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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungseigentumsgesetz - wer kennt sich aus? Frage zur Entlastung der Verwaltung



R.O. Lex
16.12.2006, 17:08
Es gibt hier doch sicherlich auch Juristen, die auf das WEG spezialisiert sind. An die, oder andere Kenner der Materie, hätte ich die folgenden Fragen:

In Eigentümerversammlungen hat es sich eingebürgert, die Verwaltung durch Abstimmung zu entlasten. Ich sage eingebürgert, weil ich nirgendwo im WEG einen Hinweis finden kann, daß eine solche Entlastung zwingend vorgeschrieben ist. Liege ich da richtig oder ergibt sich dies aus anderen Gesetzen oder evtl aus der Rechtsprechung?

Ganz sicher ist eine Entlastung des Verwalters ein Ausdruck des Vertrauens in die geleistete (und in der Zukunft zu leistende) Arbeit. Werden dadurch aber nicht auch mögliche Ersatzansprüche gegen den Verwalter verwirkt? Immerhin kann es sich ja im Nachhinein heausstellen, daß Fehler gemacht wurden, die zunächst unerkannt blieben. Wäre es also nicht sinnvoller, gar nicht darüber abzustimmen um nicht mögliche Ansprüche aufzugeben bzw durch eine verweigerte Entlastung Mißtrauen zu attestieren und den Verwalter zu brüskieren?

Schon im voraus vielen Dank für fundierte Ratschläge. Falls Rückfragen zum Verständnis erforderlich sind, bitte PN.

ehemaliges mitglied
17.12.2006, 10:08
Habe das hier gefunden:

http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/presse/040407_keine_entlastung_hausverwalter.php4

R.O. Lex
17.12.2006, 15:31
Danke, so ähnlich hatte ich mir das gedacht.

hp2599
17.12.2006, 18:21
Dann sucht mal einen Verwalter, der das auf Dauer mitmacht, daß ihm keine Entlastung erteilt wird!

R.O. Lex
17.12.2006, 22:50
Sorry, darum ging es nicht. Ich habe zumindest kein Problem damit, einen Verwalter zu finden, der sich ordentlich bezahlen läßt.

joo
17.12.2006, 22:54
Schwarze Schafe kann man so recht schnell identifizieren.
Zumal die Haftungsdauer nach der Schuldrechtsreform doch eher überschaubar ist. ;)