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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pfefferspray bei Hundeattacke



Essentials
21.03.2007, 19:36
War am Sonntag mit meiner Frau und unserem Westie joggen, als uns ein allein und ohne Leine laufender weißer Schäferhund angriff. Besitzer war ca. 30 m weg, Hund hat nicht auf sein Rufen reagiert, sondern ging unserem Westie direkt an die Kehle. Hat unseren Westie ziemlich gebissen, hat auch geblutet, und als er auf den Arm meiner Frau losging, hab ich ihm eine Ladung Pfefferspray verpasst. Er hat dann abgelassen. Besitzer hat dann geschimpft, was mir einfiele, seinen armen Hund zu besprühen. Heute hat mich die Polizei vorgeladen, ich habe eine Anzeige wg. Tierquälerei am Hals, da ich den Hund besprüht habe. :ka: Was meint ihr dazu ?

Georg_Akkerman
21.03.2007, 19:41
Original von Essentials
Was meint ihr dazu ?

...dass die Story entweder Lücken hat oder sehr subjektiv erzählt wurde...sorry....


Gruß
der
Georg

Mostwanted
21.03.2007, 19:44
Original von Essentials
War am Sonntag mit meiner Frau und unserem Westie joggen, als uns ein allein und ohne Leine laufender weißer Schäferhund angriff. Besitzer war ca. 30 m weg, Hund hat nicht auf sein Rufen reagiert, sondern ging unserem Westie direkt an die Kehle. Hat unseren Westie ziemlich gebissen, hat auch geblutet, und als er auf den Arm meiner Frau losging, hab ich ihm eine Ladung Pfefferspray verpasst. Er hat dann abgelassen. Besitzer hat dann geschimpft, was mir einfiele, seinen armen Hund zu besprühen. Heute hat mich die Polizei vorgeladen, ich habe eine Anzeige wg. Tierquälerei am Hals, da ich den Hund besprüht habe. :ka: Was meint ihr dazu ?


Sofort Gegenanzeige machen, die lernen es sonst nicht!! Und vom Halter die Behandlungskosten für deine Hund einfordern. Frechheit!!! Ich hätte an Deiner Stelle schon vorher gesprüht. Unglaublich was sich mache Leute erlauben. 8o

flost389
21.03.2007, 19:45
du bist klar im vorteil...

bisswunde, etc.

Essentials
21.03.2007, 19:47
Original von Georg_Akkerman

Original von Essentials
Was meint ihr dazu ?

...dass die Story entweder Lücken hat oder sehr subjektiv erzählt wurde...sorry....


Gruß
der
Georg

Es sind beides Hündinnen, die sich nicht leiden können. Es war vor ca. 4 Wochen schon mal ein Angriff, bei dem ich den Besitzer bat, seinen Hund anzuleinen. Damals habe ich nicht gesprayt, da der Besitzer nah dran war. Dieses Mal hat der Hund nicht auf den Zuruf des Besitzers reagier und ich hatte Angst, dass er auch meine Frau beisst, da sie unseren Hund hochheben wollte, um ihn zu schützen. Unser Hund war übrigens an der Leine, da er sonst Eichhörnchen jagt (Terrier).

DeeJay
21.03.2007, 19:49
wie wärs wenn du die ganze Story erzählen würdest ? So kanns ja nicht ganz abgelaufen sein.... ;)

denn wenns so gewesen wäre, dann hätte ER eine Vorladung bekommen nicht du :gut:

Essentials
21.03.2007, 19:55
Original von Gerard De Vois
wie wärs wenn du die ganze Story erzählen würdest ? So kanns ja nicht ganz abgelaufen sein.... ;)

denn wenns so gewesen wäre, dann hätte ER eine Vorladung bekommen nicht du :gut:

der polizist hat gesagt, der halter sei mit seinem hund beim tierarzt gewesen und der hund habe aufgrund des pfeffersprays eine augenentzündung. und deshalb hat der halter mich wg. tierquälerei angezeigt. ich habe mich zur sache geäußert und der polizist meinte, er arbeite für den papierkorb. trotzdem interessiert mich, ob ich wirklich dafür verknackt werden kann, dass ich meine frau und hund geschützt habe.

Georg_Akkerman
21.03.2007, 19:55
Original von Gerard De Vois
wie wärs wenn du die ganze Story erzählen würdest ? So kanns ja nicht ganz abgelaufen sein.... ;)

denn wenns so gewesen wäre, dann hätte ER eine Vorladung bekommen nicht du :gut:

Das würde mir auch mehr einleuchten, denn....:

Eine quälerische Misshandlung im Sinne von § 17 Nr. 2b TierSchG liegt nur dann vor, wenn der Täter einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Das kann es also nicht sein....


Gruß
der
Georg

padis
21.03.2007, 19:55
das gewinnst du mit links --- wie schon gesagt, sofort Gegenanzeige machen......

kenne solche Fälle schon......

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 19:56
was ein ***** von Besitzer !!!! Hättest du dem nicht auch noch ne Ladung Spray verpassen können ??? Derartige Situationen habe ich mit meinem Hund auch schon wiederholt erlebt......und es sind fast immer Schäferhunde und ihre assigen Besitzer, die ihre Töhlen nicht anleinen, sie aber auch nicht führen können, weil die Hunde machen, was sie wollen.....

Mostwanted
21.03.2007, 19:57
Wieso? Du weisst ja nicht was der andere erzählt hat. Vorladung bekommt der, der nicht gleich zur Polizei rennt.

Essentials
21.03.2007, 19:57
die äußerung war heute, der polizist meinte, er müsse aufgrund der anzeige tätig werden, aber es gehe zur prüfung an die staatsanwaltschaft.

Mostwanted
21.03.2007, 19:59
Original von Essentials

Original von Gerard De Vois
wie wärs wenn du die ganze Story erzählen würdest ? So kanns ja nicht ganz abgelaufen sein.... ;)

denn wenns so gewesen wäre, dann hätte ER eine Vorladung bekommen nicht du :gut:

der polizist hat gesagt, der halter sei mit seinem hund beim tierarzt gewesen und der hund habe aufgrund des pfeffersprays eine augenentzündung. und deshalb hat der halter mich wg. tierquälerei angezeigt. ich habe mich zur sache geäußert und der polizist meinte, er arbeite für den papierkorb. trotzdem interessiert mich, ob ich wirklich dafür verknackt werden kann, dass ich meine frau und hund geschützt habe.


Auf diese Art Aussagen von Polizisten würde ich NICHTS geben!!!! Glaubs mir einfach. Das kann schnell nach hinten losgehen.

Essentials
21.03.2007, 20:00
Original von Mostwanted
Wieso? Du weisst ja nicht was der andere erzählt hat. Vorladung bekommt der, der nicht gleich zur Polizei rennt.

Ja, ich habe gar nichts gemacht. War mir zu blöd, will ja auch mit niemanden Stress. Und plötzlich kam heute der Anruf der Polizei, ich solle belehrt werden wg. der Anzeige.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 20:00
Woher hatte der denn einen Namen zum Anzeigen? Pfefferspray an sich is ja anonym...

DeeJay
21.03.2007, 20:01
woher hat der Andere deine Anschrift ?? Wenn du ihm deinen Namen und Anschrift gegeben hast, hättest du doch ahnen müssen was kommt ? Wieso hast du dann nicht als Erster reagiert und ihn angezeigt ??

Essentials
21.03.2007, 20:01
Original von RufusMücke
Woher hatte der denn einen Namen zum Anzeigen? Pfefferspray an sich is ja anonym...

Der wohnt in der gleichen Straße, ca 100m weg, direkt am Wald und ich bin hier bekannt, da niedergelassener Arzt.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 20:02
Ach so, dann kommt Sozialneid auch noch dazu...

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 20:02
Tja, Fragen über Fragen.....

Georg_Akkerman
21.03.2007, 20:03
Original von RufusMücke
Pfefferspray an sich is ja anonym...

Jau, der ist auch gut....ist schon etwas komisch, das Ganze....


Gruß

DeeJay
21.03.2007, 20:04
Original von Essentials

Original von RufusMücke
Woher hatte der denn einen Namen zum Anzeigen? Pfefferspray an sich is ja anonym...

Der wohnt in der gleichen Straße, ca 100m weg, direkt am Wald und ich bin hier bekannt, da niedergelassener Arzt.

er war Alleine ihr zu zweit ???? Und da wird noch eine Anzeige aufgegeben ????? :grb: :grb: :grb: :grb: :grb: :grb: :grb:

sehr strange

Essentials
21.03.2007, 20:05
Ich war einfach baff, ich bin 45 Jahre alt und war noch nie in meinem Leben bei der Polizei vorgeladen. Ich bin ganz schön bedient. Und das wg. einer Sache, bei der ich mich einfach nur gewehrt habe und meine zwei Süßen geschützt habe. Harte Sache.

Moehf
21.03.2007, 20:06
Anzeigen den anderen, da gibt es keinen anderen Weg. Wenn der Dich anzeigt, weil sein Hund fast Deine Frau und Deinen Hund gebissen hat. Was für Assis, in welcher Welt leben wir eigentlich.
Du bist Hundefreund aber eigentlich hätte die andere Töle erschossen gehört...und der Besitzer für sämtliche Kosten, auch die seiner Anzeige, zur Rechenschaft gezogen.

Georg_Akkerman
21.03.2007, 20:08
Die müssen bei der Polizei eine Soko eingerichtet haben, so eilig, wie dieser Sachverhalt abgearbeitet wird.
Komm sei ehrlich-Du machst immer die jährlichen Schluckimpfungen für die Wachbeamten...und deshalb wird das Ding voll hart durchgezogen... ;-)

Gruß

DeeJay
21.03.2007, 20:08
Original von Essentials
Ich war einfach baff, ich bin 45 Jahre alt und war noch nie in meinem Leben bei der Polizei vorgeladen. Ich bin ganz schön bedient. Und das wg. einer Sache, bei der ich mich einfach nur gewehrt habe und meine zwei Süßen geschützt habe. Harte Sache.

nochmal:

ihr wart zu zweit ;)

er vermutlich alleine ?? ;)

Gegenanzeige und aus die Maus :gut:

padis
21.03.2007, 20:08
Du warst gutmütig und sollst nun auch noch verarscht werden --- aber Deine Frau und die Bisswunden sind ja auch noch da

und wieso Schäferhund? --- in der Zeitung steht dann wieder, daß es der böse Pitbull war

Essentials
21.03.2007, 20:09
Naja, werde heute abend erst mal 1 - 3 Bier trinken, um mich zu etwas zu beruhigen. Und dann mal schauen, ob was von der Staatsanwaltschaft kommt.

paddy
21.03.2007, 20:10
Original von Moehf... Du bist Hundefreund aber eigentlich hätte die andere Töle erschossen gehört...

Das Tier kann nix dafür, dafür ist immer der Halter verantwortlich.

Auf jeden Fall auch anzeigen! Hatte sowas Ähnliches mal in einer Verkehrssache, wurde dann fallen gelassen.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 20:11
Tja Jung - in jedem Fall hast du ein Strafverfahren am Hals........und bei nem Arzt kann so was im schlimmsten Fall auch noch bei der Landesärztekammer landen. Ich an deiner Stelle würde ja mal einen Anwalt konsultieren........aber ich kenn das, ihr Mediziner macht das bekanntlich ungerne..... ;-))))

Essentials
21.03.2007, 20:11
Original von padis
Du warst gutmütig und sollst nun auch noch verarscht werden --- aber Deine Frau und die Bisswunden sind ja auch noch da

und wieso Schäferhund? --- in der Zeitung steht dann wieder, daß es der böse Pitbull war

Ja, wegen der Bisswunden waren wir am gleichen Tag beim Tierarzt, da haben wir auch die Rechnung für. Könnte vielleicht hilfreich sein. Hab dem Polizisten auch so erzählt, wie es war. Habe auch nicht beim Herlaufen des Hundes gesprüht, sonst wäre es vielleicht problematischer.Hab erst gesprüht, als der sich auf den Arm meiner Frau bewegt hat.

miboroco
21.03.2007, 20:12
Ja du hast vergessen den Besitzer mit ein zu sprühen =(

Essentials
21.03.2007, 20:12
Original von Ticktacktom
Tja Jung - in jedem Fall hast du ein Strafverfahren am Hals........und bei nem Arzt kann so was im schlimmsten Fall auch noch bei der Landesärztekammer landen. Ich an deiner Stelle würde ja mal einen Anwalt konsultieren........aber ich kenn das, ihr Mediziner macht das bekanntlich ungerne..... ;-))))

Mein Kumpel ist Anwalt, da zumindest bin ich gut versorgt. Der ist nur heute abend in einer Sitzung, aber den rufe ich morgen früh gleich an, da kannst du dir sicher sein.

Mostwanted
21.03.2007, 20:15
Joachim, Du solltest Ticktacktom auf den Fall loslassen, besser als jeder Kampfhund und bestimmt günstiger als die Schramme im Lack deines makelosen Rufes! :gut:


EDIT: Habe bei meiner Werbesendung das "Kumpel ist Anwalt" übersehen. Ich dachte immer Anwälte haben keine Freunde? :D

Georg_Akkerman
21.03.2007, 20:16
Original von Ticktacktom
Tja Jung - in jedem Fall hast du ein Strafverfahren am Hals........und bei nem Arzt kann so was im schlimmsten Fall auch noch bei der Landesärztekammer landen. Ich an deiner Stelle würde ja mal einen Anwalt konsultieren........aber ich kenn das, ihr Mediziner macht das bekanntlich ungerne..... ;-))))

...weill dann nämlich im Rahmen eines groß angelegten Ermittlungsverfahrens diverse Tupfer, Scheren, und Skalpelle aus den arglosen Körpern der Nachbarschaft auftauchen würden.
Eine Degradierung zum Veterinär wäre die unabdingbare Folge...man müsste sich wieder hochdienen...Kuhgeburten inklusive...will das wer...???


Gruß

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 20:16
Original von Essentials

Original von Ticktacktom
Tja Jung - in jedem Fall hast du ein Strafverfahren am Hals........und bei nem Arzt kann so was im schlimmsten Fall auch noch bei der Landesärztekammer landen. Ich an deiner Stelle würde ja mal einen Anwalt konsultieren........aber ich kenn das, ihr Mediziner macht das bekanntlich ungerne..... ;-))))

Mein Kumpel ist Anwalt, da zumindest bin ich gut versorgt. Der ist nur heute abend in einer Sitzung, aber den rufe ich morgen früh gleich an, da kannst du dir sicher sein.

Dann solltest du deinen Kumpel auch gleich fragen, ob er was von Strafsachen versteht.......denn sonst geht so was auch regelmäßig schief, und ich spreche aus Erfahrung..... :gut:

Das ist sonst so, als ob der Doktor morgens Zähne zieht und nachmittags Kaiserschnitte macht......du verstehst.... :D

bernie1978
21.03.2007, 20:16
Original von Essentials
Der wohnt in der gleichen Straße, ca 100m weg, direkt am Wald und ich bin hier bekannt, da niedergelassener Arzt.

LOL. ich überlege gerade, welche medikamente zu einem schnellen, unauffälligem Tod führen könnten, wenn man sie in ein leckerli für schäferhunde beimischt.

Spass beiseite, der hund kann eigentlich nichts dafür, wenn dann der halter. ich finde deine reaktion mit dem pfefferspray völlig gerechtfertigt.

ich würde sofort eine gegenanzeige aufgeben, deine frau war ja als zeugin live dabei.

insofern dürfte der halter mit der töle null chancen haben.
nur traurig, dass solche aktionen dann im rechtsstreit enden. eigentlich kann der halter froh sein, dass nicht mehr passiert ist, aber nein...anzeige aufgeben...welch ein idiot. sicher einer von den hundebesitzern, bei dem der köter im mittelpunkt der familie steht und den haushalt dominiert...

Essentials
21.03.2007, 20:18
Original von Mostwanted
Joachim, Du solltest Ticktacktom auf den Fall loslassen, besser als jeder Kampfhund und bestimmt günstiger als die Schramme im Lack deines makelosen Rufes! :gut:

Ob der so makellos ist, weiss ich nicht. Warum zeigt der mich an ? Was soll der Scheiss ? Ich habe weder ein dickes Auto noch ne grosse Hütte. Aber ne Rolex am Arm.... back to topics ;)

Donluigi
21.03.2007, 20:18
Gewinnst du ganz klar. Großer Hund, nicht angleeint,er hat keinen Zeugen, dein Hund ist verletzt, eigene Gesundheit in Gefahr, klarer Fall von Notwehr. Der andere kann froh sein, wenn sein Hund das überlebt.

Essentials
21.03.2007, 20:19
Original von bernie1978

Original von Essentials
Der wohnt in der gleichen Straße, ca 100m weg, direkt am Wald und ich bin hier bekannt, da niedergelassener Arzt.

LOL. ich überlege gerade, welche medikamente zu einem schnellen, unauffälligem Tod führen könnten, wenn man sie in ein leckerli für schäferhunde beimischt.

Spass beiseite, der hund kann eigentlich nichts dafür, wenn dann der halter. ich finde deine reaktion mit dem pfefferspray völlig gerechtfertigt.

ich würde sofort eine gegenanzeige aufgeben, deine frau war ja als zeugin live dabei.

insofern dürfte der halter mit der töle null chancen haben.
nur traurig, dass solche aktionen dann im rechtsstreit enden. eigentlich kann der halter froh sein, dass nicht mehr passiert ist, aber nein...anzeige aufgeben...welch ein idiot. sicher einer von den hundebesitzern, bei dem der köter im mittelpunkt der familie steht und den haushalt dominiert...

wofür soll ich ihn anzeigen ? dafür, dass er ein wixfrosch ist ? Ne, will ich nicht, bin kein Zurücktreter. Will eigentlich nur meine Ruhe.

Georg_Akkerman
21.03.2007, 20:21
Ich bin für Hunde-Vendetta!

Gruß

bernie1978
21.03.2007, 20:23
Original von Essentials

Original von bernie1978

Original von Essentials
Der wohnt in der gleichen Straße, ca 100m weg, direkt am Wald und ich bin hier bekannt, da niedergelassener Arzt.

LOL. ich überlege gerade, welche medikamente zu einem schnellen, unauffälligem Tod führen könnten, wenn man sie in ein leckerli für schäferhunde beimischt.

Spass beiseite, der hund kann eigentlich nichts dafür, wenn dann der halter. ich finde deine reaktion mit dem pfefferspray völlig gerechtfertigt.

ich würde sofort eine gegenanzeige aufgeben, deine frau war ja als zeugin live dabei.

insofern dürfte der halter mit der töle null chancen haben.
nur traurig, dass solche aktionen dann im rechtsstreit enden. eigentlich kann der halter froh sein, dass nicht mehr passiert ist, aber nein...anzeige aufgeben...welch ein idiot. sicher einer von den hundebesitzern, bei dem der köter im mittelpunkt der familie steht und den haushalt dominiert...

wofür soll ich ihn anzeigen ? dafür, dass er ein wixfrosch ist ? Ne, will ich nicht, bin kein Zurücktreter. Will eigentlich nur meine Ruhe.

ich würde mal mit ihm persönlich reden. der soll seine anzeige zurückziehen.
falls nicht würde ich mit einer gegenanzeige drohen, die dann sicher eskaliert (will er das?!), dein hund (körperlich) und deine frau (psychisch) waren doch sicher verletzt oder?

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 20:23
Original von Essentials

Original von bernie1978

Original von Essentials
Der wohnt in der gleichen Straße, ca 100m weg, direkt am Wald und ich bin hier bekannt, da niedergelassener Arzt.

LOL. ich überlege gerade, welche medikamente zu einem schnellen, unauffälligem Tod führen könnten, wenn man sie in ein leckerli für schäferhunde beimischt.

Spass beiseite, der hund kann eigentlich nichts dafür, wenn dann der halter. ich finde deine reaktion mit dem pfefferspray völlig gerechtfertigt.

ich würde sofort eine gegenanzeige aufgeben, deine frau war ja als zeugin live dabei.

insofern dürfte der halter mit der töle null chancen haben.
nur traurig, dass solche aktionen dann im rechtsstreit enden. eigentlich kann der halter froh sein, dass nicht mehr passiert ist, aber nein...anzeige aufgeben...welch ein idiot. sicher einer von den hundebesitzern, bei dem der köter im mittelpunkt der familie steht und den haushalt dominiert...

wofür soll ich ihn anzeigen ? dafür, dass er ein wixfrosch ist ? Ne, will ich nicht, bin kein Zurücktreter. Will eigentlich nur meine Ruhe.

Na, hoffentlich ist er nicht auch noch Mitglied bei RLX.......dann gibts für den Wixfrosch gleich noch ne Anzeige....... :D :D

padis
21.03.2007, 20:24
z.B. fahrlässige Körperverletzung

Deine Frau kann nicht mehr schlafen und hat starke Depressionen seitdem :D

in Amerika könntest Du dir u.U. deswegen schon eine "schöne Hütte" kaufen :rolleyes:

vincentjun
21.03.2007, 20:24
wenn du nicht willst das dein hund wieder gebissen wird..solltest du ihn anzeigen/melden...sonst bekommt er nie eine auflage wie z.b. maulkorb...

Essentials
21.03.2007, 20:28
danke für eure posts, ich muss mich jetzt echt erst mal abregen. werde mal meinen hund packen und noch ne runde laufen - mit pfefferspray auf jeden fall. wenn die mich verknacken wolle, weil ich dem vieh eine verabreicht habe, sollen sie es tun. ich würds sofort wieder machen. so, ab dafür.

Georg_Akkerman
21.03.2007, 20:28
Ich nehme zum Joggen immer eine Pfeffermühle mit, ist wesentlich deeskalierender und hat bislang noch zu keiner Anzeige geführt.

In diesem Fall wird der Rechtsstaat nämlich auf eine harte Probe gestellt....

...und Wixxfrosch sagt man nicht...beim alten Aesculap.... ;-))

padis
21.03.2007, 20:30
Du machst Dir völlig unnötige sorgen... --- der Depp hat sich jetzt ein Eigentor geschossen :rofl: :rofl:

Essentials
21.03.2007, 20:36
so, hier noch schnell ein bild unserer süßen jessy. ich liebe sie !

http://img106.imageshack.us/img106/3461/1002111sz9.jpg (http://imageshack.us)

cardealer
21.03.2007, 20:41
boah ist ja echt krass was hier abgeht erschießen vergiften den armen Hund :motz: Ich habe selber einen Schäferhund und der läuft nie ohne Leine egal wie gut der erzogen ist. Es sind immerwieder die Besitzer die ihre Hunde in Verruf bringen. Mein Schäferhund reagiert auch auf Terrier aber das weis ich und deshalb meide ich Begegnungen. Da drehen wir halt mal rum auf der Straße. Nur das Tier kann hier garnichts dazu. Ich kann nicht verstehen wieso der Schäferhund nicht angeleint war. Für mich reine Notwehr denn ich stell mir gerade vorso ein Schäferhund Rüde 60KG wie meiner rennt auf mich zu und will mir was da wehr ich mich mit allem was ich habe.

cardealer
21.03.2007, 20:44
Original von Essentials
so, hier noch schnell ein bild unserer süßen jessy. ich liebe sie !

http://img106.imageshack.us/img106/3461/1002111sz9.jpg (http://imageshack.us)

wow sorry Essentials aber voll das Feindbild für meinen Schäferhund, ich versteh Dich meiner wäre durchgedreht bei Deinem Hund nur ich hätte das unterbunden.

VintageWatchcollector
21.03.2007, 20:47
Üble Sache - aber klarer Fall von Notwehr. Gegenanzeige und notfalls die Verlegung in die Gummizelle anordnen. ;)

Gute Besserung an die zwei.

Mawal
21.03.2007, 21:29
ich will meine Ruhe ist verständlich...aber kein gutes Konzept...


Meine Empfehlung:


1. einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt mandatieren...

2. Anzeige erstatten und Schadensersatz forderrn...

3. alles weitere den Anwalt machen lassen...


Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...

Essentials
21.03.2007, 21:30
so, jetzt ist mein blutdruck wieder annähernd im normbereich. danke für eure anteilnahme. glaube, muss nicht in den knast. halte euch auf dem laufenden. p.s. habe gelernt, es gibt auch normale schäferhundbesitzer ;) :D

Essentials
21.03.2007, 21:33
Original von Mawal
ich will meine Ruhe ist verständlich...aber kein gutes Konzept...


Meine Empfehlung:


1. einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt mandatieren...

2. Anzeige erstatten und Schadensersatz forderrn...

3. alles weitere den Anwalt machen lassen...


Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...

werde morgen auf jeden fall meinen anwalt kontakten. nur hab ich wirklich viel arbeit und jeden menge leute, die mich brauchen und eigentlich hab ich keine zeit für so nen scheiss. aber ich sollte mich wirklich wehren, glaub ich...

Salamander
21.03.2007, 21:49
Original von Georg_Akkerman
Ich nehme zum Joggen immer eine Pfeffermühle mit, ist wesentlich deeskalierender und hat bislang noch zu keiner Anzeige geführt.

In diesem Fall wird der Rechtsstaat nämlich auf eine harte Probe gestellt....

...und Wixxfrosch sagt man nicht...beim alten Aesculap.... ;-))

Also entweder haben sie dir heute was ins Essen getan oder du bist einer von der ganz lustigen Sorte. Zuerst denken dann schreiben! Ansonsten einfach mal den Mund halten.

@ Essentials: Wünsch dir alles gute für den weiteren Weg. Is ja eine Süsse dein Hündchen wobei ich die Rasse negativ in Erinnerung habe.

roland
21.03.2007, 21:51
Original von Essentials
so, hier noch schnell ein bild unserer süßen jessy. ich liebe sie !

http://img106.imageshack.us/img106/3461/1002111sz9.jpg (http://imageshack.us)


super süß!! :gut: :gut:

Passion
21.03.2007, 22:08
Original von Mawal
..

.......
Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...



Warum nicht Ulrich?

Essentials
21.03.2007, 22:11
Original von Passion

Original von Mawal
..

.......
Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...



Warum nicht Ulrich?

Die haben mich angerufen und gesagt, sie müssten mich "belehren" wg. der Anzeige. War doch eigentlich dann eine Vorladung, oder ? Bin dann auch gleich hin, damit ichs weg hab.

Insoman
21.03.2007, 22:14
ich an Deiner Stelle würde auf jeden fall das Ordnungsamt wegen des anderen Hundes einschalten. Was sagt denn Eure Landeshundeverordnung bzgl Anleinpflicht pp ?

Ich habe starke Zweifel daran, dass der andere überhaupt in der Lage ist, den Hund zu führen. In NRW ist jedenfalls für Hunde dieser Größe eine Tierhalterhaftpflicht vorgeschrieben

cardealer
21.03.2007, 22:55
Original von Essentials
so, jetzt ist mein blutdruck wieder annähernd im normbereich. danke für eure anteilnahme. glaube, muss nicht in den knast. halte euch auf dem laufenden. p.s. habe gelernt, es gibt auch normale schäferhundbesitzer ;) :D

Danke :gut: und bitte leine auch immer Deinen kleinen an denn auch für uns ist jede Begegnung purer Streß den wir gern vermeiden.
Ich drück Dir die Daumen das alles gut für Dich wird und solchen verantwortungslosen Haltern sollte der Hund weggenommen werden.

Mawal
21.03.2007, 23:06
Original von Essentials

Original von Passion

Original von Mawal
..

.......
Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...



Warum nicht Ulrich?

Die haben mich angerufen und gesagt, sie müssten mich "belehren" wg. der Anzeige. War doch eigentlich dann eine Vorladung, oder ? Bin dann auch gleich hin, damit ichs weg hab.

vorladen im Sinne von "du musst erscheinen" kann nur ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft...der Polizei darfst du höflich sagen sagen, dass du für ein Gespräch keine Zeit hast...Ende...

und dann ist es immer lustig, wenn man sagen x ist mein Anwalt und alles weitere bitte an x... ;)

red_sub
21.03.2007, 23:16
Hm, die Sache ist komisch. Es sind beides Hündinen und es wahr bekannt das sie sich nicht aussstehen, und trotzdem läßt der Führer des SH den Hund auf euch frei zulaufen? Oder war es eher die Panik das der größere Hunde auf den kleinen zukam? Bin über Jahre hinweg Hundeführer und hatte schon etliche ähnliche Szenen, musste aber noch nie Pfefferspray benützen. Wäre diese Szene mit meinem kleinen Staffordshire Bullterrier passiert, hätte keine Krähe danach gekräht.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 23:28
hundebeisereien kommen immer wieder vor. hier über das was und warum zu sprechen ist müßig.

beim angriff des hundes auf dich bzw deiner frau greift ganz klar notwehr bzw notstand.

in ausübung meiner jagd hatte ich vor jahren das zweifelhafte vergnügen der hetze eines hundes mit anschliesender tötung durch kehlbiss, auf ein stück rehwild beizuwohnen.

nachdem sich der hund einem hinzugeeiltem passanten zuwandte lief die sache in richtung lebensbedrohlich.........über das weitere mag ich mich ausschweigen, nur soviel der hundeführer (ortbekannter sozialschmarotzer) erlaubte sich die treistigkeit mich anzuzeigen.
dies war für ihn nen schuß nach hinten.................

eines muss ich dir ganz klar raten, suche wie schon vorab beschrieben ,einen rechtsbeistand auf, ansonsten kann es ein problem für dich werden.

steve73
21.03.2007, 23:29
sorry, aber alle hunde gehoeren grundsaetzlich angeleint und nach einem angriff erschossen

red_sub
21.03.2007, 23:32
Original von steve73
sorry, aber alle hunde gehoeren grundsaetzlich angeleint und nach einem angriff erschossen

Hattest Du mal ein schlimmers Erlebnis, oder wiso ?

steve73
21.03.2007, 23:36
ja mit einem rottweiler, ich kam nicht zu schaden, aber mir sind die tiere suspekt, sprueche wie "der will nur spielen", "der brauch keine leine, der ist ganz lieb", etc. kann ich wirklich ueberhaupt nichts abgewinnen

zudem geht mir die ganze sche.... wirklich auf den sack, hoffe wir kommen in deutschland noch so weit wie wir bei thema rauchen sind, naehmlich das eine gefaehrdung und beeintraechtigung anderer nicht gedulded werden darf

(hier in den usa ist es ja pflicht das die besitzer die schei... von ihren tieren wieder einsammeln muessen, das sollte in deutschland auch mal eingefuehrt werden)

red_sub
21.03.2007, 23:46
Original von steve73
ja mit einem rottweiler, ich kam nicht zu schaden, aber mir sind die tiere suspekt, sprueche wie "der will nur spielen", "der brauch keine leine, der ist ganz lieb", etc. kann ich wirklich ueberhaupt nichts abgewinnen

zudem geht mir die ganze sche.... wirklich auf den sack, hoffe wir kommen in deutschland noch so weit wie wir bei thema rauchen sind, naehmlich das eine gefaehrdung und beeintraechtigung anderer nicht gedulded werden darf

(hier in den usa ist es ja pflicht das die besitzer die schei... von ihren tieren wieder einsammeln muessen, das sollte in deutschland auch mal eingefuehrt werden)

Ok Steve habe verstanden. Fussballspiele sollten verboten werden, man könnte ja von einem Hooligan verprügelt werden, schnelle Autos verboten werden denn mann könnte ja in der 30er Zone überfahren werden, die Rolex vom Arm geklaut werden oder noch schlimmer... ;)

Ok. Ich steige hier aus. Sorry wenn das raus musste, Steve.

Schmied
22.03.2007, 00:36
hmm...
sehr dubios!
ich hab dafür nur zwei , bzw. drei (einigermassen) plausible erklärungen:
1. der schäferhund-halter ist VÖLLIG "gagga" und meint das absolut ernst!
2. der typ hat soviel schiss, weil ALLES gegen ihn spricht (ihr wart zu zweit, er alleine, euer hund angeleint, seiner frei laufend, euer ein westi mit ...2 kg(?), seiner ein schäferhund mit ca. 30 kg (?) , SEIN hund hat euren gebissen, udn versucht deien frau zu beissen
die sachlage sieht doch so aus, das sein hund ein ernstes problem hätte, wenn IHR IHN angezeigt hättet!
ich weis nciht wie das ordnungsamt bei euch da gestrickt ist, aber bei uns würde ich keine 50 cent drauf wetten, das der hund ostern erleben würde!
deswegen ist diese anzeige imho eher als präventiv- massnahme zu sehen, um seiner version, das DU der eigentlich überzogene aggressor warst, etwas nachdruck zu verleihen.
nichtsdestotrotz würde ich auf JEDEN FALL eine gegenanzeige stellen, udn das thema mehr als ernst nehmen!
meinem opa (damals 80 jahre)ist es vor ein paar jahren passiert, das er vor gericht "durfte", weil er nachbarskindern, die ihn provozieren wollten, mit "elende rotzblagen" beschimpft hat... diese "beleidigung" hat er nicht abgestritten, aber die anderen ca. 25 ausländerfeindlichen titulationen, die er angeblich rumgebrüllt haben soll, schon!
das problem war dabei, das die kids zu fünft waren, und sich jeder über die 200 eu "schmerzensgeld " gefreut hat!
trotz der zeugenaussage des nachbar-ehepaars, die auf dem balkon nebenan gesessen haben, die die aussage meines opas eindeutig bestätigt haben!
da es dabei zu einem urteil gekommen ist, und er keine rechtsschutzersicherung hatte, hat ihn die ganze sache "mal eben" ca. 3k eu gekostet..da er auch den anwalt der gegenseite zahlen durfte!
deswegen: auf die gerechtigkeit de rgerichte zu vertrauen, kann das eine oder andere mal mächtig ins auge gehen!
...
thomas

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 07:54
Der Hund hat Euch angegriffen. Klarer Fall von Notwehr.

Such mal über Google nach "Landeshundeverordnung" und gib Dein Bundesland ein.

Würde mich wundern, wenn ein Schäferhund keinem Leinenzwang unterliegen würde.

Essentials
22.03.2007, 07:59
So, Anwalt ist mandatiert. Ich selbst brauche keine Angst wg. der Anzeige wg. Tierqälerei zu haben, klare Notwehr nach Aussage des Anwalts. Gehe heute morgen noch zu einem Kollegen und lasse mir ein Trauma bescheinigen und werde heute mittag Strafantrag wg. Körperverletzung stellen. Meine Frau wird heute abend wg. ihrer erlittenen HWS-Distorsion ebenfalls Strafantrag wg. Körperverletzung stellen. Wer Ärger will, kann ihn haben.

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 08:18
Original von Mawal

Original von Essentials

Original von Passion

Original von Mawal
..

.......
Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...



Warum nicht Ulrich?

Die haben mich angerufen und gesagt, sie müssten mich "belehren" wg. der Anzeige. War doch eigentlich dann eine Vorladung, oder ? Bin dann auch gleich hin, damit ichs weg hab.

vorladen im Sinne von "du musst erscheinen" kann nur ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft...der Polizei darfst du höflich sagen sagen, dass du für ein Gespräch keine Zeit hast...Ende...

und dann ist es immer lustig, wenn man sagen x ist mein Anwalt und alles weitere bitte an x... ;)

Ein ganz wichtiger Post.

So ist es nämlich!!!

Weder als Zeuge, noch als Beschuldigter MUSS man bei der Polizei erscheinen. Man muss nur die Pflichtangaben zur Person tätigen.

Natürlich hört man das dort nicht gerne und droht auch schon mal gerne mit der Ausnahme, nämlich der "erkennungsdienstlichen Behandlung".

Die Herren von der Polizei überschreiten da übrigens gerne mal ihre Kompetenzen, so sind fehlende Belehrungen an der Tagesordnung ebenso wie zweifelhaft formulierte Vorladungen, die nur dazu dienen, den Beschuldigten glauben zu lassen, er müsse erscheinen!

Essentials
22.03.2007, 08:25
Original von RufusMücke

Original von Mawal

Original von Essentials

Original von Passion

Original von Mawal
..

.......
Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...



Warum nicht Ulrich?

Die haben mich angerufen und gesagt, sie müssten mich "belehren" wg. der Anzeige. War doch eigentlich dann eine Vorladung, oder ? Bin dann auch gleich hin, damit ichs weg hab.

vorladen im Sinne von "du musst erscheinen" kann nur ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft...der Polizei darfst du höflich sagen sagen, dass du für ein Gespräch keine Zeit hast...Ende...

und dann ist es immer lustig, wenn man sagen x ist mein Anwalt und alles weitere bitte an x... ;)

Ein ganz wichtiger Post.

So ist es nämlich!!!

Weder als Zeuge, noch als Beschuldigter MUSS man bei der Polizei erscheinen. Man muss nur die Pflichtangaben zur Person tätigen.

Natürlich hört man das dort nicht gerne und droht auch schon mal gerne mit der Ausnahme, nämlich der "erkennungsdienstlichen Behandlung".

Die Herren von der Polizei überschreiten da übrigens gerne mal ihre Kompetenzen, so sind fehlende Belehrungen an der Tagesordnung ebenso wie zweifelhaft formulierte Vorladungen, die nur dazu dienen, den Beschuldigten glauben zu lassen, er müsse erscheinen!

Hat mir mein Anwalt heute auch bestätigt, Polizist meinte gstern,ich MÜSSE kommen zur "Belehrung" (was für ein Wort). In Zukunft weiss ich Bescheid.

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 08:29
Original von Essentials
So, Anwalt ist mandatiert. Ich selbst brauche keine Angst wg. der Anzeige wg. Tierqälerei zu haben, klare Notwehr nach Aussage des Anwalts. Gehe heute morgen noch zu einem Kollegen und lasse mir ein Trauma bescheinigen und werde heute mittag Strafantrag wg. Körperverletzung stellen. Meine Frau wird heute abend wg. ihrer erlittenen HWS-Distorsion ebenfalls Strafantrag wg. Körperverletzung stellen. Wer Ärger will, kann ihn haben.

:gut:

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 08:36
Was *****n mich Polizisten an, die solche Äußerungen tätigen.

Letzthin habe ich einen Angeklagten wegen Nichtbelehrung über die Schweigepflicht rausgeholt, das blöde Gesicht der Frau Polizistin vergeß ich so schnell nicht.

Oft wird mir geschildert, dass die meisten Gespräche mit denen so anfangen: Sie wissen, warum ich Sie anrufe oder Sie wissen, warum wir hier sind....Sie haben das und das gemacht, was sagen Sie dazu...

Kein Wort über das Schweigerecht und das Recht einen RA zu konsultieren....

cardealer
22.03.2007, 08:45
Original von RufusMücke
Was *****n mich Polizisten an, die solche Äußerungen tätigen.

Letzthin habe ich einen Angeklagten wegen Nichtbelehrung über die Schweigepflicht rausgeholt, das blöde Gesicht der Frau Polizistin vergeß ich so schnell nicht.

Oft wird mir geschildert, dass die meisten Gespräche mit denen so anfangen: Sie wissen, warum ich Sie anrufe oder Sie wissen, warum wir hier sind....Sie haben das und das gemacht, was sagen Sie dazu...

Kein Wort über das Schweigerecht und das Recht einen RA zu konsultieren....

vor vielen Jahren sollte ich mal ne Zeugenaussage bei der Polizei machen und der Polizist hat immer was anders geschrieben als ich es gesagt habe. Als ich das Protokoll nicht unterschreiben wollte durfte ich nicht gehen und erst nach einiger Zeit meinen Anwalt anrufen. Nun ja unterschrieben hab ich nix aber ne Dienstaufsichtsbeschwerde hat mein Anwalt damals gemacht. War aber damals alles andere als lustig.

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 08:49
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert, deswegen am besten schriftlich über einen RA machen oder konsequent in dem Vernehmungsprotokoll rumstreichen und korrigieren!

Mawal
22.03.2007, 08:55
Original von Essentials
So, Anwalt ist mandatiert. Ich selbst brauche keine Angst wg. der Anzeige wg. Tierqälerei zu haben, klare Notwehr nach Aussage des Anwalts. Gehe heute morgen noch zu einem Kollegen und lasse mir ein Trauma bescheinigen und werde heute mittag Strafantrag wg. Körperverletzung stellen. Meine Frau wird heute abend wg. ihrer erlittenen HWS-Distorsion ebenfalls Strafantrag wg. Körperverletzung stellen. Wer Ärger will, kann ihn haben.

sehr gut... :gut:

...die Anzeige wegen Sachbeschädigung (dein Hund) und die Kosten für die Tierarztrechnung nicht vergessen...

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 08:58
Großes Kino, typisch Deutschland, lass dir doch noch ne lebenslange Rente wegen deines Traumas zahlen....manmanman, zahlt doch eh die Hundehaftpflicht des anderen......i

padis
22.03.2007, 09:11
bei der Polizei ist man sowieso immer besser mit 5 bzw. 2 Wörtern beraten:

a) ich mache vorerst keinerlei Angaben
b) kein Kommentar

das haben übrigens auch schon Richter geraten! Und Aussagen am besten selber schriftlich abfassen!

eos
22.03.2007, 09:20
Original von ******
Großes Kino, typisch Deutschland, lass dir doch noch ne lebenslange Rente wegen deines Traumas zahlen....manmanman, zahlt doch eh die Hundehaftpflicht des anderen......i

Ich kann ihn das schon verstehen. Es geht dem TE ja (wahrscheinlich) nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Die Sache wäre ja vermutlich gegessen gewesen, wenn der Kerl mit seinem DerTutNix die Sache auf sich beruhen lassen hätte. So muss er halt mit den Konsequenzen leben, die sein Handeln hervorruft. Hätte ich nicht anders gemacht und bin schon immer der Meinung gewesen, dass man es Leuten deutlich zeigen muss, wenn sie ihre Grenzen überschreiten.

niksnutz
22.03.2007, 09:21
ich bin mag auch keinen streit und versuche immer alles ohne stress abzuwickeln,aber in deinem fall würde ich dem so dermassen vors bein pi... dem würde kein hut mehr passen :motz:!wehr dich und mach ihm nen einlauf... :gut:

416rimless
22.03.2007, 09:50
Zitat: "Gehe heute morgen noch zu einem Kollegen und lasse mir ein Trauma bescheinigen......."

Möchte ja keine Moraldiskussion vom lostreten, aber muss denn so was sein..... bist Du wirklich traumatisiert - dann ab zur Traumatherapie....

lactor69
22.03.2007, 10:04
Original von RufusMücke
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert...

Das wäre in vielen Fällen aber auch sehr lustig :D

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 10:10
Original von lactor69

Original von RufusMücke
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert...

Das wäre in vielen Fällen aber auch sehr lustig :D

Weniger lustig ist es aber wenn dem Zeugen oder dem Beschuldigten aus Belastungseifer die Worte im Mund verdreht werden und dieser dann unbedarft unterschreibt.

Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde.

Mostwanted
22.03.2007, 10:19
Im Eifer des Gefechts gemachte Ausssagen lesen sich Monate später für einen unbeteiligten Richter ganz anders. Ausserdem ist es immer besser einen Anwalt wegen der Akteneinsicht zu beauftragen,damit die Wahrheit den Gegebenheiten im Bedarfsfall angepasst werden kann. :D

Das ist bestimmt auch der Grund warum viele die Recht haben nicht Recht bekommen. Ohne Planung und Beratung läuft es aus dem Ruder, wenn die Gegenseite findig ist. Oft sind es schon einfache Formulierungen aus denen der Richter einen Vorsatz erkennt, der so gar nicht da war. Man setzt sich schneller in die Nesseln als man denkt, wenn man der Meinung ist ohne Anwalt auszukommen. Immerhin erlebt man alles aus der eigenen Sicht und hat nur die eigene Position vor Augen, eine neutrale und sachliche Sicht auf das Ganze ist da der bessere Weg.

lactor69
22.03.2007, 10:19
Original von RufusMücke

Original von lactor69

Original von RufusMücke
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert...

Das wäre in vielen Fällen aber auch sehr lustig :D

Weniger lustig ist es aber wenn dem Zeugen oder dem Beschuldigten aus Belastungseifer die Worte im Mund verdreht werden und dieser dann unbedarft unterschreibt.

Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde.

Das ist ja das andere Extrem!

Du gehst davon aus, dass alle Leute in der Lage sind, sich verständlich auszudrücken und vollständige und sinnvolle Sätze zu formulieren (wie sicher 99.9% der hier Anwesenden).

Wenn Du Anzeigen oder Aussagen von Mandanten protokolliertst, machst Du das dann wortwörtlich? Sicher nicht; Du wirst die Aussage in eine verständliche, inhaltlich und sachlich richtige Form bringen.

Genau dies passiert (normalerweise) auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft und ist m.E. auch völlig in Ordnung. Ich wüßte auch nicht, woraus sich eine Pflicht der wortwörtlichen Protokollierung ergeben sollte...

cardealer
22.03.2007, 10:28
Original von lactor69

Original von RufusMücke

Original von lactor69

Original von RufusMücke
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert...

Das wäre in vielen Fällen aber auch sehr lustig :D

Weniger lustig ist es aber wenn dem Zeugen oder dem Beschuldigten aus Belastungseifer die Worte im Mund verdreht werden und dieser dann unbedarft unterschreibt.

Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde.

Das ist ja das andere Extrem!

Du gehst davon aus, dass alle Leute in der Lage sind, sich verständlich auszudrücken und vollständige und sinnvolle Sätze zu formulieren (wie sicher 99.9% der hier Anwesenden).

Wenn Du Anzeigen oder Aussagen von Mandanten protokolliertst, machst Du das dann wortwörtlich? Sicher nicht; Du wirst die Aussage in eine verständliche, inhaltlich und sachlich richtige Form bringen.

Genau dies passiert (normalerweise) auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft und ist m.E. auch völlig in Ordnung. Ich wüßte auch nicht, woraus sich eine Pflicht der wortwörtlichen Protokollierung ergeben sollte...

Ich kann mich verständlich ausdrücken nur wollte das damals der Polizist nicht hören und hat seine Interpretation von dem was ich gesagt habe geschrieben und wieder mal muß ich Rufus recht geben "Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde"
Und seither gilt für mich ich sag nix ohne meinen Anwalt. Denn wer einmal was Unterschrieben hat kann später nicht mehr sagen na so habe ich das aber nicht gemeint.

paddy
22.03.2007, 10:32
Original von lactor69... Du gehst davon aus, dass alle Leute in der Lage sind, sich verständlich auszudrücken und vollständige und sinnvolle Sätze zu formulieren (wie sicher 99.9% der hier Anwesenden).....
L-O-L! Mann war der gut.
:supercool:

Willi 3434
22.03.2007, 10:33
Ist mir (meinem Hund) passiert.....nur habe ich geschossen (zwei Mal über den Hund hinweg) hätte er nicht abgelassen hätt ich den andern vermutlich erschossen und meinen einschläfern müssen.
Aber...der Punkt war, der einvernehmende Polizist hat mir geraten doch sofort Nothilfe zu leisten, ein derartiges Missverhältnis Barsoi/Dackel hätte die Tat gerechtfertigt, und den angreifenden Hund spätestens bei der zweiten Attacke zu erschiessen.
Wie auch immer, Anzeige habe ich erstattet und die ganze Chose hat den gegnerischen Hundehalter sFr. 2'200.00 gekostet.
Dieser Betrag entstand aus 2 Bussen, die Tierarztkosten für meinen Hund und die Reinigung für meine verblutete Lederjacke.
Gebüsst wurde er wegen unbeaufsichtigtem Laufenlassen eines Hundes
und Sachbeschädigung und dann noch wegen Verstosses gegen das Jagdgesetz (unbeaufsichtigtes Laufenlassen in offenem Jagdrevier)

Meine Lehre daraus, heut würd ich einen offensichtlich angreifenden und meinem Hund derart überlegenen Gegner sofort erschiessen und nicht warten, warten bringt nur Übel und Arztkosten.

Oliver
22.03.2007, 10:39
Original von Willi 3434
Meine Lehre daraus, heut würd ich einen offensichtlich angreifenden und meinem Hund derart überlegenen Gegner sofort erschiessen und nicht warten, warten bringt nur Übel und Arztkosten.

Wenn jeder, der mal eben mit dem Hund rausgeht, stets eine geladene Waffe bei sich tragen würde, dann würde ich mir ganz andere Sorgen machen als irgendwelche Streitereien unter Hunden...

Gruss
Oliver

lactor69
22.03.2007, 10:41
Ich kann mich verständlich ausdrücken nur wollte das damals der Polizist nicht hören und hat seine Interpretation von dem was ich gesagt habe geschrieben...

Das war mit Sicherheit nicht in Ordnung; aber aus genau diesem Grund gibt es ja die Möglichkeit, ein Protokoll mit falschen, "verdrehten" oder falsch interpretierten Aussagen NICHT zu unterschreiben.

Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...

karlhesselbach
22.03.2007, 10:45
Und wie immer in Foren quakt jeder seinen Standpunkt,
und dieEskalation steht kurz bevor :rofl:

Hier waren schon vertreten:

Der Besserwisser
Der Anzweifler
Der Verständnisvolle
Der Mann mit der Waffe
Der Bedenkenträger wegen dem Mann mit der Waffe

es ist einfach immer wieder dasselbe, nur das Thema ist austauschbar :D

Baumschubser
22.03.2007, 10:48
Hallo essentials, denke du bist jetzt auf dem richtigen weg, beachte unbedingt den hinweis ra sollte sich mit dem gebiet auskennen und nicht nur kann ich auch sagen, ist oft ein problem wenn der ra auch kumpel ist.
Ach und anwälte die vor ort sind können manchmal auch von vorteil sein.

Gruß jan

Oliver
22.03.2007, 10:48
Original von karlhesselbach
Und wie immer in Foren quakt jeder seinen Standpunkt,
und dieEskalation steht kurz bevor :rofl:

Hier waren schon vertreten:

Der Besserwisser
Der Anzweifler
Der Verständnisvolle
Der Mann mit der Waffe
Der Bedenkenträger wegen dem Mann mit der Waffe

es ist einfach immer wieder dasselbe, nur das Thema ist austauschbar :D

Nur der alles überblickende Hobby-Psychologe hatte noch gefehlt. Aber jetzt sind wir ja vollzählig ;-)

Gruss
Oliver

cardealer
22.03.2007, 10:49
Original von lactor69

Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...

ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.

Baumschubser
22.03.2007, 10:49
Original von karlhesselbach
Und wie immer in Foren quakt jeder seinen Standpunkt,
und dieEskalation steht kurz bevor :rofl:

Hier waren schon vertreten:

Der Besserwisser
Der Anzweifler
Der Verständnisvolle
Der Mann mit der Waffe
Der Bedenkenträger wegen dem Mann mit der Waffe

es ist einfach immer wieder dasselbe, nur das Thema ist austauschbar :D

Und wo ordnest du dich ein ?

cardealer
22.03.2007, 10:53
Original von karlhesselbach
Und wie immer in Foren quakt jeder seinen Standpunkt,
und dieEskalation steht kurz bevor :rofl:

Hier waren schon vertreten:

Der Besserwisser
Der Anzweifler
Der Verständnisvolle
Der Mann mit der Waffe
Der Bedenkenträger wegen dem Mann mit der Waffe

es ist einfach immer wieder dasselbe, nur das Thema ist austauschbar :D

und was willst Du uns mit Deinem Post sagen??? Einige die hier posten haben ähnliche Erlebnisse oder selber Hunde. Was Qualifiziert Dich unsere posts als Quark zu bezeichnen???

lactor69
22.03.2007, 10:54
Original von cardealer

Original von lactor69

Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...

ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.

Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .

DeeJay
22.03.2007, 10:56
Original von Oliver

Original von Willi 3434
Meine Lehre daraus, heut würd ich einen offensichtlich angreifenden und meinem Hund derart überlegenen Gegner sofort erschiessen und nicht warten, warten bringt nur Übel und Arztkosten.

Wenn jeder, der mal eben mit dem Hund rausgeht, stets eine geladene Waffe bei sich tragen würde, dann würde ich mir ganz andere Sorgen machen als irgendwelche Streitereien unter Hunden...

Gruss
Oliver

ich denke mal wenn man es richtig liest, wird man feststellen können, dass Willi als Jäger mit seinem Hund in seinem Revier unterwegs war. Also nicht Irgendeiner war, der mit Knarre durch den Wald läuft ;)

stimmts Willi ?? :D

Willi 3434
22.03.2007, 10:57
Original von Oliver

Original von Willi 3434
Meine Lehre daraus, heut würd ich einen offensichtlich angreifenden und meinem Hund derart überlegenen Gegner sofort erschiessen und nicht warten, warten bringt nur Übel und Arztkosten.

Wenn jeder, der mal eben mit dem Hund rausgeht, stets eine geladene Waffe bei sich tragen würde, dann würde ich mir ganz andere Sorgen machen als irgendwelche Streitereien unter Hunden...

Gruss
Oliver




....als Jäger hat man gewisse Vorteile (natürlich nicht uneingeschränkt)

aber es stört mich jetzt ein bisschen dass die Waffe (es könnt ja auch n'Messer oderein starker Ast sein) ins Zentrum rückt, die Tatsache ist m.E. dass der Hundehalter das Recht hat den eigenen Hund vor Schaden zu bewahren bzw. Schaden vom Eigentum abzuwenden und das nötigenfalls auch mit Gewalt.

berliner123
22.03.2007, 10:58
Meiner Meinung nach ist das doch eindeutig eine Gefahrenabwehr und somit Notwehr!

Allein schon wegen der Frechheit des Hundehalters würde ich sofort Gegenanzeige erstatten.

Viel Erfolg und laß Dich nicht unterkriegen!

cardealer
22.03.2007, 10:58
Original von lactor69

Original von cardealer

Original von lactor69

Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...

ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.

Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .

jepp heute würde ich auch gehen aber damals hatte man noch keine Ahnung. Ist doch gut ausgegangen, Aussage über den Anwalt und Dienstaufsichtsbeschwerde.

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 11:41
Original von lactor69

Original von cardealer

Original von lactor69

Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...

ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.

Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .

Dann hätte der druntergeschrieben: Unterschrift verweigert, im Ergebnis gezeichnet. Im Prozeß kommt der Polizist als Zeuge und bestätigt das Protokoll. Deswegen s.o.!

padis
22.03.2007, 11:46
wenn Du -- wie ich geschrieben habe -- ins Protokoll gibst: "ich mache keinerlei Angaben" kann der unterschreiben soviel der will und bezeugen ebenso.

einen Kumpel von mir wollten sie vor Jahren mal vernehmen.... den haben sie 6-7 mal vorgeladen...
der hat denen was gepfiffen

schliesslich wurde er von einem Richter befragt.Er hat behauptete, daß dies sehr nett war; auf jeden Fall schon mal auf höherem Niveau :rolleyes:

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 11:49
Original von padis
wenn Du -- wie ich geschrieben habe -- ins Protokoll gibst: "ich mache keinerlei Angaben" kann der unterschreiben soviel der will und bezeugen ebenso.

einen Kumpel von mir wollten sie vor Jahren in Regensburg mal vernehmen.... den haben sie 6-7 mal vorgeladen...
der hat denen was gepfiffen

schliesslich wurde er von einem Richter befragt.Er hat behauptete, daß dies sehr nett war; auf jeden Fall schon mal auf höherem Niveau :rolleyes:

ging doch um cardealers beispiel und er machte doch angaben, die dann anders protokoliiert wurden...

padis
22.03.2007, 11:51
ach so; dann habe ich wegen Themaverfehlung einen glatten 6er verdient. Aber wenn schon, dann wenigstens einen offenen :D

cardealer
22.03.2007, 12:19
Original von RufusMücke

Original von lactor69

Original von cardealer

Original von lactor69

Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...

ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.

Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .

Dann hätte der druntergeschrieben: Unterschrift verweigert, im Ergebnis gezeichnet. Im Prozeß kommt der Polizist als Zeuge und bestätigt das Protokoll. Deswegen s.o.!

ja genau jetzt erinnere ich mich ich glaube deswegen haben wir auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht damit das nicht passiert und festgehalten wurde das der Polizist hat versucht Druck auf mich zu machen.

Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt Beispiel:
Ich fahre mit 50km/h durch die Stadt.

Ausage bei der Polizei:

Zeuge: ich bin 50km/h gefahren.
Polizist: haben Sie auf den Tacho gesehen
Zeuge: weiss nicht mehr aber das habe ich im Gefühl
im Protokoll steht glaubt 50Km/h gefahren zu sein weiss es aber nicht

Ausage beim Anwalt:

Zeuge: ich bin 50 km/h gefahren
Anwalt: sie haben doch auf den Tacho gesehen
Zeuge: ja

in der Aussage steht ist 50km/h gefahren und hat auf den Tacho gesehen

Essentials
22.03.2007, 13:01
Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen ;) Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !

nullnullsieben
22.03.2007, 13:08
Original von Donluigi
Gewinnst du ganz klar. Großer Hund, nicht angleeint,er hat keinen Zeugen, dein Hund ist verletzt, eigene Gesundheit in Gefahr, klarer Fall von Notwehr. Der andere kann froh sein, wenn sein Hund das überlebt.

...sehe ich genauso! :gut: DU hast einen zeugen, er nicht! Sofort Gegenanzeige und ruhig blut!

lactor69
22.03.2007, 13:15
Original von cardealer
Beispiel:
Ich fahre mit 50km/h durch die Stadt.

Ausage bei der Polizei:

Zeuge: ich bin 50km/h gefahren.
Polizist: haben Sie auf den Tacho gesehen
Zeuge: weiss nicht mehr aber das habe ich im Gefühl
im Protokoll steht glaubt 50Km/h gefahren zu sein weiss es aber nicht

Ausage beim Anwalt:

Zeuge: ich bin 50 km/h gefahren
Anwalt: sie haben doch auf den Tacho gesehen
Zeuge: ja

in der Aussage steht ist 50km/h gefahren und hat auf den Tacho gesehen

:D Schönes Beispiel.

Fragt sich nur, welches Resultat näher an der Wahrheit ist :D .

Mawal
22.03.2007, 13:35
Original von Essentials
Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen ;) Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !


dann erhol dich mal...und erzähl mehr von dem Päckchen...

Essentials
22.03.2007, 13:45
Original von Mawal

Original von Essentials
Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen ;) Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !


dann erhol dich mal...und erzähl mehr von dem Päckchen...

Kommt aus dem schönen Wien, deshalb weiß ich nicht genau, wann es kommt - bekam noch nie was von den Ösis. Auf jeden Fall wurde es Dienstag abgeschickt. Freu mich... :]

Mostwanted
22.03.2007, 13:51
Vieleicht ein Sixpack Peppers Best? Pfefferspray Nachschub!

cardealer
22.03.2007, 13:51
der Thread nimmt ein positive Wendung :gut: :gut: wenn das Päckchen da ist bitte Bilder :D :D

Essentials
22.03.2007, 13:53
Original von cardealer
der Thread nimmt ein positive Wendung :gut: :gut: wenn das Päckchen da ist bitte Bilder :D :D

versprochen - aber dann wieder oben - bei den on topics.

Prüfer
22.03.2007, 14:37
Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB

=> Deine Handlung war NICHT widerrechtlich

=> Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden

=> Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts

=> In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!

Alles klar? ;-)

Gruss

Prüfer

Prüfer
22.03.2007, 14:41
Ach und bevor ich es vergessen hätte... es gibt noch einen weiteren Grund, sich mit Polizisten (Hilfsbeamte der StA) nicht zu unterhalten...

Sie tragen überwiegend keine ROLEX ;-)

Gruss

Prüfer

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 17:28
Original von Prüfer
Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB
=> Deine Handlung war NICHT widerrechtlich
=> Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden
= Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts
=> In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!
Alles klar? ;-)
Gruss
Prüfer

Vielmehr Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gelesen.. :weg:

lactor69
22.03.2007, 18:04
Original von rolexob Vielmehr Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gelesen.. :weg:

:gut: Ich wollte es nicht sagen.

Und das Schlimmste daran: Es ist gefährlicher Unsinn!

Georg_Akkerman
22.03.2007, 19:26
Also, wenn wir hier schon polemisieren und polarisieren, dass die Schwarte kracht, möchte ich aber doch folgendes anmerken:

Es gibt wahrscheinlich kaum weniger schräge Anwälte als Polizisten, liebe Leute.
Und Erstere kriegen für ihren Job, der mitunter alles andere als ehrenhaft ist, auch noch einen ganzen Haufen Kohle.

Ich will hier keine große Diskussion anschieben, aber ich kenne da genug Fälle, bei denen es nicht sonderlich um Recht und Gerechtigkeit ging. Ich denke aber, die große Mehrheit beider "Fakultäten" macht einen guten Job.
Ich hab immer noch meine Zweifel, dass die Polizei telefonische Vorladungen ausspricht...
.
Gruß
der
Georg

lactor69
22.03.2007, 19:47
Original von lactor69 Und das Schlimmste daran: Es ist gefährlicher Unsinn!

Eine kleine, etwas überspitzte Geschichte aus der Praxis:

Robert Rolex macht Urlaub in dem kleinen Badeort B an der mecklenburgischen Ostseeküste.

Eines Samstagsabends sitzt er gemeinsam mit seinen Urlaubsbekanntschaften Anton, Berti und Conny aus Bayern in der Strandbar beim Caipirinha, als plötzlich die drei ortsbekannten, deutschnationalen Kameradschaftsbrüder Adolf H., Herrmann G. und Heinrich H., bewaffnet mit je einem Sixpack Maternus-Pils und szenetypischem Sportgerät, des Wegs kommen.

Als sie Robert Rolex' ansichtig werden, halten sie ihn wegen seines pinkfarbenen LaMartina-Polos irrtümlich für eine „undeutsche S-c-h-w-u-c-h-t-e-l“ und beschließen spontan, ihm mittels der mitgeführten Sportgeräte ihre Meinung über derart Leute kundzutun.

Als Robert Rolex schließlich mit stark blutenden Kopfverletzungen am Boden liegt, meinen Adolf, Herrmann und Heinrich, das nun genug belehrt sei und ziehen von dannen.

Anton, Berti und Conny, die das Geschehen entsetzt mitangesehen haben, informieren Polizei und Rettungsdienst, die auch gleichzeitig eintreffen.

Das einzige, was Robert Rolex den eintreffenden Wachtmeistern Baumann und Clausen noch zuflüstern kann, ist „Glasköpfe“ und „Baseballschläger“. Dann fällt er ins Koma.

Die fixen Beamten Baumann und Clausen suchen daraufhin den ansonsten menschenleeren Strand ab und greifen tatsächlich Adolf, Herrmann und Heinrich unweit des Tatortes auf. Leider haben die drei mittlerweile ihre Baseballschläger in der Ostsee entsorgt und bestreiten lauthals, etwas mit der Sache zu tun zu haben.

Trotzdem werden sie um 23.55 Uhr vorläufig festgenommen und zunächst zum Tatort zurückgebracht.

Dort sollen sie von Anton, Berti und Conny identifiziert werden. Des weiteren sollen die drei Angaben zum Tatablauf machen, da Robert Rolex dazu ja nicht mehr in der Lage ist.

Anton, Berti und Conny sind aber schlaue Kerlchen. Sie lesen fleißig im rlx-Forum mit und wissen daher, dass es dumm ist, als Zeuge irgendwelche Angaben zur Sache gegenüber Polizeibeamten zu machen. Ein Staatsanwalt, wenn nicht ein Richter, sollte es schon sein, der ihre Aussagen aufnimmt.

Also geben sie lediglich ihre Personalien heraus, wünschen den verdutzten Beamten ansonsten noch eine schöne Nacht und begeben sich in ihr Hotel.

Baumann und Clausen verbringen daraufhin zunächst ihre drei Gefangenen in das 20 Kilometer entfernte Polizeirevier in G. Von dort klingeln sie um 01.30 Uhr den Bereitschaftsstaatsanwalt aus dem Bett, um ihn über den Vorfall und die Festnahme zu unterrichten.

Staatsanwalt Eifrig versieht seinen Dienst in der Landeshauptstadt S. Seine Behörde ist 50 Kilometer vom Tatort in B entfernt. Er selbst wohnt im nochmals 30 Kilometer entfernten R, so dass er keine Lust verspürt, um 01.30 Uhr ins Auto zu steigen, um nächtens drei Zeugenaussagen im 80 Kilometer entfernten B aufzunehmen.

Da Adolf, Herrmann und Heinrich aber schlimme Finger, als Gewalttäter bekannt und einschlägig vorbestraft sind, hält auch er die Beantragung eines Haftsbefehls für unabdingbar. Er verfügt also, Anton, Berti und Conny um 10.00 Uhr in seiner Behörde in S zur Vernehmung vorzuführen.

Als Polizeibeamte am Morgen um 09.00 Uhr im Hotel von Anton, Berti und Conny eintreffen, sind diese schon abgereist. Der Urlaub ist zu Ende, es ist ein weiter Weg nach Bayern und sie sind früh losgefahren.

Robert Rolex liegt derweil weiter im Koma. Die Baseballschläger konnten in der Ostsee nicht gefunden werden. Es gibt weder materielle Beweise, noch Zeugenaussagen. Wohl oder übel muss Staatsanwalt Eifrig mangels Beweisen die Entlassung von Adolf, Herrmann und Heinrich aus dem Polizeigewahrsam verfügen, was die drei noch am Sonntagabend gebührend feiern.

Bis schließlich die Zeugenaussagen von Anton, Bertin und Conny vorliegen, gehen Wochen und Monate ins Land. Die Akte „Robert Rolex“ landet auf dem Stapel mit den übrigen 200 Ermittlungsverfahren, die Staatsanwalt Eifrig durchschnittlich im Bestand hat.

Adolf, Herrmann und Heinrich sind derweil auf freiem Fuß, pfeifen sich ein Lied auf den dämlichen Staat und verbreiten weiter Schrecken unter Bewohnern und Gästen des kleinen Badeortes B.

Bis es endlich zur Gerichtsverhandlung und einer Verurteilung kommt, sind 20 Monate vertrichen. Wegen der langen Verfahrensdauer erhalten alle drei ein ungewöhnliches mildes Urteil.

Nun ist es der mittlerweile genesene Robert Rolex, der den Staat und seine Gerichtsbarkeit irgendwie „dämlich“ findet.


Zugegeben:

Das war jetzt sehr polemisch.

Aber eines lehrt es uns: Ratschläge wie die von Prüfer nutzen i.d.R. nur einem: Dem Täter.

Das sollten alle hier bedenken. Auch, wie schnell man sich selbst einmal in der Situation von Robert Rolex wiederfinden kann.

PS: Ach ja, Prüfer: Du brauchst ein neues GVG! Es heißt mittlerweile "Ermittlungsperson" und nicht "Hilfsbeamter" :twisted:

Mostwanted
22.03.2007, 19:58
Wenn Du das geschrieben hast: :verneig: 1 A Leistung!!!





Wobei natürlich unterschieden werden muss zwischen "Zeugenaussage" (In deinem Fallbeispiel) und "Vernehmung als Beschuldigter" (Im Falle des würzens eines Hundes mit Pfeffer).

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 20:01
Original von Georg_Akkerman
Also, wenn wir hier schon polemisieren und polarisieren, dass die Schwarte kracht, möchte ich aber doch folgendes anmerken:
Es gibt wahrscheinlich kaum weniger schräge Anwälte als Polizisten, liebe Leute.
Und Erstere kriegen für ihren Job, der mitunter alles andere als ehrenaft ist, auch noch einen ganzen Haufen Kohle.
Ich will hier keine große Diskussion anschieben, aber ich kenne da genug Fälle, bei denen es nicht sonderlich um Recht und Gerechtigkeit ging. Ich denke aber, die große Mehrheit beider "Fakultäten" macht einen guten Job.
Ich hab immer noch meine Zweifel, dass die Polizei telefonische Vorladungen ausspricht...
.Gruß
der
Georg

Hier gehts aber nicht um Polemik, die kann ich auch am Stammtisch haben. Und das auch sehr gern und viel! Wenn wir uns auf dieses Niveau begeben, gerne..kein Problem.
Ansonsten halte ich gewisse Beiträge für absolut faktisch ausgrenzbar, da sie vom Inhalt falsch und indisskutabel sind. :D

Georg_Akkerman
22.03.2007, 20:02
Sehr schön geschrieben, lactor69, und von einiger Sachkenntnis getragen. Passt natürlich nicht so schmuck in's Popularbild von ober-dämlichen Polizisten, faulen Zoll-Trantüten und hasserfüllten, minderbemittelten Finanzbeamten.

Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....

Aber dann ist das natürlich etwas anderes....

Gruß
der
Georg

@Rolexob: Ja klar, Du hast recht. Ich gebe auch gerne zu, dass ich mir gegen Ende nicht mehr jeden Beitrag auf Punkt und Komma durchgelesen habe. Vielleicht war mein Einwand auch vorschnell, aber irgendwie habe ich das alles schon x-mal hier gelesen. Deshalb bitte ich um Nachsicht...

Prüfer
22.03.2007, 22:34
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

der Autor des Eingangs-Thread, Joachim wurde seiner Schildung nach von der Polizei vorgeladen - in einem sog. Offizialdelikt und zwar als BESCHULDIGTER und nicht als Zeuge!

Der Einwand, meine Aussagen würden nur dem Täter und nicht dem Opfer helfen sind somit dummer Unsinn. Bis zu einer Verurteilung gilt in unserem Rechtssystem die Unschuldsvermutung - was gut so ist.

Jeder Jurist, der seinem (Beschuldigten) Mandanten eine Einlassung vor Kenntnis der Akte empfiehlt handelt fahrlässig und macht sich ggf. regresspflichtig!

Polemisieren tue nicht ich, sondern diejenigen die sich ohne Sachkenntnis eben zur Sache auch hier im Thread einlassen. 2/3 der Verfahren knacken gute Anwälte nicht weil sie fachlich ach wie gut sind, sondern weil die Hilfsbeamten der StA so schlecht ausgebildet sind.

Nochmals Joachim ist bei dem geschilderten SV eben nicht als Zeuge geladen, auch wenn er es glaubt ;-). Wer dies aus dem Kontext seiner Eingangsschilderung nicht erkennt sollte sich zurückhalten.

Unser Freund Joachim hat goldene Grundregeln der Verteidigung im Strafrecht verletzt... was schade ist da es vermeidbar gewesen wäre...

Joachim: Gib Deiner Verteidigung mal den Tip über Notstand statt über Notwehr nachzudenken, die TBM einer Notwehr sind komplexer als die des Notstands. Warum? Deinen Schilderungen nach blutete Dein Hund = Sache nach §§90ff BGB bereits - insofern dürfte es argumentativ einfacher sein darzulegen, dass es um eine weitere Schadensabwehr von der Sache Hund ging - oder blutetest Du ebenfalls...

Gruss

Prüfer

Georg_Akkerman
23.03.2007, 06:06
Original von Prüfer
2/3 der Verfahren knacken gute Anwälte nicht weil sie fachlich ach wie gut sind, sondern weil die Hilfsbeamten der StA so schlecht ausgebildet sind.

Da steigt mir ja so langsam das Nackenfell, lieber Prüfer, weil Du, obwohl Du ja eine rechte Granate zu sein scheinst, unsere staatliche Rechtsordnung völlig auf den Kopf stellst.

Zunächst einmal sind Polizeibeamte keine staatlich alimentierten "Rechtsanwälte light", die für irgendwelche Streithanseln billig Recht sprechen oder Partei ergreifen sollen.

Ihre Aufgabe innerhalb einer Dienstschicht ist (u.a.) möglicherweise die Aufnahme eines schweren Verkehrsunfalles, die Schlichtung einer Streitigkeit und vielleicht auch die Auskunft nach dem rechten Weg.
Hierbei sollen sie wder Recht sprechen noch selbiges vereiteln.

Nach meinem Empfinden sind die Polizisten für diesen Job exzellent ausgebildet, und mir ist auch im europäischen Ausland nicht aufgefallen, dass es dort Polizisten gibt, die die gesamte Rechtsordnung ihres Staates auf dem Schirm haben, und jeden Sachverhalt "ex Ermulo" auflösen.

Ich kenne einige Polizisten allen Alters und verschiedener Aufgabenbereiche. Mir ist guten Gewissens niemand bekannt, der eine Genugtuung dabei empfindet, jemandem wider besseres Wissen einen Schaden zu zu fügen.

Hattest Du denn vielleicht mal ein traumatisches Erlebnis mit den Damen und Herren? Dann würde ich Dich besser verstehen!

Gruß
der
Georg

lactor69
23.03.2007, 06:10
Original von Prüfer
=> Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines AnwaltsPrüfer

Diese Aussage klingt, auch im Kontext mit einigen zuvor gemachten Aussagen anderer Mitglieder, sehr generell und nicht nur auf Beschuldigte bezogen.

Wenn es denn anders gemeint war, brauchst Du Dich natürlich nicht angegriffen fühlen.

lactor69
23.03.2007, 06:14
[quote]Original von Georg_Akkerman Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....Aber dann ist das natürlich etwas anderes....

Tja Georg, da spricht Du ein wahres Wort.

Wenn man selbst betroffen ist, gibt es keine Strafe, die drakonisch genug wäre, keinen Polizeibeamten, der nicht auch mal seine Befugnisse etwas stärker ausreizen könnte ...

Essentials
23.03.2007, 07:50
Original von Prüfer
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

der Autor des Eingangs-Thread, Joachim wurde seiner Schildung nach von der Polizei vorgeladen - in einem sog. Offizialdelikt und zwar als BESCHULDIGTER und nicht als Zeuge!

Der Einwand, meine Aussagen würden nur dem Täter und nicht dem Opfer helfen sind somit dummer Unsinn. Bis zu einer Verurteilung gilt in unserem Rechtssystem die Unschuldsvermutung - was gut so ist.

Jeder Jurist, der seinem (Beschuldigten) Mandanten eine Einlassung vor Kenntnis der Akte empfiehlt handelt fahrlässig und macht sich ggf. regresspflichtig!

Polemisieren tue nicht ich, sondern diejenigen die sich ohne Sachkenntnis eben zur Sache auch hier im Thread einlassen. 2/3 der Verfahren knacken gute Anwälte nicht weil sie fachlich ach wie gut sind, sondern weil die Hilfsbeamten der StA so schlecht ausgebildet sind.

Nochmals Joachim ist bei dem geschilderten SV eben nicht als Zeuge geladen, auch wenn er es glaubt ;-). Wer dies aus dem Kontext seiner Eingangsschilderung nicht erkennt sollte sich zurückhalten.

Unser Freund Joachim hat goldene Grundregeln der Verteidigung im Strafrecht verletzt... was schade ist da es vermeidbar gewesen wäre...

Joachim: Gib Deiner Verteidigung mal den Tip über Notstand statt über Notwehr nachzudenken, die TBM einer Notwehr sind komplexer als die des Notstands. Warum? Deinen Schilderungen nach blutete Dein Hund = Sache nach §§90ff BGB bereits - insofern dürfte es argumentativ einfacher sein darzulegen, dass es um eine weitere Schadensabwehr von der Sache Hund ging - oder blutetest Du ebenfalls...

Gruss

Prüfer

ja, es geht um notstand, das wort benutzte mein anwalt. und ich war beschuldigter bei der vorladung wg. tierquälerei.

ehemaliges mitglied
23.03.2007, 08:16
Original von Georg_Akkerman
Sehr schön geschrieben, lactor69, und von einiger Sachkenntnis getragen. Passt natürlich nicht so schmuck in's Popularbild von ober-dämlichen Polizisten, faulen Zoll-Trantüten und hasserfüllten, minderbemittelten Finanzbeamten.

Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....

Aber dann ist das natürlich etwas anderes....


Tja, nur leider macht man in der Praxis halt andere Erfahrungen als manche Gutmenschen sich das hier vorstellen können.

ehemaliges mitglied
23.03.2007, 08:38
Original von RufusMücke

Original von Georg_Akkerman
Sehr schön geschrieben, lactor69, und von einiger Sachkenntnis getragen. Passt natürlich nicht so schmuck in's Popularbild von ober-dämlichen Polizisten, faulen Zoll-Trantüten und hasserfüllten, minderbemittelten Finanzbeamten.

Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....

Aber dann ist das natürlich etwas anderes....


Tja, nur leider macht man in der Praxis halt andere Erfahrungen als manche Gutmenschen sich das hier vorstellen können.

Danke Stephan, eine ähnliche Äußerung lag mir auch auf der Zunge..... :gut:


Aber nachdem ich den ganzen Nonsens hier gelesen habe, will ich mich als ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätiger Anwalt jedweder weiterer Äußerung enthalten. Eine Abmahnung durch die Mods könnte sonst die Folge sein...... ;)

Ich kann nur dem einen oder anderen wünschen, niemals dem Druck eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mit all seinen möglichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein......dann könnte nämlich ein Umdenkungsprozeß einsetzen..... ;)

Mostwanted
23.03.2007, 09:11
Tom, als Beschuldigter auf alle Fälle NUR mit 1A Anwalt und OHNE was zu sagen,der Anwalt äussert sich für den Beschuldigten nach Akteneinsicht, kann sonst böse enden, da hast Du völlig Recht!!!


Als Zeuge in einem Verfahren an dem quasi beteiligt ist (Z.B. als Gesellschafter gegen den GF aussagen) auch nur auf dem Weg, sonst wird aus der Zeugenrolle schnell etwas anderes....

Das Beispiel oben war ja ein anderes,da gingt es um neutrale Zeugen.Wenn ich heute z.B. als völlig Unbeteiligter sehe wie einer jemand ins Auto fährt kann ich das ohne RA zu Protokoll geben,ich denke das war gemeint.

watchman
28.03.2007, 10:31
so hab mich jetzt mal durch diese vier seiten durchgequält...

gibts neuigkeiten ;)

tz tz tz ....

Andreas
28.03.2007, 10:50
Original von watchman
so hab mich jetzt mal durch diese vier seiten durchgequält...

gibts neuigkeiten ;)

tz tz tz ....


Ja, die Nachbarn streiten, weil man eh nie seine Ruhe haben kann, die man sich wünscht.......... der große böse Hund hat jetzt auch Pfefferspray, um den kleinen Bettvorleger auch zu pfeffern.....äh...........ein guter, befreundeter Anwalt, berät, obwohl er kein Fachanwalt für Strafrecht ist, was aber nichts macht, da die Polizei vergessen hat zu ermitteln und die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldspende in der Höhe von 1,oo € an das örtliche Tierheim einstellt.......

Der Nachbar freut sich, weil er erhobenen Hauptes es dem örtlich niedergelassen Arzt gezeigt hat, das er der bessere Mensch ist.....und anderen erst die wohlverdiente Ruhe gönnt, wenn er recht behalten hat......

Wenn kein Strafverfahren sich anbahnen würde, wäre es auch für den Arzt richtig, den Nachbarn am langen Arm verhungern zu lassen, um seine Ruhe zu haben, soll in doch sein Hund dank des neuen Pfefferspray, mal so richtig.......


Gruß Andreas



Ach so, was ich nicht verstehe, ist die Situation des Opfers, also die gebissene Ehefrau nebst verletzter Hund und Ehemann, da man auch als Mediziner weiß, das wenn Personen u.a. zu Schaden gekommen sind, das die Staatsanwaltschaft ermittelt wenn z.B.: Anzeige erstattet wird.......da darf man nicht auf seine Ruhe pochen, da agiert man sofort.....hier mit rechtlichen Mitteln, siehe Fachanwalt ticktacktom......... im Dschungel halt anders..........aber wie gesagt, ich verstehe es nicht, aus der so dargestellten Geschichte....


Gruß Andreas

Essentials
28.03.2007, 13:12
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.

Insoman
28.03.2007, 13:13
hast Du auch das Ordnungsamt informiert ?

Essentials
28.03.2007, 13:19
hat alles anwalt gemacht, auch das, ja. ansonsten ist das für mich abgehakt, anwalt freut sich, da wahrscheinlich gutes geld drin. ich schüttel einfach nur den kopf über den schwachmaten und geniesse gerade den frühling auf meiner terasse.

Mawal
28.03.2007, 13:22
Original von Essentials
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.

sehr gut...


...mit ein bißchen Glück ist für den Kollgen ein all-inclusive-Abenteuerurlaub drin... :tongue:

ehemaliges mitglied
28.03.2007, 14:04
Original von Essentials
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.

so schnell eingestellt??? :grb:

berliner123
28.03.2007, 14:50
BESTENS!!! :gut: :jump: :dr:

Essentials
28.03.2007, 16:04
Original von RufusMücke

Original von Essentials
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.

so schnell eingestellt??? :grb:

das verfahren wurde nicht eingestellt, sondern der staatsanwalt hat nach aussage meines anwaltes darauf verzichtet, eine verfolgung einzuleiten, da notstand offensichtlich ist. tierquälerei wäre nach strafrecht scheinbar eh nicht möglich gewesen, wenn, dann maximal wegen tierschutzgesetz.

ehemaliges mitglied
28.03.2007, 16:14
18.03.07 "Tat"tag
21.03.07 pol. Vernehmung
28.03.07 Entscheidung der StA zum Verfahren

Ich kenns nur wesentlich länger. Wenns so ist, sei froh. Mir kommts aber leider komisch vor. Alleine bis die Polizei die Beschuldigtenvernehmung samt E-Akte zur StA schickt, dort sich einer zuständig fühlt....

Essentials
28.03.2007, 16:19
Original von RufusMücke
18.03.07 "Tat"tag
21.03.07 pol. Vernehmung
28.03.07 Entscheidung der StA zum Verfahren

Ich kenns nur wesentlich länger. Wenns so ist, sei froh. Mir kommts aber leider komisch vor. Alleine bis die Polizei die Beschuldigtenvernehmung samt E-Akte zur StA schickt, dort sich einer zuständig fühlt....

kann leider nur wiedergeben, was mein anwalt mir sagt. wüsste ned, warum dermir was sagen sollte, was ned stimmt :grb: ich selbst habe damit nichts mehr zu tun, deshalb hab ich ja einen anwalt. und da ich auch keine lust mehr habe, mich damit zu beschäftigen (hat mich genug Nerven gekostet, die Sache), ist das mein letzter Post in diesem Thread - habe fertig :D