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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietzahlung im Todesfall??



SUB99
28.09.2006, 20:22
Habe mal ne Frage:

Meine Großmutter ist in der Vergangenen Woche verstorben. Da ich und meine Schwester die Letzten Verwandten waren müssen wir uns nun um den ganzen Kramm kümmern. Meine Schwester wohnte in Ihrer nähe daher macht Sie den großteil bei den behördengängen etc. Der Vermieter meiner Großmutter hat sich nun bei meine Schwester gemeldet und gemeint das er sich "angeblich" erkundigt hat und er 3Monatsmieten verlangen kann weil ja die normale Kündigungsfrist bei Umzug etc. auch 3 Moante betragen würde.

Ist das Rechtens?? Immerhin ist das ja eine Situation die sich niemand ausgesucht hat ...........



Hoffe ihr könnt mir/uns Helfen........

OrangeHand
28.09.2006, 20:40
Ich kenne leider auch nicht die rechtliche Lage.

Ich möchte lediglich erwähnen, dass ich in solch einer Situation prüfen würde, ob Deine Großmutter eine Kaution bezahlt hat, auf die der Vermieter Zugriff hat. Wenn er auf die 3 Monatsmieten von Euch besteht, dann würde ich dafür sorgen, dass die Wohnung von Euch benutzt werden darf, und er erst einmal nicht weitervermieten kann. Den Zugang zwecks Nachmietersuche würde ich ihm so schwierig wie möglich gestalten.

Aber vielleicht müsst ihr ja gar nicht zahlen. Das müsste auf jeden Fall ein Mietrechts-Anwalt prüfen. Evtl. hilft Euch der Mieterschutzbund. Das müsste für die ein Standardproblem darstellen.

Außerdem würde ich nicht versäumen den Vermieter auf sein äußerst pietätsloses Verhalten hinzuweisen.

Mein herzliches Beileid.

Keks
28.09.2006, 20:55
ich will jetzt nicht pietätlos sein, aber der vermieter deiner oma hat ja wohl damit auch kein problem.
wenn ihr zahlen müsst, dann würde ich die wohnung auch nutzen.
heisst mal ne party hier, oder da.
bekannte einladen und denen eine günstige übernachtungsmöglichkeit anbieten.

gibt auch in diversen foren leute, die eine wohnung für eine nacht suchen. :twisted: :twisted: :twisted:

da könnt ihr euren verlusst in grenzen halten.

schenken würde ich so jemanden nix!!!!

Mawal
28.09.2006, 21:02
Mein Beileid,

der Vermieter deiner Oma hat recht.


Außerdem müsst ihr den Mietvertrag auch noch kündigen, sonst läuft weiter.

Insoman
28.09.2006, 21:07
Original von Mawal
Mein Beileid,

der Vermieter deiner Oma hat recht.


Außerdem müsst ihr den Mietvertrag auch noch kündigen, sonst läuft weiter.



japp, so siehts aus.......

Keks
28.09.2006, 21:09
also



" PARTY ON"

Mostwanted
28.09.2006, 21:14
Auf der Arag Seite steht:

Düsseldorf, 01.04.2003 Nach dem Tod eines Familienmitglieds bleibt den Hinterbliebenen oft keine Zeit zur Trauer, denn Banken und Behörden kennen keine Pietätsfristen. Daher gilt es, diverse Fristen einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Wohnte der Verstorbene zur Miete, muss der Vermieter über den Todesfall informiert werden, denn das Mietverhältnis wird nicht automatisch durch den Tod beendet. Ehegatten oder andere Familienangehörige und Lebensgefährten, mit denen ein gemeinsamer Hausstand geführt wurde, haben die Möglichkeit in das Mietverhältnis einzutreten, dann wird der Vertrag einfach weitergeführt. Allerdings informieren ARAG Experten, dass der Vermieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen kann, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Wird das Mietverhältnis nach dem Tod mit dem Erben fortgesetzt, weil keine Person eintritt und der Mietvertrag auch nicht mit einem Mitmieter weitergeführt wird, besteht auf beiden Seiten das Recht zur vorzeitigen Kündigung, nämlich innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hinterbliebene nicht vergessen sollten, die Telefongesellschaft, den Stromversorger und die GEZ über den Todesfall zu informieren. Wohnte der Verstorbene in einem Alten- oder Pflegeheim, die oft lange Wartelisten führen, sind die Zimmer in der Regel bis zum Monatsende zu räumen, selbst wenn die Erben bereit sind, noch einen weiteren Monat zu zahlen.

ehemaliges mitglied
28.09.2006, 21:20
§ 564 BGB

Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

i.ü. mein herzliches Beileid. Wäre froh, wenn ich meine Großeltern noch hätte...

SUB99
28.09.2006, 21:23
Danke für die Infos und die Beileidsbekundungen ....... wissen dann ja nun bescheid........ ist das erstemal das ich mich um sowas kümmern muss :(

ehemaliges mitglied
28.09.2006, 21:24
Original von SUB99
Danke für die Infos und die Beileidsbekundungen ....... wissen dann ja nun bescheid........ ist das erstemal das ich mich um sowas kümmern muss :(

denk auch an GEZ Abmeldung und solche Sachen...

honi
29.09.2006, 08:31
Warum soll der Vermieter immer leer ausgehen und dann mit "Partys" terrorisiert werden. Gehts noch ? :wall:

Deswegen gibts das Gesetz :gut:

KaiB
29.09.2006, 08:42
Original von honi
Warum soll der Vermieter immer leer ausgehen und dann mit "Partys" terrorisiert werden. Gehts noch ? :wall:

Deswegen gibts das Gesetz :gut:

Korrekt!

Einfach fair bleiben - Mieter haben eh schon mehr Rechte als Vermieter.X(

@Keks
Vielleicht schaffst Du es auch mal Vermieter zu werden - wünsche Dir dann keine Mieter mit Deiner jetzigen Einstellung.

OrangeHand
29.09.2006, 08:47
Als vernünftiger Vermieter würde ich in solch einer besonderen Situation aber auch akzeptieren, dass das Mietverhältniss früher, als im Gesetz vorgeschrieben beendet werden kann. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.

Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.

honi
29.09.2006, 08:49
Original von OrangeHand
. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.

Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.


Genau: nettes Gespräch hilft immmer. Gesetzlich ist was anderes geregelt und die Erben haben überhaupt nix am Hals, den sie erben ja die Kaution.

Und es ist eben nicht so, dass man ausräumt, renoviert, die Schlüssel in den Briefkasten wirft und dann endet das Mietverhältnis. Oder noch besser wir lassen das Mieverhältnis gleich mit dem Todestag enden, und der Vermieter übernimmt die Ausräumung

Mietraumüberlassung ist ein Geschäft wie Currywurstverkaufen nur stessiger, und keine Wohlfahrtspflege

KaiB
29.09.2006, 08:50
Original von OrangeHand
Als vernünftiger Vermieter würde ich in solch einer besonderen Situation aber auch akzeptieren, dass das Mietverhältniss früher, als im Gesetz vorgeschrieben beendet werden kann. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.

Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.

Der Vermieter hat nichts von 3 Monaten Leerstand - trotz fortlaufender Miete.

Wenn man mit ihm spricht, ist er im Regelfall bereit die Wohnung vorzeitig an einen vernünftigen Nachmieter zu vermieten.
So handhabe ich es bei Mieterwechsel - nicht nur im Todesfall.

Donluigi
29.09.2006, 08:51
Bis das alles geregelt, aufgelöst, renoviert und geklärt ist, vergeht aber ohnehin einige Zeit. Die 3 Monate sind schneller rum, als man denkt.

niksnutz
29.09.2006, 08:57
vieleicht lässt der Vm mit sich reden wenn ein nachmieter vorhanden ist.
ausserdem muss die wohnung noch aufgelöst werden,dauert ja auch ne weile

KaiB
29.09.2006, 09:09
Original von niksnutz
vieleicht lässt der Vm mit sich reden wenn ein nachmieter vorhanden ist.
ausserdem muss die wohnung noch aufgelöst werden,dauert ja auch ne weile

Die Auflösung einer Wohnung kann schnell abgewickelt werden. Das kann im Oktober abgeschlossen sein. Es geht hier also um weitere zwei Monatsmieten.

Wie bereits geschrieben, lässt jeder vernünfitge Vermieter mit sich reden. Das er, auch im Todesfall, nicht gleich auf sein Recht und auf ihm zustehende Mietzahlungen verzichtet ist klar.
Den Hinterbliebenen entsteht in der Regel kein finanzieller Schaden, da sie schliesslich aus der Erbschaft die Mietzahlungen leisten können, evtl. gibt es auch noch eine hinterlegte Kaution.

