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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rolex vernichtet seine eigenen Uhren



rincewind10_0
25.01.2007, 13:22
Hallo Leute,

ich habe sehr sehr lange mit diesem Bericht gewartet, aber es brennt seit fast 10 Monaten in mir.

Folgender Vorfall:

Ich erwarb eine sehr schöne 1675 aus Kanada (ebay). Der Verkäufer machte Top Bilder von der Uhr. Uhrwerk in super Makro, Kaliber 1570. Das Band war ein aftermarket, Bandanstösse 580.
Mir war eigentlich 100% klar, die Uhr ist echt. Ach ja, Gehäusenr. und Nummer vom Werk wurde angegeben.
Die Uhr bezahlte ich mit paypal.
Jetzt kommt der Hammer!!!!
Nach ca. drei Wochen bekomme ich ein Schreiben vom Zoll in Frankfurt:
Die Uhr die an mich gesand wurde, wurde überprüft und als Fälschung erkannt.
Mir wurde nicht mitgeteilt ob ein Uhrmacher oder geschweige jemand von Rolex die Uhr untersucht hat.
Zu dem Schreiben bekam ich noch eine Vorlage von Rolex, in der ich mich bereiterklären sollte die Uhr zu vernichten, da sonst gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden.
Ich dachte mir platzt der Kopf.
zuerst schrieb ich den Verkäufer an. Dieser versicherte mir, die Uhr, die er abgebildet hat, hat er auch verschickt.
Also schickte ich die Briefe vom Zoll zurück und unterschrieb keine Vernichtungsurkunde. Zudem schrieb ich einen sehr sehr netten Brief an Rolex Köln.
Wochenlang hörte ich nix. Langsam hatte ich angst um mein Geld und um die Uhr. (Ich kann mir leider nicht jeden Tag ne Uhr leisten). Und Rolex drohte mir mit nem Gerichtsverfahren, bei nicht Zustimmung der Vernichtung.
Dann bekam ich nach ca. vier Wochen einen Brief vom Zoll in Berlin, ich könne mir meine Uhr abholen.
Von Rolex hörte ich nix mehr.
Also rief ich in der Rechtsabteilung Rolex an (H. Kahlert) und fragte mal nach ob es normal sei, Uhren zu vernichten.
Der sagte mir ganz locker, ja, dies sei der Weg, den Rolex geht. Ach ja, ich war baff.
Ich fragte nochmal nach, ob den jemand beim Zoll sei, der gerne Uhren vernichtet. Dies wisse er nicht, aber so funktioniert das beim Zoll. Im übrigen war auch bei den Frachtbrief eine Wertangabe von 3000$ und als Angabe stand auch Rolex. Ich wollte dies nur nebenbei erwähnen.
Was habe ich daraus gelernt: Traue keinen Zoll und erst recht nicht Rolex.
Ich möchte gerne wissen ob andere auch solche Erfahrungen gemacht haben.
Zudem glaube ich, beim Zoll sitzt ein ganz gewiefter Bursche, der ne Mega Sammlung Rolex daheim hat und offiziell alle vernichtet hat.
Ich finde es erschreckend, wie Rolex sich verhalten hat. Keine Entschuldigung, kein, dass kann ja mal passieren, sondern, dass ist doch ganz normal. X(
Hallo, da geht es um Vintage Uhren und um Werte. Kann nichtmal mehr Rolex ne Fälschung von nem original unterscheiden.
Die Uhr habe ich im Übrigen an ein member in Berlin gegen eine 5513 getauscht, den richtig Freude hatte ich nicht mehr mit dem Zuckerstück.
Ich bin nach wie vor von den Kronenuhren überzeugt, aber nicht mit der Politik von Rolex..........................So, jetzt geht es mir besser...........

Grüsse aus Berlin

Chris

Tobimat2000
25.01.2007, 13:28
erschreckend. aber das passiert wenn eine große firma grundsätzliche regelungen erlässt - der einzelfall geht dann unter, obwohl er doch im fokus stehen sollte.

durch das schweigen hat rolex die echtheit schliesslich anerkannt?

grüße, tobias

steboe
25.01.2007, 13:31
Aftermarketband dran!? :rolleyes:
Find ich i.O. wenn dann die Uhr überprüft wird... =)
BTW hast Du sie dann mit dem Fakeband bekommen?

Mawal
25.01.2007, 13:32
Original von rincewind10_0
....


Ich erwarb eine sehr schöne 1675 aus Kanada (ebay). Der Verkäufer machte Top Bilder von der Uhr. Uhrwerk in super Makro, Kaliber 1570. Das Band war ein aftermarket, Bandanstösse 580.
...

aftermarket=fake...


kann mir schon vorstellen, dass das Verwirrung auslöst...


Das Band hast du ja dann offensichtlich (hoffentlich) ausgewechselt...denn du hast sie ja mit



Oysterband 78360 hat die originalen 580er Anstösse

in der SC angeboten (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=33645)...;)

cardealer
25.01.2007, 13:35
Original von Mawal

Original von rincewind10_0
....


Ich erwarb eine sehr schöne 1675 aus Kanada (ebay). Der Verkäufer machte Top Bilder von der Uhr. Uhrwerk in super Makro, Kaliber 1570. Das Band war ein aftermarket, Bandanstösse 580.
...

aftermarket=fake...


kann mir schon vorstellen, dass das Verwirrung auslöst...

ist halt die Frage mit wieviel fake Teilen ist eine Rolex noch eine Orginal :rolleyes: :rolleyes:

WUM
25.01.2007, 13:38
hab da so meine Zweifel ob sich beim Zoll jemand so gut auskennt.
was machen die ? Band ab, Nummern vergleichen?
oder gar Gehäuse öffnen (mit nen Schraubstock)?

Gruss

Wum

P.S.: persöhnlich kauf ich niks über Internet, ich muss sehen fühlen und riechen können

yourken
25.01.2007, 13:39
Uff, da hast Du aber nochmal Glück gehabt.

Ich denke auch, dass da einer beim Zoll sitz und ne top Uhrensammlung hat.

Ach übrigends, ich war mal auf dem Flughafen Frankfurt da hat der Zoll eine Ausstellung gemacht was so alles beschlagnahmt wurde.

Einer der Zöllner trug eine Rolex Daydate Gold.

Ob die "echt" war ?? :rofl: :rofl:

Gruss

Ralf

Donluigi
25.01.2007, 13:41
Ich kann auch verstehen, daß Rolex sich da nicht lange mit Einzelschicksalen aufhält und in erster Linie daran interessiert ist, unkoschere Uhren von der Straße zu holen - was ja gewissermaßen im Interesse aller Sammler ist. (Das ist jetzt nicht auf deine Uhr bezogen, denn die kenne ich nicht.)

Aber das Zollproblem ist altbekannt, hier wird gern mal aus der Hüfte geschossen und auch bei unklaren Fragen erstmal groß mit Vernichtung gedroht. Es gibt da einige Stories zu hier im Forum und ich bin mir sicher, daß du noch interessantes Feedback auf dein Thema bekommst. So viel steht fest: ich habe noch nie hier davon gelesen, daß eine Uhr tatsächlich zerstört wurde. Frag mal den Reckel an, der hat diesbezüglich einige Erfahrungen sammeln dürfen.

Den Zoll an sich schätze ich generell aber als ziemlich korrekten Verein ein. Ich durfte einige Male beschlagnahmte Ware aus meinem Berufsgebiet begutachten und die Ware wurde danach tatsächlich ordnungsgemäß verklappt, obwohl sie durchaus wertvoll war.

rincewind10_0
25.01.2007, 13:44
An der Uhr war bis auf das Band alles echt. Anscheinend bewerten die dort das aussehen.
Beim Berliner Zoll meinte noch ein ganz schlauer: Der Stundenzeiger lässt sich nicht verstellen (unabhängig). Bei ner 1675 nen beweglichen unabhängigen Stundenzeiger, das is mir neu.

Vollprofis

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 13:47
selber schuld wer sich sowas gefallen läßt.

je mehr sich das bieten lassen umso dreister werden die beteiligten.

rincewind10_0
25.01.2007, 13:47
Ach ja, das Band wurde mir ausgehändigt, obwohl da ein Zettel dran war, wo Fälschung darauf stand.
Das Band habe ich immer noch. Da haben die Leute geschlampt.

Chris

rincewind10_0
25.01.2007, 13:51
Kann doch nicht ne Uhr vernichten wenn ich ein anders Band dran habe. Habe im übrigen diesen Satz auch an Rolex geschrieben. Steht jemand auf Leder, dann wird die Uhr vernichtet?
Chris

dahofer
25.01.2007, 13:53
Wurde die Uhr mit der Post (EMS) oder mit einem privaten Kurier verschickt?

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 13:54
war an dem aftermarket band ein rolex symbol? war die schließe echt rolex oder fake und mit ner krone versehen?

Donluigi
25.01.2007, 13:54
Früher war Rolex da wesentlich strikter, da wurden Uhren nicht revidiert, wenn sie nicht das richtige Band dran hatten, es gab sogar manchmal Schwierigkeiten, die Uhr überhaupt wieder zurückzubekommen. Hier hat die Rechtsprechung aber klar pro Kunde/Eigentümer entschieden und Rolex etwas vom hoheitlichen Habitus abgeknöpft, wo man bekanntlich Schwierigkeiten mit der Einsicht hatte, daß eine vom Kunden gekaufte Uhr tatsächlich dessen Eigentum wurde :D Vielleicht hat sich das noich nicht bis zum Zoll herumgesprochen ;)

Sparts
25.01.2007, 14:00
Versteh Ich jetzt alles nicht..wieso wurde Die Uhr als Fälschung eingestuft?von wem genau?begründung?wegen dem Band? 8o

rincewind10_0
25.01.2007, 14:00
Nein, das Band hatte kein Rolexzeichen, es war lediglich ein Oysterband.
Die Anstösse waren echt (580er)
Kann ja nicht sein, wenn ich ne sub kaufe und da ist ein Natoband montiert, dann wird die Uhr auch als Fälschung abgetan.
Ich finde es ja gut, dass da Rolex mit allen Mitteln versucht Blender aus dem Weg zu räumen, aber bitte mit Vorsicht.............

Chris

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 14:01
es handelt sich um die rolex köln gmbh, nicht um den lieben gott.

verstehe nicht, warum man da so zu sieht und sich das gefallen läßt.

EDIT: wenn das band nicht gemarkt war, war das verhalten unrechtmäßig und dann gäbe es von mir eine dienstaufsichtsbeschwerde und schadensersatzansprüche.

rincewind10_0
25.01.2007, 14:05
Also, der Zoll in Frankfurt am Flughafen kam zu der Erkenntnisssss, das die Uhr eine Fälschung sei. Vom Band war keine Rede gewesen. Ich wusste aber beim Kauf, dass das angebrachte Stahlband nicht original sei. Dies war auch in der Beschreibung des Verkäufers erwähnt.
Als ich das Schreiben vom Zoll bekam, schrieb ich denen, dass das Band nicht original sei und mann(Frau) nicht vom Band auf die Uhr schliessen sollte.
Klaro..
Chris

cardealer
25.01.2007, 14:05
Original von RufusMücke
es handelt sich um die rolex köln gmbh, nicht um den lieben gott.

verstehe nicht, warum man da so zu sieht und sich das gefallen läßt.

EDIT: wenn das band nicht gemarkt war, war das verhalten unrechtmäßig und dann gäbe es von mir eine dienstaufsichtsbeschwerde und schadensersatzansprüche.

genau, wie ich auch schon in anderen Threads geschrieben habe wunder ich mich auch immer über die Erfurcht die vor Rolex herscht. Ich wäre auch umgehend zu meinem RA.

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 14:06
da werdet ihr autohändler doch wegen kleinigkeiten verklagt...

cardealer
25.01.2007, 14:07
Original von RufusMücke
da werdet ihr autohändler doch wegen kleinigkeiten verklagt...

Du sagst es.....Wandlung wegen lockerem Rücklicht....

rincewind10_0
25.01.2007, 14:08
Zur Fage Versand: Ja, EMS habe ich gewählt. Wie gesagt, ich wollte auch nie den Zoll be*********. Wertangabe + Inhalt war angegeben.

Chris

dahofer
25.01.2007, 14:13
Original von rincewind10_0
Zur Fage Versand: Ja, EMS habe ich gewählt. Wie gesagt, ich wollte auch nie den Zoll be*********. Wertangabe + Inhalt war angegeben.

Chris

Ich bevorzuge Fedex, Dhl oder Ups, gerade wegen der Zollabwicklung.

rincewind10_0
25.01.2007, 14:15
So muss jetzt wieder weiterbuckeln und bin auf weitere Antworten bis zum Abend gespannt.

Chris

Prüfer
25.01.2007, 14:16
Bei solchen Dingen immer immer immer sofort ANWALT einschalten - bei Ausgang so wie hier ist dann die Kostennote selbstverständlich dann auch Gegenstand Deiner Schadenersatzansprüche.

In der Vergangenheit wurde fälschlicherweise jede 3. Vintage ROLEX die mir aus den USA geliefert wurde - vom Zoll (Hauptzollamt xy in Niedersachen) als Imitat identifiziert.

Nach intensiver Intervention durch unsere WP/RA Kanzlei wird bei Lieferungen an mich inzwischen fast überaupt nicht mehr geprüft - bzw. es wird vollumfänglich meinen Wert und Inhaltsangaben vertraut.

Keine Kompromisse eingehen! NULL Toleranz zeigen - Es ist Allein Sache des Zoll die Beamten vernünftig zu schulen - Das dies schwer und teilweise nicht möglich ist darf nicht zu Lasten von uns Sammlern gehen.

Fallbezogene Empfehlungen gebe ich bei Bedarf gern per PN

Gruss

Prüfer

fips
25.01.2007, 14:18
Ich würde einen Termin mit der Geschäftsleitung von Rolex Deutschland machen. Die sollen dir das ins Gesicht sagen, dass sie deine EUR 3.000,- Uhr verschrotten lassen.

Es ist unerhört, dass man den ordentlichen Warenverkehr durch "Markenrechtsprobleme" behindert.


LG
Peter - Fips

jochen
25.01.2007, 14:24
Bin erstaunt, dass auf Deinen einfachen Widerspruch hin dann nach einigen Wochen plötzlich alles problemlos lief :rolleyes:

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 14:25
von der geschäftsleitung kommt doch der antrag auf die sog.grenzbeschlagnahme ggü den zollbehörden...

mit einem gespräch kommt man da ned weiter

i.ü. siehe "prüfer"...

falkenlust
25.01.2007, 15:06
Ohne weiter drüber nachzudenken hätte auch ich sofort aus allen Läufen und mit allen mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln "geschossen", bevor man sich ärgert ist man immer gut beraten den Fachmann die Arbeit machen zu lassen, ein Gang zum Anwalt ist in solch einem Falle unerlässlich.
Schön für dich das die Geschichte doch noch "gut" ausgegangen ist, aber es wird dich wohl ein paar graue Haare gekostet haben mutmaße ich mal.....

miboroco
25.01.2007, 15:11
traurigtraurig!!!

Die sollten erst prüfen und dann Vernichtungsschreiben losschicken :weg:

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 15:48
Ich habe sowohl mit dem Zoll, als mit der Rechtsabteilung meiner Erfahreung gemacht, übrigens gute! Auch FFM und Kahlert.....ist fast nen Jahr her...

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 16:12
na ja björn....ich kenne deine erfahrungen ned, aber allein der umstand dort überhaupt tätig werden zu müssen spricht gegen gute erfahrungen...

Montreal
25.01.2007, 16:19
wow.. komische rolex reaktion..
aber. trotzdem gute firma

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 16:32
gute produkte!

Georg.Epstein
25.01.2007, 17:34
Ich hätte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen :)
Am Ende hättest du sowieso nicht zahlen müssen, ausserdem könntest du immense Schadensersatzansprüche geltend machen, z.B. eine Vertragsstrafe die fällig wurde als du die zum Weiterverkauf bestimmte Uhr nicht pünktlich liefern konntest, in Höhe von z.B. 10000 Euro. ;)

cardealer
25.01.2007, 17:38
Original von Georg.Epstein
Ich hätte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen :)
Am Ende hättest du sowieso nicht zahlen müssen, ausserdem könntest du immense Schadensersatzansprüche geltend machen, z.B. eine Vertragsstrafe die fällig wurde als du die zum Weiterverkauf bestimmte Uhr nicht pünktlich liefern konntest, in Höhe von z.B. 10000 Euro. ;)

?( was hier teilweise für Ratschläge gegeben werden :grb: oh man

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 17:42
Der Thread gleitet ab ins Schwachsinnige.......

cardealer
25.01.2007, 17:43
Original von Ticktacktom
Der Thread gleitet ab ins Schwachsinnige.......

genau....das wollte ich sagen

ehemaliges mitglied
25.01.2007, 18:34
Leute, ich weiss gar nicht warum Ihr Euch so ereifert.
Die Grenzbeschlagnahme sollte sich spätestens nach diesem Thread (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=25159) über die Forensuche finden lassen.

Der Zoll geht eben nur nach einer Checkliste vor, ohne spezielle Kentnisse.

Bei mir hat sich das über Einschicken zu Rolex schnell (3 Wochen :D) lösen lassen.

Bye

Marko

CEO
26.01.2007, 07:18
mich wundert´s dass die Dir das Band trotzdem ausgehändigt haben! Es scheint dass die Kompetenz der Zöllner eben nur beschränkt ist, insbesondere mit Sondersachen wie Deine Vintage.

Greetings

Insoman
26.01.2007, 07:20
Mein Vorschlag: mann sollte die Zöllner mal einen Tag vor den Compi setzen und hier mitlesen lassen

Pete-LV
26.01.2007, 09:32
Original von Insoman
Mein Vorschlag: mann sollte die Zöllner mal einen Tag vor den Compi setzen und hier mitlesen lassen

mit L E S E N, ob das gut geht !! ;)
Was hier alles umgabut wird , sind ja XX % F... !!

Donluigi
26.01.2007, 09:35
Wenn auf dem Band kein Rolex-Logo drauf ist, ist es auch nicht zu beanstanden.

hugo
26.01.2007, 10:00
schöne geschichte,viele mutmaßungen,tolle statements,keine genauen details,keine bilder,keine schriftstücke ....

und das alles nach 10 monaten !!!

tolle diskusion

Mawal
26.01.2007, 10:38
Original von hugo
schöne geschichte,viele mutmaßungen,tolle statements,keine genauen details,keine bilder,keine schriftstücke ....

und das alles nach 10 monaten !!!

tolle diskusion

faktenfrei lässt sich eben am besten diskutieren... :D

picasso
26.01.2007, 11:22
Original von Donluigi
Wenn auf dem Band kein Rolex-Logo drauf ist, ist es auch nicht zu beanstanden.
eben...Aftermarket heißt nicht zwangsläufig Fake.

WUM
26.01.2007, 11:54
mein Tipp,

nur noch schmuggeln oder schmuggeln lassen

Fertig!! :P

Tschüsschen

Wum

Ingo.L
26.01.2007, 12:03
Original von WUM
mein Tipp,

nur noch schmuggeln oder schmuggeln lassen

Fertig!! :P

Tschüsschen

Wum

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: Sehr hilfreich.


Im Markengesetz §147,148,149 steht das wichtigste drin.
Jeder Anwalt weiß, was zu tun ist.



§ 147 MarkenG - Einziehung; Widerspruch; Aufhebung der Beschlagnahme

(1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Waren an.

(2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhält.

(3) Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen.

(4) Liegen die Fälle des Absatzes 3 nicht vor, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung an den Antragsteller nach Absatz 2 auf. Weist der Antragsteller nach, daß die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 beantragt, ihm aber noch nicht zugegangen ist, wird die Beschlagnahme für längstens zwei weitere Wochen aufrechterhalten.



§ 148 MarkenG - Zuständigkeiten; Rechtsmittel

(1) Der Antrag nach § 146 Abs. 1 ist bei der Oberfinanzdirektion zu stellen und hat Wirkung für zwei Jahre, sofern keine kürzere Geltungsdauer beantragt wird. Der Antrag kann wiederholt werden.

(2) Für die mit dem Antrag verbundenen Amtshandlungen werden vom Antragsteller Kosten nach Maßgabe des § 178 der Abgabenordnung erhoben.

(3) Die Beschlagnahme und die Einziehung können mit den Rechtsmitteln angefochten werden, die im Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen die Beschlagnahme und Einziehung zulässig sind. Im Rechtsmittelverfahren ist der Antragsteller zu hören. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht.



§ 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme

Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.

Oyster-one
27.01.2007, 00:02
Ausführungen zu rechtlichen Themen im Forum verursachen bei mir immer körperlichen Schmerz... Aber den Ansatz, sofort und stets einen Rechtsanwalt aufzusuchen, möchte ich mit Nachdruck unterstützen! ;)