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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ein Uhrenhändler so etwas?



benjik
20.06.2007, 11:14
Ich habe kein Ahnung ùè ein normaler Uhrenhändler das sarf oder nur Rolex SA ?


http://i10.tinypic.com/5xf94di.jpg

Mawal
20.06.2007, 11:17
darf ein Member so viele Tippfehler machen.... :grb: klares nein! :twisted:



Darf ein Uhrenhändler eine Expertise schreiben? Klares Ja :gut:

PCS
20.06.2007, 11:18
Gab's 1978 schon das 3035er Kaliber und die Ref. 16013?

Hannes
20.06.2007, 11:35
Jep, Percy. Das könnte es da schon gegeben haben.
Muss dann aber eine der ersten gewesen sein.

luxury_david
20.06.2007, 11:59
Warum sollte er das nicht dürfen!? :grb: :ka:

Ingo.L
20.06.2007, 12:06
Jeder darf es, auch du oder ich.

Die Frage ist, ob und wie es anerkannt wird.


Original von uhrmacher
Es gibt verschiedene Arten von Sachverständiger

1. Sachverständiger bzw. „Freier Sachverständiger“
Es handelt sich um selbsternannte Sachverständige.
Diese Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt.
D.h.jeder darf sich so nennen !

3. Anerkannter Sachverständige
Dies sind Sachverständige die von Bundes oder Landesbehörden einzelne Aufgabenbereiche übertragen bekommen, z.B.TÜV.

4. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt.
Der Missbrauch dieses Titels ist strafrechtlich geschützt nach §123aStGB (Strafgesetzbuch

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gewährleistet neben überdurchschnittlichen Fachwissen und fachlicher Kompetenz auch eine gute Rechtssicherheit. Gutachten von freien Sachverständigen werden von Gerichten, Versicherungen oder Behörden oft nicht akzeptiert.

chess77
20.06.2007, 13:03
Ein Uhrmacher, der nicht mal Kaliber richtig schreiben kann... traurig traurig.

Mostwanted
20.06.2007, 13:08
Schön das hier private Briefe gepostet werden :-)) Oder bist Du der Staatsanwalt?

Le Rolexier
20.06.2007, 13:11
Ein Kfz-Sachverständiger, darf doch auch verschiedene Marken begutachten.

paddy
20.06.2007, 13:11
Original von Ingo.L
Jeder darf es, auch du oder ich.

Die Frage ist, ob und wie es anerkannt wird.


Original von uhrmacher
Es gibt verschiedene Arten von Sachverständiger

1. Sachverständiger bzw. „Freier Sachverständiger“
Es handelt sich um selbsternannte Sachverständige.
Diese Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt.
D.h.jeder darf sich so nennen !
...
Richtig, aber mit der Einschränkung, dass sich Sachverständiger nur jemand nennen darf der über besondere und überdurchschnittliche Fachkenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet verfügt, diese nachweisen kann und im (juristischen) Zweifelsfall auch muss.

Vom wahllosen Gebrauch des Begriffs "Sachverständiger" wird deshalb wohl auch jeder einigermaßen kompetente Rechtsanwalt abraten.

ehemaliges mitglied
20.06.2007, 15:46
Also für Uhren hat man in Deutsachland das Problem, dass es z.B. nur 4 IHK Sachverständige in der gesamten Republik gibt. Keinen davon in Hamburg oder Norddeutschland.

Grundsätzlich würde ich das selber nur von einem Rolex-Konzi machen lassen, dummerweise steht aber auf dessen Briefbogen in aller Regel nix von Rolex...

Bye

Marko

Edmundo
20.06.2007, 15:49
Ingo, wo ist das "2."?

ehemaliges mitglied
20.06.2007, 15:50
Original von elmar2001
Ingo, wo ist das "2."?

die Fehlende Zahl, die Frage ist aber :grb: ;)

Ingo.L
20.06.2007, 16:01
Original von elmar2001
Ingo, wo ist das "2."?

Hat der uhrmacher bestimmt in der Schublade vergessen. :rofl:

Ich habs so wie er's geschrieben hat kopiert ;)

uhrmacher
20.06.2007, 16:35
Solange ich "2." nicht im Uhrwerk vergessen habe, ist es halb so wild !

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Uhrmacherhandwerk werden von den Handwerkskammern bestellt.
Mein Bestellungsbehörde ist die HWK Aachen.
Aber egal ob IHK oder HWK, viele von uns gibt es nicht !

Mehr Infos zu diesem Thema gibt es unter www.uhrengutachter.de

Gruß Uli

ehemaliges mitglied
20.06.2007, 17:15
Natürlich darf er, solange er bei seinen Angaben den Pflichten eines belehrten Zeugen entsprechend, wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Nach reinem Wissen und Gewissen sozusagen.

Die Frage ist -wie schon angeklungen- inwieweit das Ganze gerichtsverwertbar bleibt, wenn eine etwaige Verteidigung diese "Gutachten" aufgrund mangelnder Kompetenz anzweifelt. :D

benjik
20.06.2007, 18:55
Der Brief ist öffentlich einsehbar auf zoll.de :dr: