Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei 2 Versicherungen kassieren, geht das??
Hallo zusammen.
wenn ich z.B. 2 Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen habe, kann ich dann bei einem Schaden von beiden kassieren?
Das haben wir gerade diskutiert...wie ist das allgemein, kann man 2x kassieren (z.B. auch bei Hausratund wenn nein, auf welcher Grundlage basiert das?
Danke
Manuel
vandehölln
08.10.2006, 00:02
Angenommen du versicherst deine Rolex bei 2 Versicherungen gegen, sagen wir Diebstahl!
Sie wird dir gestohlen und du machst den Schaden dann bei zwei Versicherungen geltend? Das meinst du nicht wirklich so , oder?
Prinzipiell ja, nur hier geht es um einen Auslandskrankenschutz.
Wie ist das, wo steht, dass ich die Leistungen nur bei einer Versicherung einfordern darf?
vandehölln
08.10.2006, 00:12
Naja ich hab ja selbst keinen Auslandskrankenschutz. Wie ist das im Fall der Fälle. Bekommt man da pro was weiß ich eine fixe Summe oder kann man auch sagen ich zahl statt monatlich 50€ - 100€ dafür will ich dann pro Tag im Krankenhaus auch mehr Geld....ich hoffe du verstehst was ich meine....
Original von vandehölln
Naja ich hab ja selbst keinen Auslandskrankenschutz. Wie ist das im Fall der Fälle. Bekommt man da pro was weiß ich eine fixe Summe oder kann man auch sagen ich zahl statt monatlich 50€ - 100€ dafür will ich dann pro Tag im Krankenhaus auch mehr Geld....ich hoffe du verstehst was ich meine....
Neee... :D
Ging um ne Urlaubsreise von ein paar Wochen. Schadensfall 500 USD. Schaden bei beiden Versicherungen eingereicht, was machen, wenn beide zahlen?? Ist das rechtens und wenn nein, warum nicht...
vandehölln
08.10.2006, 00:20
Naja wenn es sich um einen Gegenstand handelt, würd ich sagen nein nicht möglich / erlaubt.
Beispiel wie oben - ich versichere meine Rolex und bekomme im Schadensfall den vollen Kaufpreis erstattet (bitte jetzt keine Posts von wegen die Versicherung möcht ich sehen - is ja nur fiktiv)....ich bekomme also für meine 4k Rolex 4k erstattet. Ich kann die Uhr bei dieser Versicherung nicht für 8k versichern da diese ja nur 4k kostet.
Wenn ich jetz aber sage ich versichere meine Hand für 800.000 bei XYZ und für 800.000 bei VÖL und kassier dann bei beiden , müsste das schon möglich sein....is ja jetz wurscht ob ich bei zwei Versicherungen á 800k oder bei einer um 1,6 Mio´s versichere...
Original von vandehölln
Naja wenn es sich um einen Gegenstand handelt, würd ich sagen nein nicht möglich / erlaubt.
Beispiel wie oben - ich versichere meine Rolex und bekomme im Schadensfall den vollen Kaufpreis erstattet (bitte jetzt keine Posts von wegen die Versicherung möcht ich sehen - is ja nur fiktiv)....ich bekomme also für meine 4k Rolex 4k erstattet. Ich kann die Uhr bei dieser Versicherung nicht für 8k versichern da diese ja nur 4k kostet.
Wenn ich jetz aber sage ich versichere meine Hand für 800.000 bei XYZ und für 800.000 bei VÖL und kassier dann bei beiden , müsste das schon möglich sein....is ja jetz wurscht ob ich bei zwei Versicherungen á 800k oder bei einer um 1,6 Mio´s versichere...
Das ist das Interessante, wie sieht es aber bei der Krankenversicherung aus?? Eigentlich müsste es da doch eine generelle Regelung geben?? Lebensversicherungen und Versicherungen für Körperteile kann man sicher mehrere abschließen, aber Hausrat, Auslandskrankenschutz oder ähnliches, wie sieht es da aus?
Kennt sich einer genau mit der Rechtsgrundlage aus??
Danke!
vandehölln
08.10.2006, 00:28
Bei Hausrat glaub ich auch nicht, dass es möglich ist.....könnte man ja auch umlegen. Fernseher der 1000€ gekostet hat wird kapputt. Bei 5 Versicherungen ne Hausratversicherung. Jede erstattet mir 500€ (ja ja is nur fiktiv)! Das wär ja das Geschäft schlechthin
Original von Moehf
Das ist das Interessante, wie sieht es aber bei der Krankenversicherung aus?? Eigentlich müsste es da doch eine generelle Regelung geben?? Lebensversicherungen und Versicherungen für Körperteile kann man sicher mehrere abschließen, aber Hausrat, Auslandskrankenschutz oder ähnliches, wie sieht es da aus?
