Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringend+++ rechtl. Rat gesucht.
Moonwalker
01.03.2007, 14:01
Fakten:
Ware bei gewerblichem Verkäufer gekauft.
Ware wird nach Geldeingang versendet.
Rücktritt vom Vertrag, kein Geld überwiesen.
Muss die Ware erst zugestellt werden um den den Rücktritt auszusprechen? :grb:
Da der Verkäufer an den Transportkosten verdient, besteht er auf den Versand. :motz:
Danke an alle. Wenn möglich keine "eventuell" Meinungen.
Es ist echt dringend.
Gruß,Günther
bestellt oder direkt dort gekauft?
ein paar Informationen schaden nicht
selten so einen Stuß gehört.....
Willi 3434
01.03.2007, 14:11
Bei Kaufrücktritt sind Fristen zu beachten.....ansonsten bist Du angeschi...... 8o
wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
normalerweise erst nach Erhalt der Ware ---- rufe ihn doch an + einige Dich gütlich
biete ihm an, daß Du ihm ein paar Kaugummis schickst; das wirkt oft Wunder :rolleyes:
Moonwalker
01.03.2007, 14:19
Der Artikel wurde über +bay bestellt (keine Uhr) ;) und sollte mit Spedition geliefert werden. Der Sack berechnet 90 EUR für den Versand. Er hat nen Deal vorgeschlagen dass man ihm 40 EUR überweißt dann verzichtet er auf den Versand.
Rücktritt wurde ein Tag nach der Bestellung ausgesprochen
wie schwer ist die Ware: 2 tonnen?
wenn es nicht sauber ausgezeichnet war, und bei Wucher würd ich es nicht annehmen. Soll er doch klagen.
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
wie hoch war der kaufpreis?
An der Alster
01.03.2007, 14:28
wenn warenwert über 40€ bist du aus dem schneider, wenn du die 14tägige frist eingehalten hast...
Moonwalker
01.03.2007, 14:30
Original von Insoman
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
So seh ich das auch.
Der Kaufpreis war 100EUR der Versand kostet wohl 90EUR.
Wie gesagt, er reduziert den VK und verdient an dem Transport.
Ist ja auch egal, es geht ja nur um den Rücktritt vor dem Versand.
Also einfach nochmal ne freundliche Mail und der Fall müsste erledigt sein. Sollte er die Ware trotzdem versenden, einfach nicht annehmen?
Willi 3434
01.03.2007, 14:30
Original von Insoman
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
Recht hat er...der Isoman :gut:
Schreib: Klage und sei verflucht, gelassen werde ich Deiner Klage entgegensehen... :supercool:
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
ehemaliges mitglied
01.03.2007, 14:34
Original von Tuxi
wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
..das stimmt so nicht ganz. wenn du eine privatperson bist und eine finanzierung/leasing abgeschlossen hast, kannst du ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tagen der bestellung widersprechen, außer du hast einen barkauf getätigt, denn dann : no chance- nur: good will;)
inversator
01.03.2007, 14:35
Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Und ich würde einfach gar nichts machen. Rechtswirksam den Rücktritt erklären. Notfalls per Einschreiben mit Rückschein.
Und dann, nach mir die Sintflut. Auch nicht mehr auf E-mail Anfragen o.ä. reagieren.Den Fall kannst du ruhig bis zum Mahnbescheid aussitzen. Aber so weit wird es wohl nicht kommen.
Gruß
Holger
Moonwalker
01.03.2007, 14:37
Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Alles klar, ich denke wir sind damit durch, Vielen Dank an alle.
Forum for President.
Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt. :D :D :D
Mostwanted
01.03.2007, 14:40
Original von Insoman
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
Das von Stephan gesagte beantwortet doch die Frage völlig: Ein Widerruf VOR Versand ist rechtens. Bei Artikeln über 40Euro geht der Versand zu Lasten des Verkäufers, allerdings muss man erst mal frei verschicken!
Also in deinem Fall: Annahme zusätzlich verweigern
Original von Moonwalker
Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Alles klar, ich denke wir sind damit durch, Vielen Dank an alle.
Forum for President.
Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt. :D :D :D
....hätt ich jetzt auch gesagt :rofl:
Moonwalker
01.03.2007, 16:14
Original von Tuxi
Original von Moonwalker
Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Alles klar, ich denke wir sind damit durch, Vielen Dank an alle.
Forum for President.
Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt. :D :D :D
....hätt ich jetzt auch gesagt :rofl:
Issooooo! Aber man hilft wo man kann. :supercool:
Original von natafrese
Original von Tuxi
wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
..das stimmt so nicht ganz. wenn du eine privatperson bist und eine finanzierung/leasing abgeschlossen hast, kannst du ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tagen der bestellung widersprechen, außer du hast einen barkauf getätigt, denn dann : no chance- nur: good will;)
Das liegt aber an der Finanzierung, da du bei jeder Finanzierung ein 14tägiges Wiederrufsrecht hast und darauf aufmerksam gemacht (per Unterschrift) werden mußt.
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