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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mängel bei eigentumswohnung



chris01
10.10.2006, 16:17
ahoi ihr advokaten, wissende und eigentumswohnungsbesitzer :D

welche druckmittel hat man als eigentümer eigentlich, wenn die mängelbehebung nicht zügig vonstatten geht. als mieter kann man ja die miete mindern, aber als eigentümer??

Mawal
10.10.2006, 16:24
....solange behältst du den Sicherheitseinbehalt... :D

...

Knifenut
10.10.2006, 16:25
Ist der Kaufvertrag nach BTVG abgeschlossen?

chris01
10.10.2006, 16:30
Original von Knifenut
Ist der Kaufvertrag nach BTVG abgeschlossen?

bitte was???
ich bin in aut

Mostwanted
10.10.2006, 16:35
Also ich habe zug um zug gezahlt, die letzten 3 prozent sieht die baufirma erst nachdem alles behoben ist.
Dann habe ich noch bisschen gejammert und wir haben uns auf die hälfte geeinigt, dafür habe ich das eine oder andere mängelchen übersehen. wenn handwerker vor abschluss eines bauabschnitts schon alles haben, lässt der elan nach.....

Knifenut
10.10.2006, 16:59
Darum frag ich ja =)

Das Bauträgervertragsgesetz ist ein österreichischen Unikum (gibts was vergleichbares in D?) um den potentiellen Käufer von neu zu errichtenden Wohneinheiten vor den bösen bösen Bauträgern zu schützen.

Hast du die Wohnung als Erstbezug erworben oder ist es eine gebrauchte?

Wenn gebraucht dann ergibt sich die Frage ob die üblichen Gewährleistungsfristen noch laufen.

g

Hannes

Mostwanted
10.10.2006, 17:17
Original von Knifenut
Darum frag ich ja =)

Das Bauträgervertragsgesetz ist ein österreichischen Unikum (gibts was vergleichbares in D?) um den potentiellen Käufer von neu zu errichtenden Wohneinheiten vor den bösen bösen Bauträgern zu schützen.

Hast du die Wohnung als Erstbezug erworben oder ist es eine gebrauchte?

Wenn gebraucht dann ergibt sich die Frage ob die üblichen Gewährleistungsfristen noch laufen.

g

Hannes

Das war ein Neubau (Haus), die Mängelhaftung hier in DE endet nach 5 Jahren. (Nicht zu verwechseln mit Garantie auf Heizung ect.). Ich würde da einen Fachanwalt befragen, evtl. gibt es ja in Austria einen
Eigentümer Verband. Ist ja auch wichtig was bemängelt wird, wer die Leistung erbracht hat ect.
Man kann z.B. auch nach der Übergabe Mängel geltend machen, dann kehrt sich nur die Beweislast um.

Fakt war aber, das die restlichen 3% stehen bleiben bis man sich geeinigt hat. Mein Vorteil war, einen Generalbauträger zu haben, der die Leistungen von diversen Firmen erbringen liess. Sonst musst Du mit jeder Firma direkt kämpfen und dann schiebt es einer auf den anderen.

Maga
10.10.2006, 19:01
NACHFRIST SETZEN ... danach kannst Du die Mängel durch andere Firmen beheben lassen und den Betrag einklagen ...

Wichtig ob BGB oder VOB-Vertrag ... richtig RAs ???

oder wie das in Ö heißt

chris01
10.10.2006, 19:47
hannes und markus treffen es glaub ich ganz gut. danke @ all.
die wohnung ist ja schon seit jahren bezahlt, aber die gewährleistung läuft nun ab und die hausverw. hat noch mal ne begehung gemacht mit den letzten mängeln, welche behoben werden sollen.
die wurden auch akzeptiert, nur die firmen sind halt ewig langsam.

kann ich das mit nachfristen und selbstbeauftragung (also mein recht dazu) irgendwo in §§ nachlesen?

joo
11.10.2006, 00:12
Je nach Vetragslage: nach BGB oder VOB

Je nach Sachlage: Inverzugsetzung oder Mängelrüge mit Androhung der Ersatzvornahme

So wie du schreibst: Mängelrüge mit Androhung der Ersatzvornahme (nach Abnahme) gemäß VOB/B §13 Pkt. 5 Abs. 2:

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt [a.F.: mit Ablauf der Regelfristen der Nummer 4] in 2 Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach Nummer 4 oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung [a.F.: beginnen] beginnt für diese Leistung [a.F.: die Regelfristen der Nummer 4, wenn nichts anderes vereinbart ist] eine Verjährungsfrist von 2 Jahren neu, die jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach Nummer 4 oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist endet.
(2) Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.
© VOB/B

Der Rechnungsbetrag sollte nicht höher liegen als der Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche (vormals: Gewährleistung), sonst läufst du deinem Geld hinterher ... ;)

Viel Spass

Insoman
11.10.2006, 07:18
ich glaube dass Chris eher meint, dass die HAusverwaltung nicht in die Puschen kommt - dies kommt leider viel zu häufig vor.


es gibt da 2 Gründe:

a) es ist nicht genug Kohle in der GEmeinschaftskasse

b) fauler Hausverwalter


Ich würde in beiden Fällen den VErwalter noch ein mal zur BEseitigung der Mängel - am GEMEINSCHAFTSEIGENTUM - unter Androhung der Ersatzvornahme auffordern. Sollter er dann auch nicht spuren würde ich nen Handwerker beauftragen und die Rechnung mit den HAusgeldern verrechnen

botti800
11.10.2006, 07:50
einfach die hausverwaltung kündigen... sind eh alles sautrotteln.
mit einer einfachen mehrheit der eigentümer ist das erledigt.

und dann eine neue suchen ;)