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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal sehen wie ebay darauf reagiert // Rolex vs. Ebay



Ingo.L
19.04.2007, 12:47
Mitteilung der Pressestelle

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Nr. 45/2007


Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

Der u. a. für das Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

Die Klägerin stellt Uhren der Marke "ROLEX" her. Sie ist Inhaberin entsprechender europaweit geltender Marken (Gemeinschaftsmarken) sowie nationaler Marken. Die Beklagte veranstaltet unter "ebay.de" Fremdversteigerungen im Internet. Dabei werden die Angebote von den Anbietern regelmäßig ins Internet gestellt, ohne dass die Beklagte zuvor Kenntnis von diesen Angebote hat. Bei eBay wurden im Zeitraum von Juni 2000 bis Januar 2001 zahlreiche Uhren angeboten, die mit den für die Klägerin geschützten Marken versehen waren. Es handelte sich dabei zum Teil um Fälschungen. Die Klägerin, die darin eine Verletzung ihrer Marken sieht, hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch. Daher kommt eine Haftung der Beklagten als Störerin in Betracht, weil sie mit ihrer Internetplattform das Angebot gefälschter Uhren ermöglicht, auch wenn sie selbst nicht Anbieterin dieser Uhren ist. Eine solche Haftung setzt zunächst voraus, dass die jeweiligen Anbieter der gefälschten Uhren im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben, weil nur dann eine Markenverletzung vorliegt. Die Beklagte muss – wenn sie von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird – nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Der BGH hat nochmals betont, dass der Beklagten auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Die Beklagte ist jedoch verpflichtet, technisch mögliche und ihr zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte ROLEX-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden können.

Der Bundesgerichtshof hat das angefochtene Urteil, das noch von einer generellen Haftungsprivilegierung von eBay ausgegangen war, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Es muss nunmehr noch geklärt werden, ob es sich in den Fällen, in denen die Beklagte auf Fälschungen hingewiesen worden ist, um eindeutig erkennbare Markenverletzungen gehandelt hat.

Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04

LG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.2002 – 4a O 464/01 ./. OLG Düsseldorf – Urteil vom 26.2.2004 – I-20 U 2004/02

Karlsruhe, den 19. April 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Quelle: Bundesgerichtshof (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007-4&anz=6&pos=0&nr=39534&linked=pm&Blank=1)

Donluigi
19.04.2007, 12:54
Ich finde, daß Ebay den Plagiatsdealern in angemessener und ausreichender Weise entgegen tritt.

Ingo.L
19.04.2007, 12:59
Original von Donluigi
Ich finde, daß Ebay den Plagiatsdealern in angemessener und ausreichender Weise entgegen tritt.

Bei Rolex ist es in letzter Zeit wirklich besser geworden, aber schau Dir mal andere Markenartikel (LV,u.ä.) in der Bucht an. Fast nur Fakes. Das Urteil werden sich andere Marken noch zu eigen machen.

OrangeHand
19.04.2007, 13:05
Rolex muss nun im weiteren Verfahren nachweisen, dass

1. die jeweiligen Anbieter der Fakes im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben,

2. dieser geschäftliche Verkehr der Anbieter für e-bay eindeutig feststellbar war,

3. für e-bay die Fakes eindeutig als solche erkennbar gewesen sein müssen, so dass e-bay eineutig von einer Markenverletzung ausgehen musste.


Derartige Nachweise, die auch das Gericht überzeugen müssen, werden nicht leicht zu erbringen sein. E-bay wird immer behaupten, dass nur ein geschulter Uhrmachermeister eine Fälschung vom Original hätte unterscheiden können, zu mal es sich in der Bucht um Fotos handelt. Auch treten viele Anbieter als Privatpersonen auf.


Ich bin mal auf den Fortgang gespannt... ;)

ehemaliges mitglied
19.04.2007, 14:55
Original von OrangeHand
.... E-bay wird immer behaupten, dass nur ein geschulter Uhrmachermeister eine Fälschung vom Original hätte unterscheiden können, zu mal es sich in der Bucht um Fotos handelt. ... ;)

Dies dürfte das Hauptproblem sein.

