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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wertminderung eines neuwertigen PKW nach Verkehrsunfall



PAM00005
23.02.2007, 09:22
Frage an die Experten:

Kurz vor Weinachten ist mir ein PKW auf das Heck meines PKW aufgefahren. Der Wagen war damals gerade 9 Monate alt, also neuwertig.

Die gegnerische Versicherung ist bereit, den Schaden zu ersetzen und für die Wertminderung (neuwertiges Fahrzeug) 250 € zu zahlen.

Der Meister in der KFZ-Werkstatt sagte, dass ein höherer Wert möglich sei.

Wie hoch sind die üblichen Werte und was kann ich geltend machen, ohne aufwändige Sachverständigengutachten?

Vorab vielen Dank.

Ralf

Insoman
23.02.2007, 09:32
wie hoch war denn der Schaden, der verursacht wurde ?

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 09:35
Original von Insoman
wie hoch war denn der Schaden, der verursacht wurde ?

und:

-wurde der Schaden von einem GA geschätzt?
-wenn ja: von einem von der gegn. Versicherung beauftragten?
-um was für einen PKW handelt es sich?

PAM00005
23.02.2007, 09:38
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 09:44
es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.

Diese muss vom SV festgelegt werden, wenn Du also mit den 250 EUR ned einverstanden bist, musst einen SV beauftragen.

hpl
23.02.2007, 09:46
Bei einem Schaden von 1.500€ an einem A6 kann nicht wirklich was gefehlt haben - Stoßfänger, Schramme im Blech, ein bisschen Kleinzeug. Hier tritt eigendlich gar keine Wertminderung des Fahrzeugs ein - 250€ is eh gut.

Gruß

hpl

Insoman
23.02.2007, 09:47
bei meinem Leasinggeber ist es so, dass ich mich verpflichte bei einem selbst verusachten Schaden 10 % Pauschal als wertmindernd aus eigener Tasche zu zahlen - das vielleicht mal als grobe Richtschnur...


von daher finde ich die 250 € schon i.O. - war also nix schwerwiegendes

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 09:47
Diese Mutmaßung traue ich mir nicht zu. Der Schaden muss beim Wiederverkauf offenbart werden.

padis
23.02.2007, 09:49
250 euro :rofl: :rofl: :rofl:
ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können

bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.
Jeder kauft doch für den gleichen Preis lieber unfallfrei.

Wie Mücke schon sagt: sofort einen Gegengutachter
Die wollen Dich verarschen

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 09:52
Es hängt auch davon ab, was genau für 1500 EUR kaputt ging.

Eine unverbindliche Anfrage bei einem GA unter Mitteilung des KV und des Angebots der Versicherung würde Licht ins Dunkel bringen.

padis
23.02.2007, 09:57
und wenn Du einen versierten Anwalt brauchst, hast Du nicht weit:
Du kannst dich gleich an Mücke wenden --- er zieht das für Dich durch + Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern (ausser um das Scheck-einlösen) :gut:

PCS
23.02.2007, 09:57
Original von padis
250 euro :rofl: :rofl: :rofl:
ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können

bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.



Bei 1500 Euro Schaden 1500 Euro Wertminderung?

Wo wohnt Dein Gutachter? Kannst' mir den mal leihen? :D

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 09:58
Original von padis
und wenn Du einen versierten Anwalt brauchst, hast Du nicht weit:
Du kannst dich gleich an Mücke wenden --- er zieht das für Dich durch + Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern (ausser um das Scheck-einlösen) :gut:

lieb gemient padis, aber bitte sag so was nimmer. ich hab seine frage beantworten wollen, mandate haben wir genug. ;)

hpl
23.02.2007, 09:59
Leute bleibt auf dem Teppich - bei dem minimalen Schaden, bei dem das Fahrzeug durch Tauschteile ohne irgendwelche Nachteile wieder in den Neuzustand zurückversetzt werden kann hast du bei Verkauf des Fahrzeugs überhaupt keinen Nachteil - ich seh hier gar keine Wertmiunderung - nimm die 250€ als Wiedergutmachung für den Ärger.

Bei jeder Parkbeule die grosse Kasse machen triebt uns nur die Versicherungsprämien hoch - aber ist scheinbar heute so üblich.

ps

Heb das Gutachten für den Wiederverkauf auf - dann sieht der Käufer das nichts fehlt.

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:02
Original von hpl
Leute bleibt auf dem Teppich - bei dem minimalen Schaden, bei dem das Fahrzeug durch Tauschteile ohne irgendwelche Nachteile wieder in den Neuzustand zurückversetz werden kann hast du bei Verkauf des Fahrzeugs überhaupt keinen Nachteil - ich seh hier gar keine Wertmiunderung - nimm die 250€ als Wiedergutmachung für den Ärger.

Bei jeder Parkbeule die grosse Kasse machen triebt uns nur die Versicherungsprämien hoch - aber ist scheinbar heute so üblich.

ps

Heb das Gutachten für den Wiederverkauf auf - dann sieht der Käufer das nichts fehlt.

1. wars ein KV, kein GA
2. wissen wir ned was gemacht wurde
3. wird die versicherung ned umsonst 250 eur bieten
4. ist es sein recht das mal zu überprüfen bevor er sich drauf einläßt
5. hat er der versicherung eh genug geld gespart, da er kein GA machen ließ und nicht beim RA war...

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:08
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet, also sind 250,-euro in ordnung.wichtig ist, dass du beim verkauf auch diesen bagatellschaden angibst, da jegliche reparaturen im blech und lackbereich angabepflichtig sind.
bei inzahlungnahmen in unserem haus werden bei bewertungen genau diese werte berücksichtigt

Baumschubser
23.02.2007, 10:08
Beauftrage bei nicht selbstverschuldeten unfällen unabhängigen gutachter
Adresse branchenbuch, kosten unfallverursacher der ermittelt auch den wertverlust im rahmen der gesetzlichen vorgaben, gibt es im normalfall auch keine diskussion mizt der anderen versicherung.

gruß jan

hpl
23.02.2007, 10:09
Lieber Ralf,

was RufusMücke sagt stimmt natürlich in gewisser Weise:

schilder uns bitte kurz was am Fahrzeug beschädigt war - das hilft uns sicher weiter.

Interessant ist aber der unterschiedliche Standpunkt von Anwälten und Automobilern bei dieser Sache :D

Gruß

hpl

ich entwickle des Deuschen liebstes Kind ;)

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:09
Original von natafrese
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,

das stimmt nicht.

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:10
Original von hpl

ich entwickle des Deuschen liebstes Kind ;)

wenn du in MUC entwickelst, dann :gut: :gut: :gut:

hpl
23.02.2007, 10:12
ned nur ;)

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:15
Original von hpl
ned nur ;)

egal, ich liebe meinen BMW:-)))))))

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:19
Original von RufusMücke

Original von natafrese
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,

das stimmt nicht.

so hanhaben es die autohändler, glaub mir das ruhig ich kenn mich da aus;)
pauschalisieren kann man die richtlinie nicht, da auch die schadenhöhe, wenn sie einen gewissen betrag übersteigt nicht mehr so in kraft tritt.
beispiel: fahrzeugwert: 30.000,- schaden 15.000,- euro- der resultierende minderverkaufswert ist definitiv höher als nur 2250,- euro.

2.beispiel wert: 8000,- euro, schaden 2000,-. wertminderung 200,- euro absolut i.o

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:21
Original von natafrese

Original von RufusMücke

Original von natafrese
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,

das stimmt nicht.

so hanhaben es die autohändler, glaub mir das ruhig ich kenn mich da aus;)
pauschalisieren kann man die richtlinie nicht, da auch die schadenhöhe, wenn sie einen gewissen betrag übersteigt nicht mehr so in kraft tritt.
beispiel: fahrzeugwert: 30.000,- schaden 15.000,- euro- der resultierende minderverkaufswert ist definitiv geringer als nur 2250,- euro.

2.beispiel wert: 8000,- euro, schaden 2000,-. wertminderung 200,- euro absolut i.o

es geht hier um einen versicherungsfall, nicht um den an- oder verkauf eines autos.

und in rechtstreiten mit versicherungen wegen wertminderungen kenne ich mich ein wenig aus ;)

hpl
23.02.2007, 10:23
Lieber Themen-Starter - was fehlt denn nun der Kiste?

Sonst kommen wir hier nicht weiter!

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:26
@rufus: dann sag doch mal ganz unverblümt als jurist deine meinung zu den gewährten 250,- euro bei dem genannten schaden:cool:

Andreas
23.02.2007, 10:28
Biete dem Versicherer eine Summe an, mit der du leben kannst (realistischt natürlich).....lehnen sie ab......dann ab zum Gutachter, mit dem Gutachten zum RA......und dann hat der Versicher unendlich viele Nebekosten der Beweissicherungskosten am Hintern, die er eigentlich im Sinne seines Unternehmens vermeiden sollte.....NICHT der Versicherungs-Inanspruchnehmer ist der Prämienkostentreiber, weil er seinen Schaden ersetzt haben möchte und zwar ohne Nachteil!!!!!, sondern in der Regel sind es die Unternehmen, die wenig zahlen wollen, meist auf Kosten der Geschädigten.......nun musst du aber deinen Schaden beweisen.....oder eben einen Deal machen....

