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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Onlinerechnugen nicht anerkannt?



kattamuc
12.05.2007, 11:24
Eine Frage an die Steuerfüchse:

Gibt es Probleme beim Finanzamt bei der Anerkennung von Onlinerechnungen ( d.h. vom .pdf selbst ausgedruckte Rechnungen) z.B. von Mobilfunkanbietern oder Telefongesellschaften? Insbesondere der Vorsteuerabzug soll nicht gewährleistet sein?

MfG, Franz

Passion
12.05.2007, 11:26
Mir sagte das Finanzamt ich dürfe keine Rechnungen per email versenden, das würde nicht anerkannt.

Udo
12.05.2007, 11:29
... z.B. Simyo.de verschickt die Rechnungen als PDF und macht da so ein Zertifikat rein und behauptet, das würde vom Fi-Amt anerkannt. Vielleicht findest dazu was auf deren HP.

ode
12.05.2007, 11:43
Ob du die Rechnung ausdruckst und verschickst, oder der Empfänger der Rechnung die PDF - Datei selber ausdruckt, spielt doch keine Rolle. Wichtig ist fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnugsdatum, etc...
Eine Rechnung muss ja nicht unterschrieben werden.
Ich schicke lieber per Post, wenn es aber schnell gehen muss, per E- Mail.

Mostwanted
12.05.2007, 11:53
Ein guter Farbausdruck wird anerkannt, da kein Unterschied festzustellen ist ob Aussteller oder Empfänger gedruckt haben. Aber......normalerweise muss die elektronische Rechnung digital signiert sein.

Der Finanzminister sagt (Punkt 2):



Richtlinien für Rechnungen (http://www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/rechnungsrichtlinie.pdf)

karlhesselbach
12.05.2007, 13:40
Online Rechnungen werden nicht anerkannt.
Im Zweifel liegt es aber im Ermessen des Steuerbeamten.
Eigentlich ist das noch eine der wenigen Grauzonen
die es gibt.

Ich hatte eine Prüfung, auch E-Bay betreffend.

Da ich aber entgegen landläufiger Meinung eigentlich ein netter Kerl bin,
und auch dementsprechend mit den Finanzbeamten gesprochen habe,
wurden die E-bay Rechnungen anerkannt.

Die Rechnungen sind aber rechtlich nicht einwandfrei, also:

Rechnungen immer im Original per Post verlangen.
Bei einer Prüfung in ein paar Jahren zahlst Du nämlich,
wenn es unglücklich läuft,
die einbehaltene Vorsteuer nach.

jeannie
12.05.2007, 14:08
Original von karlhesselbach
Online Rechnungen werden nicht anerkannt.
Im Zweifel liegt es aber im Ermessen des Steuerbeamten.
Eigentlich ist das noch eine der wenigen Grauzonen
die es gibt.

Wenn ich die Rechnung ausdrucke, zwei Mal falte, loche und in
den Hefter ablege: Wie will mir der Steuerheini beweisen, dass
diese Rechnung von mir und nicht vom Verkäufer gedruckt
wurde?

Wenn jemand eine Papierrechnung verlangt, was macht der
Verkäufer? Er druckt genau die gleiche Rechnung aus und
schickt sie per Umschlag an den Käufer. Wo ist da der
Unterschied?

:grb: :grb: :grb:

(Ich rede hier nicht von den vorgeschriebenen Angaben wie
Steuernummer etc. die auf eh auf jeder Rechnung stehen
sollte)

karlhesselbach
12.05.2007, 14:10
Naja, die vom Finanzamt sind auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Die wissen, welche Firmen Rechnungen per Mail versenden.

Es darf halt keinerlei Editiermöglichkeiten geben.
Wie gesagt, es ist noch eine Grauzone, die viele Seiten zum betrachten hat.

lightmyfire
12.05.2007, 23:04
bei mir wurden bis jetzt alle anerkannt....=)

jeannie
12.05.2007, 23:36
Original von karlhesselbach
Naja, die vom Finanzamt sind auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Die wissen, welche Firmen Rechnungen per Mail versenden.

Es darf halt keinerlei Editiermöglichkeiten geben.
Wie gesagt, es ist noch eine Grauzone, die viele Seiten zum betrachten hat.

"Früher" als jede Firma auf gepflegtes Erscheinen Wert legte hatte man Rechnungsvordrucke. Da ging es nicht so leicht.

Heute da auch die Grossfirmen alles nur noch aus dem Laserdrucker ziehen wer soll da den Unterschied merken?

honi
13.05.2007, 11:19
Also das ist, wenn Du dem Prüfer mal richtig Deine Meinung geigen willst, natürlich ein Problem, weil eben nicht einwandfrei.

Wenn Du vernünftig mit denen umgehst, nach meiner Erfahrung kein Problem.


2. Wie erkennt, der Prüfer ob das ein Original ist, oder ein Ausdruck aus Deinem Drucker. Viele Rechnungen sind doch heute auch im Orig. s/w.