rudi
23.10.2006, 17:53
Hi Rolexfreunde,
vielleicht gibts ja hier einen Fachmann, wohne seit zweieinhalb Jahren in einer Eigentumswohnung, habe die Fugenrisse beanstandet, daraufhin habe ich diesen Brief erhalten:
Stellungnahme auftretende Risse in Silikon-, bzw. Acrylverfugungen infolge von Estrichabsenkungen, bzw. Dachstuhlaustrocknung
Sehr geehrte Damen und Herren,
oben genannter Sachverhalt stellt keinen Baumangel dar und ist insofern auch nicht im Sinne der Gewährleistung reklamierbar. Silikon und Acrylfugen sind sog. Wartungsfugen.
Zum Verständnis und zur Erklärung ein paar Auszüge aus einem Sonderdruck der Deutschen Bauzeitschrift (DBZ) 11/96,
– Abrisse bei Silikonfugen – Planungsfehler oder abzusehender Baumangel?:
„In letzter Zeit mehren sich die Anfragen von Bauherren, die die Erstellung eines Gutachtens bzgl. der abgerissenen, elastischen Verfugungen zwischen Wand und Bodenfliese wünschen. In der Regel wurde die entstandene Distanz zwischen Wand- und Bodenfliese einem Absenkvorgang zugeschrieben, dessen Ursache man im Nachgeben der Dämmung sah. Wenn man jedoch die Konstruktion öffnete, stellte man häufig fest, dass die Dämmung ihre geplante Dicke unter Belastung aufwies. ... ...Unterstellt man in der Praxis eine Dicke der elastischen Fuge von 0,5cm, so kann diese 20% Dehnung schadensfrei aufnehmen. Dies bedeutet, dass sich der Estrich maximal um 1mm absenken dürfte, ohne dass die Fuge dadurch schadhaft würde. Ein normengerecht eingebauter Estrich darf sich jedoch ohne weiteres um 5mm (evtl. sogar mehr) absenken, ohne dass dies zu beanstanden wäre. Der Abriss der Fuge wird deshalb die Regel sein, ohne dass daraus Ansprüche abgeleitet werden können. ... ...Will der Bauherr diese Erscheinung vermeiden, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als mit der Verfugung solange zu warten, bis die Verschüsselung des Estrichs auf ein akzeptables Maß zurückgegangen ist. Nachdem hierfür mindestens ein Jahr eingeplant werden sollte, läuft er Gefahr, dass Wasser in die nun nicht verschlossene Fuge eindringen kann. Insofern ist es sinnvoll, die Verfugung nach Verlegung der Fliesen vorzunehmen...“
Laut Aussage von Sachverständigen (Ing. Büro Zentner & Partner, Herr Nezwal) verhält es sich mit gerissenen Acrylfugen infolge von Dachstuhlaustrocknungen während der ersten Heizperioden im Prinzip genauso (unvermeidbare Verformungen der Dachkonstruktion) was zur Folge hat, dass auch diese Fugen reißen „dürfen“ ohne einen tatsächlichen Baumangel, der als Gewährleistungsmangel angezeigt werden kann, darzustellen.
Da mit diesen Vorkommnissen nun in nahezu jedem Bauvorhaben zu rechnen ist, werden Sie sicher Verständnis haben, dass wir diese Arbeiten auch beim besten Willen nicht „auf Kulanz“ erledigen können, da der Kostenfaktor, der für die einzelne Wohneinheit zwar relativ überschaubar ist, in der projektübergreifenden Gesamtmasse jedoch nicht tragbar ist.
vielleicht gibts ja hier einen Fachmann, wohne seit zweieinhalb Jahren in einer Eigentumswohnung, habe die Fugenrisse beanstandet, daraufhin habe ich diesen Brief erhalten:
Stellungnahme auftretende Risse in Silikon-, bzw. Acrylverfugungen infolge von Estrichabsenkungen, bzw. Dachstuhlaustrocknung
Sehr geehrte Damen und Herren,
oben genannter Sachverhalt stellt keinen Baumangel dar und ist insofern auch nicht im Sinne der Gewährleistung reklamierbar. Silikon und Acrylfugen sind sog. Wartungsfugen.
Zum Verständnis und zur Erklärung ein paar Auszüge aus einem Sonderdruck der Deutschen Bauzeitschrift (DBZ) 11/96,
– Abrisse bei Silikonfugen – Planungsfehler oder abzusehender Baumangel?:
„In letzter Zeit mehren sich die Anfragen von Bauherren, die die Erstellung eines Gutachtens bzgl. der abgerissenen, elastischen Verfugungen zwischen Wand und Bodenfliese wünschen. In der Regel wurde die entstandene Distanz zwischen Wand- und Bodenfliese einem Absenkvorgang zugeschrieben, dessen Ursache man im Nachgeben der Dämmung sah. Wenn man jedoch die Konstruktion öffnete, stellte man häufig fest, dass die Dämmung ihre geplante Dicke unter Belastung aufwies. ... ...Unterstellt man in der Praxis eine Dicke der elastischen Fuge von 0,5cm, so kann diese 20% Dehnung schadensfrei aufnehmen. Dies bedeutet, dass sich der Estrich maximal um 1mm absenken dürfte, ohne dass die Fuge dadurch schadhaft würde. Ein normengerecht eingebauter Estrich darf sich jedoch ohne weiteres um 5mm (evtl. sogar mehr) absenken, ohne dass dies zu beanstanden wäre. Der Abriss der Fuge wird deshalb die Regel sein, ohne dass daraus Ansprüche abgeleitet werden können. ... ...Will der Bauherr diese Erscheinung vermeiden, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als mit der Verfugung solange zu warten, bis die Verschüsselung des Estrichs auf ein akzeptables Maß zurückgegangen ist. Nachdem hierfür mindestens ein Jahr eingeplant werden sollte, läuft er Gefahr, dass Wasser in die nun nicht verschlossene Fuge eindringen kann. Insofern ist es sinnvoll, die Verfugung nach Verlegung der Fliesen vorzunehmen...“
Laut Aussage von Sachverständigen (Ing. Büro Zentner & Partner, Herr Nezwal) verhält es sich mit gerissenen Acrylfugen infolge von Dachstuhlaustrocknungen während der ersten Heizperioden im Prinzip genauso (unvermeidbare Verformungen der Dachkonstruktion) was zur Folge hat, dass auch diese Fugen reißen „dürfen“ ohne einen tatsächlichen Baumangel, der als Gewährleistungsmangel angezeigt werden kann, darzustellen.
Da mit diesen Vorkommnissen nun in nahezu jedem Bauvorhaben zu rechnen ist, werden Sie sicher Verständnis haben, dass wir diese Arbeiten auch beim besten Willen nicht „auf Kulanz“ erledigen können, da der Kostenfaktor, der für die einzelne Wohneinheit zwar relativ überschaubar ist, in der projektübergreifenden Gesamtmasse jedoch nicht tragbar ist.