Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist einhalten ja/nein
Fiona111
18.01.2007, 22:16
Hallo zusammen. Folgender Sachverhalt: AN ca. 30 Wochenstunden, beschäftigt seit gut 8 Monaten. Es existiert kein schriftlicher Vertrag. Gehalt kam im gesamten Zeitraum nie pünktlich und immer nur in Teilbeträgen, meist nur auf Nachfrage. Letzte, erhaltene Gehaltsabrechnung datiert von 08/2006.
Ein unzumutbarer Zustand! AN ist trotz dieser Widrigkeiten immer seinen Verpflichtungen nachgekommen.
Nun besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen in ein geregeltes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzusteigen.
Nun zu meiner Frage: Muß sich der Arbeitnehmer trotzdem an die geltenden Kü-Fristen halten (1 Monat)? Wie stehen die Chanchen für den AN, im Klagefall des AG, ohne Schaden aus der Angelegenheit raus zu kommen? Ist ein Fall aus meinem nächsten Umfeld. Wäre schön, wenn Ihr was hilfreiches posten könntet. Danke
VintageWatchcollector
18.01.2007, 22:34
Über 6 Monate, also kommt die ordentliche (fristgemäße) Kündigung in Betracht. Arbeitsverträge bedürfen keiner Schriftform.
Mehr kann ich dazu nicht beitragen. ;) Ab zum Arbeitsrechtler.
wie wär es mit einer gegenseitigen sofortigen Vertragsaufhebung?
Ansonsten mal einen Arbeitsrechtler fragen. Gibt derzeit RS-Versicherer die diese Telefonberatung mitversichern.
Ansonsten ist heutzutage ja das beratungsgespräch verhandelbar und kostet idR. 150,- € netto. Bieten einige Kanzleien an. Hätts Du im Norden gewohnt, hätt ich ein solches Gespräch evtl. kostenlos bei einer Kanzlei vermitteln können.
Mostwanted
18.01.2007, 23:08
Original von Fiona111
Hallo zusammen. Folgender Sachverhalt: AN ca. 30 Wochenstunden, beschäftigt seit gut 8 Monaten. Es existiert kein schriftlicher Vertrag. Gehalt kam im gesamten Zeitraum nie pünktlich und immer nur in Teilbeträgen, meist nur auf Nachfrage. Letzte, erhaltene Gehaltsabrechnung datiert von 08/2006.
Ein unzumutbarer Zustand! AN ist trotz dieser Widrigkeiten immer seinen Verpflichtungen nachgekommen.
Nun besteht die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen in ein geregeltes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzusteigen.
Nun zu meiner Frage: Muß sich der Arbeitnehmer trotzdem an die geltenden Kü-Fristen halten (1 Monat)? Wie stehen die Chanchen für den AN, im Klagefall des AG, ohne Schaden aus der Angelegenheit raus zu kommen? Ist ein Fall aus meinem nächsten Umfeld. Wäre schön, wenn Ihr was hilfreiches posten könntet. Danke
Wenn nichts vereinbart ist gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mein Rat: Fachanwalt fragen oder Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaft/Rechtspfleger ob Grund für fristlose Kündigung deinerseits vorliegt.
die chancen eines AG einen AN auf Schadensersatz in so einem Fall zu verklagen sind lächerlich niedrig, und setzt extrem hohe Spezialisierung des AN voraus...
auch ein mündlicher vertrag ist ein arbeitsvertrag!
was die äusseren umstände betrift, die sind natürlich schonmal ein indiz für die (un-) seriösität des AG.
ICh würde als AN ein offenes gespräch führen und alles dransetzen, das man sich "auf dem kleinen dienstweg" einigt.
wenn ich wirklich die neue stelle haben will, bin ich binnen drei tagen aus meinem (mündlichen) arbeitsvertrag raus!
wie?
na ganz einfach... ich geh einfach nicht mehr hin!
ohne entschuldigung/krankmeldung:
- nach dem ersten tag abmahnung
- nach dem 2. tag 2. abmahnung
- nach dem 3. tag fristlose kündigung!
aber man sollte eigentlich versuchen immer ein gentleman-agreement zu finden, und wenn es darauf hinausläuft, das sich der AG auf die 14 tage einlässt, und man ihm mit vergütig von überstunden, urlaub usw. entgegenkommt.
ein offenes wort hat noch niemandem geschadet, und WENN sich der AG querstellt, kann man immer noch den "harten" weg über die arbeitsverweigerung wählen!
...
Thomas
Fiona111
19.01.2007, 09:07
Vielen Dank für Eure Infos :gut:
Wir wohl auf einen RA-Termin rauslaufen. Mal schauen was bei der Sache heraus kommt.
Wenn der Lohn nicht (pünktlich) gezahlt wird kannst Du immer noch den "gerechtfertigten vorzeitigen Austritt wegen ungebührlicher Vorenthaltung des zustehenden Lohnes" erklären.*
Das sollte man ohne vorherige Mahnung, vor allem in wiederholten Fällen, tun können.
Geh mal zur Arbeitnehmervertretung. DIe wissen eh genau was zu tun ist.
(* zumindest bei uns in Österreich geht das)
PAM00005
19.01.2007, 11:21
Spart Euch die Zeit und das Geld für einen RA.
Schriftlicher Aufhebungsvertrag der beiden Parteien.
Fertig!
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