Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : und schon wieder Ebay
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 09:03
Hab Stress mit einem Käufer.
Er hat ein Buch ersteigert und mit der Bemerkung "das muß genügen" zu wenig fürs Porto überwiesen.
Nicht nur, daß es selbst für das billigste unversicherte Briefporto viel zu wenig wäre, alleine die Tatsache sowas zu tun ist schon eine bodenlose Frechheit.
Im Angebotstext stand klipp und klar drinnen daß ich nur mit versichertem Paket versende.
Nachdem ich ihn jetzt 2x ersucht habe den fehlenden Restbetrag nachzuüberweisen und noch keine Reaktion kam weiß ich ned, was ich tun soll.
- Nicht senden-> ich bin der Arsch der ich nicht sein will
- senden -> Er ist der Arsch der er ohnehin ist und gewonnen hätte er auch noch dabei
- seine Kontonummer hab ich nicht für eine Rücküberweisung
Habt ihr schon so etwas ähnliches erlebt und WIE habt ihr das abgewickelt?
PS: Ich hatte bisher 3x Stress mit Ebayern - alle kamen aus -.de =(
Kiki Lamour
04.06.2007, 09:07
buch schicken und fertig...dafür wäre mir meine zeit zu kostbar...
das ist schon eine frechheit sowas....aber was solls, ich würd auch das buch verschicken und damit abschliessen, der ärger lohnt sich nicht
Richtig: Schicken und negativ bewerten- fertig.
Suerlänner
04.06.2007, 09:19
Schicke es doch Unfrei
Nicht schicken. Schon aus Prinzip.
Würde ihn anmailen und ihn bitten, den Differenzbetrag noch zu überweisen
oder sich das Buch persönlich abzuholen. ;)
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 09:41
hab ich gemacht - no reaction!
das mit dem Abholen ist gut. Der Kerl hat sogar nen Ebayshop und nen Laden.
Als Geschäftsmann sollt er wissen wie sowas abläuft.
Kiki Lamour
04.06.2007, 09:48
Original von PCS
Nicht schicken. Schon aus Prinzip.
Würde ihn anmailen und ihn bitten, den Differenzbetrag noch zu überweisen
oder sich das Buch persönlich abzuholen. ;)
nach seiner "nicht"-reaktion wird dies mit sicherheit viel erfolg haben...ihr müsst ja alle zeit haben...
worum geht es? um 2€?
Masta_Ace
04.06.2007, 09:50
Kiki hat schon recht, schade um die Zeit.
Aber der Typ will es anscheinend nicht anders. Wenn er auf das Buch bietet, muss er sich auch im Klaren darüber sein, dass der Versand etwas kostet. Und wieviel, das stand ja in der Auktion drin...
Von da her hat er sich ja durch sein Gebot quasi verpflichtet, das Buch mit den von dir genannten Versandkosten abzunehmen.
Da würd ich net locker lassen. Schreib ihm Geiz is ***** :D
watchman
04.06.2007, 10:02
Original von Kiki Lamour
buch schicken und fertig...dafür wäre mir meine zeit zu kostbar...
exakt meine meinung! mit bewertung warten bis seine kommt. wenn keine kommt auch keine vergeben. fertig. abhaken. belastet einen nur unnötig...
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 10:02
Original von PCS
Nicht schicken. Schon aus Prinzip.
Würde ihn anmailen und ihn bitten, den Differenzbetrag noch zu überweisen
oder sich das Buch persönlich abzuholen. ;)
absolut korrekt. würde ich auch so machen.
und sofern die reaktion ausbleibt, nach 14 tagen über das ebay-programm eine zahlungsfrist setzen, und nach fruchtlosem ablauf der frist vom kaufvertrag zurücktreten.
wenn du die überweisung des teilbetrages bekommen hast, hast du auf dem kontoauszug auch die bankverbindung des überweisenden. dem kannst du zum schluss das geld abzüglich der angefallenen auslagen (ebay,...) zurücküberweisen.
botti800
04.06.2007, 10:11
den restbetrag auf die seitenanzahl hochrechnen und einfach um diese die seiten zahl minimieren ;)
sauerei :motz:
Gertschi
04.06.2007, 10:14
Original von botti800
den restbetrag auf die seitenanzahl hochrechnen und einfach um diese die seiten zahl minimieren ;)
sauerei :motz:
Kann ja nur von Dir kommen - ist aber genial! :dr:
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 10:14
Original von botti800
den restbetrag auf die seitenanzahl hochrechnen und einfach um diese die seiten zahl minimieren ;)
sauerei :motz:
:rofl:
THX_Ultra
04.06.2007, 10:29
Original von botti800
den restbetrag auf die seitenanzahl hochrechnen und einfach um diese die seiten zahl minimieren ;)
sauerei :motz:
Aber DAS ist doch mal wirklich eine geniale IDEE :D:D :gut: Die letzten 4-5 Seiten entfernen und einen netten Brief dazulegen, das Buch versenden ;)
Masta_Ace
04.06.2007, 10:38
persönlich würde ich da warten bis das geld kommt.
der typ wird wohl nicht nur in ebay so knausern. da wird beim kauf im elektrofachhandel oder sonst wo bestimmt genauso um rabatte und nachlässe gefeilscht.
und abends bei seinen kollegen am stammtisch wieder rausposaunen wie geschickt man doch wieder gehandelt hat, aber im gleichen atemzug auf der schlechten binnenkonjunktur rumhacken...
sowas geht mal gar nicht ...
sorry das musste jetzt mal raus :D
Original von PCS
Nicht schicken. Schon aus Prinzip.
Würde ihn anmailen und ihn bitten, den Differenzbetrag noch zu überweisen
oder sich das Buch persönlich abzuholen. ;)
sehe ich auch so :gut:
Streitfall bei ebay eröffnen und nicht schicken...
... hinschicken ohne die letzten 4 Seiten, wie oben gesagt. Dann auf Bewertung warten. Falls positiv, dann ne negative Bewertung dennoch geben. Der wird staunen, denn damit rechnet er dann nicht.
Wenn er Händler ist, wirkt sich bei ihm aber eine neg. Bewertung nicht so stark prozentual aus wie vermutlich bei Dir, hängt ja von der Zahl der absoluten Transaktionen ab.
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 11:05
Absolut hat er 5889 Bewertungen. Also wird ihn 1 negative mehr ned kratzen.
Das mit den 4 Seiten weglassen wäre gut, da steh ich dann nächste Woche auf der Wortfilter.de Seite damit. -loool-
hab nachgerechnet: es wären 10 Seiten.
Der Klassiker ist doch:
Buch versenden mit 250g ungekühltem Hackfleisch. ;)
P.S. Donnertag ist Feiertag - da kann sich u. U. das Aroma bis Montag prächtig entwickeln.
Kein Link zur Auktion?
Würd ja gerne mal wissen, über welche Beträge man hier redet.
Ansonsten unsfrei schicken und das Wechselgeld reinlegen. Vielleicht mit Bemerkung, dass auf negative oder neutrale Bewertung das gesamte juristische Potenzial ausgeschöpft wird.
Oder nimm Harzer Käse .... :D :D :D
Nee im Ernst:
Erst dachte ich auch gleich daran, die letzte Seite mit dem "Finale" fein säuberlich herauszutrennen.
Aber mittlerweile denke ist folgendes besser:
Sende dem Käufer ein Foto von dem Buch, wie du es gerade im Keller einlagerst mit dem Zettel drauf "verkauft".
Ergänze die Mail mit dem Hinweis, dass
- nach Erbringung seiner geschuldten vertraglichen Leistung, hier vollständiger Bezahlung der Versandkosten, das Buch versandt wird,
- für die Einlagerung Kosten von monatlich 10% des Auktionsbetrages anfallen.
In 10 Monaten gehört dir das Buch wieder. :D
EBay würde ich dennoch informieren und den Sack darüber informieren.
Original von Submaniac...
- senden -> Er ist der Arsch der er ohnehin ist und gewonnen hätte er auch noch dabei...
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst.
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
watchman
04.06.2007, 12:34
Original von paddy
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
newharry
04.06.2007, 12:49
Original von watchman
Original von paddy
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Gibt auch Tools im Web, mit denen man nach Ablauf der 90-Tages-Frist Bewertungen abgeben kann ;)
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 12:54
www.wortfilter.de
watchman
04.06.2007, 12:58
nee oder? ihr macht witze... 8o
lol wenn ich aufstehe stehen immer schon zehn vorher auf wohl :D
gibt wohl nix was es nicht gibt...
so werd mir jetzt mal den link zu gemüte führen :D
cuteluke
04.06.2007, 13:11
Original von joo
Oder nimm Harzer Käse .... :D :D :D
...
Aber mittlerweile denke ist folgendes besser:
Sende dem Käufer ein Foto von dem Buch, wie du es gerade im Keller einlagerst mit dem Zettel drauf "verkauft".
Ergänze die Mail mit dem Hinweis, dass
- nach Erbringung seiner geschuldten vertraglichen Leistung, hier vollständiger Bezahlung der Versandkosten, das Buch versandt wird,
- für die Einlagerung Kosten von monatlich 10% des Auktionsbetrages anfallen.
In 10 Monaten gehört dir das Buch wieder. :D
EBay würde ich dennoch informieren und den Sack darüber informieren.
Find ich super ! :gut:
Original von watchman... nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Schon ein Mal (notwendigerweise) praktiziert, lange her.
Meistens erledigt sich das aber von selbst weil die Kandidaten in 90 Tagen so viel shice gebaut habe, dass sie sich über den Status "ehemaliges Mitglied" freuen dürfen ...
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 14:20
PS: Ich hatte bisher 3x Stress mit Ebayern - alle kamen aus -.de =(
Ich hatte bisher 12x Stress mit Ebyaern, die kamen alle aus Madagaskar.
Was für eine Aussage.
Hattest halt Pech.
Ich würde es ihm übrigens nicht schicken. ;)
OrangeHand
04.06.2007, 14:20
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile. :D
Original von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile. :D
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:
Kiki Lamour
04.06.2007, 15:03
Original von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile. :D
LOOOOOOOOOOOOOOOL
oder "EC-Automat im Pascha/Köln" :D :D :D
spacedweller
04.06.2007, 15:09
:D :D :D
Original von Kiki Lamour
Original von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile. :D
LOOOOOOOOOOOOOOOL
oder "EC-Automat im Pascha/Köln" :D :D :D
Glashaus, Kiki???????? :D :D
Kiki Lamour
04.06.2007, 15:16
Original von Vanessa
Original von Kiki Lamour
Original von OrangeHand
Überweise ihm doch einfach das Geld zurück, und Schreibe "Für sexuelle Gefälligkeiten" in die Verwendungszweck Zeile. :D
LOOOOOOOOOOOOOOOL
oder "EC-Automat im Pascha/Köln" :D :D :D
Glashaus, Kiki???????? :D :D
:ka: gibts da überhaupt nen automaten?? :tongue: :tongue:
aber mal im ernst:
sicherlich würde ich ned alles bei egay durch gehenlassen, aber wenn mal einer sowas abzieht in nem halben jahr, da würd ich nicht eine sekunde überlegen und ihm das verdammte buch schicken (vielleicht noch einmal schnell reinsniefen :D :D)
aber daraus nen staatsakt zu machen, ne fehlt mir auch die geduld...
ehemaliges mitglied
04.06.2007, 15:18
Schon Klar Kiki, die meiste Zeit geht bei dir ja mit Uhrenverkaufen drauf. *ggg*
watchman
04.06.2007, 15:20
:rofl:
Original von newharry
Original von watchman
Original von paddy
Senden und du bist der Gewinner weil du über den Dingen stehst und diesem kleinen Licht keine Angriffsfläche lieferst. Sehe ich auch so. Schick weg und gut ist's...
Am 90sten Tag nach Auktionsende gibts du ihm dann die passende Bewertung. Nach Ablauf von 90 Tagen kann er dich nicht mehr bewerten...
Alles andere ist mit unnötigem und in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehenden AUfwand verbunden.
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Gibt auch Tools im Web, mit denen man nach Ablauf der 90-Tages-Frist Bewertungen abgeben kann ;)
Hätte ich auch vorgeschlagen. Gibt es jemanden im Forum, der das schon ausprobiert hat, ob es auch funzt?
Mann könnte ihn auch das Buch schicken und den Kaufpreis zurücküberweisen ( wenn es nicht ganz so teuer war)
Und auf das Buch den Aufkleber:
"Deine Armut ****t mich an"
Wär mir der Spass wert, wenn ich mir sein Gesicht vorstelle :D :D :D
Kiki Lamour
04.06.2007, 15:37
Original von Submaniac
Schon Klar Kiki, die meiste Zeit geht bei dir ja mit Uhrenverkaufen drauf. *ggg*
lol, bin in der beziehung ruhig geworden... :D :D
Schick ihm ein anderes, abgegriffenes Buch mit dem Hinweis: "das muß genügen"...
watchman
04.06.2007, 18:29
das wär mir sogar ne neg. bewertung wert falls alle stricke reißen...
klasse idee! mit den eigenen waffen geschlagen :gut:
karlhesselbach
10.06.2007, 23:49
Ich habe auch gerade so einen Fachmann.
Ich versende nur versichert, in Kartons.
Die Kartons kaufe ich bei ratioform, der Karton kostet mich
1,15. Dies ahbe ich Ihm auch mitgeteilt,
Antwort war, das Ihm das eigentlich egal wäre, und er mir
generös 4.50 EUR für den Versand überweisen würde.
Damit würde er 1,65 EUR weniger überweisen, wie mich der Versand kosten würde.
Ich werde hier nicht nachgeben, wenn es zum Abschluß kommt,
werde ich allerdings peinlich genau nach 90 Tagen bewerten :D
Ich werde aber morgen den zweiten anschreiben, der hat nur 50 Cent weniger geboten, aber erst muß ich abwarten was Mister
"ich zwinge allen meinen Willen auf" dazu sagt.
watchman
10.06.2007, 23:56
aber cave, denk dran, er kann wohl trotzdem zurückbewerten :op:
karlhesselbach
11.06.2007, 00:38
Naja, vielleicht bekomme ich ja mal wieder Hilfe von E-Bay?
Was für ein Typ, die angegebenen Versandkosten waren 7,00 EUR,
er wollte 4.50 zahlen, hat aber jetzt auf 3.05 reduziert. Mehr würde
mir nicht zustehen, immerhin wäre er ja derjenige der die Versandkosten bestreiten müßte.
Er hat aber erst mal bei 7,00 EUR Versandkosten eingewilligt mit seinem Gebot.
Ich werde das Gefühl nicht los, das das ganze Absicht ist. Oder gesteuert vorn jemanden den ich noch gar nicht auf der Rechnung habe.
Und es sind immer die Typen mit geringer Anzahl von Bewertungen, aber dabei schon jede Menge Antworten von Verkäufern, die schon das Vergnügen der E-Bay Bekanntschaft des Käufers genießen durften. :motz:
Hallo Zusammen.
Ich habe auch schon das ein oder andere bei Ebay verkauft und teilweise auch ähnliche Erfahrungen gemacht.
Das "Problem" dabei ist wirklich, dass die Zeit für 2 EUR viel zu schade ich. Auf der anderen Seite sehe ich auch nicht ein warum jemand damit durchkommen sollte!? Aus diesem Grunde habe ich immer eine Standardmail parat in der ich auf meine Rechtsschutzversicherung hinweise ... bisher habe ich dann immer mein Geld bekommen.
Gruss
Wolfgang
Original von watchman
hatte ich auch schon mal überlegt, jedoch weißt du ganz genau, dass sich die frist nach 90 tagen genau auf das auktionsende bezieht ?
dann müßte man 15 sek. vor ablauf bewerten, so dass er nicht mehr zurück bewerten kann...
nur eine überlegung oder schon praktiziert?
Hey Watchi :]
ich hab nen LINK, wonach man auch nach 90 Tagen noch seine Bewertung abgeben kann :D :gut:
watchman
11.06.2007, 11:29
ich mittlerweile auch :D :jump: :jump: :gut:
@Martin: Wie ist denn der aktuelle Stand?
karlhesselbach
13.06.2007, 23:09
Was für eine Wurst, nachdem ich Ihm die Ware zugesendet habe,
und er genau gemerkt hat, das er das Paket erhalten hat, bevor seine
Zahlung bei Ihm eingegangen ist, geht ihm die Klammer.
Hier ein Auszug aus seiner Mail von heute morgen:
daher bin ich durchaus bereit zu einer positiven Bewertung, wenn Sie dazu auch bereit sind. Gruß B....
Jetzt geht Ihm die Muffe, das er eine schlechte Bewertung bekommt. :rofl:
E-Bay hat mir auch geantwortet, sehr ausführlich:
Benoetigen Sie detailliertere Auskuenfte, so wenden Sie sich bitte an
einen Anwalt oder eine Rechtsberatung. Als Betreiber eines
Online-Marktplatzes darf eBay keine Rechtsauskuenfte geben.
Rechtsauskuenfte duerfen in Deutschland nur von zugelassenen
Rechtsanwaelten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden.
Herr Hesselbach ;), Ihrer E-Mail kann ich auch entnehmen, dass Sie eine negative Bewertung Seitens Ihres Kaeufers "vollpfostenhirsch" befuerchten:
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie als eBay-Mitglied ein
einwandfreies Bewertungsprofil aufbauen und erhalten wollen.
Positive Bewertungen sind schliesslich die Grundlage fuer das Vertrauen
Ihrer Handelspartner.
Bewertungen sorgen bei eBay jedoch auch immer fuer Diskussionen. Welche
Bewertungen sind fair und gerechtfertigt? Wie reagiert mein
Handelspartner, wenn ich ihm eine schlechte Bewertung gebe?
Grundsaetzlich hat Ihr Handelspartner das Recht, Sie zu bewerten. Dies
koennen wir ihm nicht verwehren. Nur in Ausnahmefaellen greift eBay in
das Bewertungssystem ein, zum Beispiel bei gravierenden Verstoessen
gegen die eBay-Grundsaetze.
Lassen Sie sich durch moegliche "Rachebewertungen" nicht daran hindern,
Ihre Meinung frei und ehrlich zu aeussern. Zumal solche Reaktionen nur
relativ selten vorkommen.
Die Erfahrung zeigt ausserdem, dass die meisten Mitglieder auf das
gesamte Bewertungsprofil eines Handelspartners achten. Ein
zuverlaessiges eBay-Mitglied wird immer ueberwiegend positive
Bewertungen haben. Einige wenige negative Bewertungen fallen da nicht
ins Gewicht.
Nutzen Sie auch die Moeglichkeit, im Falle einer negativen Bewertung,
diese zu entkraeften, indem Sie einen eigenen Kommentar hinzufuegen.
Herr Hesselbach, ich bitte Sie um Entschuldigung, da meine Antwort laenger
als gewoehnlich ausfaellt, aber ich wollte Ihnen alle erforderlichen
Informationen zukommen lassen.
Mit freundlichen Gruessen nach Wiesbaden
Anja XXXXXXX
eBay Sicherheitsteam
diese ebay textbausteine sind zum *****n...
Original von Mawal
diese ebay textbausteine sind zum *****n...
Was habe ich mich darüber schon geärgert. Inzwischen weiß ich wie ich ohne die "Hilfe" von eBoy auskomme ...http://smilie-land.de/t/t-v/teufel/teufel0007.gif
karlhesselbach
13.06.2007, 23:20
Original von Mawal
diese ebay textbausteine sind zum *****n...
Ich habe die persönlichen Sachen etwas herausgenommen ;)
oder abgeändert.
Da sind nicht nur Textbausteine angekommen.
Ab einer gewissen Umsatzgröße bekam man noch ein paar andere
Kontakmöglichkeiten.
Ich bekam sogar schon mal eine ungerechtfertigte Bewertung am telefon gelöscht. Mit abschließendem Rauschmiß meines Kontrahenten.
Die Dame am Telefon sagt nur: Rufen Sie mal den Mitgliedsstatus von xxx auf
und als Anmerkung noch: wenn ich so einen Mitgliedssalias schon lese,
der muß weg :rofl:
Ich versteh das nicht:
Die Versandkosten sind doch klar aufgeführt und dienen in keinster Weise als Dikussionsgrundlage. :grb:
Der Vertrag umfasst meines Erachtens die Summe aus Angebot/Auktionswert und Porto (inkl. Verpackung, Luftpolsterfolie e.t.c.)
So! Wenn mir einer sagt er braucht 17,00 EURO Versand (keine ROLEX, die wird hier im SC gekauft) biete
oder kaufe ich nicht- will er 4,50 EURO ist das IMHO O.K. (für was auch immer) :ka:
Bei "vollpfostenhirsch" könnte man natürlich stuzig werden. Da brauchste ja nur ein paar Buchstaben weglassen: Haste "Vollhorst" ;)
Das Problem ist, dass Geiz immer geiler wird,
die Leute die Sachen unbedingt haben wollen und sich später überlegen, wo sie noch sparen können.
Sehr sehr viele Leute (nicht alle, aber fast alle) haben auch immer Angst zuviel zu bezahlen...bzw. zuviel bezahlt zu haben - da geht es um jeden cent :grb:
ehemaliges mitglied
14.06.2007, 19:43
Verstehe euere Probleme nicht.
Geld zurück überweisen. Ist ein Anruf bei der Bank, die einem gern und kostenlos die Kontodaten geben.
Würde nichts verschicken, hab nichts zu verschenken. Und Zeit um dem Typen nen Harzer Käse zu verpacken hab ich auch nicht.
Unfrei schicken ist auch Quatsch. Wenn der andere das Paket nicht annimmt, bleibt ihr auf den Kosten sitzen, weil ihr der Auftraggeber seid (sprich der Versender).
Danke für das nette Geschäft. Der nächste ist hoffentlich kein Spinner.
Gruß
Alex
Rolexplo
14.06.2007, 20:25
Über die Versandkosten braucht man gar nicht zu diskutieren.
Es gibt Verk. die sehr sehr preiswerte Artikel vertreiben.
Damit sich das in etwa lohnt und man dennoch abzgl.Ebay Gebühren und MwSt noch daran verdient erhöhen die halt die Versandgebühren und schon rechnet es sich.
Da fällt mir eine Auktion ein ,die vor Jahren im ebay Cafe für allgemeines Gelächter sorgte.
Verkäufer wollte eine Schallplatte versenden.
Der Käufer war mit den Versandkosten nicht einverstanden.
Er sah nicht ein,dass er für Pappe usw.mehr bezahlen sollte.
Wißt Ihr was der Verk.machte????
Er klebte kurzerhand den Paketschein direkt auf das Plattencover :rofl: :rofl: ohne weiteren Umschlag oder sonstiges. :rofl:
gruß Jörg
watchman
14.06.2007, 20:36
:gut:
Original von Submaniac
www.wortfilter.de
Habe das eben mal mit einer positiven Bewertung (die ich vergessen hatte abzugeben) probiert. Funzt perfekt! :D
Original von Mawal
Original von PCS
Nicht schicken. Schon aus Prinzip.
Würde ihn anmailen und ihn bitten, den Differenzbetrag noch zu überweisen
oder sich das Buch persönlich abzuholen. ;)
sehe ich auch so :gut:
Streitfall bei ebay eröffnen und nicht schicken...
Ganz genau das richtige Vorgehen. Ebay informieren "Käufer hat nicht oder nur unvollständig gezahlt". Dem Käufer nochmals erinnern, zur Not mit Negativ-Bewertung relativ höflich "drohen".Immer sachlich bleiben. Und ganz wichtig: Wenn die Sache noch abgeschlossen werden sollte: An deiner Stelle den Vogel nicht mehr bewerten, auch nicht positiv. Denn sobald du deine Bewertung plaziert hast fängst du dir sofort eine schlechte Trotzbewertung bzw. Rachebewertung!
Viel Glück
Ich erledige sowas immer über das Formular Unstimmigkeiten online klären!
Da wird der Käufer von Ebay aufgefordert zu Zahlen! Ob Restbetrag oder Gesamtbetrag spielt hier keine Rolle. Nach einiger Zeit (ich glaube 10 Tagen) wird die Auktion abgeschlossen und du kannst deine Gutschrift der Verkaufsprovision anfordern.
Der Käufer wird verwarnt! Bei drei Verwarnungen wird sein Konto von Ebay überprüft und evtl. seine Mitgliedschaft beendet.
Ich habe bis auf einmal immer Erfolg gehabt mit diesem Formular. So kannst du dich auch rechtens in Sicherheit wiegen! Eine Zivilklage gegen den Käufer steht dir noch offen!
Gruß Marc
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