Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrenverlust im Urlaub abgesichert durch Hausratversicherung
Eurofinanz
17.08.2004, 15:07
Die Frage beschäftigte mich, ob bei einem Diebstahl im Urlaub meine Rolex über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
Gerade habe ich meine Versicherung angerufen und hier die Info:
Ja, ihre Uhr ist auch im Urlaub versichert, wenn sie durch einen Einbruch im Hotelzimmer gestohlen wird.
Ja, wenn sie bedingt durch Gewaltandrohung abhanden kommt.
Ja, wenn sie per Trickdiebstahl vom Handgelenk entwendet wird.
Nein, wenn sie am Strand aus der Tasche oder dem Rucksack gestohlen wird.
Viele Grüße
Werner
auf jeden fall IMMER SOFORT ANZEIGEN. die versicherung verlangt so etwas. (auch wenn sie aus der tasche am strand entwendet wurde :D)
buccaneers
17.08.2004, 15:17
Muß man eigentlich eine Expertise anfertigen lassen oder langt ein Bild der Uhr und der Kaufbeleg ? Falls mal ein solcher Fall eintreten sollte was ja keiner hofft.
Lg,
Nina
Also bei meiner Hausratversicherung ist jegliche Verlust meiner Uhr versichert, d.h. auch aus der Tasche ungesichert am Strand. Natürlich bezahlt die Versicherung dann weniger als wenn Sie aus dem Zimmer, oder bei einem Überfall entwendet wurde.
@ Nina,
meiner Versicherung muss ich immer das Zertifikat und den Kaufbeleg zufaxen, somit ist meine Uhr ab sofort versichert.
Aber da musst Du am besten Deinen Vers-.Makler fragen, da es bestimmt Unterschiede gibt.
Auf jeden Fall ist die Uhr nicht automatisch in der Hausrat versichert denke ich 8o
Gruß
Stefan
Red_Sub69
17.08.2004, 15:37
Original von buccaneers
Muß man eigentlich eine Expertise anfertigen lassen oder langt ein Bild der Uhr und der Kaufbeleg ? Falls mal ein solcher Fall eintreten sollte was ja keiner hofft.
Ich habe damals extra vom Konzi eine Bescheinigung mit Bild und Kaufpreis Für die Versicherung bekommen. 8)
Ob das zwingend notwendig ist, weiß ich aber nicht. ?(
Eurofinanz
17.08.2004, 15:41
Also mir wurde mitgeteilt, dass die Uhr automatisch mitversichert ist. Mit dem Kauf würde sie sofort zum Hausrat gehören.
Bei der Verlustmeldung reicht die Rechnung als Nachweis, dass man die Uhr auch wirklich besessen hat!
Viele Grüße
Werner
buccaneers
17.08.2004, 19:05
Ich traue mich es kaum zu sagen :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: ich muß da meine Eltern fragen - ich bin noch beheimatet im Hotel Mama 8o :D
Lg,
Nina
Hallo,
da ich eine Versicherungsagentur besitze, möchte ich natürlich zum Thema Hausratversicherung ein Statement abgeben:
In der normalen Hausratversicherung, zu 99% der Fall, gilt Einbruchdiebstahl und Raub versichert. Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass jemand eingebrochen ist. Dies kann auch in einem Hotelzimmer gewesen sein, wobei ausserhalb des Versicherungsortes die Entschädigungsgrenze bei 20% der Versicherungssumme liegt. Raub ist die gewaltsame Entwendung eines Hauratgegenstandes oder bei entsprechender Androhung. Einfacher Diebstahl gilt über die Hausratversicherung nicht versichert und somit auch nicht die Entwendung aus dem Rucksack am Strand. Daher aufpassen! Polizeiliche Meldung ist ein Muss für die Versicherungsleistung, auch im Ausland.
Beweispflichtig, dass es sich um eine Original-Rolex handelte, ist immer der Versicherungsnehmer. Dies bedeutet natürlich, dass man im Besitz eines Zertifikates oder einer Echtheitsbestätigung durch einen Juwelier/Konzi ist. Fotos reichen natürlich nicht aus, wenn Ihr z.B. bedenkt, dass Ihr bereits Schwierigkeiten habt, ob es beim Foto um ein Fake oder eine Rolex handelt. Extra versichern muss man die Rolex nicht. Sie gilt automatisch las Hausratgegenstand. Man sollte natürlich aufpassen, ob man die Versicherungssumme entsprechend angepasst hat. Gleichzeitig sollte man auch die Entschädigungsgrenze für Wertsachen in der Hausratversicheurng beachten. Kann erhöht werden. Ich hoffe, ich habe Euch zumindest einen kleinen Einblick geben können. Bei Versicherungsfragen/-probleme könnt Ihr Euch jederzeit neutral an mich wenden. Daher noch einmal wichtig:
Zertifikat oder Echtheitsbestätigung muss für die Entschädigung vorhanden sein. Sollte Euer Versicherungsmann etwas anderes sagen, dürft Ihr Euch im Schaden auf böse Überraschungen einstellen.
Gruss aus der schönsten Stadt Deutschlands
Marc
Original von marc
Zertifikat oder Echtheitsbestätigung muss für die Entschädigung vorhanden sein. Sollte Euer Versicherungsmann etwas anderes sagen, dürft Ihr Euch im Schaden auf böse Überraschungen einstellen.