Wenn ein Vermieter einen Todesfall hat, sucht er sofort einen Nachmieter. Ist dieser gefunden, kann das alte Mietverhältnis vorzeitig beendet werden. Dem Vermieter ist ja auch daran gelegen einen vernünftigen Nachmieter zu bekommen.

Warum sollte er einem vernünftigen Nachmieter den vorzeitigen Einzug verwehren, wenn er Gefahr läuft, nach Ablauf der drei Monate Leerstand zu haben, weil er dann keinen geeigneten Nachmieter findet.

Redet miteinander - keiner pocht auf sein Recht!

grappaspeziale
29.09.2006, 10:35
Moin Moin,

wenn der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist und sich aus der Erbschaft kein Überschuß ergbtund nur Arbeit und Ärger, kann man auch noch an die Erbausschlagung denken - ist nicht nett, aber dann liegt der Ärger beim Vermieter, was dieser auch weiß....es ist also ein Verhandlungsargument.

Sorry liebe Vermieter unter Euch, aber es gibt leider Vermieter, denen man so ohne Skrupel begegnen kann/muß...

Gruß und schönes Wochenende

Jan

KaiB
29.09.2006, 10:37
Original von grappaspeziale
Moin Moin,

wenn der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist und sich aus der Erbschaft kein Überschuß ergbtund nur Arbeit und Ärger, kann man auch noch an die Erbausschlagung denken - ist nicht nett, aber dann liegt der Ärger beim Vermieter, was dieser auch weiß....es ist also ein Verhandlungsargument.

Sorry liebe Vermieter unter Euch, aber es gibt leider Vermieter, denen man so ohne Skrupel begegnen kann/muß...

Gruß und schönes Wochenende

Jan

Jedoch mehr Mieter!

paddy
29.09.2006, 11:21
@Keks und OrangeHand: Tolle "sachliche" Tips, Respekt! :rolleyes:

Ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter bringt Dennis und seine Schwester bestimmt weiter als so eine gequirlte Sch****.

Vor allem der Partytip ist vom Feinsten, hohler gehts nimmer. Solchen Leuten wünsche ich (sollten sie je in die Glückliche Lage zu kommen selbst zu vermieten), auch die passenden Mieter zu bekommen ...

Vielleicht hat der Vermieter die Wohnung als Altersvorsorge gekauft, oder er muss Kapitaldienst aus den Mieteinnahmen erbringen. Manche werden durch drei Monate Mietausfall an den Rand Ihrer hart erarbeiteten finanziellen Möglichkeiten gebracht.

Wie Kai schon sagt, es gibt deutlich mehr miese Mieter als Vermieter denen man ohne Skrupel begegnen muss. Und solche hirnlosen Tips tragen noch dazu bei.

grappaspeziale
29.09.2006, 11:22
@KaiB:

ich wage es nicht, Dein Statement ernsthaft anzuzweifeln, leider... ?(
.denn zum Teil lebe ich vom Verhalten dieser A...hl....r



Gruß

Jan

Insoman
29.09.2006, 11:27
ich denke mal, dass es sowohl auf Mieterseite als auch auf Vermieterseite richtige Herzchen gibt....


Mein Motto als Vermieter heißt:

fair bleiben - dann sollte es auch klappen mit den guten Mitverhältnis




Ich würd auf jeden Fall das GEspräch mit dem Vermieter sorgen - zuvor einen festen Zeitplan aufstellen, wann die Wohnung leergezogen wird und dem VErmieter verbindlich zusichern, dass die Wohnung zu dem Tag x wieder zu seiner Verfügung steht - das gibt ihm dann Planungssicherheit für die Anschlußvermietung....


Wenn am dem Herrn vernünftig kommt, sollte er eigentlich auch bemüht sein die Erben schnellstmöglich aus der Verpflichtung zu entlassen....

Mawal
29.09.2006, 11:39
die "lustigen" Ansätze von Klassenkampf finde ich hier im Thread und in diesem Forum generell mehrfach unpassend :evil:


...der Mieterschutzbund hat sich auch ein ganz tolles Forum.... ;)

OrangeHand
29.09.2006, 11:50
@ paddy: Dann lies bitte auch mal, was ich weiter unten geschriehben habe. Ausserdem finde ich es nicht nötig derart ausfallend zu werden.

Ich vermiete selber, und habe bis jetzt sämtliche Situationen mit den Mietern gütlich klären können - insbesondere auch bei Meinungsverschiedenheiten. Dieses ist mir immer liebr. Ich sehe mich dabei nicht als Konfliktscheu an, sondern damit bin ich bis jetzt günstiger gefahren. Mit meinem Anwalt verabrede ich mich viel lieber zum wöchentlichen Stammtisch als zu einem Gerichtstermin, das ist billiger.

Ich habe aber auch so meine Erfahrungen als Mieter gemacht, und ich finde dass man einen Vermieter genauso behandeln sollte, wie dieser sich gegenüber seinem Mieter verhält!

Ich hoffe für Dich, dass Du nicht bei jeder geringfügigen Meinungsverschiedenheit mit Deinen Mietern (das gibt es immer mal, z.b. bei Nebenkosten usw.) ebenso schnell ausfallend wirst, wie Du es hier im Forum wirst. Damit tust Du Dir keinen Gefallen.

Donluigi
29.09.2006, 12:56
Der Orange-Hand ist ein besonnener Zeitgenosse, kein Grund, draufzuhauen - wahrlich nicht. Und der Keks, der feiert halt gern. Auch kein Grund, ausfallend zu werden. Steht nicht dafür. Der Paddy hingegen hat auch nicht unrecht. Schwierig, schwierig :D

ehemaliges mitglied
29.09.2006, 13:21
also ich kenne privat fast nur die seite als vermieter und finde, dass der mieter ohnehin durch das mietrecht und das grundgesetz optimal geschützt wird.

sub99 hatte nach der rechtlichen situation gefragt.

diese wurde erläutert.

der rest ist eine sache des gesprächs zwischen den beteiligten und kein grund für streit hier.

scheinbar wird hier vermieter immer gleich mit reichtum assoziiert. wie oben schon erwähnt, gibt es aber auch vermieter, die auf die miete seis zur darlehenstilgung oder für was auch immer angewiesen sind. also gibts kündigungsfristen, die zumeist den mieter schützen.

OrangeHand
29.09.2006, 13:29
RM, danke für Deîne sachliche Analyse. Leider ist es so, dass sich bei Mieter-/Vermieterthemen oft pure Beißreflexe offenbaren. Schade. ;)

ehemaliges mitglied
29.09.2006, 13:34
ich denke, dass hier nur deswegen öfters solche emotionen hochkochen, da man sich nicht gegenübersitzt. statements werden falsch verstanden, obwohl man dem grunde nach einer meinung wäre...

cardealer
29.09.2006, 13:40
Original von Donluigi
Bis das alles geregelt, aufgelöst, renoviert und geklärt ist, vergeht aber ohnehin einige Zeit. Die 3 Monate sind schneller rum, als man denkt.

ich denke eigentlich auch das es einige Zeit dauert so einen Haushalt aufzulösen und die Wohnung für eine Übergabe fertig zu machen.
Zum Rest haben ja die Leute mit entsprechender Qualifikation alles gesagt.

SUB99
29.09.2006, 15:28
Regt euch doch alle nicht so auf!! habe nur gefragt wie die gesetzliche Situation ist. Werde mich auch mal mit dem Herrn unterhalten bis jetzt hat er bloß mit meiner Schwester telefoniert ........ne kaution gibt es im überigen nicht das war früher ein Mietshaus und wurde in eigentumswohnungen umgewandelt und der Herr hatdie Wohnung als Kapitalanlage gekauft und meine oma hatte dann bloß nen neuen Vermieter. Sie wohnte dort jetzt 47 jahre (6 davon bei dem neuen Vermieter) damals gab es sowas wie Kaution noch nicht.

also noch mal DANKE für die Infos..............und nicht AUFREGEN ;)

ehemaliges mitglied
29.09.2006, 16:09
Original von Mawal
Mein Beileid,

der Vermieter deiner Oma hat recht.


Außerdem müsst ihr den Mietvertrag auch noch kündigen, sonst läuft weiter.


..das ist ja oberhart, ich meine bei versicherungen heisst es ja wegfall des risikos (sorry) und somit der vertragsgrundlage....

SUB99
29.09.2006, 16:17
ja genau das dachte ich ja auch!! Der Vertragspartner ist nicht mehr existent daher fällt der Vertrag weg..........dachte ich zumindest bis gestern. Wie sieht es den dann bei Handy und anderen Verträgen aus??

Donluigi
29.09.2006, 16:18
Naja, bei einer Versicherung stellt sich auch die Frage der Nachmieterschaft nicht. Schulden verschwinden ja auch nicht mit dem Tod.