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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?



WendelinNoDate
21.03.2007, 22:06
Hallo,

Nehmen wir an ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Uhr mit LC anderes Ende des Welt zu kaufen.
Ab welchem Baujahr kann ich mir sicher sein, dass die Steuerschuld erloschen ist sofern die Uhr nicht vernünftig verzollt wurde?

Liebe Grüße
W.

Ingo.L
21.03.2007, 22:11
Original von WendelinNoDate
Hallo,

Nehmen wir an ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Uhr mit LC anderes Ende des Welt zu kaufen.
Ab welchem Baujahr kann ich mir sicher sein, dass die Steuerschuld erloschen ist sofern die Uhr nicht vernünftig verzollt wurde?

Liebe Grüße
W.

Nehmen wir an die Welt ist eine Scheibe und wenn Du am anderen Ende der Welt bist, fällst Du runter, dann ist die Steuewrschuld erledigt.

Willst Du hier ne aktive Anleitung zur Steuerhinterziehung ? Dann bist du hier falsch. Kauf Dir ne Swatch.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 22:12
Welcome, netter einstieg.

Ich meine 10 Jahren, bin mir aber nicht sicher. Ist aber auch unwichtig, da wenn du die Suche benutzt findest zu dem Thema viele Beiträgen, welche auch die weniger negativen Seiten der Geschichte ausführlich erklären.

Viel Spaß beim lesen!

Gr,
István

WendelinNoDate
21.03.2007, 22:13
Original von Ingo.L

Original von WendelinNoDate
Hallo,

Nehmen wir an ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Uhr mit LC anderes Ende des Welt zu kaufen.
Ab welchem Baujahr kann ich mir sicher sein, dass die Steuerschuld erloschen ist sofern die Uhr nicht vernünftig verzollt wurde?

Liebe Grüße
W.

Nehmen wir an die Welt ich eine Scheibe und wenn Du am anderen Ende der Welt bist, fällst Du runter, dann ist die Steuewrschuld erledigt.

Willst Du hier ne aktive Anleitung zur Steuerhinterziehung ? Dann bist du hoier falsch. Kauf Dir ne Swatch.

Wer Lesen kann ist hier klar im Vorteil. Ich habe nicht eine Anleitung zur Steuerhinterziehung gewollt, sondern lediglich die Information ab welchem Baujahr die Steuerlast erlischt und ich nicht mehr auf korrekte Verzollung achten muss.

Noch eine kleine Hintergrundinformation: Wenn etwas verjährt, kann es nicht hinterzogen werden. Find ich ja fies die anschuldigung.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 22:15
Baujahr ist aber hier falscher Begriff! Ich kann nähmlich eine Uhr aus 1990 (Baujahr) in 2000 kaufen. Ich würde sagen Kaufdatum ist maßgebend. ;)

WendelinNoDate
21.03.2007, 22:16
Original von Penzes
Baujahr ist aber hier falscher Begriff! Ich kann nähmlich eine Uhr aus 1990 (Baujahr) in 2000 kaufen. Ich würde sagen Kaufdatum ist maßgebend. ;)

Welches dem Zertifikat allerdings nicht entnommen werden kann.
Wäre jetzt interessant zu wissen, was da als Grundlage genommen wird falls es zu einer Prüfung kommen sollte.

Ingo.L
21.03.2007, 22:19
WAS HAT DASS MIT BAUJAHR ODER KAUFDATUM ZU TUN ???

Die Steuerschuld wird fällig, wenn eine in einem nicht EU Land gekaufte Uhr das erste mal auf EU Gebiet kommt.


Frag Deinen Steuerberater, den Zoll, das Finazamt. Da werden Sie geholfen



SO und jetzt an hierhin und ordentlich vogestellt :D
http://www.r-l-x.de/wbb2/board.php?boardid=34

@ Istvan: Der Neue kommt aus Wegberg, wolltest Du da nichtmal ne Uhr abholen :rofl: Vieleicht ist er das ja :D

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 22:21
Original von WendelinNoDate

Original von Penzes
Baujahr ist aber hier falscher Begriff! Ich kann nähmlich eine Uhr aus 1990 (Baujahr) in 2000 kaufen. Ich würde sagen Kaufdatum ist maßgebend. ;)

Welches dem Zertifikat allerdings nicht entnommen werden kann.
Wäre jetzt interessant zu wissen, was da als Grundlage genommen wird falls es zu einer Prüfung kommen sollte.

Beide sollten aus der Zertifikat entnommen werden können ;)
Ingo hat Recht, wobei ich einfach davon ausgegenagen bin, daß zwischen Erwerb und Einfuhr keine Monaten liegen ;)

Gr,
István

WendelinNoDate
21.03.2007, 22:21
Original von Ingo.L
WAS HAT DASS MIT BAUJAHR ODER KAUFDATUM ZU TUN ???

Die Steuerschuld wird fällig, wenn eine in einem nicht EU Land gekaufte Uhr das erste mal auf EU Gebiet kommt.


Frag Deinen Steuerberater, den Zoll, das Finazamt. Da werden Sie geholfen

Danke für die Information. Habe ich das richtig verstanden dass wenn ich eine nicht korrekt Verzollte Uhr von einem deutschen Grauhändler kaufe die Steuerschuld nicht weitergegeben wird, sondern auf dem besagten Grauhändler lastet?

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 22:26
Original von WendelinNoDate

Original von Ingo.L
WAS HAT DASS MIT BAUJAHR ODER KAUFDATUM ZU TUN ???

Die Steuerschuld wird fällig, wenn eine in einem nicht EU Land gekaufte Uhr das erste mal auf EU Gebiet kommt.


Frag Deinen Steuerberater, den Zoll, das Finazamt. Da werden Sie geholfen

Danke für die Information. Habe ich das richtig verstanden dass wenn ich eine nicht korrekt Verzollte Uhr von einem deutschen Grauhändler kaufe die Steuerschuld nicht weitergegeben wird, sondern auf dem besagten Grauhändler lastet?

Wenn du bei Uhrenfreund eine Uhr mit LC (wegen Abkürzung FAQ oder eventuel die Suche benutzen) 888 kaufen möchtest, kannst davon ausgehen, daß sie versteuert ist.

Allerdings, ich finde es etwas merkwürdig, wie du deine Fragestellung aufbaust.

Es war in der nähe von Heinsberg Ingo, aber gut erkannt, die richtung stimmt! :D

Ingo.L
21.03.2007, 22:27
Original von WendelinNoDate
Danke für die Information. Habe ich das richtig verstanden dass wenn ich eine nicht korrekt Verzollte Uhr von einem deutschen Grauhändler kaufe die Steuerschuld nicht weitergegeben wird, sondern auf dem besagten Grauhändler lastet?

Wenn Du eine Rechnung, Quittung oder einen Kaufvertrag mit Seriennummer von Verkäufer hast, bist Du raus.

WendelinNoDate
21.03.2007, 22:29
Okay, aber wenn ich jetzt über die Bucht eine LC888 kaufe von einem deutschen Privathändler und keinen Verzollungsbeleg erhalte kann ich mir nicht sicher sein dass diese korrekt Verzollt wurde.

Aber ich habe die Uhr in der BRD gekauft, darum sollte mich die Verzollung doch eigentlich nicht Interessieren, denn Eingeführt habe ich garnichts.

Ich meine ich hole mir auch keine Steuer/Zollbelege für meinen Fernseher, meine Kleidung und mein Klopapier...
Klingt überspitzt aber müsste man doch eigentlich so machen sofern die Steuerschuld auf den neuen Besitzer übergehen würde.

Heisst das, eine LC888 sofern in BRD gekauft sollte einen ruhig Schlafen lassen können, Verzollung hin oder her?

