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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterlassungsklage Bilder Internet



Moehf
08.11.2006, 16:02
Hallo zusammen,

ich habe ein rechtliches Problem.

Ein Reisebüro hat von unserem Internet Auftritt Content kopiert, um unsere Reisen zu verkaufen.
Wir haben die darin enthaltenen Bilder vom Cubanischen Fremdenverkehrsamt bezogen. Es wurde gesagt, dass keine Rechte auf den Bildern liegen.

Nun hat das Reisebüro für 2 kleine Bilder im Internet (wir haben die Bilder nicht mehr auf unserer HP) eine Unterlassungsklage über € 2640,-- bekommen, davon 840 Euro Anwaltskosten, weil der Gegenstandswert auf € 20.000,-- festgelegt ist :rofl:

Was sollen wir da tun, prinzipiell ist wohl das Reisebüro dran, da es unseren Inhalt kopiert und nicht verlinkt hat, die Reisen sind von 2005 und auch nicht mehr auf unserer Homepage, den Ärger haben wir nun aber auch mit...

Kann mir da einer dringend helfen?? Soll das RSB die Unterlassungsklage unterschreiben???

Danke!


Manuel

atolc
08.11.2006, 16:05
8o

Moehf
08.11.2006, 16:07
Original von atolc
8o

8o Habe ich auch gedacht als ich die Anwaltskosten für 4 Seiten aus dem PC gesehen habe...kein Wunder haben die alle Rolex die Anwälte :D

Tuxi
08.11.2006, 16:08
erstmal über die Kosten telefonisch verhandeln. Meist lassen sich die Kosten auf ca. die Hälfte drücken, was immer noch ärgerlich ist.

Ist schon eine ware Pracht mit diesen Winkeladvokaten, die nix besseres vorhaben als im Internet nach solchen Sachen zu suchen.

dibi
08.11.2006, 16:08
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
So ist der Streitwert nicht mehr 20.000, sondern nur noch 840 EUR.

Dann gucken ob die wirklich wegen den paar Euro klagen wollen, wenn ja wird sowieso verglichen.

Gruß
Dirk

padis
08.11.2006, 16:10
gar nichts unterschreiben --- sollen doch klagen

Moehf
08.11.2006, 16:10
Original von dibi
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
So ist der Streitwert nicht mehr 20.000, sondern nur noch 840 EUR.

Dann gucken ob die wirklich wegen den paar Euro klagen wollen, wenn ja wird sowieso verglichen.

Gruß
Dirk

Das hört sich gut an...

dibi
08.11.2006, 16:11
Original von padis
gar nichts unterschreiben --- sollen doch klagen

Dann kann es teuer werden. Schlechter Ratschlag.

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 16:13
Original von Moehf

Original von dibi
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
So ist der Streitwert nicht mehr 20.000, sondern nur noch 840 EUR.

Dann gucken ob die wirklich wegen den paar Euro klagen wollen, wenn ja wird sowieso verglichen.

Gruß
Dirk

Das hört sich gut an...

und das ganz ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht. am besten den text entsprechend abändern.

uli 68
08.11.2006, 16:18
Hallo,
das ist im Prinzip erst einmal zu prüfen, wer sich durch den Anwalt vertreten lässt und ob da berechtigte Forderungen erhoben werden können.
Das Reisebüro sollt meines Erachtens die Unterlassungserklärung unterschreiben
um einer Anzeige zuvorzukommen.
Dann kann man sich aber im berechtigten Fall immer noch um die Anwaltskosten streiten, da sich dies nach dem Geschätzten Gegenstandswert richten.
Wenn keiner etwas macht, dann klagt der Anwalt - 2640€.
Wenn Unterlassungserkl. unterschrieben wird, klagt er nicht, aber möchte seine Aufwendung von 840€.(Die ja wegen des Gegenstandswertes nicht feststehen)

Ja, Ja, die Anwälte wollen auch Rolex tragen, =)

uli 68
08.11.2006, 16:27
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.

Das wird er nicht akzeptieren, er macht dass ja nicht zum Spaß !
Mein Tipp wäre: Gegenstandswert runterrechnen und Angebot der Zahlung unterbreiten. ( Falls da mit Urheberrechtle verletzt worden sind )

Gruß Uli

Mostwanted
08.11.2006, 16:27
Dibis Rat und der Zusatz von RufusMücke sagen doch alles nötige aus.

Übrigens ist auf jedem Bild Urherberrecht, per entstehen quasi. Was sagt den das Fremdenverkehrsamt, das die Werke ja - mündlich - freigegeben hat dazu??? Deshalb mache ich auch nur noch alles schriftlich...wer schreibt,der bleibt.

Wenn Du Dich ans Fremdenverkehrsamt wendest, wird man doch bestimmt reagieren? Fragt sich wie der Urheber auf die Seite aufmerksam wurde.......

Mostwanted
08.11.2006, 16:29
Original von uli 68

Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.

Das wird er nicht akzeptieren, er macht dass ja nicht zum Spaß !
Mein Tipp wäre: Gegenstandswert runterrechnen und Angebot der Zahlung unterbreiten. ( Falls da mit Urheberrechtle verletzt worden sind )

Gruß Uli

Ob er das akzeptiert oder nicht ist doch egal, Du hast damit reagiert und er muss jetzt tätig werden.

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 16:32
Original von Mostwanted

Ob er das akzeptiert oder nicht ist doch egal, Du hast damit reagiert und er muss jetzt tätig werden.

richtig. die wiederholungsgefahr ist dann rechtlich nicht mehr existent und es geht nur noch um die verpflichtung zur kostenübernahme mit nem minimal streitwert

Moehf
08.11.2006, 16:35
Original von Mostwanted
Dibis Rat und der Zusatz von RufusMücke sagen doch alles nötige aus.

Übrigens ist auf jedem Bild Urherberrecht, per entstehen quasi. Was sagt den das Fremdenverkehrsamt, das die Werke ja - mündlich - freigegeben hat dazu??? Deshalb mache ich auch nur noch alles schriftlich...wer schreibt,der bleibt.

Wenn Du Dich ans Fremdenverkehrsamt wendest, wird man doch bestimmt reagieren? Fragt sich wie der Urheber auf die Seite aufmerksam wurde.......

So wie es ausschaut hat wohl unser Partner in Cuba die Bilder nicht lizenziert, zumindest ist da nix schriftliches. Die sind auf einer CD mit Hunderten anderer selber gemachter Bilder drauf...also muss ich davon ausgehen, dass das Bild niemals gekauft worden ist...


Kann mir nun einer genau sagen, was ich auf den Wisch schreiben bzw. der Dame aus dem Reisebüro raten soll. Danke!

uli 68
08.11.2006, 16:37
Ja klar wird er dann tätig, er schreibt Dir seine Rechnung über seine Aufwendungen von 840 EUR

Mostwanted
08.11.2006, 16:38
Den Passus "Übernahme der Kosten..." streichen (Parafieren!) und den Zusatz "ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht" handschriftlich einfügen.

Moehf
08.11.2006, 16:40
Original von Mostwanted
Den Passus "Übernahme der Kosten..." streichen (Parafieren!) und den Zusatz "ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht" handschriftlich einfügen.

Das ist ein Lizenzvertrag den man unterschreiben soll. Lizenzierung für Werke für 1 Jahr mit Ablauf 30.11.2006 und dazu noch Anwaltskosten für 839,80 alles plus MwSt...

Da kann ich eigentlich nicht so richtig was streichen...

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 16:46
ich glaube nicht, dass es bei dieser sachlage ohne beauftragung eines RA abgehen wird.

oben gingen wir von einer strafbewehrten u-erklärung aus.

ich würde wohl folgendes machen, ohne gewähr:

eine u-erklärung selber formulieren
den rest ablehnen

dann soll er über die 8.. eur streiten.

wo ist eigentlich das verschulden?

dibi
08.11.2006, 16:48
Original von Moehf

Original von Mostwanted
Den Passus "Übernahme der Kosten..." streichen (Parafieren!) und den Zusatz "ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht" handschriftlich einfügen.

Das ist ein Lizenzvertrag den man unterschreiben soll. Lizenzierung für Werke für 1 Jahr mit Ablauf 30.11.2006 und dazu noch Anwaltskosten für 839,80 alles plus MwSt...

Da kann ich eigentlich nicht so richtig was streichen...

Ach, die wollen die Bilder auch gleich noch verkaufen. Lustig.

Dann muss man selbst etwas aufsetzen.

"Wir haben niemals Bilder blabla genutzt und verpflichten uns auch in Zukunft keine blabla Bilder zu nutzen"
Per Fax an die Gegenseite, fertig.

Gruß
Dirk

Moehf
08.11.2006, 16:50
Ich bekomme gerade doch die Unterlassungserklärung gefaxt. Die haben die doch auch bekommen.
Ich denke verschuldet haben wir das wohl, da wir das Bild gutgläubig (da von unserem Cubanischen Partner) auf unsere Homepage gestellt haben und das Reisebüro hat den Content kopiert. Am Wickel haben Sie nun aber das RSB. Gleich mehr zur Unterlassungserklärung...

Mostwanted
08.11.2006, 16:51
Man hat aber genutzt :-)

Und meines Wissens nach kann ich für eine unerlaubte Nutzung eines Bildes von mir durchaus entgangene Lizenzen einfordern.

Moehf
08.11.2006, 16:57
Hier mal die Unterlassungserklärung...

http://img398.imageshack.us/img398/2594/2006110816522700001ho9.jpg

THX_Ultra
08.11.2006, 17:02
Uuiuiui Corbis Bilder hast du verwendet....

Quasi der Hüter aller Bildrechte - mehr oder weniger...

Soweit ich Corbis bisher kenne, verfolgen die ihre Bildrechte bis zum letzten Atemzug. Ist zumindest in der Werbebranche bekannt, dass man "niemals" Corbis Bilder verwenden sollte ohne die auch gekauft zu haben.

Gut, das nur am Rande, über die Rechtlichen Möglichkeiten schweige ich mich mangels Spezialwissen besser aus ;)

Moehf
08.11.2006, 17:04
Jep, die hat unsere Agentur aus Cuba auf einer CD mit Hunderten weiterer Bilder drauf gehabt. Wir hatten keine Ahnung, von wem die Bilder schlussendlich kamen, aber das schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Nur wie kommt unser Partner (den haben sie am Wickel) jetzt da wieder raus möglichst günstig?
Verhandeln ist sicher eine Möglichkeit aber reagieren müssen wir sicher...


Danke!

Manuel

Mostwanted
08.11.2006, 17:09
Schalte doch auch mal die Cubaner ein, die können doch nicht erst Bilder freigeben bzw, verteilen und dann so eine Nummer nach sich ziehen. Ich würde da mal mit corbis UND den Cubanern sprechen und einen Deal aushandeln an Deiner Stelle....

Moehf
08.11.2006, 17:11
Und hier noch das Lizenzangebot :weg:

http://img398.imageshack.us/img398/1351/2006110817010600001bo8.jpg

Moehf
08.11.2006, 17:12
Original von Mostwanted
Schalte doch auch mal die Cubaner ein, die können doch nicht erst Bilder freigeben bzw, verteilen und dann so eine Nummer nach sich ziehen. Ich würde da mal mit corbis UND den Cubanern sprechen und einen Deal aushandeln an Deiner Stelle....

Ich glaube allerdings, dass das die in Cuba herzlich wenig interessiert bzw. wir jetzt bis morgen reagieren müssen wegen der Unterlassungsklage...dann können wir mit den Cubanern auch noch verhandeln...

MacLeon
08.11.2006, 17:14
Reagieren wäre schon angebracht, weil evtl. eine einstweilige Verfügung folgen kann und euch dann und im Falle einer Klage auf alle Fälle die Kostenfolge droht. Der EV kann man nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entgehen.

Stört euch der Auskunfts- und Schadensersatzanspruch nicht?

Die Kostennote ist oft verhandelbar, in der Unterlassungserklärung braucht die nicht zu sein.

Moehf
08.11.2006, 17:16
Mich stört an der ganzen Sache eigentlich alles, die Klage geht ja auch nicht gegen uns aber ich will unserem Partner entgegenkommen, da es ja prinzipiell durch uns verursacht wurde.

Nur was streiche ich jetzt konkret auf der Unterlassungserklärung oder sollen wir erst versuchen zu verhandeln??

Mostwanted
08.11.2006, 17:19
Original von Moehf
Mich stört an der ganzen Sache eigentlich alles, die Klage geht ja auch nicht gegen uns aber ich will unserem Partner entgegenkommen, da es ja prinzipiell durch uns verursacht wurde.

Nur was streiche ich jetzt konkret auf der Unterlassungserklärung oder sollen wir erst versuchen zu verhandeln??

Ist ne Frist gesetzt?

Wenns eilt....die 5 streichen und den Satz "ohne anerkennung..blabla" würde ich nach deinem namen (oben, nach "verpflichtet sich..") einfügen, aber da warte besser noch das grüne licht der forenanwälte ab.

Moehf
08.11.2006, 17:21
Original von Mostwanted

Original von Moehf
Mich stört an der ganzen Sache eigentlich alles, die Klage geht ja auch nicht gegen uns aber ich will unserem Partner entgegenkommen, da es ja prinzipiell durch uns verursacht wurde.

Nur was streiche ich jetzt konkret auf der Unterlassungserklärung oder sollen wir erst versuchen zu verhandeln??

Ist ne Frist gesetzt?

Wenns eilt....die 5 streichen und den Satz "ohne anerkennung..blabla" würde ich nach deinem namen (oben) einfügen, aber da warte besser noch das grüne licht der forenanwälte ab.

Frist wäre morgen, das muss ich dann der Dame aus dem Reisebüro sagen, was sie am besten einträgt. Über die dann für sie entstehenden Kosten müssen wir uns ohnehin separat mit unserem Reisebüro unterhalten...

MacLeon
08.11.2006, 17:25
Rechtsberatung und Internet passt immer etwas schlecht zusammen :-(

Haben die überhaupt nachgewiesen, dass sie die Rechteinhaber sind?

Wenn ja, bestünde eine Möglichkeit zur Verhinderung einstweiliger Maßnahmen evtl. darin, eine ganz schlichte strafbewehrte Unterlassungserklärung bestehend aus den Absätzen 1 und 2 abzugeben.

Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.

Moehf
08.11.2006, 17:27
Original von MacLeon
Rechtsberatung und Internet passt immer etwas schlecht zusammen :-(

Haben die überhaupt nachgewiesen, dass sie die Rechteinhaber sind?

Wenn ja, bestünde eine Möglichkeit zur Verhinderung einstweiliger Maßnahmen evtl. darin, eine ganz schlichte strafbewehrte Unterlassungserklärung bestehend aus den Absätzen 1 und 2 abzugeben.

Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.

Na ja, ich habe mir die Bilder angeschaut und da ist schon Corbis als (C) eingetragen...
Und das mit dem Anwalt muss ich dann der Dame raten oder ist hier ein Anwalt im Forum, den man offiziell anrufen kann?

Mostwanted
08.11.2006, 17:35
AUch noch mit "C"...oje...

Also hier hilft meiner Meinung nach nur Schadenbegrenzung via Minimierung der Kosten = Vergleich

Mach doch die von Rufus vorgeschlagenen Änderungen, der Rest ist dann in einem Gespräch mit Corbis zu klären, die sicher nicht unmenschlich sind.....

Moehf
08.11.2006, 17:41
Original von Mostwanted
AUch noch mit "C"...oje...

Also hier hilft meiner Meinung nach nur Schadenbegrenzung via Minimierung der Kosten = Vergleich

Mach doch die von Rufus vorgeschlagenen Änderungen, der Rest ist dann in einem Gespräch mit Corbis zu klären, die sicher nicht unmenschlich sind.....

Und was machen wir mit den völlig überzogenen Anwaltsgebühren, 20.000 ist doch niemals der Gegenstandswert für 2 Bilder...

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 17:41
Original von Moehf

Original von MacLeon
Rechtsberatung und Internet passt immer etwas schlecht zusammen :-(

Haben die überhaupt nachgewiesen, dass sie die Rechteinhaber sind?

Wenn ja, bestünde eine Möglichkeit zur Verhinderung einstweiliger Maßnahmen evtl. darin, eine ganz schlichte strafbewehrte Unterlassungserklärung bestehend aus den Absätzen 1 und 2 abzugeben.

Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.

Na ja, ich habe mir die Bilder angeschaut und da ist schon Corbis als (C) eingetragen...
Und das mit dem Anwalt muss ich dann der Dame raten oder ist hier ein Anwalt im Forum, den man offiziell anrufen kann?

daran (doch mit C versehen) sieht man dass es am besten ist einen anwalt VOR ORT zu konsultieren und sich beraten zu lassen.

wenn die bilder mit nem copyright versehen waren und illegal genutzt wurden kann man sich das mit ohner anerkennung bla bla bla sparen und man wird wohl auch die RA Kosten grundsätzlich tragen müssen.

EDIT aus welchem wert is ne gute frage...

Moehf
08.11.2006, 17:43
Danke Stephan, aber ich weiß nicht, ob die Dame das bis morgen hinbekommt. Was kann man einstweilen machen, um Fristverlängerung bitten???

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 17:46
ja, mit dem hinweis, dass man sich anwaltlich beraten läßt.

aber 1 tag reicht doch für sowas.

Moehf
08.11.2006, 17:50
Original von RufusMücke
ja, mit dem hinweis, dass man sich anwaltlich beraten läßt.

aber 1 tag reicht doch für sowas.

Werde ich der Dame ausrichten, die ist nämlich morgen auf Tour...

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 17:51
Original von THX_Ultra
Uuiuiui Corbis Bilder hast du verwendet....

Quasi der Hüter aller Bildrechte - mehr oder weniger...

Soweit ich Corbis bisher kenne, verfolgen die ihre Bildrechte bis zum letzten Atemzug. Ist zumindest in der Werbebranche bekannt, dass man "niemals" Corbis Bilder verwenden sollte ohne die auch gekauft zu haben.

Gut, das nur am Rande, über die Rechtlichen Möglichkeiten schweige ich mich mangels Spezialwissen besser aus ;)

Auszug aus Wikipedia:

Corbis ist eine Bildagentur, die 1989 von Bill Gates gegründet wurde. Der ursprüngliche Name der Unternehmung war "Continuum Productions" und wurde 1994 gegen das griffigere "Corbis" getauscht. Corbis konkurriert mit Getty Images um den Rang des größten Bild- und Medienarchivs der Welt.

Ursprünglich wollte Gates sich Medieninhalte sichern, die jeder Mensch gegen eine geringe Lizenzgebühr auf die heimischen Plasmabildschirme, die den traditionellen Bilderrahmen ersetzen sollten, projizieren kann. Da diese Vision selbst heute nach 15 Jahren nicht wesentlich an Gestalt gewonnen hat, entschied man sich Mitte der 90er Jahre, gewissermaßen als Zwischenstadium, eine "traditionelle" Bildagentur zu installieren und die Bilder an professionelle Nutzer zu lizenzieren.

Das Bildarchiv umfasste im Jahr 2004 nach eigenen Angaben rund 70 Millionen Bilder, von denen ca. 2,1 Millionen auch online verfügbar sind. Der überwiegende Teil hiervon ist lizenzpflichtig. In das Bildarchiv sind einige berühmte Sammlungen, wie das Bettmann-Archiv und United Press International (UPI) mit einer Vielzahl historischer Aufnahmen, oder auch Westlight eingeflossen.

Der Kaufrausch von Corbis in den 90er Jahren wurde immer wieder von Gerüchten und Meldungen über spektakuläre Fehlinvestitionen begleitet. So wurden unter anderem Bildarchive aufgekauft, bei denen man sich schlicht und einfach in der Spezialisierung vertan hatte oder im Nachhinein feststellen musste, dass die Motive zwar schön waren, die Rechte aber letztlich bei Dritten lagen.

Eine der Besonderheiten des Archivs ist der Lagerort der Originale, tief in einem ehemaligen Bergwerk. Der Umzug aus New York in die neue Lagerstätte musste durchgeführt werden, um die empfindlichen Negative, die teilweise noch auf Fotoplatten aus Glas vorliegen, vor der Zerstörung durch Luftfeuchtigkeit und wechselnden Temperaturen zu bewahren.

Im Zuge dieser Transaktion gingen mehrere Zehntausend, z. T. wertvolle Originale unwiederbringlich verloren, was wiederum eine Klagewelle geschädigter Fotografen zur Folge hatte.

Das Hauptbüro von Corbis befindet sich in Seattle, USA, die Europazentrale in London und weitere Büros befinden sich in New York, Los Angeles, Chicago, Paris, Düsseldorf, Hongkong, Kuala Lumpur und Tokio.

Das erklärt auch die Hartnäckigkeit der Rechteverfolgung!

Moehf
08.11.2006, 17:53
Ich weiß auf jeden Fall, dass ich bei denen nie ein Bild kaufen werde...

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 17:54
Naja sie müssen ja auch verluste einfahren. *lol*
Verkauf ihnen halt Bilder!

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 19:01
Original von MacLeon

Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.

Als Anwalt kann ich nur sagen: genau so siehts aus !!!!!! Diese ganzen selbstgebastelten Jura-Tips hier rauben mir irgendwann noch mal den letzten Atem !!!!!!!

Ist leider nicht mein Rechtsgebiet, sonst hätte der Threaderöffner schon einen Tip erhalten. Ich kann da nur raten, sich wirklich an einen auf Medien- oder Internetrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, der einen mal beraten sollte. Aber Vorsicht: bei spezialisierten Anwälten können da auch leicht recht hohe Beratungskosten entstehen, daher vorher nach den Kosten (pauschale beratung) oder der Honorarhöhe (H. pro Stunde?) fragen.

Moehf
08.11.2006, 19:04
Original von Ticktacktom

Original von MacLeon

Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.

Als Anwalt kann ich nur sagen: genau so siehts aus !!!!!! Diese ganzen selbstgebastelten Jura-Tips hier rauben mir irgendwann noch mal den letzten Atem !!!!!!!

Ist leider nicht mein Rechtsgebiet, sonst hätte der Threaderöffner schon einen Tip erhalten. Ich kann da nur raten, sich wirklich an einen auf Medien- oder Internetrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, der einen mal beraten sollte. Aber Vorsicht: bei spezialisierten Anwälten können da auch leicht recht hohe Beratungskosten entstehen, daher vorher nach den Kosten (pauschale beratung) oder der Honorarhöhe (H. pro Stunde?) fragen.

danke Tom, werde das weiterleiten, vor allem das mit dem Honorar ist wichtig. Die Dame hat schon gesagt, dass es bei ihr in der Nähe wohl keinen Fachanwalt gibt. Werde mal schauen, ob es bei uns hier in Ravensburg einen gibt...

ehemaliges mitglied
08.11.2006, 19:06
Mach das ! Anerkennen und zahlen kann man dann immer noch, wenn nix rauszuholen ist !!

Mostwanted
08.11.2006, 19:22
Günstige Anwälte für einfache Fragen :-)

Frag einen Anwalt.de (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_search.asp?keyword=urheberrecht&antwort=alle&page=1&order=category)


Was natürlich NICHT den Gang zum Anwalt ersetzen soll!!!!

Moehf
08.11.2006, 19:28
Original von Mostwanted
Günstige Anwälte für einfache Fragen :-)

Frag einen Anwalt.de (http://www.frag-einen-anwalt.de/Urheberrechtsverletzung-Lizenzgeb%C3%BChr__f14455.html)


Was natürlich NICHT den Gang zum Anwalt ersetzen soll!!!!

danke!

uli 68
08.11.2006, 20:45
Diese ganzen selbstgebastelten Jura-Tips hier rauben mir irgendwann noch mal den letzten Atem !!!!!!!
Gut gesprochen, Herr Anwalt !
Ich habe diese Problematik letzten selbst mit einem Medienrechtler durchgekaut und weiß auch was ich dafür bezahlt habe !
Es wurde hier nur versucht in etwa das Procedere zu beschreiben, was aber den Gang zu einem Anwalt nicht ersetzen kann.

Gruß Uli

Moehf
08.11.2006, 21:01
Ich finde das nett, dass ihr mir hier Tips gebt, bei Rechtsfragen ist das meist ein Glücksspiel...
Ich denke aber, dass ein Gang zum Anwalt die beste Lösung sein wird, wahrscheinlich kostet der 500 Euro, damit ich dann am Ende 480 spare :-), aber lieber dem eigenen Anwalt das Geld geben als diesen Hyänen...

Moehf
15.12.2006, 12:46
Mal kurze Zwischenbilanz.

Wir haben denen nun 3 mal geschrieben, dass wir 150, dann 200 und jetzt 250 Euro zahlen würden, nun bieten Sie uns 400 Euro an :D :D
Ich dachte schon, dass die unseren Partner gleich nach dem 1. Schreiben verklagen, jetzt sind wir schon bei Schreiben Nummer 3 ohne Klage...

Ich glaube die wissen auch, dass manche Richter Kosten für Bildrechte nicht so hoch ansetzen, vor allem wenn es wie hier um 2 Minibilder im Internet eines kleinen Reisebüros geht...

Ich denke mit den 400 werden wir dann wohl leben. Die RA-Kosten haben Sie auf 600 reduziert, was meint ihr, vor allem in Bezug auf die Rechtsanwalts-Kosten?? Streitwert jetzt wohl 10.000...