Für diese Verhandlungen brauchst du keinen RA, denn auch Anwälte rennen nicht selber zum Anwalt, wenn es sie privat so treffen würde, die handeln ein Angebot aus und gut ist....

Also rechne deren Kosten mal aus, was bei dem Schaden ein GA, ein RA und die Minderung kostet.......dann hast du eine ca. Berghöhe, die zu gehen ist und darauf legts du ein Angebot vor, was dir hilft über den Berg zu kommen......so lässt keiner Federn, auch im Wiederverkauf des KFZ´s nicht....

Gruß Andreas

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:32
Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderung

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:45
Original von natafrese

Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderung

und was für ein Auto würde ich dann kriegen??

Gruß

Uwe

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 10:54
Original von Uwe

Original von natafrese

Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderung

und was für ein Auto würde ich dann kriegen??

Gruß

Uwe

was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:

An der Alster
23.02.2007, 10:55
Original von natafrese

Original von Uwe

Original von natafrese

Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderung

und was für ein Auto würde ich dann kriegen??

Gruß

Uwe

was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:

hihi :D

cardealer
23.02.2007, 11:12
Original von padis
250 euro :rofl: :rofl: :rofl:
ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können

bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.
Jeder kauft doch für den gleichen Preis lieber unfallfrei.

Wie Mücke schon sagt: sofort einen Gegengutachter
Die wollen Dich verarschen

boah sorry aber wenn ich so einen Mist lese. :motz: Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich mit Empfehlungen einfach mal zurückhalten. Man muss doch nicht zu jedem Thema seine Grütze schreiben. Die Gerichte in Deutschland sind eh überlastet mit solch sinnlosem Müll. Und dann noch nen Anwalt empfehlen. Nee Nee Nee.
250,-Euro WM nehmen Danke sagen und gehen. Fertig.

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 11:16
@cardealer-kollege::dr: :gut:

cardealer
23.02.2007, 11:18
Original von natafrese
@cardealer-kollege::dr: :gut:

Danke :D :dr:

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 11:21
Nach meiner Meinung hören sich 250 EUR OK an. Ich kenne auch GA wo bei 1.500 EUR Schaden KEINE WErtminderung festgelegt wurde.

Aber:

hat er Nutzungsausfall bekommen?
hat er die Auslagenpauschale bekommen?

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 11:22
Original von natafrese

Original von Uwe

Original von natafrese

Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderung

und was für ein Auto würde ich dann kriegen??

Gruß

Uwe

was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:


lol könnt ihr euch das leisten? Oder seid ihr ned froh, wenn ein Audi Kunde sein Auto in Zahlung geben würde:-)

Passion
23.02.2007, 12:02
Hmm... :grb: die letzten 2 Jahre - 3mal einer auf die Heckstoßstange gebumst.... habe nie an Wertminderung gedacht! ... mist.. =( Reparieren lassen, dicken Leihwagen genommen und fertig war das.

Man sollte aggressiver denken lernen.... :grb:

Andreas
23.02.2007, 12:23
Original von Passion
Hmm... :grb: die letzten 2 Jahre - 3mal einer auf die Heckstoßstange gebumst.... habe nie an Wertminderung gedacht! ... mist.. =( Reparieren lassen, dicken Leihwagen genommen und fertig war das.

Man sollte aggressiver denken lernen.... :grb:


Denke nicht, das dies etwas mit "agressiver" denken zu tun haben soll.......es gibt Dinge, da lohnt es sich nicht um Geld zu streiten und auf jeden Punkt und jedes Komma im Klugscheißmodus zu bestehen....

Ich mache es in vielen Dingen eigentlich so wie du, wohlwissend vorauf ich verzichte und wohlwissend was ich haben muss......es lebt sich einfach besser so.....

...und das Geblubbere, das man Kosten bei den Versicherern zu seinem Vorteil nur herauspressen möchte usw........sind zwar nicht unbedingt Ammen-Märchen, aber bei oben genannten Fall, sehe ich jetzt keinen Bedarf nach den genannten Informationen, da die große Welle zu machen.....sicherlich leicht nachverhandeln.....und dann wieder leben...

Gruß Andreas

CHT
23.02.2007, 12:37
Original von RufusMücke
es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.


Na, wenn du dich da nicht zu weit aus dem Fenster legst. :flop:

Die Sachverständigen haben zwei Methoden bzw. Formeln zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes!
Eine nach Ruhrkopf-Sam und eine nach ... (weis nicht mehr genau wie die Methode heißt)

hier (http://www.nilgens.com/mwert.htm) ist ein Onlinerechner

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 13:20
Original von CHT

Original von RufusMücke
es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.


Na, wenn du dich da nicht zu weit aus dem Fenster legst. :flop:

Die Sachverständigen haben zwei Methoden bzw. Formeln zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes!
Eine nach Ruhrkopf-Sam und eine nach ... (weis nicht mehr genau wie die Methode heißt)

hier (http://www.nilgens.com/mwert.htm) ist ein Onlinerechner

Im Gegensatz zu einigen hier, weis ich schon ein wenig worüber ich rede.

Palandt § 251 Rn 12 oder so: " Eine allgemein anerkannte Schätzungsmethode hat sich für den Minderwert von Kfz nicht durchgesetzt."

Dürfe auch jedem einleuchten, da zB für eine zerstörte mehrteilige 21 Zoll Felge mit Bereifung im Wert von 1.500 EUR oder mehr es keine Wertminderung gibt, auch keine x%!

Deswegen auch miene Frage oben, was genau kaputt wurde. Aber das ist hier eh alles Perlen vor die Säue geworfen. Wurschtelt selbt mit Halbwissen weiter, ich halt mich künftig raus.

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 13:22
Original von RufusMücke

Original von natafrese

Original von Uwe

Original von natafrese

Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto

A6

würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderung

und was für ein Auto würde ich dann kriegen??

Gruß

Uwe

was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:



lol könnt ihr euch das leisten? Oder seid ihr ned froh, wenn ein Audi Kunde sein Auto in Zahlung geben würde:-)


peanuts, mein lieber rufus, peanuts....:cool:

cardealer
23.02.2007, 13:24
Original von RufusMücke
Deswegen auch miene Frage oben, was genau kaputt wurde. Aber das ist hier eh alles Perlen vor die Säue geworfen. Wurschtelt selbt mit Halbwissen weiter, ich halt mich künftig raus.

da sprichst Du mir aus der Seele :gut: :gut: könnte hier auch vieles schreiben aber hier posten ja schon genug "Profis" :D :D

Andreas
23.02.2007, 16:04
Original von cardealer

Original von RufusMücke
Deswegen auch miene Frage oben, was genau kaputt wurde. Aber das ist hier eh alles Perlen vor die Säue geworfen. Wurschtelt selbt mit Halbwissen weiter, ich halt mich künftig raus.

da sprichst Du mir aus der Seele :gut: :gut: könnte hier auch vieles schreiben aber hier posten ja schon genug "Profis" :D :D


Irgendwie muss ich dem beipflichten, da es hier wohl jedem aus seinem Fachgebiet ähnlich ergeht, das wenn er adäquat eine Frage beantworten möchte, er a) entweder vom Themenstarter kein Feedback bekommt oder b) wir Semi-Spekulanten den Thread vesemmeln.....

Willkommen im Club.... :D

Gruß Andreas

PAM00005
23.02.2007, 16:26
Stoßstange austauschen und div. Lackierarbeiten.

pelue
23.02.2007, 17:17
Bei Blechkutschen schlagen die Emotionen aber besonders hoch ...

Mein Tipp: Gutachter fragen.

ehemaliges mitglied
23.02.2007, 18:02
jetzt gebe ich auch noch meinen anwaltliche Senf dazu, habe schließlich mal 5 Jahre andauernd Verkehrsunfälle bearbeitet: bei nem Schaden von 1500 brutto kann der Starter über eine WM von 250 froh sein......ich könnte dem in unserer Gegend jede Menge SV benennen, die bei der geringfügigen Schadenshöhe GAR KEINE WM errechnen würden.

Mein Rat daher: Kohle nehmen, ausgeben, Spaß haben, Sache abhaken und vergessen. Basta.

CHT
23.02.2007, 22:46
Original von Andreas

Original von cardealer

Original von RufusMücke
Deswegen auch miene Frage oben, was genau kaputt wurde. Aber das ist hier eh alles Perlen vor die Säue geworfen. Wurschtelt selbt mit Halbwissen weiter, ich halt mich künftig raus.

da sprichst Du mir aus der Seele :gut: :gut: könnte hier auch vieles schreiben aber hier posten ja schon genug "Profis" :D :D


Irgendwie muss ich dem beipflichten, da es hier wohl jedem aus seinem Fachgebiet ähnlich ergeht, das wenn er adäquat eine Frage beantworten möchte, er a) entweder vom Themenstarter kein Feedback bekommt oder b) wir Semi-Spekulanten den Thread vesemmeln.....

Willkommen im Club.... :D

Gruß Andreas

Na wenn ihr alle so helle seit . . . .
dann geb ich doch gerne nach, muss dann wohl ziemlich doof sein

CHT
23.02.2007, 22:59
so ganz unwissend bin ich ja vielleicht auch nicht.
habe seinerzeit die Formeln in ein PC-Programm für KFZ Sachverständige umgesetzt.

Ruhkopf-Sahm und Halbgewachs-Berger waren die Berechnungsmethoden.

Wobei Halbgewachs wohl noch Heute zum Einsatz kommt.

mein Kommentar bezog sich auf die imho zienlich platte Antwort "Berechnung gibt es nicht"

Gruß Claus
__________________________________________________ ___

(VersR 80, 46) hat Grundsätze zu Ermittlung des Minderwertes aufgestellt und verlangt, dass der Minderwert insbesondere unter kontinuierlicher Beobachtung des des regionalen und überregionalen Marktes festgestellt werden soll. Er hat in damals die Berechnungsmethode von Ruhkopf-Sahm als sachgerecht bezeichnet, die auch andere Gerichte anwenden. Nach dieser Methode ist der Minderwert ein prozentualer Anteil der Summe von Wiederbeschaffungswert und voraussichtlichen Reparaturkosten.

Dieses Schema wurde jedoch seit 1962 nicht mehr angepasst und überarbeitet und wird zusehends von den Instanzgerichten als überholt angesehen. Es berücksichtigt die neueren Entwicklungen auf dem Reparatursektor (Tauschen statt Richten) nicht und enthält keine Beurteilung des Verhältnisses der Arbeitskosten zu den Materialkosten. Die Sachverständigenorganisation DEKRA beispielsweise wendet die Methode Ruhkopf-Sahm grundsätzlich nicht mehr an sondern bevorzugt die Methode Halbgewachs-Berger. Diese berechnet den Minderwert aus der Laufleistung des Fahrzeugs in 1.000-km-Schritten und dem Betrag der Reparaturkosten. Daneben existieren noch andere Methoden, wie z.B. das sog. Hamburger Modell und das BVSK-Modell. Keine Methode hat sich bisher als verbindlich durchgesetzt. Entscheidend ist letztlich der konkrete Wertverlust eines Fahrzeugs in seiner Region, die von einem Sachverständigen geschätzt wird, der dazu über qualifizierte Marktkenntnisse verfügen sollte.

ehemaliges mitglied
24.02.2007, 09:38
Scheinbar ist es sehr schwierig zu verstehen, dann man ned immer 10% oder X% hernehmen kann, siehe mein obiges Beispiel mit der Alufelge.

EDIT: und das " :flop:" in Bezug auf andere ist halt sehr überflüssig, wenn man selbst nicht richtig liegt.

CHT
24.02.2007, 14:07
Original von RufusMücke
Scheinbar ist es sehr schwierig zu verstehen, dann man ned immer 10% oder X% hernehmen kann, siehe mein obiges Beispiel mit der Alufelge.

EDIT: und das :flop: in Bezug auf andere ist halt sehr überflüssig, wenn man selbst nicht richtig liegt.

Wo bitte habe ich Stellung genommen über die ggf. anzusetzende Höhe des Minderwertes?

Ich habe lediglich deine Aussage: "es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten." als falsch dargelegt.

Wo liege ich damit bitte falsch?

Und dafür muss ich mich hier nicht als Idiot darstellen lassen und als einer der mit Halbwissen jeden Thread zersemmelt!

ehemaliges mitglied
24.02.2007, 14:11
Die ist aber nicht falsch. Aber ich gebs auf. Du hast recht und ich liege falsch. Damit dieses Thema endlich beendet ist.

ehemaliges mitglied
24.02.2007, 14:39
Hurz:jump:

PAM00005
20.03.2007, 22:08
Merkantiler Minderwert von 300 Euronen wurde anerkannt!

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 11:46
Original von PAM00005
Merkantiler Minderwert von 300 Euronen wurde anerkannt!

glückwunsch-war mir aber schon klar...

karlhesselbach
21.03.2007, 12:02
Original von RufusMücke

Aber das ist hier eh alles Perlen vor die Säue geworfen. Wurschtelt selbt mit Halbwissen weiter, ich halt mich künftig raus.

Servus, deswegen schreiben manche eher weniger ;)
Man will ja nicht das Halbwissen dezimieren, oder?
Davon abgesehen wird kein Wissen so vehement verteidigt wie das
Halbwissen :D