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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage kfz versicherung rücktrittsrecht



IPAQ1
20.03.2007, 21:07
hallo

habe mal eine frage an die versicherungsexperten

der sohn meiner freundin hat gestern eine haftpflichtversicherung vür sein neues auto abgeschlossen , bei 140% soll er für einen toyota 190 euro im monat zahlen

heute war er bei der sparkasse und fragte mal so nebenbei was der wagen dort kosten soll .... ergebniss 290 euro im qaurtal

hat er ein rücktritsrecht für den gestern abgeschlossenen vertrag
oder ist es einfacher den wagen abzumelden und nach ein paar tagen wieder neu anzumelden

danke für die eure hilfe

Suerlänner
20.03.2007, 21:14
Original von IPAQ1
....ist es einfacher den wagen abzumelden und nach ein paar tagen wieder neu anzumelden

Das bringt nur etwas wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter zugelassen wird.

Ob man ein Rücktrittsrecht bei den Versicherungen hat kann ich Dir leider nicht sagen.

Mostwanted
20.03.2007, 21:14
Kommt darauf an wo er Ihn abgeschlossen hat (Online, durch Vertreterbesuch oder in der Agentur) und ob die Deckungskarte schon zur Zulassung verwendet wurde. Diese Fragen sollten übrigens vom neuen Versicherer beantwortet werden, das ist Kundendienst.

IPAQ1
20.03.2007, 21:28
neuen halter ist kein problem

beim vetreter zuhause abgeschlossen

danke schon mal

paddy
20.03.2007, 22:05
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht zurücktreten kann, ab- und wieder anmelden. Die Kosten dafür hat er bei der Erparnis locker wieder drin.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 09:48
Original von IPAQ1
neuen halter ist kein problem

beim vetreter zuhause abgeschlossen

danke schon mal

Wenn der Vertreter zum Zwecke des Vertragsabschlusses geladen wurde, handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft im klassischen Sinn.

Er kann dann nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten.

cardealer
21.03.2007, 10:23
meiner Ansicht nach unterschreibt man beim Vertreter nur einen Versicherungsantrag (keinen Vertrag) und hat dann wenn die Police kommt noch 14 Tage Rücktrittsrecht. So kenn ich das.

Mostwanted
21.03.2007, 10:40
Genau, ich empfehle das Studium des "Kleingedruckten", da steht das dabei. Aber, wie schon vorher angemerkt: Ein guter neuer Versicherer (Gerade Banken/Sparkassen) sollte sich darum kümmern, er will ja neue Kunden. Dem zukünftigen Schwiegersohn sei ein Vergleich der Tarife vor Vertragsabschluss angeraten, immerhin will er ja einen zustimmenden Schwiegervater beim "Um die Hand der Tochter anhalten" :D

biffbiffsen
21.03.2007, 10:56
Original von cardealer
meiner Ansicht nach unterschreibt man beim Vertreter nur einen Versicherungsantrag (keinen Vertrag) und hat dann wenn die Police kommt noch 14 Tage Rücktrittsrecht. So kenn ich das.

definitiv richtig. 14 Tage Rücktrittsrecht.

Probleme gibts nur, wenn die Zuulassung schon erfolgt ist.

dann gibts ne Kurzzeitzulassung, die wird abgerechnet.

Moonwalker
21.03.2007, 11:01
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

cardealer
21.03.2007, 11:11
Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.

Moonwalker
21.03.2007, 11:17
Original von cardealer

Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.

Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

Schau mer mal.

IPAQ1
21.03.2007, 11:18
danke euch

also abmelden anmelden ist das geringste problem

kann ja aeine woche auf mich laufen *ggg

sicher aber man kennt ja die jugend .... ist stürmisch ... und der versicherungvetreter ein sogenannter sehr guter bekannter ...

nun ist der auch erstmal schlauer geworden ....

cardealer
21.03.2007, 11:25
Original von Moonwalker

Original von cardealer

Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.

Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

Schau mer mal.

nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.

Moonwalker
21.03.2007, 11:32
Original von cardealer

Original von Moonwalker

Original von cardealer

Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.

Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

Schau mer mal.
nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.


Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?

Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)

Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.

cardealer
21.03.2007, 11:53
Original von Moonwalker

Original von cardealer

Original von Moonwalker

Original von cardealer

Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.

Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

Schau mer mal.
nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.


Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?

Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)

Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.

oh man :grb: wenn wir das hier diskutieren wollen nerven wir hier nur die anderen. Muß denn hier alles in Abrede gestellt werden. Es ist mein täglich Brot ich sollte mich damit auskennen.
Du wärst nicht der erste mittellose der ohne Versicherungschutz jemanden in die Karre fährt.

Moonwalker
21.03.2007, 12:09
Original von cardealer

Original von Moonwalker

Original von cardealer

Original von Moonwalker

Original von cardealer

Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf. ;)

völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.

Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

Schau mer mal.
nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.


Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?

Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)

Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.

oh man :grb: wenn wir das hier diskutieren wollen nerven wir hier nur die anderen. Muß denn hier alles in Abrede gestellt werden. Es ist mein täglich Brot ich sollte mich damit auskennen.
Du wärst nicht der erste mittellose der ohne Versicherungschutz jemanden in die Karre fährt.

Lassen wir es gut sein.

Schau mal bei Gelegenheit in:

§§5a
Abs. 3
8 Abs.4
Satz 5
VVG

cardealer
21.03.2007, 12:33
Original von Moonwalker
§§5a
Abs. 3
8 Abs.4
Satz 5
VVG

liest sich gut aber hat nix mit der Praxis zu tun. Mindestens 3x die Woche schaffen wir neue Doppelkarten auf die Zulassungsstelle weil der Kunde eine günstigere Versicherung gefunden hat. Und jetzt ist gut.

IPAQ1
21.03.2007, 12:55
8o he jungs keinen streit aufkommen lassen 8o


danke für eure hilfe


ich werde nach abschluss der sache bericht erstatten