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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Rechtsexperten!



schalke1960
11.05.2007, 11:38
Habe mal da eine sehr wichtige Frage,
Hatte vor ca.1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall gehabt mit einem Totalschaden.
Wieviel Tage habe ich dann Anspruch auf Nutzungsausfall?
Danke im voraus

ehemaliges mitglied
11.05.2007, 11:43
Die Frage fällt dir wirklich früh ein........ genau aus dem Grunde sollte man sich im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles einen Anwalt nehmen, der solche Sachen geltend machen kann und im übrigen von der gegnerischen HAftpflichtversicherung bezahlt werden muß.

schalke1960
11.05.2007, 11:45
Die Sache liegt beim Anwalt,nur es sind bis dato noch nicht alle Forderungen beglichen worden

spacedweller
11.05.2007, 11:59
und was sagt dein Anwalt dazu ?

JakeSteed
11.05.2007, 12:50
Beim Totalschaden kommts drauf an, ob Du die Schüssel hast trotzdem reparieren lassen, ob Du Dir n neues Auto gekauft hast ( Nachfolgefahrzeug ), oder ob Du GAR NIX gemacht hast. Wenn Du gar nix gemacht hast und eigentlich grad auch kein neues Auto brauchst, gibts auch keinen Nutzungsausfall.
Wenn Du Dir dringedn n Auto kaufen musstest, innerhalb von n paar Tagen oder wenigen Wochen, gibts Nutzungsausfall. Ein halbes Jahr später gilt nicht, denn dann liegt kein "Nutzungswille" vor.
Haste trotz Totalschaden reparieren lassen, gibts Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur. Selber reparieren gilt übrigens ebenfalls NICHT

Matthias S.
11.05.2007, 13:19
Original von schalke1960
Hatte vor ca.1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall gehabt mit einem Totalschaden.
Wieviel Tage habe ich dann Anspruch auf Nutzungsausfall?

Ich gehe davon aus, das es ein Gutachten gibt.
Dort stehen max. Nutzungsausfall b.z.w. Wiederbeschaffungsdauer drin.
In der Praxis meist 10-12 Arbeits :op:-Tage.
Gruß

Matthias

PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.

schalke1960
11.05.2007, 13:26
Ja danke für die Antworten

cardealer
11.05.2007, 15:28
Braucht man nicht die Zulassung des neuen Autos um den Ausfall geltend zu machen :grb:

Matthias S.
11.05.2007, 15:50
Original von Matthias S.
PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.

cardealer
11.05.2007, 16:34
Original von Matthias S.

Original von Matthias S.
PS: Ich gehe auch davon aus, das bei Totalschaden eine Ersatzbeschaffung, gleich welcher Art -neu oder gebraucht- erfolgte.

ja du gehst davon aus aber ist es auch so :grb: :grb: