oder Helene Tillmann, aus.

Sie haben die Bilder zu unsere Auktion "geklaut", was zusätzlich auch noch der Straftatbestand der Copyrightverletzung ist.

Dass Sie die Auktion selbst noch mit anderen Ihrer Ebayaccounts "hochgepuscht" haben ist möglicherweise nicht strafbar, wird die Fa. Ebay aber auch interessieren.

Ich habe leider die Befürchtung, dass, wenn ich diese Sache nun durch gehen lassen, Sie wieder versuchen werden anderen Käufer zu betrügen, diesmal sind Sie nun an den falschen geraten.

Erzählen Sie mir doch mal welchen Grund ich habe sollte Sie nun nicht anzuzeigen. Ich vermute die Ermittlungsbehörden werden dann noch auf ganz andere Machenschaften bei Ihnen stoßen. Ein negatives Feedback von Ihnen ist mir so was von völlig egal, da es sich ja nur um einen "Kaufaccount handelt.

Ich habe jetzt Feierabend und werde Ihre Stellungnahme morgen früh lesen.



Mit freundlichen Grüßen
Dirk Bischoff

Martini
15.07.2004, 21:12
cool dirk :]

Vito
15.07.2004, 21:29
Immer druff
http://img44.exs.cx/img44/1420/paar_druff.gif

kojob
15.07.2004, 22:00
Hallo Dirk,

selbst auf die Gefahr hin, daß hier alle anderer Meinung sind!

Der Verkäufer hat absolut recht! Er hat in seiner Beschreibung klar und eindeutig festgelegt, daß keine Abholung möglich ist und hat das sogar begründet. Da kannst Du Dich doch bei Gott nicht wundern, wenn er jetzt auf den vertraglichen Bedingungen besteht. Ich kenne zwar den Verkäufer nicht, aber das was ihm hier so alles untergeschoben wird ist doch eigentlich nichts weiter als dumme Kaffeesatzleserei.

Für die Erstattung der Verkaufsprovision von Ebay braucht er übrigens nicht Deine Zustimmung. Er kann die Zahlung nach 10 Tagen ganz einfach über Ebay anmahnen. Nach weiteren 10 Tagen kann er wegen Nichtzahlung die Verkaufsprovision zurückfordern und Du bekommst von Ebay eine Verwarnung. Ich würde mir an Deiner Stelle wirklich überlegen, ob es nicht besser wäre, klein beizugeben und ihm vorzuschlagen, das Geschäft in beiderseitigem Einvernehmen nicht stattfinden zu lassen. Denn im Recht bist Du auf keinen Fall!

Gruß kojob

Vito
15.07.2004, 22:07
Er kann die VK-Provision nach 7 Tagen sofort bekommen.
Punkt 3, Beide kamen überein den Handel nicht abzuschliessen. Schwupps ist das Geld gutgeschrieben

Oliver
15.07.2004, 22:07
Original von kojob
Hallo Dirk,

selbst auf die Gefahr hin, daß hier alle anderer Meinung sind!

Der Verkäufer hat absolut recht! Er hat in seiner Beschreibung klar und eindeutig festgelegt, daß keine Abholung möglich ist und hat das sogar begründet. Da kannst Du Dich doch bei Gott nicht wundern, wenn er jetzt auf den vertraglichen Bedingungen besteht. Ich kenne zwar den Verkäufer nicht, aber das was ihm hier so alles untergeschoben wird ist doch eigentlich nichts weiter als dumme Kaffeesatzleserei.

Für die Erstattung der Verkaufsprovision von Ebay braucht er übrigens nicht Deine Zustimmung. Er kann die Zahlung nach 10 Tagen ganz einfach über Ebay anmahnen. Nach weiteren 10 Tagen kann er wegen Nichtzahlung die Verkaufsprovision zurückfordern und Du bekommst von Ebay eine Verwarnung. Ich würde mir an Deiner Stelle wirklich überlegen, ob es nicht besser wäre, klein beizugeben und ihm vorzuschlagen, das Geschäft in beiderseitigem Einvernehmen nicht stattfinden zu lassen. Denn im Recht bist Du auf keinen Fall!

Gruß kojob


Beschwerden werden aber von Ebay entgegen genommen mit der Begründung: Verkäufer besteht auf Überweisung....

Mehr als 5000 Euro auf guten Glauben hin zu überweisen wenn die Sache zum Himmel stinkt wird kein Richter anordnen - zumal auch noch die Bilder geklaut sind und damit schon gegen bestehende Gesetze verstossen wird ....

Du hast also Recht - auch ich bin da grundsätzlicher anderer Meinung als Du

kojob
15.07.2004, 22:22
Hallo Oliver,

Du meinst also, wenn ein Anderer irgendwelche Rechte verletzt (z.B. Bilderklau) dann kannst Du es auf jeden Fall auch! Da sind wir wirklich verschieden.

Es bleibt dabei: Alle in der Auktionsbeschreibung aufgeführten Punkte sind zu einem wesentlichen Bestandteil des Vetrages geworden und wer die Bedingungen des zustande gekommenen Vertrages ignoriert, begeht eine Vertragsverletzung.

Übrigens Ebay interessiert nur die Meldung des Verkäufers, daß der Käufer nicht bezahlt hat - daß der Verkäufer auf einer Überweisung besteht und keine Barzahlung bei Abholung akzeptiert interesiert die überhaupt nicht (außerdem ist das ja sein vertragliches Recht)

Gruß kojob

Oliver
15.07.2004, 22:33
Hallo Günther,

es geht mir mehr darum das dieser Anbieter mit äusserst obskuren Angeboten schon öfter von sich reden liess und man daher ziemlich sicher von Betrug ausgehen kann. Und ohne die geringste Sicherheit wird wohl niemand gezwungen werden einem Anbieter eine solche Summe zu überweisen der es selbst mit den Gesetzen nicht so genau nimmt.

kojob
15.07.2004, 22:46
Hallo Oliver,

ich habe den Sachverhalt natülich verstanden und ich würde dem Verkäufer auch nicht diese große Summe einfach überweisen. Nur erscheint mir das Theater, das er um die ganze Sache veranstaltet überhaupt nicht angebracht. Er haut auf den Putz, droht und ziitiert Gesetze obwohl er ganz bewußt gegen klare vdertragliche Bedingungen verstößt Außerdem hat er bis jetzt auch nicht den Beweis erbringen können, daß der Verkäufer ihn tatsächlich betrügen wollte.

Übrigens "Bilderklau" gibt es bei Ebay wie Sand am Meer, darüber rege ich mich schon gar nicht mehr auf.

Gruß kojob

iceman1789
15.07.2004, 23:01
Beweise sind ja auch noch nicht notwendig, die Beiden befinden sich ja noch überhaupt nicht in einem Prozeß. Es ist aber offensichtlich, daß ein Betrug(sversuch) vorliegt.
Ich würde die Sache rein zivilrechtlich lösen und im Notfall auf Erfüllung klagen. Sollte dies der Verkäuferin unmöglich sein, eben auf Schadenersatz in Höhe des Wertes der Uhr.

PCS
15.07.2004, 23:05
Original von dibi
ich zitiere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:


Hm. Eher StGB, oder?
;)

iceman1789
15.07.2004, 23:15
vom StGB hat er doch nichts mit BGB dagegen wird er die Uhr bekommen

PCS
15.07.2004, 23:16
meinte doch nur den zitierten Paragraphen...
?(

Terminator
15.07.2004, 23:21
Hi,
in puncto Ebay einfach eine Mail an Ebay Sicherheit, mit Bezug auf
die anderen accounts, und die scheinbar ********ischen Absichten.
Weitere verdächtige Accountnamen ruhig melden!!
Des öfteren wird das Ebay Mitglied erst mal gesperrt, und ein Eigentumnachweis angefordert.
Ein kleiner Erfolg gegen diese Parasiten wäre es.
Bezgl.rechtlicher Konsequenzen würde ich in Bezug auf das deutsche
Vertragsrecht auf ein Nichtzustandekommen des Vertrages plädieren,
womit alles nichtig ist. Die Lieferbedingungen waren eindeutig definiert!!

Gruss
Terminator

BESP
15.07.2004, 23:37
Dirk, mach dir nicht so viel Gedanken um die "Tante". Meld sie, scheiss sie an oder was auch immer. Die Uhr kannst du vergessen, die gibt's wahrscheinlich gar nicht, jedenfalls nicht ohne richtigen Heck-Meck!
"Die Dame" :D fährt mit dir doch auch nur Schlitten und jetzt kriegt sie Mores. Lass es sein oder würg ihr eins rein!
Mir persönlich kommt bei so viel Schmierigkeit der Brechreiz.
Immer wieder das gleiche Spielchen.
Abwürgen, diese Art von Scheissequirlern, wenn's geht aber ohne Aufregung - es lohnt sich n i c h t!

Gruss, Bernie

TomTom
15.07.2004, 23:39
Hi Dirk,
nein, eine Mail von Dir habe ich wg. der DD noch nicht bekommen, bei der DayDate habe ich nicht mitgeboten.
Ja,iwir hatten schon den netten Mail-Kontakt, es ist für mich immer positiv zu sehen, daß bei Ebay auch noch normale und korrekte Käufer unterwegs sind.

Wobei ich sagen muss, ich habe innerhalb der letzten 24 Monate 2 Panerai, 4 Tudor und 9 Rolex sowie diverse Seiko und Hamilton (für meine Kinder) gekauft und eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht.

Also, ich würde sagen: Waidmannsheil !

thomasemuc

:)

ehemaliges mitglied
16.07.2004, 08:53
Huch ich dachte schon ich steh bei Ebay! Wenn ich den Link klicke dann kommt kein Bild!

Insoman
16.07.2004, 08:54
Bin ja mal auf die Stellungnahme der Tante gespannt :D

Ob sie sich von dem Helene-Schock so schnell erholen wird?

StefanS
16.07.2004, 09:13
Wird ja noch richtig spannend die DayDate Sache hier.....
Also mein Kommentar:
Solche Verkäufer muss man auf jeden Fall zumindest bei eBay melden, obwohl das ja nicht viel hilft, da dieser ******** sofort wieder einen neuen eBay Account eröffnet.......
D.h. man muss Ihn anzeigen bei der Polizei oder zumindest den Rechtsanwalt mit einschalten, bei Rechtsschutz ist das ja kein Problem.

Ehrlich gesagt wäre mir der ganz HickHack zu viel und mir wäre meine Zeit zu kostbar.

Aber immer drauf auf diese ******** :evil: :evil: :evil:

Gruß
Stefan

chess77
16.07.2004, 09:23
Original von dibi
Helene Preuß, wilhelmsruher damm 152, 13439 Berlin

Ich werd verrückt! Das sind 3 km von mir zuhause!

Insoman
16.07.2004, 09:24
dann statte ihr doch mal nen Besuch ab :D :D :D

PCS
16.07.2004, 09:38
Thema verschoben, damit nicht jeder aussenstehende mitlesen kann...

dibi
16.07.2004, 10:15
Guten Morgen,

erst mal etwas für die Ebay Spezialisten @kojob und @Vito. Seit dem 12.07. gibt es neue Regeln bez. der Gebührenrückbuchung bei Ebay, es geht nicht mehr mit einem Klick die Gebühren zurück zu holen sondern bedarf IMMER (!!!) der Zustimmung des Käufer, siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/unpaid-item-process.html

@Percy
StGB nicht BGB, Du hast natürlich recht, wie immer ;)

@all
natürlich muss ich nicht so einen Aufstand wegen der Sache machen, aber stellt euch doch mal vor die Dame hätte wirklich einen blöden gefunden der ihr das Geld vorab überwiesen hätte. Viel Lust und Zeit habe ich zu solchen Aktionen auch nicht, aber bei diesem frechen Auftreten musste ich einfach entsprechend antworten.

Ich halte euch auf dem Laufenden, bis jetzt hat sich noch nichts weiter getan, außer dass sie ihr Bewertungsprofil unsichtbar (privat) gemacht hat.

Gruß
Dirk

Rolex
16.07.2004, 16:42
:wall: :wall: :wall: dresk ist jetzt "privat" --- so ein Feigling!!!


... und bietet die DD wieder an... http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=12265&item=4912345275

:wall: :wall: :wall:

kojob
16.07.2004, 18:30
Hallo Dirk,

bei normaler Beachtung der Fristen erteilt Ebay weiterhin automatisch eine Gutschrift der Verkaufsprovision und erteilt eine Verwarnung an den Käufer. Es wäre auch höchst seltsam, wenn der Verkäufer noch zusätzlich bestraft würde, obwohl der Käufer ungerechtfertigterweise nicht zahlt aber keine Zustimmung zur Rückerstattung der Verkaufsprovision erteilt. Erst gestern konnte ich mich wieder von der automatischen Gutschrift durch Ebay überzeugen.

kojob
16.07.2004, 18:52
Hallo Chess 77,

Du hast Mut und von Datenschutz wohl noch nie etwas gehört!

chess77
16.07.2004, 19:54
Original von kojob
Hallo Chess 77,

Du hast Mut und von Datenschutz wohl noch nie etwas gehört!

Versteh ich jetzt nicht... Weil ich sage, dass ich in Berlin wohne? Ist zwar nicht das idyllischste Städtchen, aber so übel ist es auch nicht.

Rolex
18.07.2004, 14:58
@ dibi

hast Du den Vogel schon negativ bewertet? oder wg. "privat" noch gezögert?

dibi
18.07.2004, 15:43
Ich werde die negative Bewertung erst nach 45 Tagen abgeben, dann kann der Verkäufer die Ebaygebühren nicht mehr zurück fordern.

Gruß
Dirk

Rolex
18.07.2004, 16:15
Original von dibi
Ich werde die negative Bewertung erst nach 45 Tagen abgeben, dann kann der Verkäufer die Ebaygebühren nicht mehr zurück fordern.

Gruß
Dirk

:D :D :D

Insoman
19.07.2004, 07:50
natürlich doch wohl über www.wortfilter.de (TIP)

MBA
19.07.2004, 08:10
Prüf doch die Adresse von Ihr auf Plausibilität, hinterlege das Geld bei einem Treuhänder (irgendeinem Notar oder Rechtsanwalt deines Vertrauens) und klage die Herausgabe der Uhr ein.

Es besteht zw. Euch ein verbindlicher Vertrag. Wenn Du Zahlungsfähig und -willig bist kannst Du die Uhr einfordern. Und zwar eine, die der Auktion entspricht (neu und ungetragen und alles original).

Wenn das mal einer durchzieht dann wird sich bald was ändern. Das können sich die wenigsten Anbieter leisten.

dibi
19.07.2004, 08:27
Hallo David,

aber wenn der Verkäufer die Uhr nicht hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist, dann bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen. Und ich gehe davon aus, dass er pleite ist.

Gruß
Dirk

Insoman
19.07.2004, 08:34
Hi Dirk,

ich an Deiner Stelle würde sofort Betrugsanzeige erstatten, nur so lässt sich dieser Person wirksam das HAndwerk legen.

Anhand der mitgeteilten Bankverbindung lässt sich auch der Hintermann relativ schnell ermitteln.

MBA
19.07.2004, 08:42
Original von dibi
Hallo David,

aber wenn der Verkäufer die Uhr nicht hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist, dann bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen. Und ich gehe davon aus, dass er pleite ist.

Gruß
Dirk

Bist Du Rechtschutzversichert? Die müßten das eigentlich decken.

Wenn er pleite ist kannst Du evtl. einen pfändbaren Titel erwirken. Das bringt nicht wirklich was aber Du kannst ihn ärgern.

Sollte die Adresse stimmen kannst Du ihm die Nachricht ja persönlich überbringen. (aber nicht alleine ... ;) )

kojob
19.07.2004, 10:00
Hallo David,

Du hast recht, es besteht ein verbindlicher Vertrag. Dieser Vertrag sagt aber eindeutig aus, daß eine Abholung nicht möglich ist. Eine Treuhandabwicklung hat er auch nicht angeboten. Die einzig mögliche Abwicklung ist Zahlung (Vorkasse) und anschließender Versand. Alles was bisher in Richtung Betrug gesagt wurde, beruht auf reinen Vermutungen. Wenn Dirk dagegen gerichtlich vorgeht, dann fällt er garantiert hintenrunter.

Insoman
19.07.2004, 10:11
@ kojob:

ein Verkäufer der nichts zu verbergen hat läßt auch Abholung -Abweichend von den Auktionsbestimmungen- zu.

Ich denke mal, daß der Straftatbestande des versuchten Betruges auf jeden Fall dermaßen stark erhärtet ist, daß diesem Verdacht (nicht Vermutung) wohl mal nachgegangen werden soll.
Eine kleine Befragung duch die Polizei -auch wenn sie zu keinem nachweisbaren Ergebnis führt- soll ja auch helfen (Warnschuß)

dibi
19.07.2004, 10:11
Hallo Günter,

Du hast wahrscheinlich recht, es ist wohl erst ein Betrug wenn ich das Geld überwiesen habe und die Uhr nicht bekomme. Aber mein Geld ist dann mit Sicherheit weg.
Oder denkst Du der hat die Uhr wirklich, klaut dann die Bilder bei einer anderen Auktion, und macht eine 1Tag-Auktion?
Und seine letzte Mail deutet auch kaum daruf hin, dass er die Uhr hat:
lassen wir das mal mit anzeige und her das wird ja schon richtig kindisch.
ich werde sie positiv bewerten wenn sie mich auch positiv bewerten,und werde
nicht ebay benachrichtigen und nicht die verkaufprovision anfordern.so haben
wir doch eine lösung.bitte um kurze antwort.

Gruß
Dirk

MBA
19.07.2004, 10:29
Hallo Günter,

klar hat er die Rahmenbedingungen festgelegt. Richtig wäre gewesen, zuerst zu verhandeln und dann zu bieten.

Aber wenn er nichts zu verlieren hat wird er eine Abholung oder einem Treuhandgeschäft über einen richtigen Notar/Anwalt (nicht die Ebay Treuhand) zustimmen.

Wenn ich den Verdacht habe, betrogen zu werden steht es mir frei, Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Und in diesem konkreten Fall ist der Verdacht sehr naheliegend.

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Aber generell: Meine Meinung zu diesen Themen allgemein:
Ist wirklich irgendwer so simpel gestrickt, daß er allen ernstes glaubt, ein "solches" Schnäppchen bei Ebay machen zu können???

Liste minus 10, 20 od. auch 30 Prozent ist OK. Alt und gebraucht und somit günstig ist auch OK.

Aber NEU und UNBENUTZT ab 1 Euro ist verdächtig. Ich würde da schon aus Vorsicht nicht mitbieten - was macht der Käufer wenn die Uhr gestohlen ist???

Da ist nicht nur das Problem, dass Du betrogen wurdest um Dein Geld. Es besteht gegen den Käufer auch noch der Verdacht der Hehlerei usw.
Das kann teuer und unangenehm werden ...

Und in 5 od. 10 Jahren hast Du NULL Chance den Verkäufer irgendwo dingfest zu machen wenn es wirklich ein Lump ist.