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 22:32
Wenn du eine ordentliche Rechnung vom Händler hast, ja!

So, endlich wissen wir, was die Frage war, oder?

WendelinNoDate
21.03.2007, 22:34
*lach* monika steuer :)

Also gilt eine eBay Kaufbestätigung nicht als Rechnung, und wenn ich von Privat kaufe, und dieser hat nicht Versteuert bin ich der gelackmeierte?

Schönes Deutschland.

Suerlänner
21.03.2007, 22:34
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Halbwegs sicher könntest Du sein bei einem seriösen Händler, bei einem Privathändler (klingt schon merkwürdig) würde ich die Finger von lassen oder aber auf eine Erklärung des betreffenden Händlers bestehen.

Übrigens musst Du nnerhalb der EU auch Umsatzsteuer abführen für im Ausland gekaufte Artikel.

Deshalb wenn Du Dir nicht sicher bist, Finger weg.

Ingo.L
21.03.2007, 22:37
Ebay Uhren sollte man sowieso selbst abholen. Wenn Du dann da bist, lass Dir ne Quittung mit SrNr geben. Macht er das nicht, lass die Uhr da, So einfach ist das.

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 22:37
ich gebe auf, hole mir ein Bier, Popcorn und warte geduldig ab, sorry, aber diese Fragen wegen, was würde, wenn, aber dann könnte doch von dem so oder so.... können einfach nicht beantwortet werden.

Gr,
István

P.S. Was meinst du mit schönes Deutschland? :D

Moonwalker
21.03.2007, 22:51
Original von WendelinNoDate
Okay, aber wenn ich jetzt über die Bucht eine LC888 kaufe von einem deutschen Privathändler und keinen Verzollungsbeleg erhalte kann ich mir nicht sicher sein dass diese korrekt Verzollt wurde.

Aber ich habe die Uhr in der BRD gekauft, darum sollte mich die Verzollung doch eigentlich nicht Interessieren, denn Eingeführt habe ich garnichts.

Ich meine ich hole mir auch keine Steuer/Zollbelege für meinen Fernseher, meine Kleidung und mein Klopapier...
Klingt überspitzt aber müsste man doch eigentlich so machen sofern die Steuerschuld auf den neuen Besitzer übergehen würde.

Heisst das, eine LC888 sofern in BRD gekauft sollte einen ruhig Schlafen lassen können, Verzollung hin oder her?

Wenn es die GMT für 3,4K ist, sag dem VK nen schönen Gruß. Er kann sich die Uhr hinstecken wo niemals die Sonne scheint.

Mawal
21.03.2007, 23:13
wer LC 888 kauft, wird impotent....wer keine Steuerbescheinigung hat, dem fallen auch noch die Eier ab....verjähren tut sowas nie...alles klar?

ehemaliges mitglied
21.03.2007, 23:16
" Der Zoll gibt Dir natürlich eine Bestätigung, dass die EUSt und der Zoll entrichtet wurden...sollte beim Kauf unbedingt dabei sein." (Quelle: RLX;Kalle)

So, das mit dem 10 Jahren war also falsch, ist Steuerschuld eh nicht an der Sache, sondern an Eigentümer geknüpft, oder?

Gr,
István

Mostwanted
21.03.2007, 23:18
Die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist nicht mehr zulässig, wenn seit der Entstehung der Abgabenschuld mehr als drei Jahre vergangen sind (Art. 221 Abs. 3 ZK).

Ist die Abgabenschuld durch eine strafbare Handlung entstanden (z.B. Einfuhrschmuggel), verlängert sich diese Verjährungsfrist auf zehn Jahre (Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 378 AO begangen, bleibt es bei der dreijährigen Frist.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Abgabenanspruch verjährt.

Die Verjährung tritt nicht immer auf den Tag genau nach drei oder zehn Jahren ein. Sofern vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Rechtsbehelf nach Artikel 243 ZK eingelegt wurde, verlängert sich die dreijährige Frist um die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens. Die Berechnung der zehnjährigen Frist richtet sich nach den nationalen Vorschriften (§§ 169-171 AO). Auch hier kann sich der Eintritt der Verjährung damit aus einem der in § 170 AO oder § 171 AO genannten Gründe über die zehn Jahre hinaus nach hinten verschieben.

Ob im Einzelfall die Nacherhebung von Abgaben wegen des Eintritts der Verjährung unzulässig ist, muss deshalb immer konkret geprüft werden. Generell lässt sich nur sagen, dass der frühestmögliche Verjährungstermin der auf den dritten Jahrestag der Entstehung der Abgabenschuld folgende Tag ist (also beispielsweise der 19.10.2001 bei einer Entstehung der Abgabenschuld am 18.10.1998).


© Bundesministerium der Finanzen

WendelinNoDate
21.03.2007, 23:21
Irgendwie kann ich das noch nicht so ganz glauben, denn dies lässt sich ja problemlos auf andere Gebrauchsgegenstände übertragen.

Und wer bitte sammeln belege für Zahnbürsten, Tischdecken, Kopfkissen und Möbel etc. nur um im Zweifelsfall zu beweisen dass die Steuer korrekt gezahlt wurde.

Macht ja niemand, und das kann auch unmöglich verlangt werden, wieso sollte das bei Uhren anders sein?

@Mostwanted: Suboptimal ist lediglich nur, dass man nicht genau weiss wann eine Uhr von 1990 z.b. in die EU eingeführt wure.

Mostwanted
21.03.2007, 23:59
Im privaten Bereich wird bei Uhren wohl kein Verdachtsmoment nicht einfach entkräftet werden können, solange der Uhrenbesitzer nicht der allerdümmste ist. Sonst würden der Zoll in Verbindung mit der Steuerfahndung jede Börse sprengen und die ganzen Non-EU Uhren einsammeln. Wieso fragt man da nicht einfach vorher seinen Steuerberater/Anwalt? "Was passiert wenn XY". Wer Luxusgüter im Bereich von ein paar tausend Euro erwerben möchte, muss eben abwägen ob das Risiko die Ersparnis wert ist. Ich denke die Zollproblematik wird überschätzt, hier ist Angst im Spiel. Wer bedenken hat sollte es sein lassen.Die Infrastruktur in DE und der Gedanke an die entstehenden "Vereinigten Staaten von Europa" ist mir eine versteuerte innergemeinschaftliche Uhr wert. Wer stolz auf Europa ist, handelt wie ein aufrechter Europäer. Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung werden in derr Gesellschaft nicht mehr als Schaden am Gemeinwohl wahrgenommen, sondern per Stammtisch legitimiert.
Hier geht es nicht um den mittellosen Ernährer, der Lebensmittel über Staatsgrenzen schmuggeln muss um seiner Familie Sichtum zu ersparen, hier geht es um unötige Luxusartikel. Es ist schön wie immer "Die Stiftung ROLEX tut Gutes" als Argument genommen wir, während man den eigenen Staat betrügt. Lächerlich! :op:

Ingo.L
22.03.2007, 00:01
Original von WendelinNoDate
Und wer bitte sammeln belege für Zahnbürsten, Tischdecken, Kopfkissen und Möbel etc. nur um im Zweifelsfall zu beweisen dass die Steuer korrekt gezahlt wurde.


Sag mal, wie oft überquerst Du mit diesen gegenständen eine EU Aussengrenze und kommst danach mit diesen Teilen auch wieder in Die EU zurück ? Und wieso hast Du Zahnbürsten, die einen vierstelligen Eurobetrag gekostet haben ?? Und wieso antworte ich Dir eigentlich noch ?? Soviel Fragen , so wenig Zeit :grb:

Mostwanted
22.03.2007, 00:08
Original von WendelinNoDate
*lach* monika steuer :)

Also gilt eine eBay Kaufbestätigung nicht als Rechnung, und wenn ich von Privat kaufe, und dieser hat nicht Versteuert bin ich der gelackmeierte?

Schönes Deutschland.

100% Aus dem Schneider bist Du nur mit einer Rechnung vom HÄNDLER, bei innergemeinschaftlichem Erwerb. Wenns an 19% für die Uhr mangelt und der Angstschweiss Dich schlecht schlafen lässt, nimm eben eine Nummer kleiner die Uhr oder zahl drauf. Du bist doch jetzt nicht der unbedarfte Käufer, der dann vor der GSG Steuer und dem Zoll SWAT heulend in die Knie geht und von nix weiss, DU FRAGST DOCH EXTRA nach der Ausweichmöglichkeit, weil Du WEISST das es BESCHISS ist. Also, Eier haben und kaufen, oder auf sicher gehen und nicht kaufen. Mit "was wäre wenn" und "könnte sein das" kommste da nicht weiter, hier wirst Du keine rechtsgültige Auskunft bekommen, weil zu jeder Meinung wieder einer "Iss aber nich so.." sagen wird. :twisted:

Wie Ingo schon sagte..."Frag Zoll,Steuerberater...." :D

Schmied
22.03.2007, 00:44
wie schon gesagt wurde:
kaufst du die uhr vom händler, hast du keine probleme
kaufst du die uhr von privat, mach einen kaufvertrag, aus dem eineutig hervorgeht, wer der verkäufer, udn wer der käufer ist, das ganze mit kompletter anschrift, auch dann kannst du sorgenfrei sein, weil DU eine uhr in deutschland gekauft hast, und als einfacher endverbraucher keine ahnung von Ländercodes o.ä. haben musst.
...
Thomas

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 06:59
Original von WendelinNoDate

@Mostwanted: Suboptimal ist lediglich nur, dass man nicht genau weiss wann eine Uhr von 1990 z.b. in die EU eingeführt wure.

Einspruch, an dem Tag, wo der Zoll dich fragt, haben Sie die Uhr ordentlich verzollt, ist dein Uhr eingeführt!

@ Mawal, also doch Verjährung.... :)

@ Mostwanted Danke für die Sachliche Afklärung!

Gr,
István

Mawal
22.03.2007, 08:02
Original von Penzes

Original von WendelinNoDate

@Mostwanted: Suboptimal ist lediglich nur, dass man nicht genau weiss wann eine Uhr von 1990 z.b. in die EU eingeführt wure.

Einspruch, an dem Tag, wo der Zoll dich fragt, haben Sie die Uhr ordentlich verzollt, ist dein Uhr eingeführt!

@ Mawal, also doch Verjährung.... :)

@ Mostwanted Danke für die Sachliche Afklärung!

Gr,
István


auch die Verjährung muss belegt...also bewiesen werden...viel Spass dabei...

tela
22.03.2007, 08:15
Hallo,
wenn man in den letzten Wochen immer wieder dieses Thema auf den Tisch kriegt kann man meinen, daß eine gewisse Dunkelziffer ein schlechtes Gewissen haben, bzw. jetzt erst bekommen haben. Wenn nun dieses Forum von den Richtigen mitgelesen wird, dann wird die Zukunft derer, die die Dunkelziffer ausmacht nicht einfacher werden.

Schon seit 2005 werden Kreditkarten von der Allfinanz ausgewertet, Banken müssen Kontenbewegungen ihrer Kunden über 10 Jahre für die Allfinanz bereithalten. Die Allfinanz kann online auf jedes Konto sehen. Es gibt kein entrinnen, die Schlinge zieht sich immer weiter zu. Wer jetzt noch meint...hat gute Nerven, schläft auch sonst immer gut und ist nicht mehr zu helfen.
Ein schönes Leben noch.
René

Mawal
22.03.2007, 09:15
Lieber Tela, dein Szenario schein mir völlig unrealistisch oder um es zugespitzt zu formuliern, ein wenig paranoid... ;)



ich zitiere mich einfach noch mal:


Original von Mawal
Freunde...


vielleicht sollten wir mal die faktische Ebene betrachten:


Solange du nicht mit einer ungetragen Uhr samt Box und Papieren und Rechnung aus dem Ausland einreist, wirst du nie ein Problem haben...


...weder beim Tragen

....noch bei der Ein- oder Ausreise mit Uhr am Arm

...noch beim Wiederverkauf...


...so einfach ist das...

roland
22.03.2007, 09:28
Durch Percy´s Link zum Zoll im LV-Thread,fand ich folgendes:

Kleine U(h)rsache - Große Wirkung
Waldshut: Florierender illegaler Uhrenhandel durch Zollbeamte aufgedeckt.

Beim Zollamt Rötteln wurden im Frühjahr bei der Kontrolle eines 41-jährigen Schweizers im Kofferraum seines Pkws zwei versandfertige Päckchen mit hochwertigen schweizerischen Uhren festgestellt.

Nach anfänglichen Ausflüchten räumte dieser gegenüber den Zollbeamten ein, dass er die Uhren von einem deutschen Postamt an Adressaten in Frankreich versenden wollte. Entsprechende Verkaufsunterlagen über ein Internetauktionshaus wurden versteckt im Fahrzeug aufgefunden.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde gegen den Schweizer ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Nachforschungen des Zollfahndungsamtes Stuttgart -Dienstsitz Radolfzell- ergaben, dass der 41-Jährige bereits über einen längeren Zeitraum mehrere hochwertige Uhren im Gesamtwert von rund 25.000 Euro auf diesem Weg nach Deutschland verbracht und auch an deutsche Abnehmer verkauft hatte, ohne die erforderlichen Abgaben zu entrichten.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Herausgeber:
Hauptzollamt Singen
Bahnhofstr. 25
78224 Singen

Wertvolle Uhren aus der Schweiz eingeschmuggelt
Zollbeamte des Zollkommissariats Lörrach haben am Mittwoch bei der Kontrolle im Eurocity-Zug zwischen Basel und Freiburg den Schmuggel von vier Uhren im Wert von rund 16.000 Euro verhindert.

Ein 32-jähriger Chinese mit Wohnsitz in Deutschland hatte zuvor die Uhren in Zürich eingekauft. Selbst nach Befragung durch die Zollbeamten verneinte er, Waren aus der Schweiz nach Deutschland einzuführen. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen und der nachfolgenden Gepäckkontrolle musste er den Kauf der Uhren jedoch zugeben.

Durch die Zollkontrolle konnte ein Steuerschaden von mehr als 2.600 Euro vereitelt werden. Neben der Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben muss er nun mit einer Geldstrafe wegen versuchter Steuerhinterziehung rechnen. Sein Angebot, die Angelegenheit unter der Hand zu regeln, dürfte sich dabei wohl strafverschärfend auswirken.

Waren aus der Schweiz dürfen lediglich innerhalb der Freimengen ohne Abgabenerhebung eingeführt werden. Abgabenpflichtige Waren sind dabei unaufgefordert dem Zoll bei der Einreise anzumelden.

Herausgeber:
Hauptzollamt Lörrach

jeannie
22.03.2007, 09:42
Da hiess es doch wegen Schengen würden alle Zöllner arbeitslos? Mir scheint die haben mehr zu tun als je zuvor. :D

Wenn ich mal nach .de einkaufen gehe benutze ich oft eine kleinen Zollübergang der selten bemannt ist. Vor Acht Uhr sowieso nicht.

Letztes Mal waren sie auf Schweizer Seite schon um Zehn vor Acht mit drei Mann anwesend. Für mich kein Problem da ich ja nix zu verzollen hatte (locker unterhalb der Freigrenze). Trotzdem gefilzt bis unter die Autoteppiche. Sehr interessiert war der Zöllner aber an den Hermes-Versandzetteln die er gefunden hatte. (Kleiner Hint: Hermes gibts in .ch nicht. ;) ) Ob es da wohl Rechtshilfe auf dem kleinen Dienstweg gibt? :supercool: Würde mich nicht wundern wenn mich beim nächsten Mal die deutschen Marsmännchen herzlich begrüssen. :twisted:

mw5513
22.03.2007, 09:44
:rofl: :rofl: :rofl:
Sein Angebot, die Angelegenheit unter der Hand zu regeln, dürfte sich dabei wohl strafverschärfend auswirken.

Terminator
22.03.2007, 09:47
Original von mw5513
:rofl: :rofl: :rofl:
Sein Angebot, die Angelegenheit unter der Hand zu regeln, dürfte sich dabei wohl strafverschärfend auswirken.

Wer gut schmiert, der fährt gut..... :D :D :D :D

hatte der Chink gedacht !! ;)

Gruss :D

Terminator

peter69
22.03.2007, 09:53
Danke Roland :gut:.. der Bericht hilft weiter.

@ jeannie

Die Schweiz wird erst ab 2008 an das Schengener Abkommen angegliedert - daher ist weiterhin Vorsicht geboten :(

ehemaliges mitglied
22.03.2007, 09:54
Hallo all,

hier wurde doch mal über einen e-bay Anbieter aus CH diskutiert, der dies auch so angeboten hat.

Gruß

Uwe

peter69
22.03.2007, 09:56
Wollte noch kurz hinzufügen: Die Schweiz hat das Schengener Abkommen unterzeichnet wird aber mit der Ausführung erst in 2008 beginnen

Mostwanted
22.03.2007, 10:09
Allfinanz??? Da bringst Du was durcheinander, Du meinst sicher Bafin? (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Wer mit einem Wecker am Arm (Getragen= Gebraucht) durch die Welt gondelt ist doch nicht mit Leuten zu vergleichen die verpackte Neuware schmuggeln, denen gehört zu recht eine auf den Deckel.

Prüfer
22.03.2007, 10:14
Leute ich habe es tausend fach geschrieben! Die Steuerschuld - hier wohl die Umsatzsteuer ist eine PERSÖNLICHE UND K E I N E!!!!!! K E I N E!!!!! K E I N E !!!!! dingliche...

Mit ein wenig Interlekt hat sich dann damit Deine Frage erledigt!

Gruss

Prüfer

Mostwanted
22.03.2007, 10:24
Original von Prüfer
Leute ich habe es tausend fach geschrieben! Die Steuerschuld - hier wohl die Umsatzsteuer ist eine PERSÖNLICHE UND K E I N E!!!!!! K E I N E!!!!! K E I N E !!!!! dingliche...

Mit ein wenig Interlekt hat sich dann damit Deine Frage erledigt!

Gruss

Prüfer


Was bringt es wenn ich eine Non-EU Uhr später nicht ohne Preisnachlass loswerde (Trotz Rechnung, da in DE legal erworben!), ich habe meine Lektion gelernt.Es gibt Leute die jammern ja schon wenn es ein EU LC ist.

Prüfer
22.03.2007, 12:02
Ums noch einmal ganz korrekt und kurz zu beantworten:

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§37Abs.1 AO) erlöschen (§47 AO) durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§226), Erlaß (§§163, 227), Verjährung (§§169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO).

Steuerschuldner (§13a UStG) ist nicht die Uhr als Sache i.S. d. §§90ff. BGB, sondern derjenige, der den Tatbestand erfüllt hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den hier diskutierten Fällen also derjenige, der die Uhr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.

Dies ist dann regelmäßig eine natürliche oder juristische Person!

Also Bitte lasst die Diskussionen um angeblich unverzollte Uhren, die wegen einer Steuerstraftat desjenigen der sie eingeführt hat mit einem Makel behaftet sein sollen....

Gruss

Prüfer

jk737
22.03.2007, 12:11
@ prüfer!

vielen dank für die klaren worte! das hab ich auch immer schon so hier vertreten, wurde aber "ausgelacht".

in Ö ist es laut einem steuerberater eines "big four" genauso!

Moehf
22.03.2007, 14:25
ich sach doch, schei* auf Einfuhrsteuer beim Uhrenkauf vom Händler oder auch privat...

SUBMARINER007
06.04.2008, 14:05
Wenn Sie wissen wollen, ob die zukaufende Uhr verzollt ist, einfach beim Zollamt nach der Seriennummer der Uhr fragen. Die können mittels Ihrer Datenbank sofort feststellen, aus welchen Land die Uhr ist, im welchen Land die Uhr gegebenfalls verzollt worden ist. Damit sind Sie als Käufer auf der wirklich sicheren Seite. Ein seriösser Verkaufer wird nichts dagegen haben.

Ob diese Datenbank auch übers Internet einsehbar ist, dass ist mir nicht bekannt.

nici356
06.04.2008, 14:11
:muede:

daydiva
06.04.2008, 14:42
Original von Ingo.L
Nehmen wir an die Welt ist eine Scheibe und wenn Du am anderen Ende der Welt bist, fällst Du runter, dann ist die Steuewrschuld erledigt.


:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Einsame Klasse :gut:

SUBMARINER007
06.04.2008, 14:45
Machen Sie doch den Test mit Ihrer eigenen Uhr bei Ihrem Zollamt. Dann wird Ihnen so eine konstruktive Bemerkung nicht einfallen.

na-tho
06.04.2008, 15:18
Original von Prüfer
Ums noch einmal ganz korrekt und kurz zu beantworten:

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§37Abs.1 AO) erlöschen (§47 AO) durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§226), Erlaß (§§163, 227), Verjährung (§§169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO).

Steuerschuldner (§13a UStG) ist nicht die Uhr als Sache i.S. d. §§90ff. BGB, sondern derjenige, der den Tatbestand erfüllt hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den hier diskutierten Fällen also derjenige, der die Uhr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.

Dies ist dann regelmäßig eine natürliche oder juristische Person!

Also Bitte lasst die Diskussionen um angeblich unverzollte Uhren, die wegen einer Steuerstraftat desjenigen der sie eingeführt hat mit einem Makel behaftet sein sollen....

Gruss

Prüfer



Da kann ich Prüfer nur zustimmen. Hier kommt meiner Meinung nach auch nur die reine Theorie zur Diskussion. Ich frage mich manchmal, wenn ich in Deutschland z.B. von einem Deutschen eine Uhr erwerbe, muss ich zwangsläufig die Länderkennung auf dem Zerti kennen? :gut: :gut:

Ich glaube nein!!
Selbst nach offiziellen Angaben von Rolex existiert solch eine Länderkennung überhaupt nicht :op:.

Da ist man schnell mit der Beweisführung am Ende.
Ansonsten rate ich, auch mit dem priv. Verkäufer ein Kaufvertrag abzuschließen. Sicherlich gibt es auch den Tatbestand der "Steuerhehlerei"

.....Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 Abgabenordnung begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, begeht nach deutschen Steuerstrafrecht Steuerhehlerei........

dies ist aber m.E. reine Theorie.

Stellt sich auch die Frage, ob der Anspruch auf den neuen Käufer übergehen kann.

Nehmt Euch zu Herzen was Prüfer eindeutig und unmissverständlich aus dem Gesetz zitiert. Alles andere ist zwar schöner Diskussionsstoff, bringt aber nicht viel.

chess77
06.04.2008, 16:03
Der Prüfer hats doch hier oben schon vor mehr als einem Jahr mal alles gesagt...

ROLEXY
06.04.2008, 23:24
bei mir steht keine Ser. Nr. auf den Zollrechnungen (noch nicht mal Rolex)

auch auf den Invoice / Rechnungen keine Ser. Nr...