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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kfz-versicherungs frage



ibi
20.12.2006, 12:29
bin grad auf 180!

es geht um ein schadensfall im oktober!
die schuldfrage ist nicht geklärt und es kommt zum streitfall vor gericht!
gerichtstermin kann noch ca.6-12 monate dauern!

nun kam heut meine neue vers.abrechnung für das nächste halbjahr!
und ich wurde von aktuell 55% auf 85%!!!!!!!! hochgestuft!

hab grad mit der vers.telefoniert und die sagten es ist so korrekt, daß ich erst hochgestuft und bei nichtschuld wieder zurückgestuft werde!

das aber leuchtet mir nicht ein!
die haben noch keinen schaden beglichen, die schuldfrage ist noch nicht geklärt wollen aber schon mehr abkassieren!
meine meinung nach können die doch erst mehr kassieren und mich hochstufen wenn die schuldfrage geklärt ist und die versicherung für den schaden aufgekommen ist!

das kanns doch nicht sein oder??

ich sagte denen, auch wenn ich schuldig bin, werde ich den schaden des gegners selbst übernehmen, da dieser nur im 3 stelligen bereich ist!

die können doch nicht jetzt schon mehr von mir kassieren obwohl die noch keine schäden beglichen haben, geschweige denn die schuldfrage geklärt ist???

ehemaliges mitglied
20.12.2006, 12:29
is aber so, wird später ggf. rückerstattet.

ibi
20.12.2006, 12:32
Original von RufusMücke
is aber so, wird später ggf. rückerstattet.

jetzt schon mehr kassieren obwohl noch keine zahlungen getätigt wurden? :rolleyes:
und ich den schaden im fall der fälle selbst begleiche!

ehemaliges mitglied
20.12.2006, 12:36
schadenrücklage oder so ähnlich heißt das glaube ich...müsste auch in den AKBs stehen

ibi
20.12.2006, 12:41
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre :rolleyes:?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!

Andreas
20.12.2006, 12:53
Das interessiert nicht, was dir nicht einleuchtet.....leider ist die Versicherungslogik so.....Schadensrücklage ist korrekt.....leider ist man auch gezwungen seinen Unfall, auch den vermeidlichen nicht verursachten Unfall, seiner Versicherung zu melden....siehe AGB`s Schadens Meldepflicht....


Aber lieber ibi, das dicke Ende kommt noch für dich....in der Bußgeldsache des Unfalls, hast du freie Anwaltswahl.....im Unfallsschadensfall aber eher nicht vor Gericht, da vertritt dich der Anwalt deiner Vers. ........und dies geht meist daneben, insbesondere bei geringer Schadenshöhe. Diese Kanzleien arbeiten auf Jahresumsatzbasis quasi.....und haben meist kaum Interesse deine Belange zu vertreten, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen ihres Auftraggebers.....was sich Vordergründig widerspricht, da sie ja Kosten vermeiden sollen, aber bei geringen Schadensaufkommen, ist es günstiger keine Kosten zu produzieren....sprich Gutachter usw......es muss sich unterm Strich rechnen....


Manchmal tut man Klug daran sich nicht an Gesetze zu halten und der Schadensmeldepflicht nicht nachzukommen, insbesondere wenn es klar ist, das du den Schaden selber im Falle einer Schuld tragen möchtest.....auch dafür lohnt sich der Weg zum Anwalt.....der berät besser als ich und der darf das auch......

Gruß Andreas

Tuxi
20.12.2006, 12:53
Original von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre :rolleyes:?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!


leider ist es so. Du kannst aber den Schaden zurückkaufen und dann vom Gegner zurückforden inder Verhandlung. Damit würde die Rückstufung nicht stattfinden. Für den Rückkauf hast Du 6 Monate Zeit.

ibi
20.12.2006, 13:06
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

is ja wie bei rolex :D

Tuxi
20.12.2006, 13:08
Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

is ja wie bei rolex :D

ja stimmt, und wenn Du fragst warum, bekommst Du auch keine Antwort wieso oder weshalb

Andreas
20.12.2006, 16:18
Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

is ja wie bei rolex :D

Das ist Business......aber mal etwas anderes, so nebenbei......hast du im Falle deiner Unschuld auch die Möglichkeit, bei deiner Versicherung nicht nur die gnädige Möglichkeit der Rückstufung auf 55% des Schadensfreiheitsrabatt, sondern werden dir für den Zeitraum der geleistete 85% auch die Zinsverluste der Mehrleistung zurückerstattet....denn es wird ja voraussichtlich keine Gegenleistung in einer Mehrform seitens des Versicherers geleistet oder leistet der Unfallverursacher dir dann den Schadensausgleich.....???

Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....

In der Tat is dat janze net so dolle.....

Gruß Andreas

ibi
20.12.2006, 16:28
Original von Andreas

Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

is ja wie bei rolex :D

Das ist Business......aber mal etwas anderes, so nebenbei......hast du im Falle deiner Unschuld auch die Möglichkeit, bei deiner Versicherung nicht nur die gnädige Möglichkeit der Rückstufung auf 55% des Schadensfreiheitsrabatt, sondern werden dir für den Zeitraum der geleistete 85% auch die Zinsverluste der Mehrleistung zurückerstattet....denn es wird ja voraussichtlich keine Gegenleistung in einer Mehrform seitens des Versicherers geleistet oder leistet der Unfallverursacher dir dann den Schadensausgleich.....???

Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....

In der Tat is dat janze net so dolle.....

Gruß Andreas

nee der mehrbetrag wird nur rückerstattet ohne verzinsung!

die tussi am telefon meinte sogar ohne rot zu werden, sehen sie es doch als SPARANLAGE!!!! wo ist der "kopf gegen die wand" smilie!
wenn der unfallgegner der verursacher ist, kriege ich den mehrbezahlten betrag zurück!

Suerlänner
20.12.2006, 16:36
Da gibt es doch Spruch


Dumme Menschen überfallen eine Bank, Kluge Menschen gründen eine Bank.

Ähnlich bei den Versicherungsunternehmen, alles mit dem Geld anderer Leute. Bitte keine Sprüche von wegen das ist so und muß so, solange diese Unternehmen vergessen, das sie eine soziale Verantwortung haben, das sie mit demGeld anderer Verantwortungsvoll umgehen sollen, ....

Aber sage mal, Du schreibst
ich übernehme den Schaden, soweit in Ordnung, aber ich verstehe dann nicht, da Du ja dem Schaden übernehmen willst warum die Sache vor Gericht geht.

Unterschlägst Du uns jetzt Sachverhalte oder habe ich etwas überlesen.

ibi
20.12.2006, 16:38
Original von Suerlänner

Aber sage mal, Du schreibst
ich übernehme den Schaden, soweit in Ordnung, aber ich verstehe dann nicht, da Du ja dem Schaden übernehmen willst warum die Sache vor Gericht geht.

Unterschlägst Du uns jetzt Sachverhalte oder habe ich etwas überlesen.

eher hast du was überlesen!

Andreas
20.12.2006, 16:39
Original von ibi

Original von Andreas

Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

is ja wie bei rolex :D

Das ist Business......aber mal etwas anderes, so nebenbei......hast du im Falle deiner Unschuld auch die Möglichkeit, bei deiner Versicherung nicht nur die gnädige Möglichkeit der Rückstufung auf 55% des Schadensfreiheitsrabatt, sondern werden dir für den Zeitraum der geleistete 85% auch die Zinsverluste der Mehrleistung zurückerstattet....denn es wird ja voraussichtlich keine Gegenleistung in einer Mehrform seitens des Versicherers geleistet oder leistet der Unfallverursacher dir dann den Schadensausgleich.....???

Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....

In der Tat is dat janze net so dolle.....

Gruß Andreas

nee der mehrbetrag wird nur rückerstattet ohne verzinsung!

die tussi am telefon meinte sogar ohne rot zu werden, sehen sie es doch als SPARANLAGE!!!! wo ist der "kopf gegen die wand" smilie!
wenn der unfallgegner der verursacher ist, kriege ich den mehrbezahlten betrag zurück!


Si, aber verzinst ibi....und zwar satt.....nur deine sog. Spareinlage, ist ein sattes Zubrot der Versicherer aus allen Hochstufungen, wo sie nichts für leisten, denn die Schadensregulierung hat aus den Beiträgen zu erfolgen.......möchte mal gerne dort Finanzprüfer sein, ob diese Mehrerträge als Einnahmen ordentlich verbucht werden.... ;)

Gruß Andreas

ibi
20.12.2006, 16:44
einleuchtend wäre ja verzinst!
aber die tussi sagt unverzinst!

egal, die zinsen machen den kuchen ja nicht fett!

finds halt nur unlogisch jetzt schon den mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen erfolgt sind!

ehemaliges mitglied
20.12.2006, 19:17
Original von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre :rolleyes:?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!


Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.

Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.

Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.

Wäre einen Versuch wert.

ibi
20.12.2006, 19:26
Original von kabubasa

Original von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre :rolleyes:?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!


Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.

Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.

Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.

Wäre einen Versuch wert.

letzteres wäre ne möglichkeit! glaub aber kaum das die sich darauf einlassen, die wollen erstmal kohle!
die schuldfrage selbst ist noch nicht geklärt!
meine nichte war die fahrerin(ich selbst war im urlaub), lt.ihrer aussage+zeugin ist sie im recht!
und bis zur verhandlung kanns noch bis zu einem jahr dauern!

ehemaliges mitglied
20.12.2006, 19:29
wenn sie im recht war/ist, warum gibts dann ne verhandlung? wurde mithaftung eingewandt oder gar völlig abgelehnt?

ibi
20.12.2006, 19:56
Original von RufusMücke
wenn sie im recht war/ist, warum gibts dann ne verhandlung? wurde mithaftung eingewandt oder gar völlig abgelehnt?

unfallgegner behauptet sie sei schuld!

das ganze ist ne miese geschichte!!!

kurzfassung:
sie steht auf der linken spur, ampel ist rot!
ampel wechselt auf grün und fährt geradeaus los!
auto kommt von hinten, überholt sie auf der halben gegenverkehrsspur und touchiert sie leicht an der seite!
beide kommen etwas weiter zum stehen, begutachten im dunkeln mein fahrzeug(meine nichte hat sich auch etwas bedrängt gefühlt) und in beider einvernehmen wird darauf verzichtet die polizei zurufen, da an beiden fahrzeigen NIX passiert ist!!

3 stunden später erscheint die polizei bei uns und ermittelt gegen uns wegen fahrerflucht!!!
jetzt ist aussage gegen aussage und es kommt zum gerichtstermin!
in beiden fahrzeugen war jeweils ein beifahrer, auch hier aussage gegen aussage!

geht jetzt aber nicht um den unfallhergang sondern um die versicherung ;)

ehemaliges mitglied
20.12.2006, 20:00
das mit der versicherung ist klar, s.o.

wird ne heiße sache...

ibi
20.12.2006, 20:04
Original von RufusMücke
das mit der versicherung ist klar, s.o.

mein tipp im übrigen 50:50

o.k nach all den aussagen sehe ich das mit der vers.langsam und zähneknirchend ein ;)

ehemaliges mitglied
20.12.2006, 20:08
ich hatte es editiert, da ich dich nicht frustrieren will

aber bei widersprechenden aussagen, leichten schäden, wo SV zu keinem greifbaren ergebnis kommen, gehts halt oft so aus...

Vito
20.12.2006, 20:17
Ich versteh dich ibi... verstehen kann man so eine Handhabe echt nicht.

Versicherungen halt :rolleyes:

Immer schön die Beiträge erhöhen, aber wehe sie müssen mal zahlen.

Auch bei der KFZ-Versicherung finde ich immer so schön wenn ich gelesen habe "Beitragsrückerstattung"!!!

Ich fahr seit 1988 Auto und zwar Unfallfrei, habe noch nie etwas zurück bekommen.

Tuxi
20.12.2006, 21:05
Original von Vito
Ich versteh dich ibi... verstehen kann man so eine Handhabe echt nicht.

Versicherungen halt :rolleyes:

Immer schön die Beiträge erhöhen, aber wehe sie müssen mal zahlen.

Auch bei der KFZ-Versicherung finde ich immer so schön wenn ich gelesen habe "Beitragsrückerstattung"!!!

Ich fahr seit 1988 Auto und zwar Unfallfrei, habe noch nie etwas zurück bekommen.

oh, dass sind aber noch seltene Bedingungen. Mir ist derzeit kein Tarif auf dem deutschen Markz bekannt, der dies noch beinhaltet. Allerdings sinken die effektiven Beiträge bei Neukalkulation in 2007 öfter, als sie steigen, trotz Steuererhöhung. Die größten Erhöhungen für 2007 entstehen durch Änderungen der Typ- bzw. Regionalklasse (Schadenbehaftete Verträge ausgenommen)