Danke!
Du sagst es an sich ja schon. Wenn Du Krankenhaustagegeld- oder
Broken Bones- oder was es da alles gibt -versicherungen abschließt, dann
kannst Du die nebeneinander in die Pflicht nehmen.
Bei Krankenversicherung, hausrat etc. geht das nicht. Sollte auch in den
Bedingungen drin stehen.
Werd mal nachschauen, ist nicht meine Versicherung. Ich habe aber die Meinung vertreten, dass es nicht geht...
Ist aber interessant.
Es kommt darauf an, was du versichert hast.
Wenn du eine Schadensversicherung hast (Diebstahl, Feuer, Genesungskosten) dann dürftest du nur ein Mal kassieren. Kommt dir die Versicherung auf die Schliche wird sie die Hilfe der Strafuntersuchungsbehörden in Anspruch nehmen. Du darfst dir aber die kulantere Versicherung aussuchen.
Wenn du eine Versicherung abschliesst im Stile von "Für jeden Tag im Krankenhaus 34,16 Euro extra pro Tag" oder "Ab dem 30. Krankheitstag bezahlen wir 100 Euro pro Tag" dann kannst du ungeniert kassieren.
ehemaliges mitglied
08.10.2006, 09:17
Ungeniert definitiv nicht, schon garnicht bei Krankentagegeld(Stichwort Bereicherungsverbot)....darf ned mehr als dei Netto + sozialversicherungsbeiträge Sein(Näherungsprinzip!).....
Hausrat, auch ned mehr als der tatsächlich Wert....Schadenversicherung ersetzte nur den Tatsächlichen Schaden, ne Summenversicherung die Summe(wenn ned gedeckelt durch gesetzl. Vorschriften)........
Summenversicherung(Unfall, Leben, Berufsunfähigkeit, etc.)
Schadenversicherung(Haftpflich, Hausrat, etc.)
PAM00005
08.10.2006, 09:49
Vorsicht!
Es gibt eine Art "Pool", wo die meisten Versicherer ihre Daten abgleichen!
Mostwanted
08.10.2006, 09:52
In den Bedingungen steht bestimmt sinngemäß "Leistungsanspruch besteht nur wenn kein anderer Versicherer für den Schaden aufgekommen ist".
Ob das in einer Datenbank abgeglichen wird kann ich nicht sagen, allerdings ist es dann auf alle Fälle Versicherungsbetrug.
Um es klar zu sagen: Das wäre VersicherungsBETRUG!!!
Außerdem brauchst Du die rechnung. Versicherungen kannst Du anschließen so viele Du magst, aber in Anspruch nehmen immer nur EINE - und die mit der Originalrechnung!
R.O. Lex
08.10.2006, 10:16
Zunächst verlangen die Versicherer zur Regulierung die Orignale der Rechnungsbelege (im genannten Fall also der Rechnung des Arztes, Quittungen von Apotheken, etc); da dürfte es schon schwierig werden. Liegen für eine solche Leistung Belege doppelt vor, so heißt das aber natürlich nicht, daß man auch doppelt kassieren darf. Die Antworten gehen also schon in die rchtige Richtung.
Ob dies in den Versicherungsbedingungen genannt ist, hängt wohl vom Einzelfall ab; diese können vom Verscherer relativ frei gestaltet werden. Es wird aber stets ein Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden sein. Dort findet sich dann auch die einschlägige Bestimmung:
§ 59
(1) Ist ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Doppelversicherung), so sind die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, daß dem Versicherungsnehmer jeder Versicherer für den Betrag haftet, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt, der Versicherungsnehmer aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.
(2) Die Versicherer sind im Verhältnis zueinander zu Anteilen nach Maßgabe der Beträge verpflichtet deren Zahlung ihnen dem Versicherungsnehmer gegenüber vertragsmäßig obliegt. Findet auf eine der Versicherungen ausländisches Recht Anwendung, so kann der Versicherer, für den das ausländische Recht gilt, gegen den anderen Versicherer einen Anspruch auf Ausgleichung nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgebenden Recht zur Ausgleichung verpflichtet ist.
(3) Hat der Versicherungsnehmer eine Doppelversicherung in der Absicht genommen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer gebührt, sofern er nicht bei der Schließung des Vertrags von der Nichtigkeit Kenntnis hatte, die Prämie bis zum Schluß der Versicherungsperiode, in welcher er diese Kenntnis erlangt.
Du bzw Dein bekannter hat also nicht nur keinen Anspruch auf die doppelte Leistung, sondern hat auch noch die Prämie für den zweiten Vertrag umsonst gezahlt. Und Versicherungsbetrug ist ein Straftatbestand.
karlhesselbach
08.10.2006, 12:53
Wieso wäre das eigentlich Versicherungsbetrug?
Wenn ich durch ein Versehen meinerseits, doppelt versichert bin?
Mir ist das bereits zweimal passiert. Ich war gleichzeitig gesetzlich und privat krankenversichert. Das war ein versehen beim Steuerberater.
So, und jetzt kommt es: beim Leistungsanspruch meinte jede Versicherung, es soll doch erst mal die andere zahlen.
Genauso ist es passeiert mit einer Haftpflichtversicherung für eine
Autowaschanlage. Die wurde auch zweimal abgeschlossen.
Einmal von uns selbst, einmal von einer Firma bei der wir angeschlossen sind. Es wurde zwar abgesprochen, aber der Sachbearbeiter bei der Firma an die wir angeschlossen sind, hatte keine Ahnung.
Jede Versicherung meinte damals, soll doch die andere zahlen.
Gezahlt hat dann gar keine, weil Sie sich nicht einigen konnten wer bezahlen sollte.
Prämien haben übrigens beide Gesellschaften kassiert, aber dieser Einwand interessierte nicht wirklich.
Die betreffende Schadenregulierung immer noch :wall:
Also, doppelt versichert kann auch bedeuten : nicht versichert.
Und bezüglich der Originalrechnung: die wird immer verlangt von den Versicherungen, und das Finanzamt verlangt auch das Original in meiner Buchhaltung, keine Kopie. Es gibt aber nur ein Original, oder :D
strengenommen müßte ich die Kopie dann beglaubigen lassen, aber das akzeptiert die Versicherung als auch das Finanzamt mal wieder nicht.
am besten ist, man hängt sich auf :cool:
andreaslange
08.10.2006, 13:12
Hallo
Ich wäre mir auch nicht sicher, ob ich nicht von zwei Versicherungen
Geld bekommen darf, wenn ich in beide einbezahlt habe.
Wenn ich z.B. drei Lebensversicherungen abgeschlossen habe, und mir
etwas passiert, bekommt meine Familie doch auch von allen drei Versicherungen das Geld ausbezahlt. Oder etwa nicht?
Oder wie ist es mit einer Berugsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann doch eine bei der Allianz und einer bei der HUK abschliessen.
Wenn mir etwas passiert und ich nicht mehr arbeiten kann, müssen
doch beide zahlen. Die Beiträge habe ich ja in beide Versicherungen
auch einbezahlt. Da kann ja wohl schlecht eine Versicherung sagen,
dass sie nicht zahlen will.
Gruß
Andreas
Mostwanted
08.10.2006, 13:14
Bei Doppelversicherung - zumindest im KFZ Bereich - gilt unter den Versicherern der zuerst abgeschlossene Vertrag.
ehemaliges mitglied
08.10.2006, 13:16
Original von andreaseck
Hallo
Ich wäre mir auch nicht sicher, ob ich nicht von zwei Versicherungen
Geld bekommen darf, wenn ich in beide einbezahlt habe.
Wenn ich z.B. drei Lebensversicherungen abgeschlossen habe, und mir
etwas passiert, bekommt meine Familie doch auch von allen drei Versicherungen das Geld ausbezahlt. Oder etwa nicht?
Oder wie ist es mit einer Berugsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann doch eine bei der Allianz und einer bei der HUK abschliessen.
Wenn mir etwas passiert und ich nicht mehr arbeiten kann, müssen
doch beide zahlen. Die Beiträge habe ich ja in beide Versicherungen
auch einbezahlt. Da kann ja wohl schlecht eine Versicherung sagen,
dass sie nicht zahlen will.
Gruß
Andreas
JA, das sind ja auch Summenversicherungen(verinbarte Summen) und keine Schadenversicherungen(Schadenhöhe)....
Mostwanted
08.10.2006, 13:17
Original von andreaseck
Hallo
Ich wäre mir auch nicht sicher, ob ich nicht von zwei Versicherungen
Geld bekommen darf, wenn ich in beide einbezahlt habe.
Wenn ich z.B. drei Lebensversicherungen abgeschlossen habe, und mir
etwas passiert, bekommt meine Familie doch auch von allen drei Versicherungen das Geld ausbezahlt. Oder etwa nicht?
Oder wie ist es mit einer Berugsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann doch eine bei der Allianz und einer bei der HUK abschliessen.
Wenn mir etwas passiert und ich nicht mehr arbeiten kann, müssen
doch beide zahlen. Die Beiträge habe ich ja in beide Versicherungen
auch einbezahlt. Da kann ja wohl schlecht eine Versicherung sagen,
dass sie nicht zahlen will.
Gruß
Andreas
In den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung steht dann aber auch nicht das nur reguliert wird, wenn kein anderer Gezahlt hat oder zur Zahlung verpflichtet ist. Es kommt immer auf die Bedingungen im Vertrag an, das ist der Grund warum Zusatzversicherungen z.B. von Kreditkarten nichts bringen.
R.O. Lex
08.10.2006, 14:12
Meine Antwort bezog sich auf die Frage, also Krankheitskostenversicherung, und gilt entsprechend für alle Formen der Schadenversicherung.
Original von ******
JA, das sind ja auch Summenversicherungen(verinbarte Summen) und keine Schadenversicherungen(Schadenhöhe)....
Danke Björn, dieser elementare Unterschied ist wohl den meisten hier nicht bekannt.
Natürlich kann man bei mehreren Versicherern z.B. Krankenhaustagegeldpolicen über jeweils 100 Euro (Summenversicherung) abschließen. Es müssen die Versicherer dann im Versicherungsfall (hier also stationärer Krankenhausaufenthalt, ggf nach einer Wartezeit von x Tagen, je nach Vereinbarung) auch alle leisten. Es sei denn, und dieser Grundsatz gilt immer, der Versicherungsfall wurde vorsätzlich herbeigeführt. Versicherungen abschließen, in die Kreissäge fassn und dann abkassieren geht also nicht.
Danke für die Tipps, es geht eigentlich um meinen Bruder.
Der hatte zum Glück 2 Auslandskrankenversicherungen (keine Summenversicherung!)
Eine davon wollte nicht zahlen und wir haben die Hilfe eines RA in Anspruch genommen. Erst danach haben wir entdeckt, dass noch ne 2. da war und auch diese dann angeschrieben.
Die 2. Versicherung hat währenddessen bezahlt und zwar auf Basis einer Rechnungskopie! Die haben sogar gefragt, ob das Original eventuell bei einem anderen Versicherer ist... :rolleyes:
Jetzt hat der RA gesagt, dass er die Klage dennoch durchziehen will gegen die 1. Versicherung, die nix bezahlen will und dass es unerheblich wäre, ob eine andere bereits bezahlt hätte...
Mir kam das Spanisch vor, der RA hatte da keine Bedenken und Versicherung Nr. 2 wusste, dass die Originalrechnung bei einer anderen Versicherung vorliegt. Und nu????
R.O. Lex
08.10.2006, 22:12
Original von Moehf
Und nu????
Siehe §59 (1) VVG
Original von R.O. Lex
Original von Moehf
Und nu????
Siehe §59 (1) VVG
So einfach???
R.O. Lex
08.10.2006, 22:43
Original von Moehf
Original von R.O. Lex
Original von Moehf
Und nu????
Siehe §59 (1) VVG
So einfach???
Ja!
Original von R.O. Lex
Original von Moehf
Original von R.O. Lex
Original von Moehf
Und nu????
Siehe §59 (1) VVG
So einfach???
Ja!
ok :gut:
Gertschi
09.10.2006, 08:19
Gerade bei der Urlaubskrankenverischerung hat schnell man meherer versicherungen:
- Kreditkarte (vielleicht sogar mehrere)
- Private Krankenversicherung
- extra im Reisebuero abgeschlossen (inkl. Stornoversicherung)
...
Original von Gertschi
Gerade bei der Urlaubskrankenverischerung hat schnell man meherer versicherungen:
- Kreditkarte (vielleicht sogar mehrere)
- Private Krankenversicherung
- extra im Reisebuero abgeschlossen (inkl. Stornoversicherung)
...
Eben, und da hier wirklich eine nicht bezahlt hat/will, muss ich doch beide anschreiben, oder?
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