Oha!
8o
Danke für den Tip!
rainhard
17.08.2004, 23:32
@Marc
auf Dein Rückfrageangebot komme ich gerne zurück!
Zunächst, es geht mir nicht um Urlaub, sondern um Diebstahl bei Wohnungseinebruch.
Wie ist das dann mit Vintage-Uhren, für die man keine Rechnungen etc. hat? Meine sind per Foto dokumentiert. Sollte ich meine Versicherung anrufen und denen sagen, "ich besitze alte Uhren im Wert von x Euro, bitte erhöht die Hausratversicherungssumme entsprechend"
oder bin ich richtig gegen Diebstahl zuhause versichert. Gibt es eine Grenze, wieviel Uhren meine Lebensgefährtin - im Rahmen einer normalen Hausratsversicherung haben dürfen!!
Gruß, Rainhard
Die Auskunft meines Versicherungsmaklers heute lautete:
- Einbruchdiebstahl Zuhause:
versichert unabhängig von der Anzahl der Uhren bis zur Höchstgrenze für Wertgegenstände gemäß den Bedingungen der jeweilis abgeschlossenen Hausratversicherung.
- Raub (egal ob In- oder Ausland):
versichert bis zu max. ? XXXX,--, ebenfalls abhängig von der jeweils abgeschlossenen Hausratversicherung
- Verlust:
gar nicht versichert.
Art und Umfang des Versicherungsschutzes ist also individuell und nur aus den jeweiligen Bedingungen ersichtlich oder nach Rücksprache mit der Versicherung zu klären.
Falls der Versicherungsschutz nicht ausreicht besteht noch die Möglichkeit einer (nicht ganz billigen) Zusatzversicherung. :rolleyes:
Hallo Reinhard,
Du musst zwei Sachen unterscheiden:
1.) vor dem Versicherungsfall (also die Bestimmung der Versicherungssumme):
Hier würde ich Deiner Versicherung eine Liste der versicherten Uhren durchgeben (mit Angabe des aktuellen Listenpreises) und bitten diese entsprechend einzuschliessen, falls sie bei der Versicherungssummenbestimmung nicht berücksichtigt worden sind. Darüber hinaus ist die Entschädigung von Wertsachen auf 20% der Hausratversicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann man aber gegen Aufschlag erhöhen. Dies ist natürlich zu überprüfen. Weiterhin sollte man in einem gewissen Abstand dem Versicherer eine Anpassung der Versicherungssumme bekannt geben, falls sich die Listenpreise geändert haben. Bei einer Uhr ist dies natürlich zu vernachlässigen, weil man durch die Anpassung nur die Unterversicherung ausgleichen möchte. Anspuch hat man im Leistungsfall immer auf den aktuellen wiederbeschaffungspreis, auch wenn man dem Versicherer einen anderen Wert angegeben hat. Es muss nur insg. die Haustversicherungsssumme dem gesamten Versicherunsgwert entsprechen, um keine Unterversicherung angerechnet zu bekommen.
P.S.: es gibt natürlich mittlerweile auch andere Hausratbedingungen, die von o.a. abweichen. dennoch ist das Grundproblem das Gleiche.
2.) nach dem Versicherungsfall
Hier bist Du logischerweise beweispflichtig, dass Du im Besitz dieser Uhren gewesen bist. Ein Foto beweist definitiv die Echtheit einer Uhr nicht. Daher benötigst Du in jedem Fall entweder das Zertifikat oder eine Echtheitsbestätigung eines Konzis oder ähnlichem. Auch ein Kaufvertrag von einer gebrauchte Uhr dürfte i.d.R. nicht ausreichend sein, da Du Dir ja ein Fake hast andrehen lassen können. Um absolut sicher zu gehen, musst Du eines der beiden Nachweise haben.
Wenn Dir Dein Versicherungsmann etwas anderes sagt, ist dies absolut fahrlässig, aber lass es Dir entsprechend schriftlich geben. Als Makler haftet er persönlich, als Agent haftet seine Gesellschaft für das Geschriebene. Denke aber bitte daran, es gibt in diesem Segment eine Menge schwarze Schafe, die absolut nicht wissen, wo von Sie sprechen.
Wenn noch Fragen vorhanden sind, sprech mich einfach an.
Viele Grüsse aus der schönsten Stadt Deutschlands(zumindest was die Kneipenanzahl angeht)
Marc
dirkneuss
19.08.2004, 11:44
Ergänzen zum Kollegen Marc möchte ich noch folgendes.
Da der Mensch sparsam ist und vielleicht angebotene Vertragsumstellungen zu seiner Hausratversicherung regelmäßig abgelehnt hat, sollte er prüfen welchen geographischen Raum seine Außenversicherung (= u.a. Diebstahl im Urlaub) abdeckt. Ältere Vertragsgestaltungen sehen da durchaus nur das geographische Europa vor. D.h. selbst die Kanaren wären nicht mitversichert. Also, entweder als Betroffener den Vertrag umstellen oder nicht so weit wech.. fahren. Ist eh billiger und man kann sich vielleicht ein weiteres Krönchen ansparen...... :] :]
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