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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe gesucht zum Thema Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6. EStR



PVH
06.03.2007, 08:44
Guten Morgen allwissendes Forum,

ich habe ein großes Problem: Ich soll ein Referat über die Rücklage für Ersatzbeschaffung (RFE) halten, habe aber überhaupt keinen blassen Schimmer davon. :grb:

Daher die Frage an alle Steuerberater, Lehrer, Wirtschaftprüfer, Finanzbeamten,... einfach alle die mir helfen können mit der Bitte sich hier oder ggf. per PN zu melden.

Allen Versemmlern vorbeugend: nein es nicht um private Steuerprobleme sondern um ein Kurzreferat zu einem fiktiven Fall:

Der Sachverhalt in groben Zügen:

- LKW, Buchwert 67.200 EUR wird im Jahre 2006 durch Brand zerstört, Afa 2006 noch nicht gebucht.
- Versicherung zahlt Entschädigung 72.000 EUR
- Ersatz-LKW wird im darauffolgenden Wirtschaftsjahr am 03.06.2007 für 62.640 EUR inkl. USt (Nutzungsdauer 3 Jahre) beschafft.

Aufgaben:
a) Zeigen Sie die Kontenentwicklung für die Jahre 2006 und 2007
b) dabei ist eine RFE zu prüfen und zu bilden, Afa sind linear und zeitanteilig zu berechen
c) Abwandlung bis Ende 2007 ist kein Ersatz-LKW beschafft

Mein Wissen bisher: ich weiß, für wen das gilt, diese Voraussetzung ist erfüllt. Auch sind die Voraussetzungen des R6.6 EStR erfüllt, so dass eine RFE grundsätzlich möglich ist.

Was ich suche sind
a) die Buchungssätze oder Konten gem. Aufgabe A, wie die Rücklage gebildet wird
b) Meines Erachtens dürfen hier nur Teile übertragen werden gem. Mehrentschädigung, aber wie geht das?

Kann mir jemand helfen? Entweder hier im Post oder gern per PN... BITTE, es brennt sehr!

DANKE AN JEDEN DER HILFT/HELFEN KANN LICHT INS DUNKEL ZU BRINGEN! :verneig:

PVH
07.03.2007, 11:47
41x gelesen und keiner kann helfen? ;( ;( ;(

Noch eine Frage die in dem Zusammenhang auftauchte:
Muss ich bei dem LKW der abbrennt (angenommen im August des Jahres) noch die AfA berechnen für 7 Monate oder gleich ausbuchen? :grb:

Virtuose
07.03.2007, 14:35
Also alleine um zu erklären was eine RfE überhaupt ist müsste ich mindestens zwanzig Minuten die Tastatur quälen.

Um dann deinen Beispielfall auszurechnen nochmal 30 Minuten dranhängen und dann noch überprüfen ob alle gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt sind.

Also 1 Stunde für lau obwohl nicht ich sondern du das Referat halten musst.

Du musst buchen: Aufwand an Rücklage wie die Rl wieder aufzulösen steht in der Kommentiertung zum ESTG z.Bp. Hermann-Heuer.

Das ist ein sehr komplexes Thema. Und ich habe leider nicht die Zeit das jetzt alles niederzuschreiben.

Also da ist schon etwas Selbststudium gefragt. (Stell dir mal vor ich mache hier einen Thread an die Chirurgen im Forum auf und frage was ich alles bei einer Operation am offenen Herzen beachten muss).

Mostwanted
07.03.2007, 14:41
Wer ist so blöd uns lässt jemanden der Null Ahnung davon hat ein Referat halten??????

Dandy
07.03.2007, 16:24
Original von Mostwanted
Wer ist so blöd uns lässt jemanden der Null Ahnung davon hat ein Referat halten??????

Also das ist ja schon ziemlich harsch.
Es ist doch eine sehr gute Lehrnmethode ein Referat über ein Thema halten zu müssen, von welchem man keine Ahnung hat, denn gerade dann lernt man doch in der Vorbereitung am meisten.
Ist ein bisschen so wie die eigenen Ängste geraudeheraus zu konfrontieren.

Ich denke auch der Post von "Virtuose" sagt genug aus. Ich würde mal in der einschlägigen Literatur blättern, versuchen die Zusammenhänge zu begreifen und dann die ganze Sache angehen.

So schlimm, daß Du es überhaupt nicht selber schaffen könntest, ist die Sache doch nun auch nicht. :gut:


all the best
timo

Mostwanted
07.03.2007, 16:38
Das war überhaupt nicht böse gemeint, aber wenn er sagt das er das Thema nicht kennt ist es doch viel zu schwer, woher soll er sein Wissen beziehen in der kürze der Zeit? Gerade bei so Themen braucht man doch ein wenig Hintergrundwissen, sonst steht man alleine auf weiter Flur.

Dandy
07.03.2007, 16:46
@Mostwanted
Wenn Du es so ausdrückst, stimme ich Dir natürlich zu. Dummerweise hat der Threadstarter auch keinen Hinweis auf sein Zeitfenster bzw. eventuelle Vorbildung in steuerlichen Dingen gegeben.
Ich bin einfach davon ausgegangen, daß es nicht morgen vorgetragen wird, sondern zu Anfang des kommenden SoSe oder sogar etwas später und daß er steuerliche Grundlagenveranstaltungen schon absolviert hat. Aus diesem Kontext heraus, dürfte er sich das dann schon noch sinnvoll erarbeiten können.
Wenn natürlich die Zeit drückt und es an Vorbildung mangelt, sieht die ganze Geschichte anders aus.

all the best
timo

PVH
07.03.2007, 18:33
Also,
Steuerliche Vorbildung = 0
Termin des Ganzen: Mitte März
Und grundsätzlihc halte ich von so einer Lernmethode recht viel, aber dann muss zumindest ein bisschen Hintergrund da sein, und an eben diesem Bisschen ermangelt es mir, sorry!

Danke übrigens an Virtuose für den grundsätzlichen Hinweis, wie man zu buchen hat, da lag schon ein Missverständnis bei mir so dass das schon mal geholfen hat! Ich habe jetzt auch (fast) die Lösung - nach intensivem Literaturstudium.

Nur auf eine Frage habe ich keine Antwort gefunden: Muss die zeitanteilige Jahres-Afa (also die Restmonate, die das Gut im Vernichtungsjahr noch genutzt wurde) vorher noch gebucht werden oder nicht?

Alle anderen Fragen sind geklärt und auch soweit verständlich nur zur AfA habe ich widersprüchliche Angaben aus einigen Quellen... :ka:

Könntet Ihr mir da noch helfen, sonst ist schon alles :gut:

Mostwanted
07.03.2007, 19:02
Marc, ich wünsche Dir viel Erfolg! Berichte dann mal!
:gut:

Virtuose
07.03.2007, 21:35
Solange sich das WG im BV befindet und funktionsfähig seinem Bestimmungszweck dienen kann, ist auch Afa vorzunehmen.

Aber wie willst du einen Vortrag über ein steuerliches Sonderthema halten, wenn du von den Grundzügen der Bilanzierung und von Steuern eine Vorbildung von 0 hast???

Gehe ich morgen auf einen Musikerkongress und halte ein Referat über arabische Zwischennoten obwohl ich nicht Noten lesen kann.

Die erste Nachfrage würde dich doch sofort ins Straucheln bringen. Alleine die Idiotenwiese (Inhaltsverzeichnis) im Schmitt (Kommentar zum EstG) zum Thema Rücklagen ist über 3 Seiten lang.

Bis Mitte März bekommst du über c+p einen halbwegs vernünftigen Aufsatz zum Thema RfE zusammen, aber das ist es dann auch. Steuerrecht ist wie alle Lehrfächer ein methodisch aufgebautes Gebiet.

Diese Methodik ist im Grunde logisch und vernünftig, wird jedoch durch Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur aufgeweicht. Somit hat jeder den Eindruck (incl. Fachleute) in einem wabernden Moor zu wandern.

Aber nochmal ohne Ahnung von Bilanzierung und dem Sinn des Ganzen ist es überhaupt unsinnig dir so ein Referat anzubieten.

PVH
08.03.2007, 07:50
Original von Virtuose
Solange sich das WG im BV befindet und funktionsfähig seinem

Auch wenn es durch die Vernichtung dann komplett ausgebucht wird?

D.h. ist muss erst die AfA noch zeitanteilig buchen für die Monate, die es noch getan hat und dann "nur" den Restwert ausbuchen richtig?

Lupper
08.03.2007, 08:23
Original von PVH

Original von Virtuose
Solange sich das WG im BV befindet und funktionsfähig seinem

Auch wenn es durch die Vernichtung dann komplett ausgebucht wird?

D.h. ist muss erst die AfA noch zeitanteilig buchen für die Monate, die es noch getan hat und dann "nur" den Restwert ausbuchen richtig?

JA

An der Alster
08.03.2007, 09:33
bei so einer komplexen fragestellung hilft oft ein ausgeschriebenes kleines dankeschön in form von einer schönen flasche rioja ;)