Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Neue - Frage zum Zoll
Hallo,
ich bin neu hier, habe aber schon einige Zeit Spaß an Uhren. Ich habe eine Omega De Ville Coaxial mit
Gangreseveanzeige und möchte mir nun eine Submariner oder Seadweller zulegen. Die Uhren für das holde Weib habe ich mal nicht mitgezählt.
Nun meine Frage zur vielgeführten Zolldiskussion: Wer muß wem einen Zollverstoß nachweisen? Kann ein Zollbeamter in der
Fußgängerzone Leute anhalten, sich die Schuhe zeigen lassen und dann: "Aha , made ich China, Zolleinfuhrbeleg?". "Ja," stammele ich,
"die habe ich vor acht Jahren bei Karstadt gekauft". "So? Kaufquittung?" "Habe ich nicht" Zöllner: "Das macht EUR 90,-- inkl. Strafe".
Kann das so passieren? Analog zu Uhren?
Oder leicht abgewandelt: "So, Kaufquittung?" "Ja, habe ich!" Zöllner: "Ich unterstelle, das Karstadt die Schuhe geschmuggelt hat, nachzahlen bitte"
Kann das so passieren? Analog zu Uhren? Denn auch bei Uhren kann ich ja den Kauf in Deutschland in der Regel nachweisen, auch wenn die Papiere einen Stempel aus einem Nicht-EU-Land haben.
Ein kleiner, zum Thema passender, Exkurs: Ich war vor 4 Jahren in Hong-Kong und finde bei einem Uhrenhändler, nicht Konzessionär, eine Daytona mit Papieren aus Hamburg. Hätte ich die Uhr gekauft und über die Grenze gebracht, wäre das auch geschmuggelt. Was dann? Das hieße, ich müßte für jeden erdenklichen Artikel immer lückenlos nachweisen können welchen Weg die Ware in meine Hand genommen hat. Das kann doch nicht sein, oder? Woher will ich wissen, daß die Uhr mit deutschen Papieren nicht vorher Exportiert und wieder ins Land geschmuggelt wurde.
Ich habe gesehen, daß es hier ein paar Experten gibt. Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.
Bitte entschuldigt, wenn es der falsche Thread ist, aber Off-Topic wäre ja auch nicht so richtig.
Hallo Peter und herzlich Willkommen!! :))
Die Frage ist absolut hier richtig und wäre interessant geklärt zu werden, spez. das Beispiel mit der Hamburger-Daytona in Hong-Kong!
Falls man mit so einer Uhr in D am Zoll jemals angesprochen wird,hat man so denke ich immer gute Karten mit nem Dt. Zertifikat.
Aber genaue Aufklärung tut not! ;)
Über die Thematik wurde hier schon viel spekuliert, einige Erfahrungen wurden berichtet und es wurde einiges orakelt. Fazit: keiner weiß nix genaues und die Duskussion wird durch endlose Wiederholung nicht spannender oder klarer.
Wende Dich an:
Zoll-Infocenter
Tel.: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
THEORETISCH brauchst Du für alles was die EU verläßt und danach wieder in die Eu eingefürht wird und teuerer als 175 oder 185 Euro ist ein vorher zu deklariendes Formular "Rückwarenregelung INF 3".
Auszug aus der Zollseite:
Frage:
Auf meiner nächsten Urlaubsreise nehme ich meine umfangreiche Fotoausrüstung und meine neue Videokamera mit. Außerdem trage ich immer eine Armbanduhr, die vergleichsweise wertvoll ist. Wie kann ich bei meiner Rückreise nach Deutschland beweisen, dass ich diese Gegenstände nicht im Ausland, sondern in Deutschland gekauft habe?
Antwort:
Es kommt sehr häufig vor, dass der von Ihnen angesprochene Warenkreis nur vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden soll. Derartige Waren sind bei ihrer Wiedereinfuhr zwar grundsätzlich zollpflichtig, sie können aber als so genannte "Rückwaren" einfuhrabgabenfrei belassen werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie mit den seinerzeit ausgeführten Waren identisch sind. Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Auskunftsblatt "Rückwarenregelung INF 3", das vor der Ausfuhr der Waren bei jeder Zollstelle in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden kann und dessen Ausstellung kostenlos ist, erbracht werden.
In dem Formular INF 3 sind die Waren so genau zu beschreiben, dass sie bei ihrer Wiedereinfuhr zweifelsfrei wiedererkannt werden, z.B. durch Angabe von Typenbezeichnungen, Seriennummern oder ähnlichen Merkmalen. Die Angaben werden durch die Zollstelle mit den Angaben auf den Gegenständen verglichen und bestätigt. Man nennt das die "Nämlichkeitssicherung". Eventuell kann zur Nämlichkeitssicherung auch eine Zollplombe angelegt oder eine Fotografie beigefügt werden. Bei umfangreichen Warenbeschreibungen oder bei vielen einzelnen Produkten ist es sinnvoll, eine Liste (3-fach) der in Frage kommenden Gegenstände zu erstellen, damit diese Listen nur noch mit den Seiten des Formulars zusammengeheftet werden müssen.
Wie das danach in der Praxis aussieht und kontrolliert wird ist dann eine andere Sache.
@MODS
Macht doch mal einen CLASSIS: ZOLL, dann muss es nicht jedesmal neu erklärt werden.
Das Info-Center ist eine gute Idee...die sind wirklich sehr schnell und kompetent...habe ich auch schon öfter genutzt....
Ich denke mal das die "deutsche Uhr" in Honkong wohl eher auch illegal eingeführt wurde, so kommt sie halt wieder nach Hause und wie lanfe sie weg war, ist nicht überprüfbar.??? Kein Reimport
Aber mal generell gefragt oder gesagt, wird da nicht einwenig viel Bahei rum gemacht... ich meine wenn ich hier Kunden eine Daytona mit Papieren aus Dubai anbieten würde und der Kunde mir dann sagt, gut, dann ist die Uhr aber nur noch den Listenpreis wert, da die Uhr aus Dubai oder gar GUS kommt, dann würde ich mich doch pepinkeln vor Lachen, da ich schon einige ausl. Urlauber hier gesehen habe, die ihre Uhren mal verkauft haben, gut bei den Diplomaten ist das noch was anderes, wenn auch von einigen Ländervertretungen nicht gewünscht, aber mal ehrlich, wenn juckt das, das eine Rolex aus den USA kommt...
Gruß Andreas
Rolex / Köln spielt offenbar nicht den Aufpasser für den deutschen Zoll. Ein Bekannter von mir hatte seine DJ die er vor Jahren bei einem Konzi in Zürich gekauft (und hier nicht verzollt) hatte unlängst dort zur Revision. Ohne jegliche Beanstandung wurde die Revi ausgeführt und basta.........
Rolex kann ja auch nicht sehen, ob sie mal verzollt wurde...
Muss eben jeder für sich entscheiden was er macht...
Wobei ich nur mal formal anmerken möchte, das gesendete Statements keine Aufforderung zum Zollvergehen darstellen sollen... ;)
Jeder ist seines Glückes Schmied, nur hat nicht jeder Schmied Glück...
Gruß Andreas und ein schönes Wochenende...
Von Rechts wegen ist eine unverzollte Uhr Steuerhinterziehung. Wenn die Uhr dann auch noch mit Schwarzgeld bezahlt wurde, ist's doppelt schlimmm, wenn man erwischt wird.
Ob es auffällt oder nicht, sei mal dahingestellt. Es kann aber auch niemand von den Betreibern dieses Forums erwarten, hier detaillierte Anweisung zur Steuerhinterziehung zu bekommen. Verlagert solche Diskussionen in den PN Bereich oder an den Stammtisch ;)
Sonst klingelt irgendwann einmal des Finanzamt bei Euch.
ehemaliges mitglied
11.09.2004, 13:01
völlig richtig, ingo !
aber die art der thematik, wie sie tecki anspricht, ist schon interessant.
fact ist: wir haben es in deutschland mit der höchstpotenziertesten bürokratie überhaupt zu tun, das zeigt ingos frage-an-zoll, antwort-von-zoll - post.
und wer will da noch sagen können, was passiert, wenn das passiert ?
Original von Ingo.L
Von Rechts wegen ist eine unverzollte Uhr Steuerhinterziehung. Wenn die Uhr dann auch noch mit Schwarzgeld bezahlt wurde, ist's doppelt schlimmm, wenn man erwischt wird.
Ob es auffällt oder nicht, sei mal dahingestellt. Es kann aber auch niemand von den Betreibern dieses Forums erwarten, hier detaillierte Anweisung zur Steuerhinterziehung zu bekommen. Verlagert solche Diskussionen in den PN Bereich oder an den Stammtisch ;)
Sonst klingelt irgendwann einmal des Finanzamt bei Euch.
Die waren erst da und das ist auch gut so, denn das Wissen darum wie man etwas macht, heißt noch lange nicht, das man das auch macht...
Und ausserdem hasst du recht... :))
Schönes Wochende wünscht...Andreas
schön, daß sich doch einige geäußert haben.
Man kann aber wohl festhalten, daß keiner was genaues weiß.
Mich hat besonders interessiert, ob jemanden bekannt ist, bei wem die Beweislast liegt. Beim Eigentümer der Ware oder beim Staat.
Wäre sie beim Eigentümer, könnte ein Zöllner in der Fußgängerzone stehen und von allen Sachen belege sehen wollen.
Läge sie beim Staat, kann der Eigentümer immer behaupten die Ware wäre verzollt (versteuert) und der Zöllner möge das widerlegen.
Ich denke mal das die "deutsche Uhr" in Honkong wohl eher auch illegal eingeführt wurde, so kommt sie halt wieder nach Hause und wie lanfe sie weg war, ist nicht überprüfbar.??? Kein Reimport
Da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht hat ja auch ein Konzessionär direkt beliefert und der Händler in HK kann den Versteuerabzug gut gebrauchen.
Generell ist es bei Uhren nachvollziebar in welches Land sie vom Hersteller gliefert wurden. Aber wie ist es bei Gegenständen die nicht gut verfolgbar sind, z.B. Parfüm oder Spirituosen (in andere Behälter gefüllt). Soweit mir bekannt ist hat der Zoll nur eine Handhabe, wenn er quasi auf frischer Tat erwüscht.
Na ja, wie auch immer, mir sind Uhren mit deutschen Papiere die liebsten.
Original von tecki
Mich hat besonders interessiert, ob jemanden bekannt ist, bei wem die Beweislast liegt. Beim Eigentümer der Ware oder beim Staat.
Wäre sie beim Eigentümer, könnte ein Zöllner in der Fußgängerzone stehen und von allen Sachen belege sehen wollen.
Die Beweislast liegt IMMER beim EIgentümer !
Auch deutsche Papiere, sprich Zertifikat, nutzen NICHTS. Das ist lediglich eine in Deutschland (für den deutschen Markt)abgestempelte Garantieurkunde. Aber es kann ja sein, das der Käufer ein nicht EU Angehöriger war. Also läßt er sich die MWSt. erstatten und läßt die Uhr aber in Deutschland. Dann ist sie trotz deutschem Zertifikat UNVERSTEUERT. Oder die Uhr wurde ordnungsgemäß exportiert, z.B. nach Hong Kong, aber zurück nach Deutschland geschmuggelt.
Das EINZIG sichere ist eine auf den momentan Besitzer ausgestellte Quittung mit ordnungsgemäß ausgewiesener MWSt. Daß das, gerade auch bei Vintage Modellen oder anderen Uhren die bereits duch 2 oder 3 Hände gegangen sind und/oder privat gekauften Uhren, äußerst schwierig ist, weiß auch der Zoll. Also gibt's hier fast immer Diskussionsbedarf. Im Zweifel hat trotz allem der Besitzer die volle Beweislast zu tragen. Bei Schnäppchen also VORSICHT. Ein Kaufvertrag oder eine ordentliche Quittung mit Seriennummer und Verkäuferdaten (Ausweis zeigen lassen)und Kaufort, schützt hier auf alle Fälle vor weiterem Ärger. Dann kann der Zoll sich nämlich dort die MWSt. holen. Zahlen muss nämlich immer der Importeur. Je lückenloser der Besitzer die Kette zum Importeur beweisen kann, desto besser für ihn.Im Zweifel ist immer der Besitzer der Importeur, es sei denn er kann einen Vorbesitzer nachweisen Bei Euren Auto's macht Ihr es doch warscheinlich auch nicht ohne Vetrag, oder ?
LANG LEBE DIE DEUTSCHE BÜROKRATIE 8o
Wer's nicht glaubt: (UND AN DIESER STELLE WIEDERHOLE ICH MICH ZUM DRITTEN MAL BINNEN ZWEI TAGEN)
RUFT DEN ZOLL AN UND FRAGT !!!!! ODER EUREN ANWALT ODER STEUERBERATER !!!
Also ich hatte ja meine LV in der Schweiz gekauft und schön ordnungsgemäß ausgeführt und bei der Einfuhr nach Deutschland verzollt.
Beim Schweizer Konzi hatte ich einen Kreditkartenbeleg über genau die Summe (Schweizer 7% Steuer), unterschreiben müssen, die mir bar ausgezahlt wurden und falls ich nicht den abgestempelten Zollbescheid an den Konzi zurück schicke, würde mir der Betrag belastet werden. ganz klar, damit ich mir nicht die Steuer hole und dann die Uhr unverzollt nach BRD bringe, das wäre echt kriminell.
Aussage des Deutschen Zolls, bei Kontrolle des Fahrzeuges, bzw. der Person, kann ja auch bei der Einreis nach dem Urlaub sein, kann die Uhr beschlagnahmt werden bis der endgültige Nachweis über die Verzollung dieser Uhr stattgefunden ha.
Nur als Tipp, beim Erwischt werden kostet es die doppelte Steuer und bei dieser Höhe kommt noch eine Anzeige dazu.
Genauso verkauft man eine verzollte Uhr wesentlich besser, als eine unverzollte......
Also für mich kommt nur der Kauf einer verzollten in Frage und ich bin gerne bereit dafür auch ein paar Hundert Euro mehr auszugeben, als ständig der Nervenkitzel bei jeder Einreise, bei jedem Skiausflug in die Schweiz, etc.
Dies ist meine persönliche Meinung....
Gruß
Stefan
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
@MODS
Bitte ab damit in die CLASSICS
@ Ingo.L
das sind klare Worte. Die Konsequenz die man ziehen sollte beherzige ich schon seit Jahren. Kaufe hochwertige Gegenstände nur mit Rechnung, Vertrag oder dergleichen, damit mit man beim Problem den Vorbesitzer ansprechen kann.
@StefanS
wie Ingo schon richtig sagt, nutzen einem deutsche Papiere im Zweifel wenig. Die Frage nach dem Zoll bringt also nicht viel, da Du die Probleme auch bei einer "deutschen Uhr" haben kannst. Sinnvoll ist wohl einzig eine ordentliche Rechnung oder Kaufvertrag.
Ich denke jetzt wurde mal Licht ins Dunkel gebracht. Vielen Dank!
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