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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kauf neuer Uhren aus nicht EU



harlelujah
18.03.2007, 19:00
hab in der suchfunktion keine passende anwort gefunden:

war heute ebenfalls auf der münchner börse und es gibt - so scheint es mir - mittlerweile mehr rolex aus asien und südamerika als aus europa. zumindest bei den mainstream uhren wie SubD, Sub LV und SD etc.

die sind natürlich alle nicht verzollt. jetzt die frage, was kann mir passieren, wenn ich bei der börse mit quittung eine neue sd kaufe. datum und mein name werden aktuell eingetragen.

der zoll kann mich doch nicht mehr haftbar machen?!? :grb:

frage deshalb: neue sd aus hongkong für 3200,- (Z-Nr) alternativ neue sd aus einem südamerikanischen duty free (U-Nr. und ohne datumseintrag) für 2.800,-.

wo die uhr letztlich herkommt ist mir egal, will nur einen stress irgendwann mal am flughafen haben.

kann man da eigentlich etwas falsch machen?

vielen dank
peter

Navigator
18.03.2007, 19:57
Da kann man laut meinem Händler viel falsch machen, er behauptet solche Uhren nicht zu kaufen :ka:
Mein Kumpel ham se schon mal am Schlawitchen gepackt ....der Zoll.....fragt nicht wie , was , warum jedenfalls Strafe und löhnen!!!!
Mehrere Tausend Euro!!!!!
Was da passiert, bei nicht verzollten Uhren wenn es rauskommt :ka:
Glaube aber du kriegst auch keine Rechnung :D :D Von den Börsen-Konzis :tongue:
Solltest du sie von nem Händler kaufen tatsache mit Rechnung, ich mein kein Händler dessen dritt Job das is sondern ein mit Ladengeschäft mit Rechnung würde ich sagen passiert dir nix ???Schwarzer Peter denke ich hat der Händler!!! ;)




Grüße aus (Baden :D)Württemberg :gut:

Michael

Daytona MOP
18.03.2007, 20:03
U-Nr und neu ?

Moonwalker
18.03.2007, 20:08
Hallo Peter,

habe mich neulich auchmal mit dem Thema beschäftigt, eine Antwort die alles klärt habe auch ich nicht gefunden.

Die Fachleute hier im Forum sagen, dass anhand der Seriennummer nicht festgestellt werden kann, welcher LC zu der Uhr gehört.

Wenn du die Uhr dann in Deutschland kaufst, kann ja theroretisch nichtsmehr passieren. Ich weiß nicht, ob jemand (Finanzamt/Zoll) verlangen kann, dass ich eine Kaufquittung von einem gewerblichen Verkäufer ein Leben lang aufheben muss.

Wie gesagt, eine endgültige Antwort wäre interessant. Auf der anderen Seite wäre die Differenz zu einer LC 100 Uhr nicht so groß.

Eine SD mit "D" Serie ist sicher nicht schlechter als eine "Z". Ein weilchen suchen, da geht schon was.

Moonwalker
18.03.2007, 20:10
Original von Navigator
Da kann man laut meinem Händler viel falsch machen, er behauptet solche Uhren nicht zu kaufen :ka:
Mein Kumpel ham se schon mal am Schlawitchen gepackt ....der Zoll.....fragt nicht wie , was , warum jedenfalls Strafe und löhnen!!!!
Mehrere Tausend Euro!!!!!Was da passiert, bei nicht verzollten Uhren wenn es rauskommt :ka:
Glaube aber du kriegst auch keine Rechnung :D :D Von den Börsen-Konzis :tongue:
Solltest du sie von nem Händler kaufen tatsache mit Rechnung, ich mein kein Händler dessen dritt Job das is sondern ein mit Ladengeschäft mit Rechnung würde ich sagen passiert dir nix ???Schwarzer Peter denke ich hat der Händler!!! ;)




Grüße aus (Baden :D)Württemberg :gut:

Michael

Hallo Michael, weißt du denn wer hier in der Beweispflicht ist?

Gruß, Günther.

flost389
18.03.2007, 21:26
Original von harlelujah

, will nur einen stress irgendwann mal am flughafen haben.




du WILLST stress??? :rofl: :rofl: :rofl:

Waschi.1
18.03.2007, 21:33
Es kann schon Ärger geben.. Hatte das schon mal mit ner Breitling die auf den Kanaren gekauft habe... Ich hatte zum Glück die Uhr getragen und meine Freundin ist vor mir durch den Zoll.. Da sie ja neuwertig aussah haben die mich min. 1 Stunde gelöchert ob ich sie in Gran Canaria gekauft habe.. :twisted: Natürlich nicht war meine Antwort..
Die haben zwar irgendwo die Serien Nummer eingetippelt aber ich durfte dann nach ner Stunde mit Uhr abtreten..

harlelujah
18.03.2007, 21:40
Original von Daytona MOP
U-Nr und neu ?
ja, eine u-nr und die uhr war neu. es waren nicht die geringsten gebrauchsspuren zu sehen.
das zertifikat ist auch nagelneu gewesen.

die ausgangssituation ist ja für den sachverhalt nicht ganz unwichtig.

ich kaufe in deutschland bei einem freien händler eine uhr. das ist fact.

muss ich mir dann gedanken um den zoll machen, wenn ich im zerti sehe, dass die uhr aus nicht eu-staaten kommt? kann ich probleme bekommen?

wurde das bisher im forum nicht behandelt? ich hab nichts gefunden!

es gibt ja noch andere punkte:
- bei einem freien händler muss ich eine rechnung bekommen!!!
- des weiteren habe ich anspruch auf eine garantie auf den erworbenen gegenstand habe (12 monate) !!!
- ich habe sogar anspruch auf garantie bei einem privatverkauf, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen worden ist.

wer kann wirklich helfen. bin selbst ja kein rolex-experte.

gruß
peter

Moonwalker
18.03.2007, 21:42
Jungs, der Ärger bei der Einfuhr dürfte jedem klar sein. Hier geht es um eine Uhr die bereits in Deutschland ist. In welcher Situation kann es Probleme geben?

Bitte keine Geschichten von nem Freund der jemanden kennt und dessen Schwiegermutter....

costafu
18.03.2007, 21:57
Hi Peter,

lass Dich von den Geschichten nicht Verunsichern. Die Herkunft der Uhr interessiert praktisch hier in D keinen Menschen mehr. Und bei der nächsten Auslandsreise passiert auch ganz sicher auch nichts. Oder nimmst Du immer Box und Papiere mit? ;) Ich reise beruflich sehr viel und gehe im Normalfall 1x je Woche durch den Zoll. (auch ganz unterschiedlich gekleidet) :cool: Ich wurde zwar schon öfters kontrolliert, auf meine Uhren (fast ausschießlich RLX) bin ich aber noch nie angesprochen worden. Allerdings habe ich auch immer nur eine dabei. (bis auf die ganz wenigen Ausnahmen, wenn ich mir mal eine mitbringe...) :D :D :D

Also, so jemand persönlich andere Erfahrungen gemacht haben sollte, raus damit!

Ach so, die Emotionale Seite (LC100), Wiederverkauf,... :muede: ; mir persönlich ist das unterdessen egal, ganz besonders bei Neuuhren und bei den Preisen.

Na dann, ein guter Deal wartet: also ran an den Speck! :gut: :gut:

Mawal
18.03.2007, 22:40
Freunde...


vielleicht sollten wir mal die faktische Ebene betrachten:


Solange du nicht mit einer ungetragen Uhr samt Box und Papieren und Rechnung aus dem Ausland einreist, wirst du nie ein Problem haben...


...weder beim Tragen

....noch bei der Ein- oder Ausreise mit Uhr am Arm

...noch beim Wiederverkauf...


...so einfach ist das...

Moonwalker
18.03.2007, 22:51
Original von Mawal
Freunde...


vielleicht sollten wir mal die faktische Ebene betrachten:


Solange du nicht mit einer ungetragen Uhr samt Box und Papieren und Rechnung aus dem Ausland einreist, wirst du nie ein Problem haben...


...weder beim Tragen

....noch bei der Ein- oder Ausreise mit Uhr am Arm

...noch beim Wiederverkauf...


...so einfach ist das...

So habe ich mir das auch gedacht, scheiß auf den LC und solange die Uhr nicht als gestohlen gemeldet ist, was solls.

joo
19.03.2007, 00:50
Original von harlelujah

Original von Daytona MOP
U-Nr und neu ?
ja, eine u-nr und die uhr war neu. es waren nicht die geringsten gebrauchsspuren zu sehen.
das zertifikat ist auch nagelneu gewesen.

die ausgangssituation ist ja für den sachverhalt nicht ganz unwichtig.

ich kaufe in deutschland bei einem freien händler eine uhr. das ist fact.

muss ich mir dann gedanken um den zoll machen, wenn ich im zerti sehe, dass die uhr aus nicht eu-staaten kommt? kann ich probleme bekommen?

wurde das bisher im forum nicht behandelt? ich hab nichts gefunden!

es gibt ja noch andere punkte:
- bei einem freien händler muss ich eine rechnung bekommen!!!
- des weiteren habe ich anspruch auf eine garantie auf den erworbenen gegenstand habe (12 monate) !!!
- ich habe sogar anspruch auf garantie bei einem privatverkauf, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen worden ist.

wer kann wirklich helfen. bin selbst ja kein rolex-experte.

gruß
peter


Man kann dir sehr wohl einen Strick aus einem Börsenkauf drehen, denn du weist oder mutmaßt ja, dass die Uhren bei manchen Börsenfreunden aus z. B. Fernost eben nicht verzollt und versteuert sind.
Von daher bist du nicht aus der Steuersache raus.

Zu deinen Punkten:
Wer sagt, dass du eine Rechnung bekommen musst?
Ein rechtgültiger Vertrag wird auch ohne schriftlichen Vertrag geschlossen - nur der Nachweis an sich ist schwerer zu führen.
Wer sagt, dass der freundlich lächelnde Asiate dir eine 1-jährige Garantieleistung zusichern muss? Rolex gibt ein Herstellergarantie, nicht jedoch der Händler. Wenn überhaupt, dann Gewährleistung nach deutschem Recht (EU-Recht), aber nicht xxx-Land-Recht???

Tipp: Kauf lieber beim Frank, Terminator .... ;)

Ingo.L
19.03.2007, 10:00
Der Ersteinführer ist der Steuerschuldige. Aber, Du bist erstmal beweispflichtig, sollte es mal zur Kontrolle kommen. Hast Du dann eine Quittung mir Seriennummer, bist DU aus dem Schneider, und der Zoll wendet sich an den Austeller der Rechnung (wenn er sich die Mühe überhaupt macht).

Es gibt aber auch Uhren mit LC100 die unverzollt sind ;)
In Deutschland gekauft, in ein Land mit niedrigem Steuersatz ausgeführt und MWSt. wurde bei der Ausfuhr erstattet. Danch zurück nach Deutschland geschmuggelt.

Also, LC ist schnurzpiepegal. Herkunftsnachweis, sprich Quittung oder Kaufvertrag ist entscheidend.

Donluigi
19.03.2007, 13:06
Streß kann es geben, wenn du am Zoll mit neu gekaufter Uhr samt Papieren erwischt wirst, ohne die Uhr angegeben zu haben. Das ist klar.

Ansonsten wüßte ich nicht, wie und warum dir der Zoll Streß wegen einer gebrauchten Uhr machen sollte - und ich habe weder hier noch im realen Leben jemals von jemandem gehört, der mit einer gebrauchten Uhr Probleme mit dem Zoll bekommen hätte. Diese Stories hört man immer nur von jemandem, der jemanden kennt, dem schonmal etc. Insofern ist das für mich im Reich der Märchen.

Wenn du sicher gehen willst, laß dir vom Händler auf der Börse eine Quittung geben, dazu ist er verpflichtet.

Manche Halbwissenden sollten sich auch mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung vergegenwärtigen, bevor sie in öffentlichen Räumen und im Brustton der Überzeugung Schmarrn verbreiten ;)

whisky-sierra
19.03.2007, 16:12
Wie sieht es denn juristisch aus, wenn man vom Grauimporteur eine Rechnung erhält, die ausweist, dass die Uhr nach §25 differenzbesteuert ist.

Manche Anbieter weisen für diesen Fall auch darauf hin, dass die 19% MwSt nicht ausgewiesen werden können.

An alle Forumsjuristen:
Bitte auch für einen Normalverbraucher verständliche Erklärung.
Danke

giftmischer
19.03.2007, 16:19
Ich bin mal so frei und verweise in diesem Zusammenhang auf einen Thread von mir vor einer Weile:

Klick (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=30481&sid=&hilightuser=3714)

Navigator
19.03.2007, 19:49
Hallo Michael, weißt du denn wer hier in der Beweispflicht ist?

Gruß, Günther.[/quote]





Tach , Beweise brauchte der Zoll bei meim Kumpel keine mehr.... ;)
Die hatten sie scho :D....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, bei Ihm war es etwas anderes ...keine Uhr ....



Ach ja Rechnungen sollte man aufbewahren.....besser so ;)



Grüße aus (Baden :D)Württemberg ;)

Michael :supercool: