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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fristwahrung bei kündigung??



biffbiffsen
29.03.2007, 16:31
kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss, bei folgendem Kündigungswunsch:

Kündigungsfrist 6 Monate aufs quartalsende.

Kündigung soll auf den 30.September 2007 erfolgen.

danke für möglichst sichere Infos.

LG

OrangeHand
29.03.2007, 16:35
Bis zum 30. März, würde ich meinen. Ohne Gewähr.

Suerlänner
29.03.2007, 16:47
Original von biffbiffsen
kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss ...LG

Da sollte der Empfänger die kündigung nachweisbar am 31. März 2007 erhalten haben und Einwurfeinschreiben ist immer problematisch.

Da sind wir auch schon mit auf die Nase gefallen.

Mein Tip daher, persönliches Gespräch, hier ist ihre schriftliche Kündigung, gegenzeichnen lassen (Zeugen) und gut ist.
Ist zwar immer ein blödes Gespräch aber hilft beiden Seiten.

Mawal
29.03.2007, 16:48
30. März


Tipp:

Den Empfang von der Personalabteilung auf einer Kopie der Kündigung quittieren lassen.

biffbiffsen
29.03.2007, 17:00
es dreht sich um die kündigung von büros.

ne persönliche abgabe ist leider nicht möglich.

mein kumpel ist sich nicht sicher ob versand am 30.03 rechtlich sicher ist...

PCS
29.03.2007, 17:02
warum schickt er's nicht heute weg?

biffbiffsen
29.03.2007, 17:21
:D

das hab ich ihn auch gefragt..

er ist grad im neubaustress, wenns morgen noch reicht, brauch ich heut keine hektik machen.---seine worte!!

es muss doch aber ne rechtlich einwandfreie frist geben, wie lange man vor kündigungstermin versandt haben muss...

Insoman
29.03.2007, 17:23
seit wann kommt es bei Kündigungen auf die ABSENDUNG an ???


Massgeblich ist meines Wissens nach noch immer der EMPFANG

biffbiffsen
29.03.2007, 17:27
ja, aber den empfang kann ich doch net beeinflussen...

wenn der das einschreiben per rückschein nicht entgegennimmt?? was dann??

Insoman
29.03.2007, 17:31
wichtig ist halt, dass der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnis hatte - warum sollte der Arbeitgeber die Annahme eines Einschreibens verweigern ????

Die Kündigung ist und bleibt eine einseitige emfangsbedürftige Willenserklärung

Mostwanted
29.03.2007, 17:33
Ein Blick in den Vertrag kann helfen. Bei einigen steht "Kündigung per Einschreiben, es gilt Datum des Poststempels". Ansonsten ein Einwurfeinschreiben, dann ist sicher das die Kündigung im Briefkasten landet. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung kommt es grundsätzlich auf deren Zugang beim Kündigungsempfänger an.

biffbiffsen
30.03.2007, 10:01
danke euch allen!

skask
30.03.2007, 11:43
Original von Insoman
wichtig ist halt, dass der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnis hatte - warum sollte der Arbeitgeber die Annahme eines Einschreibens verweigern ????



Weiss ich auch nicht, aber ein nicht entgegengenommenes Einschreiben gilt als nicht zugestellt. (gerichtliche Erfahrung vorhanden)
Deshalb würde ich das Einwurfeinschreiben vorziehen und 3 Werktage vor Fristablauf aufgeben, das ist mE sicher. Oder mit Zeugen vorbeifahren, Kündigung zeigen, ins Kuvert und in den Briefkasten stecken. Auch sicher.