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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tax Free Shopping in Deutschland - wie?



baby
13.05.2007, 20:31
Hallo zusammen,

diesmal geht es nicht um die Einfuhr sondern um die MWSt.-Erstattung bei der Ausfuhr von hier gekauften Artikeln bei Ausreise aus der EU.
Als Nicht-EU-Staatsbürger.

Ich bekomme Ende des Monats Besuch aus Übersee, und mir wurde die Frage gestellt, wie bei uns das Tax Free Shopping funktionieren würde?

Nun als EU Bürger habe ich das noch nicht gemacht und habe keine Ahnung wie das geht?

Wisst Ihr wie das funktioniert? Zum einen im Geschäft bei dem man kauft(Gibt es eine spezielle Rechnung?) und zum anderen, wie sieht die Abwicklung am Frankfurter Flughafen aus(Wo muss man da was machen?)?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Marc

Mostwanted
13.05.2007, 20:38
Wenn Sie in Deutschland einkaufen und ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, können Sie sich die auf Ihre Einkäufe in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Über 40.000 Geschäfte in Deutschland Bieten den sogenannten Tax Free Service von Global Refund an. Fragen Sie Im Geschäft nach einem Tax Free Cheque.

www.globalrefund.com

baby
13.05.2007, 20:44
Vielen Dank für den Link und die Info.

Also läuft das immer mit einem Scheck? Ich habe gelesen,
das manchmal die Geschäfte nur eine Art Kaution in Höhe der MWSt. einbehalten und bei Vorlage eines Ausfuhrnachweises die Steuer wieder gutschreiben.

Wie gestaltet sich denn die Ausfuhr am Flughafen, geht man da zum Zoll oder zu so einer "Duty Free" - Stelle? Habe das schon mal im Ausland gesehen, aber noch nicht genutzt.

Viele Grüße
Marc

Mostwanted
13.05.2007, 21:42
Tax free"-Formular

Die Erstattungsprozedur ist fast in allen Ländern gleich: Der Kunde weist den Verkäufer beim Kauf der Ware darauf hin, daß er sich die Mehrwertsteuer zurückholen möchte. Dieser füllt daraufhin ein spezielles Formular aus, das mit dem Hinweis "tax free" gekennzeichnet ist. Vor Verlassen des Landes läßt der Reisende das Formblatt dann vom Zollbeamten unter Vorlage der Einkäufe abstempeln. Wichtig hierbei: Die Ware muß noch ungebraucht sein. Wurde die Kleidung bereits getragen, kann der Zollbeamte den Antrag abweisen. Nach Abstempeln des Formulars geht der Reisende dann zur Rückerstattungsstelle, die das Geld entweder in bar auszahlt, einen Scheck ausstellt oder es auf das Bankkonto überweist.

Haifisch
14.05.2007, 09:05
Deutscher Zoll (http://zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/c0_aufenthalt_in_d/a0_steuerfrei_einkaufen/index.html)

Ich habe schon einige Erfahrung mit in Deutschland zollfrei einkaufen, wichtig in meinen Augen:
- Grosse Läden haben die Forumulare auf Reserve, ansonsten hier (http://zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/steuer_ausfuhrbescheinigung.pdf) downloadbar.
- Dem Verkaeufer vor dem Kauf mitteilen dass man die Ware ausfuehren will, und sich ueber die Modalitaeten der Steuerrueckzahlung einigen, der Verkaeufer wird ja das Geld erst auszahlen wenn er im Besitz der Ausfuhrbestätigung ist. Globalrefund ist angenehm, doch deren Service kostet auch Geld und der wird dem Kaeufer bei der zu zurueckerstatteten Steuer abgezogen -> lohnt sich nicht bei teuren Gegenstaenden. Bis jetzt bin ich mit paypal oder Bankueberweisung sehr gut gefahren.
- Ware muss bei der Ausreise am Zoll vorgewiesen werden, d.h. nicht im abgegebenen Koffer verpacken und einchecken, sondern zuerst den Zoll suchen oder evt. alles ins Handgepaeck. Papiere stempeln lassen (evt. Sicherheitskopie) und dann dem jeweiligen Verkaeufer zustellen).
- Da eine Quittung immer vom Zoll mit der Ausfuhrbeischeinigung zusammengeheftet wird, wuerde ich mir vom Geschaeft gleich zwei Quittungen geben lassen.

Haifisch
14.05.2007, 09:19
Originally posted by baby
Nun als EU Bürger habe ich das noch nicht gemacht und habe keine Ahnung wie das geht?

Nur nebenbei: Wohnsitz ist entscheidend, nicht Staatsbuergerschaft.

JoachimD
14.05.2007, 10:09
Haifisch hat das gut erklaert.

Wenn man statt Taxrefund die Ausfuhrbescheinigungen incl. Quittungen an das deutsche Geschaeft sendet und die das einem ueberweisen, ist alles in Butter.
Achtung: in Berlin bekommt man am Zoll in letzter Zeit gar nichts mehr ausfuhrbestaetigt. in Ffm habe ich dagegen nur gute Erfahrungen gemacht.

Joachim

Black RS
14.05.2007, 11:59
Beachte § 6 Abs. 3a insbesondere hier die Nr. 2 UStG :D

ka lick (http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__6.html)

baby
14.05.2007, 18:46
Hallo nochmal,

vielen Dank für die Hilfe. :gut:

Der Wohnsitz ist schon ausserhalb der EU, sonst würde es ja gar nicht gehen. :]

Denke, das sollte an Infos ja reichen.

Nochmals Danke.

Viele Grüße
Marc

volkan3006
19.04.2010, 22:16
Ich habe dazu auch noch eine Frage. Mein Onkel sollte eigentlich auch heute abreisen. Jedoch bleiben die Flieger ja im Moment am Boden. Naja wir haben jetzt für Ihn einen neuen Flug für den 21. von Köln gebucht. Am 21. läuft nämlich dann sein Visum aus.
Nun zu meiner Frage! Er hat einige Sachen hier in Deutschland gekauft und bei Ihm stellt sich die Frage ob man die Sachen nach der Kofferabgabe noch mal vorzeigen muss. Unter anderem ist z.B. auch eine Lederjacke dabei und auch eine Musikanlage. Das sind ja nicht Sachen die man im Handgepäck tragen kann. Jedoch habe ich keinerlei Erfahrungen damit, jedoch erscheint es mir ja ziemlich logisch das man nach der letzten Passkontrolle die Waren noch mal zeigen muss, denn er könnte ja auch ansonsten die Sachen theoretisch auch hier lassen. Soll er jetzt die Lederjacke und die Musikanlage mit an Board nehmen?

blarch
20.04.2010, 08:47
Die Ware muss, wie Haifisch geschrieben hat, auf verlangen dem Zoll vorgezeigt werden. Daher sollte man die Sachen nicht einchecken.


Original von Haifisch
Globalrefund ist angenehm, doch deren Service kostet auch Geld und der wird dem Kaeufer bei der zu zurueckerstatteten Steuer abgezogen -> lohnt sich nicht bei teuren Gegenstaenden.
Kleiner Tipp am Rande. Man kann das Geschäft fragen ob sie die gesamte Steuer zurückerstatten, wenn man ihnen den vom Zoll abgestempelten Global-Refund-Beleg zuschickt oder verbeibringt. Die Geschäfte bei denen ich immer einkaufe (z.B. Breuninger in Stuttgart) machen das so. Nachteil, man braucht entweder ein deutsches Bankkonto oder muss den Beleg pers. vorbeibringen.

Zum Wohnsitz ist noch zu sagen, dass dieser im dt. Reisepass eingetragen sein muss oder man muss zumindest die Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebestätigung des nicht EU-Landes im Original dabei haben.

tela
20.04.2010, 08:50
Am einfachsten ist es, am CheckIn-Schalter fragen.
Typischerweise erst Boardingkarte holen OHNE Kofferabgabe, aber mit Koffertags versehen. Dann zum Zoll gehen. Waren zur Ausfuhr vorzeigen und Ausfuhrkassenzettel abstempeln lassen. Danach Kofferabgabe am Zoll.
Da die baulichen Gegebenheiten in Berlin Tegel so nicht gegeben sind, wird hier, wie oben schon geschrieben, nur in Ausnahmefällen gestempelt. Der Mißbrauch, Betrug war wohl zu hoch. Bei mir hat es jedoch immer geklappt.

Für Waren, die im Handgepäck mitgeführt werden, ist das Abstempeln erst nach der Passkontrolle möglich. Hier den Zoll im Duty-Free Bereich aufsuchen. (TXL nicht möglich)

Ausfuhrkassenzettel geben nahezu die 19% wieder. Das Taxfree Checksystem nimmts vom Lebendigen, Teilweise bekommt man grad 10% zurück. Dafür erfolgt die Auszahlung noch am Flughafen. Bei Ausfuhrkassenzettel geht die Auszahlung nur über den Händler selbst, d.h. entweder über Freunde, Verwandte das Geld eintreiben lassen oder Rücküberweiseung aufs Konto (Am besten schon einen passend adressierten Umschlag mit Porto mitnehmen, im FFM ist ein Briefkasten im Duty Free Bereich).

Beim Taxfree-Verfahren muß man auf runde Summen achten, denn die Rückerstattung rechnet sich nicht linear, sondern in Stufen. Für 99,90 EUR ist der Refund deutlich niedirger als für 100 EUR, da hier eine Stufe zwischen liegt. Leider liegen die meisten Einkäufe knapp unter so einer Stufe (cui bono). Also, Musikanlage für 199.- und ein Kabel für 2,99 macht 201,99 und die Sonne lacht wieder.

Hint: Auch die großen Saturns machen Ausfuhrkassenzettel, sodaß man auf die Taxfree verzichten kann, hierbei erfolgt die Abrechnung jedoch grundsätzlich über die Zentrale, nicht über die Filiale, wo gekauft wurde.

blarch
20.04.2010, 09:00
Original von tela
Ausfuhrkassenzettel geben nahezu die 19% wieder.
:grb:

Wieso "nahezu"? Beim Ausfuhrkassenzettel, wird der exakte MwSt.-Betrag notiert, der dann auch rückerstattet wird. Alles andere wäre nicht korrekt.

Wenn man den "MwSt.-Rabatt" auf das Brutto bezieht, sind das natürlich keine 19% sondern knapp 16%, obwohl es immer noch 19% MwSt. sind, da diese ja vom Nettopreis gerechnet werden ;)

tela
20.04.2010, 09:15
Original von blarch

Original von tela
Ausfuhrkassenzettel geben nahezu die 19% wieder.
:grb:

Wieso "nahezu"? Beim Ausfuhrkassenzettel, wird der exakte MwSt.-Betrag notiert, der dann auch rückerstattet wird. Alles andere wäre nicht korrekt.

Manche Händler erlauben sich eine Bearbeitungsgebühr.

Wenn man den "MwSt.-Rabatt" auf das Brutto bezieht, sind das natürlich keine 19% sondern knapp 16%, obwohl es immer noch 19% MwSt. sind, da diese ja vom Nettopreis gerechnet werden ;)

selbstredend

blarch
20.04.2010, 10:10
Original von tela
Manche Händler erlauben sich eine Bearbeitungsgebühr.
Habe ich noch nie erlebt ... wenn, dann bieten sie Global-Refund an, ohne direkte Zurückerstattung über den Laden.

ibi
20.04.2010, 11:12
global-refund ist jetzt global-blue :op: