Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe Juristen/Tannen fällen
uhrenmaho
20.10.2006, 17:50
Hallo Forumer,
habe ein Problem, welches ich hier einmal für die Spezialisten erörtern möchte:
In unserem Garagenhof stehen seit weit über 20 Jahren zwei Tannnen, die jetzt vielleicht gut 10 m hoch sind. Wir sind ein 12 Familien Haus, wovon 2 Eigentümer sind und der Rest Mieter.
Diese 2 Eigentümer sind sich nicht grün. Der eine versucht dem anderen immer eins auszuwischen, was meistens nicht klappt. Damit steigt die Wut des Auswischers ständig, und die neue Idee ist, diese 2 herrlichen Tannen fällen zu lassen, zuerst mit der Gegründung, sie wären krank.
Diese Begründung hat sich als falsch erwiesen. Jetzt kommt dieser Eigentümer mit der Begründung, bei Sturm würden diese Tannen umfallen. Diese wurde dann wiederum verworfen, da eine Gebäudeversicherung besteht und diese Schäden durch Sturm komplett abdeckt.
Am Donnerstag haben 2 Leute (einer von der Hausverwaltung und ein Bäumefällerunternehmen die Bäume besichtigt und festgestellt, dass die Bäume nicht!! krank sind. Jetzt kommt man aber mit der Begründung, die Wurzeln der Bäume würden die Garagen und einen mittig liegenden Kanal auf dem Hof beschädigen. Dazu stelle ich fest, dass äußerlich keinerlei Anzeichen für Beschädigungen durch Wurzel bestehen. Wir haben das Gefühl, dass die Tannen ohne "wenn" und "aber" gefällt werden sollen, um den einen Eigentümer seinen Willen zu lassen. Dieser hat auch einen negativen Einfluss auf einen großen Teil der restlichen Eigentümer, so das wir auf deren Hilfe auch nicht hoffen können. Erschwerend kommt hinzu, dass man ab 01.01.2007 für das Fällen von Tannen keine Genehmigung der Stadt mehr braucht. Was sollen wir tun und welche Möglichkeiten haben wir noch?
Erwarte gerne rege und vernünftige Antworten und grüße alle Mitglieder
Uhrenmaho
http://i11.tinypic.com/2z9beiq.jpg[/IMG]
Du bist der zweite Eigentümer ? :rolleyes:
uhrenmaho
20.10.2006, 18:12
Original von honi
Du bist der zweite Eigentümer ? :rolleyes:
NEIN, Mieter
Steht in der Teilungserklärung, dass die Mieter das entscheiden dürfen? ich glaube nicht. Dann kannst Du nur "beratend" tätig werden. Entscheiden "dürfen" dann die dort genannten. (Laienmeinung ;))
karlhesselbach
20.10.2006, 18:17
Fällen lassen.
Tannen wurzeln flach.
Mit steigendem Alter der Tanne wächst die Gefährdung
der Entwurzelung mit anschließendem Schaden am Gebäude.
Weg damit, und zwei Laubbäume aufstellen.
Die haben halt nur den Nachteil, das im Herbst die Blätter fallen.
Aber auf Teufel komm raus alte Bäume und Tannen zu erhalten,
gab immer wieder Schäden bei Unwettern.
Besonders blöd wäre ein Personenschaden 8o
Hier werden auch gerade viel Tannen dieses Alters beseitigt.
Und "schön" finde ich die Koniferen auch nicht ;) Bist Du sicher mit den 10m ;)?
Donluigi
20.10.2006, 18:28
Unter Tannen wächst nix. Apfelbäume wären netter.
Aber wenns dich wirklich stört, wende dich ans Landratsamt, bzw. an das für euch zuständige Äquivalent die sind immer extrem pingelig, wenn jemand einen gesunden Baum fällen will. Beamte profilieren sich gern mit entsprechenden Naturschutzmaßnahmen, weils nix kostet und Bäume gut sind.
Wäre zu klären wie die Eigentümer Verhältnisse dieser Eigentümergemeinschaft wäre bei 12 Wohneinheiten....
Gehört den 2-en alles.....dann können sie dies unter sich ausmachen....
Ansonsten benötigen sie über eine Eigentümerversammlung eine Mehrheit, denn die Kosten müssten alle Eigentümer tragen....
Mal abgesehen davon, das 2 sich streiten......diese Tannen richten in Zukunft, wenn sie es noch nicht haben schaden an......wäre noch zu klären anhand der Gemeindesatzung, ob nach dem Fällen, Ersatzbepflanzung fällig wäre.....
Gruß Andreas
uhrenmaho
20.10.2006, 18:51
Original von honi
Und "schön" finde ich die Koniferen auch nicht ;) Bist Du sicher mit den 10m ;)?
Hallo Hannes,
es können auch 15 m sein. Und ob Du diese schön findest oder nicht, ist mir egal. Es geht sich hier um Sichtschutz und darum, was ich meinen Enkelkindern erkläre,wenn sie fragen, wo alle Bäume geblieben sind (bin nicht grün angehaucht).
Also bitte sachlich bleiben und vernünftig antworten.
Gruß Uhrenmaho
Aber die Tips hier waren doch schon ganz gut. Schön sind die Tannen wirklich nicht und wenn Thomas sagt, dass die Wurzeln früher oder später Schaden anrichten, dann würde ich die Bäume auch fällen lassen und was schöneres Pflanzen. Darüber kann man sich sicher einigen...
VintageWatchcollector
20.10.2006, 19:16
Ansonsten: Lach' doch drüber. ;)
ehemaliges mitglied
20.10.2006, 19:58
als mieter wirst da nicht viel machen können, außer versuchen einfluß auf deinen whg.eigentümer und dieser dann auf andere zu nehmen
da die tannen auf gemeinschaftseigentum stehen werden die eigentümer das in der eigentümerversammlung nach dem WEG entscheiden können.
schade, dass die baumschutzverordnung wohl aufgehoben wird, wenn ich dich richtig verstanden habe.
uhrenmaho
20.10.2006, 20:18
Original von RufusMücke
als mieter wirst da nicht viel machen können, außer versuchen einfluß auf deinen whg.eigentümer und dieser dann auf andere zu nehmen
da die tannen auf gemeinschaftseigentum stehen werden die eigentümer das in der eigentümerversammlung nach dem WEG entscheiden können.
schade, dass die baumschutzverordnung wohl aufgehoben wird, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Hallo Stephan,
ich sehe die Lage genau wie Du. Die Baumschutzverordnung wird tatsächlich ab 01.01.07 aufgehoben, wenigstens in unserer Stadt.
Die einzige Möglichkeit, die mir auf Rat eines Freundes noch bleibt ist die, wenn die Wohnqualität gemindert ist/wird, sollte man überlegen, ob man in irgendeiner Form die Miete mindert. Wenn die Tannen nämlich weg sind, werden die dahinter liegenden Bewohnes eines Hochhauses!!! uns auf den Balkon schauen können. Genau verhält es sich mit dem linken, unmittelbaren neben uns liegenden Häuserblock, der dann auch einen super Ausblick auf unseren Balkon hat.
Gruß Uhrenmaho
Uhrenbär
20.10.2006, 22:26
Zunächst handelt es sich bei den beiden Bäumen mit ziemlicher Sicherheit nicht um Tannen (Abies). Trotz der schlechten Bilder vermute ich Fichten (Picea). Diese sind in der Tat im Gegensatz zu Tannen Flachwurzler. Eine besondere Sturmwurfgefährdung lässt sich aber daraus nicht herleiten, denn die betreffenden Bäume sind im Freistand erwachsen und haben eine tief angesetzte Beastung, die den Schwerpunkt nach unten verlagert und zum Windangriffspunkt nur eine geringe Hebelwirkung entwickelt. Die Wurzeln der Fichte verlaufen flach unter dem Boden, in die Tiefe reichende Schäden sind nicht zu erwarten. Gefährdet wäre die Standsicherheit noch am ehesten durch irgendwann eintretende Wurzelfäule ( Rotfäule, Fomes annosus ), der Stamm könnte dann bei Sturmbelastung in ungefähr1- 2m Höhe brechen. Solche Gefährdung kann aber rechtzeitig durch Beklopfen des unteren Stammteiles ( klingt dann hohl ) erkannt werden, der betreffende Bereich zeigt auch im fortgeschrittenen Stadium eine Aufbauchung.
Sofern die Fällung nicht durch eine kommunale Baumsatzung verhindert werden kann, sollte man versuchen landespflegerische Argumente, wie positve kleinklimatische Wirkungen der Bäume, ihre besondere aviofaunistische Bedeutung etc., bei den zuständigen kommunalen Behörden ins Feld zu führen. Wichtigstes Argument für die Eigentümer wird aber das Geld sein: Fällung und Entsorgung dieser Bäume dürfte bei den beengten Verhältnissen nicht billig werden. Diese Kosten dürfen nach der Rechtsprechung nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Wer sich wundert, warum ich mich bemüssigt fühle, zu diesem Thema zu posten: ich bin Förster und als solcher Anwalt der Bäume. ;)
ehemaliges mitglied
21.10.2006, 08:02
Original von Uhrenbär Diese Kosten dürfen nach der Rechtsprechung nicht auf die Mieter umgelegt werden.
warum nicht???
Original von uhrenmaho
Original von honi
Und "schön" finde ich die Koniferen auch nicht ;) Bist Du sicher mit den 10m ;)?
Hallo Hannes,
es können auch 15 m sein. Und ob Du diese schön findest oder nicht, ist mir egal. Es geht sich hier um Sichtschutz und darum, was ich meinen Enkelkindern erkläre,wenn sie fragen, wo alle Bäume geblieben sind (bin nicht grün angehaucht).
Also bitte sachlich bleiben und vernünftig antworten.
Gruß Uhrenmaho
Ich kann mir nur jetzt vorstellen, wie sachlich Du mit "Deinen" 10 M Bäumchen gegenüber den Eigentümern argumentiert hast. Und sag Deinen Enkeln einfach, dass die Dinger G E F Ä L L T wurden und dass es ihnen nicht wehgetan hat :stupid:
ehemaliges mitglied
21.10.2006, 09:01
ich finde es auch um jeden baum schade der gefällt wird, egal ob 10, 15 oder 5m.
und ich wähle nicht grün:-))))))))))
Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, eine ästhetische Ansicht als persönlichen Angriff werten und ihren Enkeln das schöne deutsche Wort "fällen" vorenthalten wollen.
Ich habe meinen ersten Baum mit 3 Jahren gefällt und das war eine Fichte im Jahre 1972 am 24.12. im Wald meines Großvaters, falsch im Wald des Nachbars meines Großvaters, weil der die schöneren Bäume hatte. Ein grandioses Erlebnis - und es hat mit nicht leid getan.
Biete Deinem Eigentümer doch eine Erklärung an, dass Du zu dem Schluß gekommen bist, dass die Bäume mit heutigem Zustand erhaltenswert sind, und Du für die "Wartung und Pfelge" derselbigen und evtl in der Zukunft entstehen Schäden finanziell haftest. Dazu schließt Du bitte ein Versicherung ab, und das Thema ist erledigt.
ehemaliges mitglied
21.10.2006, 09:17
du hast manchmal schon seltsame ansichten
aber jeder wie er meint
weihnachtsbäume zu klauen finde ich übrigens weniger witzig
Verjährt
Dafür kannte ich als Dreijähriger das Wort "Grenzstein" schon!
ehemaliges mitglied
21.10.2006, 09:21
lol, stimmt und das find ich wiederum witzig:-))))))))))))
uhrenmaho
21.10.2006, 12:23
Original von honi
Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, eine ästhetische Ansicht als persönlichen Angriff werten und ihren Enkeln das schöne deutsche Wort "fällen" vorenthalten wollen.
Ich habe meinen ersten Baum mit 3 Jahren gefällt und das war eine Fichte im Jahre 1972 am 24.12. im Wald meines Großvaters, falsch im Wald des Nachbars meines Großvaters, weil der die schöneren Bäume hatte. Ein grandioses Erlebnis - und es hat mit nicht leid getan.
Biete Deinem Eigentümer doch eine Erklärung an, dass Du zu dem Schluß gekommen bist, dass die Bäume mit heutigem Zustand erhaltenswert sind, und Du für die "Wartung und Pfelge" derselbigen und evtl in der Zukunft entstehen Schäden finanziell haftest. Dazu schließt Du bitte ein Versicherung ab, und das Thema ist erledigt.
Hallo
:gut:Ich finde es gut, dass 98 % der Forumer sachlich bleiben und schlecht, dass einge wenige :stupid:dumme und unsachliche Sprüche abgeben. Damit ist das Thema für mich erledigt.
Gruß Uhrenmaho
Original von honi
Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, ...
Da hast du leider Recht. Es gibt immer mehr Mieter die glauben Eigentümerrechte geltend machen zu müssen die sie gar nicht haben. Es ist unglaublich mit welchem Nonsens sich Vermieter, Hausverwalter, Sachverständige, Behörden, Gerichte, Anwälte wegen solcher Geschichten unnötig herumschlagen müssen.
Aber jetzt zur Sache:
"Mietverhältnis: vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; ..."(Quelle: wissen.de)
Der Tipp mit der Mietminderung ist nicht gerade eine Spitzenidee von deinem Bekannten. Wodurch ist denn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt?
Bzw. wie groß waren die Bäumchen vor zehn oder zwanzig Jahren als du eingezogen bist ...? Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
ehemaliges mitglied
21.10.2006, 16:37
Original von paddy
Original von honi
Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, ...
Da hast du leider Recht. Es gibt immer mehr Mieter die glauben Eigentümerrechte geltend machen zu müssen die sie gar nicht haben. Es ist unglaublich mit welchem Nonsens sich Vermieter, Hausverwalter, Sachverständige, Behörden, Gerichte, Anwälte wegen solcher Geschichten unnötig herumschlagen müssen.
Aber jetzt zur Sache:
"Mietverhältnis: vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; ..."(Quelle: wissen.de)
Der Tipp mit der Mietminderung ist nicht gerade eine Spitzenidee von deinem Bekannten. Wodurch ist denn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt?
Bzw. wie groß waren die Bäumchen vor zehn oder zwanzig Jahren als du eingezogen bist ...? Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
lol
hoffentlich vermietest du nicht selbst oder hast zumindest ne RS-vers.
ansonsten kanns mal teuer werden
uhrenmaho
21.10.2006, 16:54
Original von paddy
Original von honi
Ich finde es typisch , das Leute sich in Sachen, die Ihnen nicht gehören, deren Schaden sie nicht bezahlen müssen ,einmischen, auf Sachlichkeit pochen, ...
Da hast du leider Recht. Es gibt immer mehr Mieter die glauben Eigentümerrechte geltend machen zu müssen die sie gar nicht haben. Es ist unglaublich mit welchem Nonsens sich Vermieter, Hausverwalter, Sachverständige, Behörden, Gerichte, Anwälte wegen solcher Geschichten unnötig herumschlagen müssen.
Aber jetzt zur Sache:
"Mietverhältnis: vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; ..."(Quelle: wissen.de)
Der Tipp mit der Mietminderung ist nicht gerade eine Spitzenidee von deinem Bekannten. Wodurch ist denn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt?
Bzw. wie groß waren die Bäumchen vor zehn oder zwanzig Jahren als du eingezogen bist ...? Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
Hallo Paddy,
wie immer, wenn einige Forumer nicht mehr weiter wissen, werden sie unsachlich und schweifen vom Thema ab. Ich empfehle diesen Leuten, die der Meinung sind, sie wären schlauer wie der Papst, meinen ersten!! Eintrag zu lesen. Ich weise in diesem Eintrag darauf hin, dass 2 Eigentümer sich nicht grün sind und einer dieser beiden die Fichten aus purem Egoismus fällen lassen will. Diese Fällung könnte für mich bedeuten, dass ein Haufen anderer Leute meinen Balkon einsehen können, was sie eventuell vorher nicht konnten. Als Mieter habe ich Pflichten, die ich immer einhalte, aber ich habe auch Rechte, die ich den Regel entsprechend dann auch durchsetze.
Gruß Uhrenmaho
Donluigi
21.10.2006, 20:42
Weihnachtsbaumdiebstahl verjährt? Da geht er hin, der Rechtsstaat :D
Original von RufusMücke... lol
hoffentlich vermietest du nicht selbst oder hast zumindest ne RS-vers
ansonsten kanns teuer werden....
Das glaube ich nicht, aber ich will mal versuchen trotzdem sachlich zu bleiben:
Wenn die Eigentümergemeinschaft den Baum fällen lässt entsteht kein Mangel an der Mietsache (welcher Voraussetzung für eine Mietminderung wäre), sondern eine sogenannte Umweltveränderung. Den Anwalt möchte ich sehen der in dem Fall eine Mietminderung durchsetzt.
Original von uhrenmaho... aber ich habe auch Rechte, die ich den Regel entsprechend dann auch durchsetze....
Eben uhrenmaho, und zum Thema "lesen":
Original von paddy
... Dass man zwanzig Jahre lang einen Vorteil genossen hat bedeutet noch lange nicht dass man darauf auch zukünftig ein Recht hat.
Um noch mal ein wenig Öl ins Feuer zu giessen: ;)
Der Baum ist Teil des Gemeinschaftseigentums und von daher hat dieser überhaupt nichts mit dem Sondereigentum zu tun, welches der Vermieter dem Mieter gemäß Vertrag zur Nutzung übergibt.
Allenfalls kann der Mieter die sagen-wir-mal Außenanlagen mitnutzen, eventuell gibt es gar ein Sondernutzungsrecht für das Grüne vor der Terassentür.
Was natürlich sein könnte: Im Mietvertrag ist das Vorhandensein eines Sichtschutzes durch den Vermieter definiert, was dann wiederum ein Thema nach dem Fällen werden würde. (ich glaub's bloß nicht)
ehemaliges mitglied
22.10.2006, 01:14
Original von paddy
Original von RufusMücke... lol
hoffentlich vermietest du nicht selbst oder hast zumindest ne RS-vers
ansonsten kanns teuer werden....
Das glaube ich nicht, aber ich will mal versuchen trotzdem sachlich zu bleiben:
Wenn die Eigentümergemeinschaft den Baum fällen lässt entsteht kein Mangel an der Mietsache (welcher Voraussetzung für eine Mietminderung wäre), sondern eine sogenannte Umweltveränderung. Den Anwalt möchte ich sehen der in dem Fall eine Mietminderung durchsetzt.
ein fehlender sichtschutz der u.u. zur unbenutzbarkeit des balkons führt ist natürlich kein mietmangel. auch nicht dann, wenn bei einzug der balkon uneinsichtig war und die bäume aus jux und tollerei abgeholzt werden.
ich nehme alles zurück, halte mich hier raus.
eine erkenntniss, die ich schon öfter hatte und leider immer wieder vergesse.
tut mir leid, wenn ich hier was falsches geschrieben habe.
ein letzter satz: ich kann den threadersteller voll und ganz verstehen.
und damits klar ist, ich bin KEIN mieter, mir gehört meine hütte.
ehemaliges mitglied
22.10.2006, 09:50
Hallo all,
so lange es legal ist darf wohl jeder mit seinem Eigentum machen was er will. Man könnte ja wenn man unbedingt will die Bäume kaufen, dann kann man auch bestimmen. Sollte einem die Wohnqualität ohne Bäume nicht gefallen besteht doch sicher die Möglichkeit entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten die Miete zu kürzen oder eine andere Wohnung zu suchen oder?
Gruß
Uwe
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