Es gibt doch mittlerweile Fakes, die erkennen nicht einmal Fachleute so einfach. Vor einiger Zeit wurden in Hamburg Fakes beschlagnahmt, die konnten nur direkt vom Hersteller als solche entlarvt werden. Selbst Händler und der Zoll waren hierzu nicht in der Lage.

Einzig hinter dem Festpreis könnte man Fakes vermuten - es gibt nun mal keine hochpreisigen Waren für 'nen Appel und 'nen Ei.
Da die Auktionen aber oftmals bei einem Euro und ohne Sofortkaufoption beginnen, kann eBay hier nicht immer ansetzten.

Der Hanseat
19.04.2007, 14:56
Original von kabubasa
Es gibt doch mittlerweile Fakes, die erkennen nicht einmal Fachleute so einfach. Vor einiger Zeit wurden in Hamburg Fakes beschlagnahmt, die konnten nur direkt vom Hersteller als solche entlarvt werden. Selbst Händler und der Zoll waren hierzu nicht in der Lage.

Einzig hinter dem Festpreis könnte man Fakes vermuten - es gibt nun mal keine hochpreisigen Waren für 'nen Appel und 'nen Ei.
Da die Auktionen aber oftmals bei einem Euro und ohne Sofortkaufoption beginnen, kann eBay hier nicht immer ansetzten.

Lol..... ja ne is klar.....

Donluigi
19.04.2007, 14:59
Alle Beteiligten werden akzeptieren müssen, daß es keinen 100%igen Schutz gibt. Ein Fakedealer braucht nur Originalbilder verwenden und das wars dann. Wenn er dann im Text was von Fakes murmelt und den Interessenten um Kontaktaufnahme per PN oder Mail bittet, dann wars das - so schnell kann Ebay die Anzeigenflut garnicht kontrollieren, da ja nur eine kurze Onlinezeit und zigfache Anzeigenschaltung genügt, um Kontakt aufzunehmen und das Angebot zu streuen. Sogar kostenlos, denn gesperrte Auktionen kosten nichts.

newharry
19.04.2007, 18:45
Original von Donluigi
Ich finde, daß Ebay den Plagiatsdealern in angemessener und ausreichender Weise entgegen tritt.

... und möglicherweise aus Sorge vor möglichen Prozessen deutlich über das Ziel hinausschießt??? ... oder warum darf ich einem Franzosen usw keine Rolex mehr verkaufen ... warum es derartige Einschränkungen gerade für Österreicher gibt (ua auch für Franzosen) entzieht sich meiner Kenntnis ... und Ebay ist auch zu keiner Stellungnahme bereit ...

Inwieweit sich das mit EU-Vorschriften vereinbaren läßt, müßte man sich gesondert ansehen ... aber im Moment habe ich daran wenig Interesse, weil mir der Quasi-Monopolladen gehörig auf die Nerven geht :(

ehemaliges mitglied
19.04.2007, 18:49
Original von Donluigi
Ich finde, daß Ebay den Plagiatsdealern in angemessener und ausreichender Weise entgegen tritt.

Das meinst du nicht ernsthaft, oder, Tobias ??????? :grb:

Vielleicht ist es bei Rolex-Angeboten besser geworden, aber schau dir mal den Rest an.........Ralph Lauren, LA Martina, LV, Gucci D&G, etc.etc.
Da kannst du froh sein, wenn du mal das eine oder andere Originalteil unter den Angeboten herausfiltern kannst....... :gut:

Donluigi
19.04.2007, 19:03
Der Rest interessiert mich ehrlich gesagt nicht, weil ich meine Klamotten entweder beim Konzi kaufe oder - wenn im Internet - bei der sehr guten Adresse, die ich von dir habe ;) :D

Bei Kleidern oder Parfums ist es doch mit der Fakeidentifikation durch Fotos noch viel schwieriger. Ist doch logisch.

benico
20.04.2007, 10:52
Original von Donluigi
bei der sehr guten Adresse, die ich von dir habe ;) :D



*auchhabenwill* :cool: :jump: