Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschlagnahme nach Zollbeschau beim Import einer Vintage / Tipps???
Hallo,
importiere gerade eine Vintage Rolex aus Asien. Offenbar gibt es Probleme beim Zoll, Fedex sagte dass die Uhr eventuell erstmal beschlagnahmt wird, sie wussten es noch nicht genau. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Ware ok ist. Vielleicht geht es um die Verzollung. Für irgendwelche Tips gerne auch per PN wie man sich weiter verhält bin ich sehr dankbar. Kann sein, dass ich wegen heftiger ARbeitsbelastung heute erst später antworten kann. Danke!!!
update: Uhr wird tatsächlich einbehalten erstmal, Gründe konnten mir nicht genannt werden...scheiße 8o 8o 8o 8o 8o
ehemaliges mitglied 9711
11.05.2007, 11:52
Ich habe vor mehr als zwei Jahren eine Gitarre in den USA gekauft und nach Deutschland schicken lassen.
Vom Procedere her ist es so abgelaufen, daß der Zoll die Gitarre in Frankfurt rausgezogen hat und nach ein paar Tagen mußte ich dann zum örtlichen Zollamt und mittels Rechnung nachweisen was ich bezahlt habe und darauf haben sie dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Kann wie gesagt ein paar Tage dauern.
Kannst Du Dein Paket mit Track & Trace verfolgen und wenn ja was sagt das System? Wird die nur zollamtlich behandelt oder tatsächlich vorübergehend beschlagnahmt? Wenn letzteres der Fall ist, kann ich mir das eigentlich nur so erklären, daß der Zoll denkt es ist ein Fake, zumal das Teil ja auch noch aus Asien kommt. Aber ich denke mal das sollte sich klären lassen.
Original von owenkel
Ich habe vor mehr als zwei Jahren eine Gitarre in den USA gekauft und nach Deutschland schicken lassen.
Vom Procedere her ist es so abgelaufen, daß der Zoll die Gitarre in Frankfurt rausgezogen hat und nach ein paar Tagen mußte ich dann zum örtlichen Zollamt und mittels Rechnung nachweisen was ich bezahlt habe und darauf haben sie dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Kann wie gesagt ein paar Tage dauern.
Kannst Du Dein Paket mit Track & Trace verfolgen und wenn ja was sagt das System? Wird die nur zollamtlich behandelt oder tatsächlich vorübergehend beschlagnahmt? Wenn letzteres der Fall ist, kann ich mir das eigentlich nur so erklären, daß der Zoll denkt es ist ein Fake, zumal das Teil ja auch noch aus Asien kommt. Aber ich denke mal das sollte sich klären lassen.
Bei Waren aus Asien denken die natürlich immer zuerst an Fakes, klar. Sollte China mal in der EU sein, wird es anders laufen...
Nun: die wollen einfach die Rechnung sehen, wegen Steuer und Zollgebühren, Du musst dann vor deren Augen auspacken.
Wenn die Zweifel an der Echtheit haben, kann es etwas ärgerlich haben, evtl. schicken die zu Rolex. Aber das liesse sich ja dann auch entkräften.
Sollte also alles ganz easy laufen, aber persönlich vorbei kommen zum abholen (Ausweis mitnehmen) wird schon erforderlich sein, vermute ich.
also habe jetzt nähere Infos: es geht um Markenschutz, es ist eine Inverwahrungnahme, keine Beschlagnahmung, die Uhr wird Rolex vorgefürt. Trotzdem, irgendwie voll nervig......
Hast Du Revisionsbelege???
Könnte eine Beschlagnahme nach dem Markengesetz sein.
Hier findest du noch einige Info's dazu:
Rolex vernichtet seine eigenen Uhren (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=47595)
ACHTUNG: Du musst bestimmte Fristen einhalten !!!
Im Zweifel: Anwalt einschalten
Original von Ingo.L
Im Markengesetz §147,148,149 steht das wichtigste drin.
Jeder Anwalt weiß, was zu tun ist.
§ 147 MarkenG - Einziehung; Widerspruch; Aufhebung der Beschlagnahme
(1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Waren an.
(2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhält.
(3) Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen.
(4) Liegen die Fälle des Absatzes 3 nicht vor, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung an den Antragsteller nach Absatz 2 auf. Weist der Antragsteller nach, daß die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 beantragt, ihm aber noch nicht zugegangen ist, wird die Beschlagnahme für längstens zwei weitere Wochen aufrechterhalten.
§ 148 MarkenG - Zuständigkeiten; Rechtsmittel
(1) Der Antrag nach § 146 Abs. 1 ist bei der Oberfinanzdirektion zu stellen und hat Wirkung für zwei Jahre, sofern keine kürzere Geltungsdauer beantragt wird. Der Antrag kann wiederholt werden.
(2) Für die mit dem Antrag verbundenen Amtshandlungen werden vom Antragsteller Kosten nach Maßgabe des § 178 der Abgabenordnung erhoben.
(3) Die Beschlagnahme und die Einziehung können mit den Rechtsmitteln angefochten werden, die im Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen die Beschlagnahme und Einziehung zulässig sind. Im Rechtsmittelverfahren ist der Antragsteller zu hören. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht.
§ 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Na dann hoffen wir mal, dass Köln nicht einfach mal pauschal "Fake" ruft.
Soll ja alles schonmal passiert sein, munkelt man...... :rolleyes:
Ach ja. Wenn die Uhr schon bei Rolex ist, lass Dir die Unterlagen geben!;)
ehemaliges mitglied
11.05.2007, 18:07
Ist das normale Vorgehen, Deine Uhr ist durch die Checkliste gerutscht.
Meine Erfahrungen (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=25159) kannst Du nachlesen, da steht eigentlich auch alles Relevante drin.
Bye
Marko
ehemaliges mitglied 9711
11.05.2007, 18:08
Halt uns aber mal auf dem Laufenden und erzähl wie es weiter-/ausgeht.
Danke für die Hinweise, auch per PN! Den Thread von Reckel habe ich auch mit Interesse studiert. Inwischen bin ich schon wieder runtergekommen. Die Uhr ist offensichtlich durch die Checklist gefallen, aber ansonsten ich ja noch nicht viel passiert. Trotzdem ärgerlich. Beim Telefonat war spürbar dass sie wohl viele Fakes so finden. Werde weiter berichten; drückt mal die Daumen.
4rolex4me
11.05.2007, 21:08
8o Christian, ich drück Dir die Daumen. :gut: Sehr nervige Geschichte.
milgauss2006
11.05.2007, 21:15
Don`t panic!In ein paar Tagen ist die Uhr frei,hatte ich schon mehrmals.
So, es scheint sich scheinbar nicht vermeiden zu lassen: die Uhr wird wohl erstmal zu Rolex gehen.
Original von picasso
So, es scheint sich scheinbar nicht vermeiden zu lassen: die Uhr wird wohl erstmal zu Rolex gehen.
Hast Du Deinen Anwalt eingeschaltet und Widerspruch eingelegt ??
Wenn ja, liegt eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung nach § 147 (3) vor ?
Oder lässt Du das jetzt einfach so laufen und wartetst mal ab, was passiert ?
Bin kein Jurist leider ;) Was schriftliches habe ich noch nicht. Habe nur Rolex informiert, damit es nicht zum 08/15 Verfahren kommt. Insofern ist wohl erstmal abwarten angesagt. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es eine vorläufige Grenzbeschlagnahme.
Dann geh zu einem Juristen :gut:
Wenn du nicht widersprichst, könnte das passieren:
§ 147 MarkenG - Einziehung; Widerspruch; Aufhebung der Beschlagnahme
(1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Waren an.
Wenn Du widersprichst muss Rolex reagieren
(2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhält.
Entweder kriegst Du dann SOFORT Deine uhr, oder Rolex muss eine gerichtliche Entscheidung beauftragen
(3) Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen.
Wenn Du nix machst, kann es passieren, das Du die 2 Wochen Frist verpasst. Bin auch kein Jurist, aber abwarten und nix tun, wäre mir zu heikel.
Vielen Dank Ingo, das ist sehr hilfreich!
bitte sehr, gern geschehen
Hatte ich weiter oben aber schon mal komplett gepostet, nur ohne Fettdruck :grb:
Ja Ingo, habe ich schon gesehen, bezog sich auf beide Posts ;)
ehemaliges mitglied
14.05.2007, 17:02
Ich drück dir die Daumen.
Ich gehe davon aus, dass du kein Fake gekauft hast, insofern dürftest du mit Ingos Tipps und unser aller Daumen bald deine Vintage in der Hand halten.
Trotzdem ärgerlich. =(
Wenn Du wirklich sicher bist, das es sich um eine "saubere" Uhr handelt, könnte der Widerspruch und der Hinweis auf §149 u.U. ausreichen um die Uhr frei zu bekommen. Niemand der sich für 40$ nen HongKong Blender kauft, macht die Welle und riskiert zusätzliche Kosten. Dann hält man einfach den Mund und lässt die Uhr einstampfen.
Meiner Meinung nach, muss Rolex auch für den Anwalt aufkommen. Ich würde mal 50.- Euro für ne Erstberarung ausgeben. Schaden kanns nicht.
§ 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
madmax1982
14.05.2007, 18:29
Original von Ingo.L
Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ich finde das jetzt gar nicht so übel. Wenn ich eine Uhr aus Asien gekauft hätte, würde ich sie auf alle Fälle Rolex zur Begutachtung übergeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn dann alles in Ordnung ist, hast du dir auch eventuell anfallende Kosten für die Überprüfung gespart, sofern ich Ingos Aussage richtig verstanden habe.
Wenn du eine Uhr im 4stelligen Bereich aus einer Quelle in Asien kaufst, bei der Du nicht sicher bist, das Du eine echte erhälst, musst Du sehr reich sein. Oder mutig. Oder ... :grb:
madmax1982
14.05.2007, 18:36
Wie heißt es so schön? Vertrauen ist gut, .... ;)
Ich würde bei jedem Privatkauf so vorgehen, egal ob in oder außerhalb Deutschland. Aber egal.
@ Ingo: Sollte nun mit der Uhr alles in Ordnung sein, muss doch Vater die anfallenden Kosten tragen, oder?
Nein, Rolex.
Markenschutz wird nur auf Antrag des Rechteinhabers verfolgt. Und der trägt im Falle, dass er Unrecht hatte, die Kosten
EDIT: Nachtrag
§ 146
(1) Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABI. EG Nr. L 341 S. 8) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.
Wobei, ich habe geade mal versucht rauszufinden was in Verordnung (EG) Nr. 3295/94 steht.
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l11018b.htm#
Aber das wird mir jetzt auch zu theoretisch :D Da blick ich nimmer durch. Zurück zu Tip 1: Fragen Sie Ihren Anwalt oder Apotheker
Hallo Christian,
hast Du schon Rechtsmittel eingelegt? Wenn nein, beeil dich. Die Frist beginnt mit der Mitteilung des Zolls zu laufen. Bei Fristversäumnis steht dir nach evtl. Vernichtung kein Schadenersatz zu.
Viel Erfolg
Volker
Original von DNA
Hallo Christian,
hast Du schon Rechtsmittel eingelegt? Wenn nein, beeil dich. Die Frist beginnt mit der Mitteilung des Zolls zu laufen. Bei Fristversäumnis steht dir nach evtl. Vernichtung kein Schadenersatz zu.
Viel Erfolg
Volker
Habe leider immer noch nichts schriftliches. Werde mir jetzt aber wohl einen Anwalt für Zollrecht suchen.
Und das alles nur um in den Genuß Deines Dir zustehenden Krönchens zu kommen.....
Toi, toi, toi weiterhin!
Gruß
Jens
ehemaliges mitglied
16.05.2007, 16:02
@ Ingo bist Jurist, oder?
Ich denke auch, wenn eine Sicher da steht, muss doch keine Angst haben, um mit einem Rechtsanwalt zum Zoll zu gehen. ;)
Allerdings deren Checkliste würde mich sehr interessieren.
Gr,
István
Original von Darki
Und das alles nur um in den Genuß Deines Dir zustehenden Krönchens zu kommen.....
Toi, toi, toi weiterhin!
Gruß
Jens
danke! scheine echt Pech gehabt zu haben...aber nichts macht so hart wie das Leben :cool: :cool:
@ Istvan: ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Ware ok ist...aber so besch*** wie das läuft..... :( habe heute gehört, dass das bis zu 2 Monate dauern kann
Masta_Ace
16.05.2007, 21:21
Original von UdoSollte China mal in der EU sein,
Sorry für OT, aber ---> :D :D
Hallo Christian,
nimm dir einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht. Zoll ist nur "ausführendes Organ".
Ansatz wäre mit Rolex Deutschland bzw. dem Kollegen, der Rolex vertritt, Kontakt aufzunehmen und eine Vereinbarung zu treffen, dass Uhr gemeinsam in Augenschein genommen wird und für den Fall, dass Orginalität festgestellt wird, sie von dir mitgenommen werden kann. Falls Originalität nicht festgestellt wird müsstest du dich bereit erklären, sie Rolex zu überlasssen, wobei ich in diesem Fall die Begutachtung durch einen neutralen Dritten als Schiedsgutachter (Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide verbindlich) vorbehalten würde.
Dieser Weg müsste möglich sein, da Rolex als Auftraggeber dem Zoll gegenüber die Freigabe erklären kann. Ich gehe davon aus, dass dann noch die Kostenfrage geregelt werden müsste - für Rolex war der Spaß bislang mit Sicherheit auch nicht umsonst. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob du Zollgebühren zurückbekommen würdest, wenn sich die Uhr als Fake herausstellen sollte.
Vorschlag: Nimm nochmal unmittelbar Kontakt mit Rolex auf und frag nach, ob das ein Weg ist.
Viell Erfolg
Volker
Original von DNA
Hallo Christian,
nimm dir einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht. Zoll ist nur "ausführendes Organ".
Ansatz wäre mit Rolex Deutschland bzw. dem Kollegen, der Rolex vertritt, Kontakt aufzunehmen und eine Vereinbarung zu treffen, dass Uhr gemeinsam in Augenschein genommen wird und für den Fall, dass Orginalität festgestellt wird, sie von dir mitgenommen werden kann. Falls Originalität nicht festgestellt wird müsstest du dich bereit erklären, sie Rolex zu überlasssen, wobei ich in diesem Fall die Begutachtung durch einen neutralen Dritten als Schiedsgutachter (Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide verbindlich) vorbehalten würde.
Dieser Weg müsste möglich sein, da Rolex als Auftraggeber dem Zoll gegenüber die Freigabe erklären kann. Ich gehe davon aus, dass dann noch die Kostenfrage geregelt werden müsste - für Rolex war der Spaß bislang mit Sicherheit auch nicht umsonst. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob du Zollgebühren zurückbekommen würdest, wenn sich die Uhr als Fake herausstellen sollte.
Vorschlag: Nimm nochmal unmittelbar Kontakt mit Rolex auf und frag nach, ob das ein Weg ist.
Viell Erfolg
Volker
Ein möglicher Ansprechpartner bei Rolex könnte ein Herr Kahlert sein.
artbroker
17.05.2007, 14:40
Mach doch mal langsam...
Ich hatte das jetzt auch schon 2 mal. Herr Kahlert von Rolex ist ein umgänglicher Mensch-allerdings sehr korekt im Bezug auf die Rechte der Firma Rolex. Die prüfen die Uhr und wenn sie echt ist kommt sie zurück.
Das kann aber bis zu 4 Wochen dauern.Wenn alles ok ist dann hast Du nur noch das Problem der Einfuhr. Ich gilt es den Betrag zu ermitteln der als Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer anfällt.
Mein Tip:Nicht versuchen zu schlau zu sein dass kann böse ausgehen den die Herren beim Zoll sind alles andere als Anfänger und Steuerhinterziehung ist leider kein Kavaliersdelikt mehr.
sollte die Uhr falsch sein auch nur in Teilen wird es kompliziert und das Einschalten eines Anwaltes anzuraten. Kosten vorher klären da die Uhr fast in jedem Falle weg sein dürfte.
ehemaliges mitglied
17.05.2007, 14:56
Das alles ist der Grund, warum ich niemals eine Rolex von hier aus im Ausland erwerben werde. Das ist ein Geschäft für Wagemutige mit viel Zeit und noch mehr Nerven.....
artbroker
18.05.2007, 20:09
Na ja so würde ich es nicht sehen. Nur wer versucht den Zoll zu überlisten mit Rechnungen von 50 Dollar für eine echte Rolex oder ähnliches wird sich mit Problemen konfrontiert sehen. Früher war es natürlich unproblematischer -aber seit Ebay und Onlinehandel sind der Zoll und auch Markenfirmen wie Rolex gehalten dem Treiben einen Riegel vorzuschieben.
Wer sich nichts vorzuwerfen hat geht durch die Anmeldung wie das berühmte Messer durch die Butter. Mehrwerststeuer muss man im Laden oder beim Händler ja auch zahlen.
ehemaliges mitglied
19.05.2007, 07:18
Original von picasso
Habe leider immer noch nichts schriftliches. Werde mir jetzt aber wohl einen Anwalt für Zollrecht suchen.
Den braucht man nicht.
Einfach schriftlich Widerspruch einlegen, dann geht die Uhr automatisch zur Überprüfung zu Rolex (das geht nicht automatisch, nur nach Widerspruch!).
Danach regelmässig (alle 14 Tage) mal telefonisch nachhaken und gut ist. Mehr Aufwand muss man nicht treiben.
Bye
Marko
die Frage der Verzollung / Märchensteuer kommt auch noch auf mich zu, da das Paket nicht mit Rechnung usw. gekommen ist. Ärger mich schon grün dass ich das alles nicht sicherer gelaufen ist und ich mich da nicht mehr mit befasst habe. Wird wohl etwas Lehrgeld geben ;)
Habe mich daher nach euren Hinweisen auch entschieden, einen Anwalt für Zollrecht hinzuzuziehen., um das ganze jetzt professionell zu Ende zu bringen. Mir ist das jetzt ohne eigene Jura-Kennnisse ;) zu heiß.
Ach ja, mit Rolex habe ich auch Kontakt aufgenommen, sie wollen die Uhr anfordern sobald sie den Vorgang auf dem Tisch haben.
artbroker
19.05.2007, 11:55
Ja genau -den Juristen mal ordentlich Geld hinterher werfen.
Völlig unnötig und überzogen.
Der Zoll hilft jedem bei der Anmeldung und wenn Du einen Nachweis hast wieviel die Uhr gekostet hat ist die Rechnung einfach
0,80 Euro Zoll plus 19% Mwst auf den Betrag inkl Fracht.
Aber wers hat solls ausgeben...
ehemaliges mitglied
19.05.2007, 14:03
Original von artbroker
0,80 Euro Zoll plus 19% Mwst auf den Betrag inkl Fracht.
Aber wers hat solls ausgeben...
Stimmt, besonders wer als Privatmann auch noch Zoll auf die Frachtkosten bezahlen möchte.
Muss man nämlich nicht. Aber bitte, wenn man unbedingt mag... :D
("Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung angemeldet - nicht hinzuzurechnen." Quelle: www.zoll.de (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/index.html))
Bye
Marko
Original von Masta_Ace
Original von UdoSollte China mal in der EU sein,
Sorry für OT, aber ---> :D :D
Nun, ich habe gehört, die üben schon und fälschen die Zugangsprotokolle für eine Aufnahme in die EU...
Speed Triple
19.05.2007, 18:04
Angenommen ich kaufe mir eine Rolex und baue die dann um, d.h. ich spendiere ihr ein neon grünes Zifferblatt mit rosa Zeigern und Seiko-Quartzwerk..... nur so zum Beispiel natürlich. Was würde wohl der Zoll dazu sagen??? Ist zwar nicht original aber ich kann doch mit meiner Rolex machen was ich will, oder etwa nicht?? :grb:
artbroker
19.05.2007, 18:41
schliessen bevor er wieder versemmelt wird
So, habe die nach 347 Anrufen (;)) die mündliche Aussage vom Zoll, dass die Uhr freigegeben wird. Das ist ja schon mal was. Aber jetzt schafft der Paketdienst es scheinbar nicht, das schon gesplittete Paket zusammenzufügen und an mich zu senden. Im tracking tauchen immer neue irrwitzige Infos auf. In der Hotline bekomme ich auch ständig andere Infos.
Naja, wenn ich nicht vorher Amok laufe geht es hoffentlich bald gut aus... :D
Hallo,
Habe deine Bericht gelesen. Also das schlimmste was dir geschechen kann ist das du von Rolex die Post bekommst, dass die Uhr einbehalten wird und du eine Verzichtserklärung unterschreiben musst. Sofern es bei dieser Uhr geblieben ist. Du erklärst dich auch einverstanden in Zukunft von solchen Sendungen Abzusehen.
Immer mehr Luxusartikel Hersteller geben eine Markenverfolgungsauftrag beim Zoll ab. Denn Zoll würde es nicht interessieren wenn Rolex nicht so einen Auftrag hätte. Somit ist der Zoll verpflichtet Waren aus den Verkehr zu nehmen und an Rolex zu senden.
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Man darf nämlich bis 175,00 Euro Rechnungsbetrag Fake Ware nach Deutschland einführen. www.zoll.de. Wenn die Uhr an deinen Handgelänk gewesen wäre dann macht der Zoll meistens die Augen zu. Ist Ihnen zu viel Stress und wenn du noch eine Originalrechnung über die 175,00 Euro hast kein proplem.
Alles Gute :gut:
seefels
Original von seefels
Hallo,
Habe deine Bericht gelesen. Also das schlimmste was dir geschechen kann ist das du von Rolex die Post bekommst, dass die Uhr einbehalten wird und du eine Verzichtserklärung unterschreiben musst. Sofern es bei dieser Uhr geblieben ist. Du erklärst dich auch einverstanden in Zukunft von solchen Sendungen Abzusehen.
Immer mehr Luxusartikel Hersteller geben eine Markenverfolgungsauftrag beim Zoll ab. Denn Zoll würde es nicht interessieren wenn Rolex nicht so einen Auftrag hätte. Somit ist der Zoll verpflichtet Waren aus den Verkehr zu nehmen und an Rolex zu senden.
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Man darf nämlich bis 175,00 Euro Rechnungsbetrag Fake Ware nach Deutschland einführen. www.zoll.de. Wenn die Uhr an deinen Handgelänk gewesen wäre dann macht der Zoll meistens die Augen zu. Ist Ihnen zu viel Stress und wenn du noch eine Originalrechnung über die 175,00 Euro hast kein proplem.
Alles Gute :gut:
seefels
Sorry, aber soviel Mist habe ich noch nie gelesen.
Original von seefels
Hallo,
Habe deine Bericht gelesen. Also das schlimmste was dir geschechen kann ist das du von Rolex die Post bekommst, dass die Uhr einbehalten wird und du eine Verzichtserklärung unterschreiben musst. Sofern es bei dieser Uhr geblieben ist. Du erklärst dich auch einverstanden in Zukunft von solchen Sendungen Abzusehen.
Immer mehr Luxusartikel Hersteller geben eine Markenverfolgungsauftrag beim Zoll ab. Denn Zoll würde es nicht interessieren wenn Rolex nicht so einen Auftrag hätte. Somit ist der Zoll verpflichtet Waren aus den Verkehr zu nehmen und an Rolex zu senden.
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Man darf nämlich bis 175,00 Euro Rechnungsbetrag Fake Ware nach Deutschland einführen. www.zoll.de. Wenn die Uhr an deinen Handgelänk gewesen wäre dann macht der Zoll meistens die Augen zu. Ist Ihnen zu viel Stress und wenn du noch eine Originalrechnung über die 175,00 Euro hast kein proplem.
Alles Gute :gut:
seefels
Soll ich extra nach Indonesien fliegen ;) ?
Aber ich bin heute guter Laune, ich sage nur "Freigabe Internationales Paket" und "Ware in lokaler Fedex-Station"..... :D :D :D :D
Ich habe nur einen Fehler gemacht: das Paket hätte besser deklariert sein sollen, dann hätte es keine Probleme gegeben. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer. Rolex war übrigens sehr "lässig", das ließ sich schnell un unbürokratisch klären. Aber vielleicht mehr dazu, wenn die Sache wirklich endgültig ausgestanden ist....
[Dents]Milchschnitte
04.06.2007, 09:02
? ? ? @ Seefels
Wieso sollte er Post bekommen von ROlex mit einer Verzichtserklärung?
Die Uhr ist doch echt - nur eben Vintage und daher vom Zollmitarbeiter als nicht konformgehend mit dem aktuellen Rolex-Programm identifiziert, und daher einbehalten worden.
Warum ist es dumm eine Uhr per Post, Kurierdienst etc zu verschicken.
Wenn man eine Vintage aus Übersee kaufen will, dann kann man da nicht jedesmal hinfliegen!
Sehr viele Members haben das schon hunderte Male gemacht und die Pakete kamen immer an - ein paar wurde ausgesiebt aber ich habe noch von niemandem gehört, dass er seine nachweislich echte Uhr am Ende nicht bekommen hat bzw. dass diese zerstört worden ist.
SIcherlich wurde schonmal damit gedroht aber wenn die Uhr den Kölnern dann vorliegt, dann ist´s sicherlich kein Problem mehr.
Gruss,Olli
Mostwanted
04.06.2007, 09:06
Original von seefels
Hallo,
Habe deine Bericht gelesen. Also das schlimmste was dir geschechen kann ist das du von Rolex die Post bekommst, dass die Uhr einbehalten wird und du eine Verzichtserklärung unterschreiben musst. Sofern es bei dieser Uhr geblieben ist. Du erklärst dich auch einverstanden in Zukunft von solchen Sendungen Abzusehen.
Immer mehr Luxusartikel Hersteller geben eine Markenverfolgungsauftrag beim Zoll ab. Denn Zoll würde es nicht interessieren wenn Rolex nicht so einen Auftrag hätte. Somit ist der Zoll verpflichtet Waren aus den Verkehr zu nehmen und an Rolex zu senden.
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Man darf nämlich bis 175,00 Euro Rechnungsbetrag Fake Ware nach Deutschland einführen. www.zoll.de. Wenn die Uhr an deinen Handgelänk gewesen wäre dann macht der Zoll meistens die Augen zu. Ist Ihnen zu viel Stress und wenn du noch eine Originalrechnung über die 175,00 Euro hast kein proplem.
Alles Gute :gut:
seefels
Es geht hier um eine ECHTE ROLEX :rolleyes:, aber nett aus deinem Erfahrungsschatz mit Fälschungen lesen zu dürfen :bgdev:
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 09:07
Original von seefels
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Alles Gute :gut:
seefels
Wenn nicht mit der Post, DHL, Fedex, was auch immer, dann bliebe nur noch Selbstabholung......
Etwas mit der Post schicken zu lassen finde ich nicht unbedingt blöd!
@ Vanessa, habe mir auch gedacht!
Gr,
István
Original von Mostwanted
Original von seefels
Hallo,
Habe deine Bericht gelesen. Also das schlimmste was dir geschechen kann ist das du von Rolex die Post bekommst, dass die Uhr einbehalten wird und du eine Verzichtserklärung unterschreiben musst. Sofern es bei dieser Uhr geblieben ist. Du erklärst dich auch einverstanden in Zukunft von solchen Sendungen Abzusehen.
Immer mehr Luxusartikel Hersteller geben eine Markenverfolgungsauftrag beim Zoll ab. Denn Zoll würde es nicht interessieren wenn Rolex nicht so einen Auftrag hätte. Somit ist der Zoll verpflichtet Waren aus den Verkehr zu nehmen und an Rolex zu senden.
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Man darf nämlich bis 175,00 Euro Rechnungsbetrag Fake Ware nach Deutschland einführen. www.zoll.de. Wenn die Uhr an deinen Handgelänk gewesen wäre dann macht der Zoll meistens die Augen zu. Ist Ihnen zu viel Stress und wenn du noch eine Originalrechnung über die 175,00 Euro hast kein proplem.
Alles Gute :gut:
seefels
Es geht hier um eine ECHTE ROLEX :rolleyes:, aber nett aus deinem Erfahrungsschatz mit Fälschungen lesen zu dürfen :bgdev:
loooool!
[Dents]Milchschnitte
04.06.2007, 09:17
Geil, mir lags ja auf der Zunge, ich wollte allerdings nicht wieder der sein, der den ersten Stein wirft. :D
.....
ich erspare Euch jeden weiteren Kommentar!
Gruss,Olli
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 09:52
@picasso: gratuliere! :dr:
@seehorst: :troll:
Original von Ingo.L
Wenn du eine Uhr im 4stelligen Bereich aus einer Quelle in Asien kaufst, bei der Du nicht sicher bist, das Du eine echte erhälst, musst Du sehr reich sein. Oder mutig. Oder ... :grb:
Hallo,
oder ein Volltrottel, nennen wir doch einfach das Kind beim Namen ! Ich würde überhaupt keine Uhr aus Asien importieren, man sieht ja was das für einen Lämmerschwanz an Stress nach sich zieht.
Das lohnt sich allenfalls bei extrem seltenen Raritäten, ansonsten lässt sich auch sicher in Good old Europe was Passendes finden.
Ich finde die Vorgehensweise des Zolls übrigens ausgeprochen korrekt, die haben schon zig Fakes abgegriffen, also gehen sie auf Nummer Sicher, vollkommen OCK imho !
Wenn die Uhr zu RLX geht, hat der Käufer doch auch was davon, nämlich den Nachweis, dass er eine echte Uhr hat. Also: Positiv denken, alles wird gut !
Gruss an alle Rolexianer und Uhrenfreunde
Walti
in Memoriam:Wastel,3.3.93-13.12.04
Original von Mostwanted
Original von seefels
Hallo,
Habe deine Bericht gelesen. Also das schlimmste was dir geschechen kann ist das du von Rolex die Post bekommst, dass die Uhr einbehalten wird und du eine Verzichtserklärung unterschreiben musst. Sofern es bei dieser Uhr geblieben ist. Du erklärst dich auch einverstanden in Zukunft von solchen Sendungen Abzusehen.
Immer mehr Luxusartikel Hersteller geben eine Markenverfolgungsauftrag beim Zoll ab. Denn Zoll würde es nicht interessieren wenn Rolex nicht so einen Auftrag hätte. Somit ist der Zoll verpflichtet Waren aus den Verkehr zu nehmen und an Rolex zu senden.
Das blöde ist das du dir die Ware per Post hast schicken lassen. Entschuldige aber das ist das Dümmste was man machen kann. Denn bei deinen Fall gelten wieder andere Bestimmungen. Aber vom Zoll hast du keine Strafvervolgung zu erwarten.
Man darf nämlich bis 175,00 Euro Rechnungsbetrag Fake Ware nach Deutschland einführen. www.zoll.de. Wenn die Uhr an deinen Handgelänk gewesen wäre dann macht der Zoll meistens die Augen zu. Ist Ihnen zu viel Stress und wenn du noch eine Originalrechnung über die 175,00 Euro hast kein proplem.
Alles Gute :gut:
seefels
Es geht hier um eine ECHTE ROLEX :rolleyes:, aber nett aus deinem Erfahrungsschatz mit Fälschungen lesen zu dürfen :bgdev:
hast recht mein lehrgeld (bzw schweiß) habe ich bezahlt :tongue
Original von walti
Original von Ingo.L
Wenn du eine Uhr im 4stelligen Bereich aus einer Quelle in Asien kaufst, bei der Du nicht sicher bist, das Du eine echte erhälst, musst Du sehr reich sein. Oder mutig. Oder ... :grb:
Hallo,
oder ein Volltrottel, nennen wir doch einfach das Kind beim Namen ! Ich würde überhaupt keine Uhr aus Asien importieren, man sieht ja was das für einen Lämmerschwanz an Stress nach sich zieht.
Nun, bloß weil man es vielleicht noch nie gemacht hat oder sich nicht traut, einen anderen als Volltrottel zu bezeichnen, finde ich gelinde gesagt etwas daneben. Soviel ich weiß wurden Empfehlungen eingeholt über den VK, der keinen schlechten Namen hat. Daß man ein fake geschickt kriegt, kann in der Nachbarschaft passieren.
Aber das paßt schon, wenn Du das nicht machst, da bleiben viele schöne Uhren für die Jungs übrig, die das machen und die nie Probleme haben... :D
Tja Walti, da werden wohl viele schöne Uhren an dir vorbeigehen :D :D :D. Bleib ruhig bei deiner Meinung!
ich sehe es ähnlich wie Michi...bei einem renomierten Verkäufe würde ich sorgenlos global kaufen...
gerade bei Vintages muss man global kaufen, wenn man gesuchte Stücke in guter Qualität bekommen möchte...
Original von Vanessa
Original von walti
Original von Ingo.L
Wenn du eine Uhr im 4stelligen Bereich aus einer Quelle in Asien kaufst, bei der Du nicht sicher bist, das Du eine echte erhälst, musst Du sehr reich sein. Oder mutig. Oder ... :grb:
Hallo,
oder ein Volltrottel, nennen wir doch einfach das Kind beim Namen ! Ich würde überhaupt keine Uhr aus Asien importieren, man sieht ja was das für einen Lämmerschwanz an Stress nach sich zieht.
Nun, bloß weil man es vielleicht noch nie gemacht hat oder sich nicht traut, einen anderen als Volltrottel zu bezeichnen, finde ich gelinde gesagt etwas daneben. Soviel ich weiß wurden Empfehlungen eingeholt über den VK, der keinen schlechten Namen hat. Daß man ein fake geschickt kriegt, kann in der Nachbarschaft passieren.
Aber das paßt schon, wenn Du das nicht machst, da bleiben viele schöne Uhren für die Jungs übrig, die das machen und die nie Probleme haben... :D
Hallo,
ich nehme doch ausdrücklich auf Ingos Äusserung Bezug, die imho 100 % richtig ist. Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine solche Uhr echt ist, dann handelt man gelinde gesagt naiv. Hier nun einen Zusammenhang zum Threadstarter abzuleiten ist imho nicht richtig, ich habe ihn nicht erwähnt und auch definitiv nicht gemeint, soviel zur Klarstellung.
Ich hoffe hiermit alles geklärt zu haben !
Gruss an alle rolexianer und UHrenfreunde
Walti
In Memoriam:wastel,3.3.93-13.12.04
Speed Triple
04.06.2007, 16:31
Ist doch gut dass es viele Sammler gibt die sich nicht "trauen" über die Landesgrenze hinaus einzukaufen! Ich unterstütze das sogar, bitte kauft keine Uhren im Ausland, ist viel zu viel Stress und Risiko!!!
Ich für meine Teil werde weiterhin global einkaufen, hatte so einige super Deals! Wenns dann trotz aller Abklärungen und Vorsichtmassnahmen mal was schief laufen sollte, dann abhaken und weiter geht's..... ;)
ehemaliges mitglied
11.05.2008, 01:09
Ich habe eine Vintage Submariner vor ueber einem Jahr aus den USA nach Deutschland verschicken lassen, und der Zoll hat die Uhr ca. 4 Wochen einbehalten, aber es war eine Rechnung im Paket, und ich musste 19% plus 0.80 Cent entrichten, als die huebscheste Postbotin meines Lebens bei mir geklingelt hat. Was will man mehr? Manchmal muss man nur bisschen Geduld haben, die Jungs beim Zoll machen doch auch nur Ihre Arbeit.
Ich finde jedenfalls nichts schlimmes daran, global Vintage Uhren einzukaufen. Es ist nunmal so, dass man nicht alles vor Ort finden kann. Ausserdem macht die Jagd doch auch Spass.
Maxiiking
11.05.2008, 06:36
.....echte Horrorstory..:evil:
...auf das Sie ein Happy End nimmt....
drücke Daumen das die Uhr bald zugestellt wird...
Grüße
Liam
Donluigi
11.05.2008, 07:58
Und immer schön aufs Threadstartdatum achten;)
Maxiiking
11.05.2008, 08:54
....wie wahr...wie wahr......
Grüße
Liam
Original von Donluigi
Und immer schön aufs Threadstartdatum achten;)
Ist im Augenblick anscheinend Mode, alte Threads wieder zu beleben ;)
Hab ich was verpasst...? :D
Original von elmar2001
Original von Donluigi
Und immer schön aufs Threadstartdatum achten;)
Ist im Augenblick anscheinend Mode, alte Threads wieder zu beleben ;)
Hab' ich mir auch grad gedacht. :ka:
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.