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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gitarre schrottreif vom Paketdienst bekommen, was nun?!?



Rolmaniac
21.05.2007, 16:59
Hallo zusammen,

ich brauch mal einen Rat von Euch.

Ich habe von einem Bekannten vor einigen Wochen eine Gitarre über einen Versanddienstleister zuschicken lassen. Sie normal in einem Karton für Gitarren samt Luftpolsterumwicklung und extra Pappe im Katon verschickt worden. Als sie bei mir ankam hatte sie, wodurch auch immer, Lackplatzer an den oberen Bünden und eine Risslinie am Korpus-Hals-Ansatz.

Mein Bekannter rief bei dem Paketdienst an um diese zur Schadensmeldung und Überprüfung abholen zu lassen. Ich habe sie genauso gut wieder verpackt und dem Fahrer guten Gewissens in die Hand gegeben. Das war vor 4 Wochen!!!

Als ich heute nach Hause kam, stand der Gitarrenkarton im Hausflur. Ich dachte nur schnell auspacken und wieder spielen können, egal was letztendich bei heraus gekommen ist. Ich packe also das gute Stück aus, sehe das die Gitarre schon verkehrt herum im Karton liegt und bekommen beim herausnehmen fast eine Attacke.....der Hals ist gebrochen!!! X(

Ich rief sofort bei der Sachbearbeiterin vom Paketdienst an und schilderte den neuen Fall. Jetzt der Hammer....Die erste Schadenssache wäre abgeschmettert worden, da die Verpackung angeblich unzureichend war. Ich dachte nur egal wegen der Lackplatzer...die Gitarre ist im Ar... ! Ich versuchte ihr zu erklären, dass die Gitarre direkt aus der Schadenszentrale ohne Umwege zu mir versandt wurde und ich die Gitarre nunmehr auf den Müll hauen könne. Da sagt die nette Sachbearbeiterin: Es wäre ihre Aufgabe Schadensfälle zu prüfen. In meinem Fall wäre der Antrag schon abgewiesen worden und deshalb würden sie keinerlei Haftung übernehmen. Desweiteren wäre sie auch nicht für die Verpackung verantwortlich und hätte die Gitarre in der Verpackung zurückgeschickt wie sie sie erhalten hätte ( nur das sie jetzt kaputt ist ). Mit anderen Worten hätte ich jetzt Pech gehabt!!!

Was soll ich jetzt machen? Problem, wenn ich nen Prozess anleiere könnte das unter Umständen teuer werden, da natürlich keine Rechtsschutzversicherung vorhanden!!!

Bitte um Ratschläge :verneig:

Ingo.L
21.05.2007, 17:04
Als erstes würde ich der Sachbearbeiterin mal 2 Pfund Hackfleisch in einem ungekühlten Karton schicken. Mit nem Vermerk: Persönlich

Hilft zwar in der Sache nicht weiter, hebt aber kurzfristig die Stimmung :gut:


Wenn der Schaden unter 400.- Euro ist würde ich es unter Lehrgeld abhaken. Lohnt den Aufwand nicht.

Donluigi
21.05.2007, 17:05
Tja, das mit der unsachgemäßen Verpackung ist so eine Sache - wir hatten öfter mal Ärger deswegen mit der Post bei zerbrochenen Gläsern oder Flaschen. Hierbei sind gewisse Vorschriften einzuhalten, die normalerweise in den AGB zu finden sind, ausschlaggebend sind die FTZ-Nummern der Verpackung, zumindest in unserem Fall. So war z.B. relevant, daß die Verpackung einen Sturz von 1.20 Metern Höhe abfangen können muß. Ich weiß nicht, wie das bei Gitarren ist, aber da mußt du ansetzen. Wenn der Karton, den du verwendet hast, für den Versand von Gitarren geeignet ist, hast du gute Chancen. Hier solltest du mal einen Profi kontaktieren, wie ere Gitarren versendet und wie eine sachgemäße Verpackung auszusehen hat.

Mit der Rechtschutzvrsicherung hat das relativ wenig zu tun. Wenn du im Recht bist, mußt du nicht zahlen und auch eine Rechtschutzversicherung übernimmt nur, wenn du gute Chancen hast, zu gewinnen. Das ist also nicht dein Problem.

Rolmaniac
21.05.2007, 17:11
Original von Donluigi
Wenn der Karton, den du verwendet hast, für den Versand von Gitarren geeignet ist, hast du gute Chancen. Hier solltest du mal einen Profi kontaktieren, wie ere Gitarren versendet und wie eine sachgemäße Verpackung auszusehen hat.

Also der Karton ist ein Gitarrekarton in dem die Neugitarre u.a. auch an Händlern verschickt wird. Dieser hat eine ähnliche Form wie die Gitarre. Ich habe die Dame auch gefragt wie man die Gitarre hätte verpakcen sollen? Antwort: Anders!!!

Rolmaniac
21.05.2007, 17:21
Original von Ingo.L
Als erstes würde ich der Sachbearbeiterin mal 2 Pfund Hackfleisch in einem ungekühlten Karton schicken. Mit nem Vermerk: Persönlich

Hilft zwar in der Sache nicht weiter, hebt aber kurzfristig die Stimmung :gut:


Wenn der Schaden unter 400.- Euro ist würde ich es unter Lehrgeld abhaken. Lohnt den Aufwand nicht.

Dann aber am besten das Hackfleisch am Freitag vor Pfingsten absenden damit es auch genug Zeit zum reifen hat :rofl:

Die Gitarre ist mehr als 400.- Wert! Es ist doch zum... ( wo ist der ****-Smile?!? )

Donluigi
21.05.2007, 18:25
So, dann wende dich doch mal an den Versender, der diese Kartons verwendet. Sicherlich ist dieser Karton in irgendeiner Art und Weise zertifiziert, denn das Problem wird bestimmt schon ein anderer vor dir gehabt haben. Wenn du diese Post- oder Versandzertifizierung beibringst, bist du aus dem Schneider. Vorausgesetzt, es gab da nicht noch eine Art Innenverpackung aus Styropor oder eine andere vorgegebeneTransportsicherung. Der Karton ist nicht alles, das Innenmaterial ist auch zu beachten.

Also: Originalversender fragen, wie er die Versandsicherungsbestimmungen erfüllt und mit deiner Verpackungsart abgleichen. Dann kansnt du weiter sehen.

Rolmaniac
21.05.2007, 21:54
Also auf dem Karton sind mehrere Zeichen abgebildet.

Angefangen mit einem "N89" Zeichen, dem CE Zeichen, einem 6 kg Zeichen, einer 20 mit 2 untenliegenden Balken, einem "zerbrechlich" Zeichen sowie "zwei Pfeile nach oben" Zeichen.

Wer Hersteller dieser Kartons ist, ist nicht festzustellen.

Donluigi
21.05.2007, 22:38
Der Hersteller des Kartons ist unwesentlich. Mir geht es um den Hersteller der Gitarren - der wird irgendeinen Grund haben, warum er diese Kartons verwendet und den mußt du eruieren. Ruf ihn an und frag ihn zu der Thematik, er wird bestimmt was dazu sagen können.

frenchizm
21.05.2007, 23:59
Original von Donluigi
Der Hersteller des Kartons ist unwesentlich. Mir geht es um den Hersteller der Gitarren - der wird irgendeinen Grund haben, warum er diese Kartons verwendet und den mußt du eruieren. Ruf ihn an und frag ihn zu der Thematik, er wird bestimmt was dazu sagen können.

Oder Du erkundigst Dich bei einem der großen Versandhäuser a la Thomann, Musik Schmid, Musik Produktiv etc., die sind eigentlich immer nett und hilfsbereit.

Ich habe dort schon mehrmals Gitarren und Bässe (bei denen kein Koffer zum Lieferumfang gehörte) online zur Probe bestellt und sie dann wieder zurückgeschickt, immer ohne Probleme.
Die Instrumente werden regelmäßig mehrmals in diesem dicken, weißen und etwas elastischem Zeug eingewickelt (keine Ahnung wie das genau heißt) und dann umgeben von den kleinen Styroporbits in genau den von Dir beschrieben Kartons verpackt und mit einem "Handle with Care" Sticker versehen. Da scheint es also durchaus einen anerkannten Standard zu geben.

Auch wenns OT ist, aber rein Interessehalber: um was für ne Klampfe handelt sichs denn da?

Rolmaniac
22.05.2007, 08:06
Ich habe eben nochmal mit dem Paketdienst gesprochen. Es besteht keine Chance momentan da irgendetwas geltend zu machen. Der Schaden ist auf Grund mangelder Verpackung entstanden und somit Pech!!! Ist wäre auch völlig uninteressant ob "zerbrechlich" oder "handle with care" draufstehen würde, da die Pakete sowieso auf einen Transportförderband verteilt werden.

Es handelt sich um eine Paula von Epiphone. NP.599.-

Haifisch
22.05.2007, 08:33
Originally posted by Rolmaniac
Ich habe eben nochmal mit dem Paketdienst gesprochen. Es besteht keine Chance momentan da irgendetwas geltend zu machen. Der Schaden ist auf Grund mangelder Verpackung entstanden und somit Pech!!! Ist wäre auch völlig uninteressant ob "zerbrechlich" oder "handle with care" draufstehen würde, da die Pakete sowieso auf einen Transportförderband verteilt werden.

Es handelt sich um eine Paula von Epiphone. NP.599.-

So wie ich die Story lese kannst Du ja die Dame mit den eigenen Waffen schlagen.
Der grosse Schaden ist ja beim zurueckschicken nach der Schadensbegutachtung entstanden. Da der Paketdienst ja gemaess eigenen Aussagen diese Verpackung als ungenuegend einstufte, haette die niemals fuer die Ruecksendung verwendet werden duerfen (und dann noch falsch angewendet)..

Rolmaniac
22.05.2007, 21:16
Ich habe heute erstmal meinem Anwalt die Sache erzählt und er meinte man gute Chancen dagegen anzugehen.... Mal schauen. Jedenfalls ist das Argument von Harry mir auch schon durch den Kopf gegagen...