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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger mit Konzi!



Zarathustra
14.08.2004, 13:03
Mahlzeit zusammen,

bin gerade von Juwelier Techel mit einem richtigen "Hals" wieder gekommen! (näheres steht im Sales-Corner "Sea-Dweller 2003")

Meine Frage/Überlegung wäre:

Könnten wir hier nicht einen Thread etc. aufggeliedert nach versch.
Konzis einrichten, indem man für verschiedene Sachbereiche wie z.B.:

-Uhrenkauf
-Service
-Freundlichkeit
-etc.

ein Voting von z.B. 1-10 einrichtet?

Was ist Eure Meinung dazu?

PCS
14.08.2004, 13:07
Ich fürchte, das ist nicht machbar. Denn das hängt von so vielen Dingen
ab. Je nachdem, was man will, wie man auftritt, wie man sich selbst
verhält und mit welchem Verkäufer oder Verkäuferin man es zu tun hat,
kann das bei ein und dem selben Konzi sehr unterschiedlich ausfallen.

Zarathustra
14.08.2004, 13:13
Hi Percy,

ist mir vollkommen bewußt. Habe auch schon gute Erfahrungen mit Techel gemacht.
Wäre es aber nicht sinnvoll die jeweiligen Erfahrungen miteinander abzuwägen, auch wenn sie von jedem subjektiv wahrgenommen werden?
Lese hier täglich viele Berichte "Schlieren unterm Glas" "5 Wochen alte Sub Date beim Nachregulieren verkratzt" etc.
Können wir nicht, wenigsten grob, ein Voting für bestimmte Leistungen der einzelnen Konzis erwirken?
Ich bin mir bewußt, eine komplexe "Datawarehouse-Lösung" zu dem Thema sprengt den Rahmen, aber wie oft häufen sich bei bestimmten Konzis welche Probleme, sind es eher Ausnahmen oder der Regelfall?

SL_55
14.08.2004, 13:24
Bei den meisten Konzis sind Probleme die Ausnahme - bei W....... eher die Regel. :rolleyes:

Rein subjektiv :D

Edmundo
14.08.2004, 13:26
Denke, so etwas hängt, wie Percy schon gesagt hat, von vielen verschiedenen Dingen ab. Wenn man eine Uhr kaufen möchte, kann amn sich ja hier über den Konzi erkundigen, aber eine Beurteilung in Form von 1-10 finde ich sehr schwierig. Außerdem könnte man sicherlich als Konzi dagegen vorgehen, wenn einem die Beurteilung nicht passt.

Hannes
14.08.2004, 13:26
Hi Fabian,

auch wenn Techel mein bevorzugter "Haus- & Hof-Konzi" ist,
muß ich Dir in diesem Fall Recht geben. Die schnellsten sind sie nicht.

Mir ist das zwar meist wurscht, aber in Deinem Fall natürlich ärgerlich :(

roland
14.08.2004, 13:56
wäre aber sehr einseitig,wenn der Konzi nicht die Möglichkeit hat seine Meinung /seinen Standpunkt hier zu vertreten!!

Maga
14.08.2004, 16:03
Ging mir heute aber genauso mit Meinem.
Normalerweise funktioniert alles wunderbar.

Habe vor ca. 5 Wochen für meine Pan die neue Faltschließe incl.
Rep.band bestellt. Sollte nach 3 Wochen da sein.
Aus 3 Wo. wurden 5. Heute rief man mich an, daß die Schließe da sei.
Und ob es richtig ist, daß ich zur Faltschließe zusätzlich noch ein normales Rep.band wollte.
Natürlich nicht !!! oooppps, das dachte ich mir doch, so die freundliche Dame.
Habe ihnen höflich mitgeteilt, daß ich die Faltschließe dann auch so lange nicht benötige, bis ich auch das passende Band dazu habe.

mrgold
14.08.2004, 16:29
Original von PCS
Ich fürchte, das ist nicht machbar. Denn das hängt von so vielen Dingen
ab. Je nachdem, was man will, wie man auftritt, wie man sich selbst
verhält und mit welchem Verkäufer oder Verkäuferin man es zu tun hat,
kann das bei ein und dem selben Konzi sehr unterschiedlich ausfallen.

Genau es gibt immer zwei Seiten.
Und beide sollten die Möglichkeit der Stellungnahme haben,
um objektiv urteilen zu können.

Zu leicht wäre es, dann hier nur aufgrund seiner vielleicht subjektiv
schlechten Meinung, den ein oder anderen zu verreissen.

Gerade aus einer gewissen Anonymität heraus ist das schneller
geschehen, als man denkt.

Ich bin gegen solche pauschalen Bewertungen.

Sicherlich ist es aber sinnvoll über die ein oder andere persönliche,
negative wie auch positive Erfahrung hier zu berichten und diese auch
ggf. zu diskutieren.

chrisko
14.08.2004, 19:12
Wäre so eine Bewertungs Seite Überhaupt rechtens???Ich meine Könnten die Konzis die negativ abschneiden nicht auf Schadensesatz Klagen!!!!Da sollte man lieber vorsichtig sein!!!

kuntze
14.08.2004, 20:30
Schadensersatz für eine freie Meinungsäußerung ? Wegen was ? Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 I BGB ?, Anspruch aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB ? , Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Eigentumsverletztung gem. § 823 I BGB ?
Oder vielleicht Beleidigung nach § 185 StGB ? - oder gar üble Nachrede § 186 StGB - oder sogar gleich Verleumdung § 187 StGB ? Für die letztgenannten ist Vorsatz erforderlich hinsichtlich falscher Tatsachenbehauptung . Das will ich mal sehen...
Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim.

Boris

Vito
14.08.2004, 21:54
Also ich habe bei Wempe Köln sehr gute Erfahrungen gemacht.
Freundlichkeit, Service usw. erste Sahne.
Habe sogar ein paar kleine Geschenke bekommen.
Also von mir 10 Points :D

mrgold
15.08.2004, 00:01
Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim. Boris

Wer kann denn nachvollziehen, das Deine Behauptung den Tatsachen entspricht.
Ist doch nur Deine subjektive Meinung !

Ob die unwahr oder wahr ist, kann keiner nur Aufgrund einer angeblichen "Tatsachenbehauptung" beurteilen.

Gatsby
15.08.2004, 00:04
Original von kuntze
Schadensersatz für eine freie Meinungsäußerung ? Wegen was ? Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 I BGB ?, Anspruch aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB ? , Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Eigentumsverletztung gem. § 823 I BGB ?
Oder vielleicht Beleidigung nach § 185 StGB ? - oder gar üble Nachrede § 186 StGB - oder sogar gleich Verleumdung § 187 StGB ? Für die letztgenannten ist Vorsatz erforderlich hinsichtlich falscher Tatsachenbehauptung . Das will ich mal sehen...
Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim.

Boris

Sehr lässig, Boris !!!! :D

kuntze
15.08.2004, 14:01
Die mitgeteilte Tatsache darf "nicht erweislich wahr" sein. Der Wahrheitsbeweis ist geführt, wenn sich die rufgefährdende Tatsache in ihrem Kerngehalt als zutreffend herausstellt (siehe BGHSt 18, 182).

Bei Äußerungen im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung gilt - im Hinblick auf Art. 5 GG - ein großzügigerer Maßstab, d.h. hier sind scharfe und drastische Formulierungen erlaubt, nicht jedoch unverhältnismäßige Schmähungen.

Boris

THX
15.08.2004, 14:32
Original von Vito
Also ich habe bei Wempe Köln sehr gute Erfahrungen gemacht.
Freundlichkeit, Service usw. erste Sahne.
Habe sogar ein paar kleine Geschenke bekommen.
Also von mir 10 Points :D

Kann ich nur bestätigen. Die kümmern sich sehr gut um Ihre Kunden.

chrisko
15.08.2004, 18:24
Kunze mal ne Frage bist du Anwalt ???Da du dich so gut auszukennen scheinst!!!

kuntze
15.08.2004, 19:20
Nö, nur ein abgeschlossenes Jura-Studium, mit einem gar nicht mal soooo schlechtem Vollbefriedigend.

Boris

Marci
15.08.2004, 19:37
Ui, ein Jurist ;)

die Anspruchsgrundlagen hab ich jetzt nicht geprüft :D :D
ich halt mich an den lateinischen Spruch "Minima non cuart praetor" und immer dran denken "Ignorantia iuris nocet"

Trotzdem viel Glück im Leben Boris ;) ;) ;)

Gruß marcus

impala
16.08.2004, 12:27
Ich bereue es zumindest nicht, daß Jura teilweise Bestandteil meines Studiums war. Die fachlich fundierte Entkräftung dessen, was manchmal hier von Laien (nicht arrogant gemeint) in den Raum gestellt wird, empfinde ich als amüsant und lehrreich zugleich. Danke, Boris! ;)

Ciao
Karsten

Marci
17.08.2004, 23:42
Ui, ein halber Jurist :D :D :D :D

der sich nicht kausal über Laien amüsiert :D :D :D
Gut so, keine Anspruchsgrundlage, keine Verurteilung :D :D :D :D

Gruß Marcus Winkel